Wir steigen gleich in das Abstimmungsverfahren ein. Es ist abzustimmen über die Einzelpläne 05, 08 und 13 einschließlich eventueller Änderungsanträge, über den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung und über das Nachtragshaushaltsgesetz in seiner Gesamtheit und im Anschluss über die Entschließungsanträge unter Abschnitt II der Beschlussempfehlung.
Wir kommen zur Abstimmung über die Einzelpläne. Ich rufe auf Einzelplan 05 - Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration. Abzustimmen ist über den Einzelplan 05 in der Fassung der Beschlussempfehlung in Gänze. Wer dem Einzelplan 05 seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Karten- oder Handzeichen. - Ich sehe, das ist das gesamte Haus. Wer stimmt dagegen? - Nein. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Somit ist Einzelplan 05 einstimmig angenommen worden.
Wir stimmen jetzt ab über Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung - Wirtschaft. Abzustimmen ist über den Einzelplan 08 in der Fassung der Beschlussempfehlung in Gänze. Wer dem Einzelplan 08 seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt ebenfalls um das Kartenzeichen. - Ich sehe auch hierbei Einstimmigkeit. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Das ist auch nicht der Fall. Also wurde auch der Einzelplan 08 einstimmig angenommen.
Wir kommen zum Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung. Abzustimmen ist über den Einzelplan 13 in der Fassung der Beschlussempfehlung in Gänze. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist ebenfalls, wie ich sehe, das gesamte Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Damit ist Einzelplan 13 einstimmig angenommen worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020/ 2021 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 7/5945. Wir stimmen zunächst über die selbstständigen Bestimmungen einschließlich der Anlage zu § 1 Nr. 4 ab. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist, wie ich sehe, das gesamte Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist das Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021 einstimmig angenommen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift: Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021). Wer dieser Gesetzesüberschrift seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist auch das gesamte Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Dann ist die Überschrift einstimmig angenommen worden.
Wir stimmen jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem Gesetz seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist, wie ich sehe, das gesamte Haus. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Nie
- So viel Zeit muss sein; denn ich denke, es ist ein ganz wichtiger Schritt, den wir heute gegangen sind.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Entschließungsanträge, und zwar stimmen wir ab über die Entschließungsanträge unter Abschnitt II der Beschlussempfehlung.
Abschnitt II Punkt 1. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/5936 abzulehnen. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion.
Wir stimmen nunmehr über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/5937 ab. Das ist Abschnitt II Punkt 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Die Empfehlung des Ausschusses lautet ebenfalls, den Entschließungsantrag abzulehnen. Wer sich dem anschließt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD.
Wir kommen nunmehr zu Abschnitt II Punkt 3. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, die Landesregierung zu bitten, dass der Erlass zur Erstattung nicht erhobener oder zurückgezahlter Beiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 des Kinderförderungsgesetzes bei den Kommunen insofern geändert wird, als dass die Kommunen die Kita-Beiträge für alle Eltern, auch für diejenigen, die eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, zurückerstattet bekommen. Wer sich dieser Empfehlung des Finanzausschusses anschließen kann, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand.
Wir kommen zu Abschnitt II Punkt 4. Wir stimmen über die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen ab, die vorgesehene Verwendung der Mittel in Höhe von 500 Millionen € zur Kenntnis zu nehmen und von der Landesregierung eine regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss für Finanzen und bei erheblichen Abweichungen dessen vorherige Beteiligung zu erwarten. Wer sich dieser Empfehlung anschließen kann, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist das gesamte Haus. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand.
Somit kommen wir zu Abschnitt II Punkt 5. Es geht um eine Entschließung in Bezug auf die Voraussetzungen in § 18 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt. - Es gibt eine Wortmeldung? - Herr Lippmann.
Frau Präsidentin, ich würde darum bitten, dass, wie in der Empfehlung ersichtlich, über den letzten Absatz, der in unserer Vorlage auf Seite 3 steht, gesondert abgestimmt wird, also zuerst über die ersten drei Absätze und dann über den vierten Absatz gesondert.
Okay. Dann lasse ich zuerst, wie im Finanzausschuss vereinbart - das ist auch gekennzeichnet worden -, über die ersten drei Absätze abstimmen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Niemand.
Wir kommen zum letzten Absatz. Ich wiederhole noch einmal, es geht um eine Entschließung in Bezug auf die Voraussetzungen in § 18 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Wer dieser seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist Tagesordnungspunkt 1 erledigt.
Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung der Personalratswahlen 2020, zur Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen und zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt
Berichterstatter wird ebenfalls der Abg. Herr Meister sein. Herr Meister, Sie haben das Wort. Bitte.
Durch die nicht absehbare weitere Entwicklung der Verbreitung von SARS-CoV-2 ist die Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen im Mai 2020 nicht sichergestellt. Notwendige Vorbereitungshandlungen und die Durchführung der Wahlen selbst als Briefwahlen sind im Augenblick objektiv nicht möglich. Zudem bindet die Wahlvorbereitung Personal, das teilweise in anderen Bereichen derzeit dringend benötigt wird.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich unmittelbar nach der Überweisung mit diesem Gesetzentwurf. Nach einer kurzen Einbringung kam der Gesetzentwurf bereits zur Abstimmung und wurde einstimmig in unveränderter Fassung beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 7/5946 vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Vielen Dank, Herr Meister. - Es ist vereinbart worden, auch diesen Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln. Somit steigen wir gleich in das Abstimmungsverfahren zur Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 7/5946 ein.
Ihnen liegt hierzu ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/5948 vor. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind, wie ich sehe, alle Fraktionen? - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlage ich vor, über die selbstständigen Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung in der eben geänderten Fassung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein Mitglied des Landtags Einzelabstimmung? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen.
Wir stimmen über die selbstständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit ab. Wer diesen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Artikelüberschriften. Wer stimmt den Artikelüberschriften zu? - Das ist ebenfalls das gesamte
Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift ab: Gesetz zur Verschiebung der Personalratswahlen 2020, zur Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen und zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt. Wer dieser Gesetzesüberschrift zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand.
Wir stimmen jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer diesem Gesetz seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das sind auch alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz beschlossen worden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, dass Sie es möglich gemacht haben, heute die Beschlussempfehlung einzubringen und dazu ein Votum herbeizuführen.
Mit Schreiben des Landesverfassungsgerichts vom 13. Februar dieses Jahres wurde dem Landtag von Sachsen-Anhalt gemäß § 40 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes die Gelegenheit gegeben, sich binnen drei Monaten zur Verfassungsstreitsache LVG 5/20 zu äußern und gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben.
Gemäß § 52 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung, ob er einem verfassungsgerichtlichen Verfahren beitreten oder eine Stellungnahme gegenüber einem Verfassungsgericht abgeben soll.