Gemäß § 52 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung, ob er einem verfassungsgerichtlichen Verfahren beitreten oder eine Stellungnahme gegenüber einem Verfassungsgericht abgeben soll.
in der Sitzung am 1. April dieses Jahres mit der Verfassungsstreitsache des Abg. Thomas Lippmann gegen die Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt wegen der Verletzung des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts des Landtags befasst. Zur Beratung lag dem Ausschuss ein Vorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes für eine abstrakte rechtliche Stellungnahme vor.
Nach kurzer Aussprache wurde einstimmig eine Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeitet. Diese liegt Ihnen in der Drs. 7/5947 zur Beschlussfassung vor.
Ich bitte Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Namen des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Gürth. - Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde keine Debatte vereinbart. Wir steigen in das Abstimmungsverfahren ein.
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der Drs. 7/5947 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind am Ende der 99. Sitzung des Landtags angelangt. Ich denke, eine so kurze Sitzung hatten wir noch gar nicht.
Bevor ich diese Sitzung beende, möchte ich auf Folgendes hinweisen: Da ich noch nicht genau weiß, ob wir am 14. April 2020 eine Sitzung des Ältestenrats durchführen werden, ob sie erforderlich oder sinnvoll ist, würde ich das gern im Anschluss mit den Fraktionsvorsitzenden abstimmen. Deswegen würde ich die Fraktionsvorsitzenden bitten, im Plenarsaal zu bleiben, damit wir eine Abstimmung vornehmen können.
Trotzdem berufe ich vorsorglich den Landtag für den 7. und 8. Mai 2020 zu seiner 48. Sitzungsperiode ein. Ich denke, daran sollten wir festhalten. - Bleiben Sie gesund! Wir sehen uns demnächst wieder.