Dann muss ich die zweite Frage stellen: Wenn es 1998 schon 4,3 Mio. waren, die eingenommen wurden...
Das lässt sich zurzeit überhaupt nicht absehen. Die betroffenen neuen Länder haben sich heute zumindest auf zwei Eckwerte für das weitere Verfahren geeinigt. Zunächst ist der Bund in der Pflicht, die Länder können nur indirekt auf den Bund einwirken, Rechtsmittel geltend zu machen. Für den Fall, dass das Urteil rechtskräftig werden sollte, sind die neuen Länder und damit auch Thüringen der Auffassung, dass der Bund unter Beteiligung der Länder erstens eine entsprechende bundeseinheitliche Regelung treffen muss und zweitens, dass der Bund sich an den gegebenenfalls zu leistenden Entschädigungen angemessen finanziell zu beteiligen hat. Die Länder können diese Last nicht allein tragen.
Jetzt ist der Nachfragebedarf erschöpft und ich kann damit die Anfrage schließen. Ich komme zu einer weiteren Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann in Drucksache 3/3904. Bitte, Herr Dr. Hahnemann.
Nach der Ablehnung des Innenausschusses, verbliebene Fragen zur Videoüberwachung am Rennsteigtunnel zu beraten, stellen sich einige Fragen zum Ablauf des Testverfahrens.
1. Wo befanden sich die Rechner mit der Software, bei denen die am Rennsteigtunnel erfassten Daten aufliefen?
4. Wie hoch beziffert sich der Finanzaufwand öffentlicher Haushalte für das inzwischen beendete Überwachungsprojekt und welche Einzelposten umfasst er?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die beiden Server, auf denen die Auswertesoftware lief, befanden sich vom 29.08.03 bis zum 24.09.03 im Technikbetriebsraum des Thüringer Autobahnamtes Hochwaldtunnel A 71 in Zella-Mehlis. Am 24.09. wurden die Server in den Technikraum der Verkehrspolizeiinspektion Suhl in Zella-Mehlis umgesetzt.
Zu Frage 2: Zugang zu Hard- und Software hatten während der Konfigurations-, Installations- und technischen Testbetriebsphase bis zum 24.10.2003 lediglich die Mitarbeiter der beauftragten Firma Vidit System GmbH. Danach hatten ausschließlich die beiden Systemadministratoren der PD Suhl Zugang zu Hard- und Software sowie zu den gespeicherten Daten. Der Landesbeauftragten für den Datenschutz wurde im Rahmen der Kontrolle vom 19.12.2003 ebenfalls Zugang gewährt.
Zu Frage 3: Am 03.11.2003 wurden alle Leitungs- und Netzwerkverbindungen der Anlage getrennt. Die beiden Kameras wurden am 18.12.2003 durch den Auftragnehmer von ihren Standorten entfernt und nach Reinigung und Konservierung am 22.12.2003 gegen 22.00 Uhr dem Polizeiverwaltungsamt zur Verwahrung bis zur Rückabwicklung übergeben. Am 07.01.2004 wurde einer der beiden Server mit Zubehör sowie ein PC an das Landeskriminalamt Thüringen übergeben. Bis dahin befanden sie sich im Technikraum der PD Suhl unter sicherem Verschluss. Der zweite Server einschließlich Zubehör verblieb in Abstimmung mit der Zentralstelle für Datenverarbeitung im Landeskriminalamt im Technikraum der PD Suhl. Die zur Kennzeichenerfassung gehörenden Softwarekomponenten und Daten wurden bereits zusammen am 30.12.2003 gelöscht.
Zu Frage 4: Der Gesamtkostenaufwand zur Realisierung der Aufträge, zur Errichtung sowie zur Demontage belaufen sich auf insgesamt 167.735,16 gibt sich aus folgenden Einzelpositionen: Catch Ken von Vidit System GmbH 141.749,04 &0 3 tionstechnik vom Polizeiverwaltungsamt 21.462,12 & Demontage Kameras 4.524 4jekt "Automatische Kennzeichenerfassung" eingesetzte Technik wird durch die Firma Vidit System GmbH zurückgenommen. Die Thüringer Polizei erhält dafür kurzfristig zwei mobile Abstands- und Geschwindigkeitsmessanlagen einschließlich der dazugehörigen Softwarelizenz. Diese Kompensationsleistung entspricht einem Wertumfang von 139.200 inklusive Mehrwertsteuer. Die vom Polizeiverwaltungsamt beigestellte Informationstechnik ist in vollem Umfang einer Alternativnutzung zugeführt worden. Ein Server wird vom Landeskriminalamt anstelle eines neu zu beschaffenden Servers für das Verfahren I-Post eingesetzt, das als zukünftiges Kommunikationsmittel zwischen dem Bund, den Polizeien aller Länder und der Thüringer Polizei dienen soll, der ebenfalls an das Landeskriminalamt gelieferte PC dient der Schulung zum I-Post-Verfahren. Die PD Suhl nutzt den zweiten Server als Web-Server, für den bereits ein dringendes Bedürfnis angemeldet worden war.
Nachfragebedarf sehe ich nicht, dann ist diese Frage beantwortet. Wir kommen zur nächsten Anfrage in Drucksache 3/3928 der Frau Abgeordneten Wildauer. Diese Anfrage wird Herr Kollege Kummer übernehmen.
Der Seeberg in Gotha ist als Naturschutzgebiet anerkannt und für die Bewohner von und um Gotha ein äußerst beliebtes Ausflugs- und Wandergebiet, nicht zuletzt wegen seiner außerordentlichen und größtenteils geschützten Pflanzen. Gleichzeitig besteht der Seeberg aus dem sehr gefragten Rhätsandstein, der in der Vergangenheit als Baustoff für Exklusivbauten verwendet wurde.
Seit Anfang der 90er-Jahre wird wieder verstärkt Sandstein abgebaut, vorwiegend durch die Firma Traco Travertinwerke GmbH mit Sitz in Bad Langensalza. Der Abbau ist begrenzt und nur mit jeweils aktualisierten Zulassungen möglich. In den Zulassungsbescheiden 1997, 1999, 2001 und 2003 wurden eine Reihe von Auflagen als Nebenbestimmungen aufgenommen.
Im Zulassungsbescheid 2003 heißt es unter anderem: "vor Beginn der Arbeiten zur Beseitigung der derzeitigen Trasse der Seebergstraße hat die Firma Traco dazu dem Thüringer Landesbergamt die schriftliche Zustimmung der Gemeinde Günthersleben-Wechmar vorzulegen". Die Seebergstraße wurde auf dem Kamm abgetragen ohne aktuelle Erlaubnis der Gemeinde.
1. Wer ist für die Kontrolle der Einhaltung der Zulassungsbedingungen verantwortlich und in welchem Maße erfolgt und erfolgte im Falle Sandsteinabbau Seeberg die Kontrolle der Festlegungen?
2. Warum wurde durch das Landesverwaltungsamt die Genehmigung für den weiteren Abbau erteilt, obwohl das gemeindliche Einvernehmen der Gemeinde Günthersleben-Wechmar nicht hergestellt wurde?
3. Welche Maßnahmen hat bzw. gedenkt die Landesregierung einzuleiten gegen die Firma Traco wegen der bekannten Vertragsverletzung?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um künftigem Raubabbau des Seebergs entgegenzuwirken?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Wildauer wie folgt:
Zu Frage 1: Die Kontrolle der bergrechtlichen Festlegungen erfolgt auf der Grundlage des Bundesberggesetzes, insbesondere nach den §§ 69 bis 74 in Verbindung mit § 50 ff. durch das Thüringer Landesbergamt.
Zu Frage 2: Die Zulassung des neuen Hauptbetriebsplans erfolgte im Anschluss an den bisherigen Hauptbetriebsplan durch das Thüringer Landesbergamt mit Bescheid vom 23.10.2003 Nr. 1222/2003. Die Herstellung des Einvernehmens mit betroffenen Gemeinden war dazu nicht geboten, da das Bundesberggesetz dies in diesen Fällen nicht vorsieht. Die Inanspruchnahme von Grundstücken zum Abbau von Bodenschätzen ist regelmäßig außerhalb des Bergrechts zwischen den Grundstückseigentümern und dem Abbauunternehmen durch privatrechtliche Verträge zu regeln. Eine Mitwirkung durch das Thüringer Landesbergamt ist hierbei nicht vorgesehen.
Zu Frage 3: Zunächst keine. Siehe auch Antwort zu 2. Inwieweit tatsächlich eine Vertragsverletzung vorliegt, ist strittig und muss möglicherweise gerichtlich durch die Vertragspartner, Gemeinde bzw. Unternehmen, geklärt werden. Das Thüringer Landesbergamt sieht gegenwärtig keine verwertbaren Anhaltspunkte für eine Vertragsverletzung.
Zu Frage 4: Der Abbau von Sandstein am Seeberg erfolgte und erfolgt auf der Grundlage der Festlegungen des Bundesberggesetzes, das Abbaumaßnahmen im Sinne von Raubbau ausschließt.
1. Was können die Eigentümer des Seebergs tun, um möglichst schnell und dauerhaft wirksam ihre Eigentümerrechte durchzusetzen?
2. Nach Zeugenaussagen ist hier mitgeteilt worden, dass am 12. und 16. Januar an der Trasse Seebergstraße weiter gebaut worden wäre, obwohl im Dezember vom Landesbergamt ein Baustopp verhängt worden wäre. Könnte das die Landesregierung bestätigen?
Zum Ersten ist zu sagen, dass das Verhältnis zwischen Grundeigentümer und abbauendem Unternehmen ein privatrechtliches ist. Hierzu ist natürlich zunächst zur Konfliktlösung der Verhandlungsweg angezeigt. Ich habe mir Anfang der Woche berichten lassen, dass dort vor Ort eine gemeinsame Beratung mit Eigentümern, Abbauunternehmen, Gemeinde und Landesbergamt stattgefunden hat und dass dort in vielen Bereichen Übereinstimmung über das weitere Vorgehen erzielt worden ist. Ich gehe davon aus, dass bei gutem Willen aller Beteiligten auch die Eigentümerrechte, so sie derzeit tangiert sein sollten, in entsprechender Weise zur Geltung kommen können.
Zum Zweiten liegen mir aktuell keine Daten vor. Es ist sicherlich nicht möglich, ad hoc über einen bestimmten Tag Auskunft zu geben, ob an diesem Tag ein Abbau stattgefunden hat oder nicht.
Herr Abgeordneter Kummer, Sie können jetzt nur noch als Abgeordneter Kummer fragen, denn die Frau Abgeordnete Wildauer hat ja ihre beiden Fragen gestellt.
Ich habe nur eine Bitte. Wenn die Landesregierung diese Erkenntnisse zuarbeiten könnte, wäre uns das sehr angenehm.