Protokoll der Sitzung vom 04.03.2004

Sicher haben Sie ein Problem mit Ihrem Nebenstreckennetz, aber da will ich Ihnen sagen, das ist auch eine Frage der Auslastung dieser Netze. Im Einvernehmen mit kommunalen Aufgabenträgern sind einige Netze stillgelegt worden, wie andersherum - das ist vom Minister erwähnt worden - auch Netze aktiviert wurden. Das ist z.B. die Oberweißbacher Bergbahn, die ans Netz gegangen ist, wo der Bund und das Land Mittel eingesetzt haben und dies auch Sinn macht.

(Zwischenruf Abg. Lemke, PDS: Dafür ist es ja da.)

Aber, Herr Lemke, bitte vergleichen Sie nicht Thüringen mit einem anderen Land. Wir sind ein Flächenland. Und gehen Sie mal in die Fläche, in manchen Regionen können Sie die Schiene einfach nicht erhalten, weil die Zentrierung der Orte, der Funktionen Oberzentrum zu Mittelzentrum und Unterzentrum völlig anders sind, dass da überhaupt kein Passagier auf die Schiene gehen kann. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen.

Für mich bleibt das Fazit: Die Regionalisierungsmittel sind in Thüringen gut eingesetzt. Unser Land hat seine Verantwortung übernommen. Wir fordern vom Bund, dass er weiterhin seine Verantwortung übernimmt, was den Ausbau der Schienennetze betrifft. Wir gehen davon aus,

dass die Finanzausstattung nach 2008 mindestens so dynamisch gestaltet wird, wie im Moment vorgesehen. Wir gehen davon aus, dass die Verkehrsträger untereinander den Wettbewerb stärker organisieren, denn was nützt uns die Schiene, wenn kein Passagier zur Schiene gebracht wird. Wir gehen davon aus, dass die Ausgleichsleistungen auf hohem Niveau beim Bund stabilisiert werden.

Meine Damen und Herren, ich will hier noch mal zum Ausdruck bringen: Die Landesregierung und das Land Thüringen haben sich redlich bemüht, das Maximale aus den zur Verfügung stehenden Mitteln zu machen. Ein Schwerpunkt, den Sie selber einfordern, meine Damen und Herren von der PDS, ist ja zum Beispiel den Ausgleich für die Schülerverkehrssituation zu leisten.

(Zwischenruf Abg. Lemke, PDS: Das ist Landesaufgabe.)

Auch das haben wir geleistet. Wenn da die Novellierung des Bundesgesetzes ansteht und wenn der Bund da in dieser Frage auch noch in die Pflicht geht, dann, denke ich, haben wir vorab richtig gehandelt. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Lippmann, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass der Bund den Ländern gemäß Regionalisierungsgesetz aus dem Mineralölsteueraufkommen Finanzhilfen für den ÖPNV gewährt, die immerhin im Jahr 2002 den Gesamtbetrag ich sage es mal der Vollständigkeit halber - von 6,74 Mrd.  erreicht hatten. Die Mittel sind dynamisiert und steigen ab dem Jahr 2003 um 1,5 Prozent - so war es geplant, das ist alles schon mal gesagt worden, aber ich muss das zur Abrundung hier noch einmal wiederholen. Thüringen hat im Jahr 2003 273,2 Mio.        zu dieser Veränderung nicht gekommen wäre, im Jahre 2004 277 Mio.    & 1    zung von 2 vom Hundert gekommen ist, werden wir in etwa so den gleichen Wert zur Verfügung haben wie vor zwei Jahren. Ich glaube, wir müssen uns hinsichtlich des Betrages überhaupt keine Sorgen machen.

Die Länder werden mit diesen Mitteln in den Stand versetzt, Nahverkehrsleistungen bei den Verkehrsträgern zu bestellen, und zwar erstens für den Schienenverkehr - das wurde gesagt -, zweitens für Infrastrukturleistungen für den Schienenverkehr, also für den Bau und für den allgemeinen ÖPNV. Das Wort "allgemeiner ÖPNV" heißt, dass wir den Busverkehr mit unterstützen können und bestimmte Leistungen, die - ich will mal sagen - einer bestimmten kreativen Interpretation unterliegen.

Ich bemerke noch am Rande, dass diese 2 Prozent Kürzung für ein Jahr mit Zustimmung der Länder im Haushaltsbegleitgesetz gefasst worden ist und auf das Subventionsabbaumodell der Herren Koch und Steinbrück zurückgeht. Wenn ich Sie frage, wie groß das Subventionsvolumen in Deutschland in 2002 war, werden Sie erstaunt sein, wenn Sie es nicht schon wissen. Es sind immerhin 156 Mrd.    % & & 2ren Koch und Steinbrück lobenswerterweise sich Gedanken gemacht, wie man diesen Subventionsberg abbauen könnte. Dabei hatten sie auch vorgeschlagen, diese Regionalisierungsmittel um 4 Prozent zu kürzen. Dass es dann letztendlich nur 2 Prozent gewesen sind, mag uns und mag die Länder freuen, die den Nahverkehr zu bestellen haben.

Ich möchte sagen, dass eine ausreichende Finanzierung des ÖPNV in seiner Gesamtheit eine Aufgabe ist, die nicht nur dem Bund obliegt, sondern den Ländern gleichermaßen obliegt. Nun ist beim Bund - ich glaube, irgendjemand von meinen Vorrednern hat es gesagt - der Eindruck entstanden, aber nicht nur da, dass einzelne Länder ihre Eigenmittel für den ÖPNV insgesamt zurückgefahren haben und noch zurückfahren wollen oder beabsichtigen, dies zu tun, das heißt, sich sukzessive aus der Verantwortung für den ÖPNV zurückziehen, natürlich zulasten des Bundes.

Ich hatte zu Beginn von kreativer Interpretation der Auslegung gesprochen. Damit das nicht zu kreativ wurde, haben wir am 25.10.2001 unser ÖPNV-Gesetz novelliert und haben den Verwendungszweck ein wenig ausgeweitet und ihm vor allen Dingen einen Hauch von Legalität verliehen, nämlich in § 8 des Thüringer ÖPNV-Gesetzes. Dass das im Übrigen ein sehr gutes ÖPNV-Gesetz ist, das wird uns von allen Verkehrsträgern wiederholt bestätigt. Die SPD-Fraktion wusste natürlich, wo der Hammer hängt, wir haben aber trotzdem - ich möchte sagen, nicht fröhlich, aber immerhin gern - zugestimmt, um die Finanzhilfen für die Unternehmen sicherzustellen,

(Beifall bei der CDU)

nämlich für unsere ÖPNV-Unternehmen sicherzustellen. Wir haben also nicht irgendwelchen haushalterischen Tricks zugestimmt, sondern haben ganz einfach politisch entschieden. Die politische Entscheidung für meine Fraktion war schon immer und ist es noch heute: Wir wollen einen flächendeckenden ÖPNV einerseits und wollen einen bezahlbaren ÖPNV, und das geht nicht ohne Mittel.

(Beifall bei der CDU)

Wenn das Land diese Mittel nicht zur Verfügung hat, dann müssen wir uns halt aus einer anderen Kasse bedienen, das mag teillegal sein, Kollege Lemke, aber es ist im Interesse der Konten des ÖPNV gewesen und diese Position haben wir heute auch noch.

Ich hatte davon gesprochen, dass sich das Land aus eigenen Bemühungen aus Verpflichtungen, vor allen Dingen im finanziellen Bereich, zurückzieht. Ich will Ihnen das beweisen und ich habe eigentlich dazu nur in den Haushalt gesehen. Im Jahr 2001 haben wir Landesausgaben, also eigene Mittel für Beförderungszuschüsse ÖPNV ausgegeben. Erstens: Zuschüsseverlustausgleich, das ist genau das, wovon wir geredet haben, das waren damals 35,5 Mio. Zweitens: Die §-45a-Mittel sind in Höhe von 32,8 Mio. und für die Schülerbeförderung in Höhe von 17,9 Mio. Insgesamt machen das 86,3 Mio. Das war in 2001. Was haben wir an Landesmitteln in 2004, also im laufenden Haushaltsjahr, vorgesehen? Das will ich Ihnen sagen eigene Mittel, immer eigene Mittel: Zuschüsse Verlustausgleich null, die kommen ja jetzt aus den Regionalisierungsmitteln, nämlich bis zur Höhe von 24 Mio., §45a-Mittel 16,1 Mio., Schülerbeförderung 11,2 Mio., macht insgesamt 27,3 Mio., das sind noch 31 Prozent der Ausgaben von 2001.

Meine Damen und Herren, das sagt eigentlich schon genug. Ich bin ganz einfach der Auffassung, wir sollten es nicht übertreiben, um das mal ganz lax zu sagen. Noch immer ist es so und es soll auch so bleiben, dass die Daseinsvorsorge für den gesamten Personenverkehr, sei es auf der Schiene und auch auf der Straße, eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ist.

(Beifall bei der PDS, SPD)

So ganz sollten wir uns daraus nicht zurückziehen. Womit wir nun bei Ihrem Antrag wären, und da nur so viel: Die Auswirkungen der Änderung der Regionalisierungsmittel um diese berühmten 2 Prozent weniger werden eher unbedeutend sein. 218 Mio. von 273 Mio. insgesamt sind mit sieben Verkehrsträgern einschließlich DB Regio langfristig vertraglich gebunden. Ich sage für meine Fraktion ausdrücklich: Ich stehe zu diesen Verträgen auch mit der DB Regio AG. Dies waren Langfristverträge, die sein müssen, damit Planungssicherheit bei den Vertragspartnern, sowohl bei der DB Regio als aber auch bei der Landesregierung, besteht. Dieses muss sein und es wird kein Kilometer weniger gefahren deswegen, im Gegenteil.

Was nun die fehlenden 5,5 Mio. anbelangt, so könnte die Landesregierung ja in den nächsten Jahren oder auch in diesem Jahr auf den ungeheuerlichen Gedanken kommen, die aus eigenen Mitteln zu ersetzen, wozu Sie ja sowieso verpflichtet wären, und nicht alles auf den Bund abzudrücken, aber da wollen wir ja mal sehen, was da rauskommt.

Dann wollten Sie noch wissen, wozu die Regionalisierungsmittel eingesetzt werden, das ist ja der ursprüngliche Antragstext. Schön, Kollege Lemke, da hätte eigentlich ein Blick in den Haushalt schon geholfen, und was der Herr Wirtschaftsminister heute gesagt hat, ist eigentlich nur das, was im Haushalt auch steht. Es ist nun einmal so, daran hat sich nichts geändert. Oder haben Sie möglicherweise ge

glaubt, Sie bekommen heute eine andere Aussage von der Regierungsbank zu hören? Ich nicht.

Ich hoffe, wir können auch in Zukunft einen bezahlbaren ÖPNV sicherstellen, sowohl auf der Schiene als auch auf der Straße, und wir wissen auch, dass das uns etwas kosten wird der ÖPNV. Die Jahrestagung vorige Woche vom LTO in Jena hat ganz eindeutig gezeigt, auch wenn der EU-Verordnungsdruck durch das so genannte Magdeburger Urteil etwas geringer geworden ist, es wird uns Geld kosten, wenn wir bezahlbare Fahrpreise sicherstellen wollen. Wir möchten, dass sich an dieser Art der Daseinsvorsorge nicht nur der Bund, sondern auch das Land beteiligt, und das sollte das Credo sein. Meine Fraktion wird dem Antrag auf Überweisung an den Wirtschaftsausschuss nicht zustimmen,

(Beifall Abg. Kretschmer, CDU)

weil wir uns davon keinen Informationszuwachs erhoffen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir können die Aussprache schließen und wir brauchen auch über die Fortberatung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik nicht abzustimmen, weil die zwei anderen Fraktionen ganz offensichtlich Widerspruch dagegen angemeldet haben.

Dann bleibt nur noch festzustellen: Es sind alle drei Fraktionen gewesen - das hier nur mal zur Erklärung -, die die Aussprache zum Sofortbericht gefordert haben. Regt sich bei den zur Aussprache beteiligten Fraktionen Widerspruch, gibt es keine Fortberatung im Ausschuss. So viel zur Geschäftsordnung.

Jetzt bleibt auch noch laut Geschäftsordnung festzustellen: Wurde dem Berichtsersuchen Genüge getan oder erhebt sich dagegen Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch, dann ist das so. Wir können den Tagesordnungspunkt 8 abschließen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf

Fragestunde

Als erster Fragender hat der Abgeordnete Ramelow das Wort mit seiner Frage in Drucksache 3/3978. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Einnahme hochprozentiger Spirituosen mittels einer Schusswaffe

Am 19. Januar 2004 berichtete die "Kyffhäuser Allgemeine" unter dem Titel "Hubertuswasser gehört dazu" vom diesjährigen Saisonausklang bei der Jagdpachtgesellschaft "Sankt Hubertus". Ein Exemplar der genannten Zeitung habe ich am Freitag, dem 30. Januar 2004, Herrn Minister Dr. Gasser in seiner Eigenschaft als Chef der Gutenberg-Kommission übergeben. Auf dem zum Artikel gehörenden Foto ist zu erkennen, wie ein Jungschütze aus dem Lauf eines Gewehrs ein hochprozentiges alkoholisches Getränk verabreicht bekommt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Handelt es sich bei der abgebildeten Waffe um eine im Sinne des Waffengesetzes genehmigungspflichtige Schusswaffe?

2. Ist nach Informationen der Landesregierung die abgebildete Schusswaffe eine genehmigte Waffe?

3. Inwieweit verstößt der Waffenberechtigte mit der Bereitstellung seiner Waffe für Trinkrituale gegen die entsprechenden Vorschriften im Waffengesetz bzw. Bundesjagdgesetz zum Führen einer Waffe?

4. Inwieweit steht die Überredung zum Alkoholkonsum, mit dem Jungjäger in die Gemeinschaft der Jägerschaft aufgenommen werden, dem Gedanken des § 6 Waffengesetz entgegen?

Herr Innenminister, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Ramelow, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Ja.

Zu Frage 2: Ja.

Zu Frage 3: Ein Verstoß gegen das Waffenrecht kommt nur in Betracht, wenn die allgemein geltenden Regelungen zum Umgang mit Waffen nicht eingehalten werden und Rechtsgüter anderer gefährdet werden, wie Leben, Gesundheit und Sachwerte. Dafür gibt es im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass nicht alles, was kritikwürdig sein mag, sogleich auch verboten ist. Im Übrigen hat mir der Thüringer Landesjagdverband mitgeteilt, dass dieser jagdliche Brauch seit langem nicht mehr zeitgemäß ist, weshalb er sich dafür

einsetzt, dass Jagdbräuche keinesfalls mit Jagdwaffen vollzogen werden.

Zu Frage 4: § 6 Waffengesetz soll verhindern, dass Personen, die geschäftsunfähig sind, alkoholabhängig oder psychisch krank sind, eine Waffenerlaubnis erhalten.

Gibt es Nachfragen? Vielen Dank. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/3985. Bitte, Herr Abgeordneter Kretschmer.