Gottfried Schugens
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ausschuss hat sich, wie berichtet wurde, zum zweiten Mal mit dem vorliegenden Gesetz befasst. Ich denke, der Ausschuss hat auch eine einheitliche klare mehrheitliche
Position gefunden, dass es zu dem Vorschlag der Landesregierung keine Alternative gibt. Meine Damen und Herren, es hat uns natürlich gewundert, dass so kurz vor dem entscheidenden heutigen Tag die PDS einen Antrag eingebracht hat als Vorlage 3/2323 im Ausschuss mit zwei Zielen. Das eine Ziel war, Bericht zu erstatten über die Anhörung, die durch das Ministerium gelaufen ist und das zweite Ziel war, die Anhörung des Bundes durchzuführen. Ich glaube, wenn wir dem gefolgt wären, hätten wir einige Probleme im Land bekommen. Ich weiß nicht, ob es ein Wahlkampfmanöver sein sollte, ich kann mir nicht vorstellen, dass wir - das hat Herr Lippmann schon ausgeführt - vor dem Juni oder vor dem Sommerhalbjahr eine Auskunft aus dem Bundesministerium bekommen hätten. Eine erneute schriftliche Anhörung zu fordern ist aus unserer Sicht populistisch, vor allen Dingen, Herr Lemke, Sie wissen genau, dass andere Länder das ähnlich praktizieren mit den Regionalisierungsmitteln, das ist richtig, aber Sie akzeptieren das ja in anderen Ländern auch. Wir sind der Meinung, nachdem uns die Landesregierung vorgetragen hat, dass es ein rechtlicher Weg ist, der gegangen werden kann, dass wir diesen gehen sollten. Wenn hier angeführt wurde, dass im Moment 10 Mio. ger Investitionen im Hause stehen, dann ist dies richtig, das ist aber nicht neu, das ist bekannt, mit Beschluss des Haushalts wurde dies ja schon dem hohen Haus kundgetan und der Haushalt ist durch dieses Haus bestätigt worden und damit Gesetzesgrundlage und Handlungsgrundlage übrigens für die Regierung. Da diese Leistung im Zuge der Daseinsvorsorge eine öffentliche Aufgabe ist, sind wir der Auffassung, dass die Regionalisierungsmittel wohl dafür verwendet werden können. Aus unserer Sicht ist es zulässig, es ist sogar zweckmäßig in diesem Fall und es ist notwendig.
Was wäre eingetreten, wenn diese Leistung nicht gekommen wäre für die Unternehmen, die diese Leistung erbringen? Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, ich denke, solche Dienstleister müssen dementsprechend entschädigt werden. Deshalb sind wir der Auffassung, dass heute dieses Gesetz angenommen werden sollte. Meine Damen und Herren von der PDS, es ist schon verwunderlich, zu dem heute ersten Thema bringen Sie eine Gesetzesvorlage, die im Eilzugtempo durch das Haus gedrückt werden soll,
und eine andere... Sie haben eine Gesetzesvorlage eingebracht. Wir haben hier ein Gesetz, das wesentlich geringere Bedeutung hat, das rechtssicherer geprüft ist. Die Daseinsvorsorge ist gewährt auch mit dieser Maßnahme, dort versuchen Sie ein Blockiermanöver durchzuführen, wir haben das nicht verstanden, das kann ich nur kritisieren an dieser Stelle. Ich bitte das hohe Haus, dem Gesetz zuzustimmen.
Frau Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist sehr wohl die Frage, wer hier wen täuscht. Ich denke, da ist der Antrag eigentlich ganz zweckmäßig gestellt. Ich will darauf eingehen, was in den letzten Jahren geschehen ist. Ich danke erst mal unserem Herrn Minister für seinen umfangreichen und auch sehr treffenden Bericht über die Lage, die eigentlich nicht in Erfurt zu verzeichnen ist, sondern chaotisch in Berlin zu verzeichnen ist.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, Rotgrün täuscht seit Jahren. Ich will es dann auch noch unterlegen, sogar ganz aktuell.
Wenn Sie genau die Zeit seit 1990 verfolgt haben, meine Damen und Herren, dann wissen Sie sicherlich noch, dass die "Verkehrsprojekte Deutsche Einheit" eine Aufgabe erfüllen sollten, dass die beiden Teile Deutschlands schneller zusammenwachsen. Nach dem wirtschaftlichen Niedergang 1991 ist sehr zielgerichtet 1992 und 1993 der Plan "Verkehrsprojekte Deutsche Einheit" aufgelegt worden, 1993 noch mal nachgebessert und ab dann auch zielgerichtet umgesetzt worden. So ist es auch in Thüringen. Wir hatten 1998 die Schaffung des Baurechts, wir hatten 1996 Baubeginn für die ICE-Trasse und viele andere Projekte. 1999 war es eine der ersten Maßnahmen von Rotgrün, den Baustopp auszusprechen. Auch wenn es am 10. März 2002 aufgehoben wurde, wie hier bereits dargestellt, durch den Bundeskanzler als möglicherweise Wahlgeschenk für uns in Thüringen, so war es bis heute doch der Realisierung ferngeblieben.
Was macht eigentlich diese Bundesregierung in Berlin? Ich behaupte, nicht nur handwerkliche Fehler, schlimmer noch, sie missachtet ihren eigenen Gesetzgeber, denn der Bundestag hat dies in Gesetzeskraft gegossen.
Die "Verkehrsprojekte Deutsche Einheit" sind gesetzlich geregelt und sind eigentlich durch die Bundesregierung durch finanzielle Sicherstellung und damit Umsetzung des Auftrages des Parlaments zu realisieren.
Was ist bisher geschehen? Die ideologischen Probleme in Berlin haben dazu geführt, dass man eine falsche Einstellung zum Aufbau Ost hat. Es ist eine Unfähigkeit zum Regieren festzustellen. Es führt immer mehr zum Chaos, die wirtschaftliche Rückentwicklung dieser Bundesrepublik ist zu verzeichnen. All dies, meine Damen und Herren, gepaart mit den Manövern der Öffentlichkeit, zum Beispiel eben an der Trasse ICE, kann uns
nicht weiterhelfen.
Wie weit gelten Aussagen von Minister Stolpe? Ich erinnere mich noch gut an den Erfurter Dialog in der Staatskanzlei am 19.12., als auch diese Fragen standen. Selbst in Erfurt hat er uns zugesichert, das geht alles seinen Gang.
Meine Damen und Herren, diese Strecke ist von außerordentlicher Bedeutung für die neuen Länder, für Sachsen, Sachsen-Anhalt, für Thüringen, für Bayern, aber auch für Europa. Es ist eine transeuropäische Strecke, ein wichtiges Verkehrsprojekt, das Europa erwartet und gerade jetzt in der Zeit des Zusammenwachsens von außerordentlicher Bedeutung, da uns ja bekannt ist, dass die Verkehre nicht nur durch das vereinigte Europa wachsen, sondern schlechthin jährlich um 6 bis 8 Prozent. Dazu gehört auch der Güterverkehr. Ich denke, es wäre wichtig, dass Thüringen eine Schiene hat, bei der beide Verkehre aufgenommen werden und eine Verbindung von Nord-Süd in ganz Europa, im Osten Deutschlands läuft und genau in Thüringen, damit unser Gebiet erschlossen wird.
Meine Damen und Herren, es ist eine bundesstaatliche Aufgabe und nicht, wie hier Glauben gemacht wird, eine Thüringer Aufgabe. Deshalb kann man nur einfordern, das, was unser Minister regelmäßig tut, keinen Baustopp, im Gegenteil Verhinderung des Verfalls des Baurechts. Wir brauchen klare Zusagen über die finanzielle Sicherstellung und diese gibt es bis heute nicht. Wir brauchen ganz klar von dem Verkehrsminister - unabhängig von seinem Problem des Mautdesasters oder -debakels Aussagen, die er mit dem Finanzminister, Herrn Eichel, abstimmt. Aber wie es scheint, den Finanzminister kümmert der Aufbau Ost ebenso wenig wie den Aufbauminister, Herrn Stolpe. Diese Hinhaltestrategie, das Versprechen, das Verzögern, Baustopps und viele andere Dinge sind eigentlich die ärgste Täuschung, die wir erleben müssen.
Unserem Minister sind wir für eine vielfältige Aktivität dankbar. Dies betrifft Gespräche, Einzelinitiativen, immer wieder harte Forderungen und natürlich auch besonders das, was die Bundesratsinitiative betrifft, um den Verfall des Baurechts zu stoppen. Es kann nicht sein, dass frühere Entscheidungen zur Beschleunigung der Verfahren durch Verzögerungstaktik hinfällig werden. Das Baurecht war mit Hilfe des Verkehrsplanungsbeschleunigungsgesetzes 1997 in historisch kurzer Zeit erreicht. Auch dies verspielt die jetzige Bundesregierung.
Meine Damen und Herren, wenn Rotgrün auf die Schiene setzen will, wenn sie das ernst meint, wie sie beim Antritt uns Glauben gemacht hat, dann soll sie dafür sorgen, dass das Netz insgesamt in Deutschland ausgebaut wird einschließlich der bestehenden Netze, mehr Geld zur Verfügung gestellt wird. Wenn wir auf die Schiene
wollen, und das müssen wir in der Zukunft, eine Perspektive der Schiene geben wollen,
dann ist es erforderlich, dass die Mittelsituation zumindest für den Netzausbau als Erstes verbessert wird. Die Energiesituation, finanzielle Situation und Umweltsituation wird uns dies noch ganz deutlich in unsere Bücher schreiben.
Meine Damen und Herren, Verkehre finden zunehmend auf der Schiene hier statt. Wenn sie hier nicht stattfinden können, werden sie sich neue Wege suchen. Ich bin dagegen, dass sie sich andere Wege suchen, vor allen Dingen, wenn diese Wege neben Thüringen laufen und damit die wirtschaftliche Entwicklung von Thüringen gehemmt wird. So kann eine Region in Europa wie Thüringen erwarten, dass der Zug nicht abfährt oder an uns vorbeifährt, sondern dass Klarheit in Berlin geschafft wird und die Täuscherei aufhört.
Meine Damen und Herren, es ist schon bezeichnend, wenn heute nach Aktivitäten unserer Fraktionsvorsitzenden der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Schreiben eingeht, wo dann Herr Stolpe - ich darf zitieren - mitteilt zu genau diesen Projekten: "So haben sich die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG einvernehmlich darüber verständigt, dass die Projekte VDE 8.1 und 8.2 trotz des engen Haushaltsrahmens weitergeführt werden. Über die besondere Symbolkraft für die deutsche Einheit," - man höre - "die diesen Projekten neben ihrer verkehrlichen Bedeutung zukommt, sind sich alle Beteiligten einig." Dann trifft das genau zu, was unser Wirtschaftsminister gesagt hat. Wir würden gern die Zahlen exakt wissen und nicht Blablabla.
Meine Damen und Herren, das geht sogar am heutigen Tag weiter. Es gibt eine Pressemitteilung dpa "Sehr erstaunlich - Rotgrün weiß nicht, was sie tun". Ich darf wieder zitieren: "Angesichts der öffentlichen Finanznöte geht das Tauziehen um teure große Verkehrsprojekte bei Rotgrün weiter." Der verkehrspolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion Schmidt fordert von der 5 Mrd. - sagten ICE-Bahnstrecke Nürnberg-Erfurt endgültig Abschied zu nehmen. Verteidigt allerdings wird durch den Sprecher des Verkehrsministeriums, dass dies als Priorität im Bedarfsplan drinbleibt und dass sogar die Kosten-NutzenBerechnung durchweg positiv sei und die Rechnungskontrolleure zugestimmt hätten, das bezieht sich auf den Bundesrechnungshof.
Meine Damen und Herren, was sind das für Aussagen? Ich denke, meine Damen und Herren von der SPD, Sie haben den Tagesordnungspunkt zweckmäßig aufgerufen, aber ich muss sagen, Sie müssen hier sicherlich zugestehen, dass die Täuschung von Berlin aus erfolgt und nicht durch unseren Minister. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, man könnte sagen, was lange währt, wird endlich gut. Man kann es aber auch anders ausdrücken. Meine Damen und Herren, in 32 Sitzungen des Untersuchungsausschusses, über fast vier Jahre, brachte die Sitzung am 24. März 2004 ein Ergebnis. Es bescheinigt der Landesregierung, dass der steinige Weg der Privatisierung erfolgreich war. Umfangreiche, in den Raum gestellte Verdachtsmomente sind nicht begründet. Fehler sind, wie soll das anders sein bei einem Pilotprojekt von solcher Tragweite und der bisherigen Einmaligkeit in der Bundesrepublik, eingetreten. In 32 Sitzungen des Untersuchungsausschusses und zusätzlichen Beratungen der Sprecher auch mit der Landtagsverwaltung wurden Wege und Ablauf, Fristen und Ergebnisse erörtert, ein enormer Aufwand mit unzähligen Beteiligten. Bei diesem Ergebnis frage ich mich, waren der Aufwand und manche Polemik auf diesem Weg notwendig? Ich glaube, wir hätten schneller sein und dem Steuerzahler Kosten ersparen können.
Hier kann ich Herrn Ramelow nur beipflichten, wenn er in der TLZ meint, diese Ausschüsse sind doch eine Zeitverschwendungsmaschine.
Vielleicht sollten wir zukünftig in dem Haus etwas anders damit umgehen. Erfreulich ist, der Endbericht ist einstimmig angenommen, wenigstens eine Gemeinsamkeit. Umso mehr ist unverständlich, dass die SPD, d.h. zwei Abgeordnete, mit ihrer Vorlage 3/2-69 ein doch zum Teil erheblich anderes Votum, also ein Sondervotum abgibt. An dieser Stelle, meine Damen und Herren, möchte ich den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung natürlich auch herzlich danken.
Ich denke, Sie haben einen großen Beitrag geleistet, damit wir ein solches Ergebnis zusammenfassen konnten. Der Dank gilt natürlich auch den Bediensteten der Landesregierung. Die Landesregierung war stets zur kooperativen Zusammenarbeit bereit. Stets wurde dem Ausschuss zugearbeitet bzw. der Zugang zu Unterlagen ermöglicht. Einen besonderen Dank möchte auch ich Herrn Poschmann aussprechen. Dr. Poschmann hat in gekonnter Art und mit Bienenfleiß den Ausschuss begleitet. Nochmals für die umfassende Unterstützung allen ein Dankeschön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat auf Antrag der SPD-Fraktion in seiner 6. Sitzung am 16. März 1999 beschlossen, einen zweiten Untersuchungsausschuss "Geschäftsführung der Thüringer Straßenwartungs- und -instandhaltungs mbH - kurz TSI Aufsichtstätigkeit der Landesregierung über die Geschäftsführung der TSI und die Effektivität der TSI" einzusetzen. Dazu etwas zur Vorgeschichte. Die TSI wurde am 15.11.1996 unter ausschließlicher Landesbeteiligung gegründet und hat Anfang 1997 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Gegenstand der TSI waren insbesondere die Übernahme von Straßenwartungs- und Instandhaltungsleistungen an Bundes- und Landesstraßen. Weiterhin hat die TSI auf vertraglicher Basis Leistungen auch auf anderen öffentlichen Straßen übernommen. Übertragung hoheitlicher Aufgaben ist nicht erfolgt. Durch die Privatisierung sollte unter Beibehaltung der Qualität eine verbesserte Effektivität der für die Wahrnehmung der Aufgaben im Straßenbauhaushalt zur Verfügung stehenden Mittel erzielt werden. Grundlage der Übernahme von Leistungen durch die TSI war der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der TSI und der Straßenbauverwaltung des Freistaats Thüringen mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Inhalt war die Übertragung von Tätigkeiten des Unterhaltungs- und Instandsetzungsdienstes, insbesondere in den Bereichen Winterdienst, Streckenprüfung, Wartung, bauliche Unterhaltung, Instandsetzung, Pflege der Grünanlagen, Verkehrstechnische Dienste, Reinigung und einiges andere. Für 1997 wurde für die Tätigkeiten für alle Gewerke ein Auftragsvolumen auf Stundenbasis fixiert. In den Folgejahren wurden das garantierte Auftragsvolumen jährlich um 8 Prozent abgesenkt und Leistungen im Wettbewerb vergeben. Das betraf insbesondere Leistungen des Winterdienstes, die nach und nach ausgeschrieben wurden. In 1997 und 1998 erfolgte dann die Abrechnung auf der Grundlage des Gemeinschaftsaufwands. Ab 1999 erfolgte die Abrechnung ausschließlich auf der Grundlage der erbrachten Leistungen aus Einzelaufträgen, später unterstützt durch ein elektronisches Abrechnungssystem "Medes", das neu eingeführt wurde. Der Rahmenvertrag ist vor dem Auslaufen nochmals im Hinblick auf die geplante Veräußerung der Gesellschaftsanteile in 2001 bis 2004 verlängert worden. Ab 2005 werden sämtliche Leistungen im Wettbewerb ausgeschrieben. Zur Sicherstellung der Kontrolle der Geschäftstätigkeit der TSI hat der Freistaat Thüringen im Gesellschaftervertrag verschiedene Vorkehrun
gen getroffen. Diese Regelungen betreffen die Einrichtung und personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats hier war der Vorsitzender der Herr Irmer -, die Beschränkung des Geschäftsführungsbefugnisses eines Geschäftsführers, Zustimmungsvorbehalte, Berichtspflichten des Geschäftsführers an den Aufsichtsrat, Jahresabschlussprüfungen und Prüfungen nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes u.a. Der Gründung der TSI waren umfangreiche Verhandlungen mit dem Bund vorausgegangen, in denen gegensätzliche Standpunkte und Bedenken hinsichtlich einer als Pilotprojekt zu verstehenden Privatisierung von bisher durch die staatliche Verwaltung wahrgenommenen Aufgaben diskutiert wurden. Im Zuge der Privatisierung wurden zum 01.01.1997 Angestellte und Lohnbedienstete der Straßenbauverwaltung in die TSI übergeleitet. In den Folgejahren fand ein sozialverträglicher kontinuierlicher Abbau der Beschäftigten statt. Die Gesamtbeschäftigungszahl sank von 598 Mitarbeiter in 1997 auf 391 im Jahre 2003 ab. Die Gesellschaftsanteile der TSI wurden aufgrund notariellen Kauf- und Abtretungsvertrags vom 21.12.2001 und der Einwilligung des Landtags zum 21.02.2002 im Ergebnis einer Ausschreibung an private Dritte übertragen.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis des Untersuchungsauftrags stellt sich aus der Sicht der CDU-Fraktion wie folgt dar: Aufwand und Nutzen des Untersuchungsausschusses stehen in keinem Verhältnis. Die vermuteten und aufgedeckten angeblichen Verfehlungen der Landesregierung sind im Vergleich zu dem, was der Landesrechnungshof in seinen Prüfungen jedes Jahr kritisiert, nicht annähernd vergleichbar. Bei aller kritischen Betrachtung der Privatisierung der TSI muss eine Tatsache immer in Betracht gezogen werden: Diese Privatisierung ist die erste in dieser Form im Freistaat Thüringen und bis heute die einzige Privatisierung von Straßenwartung und -instandhaltungen in Deutschland. Es gab keine vergleichbaren Erfahrungen. Diejenigen, die im Nachhinein alles besser wissen wollen, reihen sich ein in die Reihe der ewigen Nörgler, die auch schon immer über die Schaffung der deutschen Einheit im Nachhinein alles besser wissen wollten.
Wenn die SPD in Thüringen einen Schaden bei der Privatisierung der TSI herbeireden will, soll sie sich an ihre eigene Nase fassen und bei ihren Genossen nachfragen, welchen Schaden das Maut-Desaster für Thüringen und ganz Deutschland gebracht hat.
Hätte die Bundesregierung das System "Medes" mit einigen Verbesserungen und Modifizierungen eingesetzt, würde die Maut vielleicht schon längst laufen.
Zu den Untersuchungsgegenständen: Die erste Frage, die in den Raum gestellt worden war, "Inwieweit sind durch die Errichtung der TSI im Januar 1997 und der damit
zusammenhängenden Überleitung der Beschäftigten gemäß der Vereinbarung zwischen dem Thüringer Minsterium für Wirtschaft, Infrastruktur und dem Geschäftsführer der TSI folgende Ziele erreicht worden:
a) Verbesserung des Angebots an Leistungen für das Land Thüringen bei der Straßenwartung und -instandhaltung und
b) Kostenreduzierung auf dem Gebiet der Straßenwartung und -instandhaltung."
Dazu unsere Auffassung: Mit der Gründung der Thüringer Straßenwartungs- und -instandhaltungsgesellschaft mbH im November 1996 verwirklichte der Freistaat als erstes Bundesland seine Entscheidung, den Straßendienst zunächst formell und später auch materiell zu privatisieren. Ziel war es, das Unternehmen in ein modernes und leistungsfähiges Dienstleistungsunternehmen, welches sich frei am Markt orientiert, umzuwandeln. Die volle Wettbewerbsfähigkeit wurde mit der materiellen Privatisierung im Jahr 2002 erreicht, obwohl das garantierte Auftragsvolumen auf 63 Prozent des Leistungsumfangs von 1997 reduziert werden musste. Die Absenkung um jährlich 8 Prozent zwang die TSI GmbH dazu, die notwendigen und unumgänglichen Rationalisierungen im Unternehmen durchzuführen. Im Zuge der Privatisierung wurden zum 01.01.1997 Angestellte in Lohn und Bedienstete der Straßenbauverwaltung in die TSI übergeleitet. In den Folgejahren fand ein sozialvertraglicher kontinuierlicher Abbau der Beschäftigten statt. Die Gesamtbeschäftigenzahl sank von 598 Mitarbeitern auf die 391, die ich schon erwähnte. Durch direkte Rationalisierungsmaßnahmen wie Personalabbau, bessere Bewirtschaftung von weniger Liegenschaften, Salzbeschaffung, Fahrzeuge und Geräte, Versicherungen etc. sowie indirekte Rationalisierungsmaßnahmen wie Haustarifvertrag, Kraftstoffkostensenkung, Datenerfassung, um auch die Kostenrechnung durchzuführen, Senkung des Verwaltungsaufwands usw. konnten die Kostenreduzierungen in Millionenhöhe erzielt werden. Die TSI konnte im Geschäftsjahr 1999 ein positives Ergebnis erzielen. Zusätzliche Mehraufwendungen durch Preiserhöhungen am Markt, Tarifsteigerungen und der privatisierungsbedingte Mehraufwand konnten aufgefangen werden. Der Freistaat profitierte von den durchgeführten direkten und indirekten Rationalisierungsmaßnahmen mehrfach. Durch die gestiegene Produktivität und erheblich höhere Leistungsfähigkeit der TSI GmbH konnten mehr Leistungen und bessere Qualität auf den Thüringer Straßen erbracht werden. Durch die TSI GmbH erbrachte Steueranteile konnten an den Freistaat zurückgeführt werden. Der privatisierungsbedingte Mehraufwand von ca. 2,5 Mio. 1 führte zu keinem zusätzlichen Mittelbedarf im Landeshaushalt. Der Untersuchungsausschuss hebt hervor, dass mit der TSI ein kaufmännisch grundsätzlich sorgfältig und gewissenhafter Geschäftsbetrieb eingerichtet wurde. Das Unternehmen hat das uneingeschränkte Testat der Jahresabschlussprüfer erhalten.
Zum zweiten Abschnitt - "Welche Verträge wurden zur Durchführung der Aufgabe der TSI abgeschlossen, wie wurden diese Verträge erfüllt": Die CDU-Fraktion stellt fest, dass eine wirtschaftliche Verbesserung durch den Abschluss neuer Versicherungsverträge sowie neuer Verträge im Bereich der Salzbeschaffung eingetreten ist.
Der Geschäftsführer der TSI GmbH hat ferner mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr zum 1. September 1998 einen erheblich günstigeren Haustarifvertrag geschlossen. Der Untersuchungsausschuss hat zur Erfüllung seiner Untersuchungspflicht vertieft den zwischen dem Freistaat und der TSI GmbH abgeschlossenen Rahmenvertrag, den Einbringungsvertrag über die Fahrzeuge und Geräte sowie die Beschaffungvorgänge CharterWay und "Medes" - das eine betrifft die Fahrzeuge, das andere sind die Datenerfassungssysteme - betrachtet. Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass in dem Rahmenvertrag ein Ergebnis der Annäherung der zunächst unterschiedlichen Positionen des Bundes und des Freistaats über die Privatisierung des Straßendienstes zu sehen ist. Die aus der Garantie des Rahmenvertrags herausfallenden Leistungen - das waren die jährlichen 8 Prozent der Absenkung - hat der Freistaat beginnend ab 1998 unter Beachtung des Vergaberechts vergeben. Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass die TSI durch den Einbringungsvertrag über Fahrzeuge und Geräte einerseits in der Lage war, ihre übernommenen Verpflichtungen zur Ablösung des Bundesanteils an den eingebrachten Sachen zu erfüllen und andererseits im Rahmen des Geschäfts CharterWay einen modernen und kostengünstigen Fuhrpark zu erwerben. Durch die Finanzleasingverträge im Rahmen von CharterWay hat die TSI im Tausch gegen Altfahrzeuge neue Lkw von Mercedes-Benz und Fahrzeuge der Marke "Unimog", den möchte ich besonders noch mal erwähnt haben, sowie Zusatzgeräte, die dazu passend sind, beschafft. Zusätzlich wurde die Übernahme von Serviceleistungen durch CharterWay vereinbart. Hierzu hat der Untersuchungsausschuss festgestellt, dass sich die Leasingrate pro Jahr von insgesamt 4,8 Mio. auf 6,8 Mio. DM, aufgrund notwendiger Anpassung der Fahrzeuge und Geräte sowie deren Einsatz nach den konkreten Anforderungen der TSI veränderte. Daher hat sich der Gesamtbetrag des Leasinggeschäfts bei einer Laufzeit von 72 Monaten um ca. 9 Mio. erhöht. Die Summen sind dann von 28,8 auf 37,8 gestiegen. Der Untersuchungsausschuss hat hierzu festgestellt, dass die Konditionen der Beschaffung im Laufe der Vertragsverhandlung nicht zum Nachteil der TSI verändert wurden. Die Zusatzkosten waren erforderlich zur Aufgabenwahrnehmung. Die übernommenen Fahrzeuge waren auch nicht mangelhaft. Die Verträge wurden somit nach unserer Auffassung voll erfüllt. Aus heutiger Sicht ist jedoch die fehlerhafte Auftragsvergabe für die Fahrzeuge und Datenerfassungsgerätebeschaffung ohne ordentliches Ausschreibungsverfahren zu kritisieren. Es konnte jedoch nicht festgestellt werden, dass dadurch dem
Freistaat ein Schaden entstanden ist.
Bei der Beurteilung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung der neuen Fahrzeuge muss aber berücksichtigt werden, dass
1. die Gründung des Eigenbetriebs der TSI GmbH von Anfang an unter dem Ziel einer vollständigen Privatisierung durchgeführt wurde. Die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit der TSI GmbH am freien Markt sollte kontinuierlich erreicht werden und somit auch das Auftreten der TSI GmbH am Markt unter Marktbedingungen ermöglicht werden.
2. Die Privatisierung einer Behörde stellte für Thüringen ein Pilotprojekt dar. Es konnten noch keine Erfahrungen aus ähnlichen Privatisierungen angewandt werden.
3. Im genannten Zeitraum bestanden hinsichtlich vergaberechtlicher Verfahren aufgrund fehlender konkretisierender Rechtsprechung noch große Unsicherheiten über die Anwendung des europäischen Vergaberechts. Die ersten Urteile datieren aus dem Jahre 1998, also wenn Sie den Zeitpunkt sehen, voll im Zuge der Privatisierung.
4. Die Beurteilung des Vergabeverfahrens darf sich nicht nur wesentlich auf die Lieferung von Fahrzeugen beschränken, sondern das erzielte Gesamtpaket - darauf möchte ich noch mal verweisen - bestehend aus Beschaffung von Unimog, Beschaffung von Lkw, Rücknahme der Altfahrzeuge, Service und Betreuung, Vertrautheit des Personals mit der Technik, Verwendung und Einsatz von vorhandenen Zusatzgeräten bzw. deren Anpassung ist zu würdigen.
5. Der TSI GmbH ist zugute zu halten, dass sie die Beschaffungsmaßnahmen im Wesentlichen ohne eigenen Juristen durchführen musste. Der Wissenschaftliche Dienst hat z.B. zur Begutachtung des Vergabeverfahrens ca. ein Jahr gebraucht, um Informationen zur Rechtsprechung zu geben, damit der Ausschuss darauf zurückgreifen konnte, die der TSI GmbH zum damaligen Zeitpunkt schon rein faktisch nicht zugänglich waren. Ich meine die Zeitabläufe.
6. Die Verpflichtung, auch in Teillosen auszuschreiben, war zum maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht im Haushaltsgrundsätzegesetz enthalten.
7. Die Feststellung, dass die Altfahrzeuge auch ohne Kopplungsgeschäft zu gleichen bzw. günstigeren Preisen hätten veräußert werden können, ist durch keine Erfahrung aus der Praxis untersetzt. Ebenso ist das Vergabeverfahren des Datenerfassungssystems "Medes" nicht genau nach den einschlägigen Rechtsvorschriften verlaufen. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass die TSI im Falle "Medes" über eine umfassende Marktübersicht verfügte und die betreffenden möglichen Auftragnehmer geprüft hat und entsprechende Dokumentationen über die
Vergabe vorliegen. Die fehlenden öffentlichen Vergabebekanntmachungen oder der Verstoß gegen Dokumentationspflichten, weil etwa nach Auffassung der Landtagsverwaltung die undatierten Aktennotizen zum Vorgang für nicht ausreichend erachtet werden, oder die fehlende Mitteilung der Vergabe an die Europäische Gemeinschaft sind aufgrund des ermittelten Sachverhalts reine rechtstheoretische Erwägungen, die auch bei ihrer Einhaltung nicht zu einem anderen Ergebnis hinsichtlich der Auftragserteilung geführt hätten. Die TSI hätte aufgrund der vom Untersuchungsausschuss festgestellten Markterkenntnisse auch bei der formalen Einhaltung der Vorschriften nicht anders entscheiden können. Im Gegenteil: Die TSI hat in Kenntnis der Marktsituation ein System ausgeschrieben, das nur von "Medes" nach den Vorabsprachen mit den verschiedenen Anbietern und nach den Anforderungen der TSI entwickelt werden konnte, wäre unter Umständen die Durchführung eines formalen Vergabeverfahrens irreführend für Mitbewerber gewesen. Möglicherweise hätten sich Firmen an einer Ausschreibung beteiligt und hierfür Kosten aufgewendet, bei der von Anfang an aufgrund der Marktkenntnisse der TSI klar war, dass keine andere Firma die Anforderung der TSI zum damaligen Zeitpunkt - das möchte ich noch mal betonen - erfüllen konnte. Es bleibt festzustellen, dass durch etwaige Formen formaljuristischer Mängel weder dem Freistaat noch der TSI noch Mitbewerbern ein Schaden entstanden ist, sondern im Gegenteil die Umstellung der Abrechnung erhebliche Vorteile für die TSI und die Staatliche Straßenbauverwaltung erbrachte. Dies betrifft besonders Einsparungen von Personal und Zeit und eine nachvollziehbare Abrechnung, die vordem so nicht möglich war, also es ging um die Kostenerfassung.
Zu dem dritten Komplex: "Welche Beraterverträge wurden mit welchem Inhalt zur Durchführung der Aufgaben der TSI abgeschlossen?"
Da sich die TSI GmbH von anderen mittelständischen Betrieben grundsätzlich unterschied, war die Hinzuziehung externen Sachverstands notwendig. Als privatisierender Landesbetrieb mussten die Strukturen und die Fortführung der Dienstleistungen fortwährend geändert werden. Insbesondere für die Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen vom Übergang des öffentlichen Dienstes in die Privatwirtschaft war die Erstellung der Gutachten von Bedeutung. Über den gesamten Veränderungsprozess sind Personalstrukturen und Personalkonzepte durch die Geschäftsführung aufgrund der Erfahrung durch die Einführung der Regionalbereiche und durch die Neugliederung angepasst worden. Der Untersuchungsausschuss hat auf der Grundlage der Beweiserhebung festgestellt, dass Beratungskosten ordnungsgemäß verbucht wurden. Ferner hat sich ergeben, dass die an Dritte vergebenen Beratungsleistungen grundsätzlich im Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall in der TSI GmbH und ihren gesellschaftsvertraglichen Aufgaben standen. Die Beweisaufnahme hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Geschäftsführer die Unternehmensleistungen delegiert habe. Auch soweit dem Untersuchungsausschuss nicht im Einzelnen Unter
lagen zur Beauftragung mit Gutachtererstellung vorliegen, sind die Gutachten stets zu einzelnen Themen formuliert.
Zum vierten Komplex: "Haben die Mitglieder der Geschäftsführung der TSI, Mitglieder des Aufsichtsrats, Mitglieder der Landesregierung oder den vorgenannten zuzuordnenden Dritten persönliche Vorteile im Zusammenhang mit Geschäften der TSI gezogen?"
Eine persönliche Vorteilsnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats, eines Mitglieds der Landesregierung oder zuzuordnenden Dritten ist im Untersuchungsverfahren nicht nachgewiesen worden. Dies gilt auch, soweit der Untersuchungsausschuss die Beauftragung von Unternehmen durch die TSI thematisiert hat, die als Unternehmen dem Geschäftsführer der TSI GmbH aus seiner beruflichen Erfahrung persönlich bekannt waren oder die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei bzw. einer in der Person eines Berufsträgers identischen Personaldienstleistungsgesellschaft durch die TSI GmbH zum Thema seiner Untersuchung gemacht hat.
Hinsichtlich weiterer möglicher Ergebnisse: Für diesen Prüfungspunkt sind die gegenwärtig geführten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer in gleicher Sache zu berücksichtigen. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dauern seit August 2001 an. Der Untersuchungsausschuss hat sich über die Ergebnisse des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens durch das Justizministerium regelmäßig unterrichten lassen und im Hinblick auf diese Berichterstattung Anträge auf Durchsuchung, Beschlagnahme von Akten bei der TSI GmbH bzw. auf Vorlage der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten zurückgestellt.
Zum fünften Komplex: "Ist durch die Handlung oder pflichtwidrige Unterlassung jetziger und früherer Mitglieder der Landesregierung bei der Aufsicht über die TSI dem Land Thüringen finanzieller Schaden entstanden oder ist der geordnete Ablauf der Straßenwartung und -instandhaltung gefährdet worden?"
Eine Aufsichtspflicht von jetzigen und früheren Mitgliedern der Landesregierung bestand gegenüber der TSI GmbH gesellschaftsrechtlich nicht. Eine Aufsichtspflicht bestand gegenüber dem Aufsichtsrat bzw. dem Gesellschafter. Eine pflichtwidrige Unterlassung bzw. eine Gefährdung des geordneten Ablaufs der Straßenwartung und -instandhaltung durch Handlungen jetziger oder früherer Mitglieder der Landesregierung konnte nicht nachgewiesen werden. Die im Auftrag der TSI GmbH erstellten Gutachten sind weder durch die Mitglieder der Landesregierung in Auftrag gegeben worden noch mussten Mitglieder der Landesregierung diese Beauftragung genehmigen bzw. überwachen. Die Gutachten dienten jedoch zur Vorbereitung der Entscheidungsfindung für die Privatisierung der TSI.
Zur Frage der Gefährdung der Straßenwartung und -instandhaltung: Durch eine mögliche Illiquidität der TSI GmbH, insbesondere im Halbjahr 1999, geht die CDUFraktion davon aus, dass aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das erste Halbjahr 1999 keine Rückschlüsse auf die Liquiditätslage der TSI GmbH möglich sind. Die TSI GmbH hatte auch bei Abführung des Bundesanteils, der zunächst in der TSI GmbH verblieben war, die Möglichkeit gehabt, ihren Zahlungsverpflichtungen gegebenenfalls durch Aufnahme von Fremdmitteln nachzukommen. Eine Überschuldung der TSI GmbH war bei einem mehrfachen Cashflow von 9,89 Mio. nicht gegeben. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die TSI GmbH zwar durch ein flexibles Forderungsmanagement faktisch so genannte Lieferantenkredite in Anspruch genommen hat, aber bei ihrer Ausstattung mit Sachkapital und der Freiheit von Bankverbindlichkeiten kreditwürdig war.
Zu 6.: "Ist durch Handlungen oder pflichtwidrige Unterlassung der Geschäftsführung der TSI, des Aufsichtsrats oder einzelner Aufsichtsratsmitglieder dem Land Thüringen finanzieller Schaden entstanden oder ist der geordnete Ablauf der Straßenwartung und -instandhaltung gefährdet worden?" Zu CharterWay, zur Frage, inwieweit durch Pflichtwidrigkeiten bei Abschluss und Abwicklung des Vertrags ein Schaden für den Freistaat entstanden oder die geordnete Straßenwartung und -instandhaltung gefährdet worden ist, hat der Untersuchungsausschuss sowohl das gesamte Beschaffungsvorhaben als auch die Einzelfragen des Vergabevorgangs betrachtet. Im Ergebnis eines nicht zulässigen Vergabeverfahrens wurden im Rahmen eines Leasingvertrags neben einer Wiederbeschaffung auch Teile des Fahrzeugparks veräußert, neue Fahrzeuge und Geräte gekauft und Fahrzeug- und Gerätepark rationalisiert und verringert. Durch diese Verfahren konnten Ausgaben für Fahrzeuge und Geräte unter den Wert von 1996 reduziert werden. Da 90 Prozent der abzustoßenden Fahrzeuge und Geräte von Daimler-Chrysler gewesen seien, sei auch nur von dieser Firma das Angebot zum Rückkauf aller Fahrzeuge und Geräte erfolgt. Bezüglich der Lkw's sind die Firmen IVECO und MAN angefragt worden, diese Firmen konnten jedoch aufgrund des Umfangs und der Kurzfristigkeit der Lieferung den Bedarf der TSI GmbH nicht decken. Sie hätten auch den Rückkauf der Fahrzeuge nicht absichern können. Für die zu ersetzenden Unimogs hat es aufgrund der universellen Verwendungsmöglichkeit dieser Fahrzeuge keine Alternative zu Daimler-Chrysler gegeben. Die Erhöhung des Angebots von 2,5 Mio. singvertrag vereinbarte Summe von 3,2 Mio. derung der Lieferumfänge, z.B. Kettenpflugentlastung, Aufsatzstreuer, Schneefräsenumbau und weitere Geräte und Verlängerung der Laufzeit zurückzuführen. Dem Untersuchungsausschuss konnten keine schriftlichen Angebote anderer Firmen vorgelegt werden. Anfragen an die MAN Nutzfahrzeuge AG waren dem Verkaufsniederlassungsleiter für Thüringen nicht bekannt. Der Vertragshändler der Firma IVECO-MAGIROS AG war zum Beschaffungszeitraum noch nicht als Haupthändler für IVECO tätig.
Ob seinem Vorgänger bzw. anderen Haupthändlern Angebote seitens der TSI GmbH unterbreitet worden waren, konnte mit Verweis auf die Organisationsstruktur des Vertriebs nicht nachgewiesen werden. Der Aufsichtsrat hat sich in vier Sitzungen mit der Fahrzeugbeschaffung befasst und seine Zustimmung zum Vertrag mit CharterWay erteilt. Ein finanzieller Schaden für das Land Thüringen ist nicht entstanden. Eine Gefährdung der Straßenwartung und -instandhaltung hat weder durch das Verfahren der Beschaffung des neuen Fahrzeugbestands noch durch dessen Einsatz bestanden. Bei dieser Sachlage wertet der Untersuchungsausschuss die Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten im Wege eines Service- und Finanzierungsleasingvertrags gegen Rückgabe des Altgerätebestands als grundsätzlich wirtschaftliche Handlungsoption. Durch die Beschaffung des Systems "Medes" ist nach der Überzeugung des Untersuchungsausschusses weder ein finanzieller Schaden entstanden noch der geordnete Ablauf der Straßenwartung und -instandhaltung gefährdet worden. Durch die Leistungs- und Betriebserfassungsdaten und ihre Integration in das betriebliche Rechnungswesen - das war hier eine wesentliche Neuerung - der TSI GmbH wurden wesentliche Voraussetzungen für einen Abschluss der Privatisierung geschaffen. Allerdings ist auch in diesem Fall das Vergabeverfahren nicht rechtskonform verlaufen. Die Frage, ob durch ein anderes System weitere Kosten hätten eingespart werden können, ist durch die Befragung der Zeugen nicht beantwortet worden.
Zum damaligen Zeitpunkt der Beschaffungsmaßnahmen der TSI GmbH hat es keine funktionsfähigen voll entwickelten Betriebsdatenerfassungssysteme gegeben. In einem Markterkundungsverfahren seien die bis dahin bekannten Anbieter von Teilsystemen oder so genannten Fragmenten der Firmen Küpper-Weisser, TechnoTrend, Systemtechnik GmbH, Infotech und Metz zur Darstellung ihres technischen Stands aufgefordert worden. Die Firma Metz konnte zum damaligen Zeitpunkt das fortgeschrittenste und preisgünstigste System anbieten. Zudem war die Firma Metz als einzige Firma bereit, die geforderten Anforderungsprofile weiter zu entwickeln. Die ursprünglichen Entwicklungskosten in Höhe von 55.730 durch zusätzliche Beratungskosten und die Erstellung des Lastenhefts um 19.500 * ! Entwicklungskosten von 55.730 $4 die TSI GmbH zurückgeflossen. Es wurden insgesamt 239 Systemgeräte geliefert.
Ein in der Schweiz durch die Firma Nufatron entwickeltes Pilotprojekt war zum Zeitpunkt, als die TSI GmbH das Projekt begann, schon veraltet und nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik gewesen. Ob es möglich gewesen wäre, dieses System mit angemessenem Aufwand weiterzuentwickeln, konnte nicht beantwortet werden. Die Firma Beilac-Systemtechnik GmbH bot seit 1996 das Datenerfassungssystem "Mobitat 96" an. Ob und mit welchem Aufwand dieses System dem Anforderungsprofil der TSI GmbH hätte angepasst werden können, konnte nicht beantwortet werden. Erst seit Dezember 2000 wird
von der Firma MOBIWORX ein telematisches System zur Datenerfassung angeboten, welches in diversen Straßenmeistereien insbesondere in Bayern Anwendung findet.
Es wurden keine Zahlungen und Rechnungen vorgenommen, verschwundene Gelder wurden nicht festgestellt. Im Prüfbericht des Jahresabschlusses 2001 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden keinerlei Feststellungen getroffen. Das gilt auch für die Prüfungen der Geschäftsführung nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Eine Gefährdung der Straßenwartung und -instandhaltung hat weder durch das Verfahren der Beschaffung des Datenerfassungssystems "Medes" noch durch den Einsatz dieses Systems bestanden. Die Argumente, die von den Kollegen der SPD in der Vorlage 3/2-69 noch einmal vorgelegt wurden, verstehe ich nicht, zumal wir im Ausschuss ein einstimmiges Votum zum Bericht hatten und dies verwundert mich umso mehr. Ich will diese aus Zeitgründen nicht kommentieren, ich stelle nur als Fazit fest: Die abschließende Bewertung der Kollegen der SPD, dass wohl durch das Handeln von Mitgliedern der Geschäftsführung wie auch durch das Handeln von Vertretern der Landesregierung dem Land Schaden entstanden ist, ist durch den Untersuchungsausschuss und den Bericht widerlegt und ist die subjektive Meinung von den Kollegen der SPD-Fraktion. Es stellt sich die Frage, wieso die SPDMitglieder des Untersuchungsausschusses dem Abschlussbericht einschließlich seiner Wertung zugestimmt und damit ein völlig gegenteiliges Fazit gezogen haben. Ich bedanke mich noch einmal recht herzlich für die Zusammenarbeit bei den Kollegen, besonders in der letzten Phase der Erstellung des Berichts, und ich hoffe, dass in der Zukunft solche Dinge rationell behandelt werden können und mit Erfolg schneller zum Abschluss gebracht werden. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werter Kollege Lippmann, ich teile natürlich Ihre Auffassung in vielen Punkten nicht, wie Sie ja erwarten können. Denn die Fürsorgepflicht für den öffentlichen Personennahverkehr als eine öffentliche Aufgabe, das sagt schon der Bund und das Landesgesetz, ist auch Aufgabe der Landkreise, kreisfreien Städte, des Landes, des Bundes in Gemeinsamkeit. Das kann man in den Gesetzen nachlesen. Ich erinnere an den § 3 des Thüringer ÖPNV-Gesetzes, in dem dies dokumentiert ist. Auch ein Teil des ÖPNV ist die Frage des Schülerverkehrs, da wir ja in Thüringen gemeinsam die Linien nutzen, um auch zeckmäßig die Auslastung und damit die wirtschaftliche Verbesserung herbeizuführen.
Meine Damen und Herren, Herr Minister hat die Fakten, Zahlen und die Gründe genannt, die will ich nicht wiederholen. Aber eines steht fest, die Sparzwänge, verursacht durch die chaotische Bundespolitik, bedingen im Haushalt 2003/2004 sowie in den entsprechenden Regelungen zu Einsparungen von Landesmitteln, auch das ist sicher eine Ursache. Dies betrifft eben auch die Schülerbeförderung nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes. Innerhalb des ÖPNV - eine öffentliche Aufgabe - ist die Beförderung von Auszubildenden erforderlich und auch in Thüringen integriert. Im Sinne des § 2 des Regionalisierungsgesetzes ist allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr zu befriedigen. Somit kann im weitesten Sinne der Einsatz von Regionalisierungsmitteln zum Gewähren von Ausgleichsleistungen nach § 45 gesehen werden und dies sehen wir so. Das Personenbeförderungsgesetz sieht für die Unternehmen, die im Linienverkehr Personen mit Zeitfahrausweisen, also Ausbildungsverkehr, fahren, dementsprechende Mittelausstattung vor, wenn die Gesetzesvorlage so entschieden wird. Nach einer Drucksache des Deutschen Bundestages 12/62229 besteht einerseits der Tatbestand der Mischfinanzierung und andererseits heißt es dort, die Mittel dienen den erforderlichen Leistungen des ÖPNV. Die Länder können diese Finanzmittel sowohl für den Ausgleich von Betriebskostendefiziten als auch für Investitionen einsetzen und dies praktizieren wir erfolgreich in Thüringen.
Übrigens gestalten dies auch andere Bundesländer, alte wie neue, der Minister hat sie bereits genannt. Da dies wiederum nur in Vernetzung von Schiene und Straße tragfähig wird, ist es erforderlich, die Mittel auch in diesem Sinne zu sehen und bei der Anwendung zum Einsatz zu bringen.
Meine Damen und Herren, bei einem Flächenland wie Thüringen haben wir in den Flächenlandkreisen kaum noch
Schienenpersonenverkehr und so lässt das Gesetz zu, dass wir Versorgungsleistungen auch auf der Straße organisieren und mitfinanzieren. Im Übrigen sind die Nahverkehrspläne und das koordinierte Verkehrskonzept der Aufgabenträger ebenso Grundlage einer solchen Vorgehensweise. Ich erinnere daran, andere Länder haben diese Aufgabe weit fester gezurrt, indem die kommunalen Körperschaften Zweckverbände zu bilden haben. Wir sind in Thüringen großzügig und geben in der Gesetzesgrundlage die Möglichkeit, auf der freiwilligen Basis zu arbeiten.
Meine Damen und Herren, deshalb soll das ÖPNV-Gesetz in § 8 Abs. 5, das die zweckgebundene Verwendung von Regionalisierungsmitteln für den ÖPNV bereits in einer früheren Novelle festgelegt hat, um die Ausgleichszahlungen entsprechend des Personenbeförderungsgesetzes erweitert werden. Nach § 5 Abs. 1 Regionalisierungsgesetz steht den Ländern ein jährlicher Betrag aus dem Mineralölsteueraufkommen zur Verfügung, dies für den öffentlichen Personennahverkehr einzusetzen. Damit ist insbesondere der Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren, aber es sind eben auch andere Leistungen möglich. Das insbesondere lässt die Spielräume für Finanzierungen über den SPNV hinaus zu. In den meisten anderen Bundesländern ist dies anderweitig definiert und in der Verwendung zum praktischen Handeln gegeben.
Meine Damen und Herren, die Zahlen sind genannt, die in Thüringen auch in diesem Jahr für den ÖPNV bereitgestellt werden. Dass hier drastisch zurückgefahren würde, ist nicht die Wahrheit. Der Minister hat die Zahlen genannt. Natürlich haben wir auch Einsparungen in diesem Zusammenhang im Bereich
der Investitionen. Die letzten drei Jahre, Herr Lippmann, ruhig bleiben, ruhig bleiben. Wir wissen genau, dass die beiden Haushalte 2003 und 2004 schon unter Finanzzwängen, die durch die Bundespolitik verursacht wurden, zustande gekommen sind. Das muss man einfach wiederholen und dann kann man doch nicht einfach alles umdrehen.
Meine Damen und Herren, um dies weiter zu erörtern, schlagen wir vor, dass der Gesetzentwurf natürlich im Ausschuss weiterbehandelt wird, und wir gehen davon aus, dass in der nächsten Sitzung, in einer Sondersitzung am 28.04., die Zustimmung erfolgen wird. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, da wir bei der Bahn sind, muss ich noch mal kurz auf das Thema ICE zurückkommen, gestern war noch alles sicher, heute ist es unsicher, die Presse teilt uns das mit - alles Bahn. Wir, der Bund, machen das gerade so, wie wir es brauchen, und nutzen das politisch von verschiedenen Seiten, um zu sagen, das Land ist doch schlecht. Nein, meine Damen und Herren, so bedauerlich, wie dieser Vorfall ist, dass zum zweiten Mal in diesem Jahr ein solches Unglück geschieht, kann es so nicht thematisiert werden. Der Antrag ist eigentlich fehl am Platz. Es ist unerfreulich, dass Leid und Schaden eintreten, ohne Zweifel. Natürlich hat der Besteller Nahverkehrsleistung auf der Schiene bestellt, aber kann damit auch nicht verbinden, dass die Sicherheit in einem solchen Vertragswerk verankert ist.
Minister Reinholz hat sehr ausführlich dargestellt, was er unternommen hat und dass er prompt reagiert hat, indem er auf die Dinge hingewiesen hat und an die richtige Stelle gegangen ist.
Meine Damen und Herren, es ist schon notwendig, dass die Ermittlungsverfahren zu beiden Unfällen erst einmal abgeschlossen sind, um dann weiterzugehen, und es ist Fakt, die Verantwortung liegt nun mal bei Bahn, Eisenbahnbundesamt und dem Bund. Ist dies aber Grund und Anlass, den Betrieb auf eingleisigen Strecken in Frage zu stellen oder ganz und gar solche Strecken einzustellen? Das war ja der dritte Teil Ihres ehemaligen vorbereiteten Antrags. Das ist für mich sehr zweifelhaft. Fordert nicht die Opposition zum wiederholten Mal, die Schiene stärker zu nutzen? Wird nicht gelegentlich gefordert, mehr sicheren ÖPNV auf Schiene und Straße zu bringen? Meine Damen und Herren, der Bus und der Verkehr auf der Schiene sind die sichersten Transportvarianten für unsere Menschen auch in Thüringen. Ist es sehr vernünftig in diesem Haus über das Unfallgeschehen zu reden, und dies nicht zum ersten Mal, ich erinnere an den gestrigen Tag? Meine Damen und Herren, glaubt denn wirklich einer, dass das Land oder die Landesregierung alleinig zuständig sei für die Schiene, insbesondere deren Sicherheit? Hat das Land nicht seinen Teil im Zuge der Förderung neuer Technik, die auch auf diesen Schienen fährt, geleistet? Ist eigentlich der PDS bekannt, dass der Bund nach Gesetzeslage - zum Beispiel Grundgesetz - bzw. der Betreiber auf der Schiene die Verantwortung für Betrieb und Sicherheit tragen? Das ist gut so und sollte so bleiben, dann sollten wir uns als Land auch nicht einmischen.
Der Verweis auf den Verkehrsvertrag greift natürlich absolut zu kurz, denn der Vertrag regelt Art und Umfang
sowie Qualitätsmerkmale der von der Deutschen Bahn Regio zu erbringenden Eisenbahnverkehrsleistungen, die bestellt wurden. Sicherheitsrelevante Fragen können nicht Gegenstand eines Vertrags sein, das ist unsere Auffassung. Verkehrsverträge der Länder zur Bestellung der Verkehrsleistungen sind deshalb nicht geeignet, die technischen Regelungen des Bundes zum Betrieb der Sicherheit von Bahnanlagen zu bestimmen oder beliebig einzugreifen. Außerdem möchte ich feststellen, es ist schon eh und je so in Deutschland, die Bahn hat immer die sichersten Regeln für den eigenen Betrieb gehabt.
Meine Damen und Herren, mit solchen tragischen Ereignisse sollte man anders umgehen. Mit Sorgfalt sollte man den Sachverhalt ergründen oder zur Kenntnis nehmen und nicht publizistische Pressemitteilungen und Meinungen abgeben. Zudem sollten die Ermittlungsergebnisse abgewartet werden. Meine Damen und Herren von der PDS, Sie sollten überlegen, was Sie fordern, was möglich und richtig ist, bevor Sie Pressemitteilungen absetzen, zumal Ihnen bekannt sein dürfte, dass nach bisherigen Erkenntnissen keine technischen Probleme zu Unglücksfällen zu vermuten sind. Es bleibt dabei, Sie brauchen die Landesregierung nicht aufzufordern, der Minister handelt selbst. Das System des Zugleitbetriebs auf gering befahrenen eingleisigen Nebenbahnanlagen ist üblich und wirtschaftliche Praxis und hat sich auch bundesweit bewährt. Mancher so genannte Verbesserungsvorschlag, wenn ich das mal so bezeichnen darf aus Ihrer Sicht, ist schon früher - jetzt erinnere ich mich an die alten Zeiten - ganz schnell in irgendeiner Schublade verschwunden. Vielleicht wird das auch bei Ihnen zukünftig so sein. Ich danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kollege Lemke, ich glaube, Sie haben Ihre eigene Vorlage nicht zielgenau behandelt. Ich will es mal so vorsichtig formulieren. Ich bin da anderer Auffassung als Sie. Das ist logisch, meinen Sie,
es gibt auch mehrere Gründe dafür, das so festzustellen. Ich denke, mit der Novellierung des Gesetzes haben wir entsprechend der Bedingungen, die stehen, und in der Möglichkeit der Auslegung des zuständigen Bundesgesetzes eine Möglichkeit geschaffen, den ÖPNV auf der Straße und auf der Schiene in Thüringen vernünftig zu gestalten und Maximales zu leisten. Ihren Antrag, Ihren Gegenstand an den Ausschuss zu überweisen, lehne ich gleich von vornherein ab. Wir werden dem nicht folgen.
Natürlich von vornherein. Sie wissen, dass die 1,5 Prozent Steigerung der Regionalisierungsmittel durch den Bund bisher eingehalten wurden. Es ist auch in Aussicht gestellt, dass es ab dem Jahre 2005 weitergeht. Dass wir 2004 eine Ausnahme haben, ist sicherlich einem Kompromiss und der misslichen Finanzlage in Deutschland geschuldet. Das möchte ich nicht der Landesregierung schuldhaft angetragen haben bzw. wissen.
Meine Damen und Herren, der Minister hat sich bisher immer dafür eingesetzt - auch der vorgehende Minister -, die Mittel zweckentsprechend einzusetzen. Ich glaube, wir können, soweit das Land Thüringen mitwirken konnte, schon darauf verweisen, dass wir mehr und zusätzlichen Verkehr auf die Schiene gebracht haben. Die Zahlen sind eigentlich nachweisbar, auch wenn sie anteilig im Verhältnis zwischen 1994 und 2001 vielleicht etwas anders aussehen, aber es sind mehr Leistungen bestellt worden. Über diese Zahlen hat der Minister bereits berichtet.
Meine Damen und Herren, sicherlich gibt es noch unbefriedigende Entwicklungen, die aber mit dem Bundesgesetzgeber und natürlich mit dem Bund selbst im Zusammenhang stehen. Die Mittelausstattung könnte reichlicher sein. Für die Schiene und die Investitionen der Schiene ist hauptsächlich der Bund zuständig und nicht vorrangig das Land. Das Land hat mit der Gesetzgebung in Thüringen darauf orientiert, genügend Mittel auch für die Investitionen für Technik auf der Schiene bereitzustellen. Sie ken
nen die Zahlen selbst, denn die PDS hat dazu im letzten Jahr eine Anfrage gestellt, die beantwortet wurde, wo diese Übersicht Ihnen sehr deutlich gegeben wurde, wie die Steigerungen sind.
Meine Damen und Herren, ich bin der Überzeugung, dass wir richtig gehandelt haben, denn wir haben die Regionalisierungsmittel in Thüringen eingesetzt, um das Straßenbahnnetz der Städte, besonders unserer größeren Städte, zu gestalten und auszuprägen. Wir haben moderne Fahrtechnik auf der Schiene angeschafft. Wir haben den Fuhrpark des ÖPNV auf der Straße in Größenordnungen von über 1 Mrd. # &3 finanziert worden. Wir haben die Bushaltestellensituation unterstützt und ausgebaut, moderne Leitsysteme und vieles, vieles andere.
Es ist zulässig, die Mittel...
Es ist nach unserer Gesetzgebung zulässig und - entschuldigen Sie, Herr Lemke, die Schiene ist nicht zu kurz gekommen. Wir haben jährlich die Leistungen dynamisiert und höher gestellt.
Sicher haben Sie ein Problem mit Ihrem Nebenstreckennetz, aber da will ich Ihnen sagen, das ist auch eine Frage der Auslastung dieser Netze. Im Einvernehmen mit kommunalen Aufgabenträgern sind einige Netze stillgelegt worden, wie andersherum - das ist vom Minister erwähnt worden - auch Netze aktiviert wurden. Das ist z.B. die Oberweißbacher Bergbahn, die ans Netz gegangen ist, wo der Bund und das Land Mittel eingesetzt haben und dies auch Sinn macht.
Aber, Herr Lemke, bitte vergleichen Sie nicht Thüringen mit einem anderen Land. Wir sind ein Flächenland. Und gehen Sie mal in die Fläche, in manchen Regionen können Sie die Schiene einfach nicht erhalten, weil die Zentrierung der Orte, der Funktionen Oberzentrum zu Mittelzentrum und Unterzentrum völlig anders sind, dass da überhaupt kein Passagier auf die Schiene gehen kann. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen.
Für mich bleibt das Fazit: Die Regionalisierungsmittel sind in Thüringen gut eingesetzt. Unser Land hat seine Verantwortung übernommen. Wir fordern vom Bund, dass er weiterhin seine Verantwortung übernimmt, was den Ausbau der Schienennetze betrifft. Wir gehen davon aus,
dass die Finanzausstattung nach 2008 mindestens so dynamisch gestaltet wird, wie im Moment vorgesehen. Wir gehen davon aus, dass die Verkehrsträger untereinander den Wettbewerb stärker organisieren, denn was nützt uns die Schiene, wenn kein Passagier zur Schiene gebracht wird. Wir gehen davon aus, dass die Ausgleichsleistungen auf hohem Niveau beim Bund stabilisiert werden.
Meine Damen und Herren, ich will hier noch mal zum Ausdruck bringen: Die Landesregierung und das Land Thüringen haben sich redlich bemüht, das Maximale aus den zur Verfügung stehenden Mitteln zu machen. Ein Schwerpunkt, den Sie selber einfordern, meine Damen und Herren von der PDS, ist ja zum Beispiel den Ausgleich für die Schülerverkehrssituation zu leisten.
Auch das haben wir geleistet. Wenn da die Novellierung des Bundesgesetzes ansteht und wenn der Bund da in dieser Frage auch noch in die Pflicht geht, dann, denke ich, haben wir vorab richtig gehandelt. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich sehe, Herr Lippmann hat das Thema sehr ernsthaft aufgegriffen und auf das Niveau, wie es in unserem Haus hier behandelt werden soll, runtergeholt. Ja, meine Damen und Herren, es ist schrecklich, die schlimmen Meldungen über Unfälle, Verkehrstote zur Kenntnis zu nehmen. Schlimme Schicksale sind damit verbunden, geschweige denn die wirtschaftlichen Schäden, die wir erleiden. Nun fordert die PDS politische Aktivitäten. Ist das eine Neuig
keit? Ich glaube nicht. Dieser Landtag hat sich vielfach gerade mit diesem Problemfeld beschäftigt. Gerade mein ehemaliger Kollege Kallenbach, aber auch Kollege Schwäblein haben hier vorgedacht, gehandelt und dazu beigetragen, dass Maßnahmen eingeleitet wurden, dies insbesondere in der Drucksache 3/1935 vom Oktober 2001, die vorhin schon erwähnt wurde - übrigens eine Vorlage der CDU-Landtagsfraktion. In 16 Punkten, die im Ausschuss erörtert wurden und die auch mit der Landesregierung abgestimmt und akzeptiert sind, wurden Maßnahmen zur Verkehrssicherheit vorgeschlagen, vom Landtag angenommen und von der Regierung zielgerichtet umgesetzt. Natürlich liegen da noch nicht alle Ergebnisse vor, weil es ein Auftrag ist, den die Landesregierung erfüllt. Die Landesregierung selbst hat sich stets damit befasst, geeignete Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen. So werden durch die Landesregierung und somit durch die Ministerien übergreifende Verkehrssicherheitsmaßnahmen abgestimmt und vorbereitet.
Meine Damen und Herren, wenn es uns nicht gelingt, das Zusammenspiel zwischen Mensch, Verkehrsraum und Fahrzeugsicherheit zu behandeln, griffbar zu machen und ein einheitliches Denken und Handeln durchzuführen, werden wir nur begrenzte Erfolge einfahren. Meine Damen und Herren, denn das Subjekt und das Objekt stehen im engen Zusammenhang. Herr Lippmann hat darauf hingewiesen, welche Wechselswirkung besteht und, ich meine, das ergibt sich aus den Analysen des Unfallgeschehens. Bis 2002 kann man eine positive Unfallentwicklung für Thüringen erkennen, d.h. die letzten 10 Jahre und daran haben eine Vielzahl Akteure einen Anteil. Da nenne ich die Verkehrswacht, ich nenne unsere Polizei mit ihren erzieherischen Maßnahmen, das vorbildliche Handeln von vielen Berufskraftfahrern, aber nicht zuletzt die Industrie, die den Stand der Technik weit verbessert hat in den letzten 10 Jahren. Nicht zuletzt präventive Maßnahmen, die eingeleitet wurden, haben zu Erfolgen geführt. Bewährt haben sich in Thüringen auch, und das sieht man besonders auf der A 4, verkehrsbeeinflussende Systeme, die schwere Unfälle vermeiden helfen. Bedauerlicherweise sind unsere jungen Kraftfahrer, insbesondere die Einsteiger, in erhöhtem Maße beteiligt und betroffen. Fehlende Erfahrung, Überschätzung und Leichtsinn führen zu gravierenden Fahrfehlern. Dies ist besonders bedauerlich, hieran muss weiter gearbeitet werden. Ich denke, hier geht es um Wissensvermittlung, Praxisertüchtigung und natürlich auch Erfassen der Quellen, die zu solchen Unfällen führen. Hauptunfallursachen in Thüringen bleiben auch weiterhin überhöhte und unangepasste Geschwindigkeit, aber auch das Rowdytum und die Raserei sind auf unseren Autobahnen und Straßen zu finden. Deshalb, Herr Lemke, die Frage Geschwindigkeitsbegrenzung allein löst das Problem nicht.
Wir haben ein weiteres Problemfeld, das ist das Überholen in falschen Situationen, die zu schweren Unfällen führen und das Nichtbeachten der Vorfahrt. Das sind die Hauptschlüsse, warum sich die Zahlen leider so negativ
entwickelt haben. Auch andere Fehler, die auftreten, sind zu bedauern. Ich denke, der Missbrauch von Alkohol und neuerdings auch von Drogen gehört unbedingt erwähnt.
Meine Damen und Herren, stünden mehr Mittel bereit, könnte auch hier in Vorbeugung mehr geleistet werden. Aber, ich denke, konzertierte Aktionen, gemeinsame Aktionen mit all denen, die hier mitwirken können einschließlich der Medien, die ich bitte, uns hier zu unterstützen, sind durchaus in der Lage, das Unfallverkehrsgeschehen weiter positiv zu beeinflussen. Positiv bleibt zu vermerken, dass die Gesamtunfallzahl weiter rückläufig ist. Im Ländervergleich können wir als Thüringer mithalten, trotzdem ist hier keine Zufriedenheit am Platz, im Gegenteil, wir sollten darauf drängen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung arbeitet an einem Verkehrssicherheitsprogramm, welches dann gemeinsam umzusetzen ist. Lassen wir auch die Positionen des Verkehrsgerichtstages in Goslar in die Arbeit einfließen. Kontinuierlich wird gerade in diesem Gremium zielgerichtet analysiert, auf neue gesellschaftliche Situationen eingegangen und der Politik Vorschläge unterbreitet.
Erziehungsfragen, sind Fragen, die uns alle angehen. Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass das Unfallgeschehen im Auge unserer Politiker ist. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will gleich vorwegnehmen, Herr Lemke, wir würden unseren Antrag für die Aktuelle Stunde natürlich nicht zurücknehmen, denn der ist noch aktuell. Einerseits fordert heute unser Wirtschaftsminister zu Recht Beständigkeit ein. Zweitens steht dem entgegen, dass von Berlin schon wieder mal so gedroht wurde, es könnten im Zusammenhang mit der Konsolidierung des Haushalts und des Subventionsabbaus einige 100 Mio. ; mindest heißt es, die Einschnitte reichen von der Begabtenförderung bis hin zum Bau- und Verkehrsetat des Ministers Stolpe. Damit wird mir schon wieder Bange. Also sind doch unsere Verkehrsprojekte noch nicht sicher und die Mauteinnahmen, meine Damen und Herren, sollten im Wesentlichen hier genutzt werden. Zumindest war das die Einigung mit dem Bund.
Meine Damen und Herren, Thüringen hat in den letzten Jahren eine gute wirtschaftliche Entwicklung genommen, dies dank des zügigen Ausbaus der Infrastruktur und insbesondere der Verkehrsinfrastruktur. Da können wir uns eigentlich bisher nicht beklagen, wie wir bedient worden sind, aber auch wie sich unser Ministerium und die Landesregierung bemüht haben, diese Objekte und Projekte umzusetzen. Trotzdem, meine ich, zum wiederholten Mal sind diese Verkehrsprojekte in Gefahr. Ganz besonders in Gefahr bleibt natürlich ein solches Verkehrsprojekt wie die ICE-Strecke, wenn das Baurecht 2005 ausläuft, und es ist auch abhängig von der Maut. Denn, meine Damen und Herren, Sie wissen, dass der Bundeshaushalt zurückgefahren wurde und die Mitteleinkürzung durchaus für die verschiedensten Verkehrsprojekte durch die Maut ergänzt werden sollte. Also haben wir durchaus ein Recht als
Landtagsfraktion darauf hinzuweisen, dass die Verkehrsprojekte "Deutsche Einheit", Ortsumgehungen, die MitteDeutschland-Schienenverbindung und die ICE-Trasse noch nicht voll gesichert sind. Der Haushaltsausschuss hat zwar gestern entsperrt, es ist ein gewisser Anteil an Mitteln freigegeben, nur, meine Damen und Herren, ich stelle mir die Frage, wie der Bund von der Bahn AG die Mittel bekommen will, die da anvisiert sind. Die Bahn AG, das ist uns allen bekannt, ist in finanziellen Nöten. Sie selbst kann gewisse Planungsleistungen nicht vorausfinanzieren und jetzt soll sie zusätzlich Geld abgeben, um dieses Loch von rund 1 Mrd. - ich mache es mal rund - zu füllen. Das ist für mich nicht glaubhaft. Das ist die erste Unsicherheit.
Wie gesagt, die zweite habe ich vorhin vorweggenommen, es gibt eine neue Pressemitteilung.
Meine Damen und Herren, es ist tatsächlich ein Desaster. Die LKW-Maut ist nicht umgesetzt und sie ist auch noch nicht in naher Zukunft umgesetzt. Für mich ist bedauerlich, dass ein solcher Vertrag zustande kommt, den wahrscheinlich keiner beherrschen kann. Wenn man die Seitenzahl hört, dann ist für mich logisch, dass ich für jede Seite mehrere Juristen und Fachleute ansetzen muss, um den Vertrag zu erfüllen. Ich will noch nicht mal sagen, dass die deutsche Wirtschaft sich hier blamiert hat, zumindest zwei Großunternehmen, sondern es hat sich die Politik blamiert, weil sie nach meinem Gefühl ein falsches Vertragsverhältnis gestaltet hat. Eigentlich geht da das Desaster schon los durch das Handeln der Herren Minister. Meine Damen und Herren, die Ausfälle, die wir in den letzten Jahren hatten, sind enorm durch den Wegfall der Vignette. Zusätzlich sind im Bund enorme Mittel mittlerweile für die 1.000 Beschäftigten angefallen, die eingestellt wurden, um das Ganze zu kontrollieren. Sie wissen, dass die Verkehrsunternehmen fordern, ihre Ausfälle begleichen zu lassen. Ich frage mich, wie der Bund dies finanzieren will und wie er parallel dazu uns zusichert, dass in Thüringen alle Verkehrsprojekte abgesichert werden, auch die, die zusätzlich durch die Maut kommen sollten.
Meine Damen und Herren, es ist schon verwunderlich, dass ein Herr Bodewig solch einen Vertrag zustande bringt und es ist schon sehr verwunderlich, dass Herr Stolpe sich mit diesem Vertragswerk so viel Zeit lässt und kein Ende findet. Wer mal die Folge der einzelnen Aktivitäten verfolgt, der stellt fest, es ist eine relative Unfähigkeit. Ich bin enttäuscht, am 16. Dezember in der Staatskanzlei hat uns Herr Stolpe als Bundesminister zugesichert, alle Projekte kommen planmäßig. Nun, wir lassen uns überraschen, wir nehmen ihn beim Wort. Ich denke, es wäre eine wichtige Sache, wenn wir als Landtag geschlossen dahinter stehen und nicht einzeln.
Meine Damen und Herren, wir gehen davon aus, dass die Mittel vom Bund bereitgestellt werden. Wir fordern ganz klar, dass der Bund sich an seine Verpflichtungen hält. Wir erwarten, dass die Bundesregierung sich des Aufbaus Ost endlich bewusst wird und diesen ernst nimmt,
denn dies gehört dazu. Wir erwarten von der Bundesregierung endlich die abgesicherten finanziellen Rahmenbedingungen. Wir erhoffen und erwarten in Kürze natürlich auch ein funktionstüchtiges Maut-System, von mir aus satellitengesteuert, nur funktionieren muss es. Wir erwarten ganz einfach, dass damit Thüringen für seine Zukunft eine gesicherte Infrastrukturentwicklung vornehmen kann. Wir bauen darauf, dass die Zweckbindung wie vereinbart gesichert wird und dass die Harmonisierungsschritte, die durchaus von der CDU auch vor dem Maut-Thema in den Ring geworfen wurden, für unsere Transportgewerke wie zugesagt eingehalten werden und auch hier eine Entlastung für unsere mittelständischen Unternehmen kommt. Wir fordern, dass die Zeit der Angstlisten und der Versprechen vorbei ist. Wir fordern, keine Abstriche zur Finanzierung.
Wir fordern, dass es zu keinem Baustopp in Thüringen kommt. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag der SPD hätte aus meiner Sicht durchaus auch eine Kleine Anfrage sein können, denn ich sehe die Substanz, die hier erfragt werden soll, nicht. Vielleicht werden wir das noch zur Kenntnis bekommen. Sie stellen hier fest, dass eine Aufgabenverlagerung generell auf die Kommunen erfolgen soll. Der Minister hat eben vorgetragen, dass das so nicht zu sehen ist. Es gibt einen Vorschlag, wenn ich das richtig verstehe, das Tempo in der inneren Ortslage, was Ausbau von Straßen betrifft, zu erhöhen, und das im Einvernehmen mit den Kommunen. Ich möchte einfach feststellen, dass das eigentlich keine besondere Neuerung ist, dass es - zumindest im Raum Ostthüringen - solche Vereinbarungen schon gibt und diese auch praktiziert wurden, und das mit Erfolg zum Vorteil des Ausbaus von Knotenpunkten in den Kommunen. Der Minister hat den großen Bedarf aufgezeigt. Er hat die Kilometer genannt, die in den Ortslagen anstehen bei einer Sanierung, und es wurde dabei festgestellt, dass der Schwerpunkt der Aufgaben bei der Realisierung solcher Projekte bei den Kommunen liegt, da die Kommune in der Regel den größten Anteil erbringen muss an Baumaßnahmen. Ich denke an die Straßen begleitenden Dinge wie Gehweg, Unterbau, der oft mit Zweckverbänden zu klären ist, und der geringste Anteil ist dann die Straßendecke, die Leistung, die das Land dort vollbringt. Ich glaube, damit ist eigentlich auch Anlass gegeben, von Fall zu Fall, also sprich im Einzelfall, zu entscheiden, wie man die Leistungen koordinieren kann, wie man Prozesse beschleunigen kann, gerade um Mittel abzurufen, die zum Teil anstehen, bzw. auch Mittel zu bündeln, also sprich, den Prozess optimal zu gestalten. Und wenn dazu die Planungsleistungen im Einvernehmen erstellt werden, kann dies der Sache nur dienlich sein. Ich gehe davon aus, dass damit nicht das Ziel verfolgt wurde und wird, Kosten abzuwälzen, im Gegenteil, es wird die Auseinandersetzung zwischen den Lastträgern erfolgen müssen und die erfolgt in der Praxis. Die Endabrechnung, das ist eigentlich eine Logik, erfolgt in diesem Zusammenhang ebenfalls. Für den Ostthüringer Raum könnte ich zumindest aus meinem Wahlkreis feststellen, dass ich gute Beispiele kenne, die mit Erfolg praktiziert wurden, um kleineren Gemeinden Unterstützung zu geben. Es ist sicherlich richtig, größeren Kommunen kann man durchaus zumuten, wenn es in deren Interesse liegt, mitzuwirken oder
den Prozess selbst zu steuern. Und es gibt einige Kommunen in Thüringen, die durchaus in der Lage sind. Mir sind gute Beispiele aus dem Bereich Greiz und Schmölln bekannt, wo die Bauverwaltungen dies leisten konnten und können. Es gibt aber auch andere, wo das nicht so erfolgreich gelaufen ist. Deshalb kann ich einer solchen gemeinsamen Maßnahme, die vor Ort entschieden wird und im Einvernehmen am Ende mit einer Vereinbarung eine Regelung trifft, nur zustimmen. Ich spreche für meine Fraktion dagegen, dass dieser Antrag weiter im Ausschuss behandelt wird. Der Bericht ist gegeben und damit sind wir informiert. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Frau Kaschuba, ich denke, es ist schon richtig festgestellt worden: Der Antrag ist nicht nur ungenau, sondern der ist abzulehnen, weil er eigentlich nicht das, was Sie als Antworten erwarten, als Ziel definiert hat. Es ist eigentlich auch ein bisschen unehrlich, das ist gestern auch schon einmal in diesem Haus erwähnt worden, dass aus Ihrer Richtung Anträge kommen, die doch ein bisschen Unehrlichkeit haben. Sie haben es ja eigentlich gesagt, worauf Sie abzielen, das sind diese Zentren, einmal das Medienzentrum, zum anderen das Applikationszentrum, und Frau Kaschuba, Sie wissen aus unserer gemeinsamen Arbeit in der STIFT, dass die Dinge doch auf gutem Weg sind. Und zweitens, ich will es auch ganz deutlich sagen, ich vertraue der Landesregierung, denn der Herr Minister hat in seiner Regierungserklärung doch sehr deutlich gesagt, wo seine Ziele liegen: Ausbau, Forschung und technologische Infrastruktur, Forschungsschwerpunkte, Kompetenzzentren, Förderung von Verbund- und Forschungsvorhaben. Ich denke, das ist in den letzten 12 Jahren auch gut realisiert worden. Wir haben eine gute Struktur geschaffen. Allerdings wäre es wünschenswert, wenn der Bund noch mehr Unterstützung geben könnte. Es sei aber auch dazu gesagt, dass die Mittel, die zur Verfügung stehen für diesen Bereich, in den letzten Jahren zum Teil nicht abgeflossen sind. Gerade das Jahr 2002 war ein kritisches Jahr. Das heißt, hier eine Forderung aufzumachen nach mehr Geld, das ist im Moment eigentlich gar nicht sinnhaft, wenn die Unternehmen, die genau mit solchen Verbundprojekten arbeiten könnten, nicht in der Lage sind aufgrund der wirtschaftlichen Lage in der Bundesrepublik. Zu diesen Infrastrukturprojekten bin ich sehr überzeugt, Frau Kaschuba, dass zumindest in Ostthüringen, und ich glaube, das hat die Landesregierung auch sehr ernst genommen und nimmt es ernst, eine Lösung geschaffen wird, auch wenn es heißt: zurückgestellt und der Prüfung unterzogen. Das zu Recht, denn die Wirtschaft ist sich dort nicht einig, was sie will. Das wissen Sie ganz genau. Ein großer Teil der Plasteerzeuger meint, das benötigt man nicht. Meine Über
zeugung ist, dass man das benötigt, aber natürlich nur auf einem Bereich und das heißt Präzisionskunststofftechnik, denn die Präzision ist das, was wir brauchen und da haben wir auch noch Kompetenz in Thüringen und auch in Ostthüringen. Ich denke, hier wird sich die Stiftung und die Landesregierung mit einem solchen Thema beschäftigen und auch eine Lösung herbeiführen. Aber wann die Lösung kommt, ist ein ganz anderes Thema.
Eine zweite Geschichte in dem Zusammenhang ist: Es kann nicht Aufgabe der Landesregierung sein über die regionalen Querelen zu verhandeln. Frau Kaschuba, ihr Antrag muss abgelehnt werden, weil es erstens nicht richtig ist, dass die Landesregierung die Bremse angezogen hat. Genau das Gegenteil ist der Fall. Zweitens, Ihre Finanzierung ist unsolide, wie festgestellt wurde, und drittens, Ihr Antrag sollte das nächste Mal exakt gestellt werden. Ich bin der Meinung, wie der Wirtschaftsminister das hier ausgedrückt hat, wir werden auch weiter in Forschung und Technologie investieren und so die Zukunftsfähigkeit des Standorts Thüringen sichern. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dass das ein besonderes Ereignis in Thüringen war, will keiner absprechen. Aber es war auch ein Ereignis wie viele andere Brände in Thüringen. Das möchte ich hier festgestellt haben, denn nicht ein einziger ist bisher so hochgespielt worden und ich betone besonders auch das Hochspielen. Die Gefahr ist am Anfang wesentlich größer dargestellt worden, als sie tatsächlich ist. Zweitens...
Entschuldigen Sie, lassen Sie mich dazu meine Meinung sagen. Ich bin frei gewählter Abgeordneter wie Sie auch, Herr Pohl. Und ich will Ihnen auch sagen, wie dies im Gesetz geregelt ist. Im Gesetz ist hier in diesem Haus festgelegt worden, wer für solche Fälle zuständig ist und zu welchen Zeiten Zuständigkeiten eintreten. Das vergisst immer der Einzelne. Nun nehmen Sie bitte mal zur Kenntnis, dass dieses ganze Problem auch mindestens in drei Teile zerlegt werden muss. Das ist das Ereignis vor dem Brandgeschehen, das ist das Brandgeschehen und das ist die Frage nach dem Brand, nachdem der Einsatz durch die freiwilligen Feuerwehren und durch das THW geleistet wurde. Diese Dinge muss man einfach rechtlich auseinander nehmen, weil auch die Konsequenzen, die damit zusammenhängen, eine Rolle spielen. Es ist sicherlich richtig festgestellt, dass an dieser Anlage zu viel Abfälle abgelagert waren. Aber so einfach zu tun, als ginge das heute bei diesem Rechtsstaat auch so einfach, diese Probleme mit einer Anordnung und einer anschließenden Beseitigung der Abfälle zu lösen, ist auch zu einfach gemacht. Es gibt genügend Dinge - und ich glaube, das trifft auch hier zu -, wo das Insolvenzverfahren das Problem wird, wo der rechtliche Weg beschritten werden muss, zum Teil bis zu Gericht, bevor überhaupt gehandelt werden kann. Ich bin dankbar, dass hier sehr schnell die Feuerwehr, die Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr den Stab gebildet haben, der eigentlich und das Gesetz sieht es so vor in § 6, daran möchte ich erinnern, vorgesehen ist.
Das ist deutlich geregelt, sehr deutlich. Ich bitte Sie, in § 6 und 6 a nachzulesen, da steht alles drin, wie gehandelt werden muss. Ich glaube, dass die Feuerwehr in diesem Sinne auch gehandelt hat und dass das ordnungsgemäß gelaufen ist. Und wenn es zu einem besonderen Ereignis erklärt wird, von wem auch immer, ich sehe es im Moment hauptsächlich von der Öffentlichkeit und von einigen aus dem Lager Greenpeace, dann ist das bei dem Land ordnungsgemäß anzuzeigen. Ich vertraue auf die Aussagen, die die Landesregierung dem Umweltausschuss so
fort gegeben hat, ich erinnere an die Sondersitzung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt, dass Kenntnis herrschte über die Gefahrensituation, dass das Staatliche Umweltamt schon am Tage des Ereignisses abends vor Ort war, und der Kollege Fiedler hat richtig festgestellt, dass z.B. die Feuerwehr die gleichen Messtechniken hat wie das Staatliche Umweltamt und die Feuerwehrleute auch Bescheid wussten über die Gefahrensituation. Und es ist auch nicht richtig, wenn behauptet wird, dass die Öffentlichkeit nicht informiert wurde. Ich möchte sagen, sie ist manchmal falsch informiert worden durch Leute, die gerne Panik machen in dieser Situation, und wer sich die Werte einmal genau vornimmt, der wird feststellen, dass die Werte in vielen Bereichen in den gesetzlich zulässigen Grenzen lagen.
Meine Damen und Herren, was lässt sich daraus schließen? Der Antrag der SPD ist einfach fehlplatziert. Ich unterstütze alles das, was die Landesregierung unternommen hat in dieser Angelegenheit. Sie hat ihre Zuständigkeiten gewahrt, sie hat mit den Behörden gehandelt. Wenn wir zusätzlichen Koordinierungsbedarf sehen für weitere solche Maßnahmen, für solche Ereignisse vorbereitet zu sein, dann kann ich das nur begrüßen, dass sich die Landesregierung weiter Gedanken macht, wie man den Kommunen helfen kann.
Zur finanziellen Seite eine ganz klare Meinung: Hier sind die als Erstes zuständig, die diesen Abfall, für den sie auch die Genehmigung hatten, dort eingelagert, bewirtschaftet haben. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, wir wären nicht so weit gekommen, wir hätten in Thüringen weiter sein können, wenn wir nach 1993 entsprechend der TASi die Verbrennung begonnen hätten und hätten nicht wie immer hier das bessere Müllkonzept Ihrer Fraktion verfolgt und zweitens den Leuten weisgemacht, dass man gewisse Dinge bis zur letzten Tiefe recyceln kann, denn das sind die Ursachen, warum solche Anhäufungen erfolgten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen Abgeordnete, Frau Doht, Staatsmann ist ein Begriff, den sicherlich auch Sie nicht erfüllen. Sie wollen auch Politikerin sein und haben hier Themen angeschnitten, die auf Ebenen liegen, die die kommunale Ebene betreffen. Andererseits stellen Sie Forderungen auf und wissen genau, dass Forderungen, wie Sie sie aufmachen, nicht gefördert werden können, da die finanzielle Haushaltslage des Landes dies nicht ermöglicht. Ursache ist eben die verfehlte Politik in Berlin.
Lassen Sie mich gleich auf einige Dinge eingehen, was die Straßen z.B. betrifft. Sie reden davon, dass wir im Lande Thüringen kein Konzept haben. Ich behaupte genau das Gegenteil. Es gibt ein Gesetz in Thüringen, das die Straßenwidmung vorsieht, das die Verantwortlichkeiten festlegt und das Land ist seit 1995 mit der kommunalen Ebene im Gespräch und arbeitet auch konzeptionell ab die Umstufung, die Widmung und die Übergabe von Landesstraßen in die Kreisebene, wie wir auch als Land vom Bund entsprechende Straßen entgegennehmen müssen. Wenn Sie einfordern, dass das Landesnetz in einem schlechten Zustand ist, dann wollen wir das gerne so sehen, aber das hat zwei Ursachen. Die eine ist die finanzielle Untersetzung, die wir nicht ermöglichen können aufgrund der Lage, die uns durch den Bund beschert wird, und die zweite ist, dass wir immer, parallel zu den Entscheidungen Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu bauen, Anschlussleistungen bringen müssen in diesem Bereich als Ergänzung. Dort hat das Land den Schwerpunkt gelegt und seine Aufgabe bisher erfüllt.
Sie mahnen an die touristische Infrastruktur wäre ungenügend. Meine Damen und Herren, ich kann Sie nicht verstehen. Auf der anderen Seite meinen Sie, wir hätten viel zu viele Freizeiteinrichtungen geschaffen, die unwirtschaftlich sind und meinen, das Land wäre schuld. Ich sage Ihnen noch mal, das war Planungshoheit der Kommunen. Die Kommunen haben diesen Willen gehabt. Es war auch richtig so, dass wir damit begonnen haben, denn Thüringen hatte nach 1990 eine miserable Infrastruktur im touristischen und Freizeitbereich wie auch in dem Bereich der Sportstätten. Das hat der Eine oder Andere wahrscheinlich vergessen.
Meine Damen und Herren, wenn hier eine Gebietsreform gefordert wird, will ich auch darauf eingehen, Frau Doht. Es besteht die Möglichkeit seit geraumer Zeit und
nicht erst seit dieser Wahlperiode, dass Kommunen die Leistungsfähigkeit durch ein Zusammengehen erhöhen können. Es gibt dafür genügend Beispiele in Thüringen. Sie sollten auch diese freiwillige Phase laufen lassen, denn ich finde die sehr sinnvoll und sie hat nichts zu tun mit einem Abbruch oder einem Gegensteuern oder Gegenwirken gegen Oberzentren. Im Gegenteil: Ich finde, damit stärken sie kommunale Körperschaften. Frau Doht, ich habe in der letzten Sitzung schon betont, Ihr Argument, eine Müllverbrennung gegen Tourismus ist ein falsches Argument. Vielleicht haben Sie sich das immer noch nicht in Bonn angesehen, dort gibt es Städtetourismus und die Kommune hat diese Möglichkeit ganz deutlich genutzt, um Substituierung von Braunkohle einzusetzen, um Energieversorgung in der Stadt auf ein hohes Niveau zu stellen und zu ermöglichen.
Zu der Ausführung des Ministers: Meine Damen und Herren, ich denke, die Regierungserklärung ist zum richtigen Zeitpunkt gekommen, sie hat auch gute Inhalte gehabt, sie hat eine gute Bilanz ziehen können. Herr Minister hat die Zeitschiene aufgezeigt, sie ist angekündigt worden im Staatsanzeiger im Februar 2002 und hat klare Ziele benannt, wie mit der kommunalen Ebene dies erörtert und die Betroffenen einbezogen werden. Diese Einbeziehung der Planungsgemeinschaften der Kreise und der kommunalen Ebene erfolgte frühzeitig und ist im Laufen. Ich denke, die Impulse im Gegenstromprinzip werden durch die Landesregierung beachtet und eingearbeitet. Außerdem, meine ich, ist es Zeit nach 10 Jahren einmal über den Landesentwicklungsplan zu befinden, denn greift man noch einmal die Ziele von 1993 auf, so muss man feststellen, dass viele realisiert sind. Ich erinnere daran, dass zum damaligen Zeitpunkt die fachlichen und räumlichen Ziele benannt wurden, u.a. auch festgelegt wurde, dass der LEP zum damaligen Zeitpunkt einen Orientierungs- und Handlungsrahmen z. zum Herstellen der gleichwertigen Lebensbedingungen darstellt. Dies ist uns im weiten Sinn und in vielen Bereichen gelungen. Ich erinnere nur daran, wie die Sicherung der Identität der Dörfer und die Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion, also des ländlichen Raums, frühzeitig angegangen wurde. Wir haben mit der Dorferneuerung mit anderen Instrumenten gerade den ländlichen Raum gestärkt. Es war im Jahr 1993 die Situation, dass wir die wirtschaftsnahe Infrastruktur erneuern mussten und in einem miserablen Zustand vorgefunden haben. Auch hier sind enorme Erfolge erzielt, auch wenn Sie, Frau Doht, heute kritisieren, dass es noch leer stehende Gewerbegebietsflächen gibt. Das mag so sein, aber Sie fordern hier im gleichem Zug, dass neben den möglichen großen ausgewiesenen Flächen in der Planungsregion Thüringens auch weitere kleinere vorgehalten werden, wo Sie zwei Minuten früher behaupten, es stehen noch so und so viele leer. Sie müssen sich einmal überlegen, was Sie hier eigentlich sagen. Das ist ein absoluter Widerspruch.
Zur Wohnraumschaffung: Frau Doht, Sie haben gerade als wohnungspolitische Sprecherin Ihrer Fraktion jahre
lang dafür gekämpft, dass wir die Programme erweitern sollen und mehr Wohnungen schaffen. Es war richtig so. Es war richtig, denn Sie erinnern sich noch genau, dass im Jahr 1990 über 100.000 Wohnungen in Thüringen fehlten und der Landesentwicklungsplan im Jahr 1993 genau dies aufgegriffen hatte, indem wir Instrumente geschaffen haben, mit dem Wohnbaulandprogramm der LEG und auch verstärkt die Landesentwicklungsgesellschaft eingesetzt haben. Die Landesentwicklungsgesellschaft war ein Instrument der Landesregierung, um zielgerichtet Infrastruktur gerade im Wohnungsbereich zu schaffen. Es ist natürlich bedauerlich, dass wir Leerstand haben. Aber andererseits gibt es auch noch einen enormen Nachholbedarf im Niveau gewisser Wohnungsraumsubstanz. Dort gibt es in den Innenstädten genügend Arbeit. Nur, Frau Doht, es ist Ihnen sicherlich nicht entfallen, wo die Ursachen liegen, dass die innerstädtischen Programme seit dem Jahr 1993 nicht gegriffen haben, wie wir uns das vorstellen und auch im Moment nicht greifen können. Waren es damals Eigentumsfragen, so sind es heutzutage finanzielle Probleme, die uns daran hindern, die Innenstadtentwicklung voranzutreiben. Wenn angemahnt wird, dass auch ein enormer Bedarf noch im Ausbau und Neubau von gewissen Autobahnstrecken oder Schienen besteht, dann sei gesagt: Wir als Thüringer haben gerade in den letzten Jahren seit 1993 auch mit dem im Jahr 1992 beschlossenen Verkehrswegeplan Deutsche Einheit und der Nachbesserung im Jahr 1993 in Thüringen Räume bedienen können, aufgreifen können, so dass am Ende die Regionen erschlossen werden. Wer erinnert sich denn noch daran, dass Nordthüringen keine Erschließung über eine Autobahn hatte? Wer erinnert sich denn noch daran, dass Südthüringen keine Möglichkeiten hatte, die wir jetzt schaffen, die wir sicherlich vollenden müssen. Wer erinnert sich daran, dass in Ostthüringen ein großes Defizit an Infrastruktur bestand. Vieles ist geschaffen, manches ist zu tun. Wir sind darüber glücklich, dass im Bundesverkehrswegeplan, der uns jetzt im Entwurf vorliegt, diese Dinge eingeordnet sind, dass wir die Möglichkeit bekommen, das Netz zu vervollkommnen. Daran sollte gearbeitet werden.
Meine Damen und Herren, uns macht natürlich die demographische Entwicklung schon Sorgen, sicherlich auch den Vertretern der Opposition. Nur, Herr Kummer, mit den Argumenten, die Sie vorgebracht haben, dass der Staat Einfluss nehmen sollte auf die demographische Entwicklung, da muss ich schon die Frage stellen: Wie wollen Sie denn das machen? Sie als junger Mensch könnten mit gutem Beispiel vorangehen, dazu haben Sie eine Frage in den Raum gestellt, aber nicht beantwortet. Wie haben Sie denn das gemeint? Sie wissen ganz genau, dass es nicht nur ein Problem Thüringens ist, sondern der gesamten Bundesrepublik. Das ist eine Frage der Einstellung der Gesellschaft unserer Menschen. Daran ist sicherlich zu arbeiten, aber es ist nicht so, wie hier das Bild abgezeigt wird, dass in Thüringen eine Katastrophe eintritt. Es ist vergleichbar mit anderen Ländern. Uns bleibt doch nur die Möglichkeit, junge Menschen nach Thüringen zu ziehen durch eine geschickte Politik und, ich denke, das ist ge
lungen. Der Minister Gnauck konnte hier berichten, dass nicht nur eine Abwanderung eingetreten ist, sondern in den letzten Jahren auch eine Zuwanderung von Fachkräften. Unternehmen in Ostthüringen suchen krampfhaft Fachkräfte, die sie trotz der Arbeitslosigkeit hier nicht bekommen. Sie holen sich mittlerweile junge Menschen aus dem Raum Baden-Württemberg, aus dem Raum Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Darüber bin ich eigentlich sehr zufrieden, dass diese Entwicklung sich umkehrt. Aber es ist auch richtig, wir haben noch vieles zu tun, um die Infrastruktur zu verbessern, um zu den zukünftigen Herausforderungen zu stehen. Die zukünftigen Herausforderungen sehe ich nicht nur in dem Problem Schrumpfung der Bevölkerung. Das ist eigentlich der Schwerpunkt unseres nächsten Landesentwicklungsplans: Wie kommen wir mit der Schrumpfung zurecht? Sondern wir haben ein zweites Problem, das ist die Herausforderung Europa. Thüringen mitten in Deutschland gelegen als zukünftiges Transitland, stärker noch als heute bei dem zunehmenden Verkehr im Personen- und Güterbereich von durchschnittlich 8 Prozent pro Jahr, muss natürlich damit rechnen, dass zum 01.04.2004 noch ein weiterer Schub kommt. Ich denke, wir sind gut beraten, wenn wir daran arbeiten und dies als einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Arbeit in den Landesentwicklungsplan aufnehmen. Aber Umsetzungen des Landesentwicklungsplans müssen über die Planungsgemeinschaften und die kommunale Ebene erfolgen, deshalb meine ich, man kann nicht alles über den Landesentwicklungsplan regeln, sondern wir müssen auch einen Freiraum den regionalen Planungsgemeinschaften lassen. Wir müssen über die Zentralität und die Aufgabenbereiche reden und ich denke, dieser Dialog findet zurzeit statt. Ich meine, es muss weiter das qualifizierte Leitbild für Thüringen formuliert werden entsprechend der Herausforderungen, die für uns stehen.
Meine Damen und Herren, es ist aus meiner Sicht erforderlich, dass wir dringend Flächen vorhalten für größere Industrieansiedlungen, dass wir weiterhin dafür sorgen, gleichmäßig die ländlichen Räume zu entwickeln und die Lebensverhältnisse zu verbessern. Da bleibt sicherlich eine Schwerpunktsetzung das Zentrale-Orte-System, aber ich meine auch die Entwicklungskerne und deren Vernetzung. Nicht die Stufe allein ist das Maßgebende, sondern es muss uns gelingen, die Funktionalität des neuen Zentrale-Orte-Systems oder der Entwicklungskerne zu sichern, indem die kommunale Zusammenarbeit besser funktioniert. Hier rufe ich einfach die kommunale Ebene auf mitzuwirken, denn nur so wird die Leistungsfähigkeit der Kommunen gestärkt und unsere Entwicklungsziele in den Räumen gesichert. Ich will es an einem Beispiel sagen: Ich kann den Raum zwischen Schleiz, Ebersdorf und Lobenstein nicht ohnehin als einen zentralen Ort ausweisen, aber es ist ein Kernbereich. Wenn Sie sich erinnern, ist dort ein sehr starker Besatz von Industrie möglich geworden, der eine hohe Dichte an Arbeitsplätzen sichert. Aber Fragen bleiben in einem solchen Raum offen, das sind die Fragen der Schulnetzplanung und anderer kommunaler Strukturen, die sicherlich anders wachsen
müssen und anders gesichert werden müssen als ein zentraler Ort in einem Oberzentrum.
Was für uns noch wichtig scheint, der Minister hat das angesprochen, ist die Weiterentwicklung der Wissenschaftslandschaft Campus Thüringen. Ich denke, das ist ein Leitbegriff, den wir viel stärker ausprägen sollten. Hier sind gute Voraussetzungen geschaffen; wir sind dort auf einem guten Weg. Ich gehe davon aus, dass dies auch ein wesentlicher Bestandteil des Landesentwicklungsplans sein kann. Die Prinzipien der Nachhaltigkeit und der Leitprinzipien sind sicherlich zu diskutieren und auszuprägen. Und ich gehe davon aus, dass sich auch alle dann daran halten.
Meine Damen und Herren, es geht darum, das zu bewahren, was wir eigentlich schon im letzten Entwicklungsplan geschaffen haben. Das ist einmal der Kulturund Naturraum Thüringen als ein Begriff, der bundesweit nicht nur touristisch vermarktet werden muss und kann; das ist eben die Frage das grüne Herz. Dazu gibt es vieles im ländlichen Raum zu tun. Ich sehe aber noch einen anderen Schwerpunkt, das ist die Beachtung der Bedürfnisse der heutigen Generation, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern, wie auch, dass in Thüringen eine Generation leben wird, die älter ist als bisher. Da bin ich, Herr Kummer oder meine Damen und Herren Vorredner, anderer Meinung. Es ist nicht bedauerlich und leider so, dass wir älter werden. Es ist, Gott sei Dank, so, dass in Thüringen die Menschen älter werden
und es geht uns darum, die letzten Voraussetzungen zu schaffen, auch dieser Generation - einmal der jungen, innovativen Generation, aber auch der älteren Generation - eine Heimat zu schaffen, eine Chance zu schaffen und die Daseinsvorsorge abzusichern. Im Übrigen, meine Damen und Herren von der Opposition, wer will denn eigentlich übersehen, dass wir im Bereich der Altenpflege, der Alteneinrichtungen, der Struktur der Krankenhäuser und sozialen Einrichtungen in den letzten zehn Jahren nichts geschaffen hätten? Dort ist ein Nachholebedarf gewesen von Jahrzehnten, dort ist enorm viel über das Instrument Landesentwicklungsplan umgesetzt worden.
Meine Damen und Herren, Zentrale-Orte-System und Umlandfunktion: Wir sollten uns auf die Entwicklungsbedarfe, auf die Kooperationsbedarfe und die Ordnungsbedarfe orientieren und, ich meine, die Regierungserklärung ist dazu eine gute Grundlage auch mit der kommunalen Ebene ins Gespräch zu kommen und in diesem Jahr den Landesentwicklungsplan auf einen guten Weg zu bringen. Ich danke Ihnen.
Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren, ich hatte es gestern Abend begonnen, uns ging es als Erstes um die Sicherheit der Arbeitsplätze. Ich glaube, mit dem Staatsvertrag, der auf dem Staatsvertrag von 1996 basiert, ist die Sicherheit der Arbeitsplätze auf ein gutes Fundament gelegt, und dass die Vereinbarungen, die dazu geschlossen sind, ergänzend wie auch die Protokollnotiz aus dem Jahr 1996 eine Basis geben für das Überleben von Unterbreizbach, ist in der Anhörung sehr deutlich fundamentiert worden. In der Anhörung - und das hat mich ganz besonders erstaunt - wurde entgegen dem, was eigentlich in der Öffentlichkeit präsentiert wurde, von allen Seiten sehr deutlich - und nicht nur von Kali + Salz, sondern eben auch von den Vertretern des Betriebsrats, der Belegschaft und letztendlich sogar im Eingeständnis des Bürgermeisters versichert, dass alle bisherigen Vereinbarungen eingehalten wurden. Das scheint mir das Wesentliche zu sein. Ich stelle fest, zumindest für mich, dass mir die Anhörung gezeigt hat, dass auch die Bedenken, die von einigen dieses Hauses bezüglich der Bergsicherheit geäußert wurden, bei anderen Fachleuten nicht existieren. Wenn ich in den Staatsvertrag reinschaue, dann hat dieser Staatsvertrag ja drei Teile. Das eine ist das Durchörtern des Sicherheitspfeilers, aber was genauso wichtig und damit fundamentiert wird, ist, dass die bergbauliche Fachaufsicht von hessischer und Thüringer Seite gesichert wird und dass damit auch die Sicherheit garantiert wird, die wir vermuten noch nachbessern zu müssen. Es ist gut, wenn die hessische Seite auch die Verantwortung übernimmt. Es ist auch gut, dass eine weitere Verantwortung durch das Unternehmen selbst übernommen wird in der Frage z.B. der Freistellung zu dem, was notwendig ist. Auch das ist eigentlich eine Sicherheit für mich, die zeigt, dass dieser ausgehandelte Staatsvertrag mit der Vereinbarung trägt, für mich trägt
das schon ohne den Entschließungsantrag.
Aber wenn Sie, meine Damen und Herren, meinen, dass das der Entschließungsantrag noch mehr verdeutlicht, dann sollen wir es tun. Ich komme auch zu der Auffassung, dass Kali + Salz während der Anhörung sehr deutliche Aussagen getroffen hat zu seinen Zusagen, die es einhalten will.
Meine Damen und Herren, es ist alles im Moment schon gesagt. Die Vereinbarung in § 5 der alten Vereinbarung hat eigentlich schon genügend dokumentiert über die Sicherheit, das heißt die Sicherheit der Standorte. Die Sicherheit der Standorte hängt im Wesentlichen davon ab, wie das Unternehmen mit seinen drei Betriebsteilen auf dem Weltmarkt agieren kann. Wir wissen aus der Anhörung, dass nicht ein einziger Standort allein überlebensfähig ist. Deshalb bauen wir auch darauf, dass Unterbreizbach eine Chance hat, weil das, was dort produziert wird, in anderen Betriebsteilen nicht gefertigt werden kann. Es gibt nämlich eine Spezialisierung. Wenn Sie in den letzten Brief vom 09.12. reinschauen, wird dort auch noch mal untermauert, dass die Produkte in den einzelnen Betriebsteilen in ihrer Komplexität auf dem Weltmarkt erst das Überleben des Gesamtverbunds ermöglichen. In diesem Sinn kann ich Sie nur bitten, dem Vertrag zuzustimmen, ich halte ihn für ausgereift.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat mich eigentlich gefreut, dass zumindest Kollege Lippmann eine andere Auffassung in der Frage der Sicherheit vertritt, als die Fraktion der PDS noch scheint zu vertreten. Das war für uns eigentlich am Anfang sicherlich auch eines der größten Probleme. Aber die Probleme sind nicht mehr vorhanden. Die Anhörung und die beiden Ausschuss-Sitzungen haben uns eigentlich gezeigt, dass Sicherheitsbedenken weitestgehend mit dem neuen Gutachten ausgeräumt werden konnten, die 1993 vielleicht noch standen. Deshalb verstehe ich die Auffassung der PDS in dieser Frage noch nicht.
Ein Zweites, Herr Lippmann, ich gehe davon aus, dass Ihr Antrag eigentlich überflüssig ist, denn wir haben in den Noten, die zu der Vereinbarung zum Vertrag vorliegen, eigentlich eine eindeutige Erklärung. Ich bitte, dass die Behandlung morgen in einer zweiten Lesung vorgenommen wird zu dem Staatsvertrag und bitte dann um Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wenn wir heute das Thema "Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes in Thüringen", beantragt durch die Fraktion der SPD, behandeln, ist es tatsächlich, wie auch das vorherige Thema, ein Thema von hoher Aktualität. Das IFO-Geschäftsklima ist den vierten Monat hintereinander gefallen. Es besteht die Gefahr eines von den Ökonomen so gefürchteten Doppeltiefs in der Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes. Deutschland befindet sich in tiefer struktureller und mentaler Rezession. Die schwache Weltkonjunktur verstärkt die Situation nur. Daraus erklärt sich auch, dass Deutschland in allen wichtigen Daten am Ende der Rangfolge der EU-Länder liegt. Die Ursachen sind eindeutig: Reformstau und verfehlte Steuerpolitik, was sich natürlich auch auf Thüringen auswirkt. Besonders düster ist das Bild in Ostdeutschland. Angesichts Nullwachstum und Rezession ist es nicht angebracht, aus zufälligen Sonderereignissen, wie dem Umsatz eines verkauften Schiffes in Mecklenburg, die Promilleunterschiede zwischen den neuen Ländern gegeneinander aufzurechnen. Hieraus politischen Geländegewinn abzuleiten, ist mehr als dürftig. Nein, diese Aktuelle Stunde fällt in ihrem vollen Umfang auf Sie selbst, meine Damen und Herren von der SPD, zurück,
denn das ist verfehlte Politik der Bundesregierung. Thüringen hat bei dem Bruttoinlandsproduktzuwachs seit 1991 mit gut 65 Prozent immer noch mit Abstand das höchste Wirtschaftswachstum aller neuen Länder. Seit 1999 ist jedoch ein Stillstand eingetreten. Dies ist verfehlte Politik von Rotgrün und nicht verfehlte Landespolitik. Ich möchte nur erinnern an die Diskussion weiterer Steuererhöhungen, die uns da angedroht werden während der Koalitionsgespräche in Berlin. In Thüringen schlagen einige Faktoren besonders negativ zu Buche. Das Baugewerbe ist im ersten Halbjahr mehr geschrumpft als in allen anderen Ländern. Ich erinnere an die Dinge Wohnungsbau, Wohnungsleerstand, die Probleme der Konsolidierung der Haushalte und der engen Finanzen bei den öffentlichen Körperschaften.
Meine Damen und Herren, trotzdem hat Thüringen in der Regel eine Spitzenposition eingenommen bei dem Zuwachs vom Bruttoinlandsprodukt. Wir sind im Moment eingebrochen auf 0,6 Prozent. Das ist aber in anderen Ländern nicht anders. Man möge vergleichen: Einbruch gibt es in Nordrhein-Westfalen 1 Prozent, gibt es in BadenWürttemberg 0,4 Prozent - und das sind eigentlich Spitzenländer. Es gibt auch positive Beispiele. Man muss in diesem Zusammenhang an die Fragen der Pleiten und der Insolvenzen erinnern. Das sind alles Faktoren, die hier mitwirken. Dabei liegen Länder wie Mecklenburg-Vorpommern weit vor uns. Dort sind pro 10.000 Unternehmen 258 Pleiten, in Thüringen sind das 176. Wenn man als Vergleich die Altbundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg nimmt, ist das die Häfte oder ein Drittel. Die dortigen Ursachen sind hausgemacht und liegen in Berlin. Das ist eindeutig so zu sehen.
Natürlich gibt es auch in Thüringen Probleme, nicht nur die weltwirtschaftliche Lage, die Politik des Bundes in Steuerfragen und die Konjunkturflaute, die Weltlage spielen eine Rolle. Sicher haben wir auch strukturelle Probleme, d.h. in dem Branchenmix, den wir im mittelständischen Bereich brauchen, und ich verweise auch auf die schwierige Lage der Bauindustrie. Im Bauhaupt- und -nebengewerbe sind natürlich enorme Einbrüche zu verzeichnen, die wiederum ursächlich in den fehlenden finanziellen Einnahmen durch die Steuerproblematik liegen. Das Kaufverhalten der Bürger ist sicherlich auch nicht ohne Probleme. Ich möchte aber auch sagen, dass wir in Thüringen auch positive Beispiele haben. Der Export ist in Thüringen eigentlich immer gewachsen, er ist in der Regel ein Wachstumspfad und es gibt in Thüringen Regionen, die mit besonderer Exportintensität hervorstechen. Natürlich haben wir auch mehrere große Unternehmen, denen es schwer fällt, in dieser Zeit der Weltkonjunktur mitzuhalten. Wenn eben ein Drittel der Automobilexporte wegbricht, ist es für Thüringen keine unbedeutende Zahl, kein unbedeutender Faktor. Wir haben aber auch positive Beispiele. Ich nehme mal den Saale-Orla-Kreis, der durchaus - um den Pessimismus hier wegzuräumen - Wachs
tumszahlen im Bereich der Gewerbeanmeldungen von immerhin 12,2 Prozent hat und der im Vergleich zu anderen Thüringer Regionen eine Spitzenposition neben Hildburghausen hat. Es darf auch nicht übersehen werden, dass wir im Thüringendurchschnitt auf 100 Anmeldungen im gewerblichen Bereich 105 Abmeldungen haben. Das ist natürlich beängstigend.
Ja. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich stimme natürlich dem, was Herr Lippmann vorgetragen hat, in vielen Dingen nicht zu.
Ja, sicher. Erstens, Herr Lippmann, das ist ja eigentlich richtig, dass Sie sagen, es gibt Gründe und die wollten Sie erfüllt wissen, das ist die Legitimation des Ausschusses und ich denke, das ist eigentlich klares Recht in Thüringen, dazu gibt es ein Gesetz. Wir haben ja mehrere solcher Ausschüsse laufen, und das nicht nur in dieser Wahlperiode.
Zweitens: Parlamentarische Kontrolle, dazu habe ich eine etwas andere Auffassung, die ist eigentlich gewährleistet und denken Sie einmal an die vielen Kollegen aus der Mitte des hohen Hauses, die in den letzten Jahren unter anderem in Aufsichtsräten mitgewirkt haben. Ich muss sagen, das ist verantwortungsvoll gemacht worden, soweit ich das einschätzen kann. Deshalb würde ich auch dies anders sehen.
Meine Damen und Herren, es sind immer wieder eine Reihe anonymer Vorwürfe in die Welt gesetzt worden, was ich bedauere. Die sind erstens im Moment nicht so, wie sie draußen stehen, bewiesen worden und ob sie bewiesen werden können, das weiß ich nicht. Aber zweitens, glaube ich, damit stören wir schon ein bisschen die Arbeit des Ausschusses und vielleicht auch die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Wir sollten beides nicht beeinflussen, nicht beeinflussen lassen. Ich bin eigentlich schon überzeugt, dass der Ausschuss auch etwas schneller arbeiten könnte. Dazu kennen Sie unsere Meinung. Da haben wir uns vielleicht doch manchmal etwas schwer getan und ich bin der Meinung, wir hätten jetzt die Zeit, einmal vor dem hohen Haus von dem Ausschuss zu berichten, was es zu berichten gibt. Ich will feststellen, da gibt es im Moment sehr wenig zu berichten. Das könnte sich natürlich ändern, aber Tatsache ist, entsprechend der Beweiserhebung, dass wir im Moment wenig zu berichten haben.
Es sei denn, wir nehmen den Auftrag ernst. Der Auftrag richtet sich ja, wie Sie wissen, in verschiedenen Punkten sehr gegen die Landesregierung und zum anderen auch gegen mögliche Betroffene. Aber das mit den möglichen Betroffenen will ich erst einmal im Raum stehen lassen. Ich gehe davon aus, dass auch Zeiträume und Gegenstände sowie Vorwürfe ernsthaft geprüft werden müssen, was wir im Ausschuss tun. Man sollte aber diese Dinge nicht miteinander vermischen und mutmaßen. Da befriedigen mich viele Artikel in den Medien nicht, weil ich auch sehr bezweifele, dass sie dort stehen sollten. Es ist für mich schon erstaunlich, wenn gesagt wird, Vermutungen aus dem Umfeld des Untersuchungsausschusses. Das ist gewagt. Die Presse hat natürlich die Freiheit, das, was sie darüber erfährt, zu berichten. Aber ob dann immer richtig gemutmaßt wird, ich hoffe, nicht zu nahe des Umfeldes des Ausschusses, sei bezweifelt, das betrübt mich schon sehr.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sollten - und da bitte ich die Opposition ganz besonders - zügig weiterarbeiten, damit wir zu einem Abschluss kommen. Ansonsten ist das, was wir auch hier auf der Tagesordnung haben, ein kläglicher Versuch, das Ganze wieder einmal in die Öffentlichkeit zu rücken. Meine Damen und Herren, es steht in der Öffentlichkeit, auch diese anonyme Anzeige, um die es eigentlich geht, ist nicht neu, ist bekannt, ist schon frühzeitig bekannt gewesen, und wenn man das gewollt hätte, hätte man das auch schon früher im Ausschuss thematisieren können. Ich wünsche dem Ausschuss einen schnellen und guten Verlauf und ein gutes Ergebnis. Danke.
Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren, ich möchte schon noch einmal auf einige Dinge eingehen; Herr Kummer, auf Ihren Antrag und auf Ihre letzten Bemerkungen vielleicht zuerst. Es gibt eine gültige Förderrichtlinie, das haben Sie richtig festgestellt. Mein Kollege Sonntag hat festgestellt, dass wir in einer nicht unkomplizierten Haushaltssituation sein werden. Der Finanzminister hat das erst am gestrigen Tag noch einmal erläutert. Das heißt, wir würden jetzt wirklich einen Vorgriff wagen, wenn wir hier Festlegungen im Sinne Ihres Antrags treffen würden. Deshalb meinen wir, den Antrag jetzt abzulehnen, und wir werden auch bei unserer Meinung bleiben. Zum anderen for
dern Sie ein verbindliches Förderkonzept, das ist mehr als eine Richtlinie. Ich glaube, es ist in Thüringen nicht notwendig ein Förderkonzept zu erstellen, denn bisher
ja, ja, ich komme noch dazu - war die Förderpolitik im Land Thüringen sehr zielstrebig, das sagt eigentlich der Bericht auch aus. Wenn Sie mal einen Ländervergleich machen
Frau Becker, ich komme noch zu Ihnen - mit den anderen Ländern, der Bericht der Landesregierung ergibt das mit, stellen Sie fest, dass andere Länder im Prinzip überhaupt nicht gefördert haben, und das auch mit gutem Recht. Wir haben es im Thüringer Recht auch stehen, Gebühren sind kostendeckend zu nehmen. Bisher hat das Land Thüringen eine vorbildliche Politik in dieser Frage ausgeübt und hat den kommunalen Körperschaften Reserven geschaffen und unseren Bürgern günstige Gebühren ermöglicht. Zu der Deponie zum Beispiel bei Ihnen, Frau Kollegin Becker: Ich muss einfach feststellen, wenn Sie dort ein Deponieproblem haben, dann ist das wahrscheinlich auf der kommunalen Ebene produziert worden und da können Sie doch nicht der Landesregierung den Vorwurf machen, dass sie die Rahmenbedingungen nicht geschaffen hat. Die Rahmenbedingungen waren für alle Körperschaften in Thüringen gleich.
Jeder konnte Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen, das ist sehr unterschiedlich gemacht worden.
Jeder hatte die Planungshohheit und hat sie heute noch und soll sie auch behalten, die Anlagen selbst zu planen in der notwendigen Weise, wie sie gebraucht werden. Zweitens, in dem Zusammenhang muss ich natürlich meine Ausschreibung sehen. Wenn ich weiß, dass die Deponie nicht verfüllt ist, dann muss ich doch die Ausschreibung so gestalten, dass die Deponie einbezogen wird. Das ist doch nicht Sache des Landtags oder der Landesregierung, sondern eindeutig in der Zuständigkeit Ihrer Körperschaft. Prüfen Sie dort nach, wirken Sie dort mit, dann haben Sie Ihre Chance, verdrehen Sie die Dinge nicht.
Zu der mechanisch-biologischen Anlage, wie sie im Antrag gefordert wird, diese besonders zu befördern, Herr Kummer, ich glaube, das wäre völlig falsch. Erstens sind durch die Verordnungen, die im letzten Jahr gekommen sind, alle Anlagen gleichgestellt, die thermischen wie die biologischen, das wissen Sie. Das heißt auch, finanziell
sind sie gleichgezogen, bisher wurde ja von den Verfechtern der MBA gesagt, sie ist wesentlich billiger, als die thermische Behandlung, also wozu dann noch eine Bevorzugung in diesem Sinne. Das ist einfach unnötig und nicht möglich. Zum anderen hätte ich mir vorstellen können, dass die kommunalen Körperschaften bei ihren Ausschreibungen, bei ihren Zielplanungen mit ihrem eigenen Abfallwirtschaftskonzept Infrastruktur hätten gestalten können, nur, sie haben es zum Teil nicht gemacht. Das ist in verschiedenen Planungsregionen das Problem, dass am Ende vielleicht der Abfall abwandert und wir die Wertschöpfung nicht im Raum haben. Aber das müssen die kommunalen Körperschaften verantworten.
Zum Bericht der Landesregierung: Ich möchte feststellen und der Landesregierung auch danken, sie hat einen guten Bericht geliefert. Der bietet uns für die Arbeit in den nächsten Wochen auf 2005 hin schon eine gute Grundlage im Ausschuss, im Landtag und auch draußen bei den Körperschaften. Ich meine aber, dass die Körperschaften sich selber noch etwas bewegen müssen in dem Spielraum, den sie im Bereich ihrer Ausschreibung haben, und der ist schon sehr eingeengt. Drei Körperschaften haben sich mit ihrer Ausschreibung festgelegt, nur die Mitte Thüringens hat das noch nicht. Alle anderen können gar nicht mehr groß ausweichen. Sie müssen ihre Ausschreibung, so wie sie europaweit getätigt wurde, berücksichtigen und abarbeiten, da gibt es keine Manöver mehr mit Geld rein und raus. Es gibt nur bei den Körperschaften zwei Möglichkeiten, künftig Abfallwirtschaft wirtschaftlich und kostengünstig zu gestalten. Das sind die Bereiche Verwaltung, Logistik und vorbereitende Maßnahmen, die in dem Zusammenhang stehen, betreffend Abfälle, die nicht in die Restabfallkonzeption hineingehören. Das sind solche, die gleich abgelagert werden können, die einer Verwertung zugeführt werden und dergleichen.
Frau Becker, noch einmal zu Ihnen. Müllverbrennung in Südthüringen: Sie haben also mehrere Pressemitteilungen herausgegeben - 10. April, 14. Mai -, Sie sprechen sich dagegen aus.
Es ist für mich schon erstaunlich; einerseits fordern Sie, dass Planungssicherheiten geschaffen werden, Sie machen dem Minister den Vorwurf, er hätte nicht genügend Rahmenbedingungen geschaffen, er hätte nicht die Doktrin von oben gebracht; hat sich eine solche Region gefunden, hat einen Standort gefunden in einem sehr komplizierten Verfahren, dann treten Sie dem entgegen und wollen dies absprechen. Erstens haben Sie gar keine Möglichkeiten, dort Einfluss zu nehmen; zweitens, weder die Landesregierung, noch wir als Landtag, noch Sie persönlich. Drittens hat sich diese Planungsregion sehr wohl durchdacht, welchen Weg sie geht. Sie hat in einem sehr komplizierten Verfahren recherchiert, Untersuchungen angestellt, Informationen eingeholt, Konzepte erstellt, am Ende die Planung und die
Genehmigung eingeleitet und die Ausschreibung dementsprechend vorbereitet und wird sie auch umsetzen. Man kann dieser Region eigentlich nur Glück wünschen zu dieser Vorgehensweise. Ich bin der Meinung, dass diese Region sich eine gute Situation - Infrastruktur plus Wertschöpfung - schafft und damit Arbeitsplätze sichert.
Frau Becker, erzählen Sie doch nur nicht immer, dass die Müllverbrennungsanlage etwas ganz Gefährliches ist. Ich will Ihnen einmal etwas Gegenteiliges sagen.
Frau Becker, ich will Ihnen dazu Folgendes sagen: Wir waren erst vor wenigen Tagen in der Müllverbrennungsanlage Wessel, die dürfte Ihnen bekannt sein. Ein Kollege Ihrer Partei - eigentlich ein sehr gestandener Mann, der die Anlage gut führt - hatte jahrelang Probleme mit der Auslastung. Die Auslastung ist jetzt in Ordnung. Nur, wissen Sie, was er für ein Beispiel anführt - und das hat mich eigentlich sehr gefreut -, er sagt: Wenn einer ein Maifeuer verbrennt, 5 x 5 x 5 Meter, dann bringt er Hundertmal so viel Dioxin und Schadstoffe in die Luft wie eine Müllverbrennungsanlage. Darüber redet überhaupt keiner. Wissen Sie denn überhaupt, Frau Becker, was eigentlich aus einer MBA alles für Substanzen ausgasen, welche Probleme jetzt existieren, um diese MBAs nach der neuen Verordnung in den Griff zu bekommen? Es gibt in Thüringen eine MBA, wissen Sie, was das an Nachrüstung kostet? Meinen Sie, dass die billiger und günstiger ist? Wir werden die gleichen Kosten haben wie in der Thermik. Also, was soll dieses ganze Manöver? Frau Becker, übrigens, Sie erinnern sich sicher noch an "das bessere Müllkonzept", was Sie da mal vorgeschlagen haben? Es ist völlig untergetaucht, es wird nicht umgesetzt, es wird von Ihnen nicht mehr verfolgt. Vielleicht wäre es ja eine Lösung gewesen, aber nicht eine einzige Körperschaft in Thüringen hat es aufgegriffen. Mir macht Sorgen - ich will gern noch einmal betonen -, was der Kollege Sonntag sagt, dass in unserem Nachbarland Sachsen-Anhalt erst lange nichts getan wird und jetzt acht Anträge auf Genehmigung einer Müllverbrennung in Größenordnungen von je 300.000 Jahrestonnen existieren. Drei sind mittlerweile beschieden, genehmigt. Das heißt, diese Überkapazität wird uns beeinflussen in Thüringen und ich hoffe nur, dass die kommunalen Körperschaften sich nicht leichtfertig irgendwo in Abhängigkeiten bringen, die keine Entsorgungssicherheit über einen gewissen Zeitraum bringen.
Das kann Kosten verursachen. Ich muss Ihnen eindeutig sagen, es ist die Frage zu stellen: Wie lange bindet man sich? Abschreibungsfristen spielen eine wichtige Rolle und eine Anlage wird in der Regel nach 10 bis 15 Jahren abgeschrieben. Wenn sie 20 Jahre genutzt wird, ist es zum Vorteil. Dies ist zu berücksichtigen. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dass wir diesen Bericht der Landesregierung im Ausschuss weiterberaten, und ich bitte Sie herzlich, die Vorlage der PDS nicht anzunehmen. Ich danke Ihnen.
Ich gebe Ihnen gern eine Antwort: Erstens, wenn Sie den Bericht der Landesregierung anschauen, sind die Förderbereiche in vier Teile eingeteilt, das ist die Deponierekultivierung, wo wir zum Teil Probleme haben mit den Rücklagen. Das liegt aber an den kommunalen Körperschaften, die sie gestalten, denn wir haben das Gesetz so geändert, so dass die kommunalen Körperschaften das einholen und korrigieren können. Da ist schon die Frage, ob man dort weiter fördern muss und wie hoch, das werden wir uns überlegen müssen.
Der zweite Posten sind dann Übernahme von Deponien, Restabfallbehandlung. Ich denke, das ist im Wesentlichen gelaufen und organisiert in Thüringen.
Die dritte Position, Errichtung Restabfallbehandlungsanlagen: Das wäre das Novum, wenn wir als Thüringer diese fördern würden, denn im Ländervergleich stellen Sie fest, dass kein einziges Land eine solche Förderung vorgenommen hat und noch vorsieht. Also bleibt die Frage: Ist es notwendig? Und notwendig scheint es nicht zu sein, denn Sie haben ja in einem der letzten Berichte der Landesregierung gehört, welchen geringen Einfluss eine Förderung auf die Restabfallbehandlung hat, wenn Sie davon ausgehen, dass ein Bürger maximal 200 kg produziert und
die Kosten am Ende bei 100 oder 110 verschwindend klein, wird kaum einen Einfluss nehmen, das sagen Ihnen auch die Körperschaften draußen selbst. Natürlich wäre es schön, das mitzunehmen im Sinne einer Infrastruktur, muss aber durchgereicht werden für den Gewerbebereich. Und das ist die Kompliziertheit, das werden wir in Rudolstadt produzieren und praktizieren. Das wird an anderen Standorten nicht mehr gehen, weil die Ausschreibungen durch sind.
Zur Ausschreibung: Es gibt Zweckverbände, die in ihrer Ausschreibung eine solche Möglichkeit der steuerrechtlichen oder förderrechtlichen Bevorteilung nutzen, indem diese durchgereicht werden muss als Ergebnis der Kosten oder der Gebühren. Es gibt andere, die haben es gar nicht berücksichtigt, können dies gar nicht mehr berücksichtigen, und es gibt solche, die die Anlage schon von sich aus sowieso nicht in Thüringen bauen wollen - Frau Becker hat darauf hingewiesen -, da haben Sie überhaupt keine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Das also zu Posten drei.
Zu Posten vier, Errichtung von Umlagestationen: Dazu hat sich die Landesregierung auch mit ihrer Förderrichtlinie bekannt, das wird auch bleiben. Deshalb ist die Zahl 87 Mio. in der Art und Weise infrage zu stellen, wie können wir es gestalten, finanziell untersetzen? Und zweitens: Was ist überhaupt notwendig? Denn diese Angaben sind nach Abfragungen von den Zweckverbänden erst einmal oberflächlich bestimmt worden, darin sind keine Unterlagen über Planungen, Recherchen, über Kosten im Detail enthalten. Deshalb kann man darüber zu gegebener Zeit reden und lassen Sie uns die Haushaltsgestaltung erst vorwegnehmen. Danke.
Ich möchte folgendes Thema aufrufen:
Gibt es ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland und inwieweit ist Thüringen davon betroffen?
In der "Thüringer Allgemeinen" vom 23. Februar 2002 wird in einem Artikel dargestellt, dass Thüringen sein Abfallrecht nicht ordnungs- und fristgemäß dem EU-Recht angepasst habe. Deshalb beabsichtigt die Europäische Kommission, Deutschland zu verklagen. Dies wurde inzwischen durch mehrere Pressemitteilungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt dementiert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie stellt sich die korrekte Sachlage dar?
2. Trifft es zu, dass kein Versäumnis des Landes vorliegt?
3. Wenn kein Versäumnis beim Land vorlag, wo lagen dann die Defizite im Informationsfluss und welche Auswirkungen sind dadurch zu erwarten?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich denke, es ist schon etwas provozierend, wie die Diskussion von der Opposition geführt wird. Ich will es auch begründen. Es ist für mich unverständlich, dass das, was der Landesregierung im Moment als Problem, ob in der Talsperrenverwaltung oder in dem Wasserbereich, angetragen und angedichtet wird, vergessen wurde. Das ist so wie gestern die Diskussion mit dem Schnee. Das ist ein großes Problem.
Herr Ramelow, Sie können es gar nicht wissen, was eigentlich die Ursachen sind. Die Ursachen sind eben, und ich will es hier noch einmal ganz klar auflegen, ich spreche vom Saale-Orla-Kreis, da gab es Wasser für die Kinder aus der Seltersflasche. Das war 1986,
glaube ich, das ZDF berichtet, da kannten die DDR-Bürger noch gar nicht das Problem.
Da gab es eine Bergbauwirtschaft um Altenburg und Leipzig herum, die die DDR veranlasst hat, das ganze Kaskadensystem um Leibis herum zu beginnen. Es sind schon zu DDR-Zeiten über 600 Mio. Mark verbaut worden. Das hat doch die Landesregierung nicht verursacht. Es macht auch Sinn, dass man das zu Ende bringt. Ich will bloß mal erinnern, unsere Väter waren klüger, die haben aus verschiedenen Gründen Saaletalsperren gebaut. Ich will an noch etwas erinnern. Hat man denn vergessen, besonders auf der Seite der PDS, wo ja einige zumindest noch aus der SED kommen, dass die SED der Meinung war, Getreide und Wasser ist eine wichtige Waffe des USAImperialismus? Hat man vergessen, dass in der ganzen Welt Trinkwasser ein Problem ist? Hat man vergessen, dass die Zukunft unserer Kinder hier auf dem Spiel steht?
Bei Abfall spielt das alles keine Rolle. Da hinterlassen wir Altlasten.
Meine Damen und Herren, ich kann nur der Regierung für das bisherige Handeln danken, für den Bericht. Ich hoffe, wir setzen das, was als Vorlage hier vorliegt, um. Wenn Sie nicht mitgehen wollen, dann bleiben Sie draußen. Wir werden es eines Tages erwähnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Gäste! Herr Lippmann, Sie haben völlig Recht, ohne Werbung in dieser Medienwelt geht nichts. Deshalb bin ich eigentlich sehr froh, dass diese Kampagne, wie sie läuft, läuft und erfolgreich läuft. Da gibt es einige Begriffe, die in der Welt stehen "Verschwendung von Steuermitteln", eine "zweifelhafte" Imagekampagne des Landes, heißt es. "Verschwendung", "zweifelhaft" - was für ein Unsinn, meine Damen und Herren.
Hat man nachgedacht, was man da äußert, weiß man denn, was das Ziel wirklich ist? Ist bekannt, dass das Image Thüringens verbessert werden sollte, besonders im Ausland? Ist bekannt, dass andere Länder wie Baden-Württemberg, Bayern,
Saarland, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und andere erfolgreich in der Welt unterwegs sind? Ist Herrn Gentzel und der SPD nicht bekannt, dass selbst Herr Höppner, Sachsen-Anhalt, nach einer MDR-Mitteilung vom 17.01.2002 eine Imagekampagne plant, dass Frau Pelke
in einer Pressemitteilung
lassen Sie mich doch mal ausreden - der SPD-Landtagsfraktion vom 16.10.2001 dem Wirtschaftsministerium ein großes Lob zu dieser Kampagne ausgesprochen hat?
Sind die Ziele bewusst - besseres Image in Deutschland, in Europa und der Welt? Der Bekanntheitsgrad ist zu erhöhen, die Umfrageergebnisse haben das sehr deutlich gemacht und meine Vorredner haben es erwähnt. Warum? Die Vorteile und Vorzüge Thüringens sind besser herauszustellen, besonders ist eine Kampagne über Jahre zu führen, weil die Langzeitwirkung zu Erfolgen führt, die man natürlich nach wenigen Monaten noch nicht erwarten kann. Die Investorengewinnung, die wir von außen brauchen, kann nur erfolgreich sein, wenn die Erkennung der Standortvorteile möglich wird, wenn das gute Klima Thüringens, wenn die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Kompetenzen; das Innovationspotenzial von Jena bis Ilmenau, wenn die traditionellen Wurzeln von Wirtschaft und Industrie, die einst in Mitteldeutschland und Thüringen lagen, bekannt gemacht werden, wenn die Fachkräfte informiert werden über die Vorzüge, auch die weichen Standortfaktoren, die es durchaus in Thüringen gibt, über das Kulturerbe, das wir besitzen, über unsere reiche Landschaft und viele, viele andere Schätze. Die Botschaft, meine Damen und Herren, muss sein: Thüringen ist ein modernes und innovatives Land, in dem Kultur und Wissenschaft immer ein hohes Gut und Potenzial waren. Man denke an Politiker, Wissenschaftler, Erfinder, Wirtschaftsfachleute, Dichter, Denker, das beginnt bei Abbe, Zeiss, Goethe, Gablentz, Brehm und vielen anderen, das könnte man fortsetzen. Das waren Denker und deshalb ist der Begriff "Denkfabrik" genau der Richtige.
Meine Damen und Herren, von Eisenach bis Ilmenau, über Weimar, Jena und Gera können wir was verkaufen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Kampagne soll spritzig sein, soll keck sein, provozierend, neugierig und interessant, sie soll Informationen auslösen und sie soll natürlich einen Informationsdurst, der ausgelöst werden soll, löschen, das kann man nur, wenn wir uns alle einbringen. Nach Umfragen, die gemacht wurden, liegen wir in unseren Werbeschaltungen zu vergleichbaren anderen Ländern nach dieser kurzen Zeit - und man hat über 100 Pressereaktionen zu verzeichnen, Reaktionen im MDR, Fernsehen und Hörfunk - eigentlich sehr gut. Die Kampagne findet hohe Beachtung besonders bei den gehobenen und sonstigen Berufen, Aufmerksamkeit auch in Thüringen zum Beispiel an den Hochschulen und Universitäten. Natürlich ist es so, dass sich unsere Studenten damit auseinander setzen, das ist gewollt, da studieren ja nicht nur
Thüringer, sondern aus der ganzen Bundesrepublik und sie werden das weitertragen und werden neugierig in Thüringen suchen und Wissen erwerben.
Meine Damen und Herren, Mittelständler und Unternehmer interessieren sich auch in Thüringen selbst für diese Angelegenheit. Ich konnte das selbst erleben, da Mittelständler und der Lions-Club meines Wahlkreises auf mich zukamen und sie baten um eine solche Informationsveranstaltung und ein hoher Zuspruch hat es möglich gemacht, darüber zu informieren. Warum war das so? Weil man Interesse hatte, wo man sich andocken kann, was man selbst davon mitnehmen kann und welche Möglichkeiten es gibt für unseren Mittelstand. Deshalb bin ich Frau Schleusner aus dem Ministerium wie auch Herrn Hörrmann aus Baden-Württemberg, der die Kampagne dort als Referatsleiter in dem Staatsministerium leitet, sehr dankbar. Sie haben einmal gegenübergestellt und wenn uns Baden-Württemberg dort bescheinigt hat, dass wir in dieser kurzen Zeit sehr erfolgreich sind, dann ist das eigentlich ein Zeichen, dass wir die Aufmerksamkeit auf die richtige Stelle gebracht haben.
Meine Damen und Herren, die Medien haben alles aufgegriffen, was ich sehr dankbar sehe und anerkenne. Das Image, das wir heute nach draußen tragen, ist von großem Interesse und erwartet auch unsere Haltung dazu. Die Haltung muss sein, dass Thüringen sympathisch ist, dass seine Menschen sympathisch sind, dass sie innovativ sind und dass sie befähigt sind. Erinnert sei in dem Zusammenhang an das Problem Denkprozess. Ich sage das ganz bewusst. Denken heißt, Bedeutungen und Sinnzusammenhänge erfassen und herstellen und anschließend zur Anwendung bringen. Tun wir es. Wie war das mit der Denkfabrik? Eine Zeitung in Thüringen kürzlich: "Das Land der schlauen Leute" - Recht hat sie, das Land der schlauen Leute. Und übrigens, meine Damen und Herren, das Geld ist nicht zum Fenster rausgeworfen.
Willkommen in der Denkfabrik. Ich danke Ihnen.