Protokoll der Sitzung vom 01.04.2004

Zu Frage 2: Da - wie bereits eingangs gesagt - eine Veränderung der Einsparstelle offen gehalten wurde und die Höhe der dem Land zustehenden Kofinanzierungsmittel aus der GA noch nicht feststeht, gehen dem Freistaat zunächst auch keine Bundesmittel verloren.

Frage 3: Entfällt.

Frage 4: Als vorläufiger Einsparungsbereich innerhalb der GA wurde zunächst die Agrarinvestitionsförderung benannt. Änderungen bleiben in Abhängigkeit von Antragsführungen und den bereitgestellten Bundesmitteln vorbehalten.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte schön, Herr Abgeordneter Botz.

Danke, Herr Minister. Sie hatten in Ihrer Antwort zu Frage 2 davon gesprochen, dass zunächst keine Mittel verloren gehen. Können Sie auch auf Dauer des Haushaltsjahres ausschließen, dass dem Freistaat Thüringen hier keine finanziellen Mittel verloren gehen?

Herr Botz, das werden wir am Jahresende sehen. Im Moment gehen dem Land keine Mittel verloren und am Jahresende werden wir dann sehen wie der Stand ist. In den vergangenen Jahren hat sich immer gezeigt, dass die Mittel von dem Titel, wo wir sie gegenwärtig weggenommen ha

ben, nicht ausgegeben worden sind.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Minister, Sie sagten ja gerade, die 3 Mio. (  desmittel werden nach der jetzigen Planung aus der Agrarinvestitionsförderung herausgenommen. Mich würde interessieren, wie stark verringert sich dann die Agrarinvestitionsförderung insgesamt, denn da gibt es doch noch eine Kofinanzierung mit Bundesmitteln.

Im Moment verringert sie sich überhaupt nicht.

Wollen Sie eine weitere Nachfrage stellen?

Versteht er nicht, versteht er nicht.

Herr Minister, wenn es so eintritt, dass die 3 Mio. 

Ja, im Moment verringert sie sich aber nicht, also kann ich es im Moment auch nicht sagen, Herr Kummer.

Wenn es so eintritt, dass es im vollen Umfang aus der Agrarinvestitionsförderung herausgenommen werden müsste, um wie viel Millionen Euro würde sich da die Agrarinvestitionsförderung insgesamt verringern?

Auch das, Herr Kummer, kann man im Moment noch nicht sagen, weil die GA, wie Sie ja selber wissen, aus einer großen Masse besteht, immerhin über 60 Mio.   alle Titel innerhalb der GA sind untereinander kompatibel.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das ist wohl wahr.)

Wir mussten hier ja erst mal irgendeinen Titel angeben. Es hat auch in den letzten Jahren, ich sage es noch mal und Ihr könnt auch in den Haushaltsabschlüssen der letzten Jahre nachsehen, jedes Jahr bestimmte Titel innerhalb der GA gegeben, die nicht ausgeschöpft worden sind und daraus kann man das dann machen, und wir werden es auch in diesem Jahr wieder so machen, dass es dann durch die Kompatibilität der einzelnen Titel untereinander möglich ist, die Mittel umzuschichten, dass somit dort, wo die Mittel gebraucht werden, keine Fehlstände entstehen. Wir haben ja auch, um das noch mal ins Gedächtnis zu rufen, was ja auch nicht so vorgesehen war, die Ausgleichszulage, die wir ja Anfang des Jahres 2003 um die Hälfte gekürzt haben, also von rund 16 oder 17 Mio.  auf 9 Mio. '  "& !+-,  . nur dadurch möglich, weil die Titel innerhalb der GA untereinander kompatibel sind und ich dort die größere Möglichkeit habe, das eine oder andere zu tun. Hier war es jetzt notwendig, auch gegenüber dem Bund erst mal nachzuweisen, wo wir das hernehmen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht, vielen Dank. Wir kommen zur Frage der Abgeordneten Frau Sojka in Drucksache 3/4075. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Kostenerstattung für Impfung von ehrenamtlichen Feuerwehrkräften

Auf Empfehlung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit finden derzeit Schutzimpfungen von ehrenamtlichen Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren statt. Derzeit ist ungeklärt, wer die Kosten für diese vom Ministerium empfohlene Maßnahme trägt. Eine Übernahme durch die Betroffenen oder durch die Kommunen ist nicht zumutbar. In einem Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes vom 14. Januar 2004 wird auf die Möglichkeit der Erstattung der Impfkosten aus Mitteln der Förderung des Ehrenamtes verwiesen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit derartiger Schutzimpfungen ehrenamtlicher Feuerwehrkräfte?

2. Wie steht die Landesregierung zur empfohlenen Möglichkeit der Kostenerstattung aus Mitteln der Ehrenamtsförderung?

3. Welche Empfehlung und finanzielle Unterstützungen kann die Landesregierung den Thüringer Gemeinden bei der Finanzierung derartiger Maßnahmen im Zusammenhang mit Pflichtaufgaben von Kommunen geben?

Herr Minister Zeh, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zuerst möchte ich eine Klarstellung vornehmen. Gemäß § 2 in Verbindung mit § 35 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind die Städte und Gemeinden als Aufgabenträger für den Brandschutz und allgemeine Hilfeleistungen verantwortlich. Daher sind sie für die entstehenden Kosten von persönlichen Schutzausrüstungen bis hin zu den Kosten für notwendige Impfleistungen zuständig.

Zu Frage 1: Feuerwehrleute sind - und das ist wohl unschwer nachvollziehbar - im Rahmen ihrer vielfältigen Einsätze höheren Risiken ausgesetzt als die meisten anderen Berufsgruppen. Dies gilt nicht nur für die klassische Brandbekämpfung, sondern auch z.B. für den Umgang mit Gefahrstoffen aller Art. Bei fast allen Berufsgruppen gelten in dieser Hinsicht das Arbeitsschutzgesetz, die Biostoffverordnung oder berufsgenossenschaftliche Regelungen. Diese verpflichten den jeweiligen Arbeitgeber, die Gefährdung am Arbeitsplatz bzw. Einsatzort der Beschäftigten zu bewerten und erforderliche Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu veranlassen. Bei einer möglichen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe sind unter anderem Vorsorgeuntersuchungen und Impfangebote - und hier insbesondere gegen Hepatitis B - vorzusehen.

Meine Damen und Herren, ich meine, unsere Thüringer Feuerwehrleute dürfen nicht schlechter versorgt werden als andere Gruppen, schließlich setzen sie ihr Leben und ihre Gesundheit für das Allgemeinwohl ein. Dabei sollte es keine Rolle spielen, ob es sich um hauptamtliche oder freiwillige Kräfte handelt.

Zu Frage 2: Eine Kostenübernahme, also eine Unterstützung der Gemeinden bei der Finanzierung der Kosten für die Hepatitis-B-Schutzimpfungen ehrenamtlich Tätiger bei den Freiwilligen Feuerwehren durch Mittel zur Förderung des Ehrenamts widerspricht nicht den Vergabegrundsätzen der Ehrenamtsstiftung.

Zu Frage 3: In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Feuerwehrunfallkasse Thüringen wurde eine Impfempfehlung erstellt. Es gilt unter anderem auch das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen für kostenlose Schutzimpfungen gegen Hepatitis B an jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren. Die Feuerwehrunfallkasse Thüringen beteiligt sich anteilig an den Kosten der Impfprophylaxe. Dies ist bundesweit einmalig. Im Rahmen eines

Erfahrungsaustausches mit den Kreisbrandinspektoren und Vertretern der kommunalen Gesundheitsämter erfolgten Informationen über mögliche Einsparpotenziale. Das sind solche Sachen wie gemeinsamer Einkauf von Impfstoffen und Ähnliches. Dies sind entscheidende Schritte zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der ehrenamtlich Tätigen. Damit hat diese Landesregierung nicht nur einen Beitrag zum besseren Schutz der vielen Feuerwehrleute in Thüringen geleistet, sondern zusätzlich auch noch zur Kostensenkung beigetragen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt mehrere Nachfragen. Bitte, Frau Abgeordnete Sojka.

Ich frage jetzt noch mal ganz konkret nach: Besteht also eine Verpflichtung der Aufgabenträger, das heißt also Kommune oder Landkreis, die Kosten für den Impfstoff für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute zu übernehmen?

Für die persönlichen Schutzausrüstungen, das sagte ich ja bereits eingangs, bevor ich die Fragen beantwortet habe, und für die notwendigen Impfleistungen haben die Kommunen die Kosten auch zu übernehmen.

Herr Abgeordneter Sonntag, bitte schön.

Herr Minister, gestatten Sie noch mal eine Nachfrage, zwecks Präzisierung? Kollegin Sojka sprach jetzt eben von Kommunen und Landkreisen, deswegen meine konkrete Nachfrage: Hat ein Landkreis die Möglichkeit, sich an den Kosten, z.B. der Impfmaßnahmen bei einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Aufgabenträger eine Gemeinde ist, anteilmäßig zu beteiligen oder kann er das nicht?

Zumindest sind die Städte und Gemeinden als Aufgabenträger für den Brandschutz und für die allgemeine Hilfeleistung verantwortlich. Was die Kreise dann ihrerseits machen, bin ich jetzt überfragt - für den Katastrophenschutz,

(Zwischenruf Trautvetter, Innenminister: Katastrophenschutz!)

er bestätigt das, offenbar ja.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/4077. Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.

Anlagenkonzeption einer Ablagerungs-, Sortier- und Recyclinganlage in Altenburg

Nach Angaben der "Osterländer Volkszeitung" vom 11. Februar 2004 hat am 1. März dieses Jahres die Fa. Euro-Business GmbH und Co. KG als Betreiber einer Abfallverwertungsanlage den Betrieb aufgenommen. Der Presseinformation war allerdings zu entnehmen, dass erheblich mehr Abfallmengen, insbesondere Reifen, auf dem Betriebsgelände lagern würden als ursprünglich im Konzept vorgesehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Haben bei Betriebsaufnahme die abgelagerten Abfallmengen die genehmigten überschritten?

2. Welche Mengen welcher Abfallart lagern derzeit auf dem Gelände?

3. Welche Mengen welcher Abfallfraktion werden voraussichtlich monatlich verwertet und vermarktet?

4. Inwieweit ist der genannte Betrieb im turnusmäßigen Kontrollplan für Sortier- und Recyclinganlagen enthalten, den die Landesregierung nach eigenen Angaben veranlasste (siehe Antwort der Landesregierung auf die Klei- ne Anfrage des Abgeordneten Kummer in Drucksache 3/3781)?

Herr Minister Sklenar, bitte schön.