Protokoll der Sitzung vom 01.04.2004

Ich sehe keine Nachfragen. Jetzt kommt doch noch mal eine Nachfrage.

Herr Minister, ich frage noch einmal nach, Sie sehen sich also außer Stande, trotz Kenntnis dieser Statistiken hier vor dem Landtag darüber Auskunft zu geben?

Ich kann natürlich Auskunft darüber geben, da das ja öffentlich ist, aber wenn Sie mich als Rechtsaufsicht fragen, muss ich als Rechtsaufsicht antworten. Ja, also der Minister wird nur als Rechtsaufsicht gefragt. Sie wissen, dass zwei Zweckverbände die geforderten 95 Prozent nicht einhalten.

(Zuruf Abg. Höhn, SPD: Ja, das weiß ich.)

Diese zwei Zweckverbände haben entsprechende Änderungen vorzunehmen, dass die Hilfsfristen in Zukunft eingehalten werden in kommunaler Selbstverwaltung.

So, wir kommen zur Frage in Drucksache 3/4109, eine Frage der Frau Abgeordneten Dr. Klaus. Wer trägt sie vor? Frau Abgeordnete Künast, bitte tragen Sie die Frage vor.

Teilweise Verschmelzung des Zweckverbands JenaWasser mit der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH

Der Betriebsrat der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH befürchtet die Auslagerung der Geschäftsbesorgungsbereiche Trink- und Abwasser des Zweckverbands JenaWasser. Sie soll Folge der durch die Europäische Union angestrebten Liberalisierung des Wassermarktes sein, die auch einen Ausschreibungszwang für entsprechende Leistungen vorsieht. Der Betriebsrat und die Geschäftsführung befürchten nun das Ende eines nach ihrer Meinung bewährten Betriebsführungsmodells im Bereich Wasser/Abwasser und den Verlust von Arbeitsplätzen. Um das zu verhindern, fordern sie u.a. den Innenminister dazu auf, die teilweise Verschmelzung des Zweckverbands JenaWas

ser mit der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH zu unterstützen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist nach Meinung der Landesregierung im Zusammenhang mit der von der Europäischen Union angestrebten Liberalisierung des Wassermarktes der Bestand der bisherigen Form der Zusammenarbeit (Betriebsführungsmo- dell) zwischen dem Zweckverband JenaWasser und der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH gefährdet?

2. Teilt die Landesregierung die Einschätzung des Betriebsrates hinsichtlich der positiven Folgen des bestehenden Betriebsführungsmodells, vor allem auch hinsichtlich einer preisgünstigen Einbringung der Leistungen im Bereich Wasser/Abwasser, und wie begründet sie ihre Einschätzung?

3. Hält die Landesregierung die Anwendung des vom Zweckverband JenaWasser und der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH gewünschten Konzessionsmodells - bei dem den Stadtwerken eine auf 20 Jahre begrenzte Konzession zur Wahrnehmung der Aufgaben der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung einschließlich einer direkten Entgeltbeziehung eingeräumt werden soll - für eine geeignete Form der Aufgabenerfüllung der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Thüringen?

4. Gibt es gesetzliche oder sonstige Regelungen, die der gewünschten teilweisen Verschmelzung des Zweckverbands JenaWasser mit der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH entgegenstehen?

Herr Minister Trautvetter, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klaus wie folgt:

Zu Frage 1: Mit Beschluss vom 14.01.2004 hat das Europäische Parlament eine Liberalisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung abgelehnt. Diese Ablehnung entspricht der von der Landesregierung vertretenen Position. Im Übrigen werden bestimmte Formen der Zusammenarbeit nicht vorgegeben. Insoweit gilt der Grundsatz der Wahlfreiheit der Verwaltung.

Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine vergleichenden Untersuchungen zur Geschäftsbesorgung durch die Stadtwerke Jena GmbH oder durch einen anderen Anbieter vor. Dies gilt vor allem im Hinblick auf eine preisgünstige Erbringung der Leistungen im Bereich Wasser und Abwasser.

Zu Frage 3 und 4: Aufgrund der vorliegenden Unterlagen und Kenntnisse ist eine abschließende Bewertung des vom Zweckverband JenaWasser und den Stadtwerken JenaPößneck GmbH geplanten Modells nicht möglich. Ob und welche Regelungen dem vom Zweckverband JenaWasser und den Stadtwerken Jena-Pößneck GmbH geplanten Modell entgegenstehen, kann erst nach Vorlage der Vertragsentwürfe und Prüfung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gesagt werden.

Danke schön. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/4128. Bitte, Herr Abgeordneter Panse.

Tagesklinik für allgemeine Psychiatrie

Im Rahmen einer Nachplanung wurden für die Standorte Heiligenstadt, Gotha und Suhl psychiatrische Tageskliniken in den 4. Thüringer Krankenhausplan aufgenommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit wird in einer solchen Form der Behandlung psychisch Erkrankter eine Chance zur schnelleren Wiedereingliederung ins Arbeitsleben gesehen?

2. Inwieweit ist die Umsetzung des Beschlusses zur Neueinrichtung psychiatrischer Tageskliniken erfolgt?

3. Welche Möglichkeit hat oder sieht die Landesregierung bei der Unterstützung dieser neuen Versorgungsangebote?

Herr Minister Zeh, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Panse wie folgt:

Zu Frage 1: Neben der ambulanten psychiatrischen Nachsorge werden psychiatrische Tageskliniken zunehmend auch ohne vorherigen stationären Aufenthalt in Anspruch genommen, wenn bei starker psychischer Störung eine rein ambulante Behandlung nicht mehr ausreicht. Die vollstationäre Aufnahme kann damit vermieden werden. Gegenüber der vollstationären Behandlung haben sie den Vorteil, dass die Patienten ihrem häuslichen Umfeld verbunden bleiben, da sie sich nur tagsüber in der Klinik zur Behand

lung aufhalten. Somit handelt es sich bei der Tagesklinik um ein niederschwelliges Angebot. Diese Form wird von Patienten leichter und früher akzeptiert, wenn eine ambulante Behandlung nicht mehr ausreicht. Dadurch können psychische Krankheiten in einem früheren Stadium adäquat behandelt werden. Dadurch verkürzt sich in der Regel die Krankheitsdauer. Ihre Einbindung in die poststationäre Behandlung ermöglicht es, dass Patienten früher aus der Klinik entlassen werden können und sich während der therapeutischen Behandlung auf die Anforderungen des Lebens einstellen bzw. diese schrittweise erproben. Dazu gehört auch die Berufstätigkeit. Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist für die psychische Gesundung von großer Bedeutung. Ergotherapie und Arbeitserprobungen gehören daher zum therapeutischen Spektrum psychiatrischer Tageskliniken. Die Tagesklinik unterstützt Patienten aktiv dabei, sich wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Sie leisten in der Regel damit auch einen Beitrag, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu verkürzen. Vor diesem Hintergrund bedeuten Tageskliniken eine große Chance, die von allen Betroffenen und Verantwortlichen genutzt werden sollte.

Zu Frage 2: Alle drei Krankenhausträger haben eine Mitteilung über die Aufnahme der Tageskliniken in den Krankenhausplan erhalten und bereiten die Indienststellung derzeit vor. Das Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen hat den Feststellungsbescheid über die Aufnahme der Tagesklinik in Suhl in den 4. Thüringer Krankenhausplan im März dieses Jahres erhalten. Die Tagesklinik soll zum 1. September 2004 in Dienst gestellt werden. Das Helios-Klinikum Gotha bessert derzeit das Konzept der Tagesklinik nach. Danach kann der Bescheid über die Aufnahme in den Krankenhausplan erteilt werden. Die Indienststellung ist für die zweite Hälfte dieses Jahres vorgesehen. Das Ökumenische Hainich-Klinikum Mühlhausen verhandelt derzeit um den Erwerb einer geeigneten Immobilie für die Tagesklinik in Heiligenstadt und geht davon aus, dass diese zum 1. Januar 2005 ihren Betrieb aufnehmen kann. Ich bin zuversichtlich, dass die Umsetzung Schritt für Schritt vorankommt.

Zu Frage 3: Die Landesregierung wird diese Maßnahmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin unterstützen. Tageskliniken sind teilstationäre Einrichtungen im Sinne der Krankenhausgesetzgebung. Sie sind damit nach dem Thüringer Krankenhausgesetz auch förderfähig. Bislang liegt dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit vom Ökumenischen Hainich-Klinikum Mühlhausen ein Förderantrag vor, der aber nicht mehr in das Bau- und Investitionsprogramm des Jahres 2004 eingeordnet werden kann. Nach Mitteilung des Krankenhausträgers kann das Projekt aber dennoch durch Umschichtung von Finanzmitteln realisiert werden.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Panse.

Ich habe eine kurze Nachfrage. Sind dem Ministerium Intentionen aus anderen Krankenhäusern bekannt, noch weitere Tageskliniken einzurichten?

Mir ist ein Fall in Sondershausen bekannt. Von der Diakonie ist ein Antrag gestellt worden. Dieser ist aber von der Krankenhausplanung abgelehnt worden. Weitere Anträge kenne ich zurzeit nicht. Aus der Sicht der Krankenhausplanung ist es erst einmal richtig und wichtig, die Einrichtungen, die sich bis jetzt dafür entschieden haben, Tageskliniken einzurichten, zu erproben. Das ist ja neu und es gibt da noch nicht so viele Erfahrungen. Wir gehen aber davon aus, dass es erfolgreich ist. Wenn dieses Modell abgeschlossen ist, dann kann ich mir gut vorstellen, dass sich auch Weitere diesem Modell noch anschließen werden.

Ich sehe keine weiteren Fragen. Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Gentzel in Drucksache 3/4130. Herr Abgeordneter Höhn wird sie vortragen. Bitte schön.

Maßnahmen der Landesregierung zur Gestaltung gerechter und vertretbarer Beiträge im Bereich Wasser/Abwasser

Den immer lauter werdenden Protesten gegen ihre Politik im Bereich Wasser/Abwasser will die Landesregierung mit der Neuauflage eines Zinshilfeprogramms und einer Informationskampagne begegnen. Mit den am 16. März angekündigten Maßnahmen sollen laut Ministerpräsident Althaus Beiträge gerecht und vertretbar gestaltet werden. Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse und Handlungserfordernisse haben am 16. März 2004 einen Kabinettsbeschluss zur Ergreifung von Maßnahmen, die die Gestaltung gerechter und vertretbarer Beiträge ermöglichen sollen, notwendig gemacht?

2. Können nach der angekündigten Änderung der Zinshilferichtlinie jedem Beitragszahler Hilfen gewährt werden? Wenn nein, welche Voraussetzungen müssen Beitragszahler entsprechend der vorgesehenen Zinshilferichtlinie erfüllen, damit sie Hilfen beantragen und in Anspruch nehmen können?

3. Mit welchen Kosten für die neuen Zinshilfen rechnet die Landesregierung in 2004 und aus welchem Titel des laufenden Haushalts sollen diese Mittel aufgebracht werden?

4. Gibt es Pläne der jetzigen Landesregierung zur Finanzierung der beschlossenen Zinshilfen über das Jahr 2004 hinaus und welche Finanzierungsquellen kommen aus Sicht der Landesregierung dafür in Frage?

Herr Innenminister. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gentzel wie folgt:

Zu Frage 1: Auslöser für die von der Landesregierung beschlossene Überarbeitung der bestehenden Zinsbeihilferichtlinien waren die verstärkte Beitragserhebung kommunaler Aufgabenträger und der Wunsch der Landesregierung, die Belastung der Beitragspflichtigen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

Zu Frage 2: Jedem Beitragsschuldner können Hilfen gewährt werden, sofern die jeweilige Beitragsschuld außer Verhältnis zum Einkommen steht oder die Beitragsforderung eine bestimmte Höhe überschreitet. Dies wird dann angenommen, wenn bei natürlichen Personen die einzelnen Beitragsforderungen oder mehrere Beitragsforderungen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 10 Prozent des zu versteuernden Jahreseinkommens übersteigen oder eine einzelne Beitragsforderung Wasser oder Abwasser oder Straße bzw. mehrere Beitragsforderungen für ein Grundstück in einem Zeitraum von 12 Monaten bei einer Stundung in bis zu fünf Jahresraten einen jährlichen Betrag von 1.000 !" ,   / hilferichtlinie wird es u.a. möglich sein, Beiträge für unbebaute Grundstücke bis zur Bebauung zinslos zu stunden. Wenn die Voraussetzungen für eine erhebliche Härte gegeben sind, können Beiträge bis zu 20 Jahren zinslos gestundet werden.

Zu Fragen 3 und 4: Die Mittel sollen aus dem bestehenden Zinsbeihilfetitel Kapitel 03 03 Titel 883 01 aufgebracht werden; über gegebenenfalls notwendige überplanmäßige Ausgaben wird im Rahmen des dafür vorgesehenen Verfahrens entschieden. Die Finanzierung dieses Programms über das Jahr 2004 hinaus wird Gegenstand der anstehenden Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2005 bis 2006 sein. Es wird sich allerdings über viele Jahre hinweg erstrecken.

Herr Abgeordneter Höhn hat noch eine Nachfrage.

Danke. Herr Minister, zu Ihrer Antwort zu Frage 1: Nun wissen wir ja, dass die Zweckverbände nicht erst unmit

telbar vor dem 16. März Beiträge erheben. Warum hat die Regierung erst jetzt auf diese Forderungen seitens der Verbände, aber auch der Bürgerinnen und Bürger reagiert und welche Gründe gab es damals im Jahre 2001, bei den Beratungen um den Doppelhaushalt 2001/2002, das bestehende Zinsbeihilfeprogramm für Bürgerinnen und Bürger abzuschaffen?

Das damalige Zinsbeihilfeprogramm ist abgeschafft worden, weil es nicht genutzt worden ist. Das damalige Zinsbeihilfeprogramm hat die Zinsbeihilfen erst mit einer rechtlichen Anerkenntnis der Beitragsforderung verbunden. Das macht das neue Zinshilfeprogramm nicht. Das heißt, die Zinshilfen werden auch an den Verband gezahlt, wenn jemand in Widerspruch zu seinem Beitragsbescheid geht. Das war bei dem damaligen Zinshilfeprogramm nicht. Es war eine der entscheidenden Hürden, warum das nicht in Anspruch genommen worden ist. Zweitens war beim damaligen Zinshilfeprogramm die Übernahme der Zinsen nicht endgültig geklärt. Das ist der Punkt 1, Ihre erste Frage. Natürlich haben wir die aktuellen Beitragserhebungen zum Anlass genommen. Es ist richtig, dass vorher keine Notwendigkeit gesehen war. Wir haben dieses Programm sowieso in Vorbereitung gehabt für den nächsten Doppelhaushalt, denn in dem letzten Jahr ist es z.B. bei 13 Verbänden, wo es Verjährungsprobleme gab, zur Beitragserhebung auf der Basis des bestehenden Kommunalabgaberechts und der entsprechenden Hilfen gekommen ohne Probleme.