Protokoll der Sitzung vom 06.05.2004

Ist Ihnen weiterhin bekannt, dass der Schüler antwortet,

(Zwischenruf Abg. Dr. Pietzsch, CDU: Das hat der doch längst vergessen, was ihm be- kannt sein soll!)

wir haben uns darüber sehr geärgert. Es ist absolut falsch, so etwas zu sagen. Wir lernen bei uns in der Schule jeden Tag im Sozialkundeunterricht, in Deutsch, in Geschichte, was deutsche Menschen in der Vergangenheit für Fehler gemacht haben. Und heute wird es uns verboten, dass wir unser erlangtes Wissen in der Praxis anwenden können, dass wir sozusagen das Gelernte aus vergangenen Fehlern nicht anwenden können. Wir werden auf jeden Fall daher daran bleiben, dass dieses Verbot oder die so genannte Empfehlung wieder aufgehoben wird. Herr Scherer, ich wiederhole, ist Ihnen das bekannt? Zweitens, was versucht die Landesregierung zu tun, um genau solche Auffassungen oder Bruch zwischen Gelerntem und dann im tagtäglich Leben Anzuwendendem durch Schüler in dieser Art empfunden wird?

(Zwischenruf Abg. Wackernagel, CDU: Das waren ja schon 3 Fragen.)

Frau Abgeordnete Thierbach, ob ein Schüler das gesagt hat, was Sie jetzt vorgelesen haben, ist mir nicht bekannt. Zum anderen verweise ich auf die Antworten, die ich eben gegeben habe.

Frau Abgeordnete Thierbach, Sie haben, wenn ich mich richtig erinnere, zwei Fragen gestellt.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Weil ich die Frage nur wiederholt habe.)

Nein, Sie haben nach zwei verschiedenen Sachverhalten gefragt. Tut mir Leid. Es hat jetzt nur noch jemand anderes außer Ihnen ein Fragerecht. Das wird aber nicht wahrgenommen. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/4171. Herr Abgeordneter Müller, bitte schön.

Auszahlung von ESF-Mitteln im laufenden Haushaltsjahr

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen und warum kam es bei der ESFFörderung bereits angelaufener Projekte zunächst lediglich zur Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebeginns?

2. Ab und bis zu welchem Zeitpunkt kam es zur Auszahlung der Fördermittel in diesem Haushaltsjahr bei bereits laufenden Maßnahmen?

3. Wie viele ESF-Anträge mit welchem Fördervolumen im Bereich der Arbeitsmarktförderung/beruflichen Qualifizierung wurden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bis zum 30. April bewilligt?

4. In welcher Höhe standen der Gesellschaft für Arbeitsund Wirtschaftsförderung (GfAW) bis zum 30. April im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ESF-Mittel zur Verfügung und wie hoch war davon der Anteil der Vorjahresermächtigungen?

Herr Minister Reinholz, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die mit der ESF-Förderung beliehene Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung, kurz GfAW, hat bisher in 313 Fällen eine Einwilligung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Damit wird den Antragstellern die Sicherheit gegeben, dass der vorzeitige Beginn nicht förderschädlich ist. Die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn wird nach Prüfung der Aktenlage und nach Maßgabe der Thüringer Landeshaushaltsordnung erteilt. Die Einwilligung kann erteilt werden, wenn das Vorhaben im Einzelfall sachlich geprüft wurde, die Gesamtfinanzierung gesichert erscheint und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Zu Frage 2: Die Auszahlung von Fördermitteln für laufende ESF-kofinanzierte Maßnahmen erfolgt auf der Basis bestandskräftiger Zuwendungsbescheide durch die GfAW. Sie wird nach Maßgabe der Bescheide kontinuierlich fort

geführt.

Zu Frage 3: Gemäß der Landesrichtlinie zur Förderung der beruflichen Qualifizierung wurden vom 1. Januar bis 30. April des laufenden Jahres 98 ESF-Anträge mit einem Volumen von 11,5 Mio.    01 gleichszeitraum des Vorjahres waren es 182 Anträge mit einem Volumen von 17 Mio. 

Zu Frage 4: Der GfAW sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt Mittel in Höhe von 188,2 Mio.   Haushaltsjahr verfügbar. Eine zeitliche Kontingentierung bis zum 30. April 2004 besteht nicht. Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren für das Haushaltsjahr 2004 lagen am 1. Januar dieses Jahres bei 85,5 Mio. 02 2003 war die Verfügbarkeit zeitlich nicht kontingentiert. Die der GfAW verfügbaren Mittel lagen, bezogen auf das Haushaltsjahr 2003, bei 90 Mio. ) rauf bezogenen VE aus Vorjahren lagen zum 1. Januar 2003 bei 30,2 Mio.    +    3  4   hierbei, dass im Jahr 2003 die ESF-Richtilinie durch mehrere Consulter umgesetzt wurde.

Es gibt Nachfragen. Bitte, Herr Abgeordneter.

Zunächst erst einmal schönen Dank. Sie haben bei der Frage 1 noch nicht genügend darauf geantwortet, warum zunächst nur so viele vorzeitige Maßnahmebewilligungen erfolgt sind und nicht gleich die Bescheidung.

Herr Müller, die Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns ist ein übliches und zweckmäßiges Verwaltungsverfahren. Sie ist natürlich keine Zusage, dokumentiert dem Antragsteller aber, dass das Landesinteresse besteht und vermittelt ihm hierdurch natürlich ein größeres Maß an Sicherheit. Aus diesem Grunde werden natürlich vorzeitige Maßnahmebeginne im ESF wie in der GA etc. genehmigt.

Dann habe ich noch eine weitere Nachfrage. Sie haben in der Frage 3 deutlich gemacht, dass im Vergleich zum Vorjahr nur annähernd die Hälfte von Anträgen bewilligt worden ist. Das heißt, es ist also doch zu Verzögerungen gekommen. Ist damit der Abfluss der zur Verfügung stehenden Landesmittel gesichert?

Der Abfluss der zur Verfügung stehenden Landesmittel ist gesichert.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/4173, eine Frage des Abgeordneten Botz. Frau Abgeordnete Künast wird sie stellen. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Durch die extreme Hitze und Dürre des vergangenen Jahres kam es zu einem extremen Borkenkäferbefall, insbesondere in den Nadelholzgebieten in Süd- und Ostthüringen. Bereits im Jahr 2003 sind mehr als 500.000 Festmeter Schadholz angefallen. Ähnlich hohe Schadholzmengen werden auch in diesem Jahr erwartet. Die zur Bekämpfung des Borkenkäferbefalls notwendigen Forstschutzmaßnahmen verlangen einen sehr hohen Arbeitsaufwand.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher zusätzliche Bedarf an Arbeitskräften ist zur Durchführung von notwendigen Forstschutzmaßnahmen in den vom Borkenkäferbefall betroffenen Gebieten nach Auffassung der Landesregierung in den einzelnen Waldeigentumsarten in etwa erforderlich?

2. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit und die Möglichkeit der öffentlichen Beschäftigungsförderung (z.B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüs- se für Unternehmer) , um den zusätzlichen Bedarf an Arbeitskräften kurzfristig sicherzustellen?

3. Hat die Landesregierung entsprechende Verhandlungen mit den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit geführt, um Maßnahmen der öffentlichen Beschäftigungsförderung zu nutzen?

4. In welchem Umfang beabsichtigt die Landesregierung, die notwendigen Kofinanzierungsanteile für solche Maßnahmen bereitzustellen?

Herr Minister Sklenar, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Botz beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Forstämter haben bereits den Unterstützungsbedarf an zusätzlichen Arbeitskräften angemeldet. Dabei wurden u.a. die regional unterschiedlichen Baumartenausstattungen berücksichtigt. Im laubholzreichen Nordthüringen ist der Bedarf geringer als in Ostthüringen. Der höchste Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften wird im Bereich des Thüringer Waldes sowie in Süd- und Südwestthüringen sein. Es ist keine Aufteilung der Zusatzarbeitskräfte auf die verschiedenen Waldeigentumsarten erfolgt. Die Forstämter müssen in ihrer eigenen Zuständigkeit und Ortskenntnis den Einsatz dieser Arbeitskräfte eigentumsübergreifend koordinieren.

Zu Frage 2: Ja.

Zu Frage 3: Ja.

Zu Frage 4: Die Arbeitskräfte werden über Trägergesellschaften eingesetzt. Die Finanzierungsbeteiligung bzw. der Zuschuss durch die Landesregierung bewegt sich je nach Trägergesellschaft zwischen 50 und 93   5  son und Monat. Zur Absicherung der angesprochenen Maßnahmen sind im Einzelplan 09 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000     

Ich sehe keine Nachfragen. Vielen Dank. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/4178. Bitte, Frau Abgeordnete Klaus.

Fördermittelvergabe für eine Kindertagesstätte in Jena

Die Diakonie Jena bemüht sich schon seit zehn Jahren um eine generationsübergreifende soziale Arbeit. Dazu ist neben dem schon fertig gestellten Seniorenzentrum "Gertrud Schäfer" in räumlicher Nachbarschaft eine integrative Kindertagesstätte geplant. Wie dem Landesjugendamt bekannt ist, hat die Stadt Jena dem Vorhaben oberste Priorität eingeräumt und hält dafür schon seit zwei Jahren die anteiligen städtischen Fördermittel bereit. Aufgrund der Haushaltslage des Landes war eine Förderung in 2003 nicht mehr möglich, aber für 2004 in Aussicht gestellt worden. Nun wurde der Förderbescheid zwar erteilt, aber nicht an die Diakonie, sondern an die Caritas, abweichend von der Prioritätensetzung der Stadt Jena.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurde von dem Votum der Stadt Jena bei der Fördermittelvergabe abgewichen?

2. Wird das Vorhaben der Diakonie ebenfalls kurzfristig einen Förderbescheid erhalten, wie seit längerem in Aussicht gestellt?

Herr Minister Zeh, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Abgeordnete Dr. Klaus, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

Die Behauptung in der Begründung dieser Mündlichen Anfrage, ich zitiere: "Aufgrund der Haushaltslage des Landes war eine Förderung im Jahre 2003 nicht mehr möglich, aber für 2004 in Aussicht gestellt worden." ist falsch. Es hat weder eine schriftliche noch mündliche Inaussichtstellung meines Hauses gegeben.

Zu Frage 1: Vom Votum der Stadt Jena bei der Fördermittelvergabe wurde nicht abgewichen. Die Stadtverwaltung Jena bat im Schreiben vom 27.09.2002 bezüglich der Förderung der Investitionsmaßnahme Kindergarten Sankt Johann Baptist, ich darf zitieren: "Ich bitte, den Antrag unbedingt zu unterstützen." Originalton aus Jena. In einem weiteren Schreiben der Stadtverwaltung Jena vom 16.10.2003, also ein Jahr später, heißt es wörtlich: "Wir haben bereits im September 2002 in unserer Stellungnahme die Dringlichkeit der Sanierung aus der Sicht des Jugendamtes begründet." Gemeint ist hier wiederum die Kindertagesstätte Sankt Johann Baptist. Im Dezember 2003 erfolgte die Entscheidung zur Förderung von Kindertagesstätten für das Jahr 2004. Die Antragsfrist für die Kommunen beim Ministerium lief am 30.11.2003 ab. Nachdem die Förderentscheidung gefallen war, ist ein Schreiben mit Datum vom 23.01.2004 des zuständigen Dezernenten Dr. Schröter der Stadtverwaltung Jena im Ministerium am 5. Februar 2004 eingegangen. Darin wird erstmalig darauf verwiesen, dass das Projekt der Diakonie für 2004 die höchste Priorität aus Sicht der Stadt Jena hat. Die Landesregierung nimmt die schriftliche Stellungnahme der Kommunen bei der Fördermittelvergabe sehr ernst. Warum die Stadt Jena die Priorität aus den Jahren 2002 und 2003 im Jahre 2004 geändert hat, kann ich Ihnen nicht beantworten. In der Presse ist aufgrund unterschiedlicher Äußerungen von einzelnen Kommunalpolitikern aus Jena ein falscher Eindruck entstanden.

Zu Frage 2: Wie bereits festgestellt, gab es keine Inaussichtstellung eines Förderbescheids an die Diakonie Jena. Es gab in der Vergangenheit lediglich Zusagen, dass die Möglichkeit einer Förderung geprüft wird. Dessen ungeachtet werde ich mich persönlich dafür einsetzen, dass eine Förderung des Kindergartenneubaus "In den Fuchslöchern" zum nächstmöglichen Zeitpunkt, und ich füge hinzu, auch im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, umgesetzt werden kann. Der finanzielle Rahmen ist jedoch nicht allein von der Thüringer Landesregierung abhängig, das sollten Sie wissen. Die Mai-Steuerschätzung

lässt für den Haushalt Böses ahnen. Am gestrigen Tage ist im Ministerium ein Schreiben des Trägers eingegangen, in dem der Antrag des förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginns für den Bau der Kindertagesstätte "In den Fuchslöchern" gestellt wird. Diesem Antrag wird entsprochen. Bereits in der Vergangenheit war dies mehrfach zugesagt worden. Warum der Träger diesen Antrag jetzt erst stellt, entzieht sich meiner Kenntnis. Somit könnte bereits in diesem Jahr mit dem Rohbau begonnen werden. Die Stadt hat die notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt 2004 eingestellt und kann damit selbst den Startschuss für die Maßnahme geben. Eine Zusage bezüglich der Finanzierung im Jahre 2005 kann ich aber nicht machen. Hierzu müssen die notwendigen finanziellen Mittel im nächsten Landeshaushalt erst eingestellt werden. Das macht der Haushaltsgesetzgeber, wie Ihnen nicht unbekannt sein dürfte. Vielen Dank.