Protokoll der Sitzung vom 06.05.2004

In Thüringen sinkt die Anzahl betrieblicher Ausbildungsplätze seit Jahren. In der Folge verursacht die Versorgung der nach Ausbildungsstellen suchenden Jugendlichen alljährlich einen erheblichen Einsatz öffentlicher Mittel des Landes, des Europäischen Sozialfonds, der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit. Für die parlamentarische Arbeit ist die Benennung aller entstehenden Kosten erforderlich. Diese sind innerhalb des Landeshaushalts nicht differenziert nachzuvollziehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kosten entstehen dem Land und den kommunalen Schulträgern einschließlich der Mittel des Europäischen Sozialfonds jährlich für Maßnahmen der Berufsvorbereitung (bei der Beantwortung bitte ich, das Land be- treffend, um Benennung der im Haushaltsjahr 2003 einge- setzten und der im Haushaltsjahr 2004 geplanten Mittel)?

2. Welche Kosten entstehen dem Land und den kommunalen Schulträgern einschließlich der Mittel des Europäischen Sozialfonds durch die Angebote in den berufsqualifizierenden und den nicht berufsqualifizierenden Berufsfachschulen - getrennt bitte - (bei der Beantwortung bitte ich, das Land betreffend, um Benennung der im Haus- haltsjahr 2003 eingesetzten und der im Haushaltsjahr 2004 geplanten Mittel)?

3. Welche Kosten entstehen dem Land und dem Bund (getrennt bitte) einschließlich der Mittel des Europäischen Sozialfonds jährlich durch die Förderung der überund außerbetrieblichen Berufsausbildung (bei der Beant- wortung bitte ich, das Land betreffend, um Benennung der im Haushaltsjahr 2003 eingesetzten und der im Haus- haltsjahr 2004 geplanten Mittel)?

4. Welche Kosten entstehen dem Land und dem Bund (getrennt bitte) einschließlich der Mittel des Europäischen Sozialfonds durch die Förderung der betrieblichen Berufsausbildung (bei der Beantwortung bitte ich, das Land betreffend, um Benennung der im Haushaltsjahr 2003 eingesetzten und der im Haushaltsjahr 2004 geplanten Mittel)?

Herr Minister Reinholz, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Pelke für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für Maßnahmen der Berufsvorbereitung entstanden dem Land im Jahr 2003 Ausgaben in Höhe von rund 6,2 Mio.  2!##% 4   3/ von 9,2 Mio.    + 

Zu Frage 2: Aufgrund der schwierigen Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt und bei den betrieblichen Ausbildungsstellen nahm die Zahl der Schüler in vollzeitschulischen Bildungsgängen und Berufsfachschulen sowie der höheren Berufsfachschulen in den vergangenen Jahren zu. In den berufsqualifizierenden Bildungsgängen stieg die Schülerzahl im Jahr 2003 im Vergleich zum Vorjahr um 81 Schüler bzw. 3 Prozent. Im nicht berufsqualifizie

renden Bereich betrug die Zunahme 536 Schüler bzw. 11 Prozent im Vergleich zum Jahr 2002. Der Schülerzuwachs führte bei diesen Bildungsgängen zu einem Lehrermehrbedarf von ca. 40 Vollzeiteinheiten unter Zugrundelegung der Lohnkosten. Für den so genannten Einheitslehrer an berufsbildenden Schulen ergibt sich ein Leistungsvolumen von ca. 2,15 Mio. 4   9 lichen Ansatz wird für das Schuljahr 2004/2005 geplant. Aussagen zu den Mehraufwendungen der Schulträger können nicht getroffen werden.

Zu Frage 3 und 4: Diese möchte ich zusammen beantworten, weil sie sich inhaltlich in der Beantwortung nicht in der gewünschten Form untergliedern lassen, da z.B. die Förderung der Verbundausbildung aufgrund der darin enthaltenen Förderung von Zusatzqualifikationen sich der überbetrieblichen Ausbildung, aber auch der Förderung der betrieblichen Berufsausbildung zuordnen lässt und die Förderung von Konkurslehrlingen vorrangig in betrieblicher Ausbildung, aber auch in überbetrieblichen Ausbildungsstätten erfolgt. Das Land unterstützt die Berufsausbildung durch die Förderung von Geschäftsstellen der Ausbildungsverbünde und der Lehrgänge im Verbund, aber auch außerhalb von Verbünden zur Erlangung von Zusatzqualifikationen, weiterhin durch die Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung, des Weiteren durch die Förderung der Einstellung bzw. Übernahme von Konkurslehrlingen, weiter durch die Akquisition von Ausbildungsplätzen durch die Förderung bzw. den Einsatz von Lehrstellenberatern, des Weiteren durch die Information von Auszubildenden über Berufsmöglichkeiten in der Thüringer Wirtschaft, durch die Förderung von Berufsausbildungsmessen und von Maßnahmen der Berufsorientierung, weiterhin durch die investive Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und durch die Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze im Rahmen des Ausbildungsplatzprogramms Ost. Insgesamt wurde die Berufsausbildung im Sinne der vorgenannten Maßnahmen im Jahr 2003 mit 44,02 Mio.   /  )  sind rund 14,73 Mio.     Für das Jahr 2004 stehen bisher insgesamt 42,1 Mio.   (   mittel entfallen davon ca. 16,2 Mio. 

Es gibt Nachfragen. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Zunächst einmal herzlichen Dank für die umfassende Beantwortung, aber zwei Fragen hätte ich noch. Die erste Frage ergibt sich eigentlich aus dem, was Sie geantwortet haben. Die öffentlichen Kosten würden sinken, Herr Minister, wenn es ausreichend betriebliche Ausbildungsplätze gäbe. Stimmen Sie dem zu?

Das ist unstrittig.

Danke schön. Die zweite Frage wäre noch: Ist es denn so bei dem, was Sie aufgelistet haben, dass letztendlich auch die ungenügende Schulbildung bzw. von der Wirtschaft festgestellte ungenügende Ausbildungsreife dem Land damit auch zusätzliche Kosten verursacht?

Die ungenügende oder von der Wirtschaft immer bemängelte Ausbildungsreife ist sicher auch ein finanzielles Problem, aber ich würde es nicht an der Schulbildung festmachen. Ich habe das in vielen Gesprächen in der letzten Zeit auch immer wieder gesagt, die Grundvoraussetzungen werden in der Familie gelegt. Schule und Berufsausbildung sind nicht dafür da, um das nachher zu heilen.

Ich sehe keine weiteren Fragen. Wir kommen zur Frage 3/4195. Frau Abgeordnete Arenhövel hat sie gestellt und Frau Abgeordnete Wackernagel, Sie werden sie stellen für Ihre Kollegin. Bitte schön.

Im Namen von Frau Abgeordneter Arenhövel stelle ich folgende Anfrage:

Akzeptanz der Thüringen-Familien-Card

Seit Beginn dieses Jahres wird die von der Landesregierung initiierte Thüringen-Familien-Card an Thüringer Familien mit drei und mehr Kindern und an Familien, die Sozialhilfe beziehen, ausgegeben. Die Landesregierung hat den Interessenten- bzw. den Empfängerkreis auf etwa 8.000 Familien geschätzt und ist deshalb aus Kreisen der Opposition im Landtag kritisiert worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegen der Landesregierung Angaben darüber vor, wie sich die bisherige Antragslage gestaltet?

2. Wie schätzt die Landesregierung die bisherige und die künftige Entwicklung der Antragslage ein?

3. Hat sich nach Auffassung der Landesregierung die seit 1. Februar 2004 vorgenommene Ausgabe der ThüringenFamilien-Card durch kommunale Behörden bewährt und in welchen kommunalen Behörden ist dies der Fall?

4. Sollten nach Auffassung der Landesregierung die Vergabekriterien (Familien mit drei Kindern und Sozialhil- feempfänger mit Kindern) beibehalten werden?

Herr Minister Zeh, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Anfrage von Frau Arenhövel namens der Landesregierung wie folgt.

Ich mache eine Vorbemerkung. Die Landesregierung hat in der Familienpolitik neue Wege beschritten. Als erstes Land der Bundesrepublik Deutschland hat sie zu Beginn des Jahres 2004 eine Familien-Card mit einem Finanzvolumen von einer halben Million Euro eingeführt. Dabei gehörten zu den Zielgruppen die Familien mit drei und mehr Kindern sowie Familien mit mindestens einem Kind, sofern sie Sozialhilfebezieher sind. Die Selbstbeteiligung der Familien beträgt insgesamt 5   :  , unabhängig von der Personenzahl. Die Card gilt an drei beliebigen Tagen im Laufe des Jahres, wobei die einzelnen Familienmitglieder dieses Angebot auch einzeln nutzen können. Die Familien-Card berechtigt zu kostenfreiem Eintritt zu 150 Sehenswürdigkeiten im Freistaat Thüringen, zu Schwimmbädern und auch zur Landesgartenschau, die jetzt ihre Pforten geöffnet hat. Wie auch in der Anfrage dargestellt, steht durch die Landesregierung für das Jahr 2004 für 8.000 Familien diese Familien-Card zur Verfügung. Geht man von einer durchschnittlichen Nutzerzahl pro Familie von etwa 3 Personen aus, so können von diesem Angebot rund 24.000 Personen profitieren. Gewinner dieses Angebots sind jedoch auch die kulturellen Einrichtungen und Veranstalter in Thüringen, die eine höhere Besucherfrequenz zu verzeichnen haben. Nun zu Ihren Einzelfragen:

Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen die Daten für das I. Quartal 2004 vor. Danach wurden zunächst durch das Landesamt für Soziales und Familie die Cards an 1.026 Familien ausgereicht. Die seit 1. Februar 2004 zuständigen kreisfreien Städte und Landkreise haben die Cards noch einmal an 963 Familien ausgegeben. Insgesamt haben also im I. Quartal 1.989 Familien die Familien-Card erhalten.

Zu Frage 2: Wie Sie aus den genannten Zahlen ableiten können, wird dieser Weg der Familienpolitik gern gegangen und sehr gut angenommen. Die Erwartungen meines Hauses und auch der Landesregierung werden mit der Nachfrage von ca. 2.000 Familien-Cards im I. Quartal 2004 vollständig erfüllt. Insofern ist die in der Vergangenheit immer wieder geäußerte Kritik der Oppositionsfraktionen, die Landesregierung solle das Geld für den Familientag

besser zugunsten der Thüringen-Card nutzen, nicht nachvollziehbar. Wenn wir dem Vorschlag der Opposition gefolgt wären, dann säßen wir jetzt auf ungenutzten Familien-Cards, die verfallen wären, und die Chance eines Familientages hätte es nicht gegeben. So ist jedoch der tatsächliche Bedarf sehr genau und zutreffend eingeschätzt worden. Ich gehe davon aus, dass insbesondere in den wärmeren Monaten und vor den Sommerferien die Nachfrage leicht ansteigt und dass die Familien-Cards bis zum Ende dieses Jahres ausreichen.

Zu Frage 3: Die Ausgabe der Familien-Card durch die kommunalen Behörden hat sich nach den mir vorliegenden Informationen als eine richtige Entscheidung herausgestellt. Die Familien sollen möglichst kurze Wege haben. Das Landratsamt des Eichsfeldkreises, des Unstrut-Hainich-Kreises, des Saale-Holzland-Kreises sowie die kreisfreien Städte Erfurt, Eisenach und Jena haben bereits eine Zweitlieferung von Karten bekommen.

Zu Frage 4: Die Vergabekriterien haben sich bewährt. Die Nutzung des Angebots erfolgte so, wie sie von der Landesregierung ursprünglich auch gedacht waren. Es sollen diejenigen Menschen in unserer Gesellschaft erreicht werden, die den Mut zur Familie haben, auch wenn sie nicht im überdurchschnittlichen Wohlstand leben.

Zusammenfassend kann man bereits heute feststellen, dass dieses Experiment einer landesweiten Familien-Card gelungen ist. Es obliegt den Abgeordneten des Thüringer Landtags der kommenden 4. Wahlperiode die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, damit dieses Projekt fortgesetzt werden kann. Persönlich werde ich mich für eine Fortsetzung einsetzen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Eine Mündliche Anfrage machen wir für heute noch, das ist die Frage 3/4199. Bitte, Frau Abgeordnete Doht.

Wege der Romanik - Neue Chancen für Thüringen

Neben Natur und Wandern spielt der Kulturtourismus in Thüringen eine bedeutende Rolle. Durch private Initiative wurde ein Konzept zur touristischen Vermarktung romanischer Bauwerke in Thüringen erarbeitet, welches an die Straße der Romanik in Sachsen-Anhalt anknüpfen will. Dem Wirtschaftsministerium ist dieses Konzept bekannt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung dieses Konzept?

2. Wird dieses Konzept Eingang in die Tourismuskonzeption des Landes finden, wenn nein warum nicht?

3. Welche infrastrukturellen Voraussetzungen sind aus Sicht der Landesregierung zur Umsetzung dieses Konzepts nötig?

4. Welcher Fördermittelbedarf ergibt sich daraus?

Herr Minister Reinholz, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Doht für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Zunächst ist festzustellen, dass das Thema Romanik durchaus interessant ist und dazu beitragen kann, das kulturelle Potenzial unseres Landes auch touristisch weiter zu erschließen. Das vorliegende Konzept soll im Rahmen des länderübergreifenden EU-Projekts Transromanika weiterentwickelt und konkretisiert werden.

Zu Frage 2: Die Tourismuskonzeption wird die Strategie für die kommenden Jahre festlegen. Einzelne Projekte werden sich unter den Zielen und den Leitlinien einordnen und der Umsetzung dieser Ziele dienen, aber nicht Bestandteil einer solchen Landeskonzeption sein.

Zu Frage 3: Das Projekt Transromanika, das länderübergreifend die Angebote zum Thema Romanik analysieren und bündeln soll, läuft von 2004 bis 2006 und steht somit noch am Anfang. Eine Auswahl der wichtigsten romanischen Bauten und Sehenswürdigkeiten in Thüringen ist noch nicht erfolgt. Dabei sollen auch die vorhandenen infrastrukturellen Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Zu Frage 4: Hierzu kann gemäß der Beantwortung zu Frage 3 derzeit noch keine konkrete Aussage getroffen werden. Damit sich Thüringen aber als Partner an diesem Projekt beteiligen kann, ist vorgesehen, bis 2006 Eigenmittel in Höhe von bis zu 50.000     ;  haushalt bereitzustellen.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte schön, Frau Abgeordnete.