Protokoll der Sitzung vom 07.05.2004

Frau Abgeordnete - kleinen Moment, jetzt erst mal Frau Abgeordnete Arenhövel. Bitte schön.

Ja, Herr Staatssekretär, erst mal vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage. In der Öffentlichkeit wird vor allem auch über die Rechte der Jugendämter debattiert. Ich denke, es gibt auch Pflichten nach der Rechtslage, und ich möchte Sie bitten, ob Sie dem hohen Haus mal deutlich machen können, wo diese Pflichten der Jugendämter beginnen.

Ich gehe mal davon aus, dass Ihre Frage auf das Kindeswohl bezogen ist. Genau wie in anderen Leistungsgesetzen, z.B. im Bundessozialhilfegesetz, kommt es nicht auf Anträge o.ä. Dinge an, sondern das Jugendamt muss tätig werden, wenn es von einer Gefährdung des Kindeswohls in irgendeiner Weise Kenntnis bekommt. Dann ist das Jugendamt gefordert und dann muss es überlegen, welche Maßnahmen - nachdem die Lage zunächst abgeklärt werden muss -, dann erforderlich sind.

Jetzt wieder Frau Abgeordnete Bechthum, bitte schön.

Herr Staatssekretär, können Sie das Fachkräftegebot in den Jugendämtern gewährleisten? Zum Beispiel, ich habe das miterlebt, wenn eine Lehrerin dort als Zeugin auftritt, uns wörtlich sagt: "Im Jugendamt bin ich als Beratungslehrerin ohnehin nicht gern gesehen, denn ich bringe nur Probleme." Da stimmt doch was nicht.

Ich kann das jetzt weder bejahen noch verneinen, weil ich die näheren Umstände nicht kenne. Ich habe eben zum Ausdruck gebracht, wenn z.B. diese Lehrerin auf eine Gefährdung des Kindeswohls hinweist, dann ist es Pflicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kommunalen Jugendamt, der Sache nachzugehen. Und wenn dies nicht geschieht und daraus dem Kind ein Schaden erwächst, dann muss natürlich auch entsprechend disziplinarisch vorgegangen werden.

Die letzte Nachfrage hat Frau Abgeordnete Thierbach. Bitte schön.

Herr Staatssekrektär, das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist ja in dem Paradigmenwechsel im Interesse der Kinder entstanden. Sehen Sie einen Novellierungsbedarf jetzt nach ca. 14 Jahren KJHG, der eine Ergänzung hervorrufen würde, dass nicht mehr nur ausschließlich die Rechte der Kin

der, sondern dass auch Schutzmechanismen zusätzlich von Mithelfenden bei der Erziehung geregelt werden müssen?

Ich habe selbst, als ich noch im Dienste des Landes Rheinland-Pfalz stand, an der Entstehung des jetzigen Gesetzes mitgewirkt. Ich denke, es ist ein sehr fortschrittliches Gesetz, es ist gegenüber dem Jugendwohlfahrtsgesetz ein deutlicher Schritt nach vorn getan worden, aber ein solches Gesetz, was den Schutz der Kinder, die Entwicklung der Kinder betrifft, muss in einem ständigen Erneuerungsprozess sein. Ich würde im Moment nicht fordern wollen, dass das Gesetz völlig reformiert wird. Aber der Hinweis auf diese jetzige Bundesinitiative im Bereich auch der Kindertagesstätten, also der Kinderbildung usw., zeigt ja auch, dass dieser Prozess in Gang ist. Der Bundesrat gibt auch immer wieder Impulse in diese Richtung. Ich denke, da sind die Chancen für eine Verbesserung dieses Gesetzes, und mein Haus wird sich an diesem Prozess mit großer Energie beteiligen.

Wir kommen zu Frage 3/4179, bitte, Herr Abgeordneter Botz.

Waldverkäufe im Bereich der Forstämter Schönbrunn und Lehesten zur Finanzierung von Ausgleichsansprüchen

Presseberichten und weiteren Hinweisen zufolge sollen im Bereich der Forstämter Schönbrunn und Lehesten zusammenhängende Staatswaldflächen mit zirka 500 Hektar bzw. mit zirka 1.220 Hektar zur Finanzierung von Ausgleichsansprüchen für das Haus Sachsen-Weimar-Eisenach veräußert werden. Dabei soll es sich um besonders wertvolle Bestände handeln. Im Fall des Forstamts Lehesten soll fast ein gesamtes Forstrevier veräußert werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Verkauf derart großer Flächen mit der erst vor wenigen Monaten getroffenen Zusicherung der Landesregierung vereinbar, lediglich Splitterflächen verkaufen zu wollen und bestehende Revierstrukturen nicht zu zerstören?

2. Bis wann sollen die oben genannten Staatswaldflächen veräußert und der Kaufpreis ausgezahlt werden?

3. Welche Auswirkungen auf die in den beiden Forstämtern beschäftigten Waldarbeiter hätte voraussichtlich der Verkauf der betreffenden Staatswaldflächen?

4. Durch welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung, etwaige Auswirkungen auf die Waldarbeiter abzumildern?

Herr Minister Sklenar, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Dr. Botz beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesforstverwaltung hat auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 4. Juli 2003 durch den Verkauf von forstfiskalischen Liegenschaften Einnahmen in Höhe von 11 Mio.       ten. Um diese Einnahmen zu erbringen, sollen neben Forsthäusern und sonstigen unbebauten Liegenschaften auch ca. 2.000 Hektar Waldfläche verkauft werden. Bei einer ersten Ausschreibung konnte man für vier Verkaufsobjekte - Bezirksgröße zwischen 75 und 120 Hektar - aufgrund der sehr niedrigen Gebote keinen Zuschlag erteilen. Im Rahmen einer zweiten Ausschreibung mit 12 Verkaufsobjekten mit einer Flächengröße von 10 bis 120 Hektar - hierbei waren die Verkaufsobjekte der ersten Ausschreibung mit integriert - konnte für 6 Waldflächen und Verkaufsobjekte der Zuschlag erteilt werden. Vor dem Hintergrund des sehr schleppenden Verkaufs von Waldflächen mit einer Flächengröße von 1 bis 120 Hektar und der Nachfrage von potenziellen Käufern nach größeren Waldflächen werden nunmehr zwei Objekte mit einer Größenordnung von 624 Hektar im Forstamt Lehesten und 417 Hektar im Forstamt Schönbrunn zur Ausschreibung vorbereitet. Soweit mir bekannt ist, hat die Landesregierung nie davon gesprochen, nur Splitterflächen zu veräußern. Und Reviere werden dadurch nicht verändert, da ja eine normale Reviergröße gegenwärtig bei uns bei 1.200 Hektar liegt.

Zu Frage 2: Die Flächen sollen bis Mitte Mai ausgeschrieben werden. Angebotsende ist der 21. Juni 2004. Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt 30 Tage nach der notariellen Beurkundung.

Zu Frage 3 und 4: Der Verkauf von 417 Hektar Staatswald im Forstamt Schönbrunn hat keine Auswirkung auf die dort beschäftigten Waldarbeiter, da das Arbeitspotenzial des Forstamts bei weitem nicht mit eigenen Arbeitskräften abgedeckt werden kann. Im Forstamt Lehesten sind im Staatswald noch sechs Waldarbeiter beschäftigt. Davon sind durch den Verkauf drei Waldarbeiter unmittelbar betroffen. Die betroffenen Waldarbeiter des Forstamts Lehesten sollen in die Forstämter Leutenberg und Reichmannsdorf umgesetzt werden. Durch die Umsetzung entstehen den Waldarbeitern Anfahrtskilometer zum neuen Arbeitsort von 2 bis 25 Kilometern.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte schön, Herr Abgeordneter Botz.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, Sie haben selbst jetzt noch mal darauf hingewiesen, dass ursprünglich 2.000 Hektar für derartige Verkäufe angedacht waren. Aus Ihrer jetzigen Sicht, wir haben heute den 7. Mai und stehen eigentlich kurz vor dem Abschluss des Zeitraums der ursprünglich zur Erzielung der entsprechenden Erlöse vorgesehen war: Bei wie vielen Hektar wird die Landesregierung hier einlaufen? Eine zweite Frage: Sind Sie mit den bisher beim Verkauf von Flächen des Thüringer Staatsforsts erzielten Erlösen zufrieden?

Mit der zweiten Ausschreibung und den zweiten Geboten und dem, was an Angeboten gekommen ist, sind wir sehr zufrieden. Da wir davon ausgehen, dass wir für diese Flächen, die jetzt in der Ausschreibung stehen, ähnlich gute bzw. noch bessere Ergebnisse erzielen können, werden wir nicht mehr als 2.000 Hektar benötigen.

Eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Minister, die zu veräußernde Fläche im Forstamtsbereich Schönbrunn liegt im Kleinen Thüringer Wald, der eigentlich im Moment großen Wert auf seine touristische Erschließung legt. Sehen Sie eventuelle Auswirkungen des Verkaufs dieser Fläche auf den Tourismus im Kleinen Thüringer Wald?

Wir haben ein sehr gutes Waldgesetz, in dem die Rechte und Pflichten der jeweiligen Waldeigentümer festgelegt sind. Ich sehe da keine Auswirkungen auf etwaige Einschränkungen oder irgendwelche anderen Dinge, die in diese Richtung kommen könnten. Ich kenne natürlich vor allen Dingen in Lehesten die ganzen Befindlichkeiten, die ganzen Bedenken, die es gibt, aber ich muss dazu auch sagen, ein Blick in unser Waldgesetz und ein Gespräch, was wir noch in der kommenden Woche in Lehesten durchführen werden, um die ganzen Befindlichkeiten auch ein bisschen dann zu erläutern und zu erklären, wird dazu beitragen, dass es da keine Bedenken zu geben braucht.

Es gibt einer weitere Nachfrage. Bitte schön, Frau Abgeordnete Klaus.

Herr Minister, Sie haben vorhin selbst gesagt, dass ja die Ursprungssumme mal 11 Mio.     bracht werden sollte. Nun gibt es ja noch eine erhebliche Diskrepanz. In welcher Zeit glauben Sie denn, diese Diskrepanz schließen zu können?

Frau Dr. Klaus, es gibt aus meiner Sicht keine Diskrepanz. Wenn wir die Flächen verkauft haben, werden wir die 11 Mio.   

Jetzt kommen wir zur nächsten Frage in Drucksache 3/4185. Bitte, Frau Abgeordnete Klaus.

Atommülltransporte durch Thüringen

Die sächsische Landesregierung plant aus der stillgelegten Anlage Rossendorf Brennelemente in 18 Castor-Behältern nach Ahaus in Nordrhein-Westfalen ins Zwischenlager zu transportieren. Als Transportweg ist auch die A 4 betroffen, da kein Schienentransport beantragt wurde. Es sind mindestens neun Einzeltransporte notwendig nach Aussage der Betreiber. Allein durch die polizeilichen Sicherungsmaßnahmen rechnet das Land Nordrhein-Westfalen mit Kosten von zirka 50 Mio.    !liche Notwendigkeit des Transports wird von Nordrhein-Westfalen bestritten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Castor-Transporte unterbleiben und die Behälter in Sachsen zwischengelagert werden?

Falls Transporte doch erfolgen:

2. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Transporte dann nur gebündelt und nicht als Einzeltransporte erfolgen sowie über die Schiene und nicht über die A 4?

3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für die polizeilichen Transportsicherungsmaßnahmen durch Thüringen in der derzeit geplanten Variante (Straßentrans- port, mindestens neun Einzeltransporte)?

4. Welchen konkreten Arbeitsstand haben die Gespräche mit dem Freistaat Sachsen bezüglich des Transports, und wann ist frühestens mit dem ersten Transport zu rechnen?

Herr Minister Trautvetter, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Dr. Klaus, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Mit der vom Bundesamt für Strahlenschutz am 30. März 2004 erteilten Beförderungsgenehmigung zum Abtransport bestrahlter Brennelemente vom Forschungsreaktor Rossendorf zum Brennelementezwischenlager Ahaus sieht die Landesregierung keine Möglichkeit, diese Transporte zu verhindern. Gleichfalls bestehen wegen des Fehlens eines genehmigten Zwischenlagers in Rossendorf keine Möglichkeiten, die bestrahlten Brennelemente dort zwischenzulagern.

Zu Frage 2: Der Vertreter der Landesregierung hat sich auf der Koordinierungsbesprechung der vom Transport betroffenen Länder mit Nachdruck dafür ausgesprochen, dass bei der Transportdurchführung eine höchstmögliche Bündelung der Transporte anzustreben ist. Eine abschließende Entscheidung hierzu sowie zur möglichen Streckenführung ist noch nicht getroffen.

Zu Frage 3: Die Landesregierung hat bisher noch keine Hochrechnung für die polizeilichen Einsatzmaßnahmen bei einer möglichen Transportdurchführung durch den Freistaat Thüringen vorgenommen.

Zu Frage 4: Von der Landesregierung werden keine bilateralen Gespräche mit dem Freistaat Sachsen zur Transportdurchführung geführt. Für die Koordinierung der polizeilichen Einsatzmaßnahmen ist das Innenministerium Nordrhein-Westfalen verantwortlich. Zu einem möglichen ersten Transporttermin können noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden.

Es gibt Nachfragen. Frau Abgeordnete Klaus als Erste.

Ich wollte noch nachfragen: Wenn dann abzusehen ist, dass der erste Transport kommt, in welcher Form werden die Gebietskörperschaften, an denen vorbei diese Transporte erfolgen, durch das Innenministerium in die Gespräche einbezogen?

Ich verweise hier auf die Antwort zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hahnemann.