Protokoll der Sitzung vom 07.05.2004

Herr Abgeordneter Kummer, Sie haben die nächste Nachfrage.

Herr Minister, ist Ihnen bekannt, ob die Option geprüft wurde, von Rossendorf aus die Castoren zu einem nahe gelegenen Bahnhof zu fahren, wo sie dann verladen und per Zug transportiert werden könnten?

Mir ist bekannt, dass die mit dem Transport durchzuführende Firma keinen Schienentransport, sondern nur einen Straßentransport beantragt hat.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Wir kommen zur Frage 3/4187, Herr Abgeordneter Müller, bitte schön.

Europäischer Sozialfonds: Umsetzung des Operationellen Programms

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist im laufenden Haushaltsjahr der Neubewilligungsrahmen innerhalb des Operationellen Programms und wie hoch der bereits gebundene Anteil?

2. Welche Probleme haben sich durch den Wechsel des Consulters von der Kommunalentwicklung Landesentwicklungsgesellschaft Baden-Württemberg (KE LEG) zur Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) bei der Umsetzung des Programms ergeben?

3. Kommt es im Gegensatz zur bisherigen Praxis zur Förderung verkürzter Einarbeitungszeiten bei der beruflichen Integration Langzeitarbeitsloser, und wenn ja, warum?

4. In welchen Programmbereichen und in welchem Umfang kommt es zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung durch fehlende Komplementärmittel, insbesondere durch fehlende Landesmittel?

Herr Staatssekretär Richwien, bitte schön.

Vielen Dank Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Müller für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Der Neubewilligungsrahmen im Haushalt 2004 beträgt 78,9 Mio. " #  $% April 2004 sind davon 40,9 Mio.       & teil von 51,8 Prozent.

Zu Ihrer zweiten Frage: Der Übergang wurde im Wesentlichen reibungslos vollzogen, lediglich zwei inzwischen behobene Anfangsprobleme sind zu benennen. Erstens, die Aktenübergabe des Projektbüros PSF Thüringen der Kommunalentwicklung LEG Baden-Württemberg wurde am 22. April 2004 abgeschlossen. In der Zwischenzeit kam es in Einzelfällen, in denen die Akten noch nicht übergeben waren, zu verzögerten Auszahlungen. Zu Ihrer zweiten Frage: Detailprobleme sind entstanden, wenn die Antragsberatung durch das Projektbüro der KE LEG erfolgt ist, die Antragsbearbeitung und Bescheiderteilung aber durch die GfAW. In allen, Herr Dr. Müller, Einzelfällen sind aber jeweils auch schnelle Einzelfalllösungen gefunden worden.

Zu Ihrer dritten Frage: Die Förderpraxis des Freistaats sieht derartige Kürzungen nicht vor. Es ist allerdings bekannt, dass die Agenturen für Arbeit die gesetzlichen Möglichkeiten, zum Beispiel bei der Bewilligung von Eingliederungszuschüssen, nicht vollständig ausschöpfen. Der Grund für diese Geschäftspolitik dürfte der deutlich abgesenkte Eingliederungstitel der Bundesagentur für Arbeit sein.

Zu Ihrer letzten Frage: Schwierigkeiten durch fehlende Komplementärmittel sind bei der bisherigen Programmumsetzung nicht aufgetreten und zurzeit nicht erkennbar. Das gilt auch für den Bereich der komplementären Landesmittel.

Nachfragen sehe ich nicht, dann können wir zur nächsten Anfrage übergehen, und zwar von Frau Abgeordneten Thierbach in Drucksache 3/4188. Ich bitte die Anfrage zu stellen.

Übernahme von Investitionskosten für nicht geförderte Pflegeheime

Die Übernahme von Investitionskosten für nicht geförderte Pflegeheime wird in einer Vereinbarung zwischen dem Landesamt für Soziales und Familie und den Trägern von stationären Pflegeeinrichtungen geregelt. Am 5. März 2004 hat die Planungskommission nach § 4 Abs. 3 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundessozialhilfegesetz Kriterien zur Anerkennung von Investitionskosten in nicht geförderten Pflegeheimen im Rahmen von Vereinbarungen von § 93 Abs. 2 BSHG beschlossen. Diese Kriterien sollen als Grundlage für die Prüfung von beantragten Investitionskosten in nicht geförderten Pflegeheimen angewandt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ab wann soll die oben genannte Vereinbarung zwischen dem Landesamt für Soziales und Familie und den Trägern von stationären Pflegeeinrichtungen, die nicht öffentlich gefördert wurden, in Kraft treten?

2. Ist eine rückwirkende Inkraftsetzung der oben genannten Vereinbarung geplant, und wenn ja, ab wann?

3. In der Vereinbarung wird von einem jährlichen Höchstbetrag der Förderung von 5.169,93 ' (    14,44  ( ! (    )*  ( (! sollen nach Auffassung der Landesregierung zukünftig in welcher finanziellen Gesamthöhe gefördert werden?

4. Welche Auswirkungen hat die Vereinbarung auf die Träger der örtlichen Sozialhilfe?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Benner.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage von Frau Abgeordneten Thierbach wie folgt:

Zu Frage 1: Dieses Thema wurde auf der zweiten Sitzung der Planungskommission nach dem Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes am 5. März 2004 erörtert. Dort wurden erstmalig Empfehlungen für Kriterien zur Prüfung und Vereinbarung von Investitionskosten bei nicht geförderten Pflegeheimen beschlossen, die mit der Beschlussfassung am gleichen Tag in Kraft traten. Aufgrund dieser Empfehlungen werden Einzelvereinbarungen zwischen den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und dem Träger der frei finanzierten Einrichtungen nach § 93 BSHG geschlossen. Die Einzelvereinbarungen betreffen die Höhe der Investitionskosten, welche der Träger zur Refinanzierung dem Heimbewohner gesondert berechnen kann. Im Falle der Hilfebedürftigkeit des Heimbewohners muss der Sozialhilfeträger für diese Kosten aufkommen. Insoweit gibt die Planungskommission Höchstwertempfehlungen für die umlegbaren Investitionen.

Zu Frage 2: Nein, die genannten Empfehlungen gelten für die Zukunft, denn die aufgrund dieser Empfehlungen abzuschließenden Einzelvereinbarungen zwischen Land und Einrichtungsträger können gemäß § 93 b BSHG nur für einen zukünftigen Zeitraum getroffen werden.

Zu Frage 3: Bei dem Höchstbetrag von 14,44  (  täglich handelt es sich nicht um eine Förderung, sondern um die Empfehlung eines Höchstbetrags. Es handelt sich um eine empfohlene Grenze, bis zu welcher der Träger

einer frei finanzierten Pflegeeinrichtung die umlegbaren Investitionskosten letztlich vom Sozialhilfeträger verlangen kann. Wie viele Pflegeheimplätze von dieser Höchstwertempfehlung betroffen sind oder betroffen sein werden, kann nicht gesagt werden. Eine Aufstellung darüber, wie viele Sozialhilfeempfänger sich in den frei finanzierten Einrichtungen befinden, liegt nicht vor. Die Anzahl unterliegt auch einer ständigen Veränderung.

Zu Frage 4: In der Planungskommission haben die Vertreter der Kommunen mitgewirkt. Die beschlossenen Empfehlungen haben einen entsprechend hohen Stellenwert für die abzuschließenden Einzelvereinbarungen zwischen dem Land und dem Einrichtungsträger. In diesen Vereinbarungen müssen die örtlichen Sozialhilfeträger, das heißt die Kommunen, ihr Einvernehmen erteilen. Wie hoch die finanziellen Auswirkungen der Empfehlungen der Planungskommission auf die örtlichen Sozialhilfeträger sein werden, kann derzeit nicht exakt prognostiziert werden. Denn der Sozialhilfeträger muss ja nur dann leisten, wenn kein Einkommen und Vermögen des Betroffenen angerechnet werden kann.

Gibt es eine Nachfrage? Frau Abgeordnete Thierbach, bitte.

Herr Staatssekretär, ist die Landesregierung davon ausgegangen, dass man mit diesen Empfehlungen vom 5. März 2004 auch den bundesgerichtlichen Urteilen zur Gleichbehandlung von Pflegeheimen nachkommt? Als zweite Frage, ist damit ein Pflegewohngeldgesetz übrig?

Ihre Frage kann ich eigentlich nur dahin gehend beantworten, dass wir uns mit der Festlegung von 14,44  diesem Anliegen ein gutes Stück genähert haben. Ob es zu einer tatsächlichen Gleichstellung kommt, wird sich erst ergeben, wenn entsprechende Verhandlungen und Vereinbarungen konkret werden. Ich bin der Meinung, es wird diese von Ihnen angesprochene Regelung nicht ersetzen. Es muss sehr gründlich die Situation der Heime, die im Laufe der Zeit durch sehr unterschiedliche Programme gefördert oder nicht gefördert wurden, analysiert werden, wo die einzelnen Unterschiede bestehen. Was verhindert werden muss, ist, dass eine Wettbewerbsverzerrung entsteht oder wo sie schon besteht, dass sie sich nicht fortsetzt.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: War das die erste Frage und die Zweite?)

Und die Zweite?

Ich bin auf die Gleichstellung eingegangen und bin auf die Frage eingegangen, ob es notwendig ist, weiter an einer gesetzlichen Regelung für diese Problematik hier in Thüringen zu arbeiten.

Weitere Fragen sehe ich jetzt nicht. Dann können wir diese Anfrage schließen und ich komme zur nächsten Anfrage in Drucksache 3/4193. Frau Abgeordnete Wildauer, bitte.

CDU-Logo für Ministeriumsflyer

Im Zusammenhang mit der vom Thüringer Innenministerium angekündigten Informationskampagne zum Thema Wasser/Abwasser haben Pressemedien darüber berichtet, dass eine zunächst durch das Ministerium geplante Informationsbroschüre nunmehr durch den CDU-Landesverband Thüringen veröffentlicht werden soll. Diese Broschüre soll in großen Teilen durch das Innenministerium erarbeitet worden sein. Die Nichtveröffentlichung der Broschüre durch das Innenministerium wurde mit der zeitlichen Nähe zu den Landtags- und Kommunalwahlen begründet.

(Zwischenruf Trautvetter, Innenminister: Wo stand das?)

Das stand in der Zeitung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen und Aktivitäten soll (oder sollte) die angekündigte Informationskampagne des Thüringer Innenministeriums zum Thema Wasser/Abwasser beinhalten und wurde in diesem Zusammenhang auch eine Informationsbroschüre erstellt?

2. In welcher Art und Weise hat das Thüringer Innenministerium dem CDU-Landesverband Thüringen bei der Erstellung einer Informationsbroschüre zum Thema Wasser/Abwasser Unterstützung gewährt und inwieweit ist diese Unterstützung mit dem Grundsatz der Parteiunabhängigkeit im ministeriellen Handeln vereinbar?

Es antwortet Herr Innenminister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Dr. Wildauer, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Mittelpunkt der angekündigten Kampagne stand und steht der Dialog mit den Bürgern und den Aufgabenträgern im Bereich Wasser/Abwasser. Es hat zu diesem Zweck eine Vielzahl öffentlicher und nicht öffentlicher Termine durch die Staatssekretäre Innen und Umwelt sowie durch den Kollegen Dr. Sklenar und mich gegeben und dieser Dialog wird fortgesetzt. Am 14. April 2004 wurde eine Hotline des Thüringer Innenministeriums geschaltet, die auf große Resonanz bei den Bürgern gestoßen ist. In Kürze werden die Vertreter der Aufgabenträger in vier Veranstaltungen über die geplante Novellierung des Kommunalabgabengesetzes informiert. Eine Informationsbroschüre hat es bislang nicht gegeben.

Zu Frage 2: Das Thüringer Innenministerium hat der CDU auf Anfrage Informationen zum Thema Wasser/Abwasser und hier insbesondere zur überarbeiteten Zinshilferichtlinie überlassen. Es handelt sich um Informationen, die Gegenstand vorhandener Pressemitteilungen und sonstiger öffentlich zugänglicher Texte waren. Das Thüringer Innenministerium ist wie in der Vergangenheit selbstverständlich bereit, auch anderen Parteien auf Anfrage entsprechendes Informationsmaterial zu überlassen.

Es gibt eine Nachfrage. Frau Abgeordnete Wildauer, bitte.

Ich will jetzt nicht diskutieren, Herr Minister, das würde ich gern tun. Aber da Sie ja auch der CDU-Fraktion angehören, können Sie ja sicher sagen, wann es diese Broschüre geben wird und wie der Verteiler aussehen wird?