Protokoll der Sitzung vom 03.06.2004

und warum man nicht gleich 2004 nur einen Teilleistungsbescheid erhebt und nicht die Gesamtinvestitionen, die erst in 10 Jahren vorgesehen sind, dann erst ab dem Jahre 2015 erhebt?

(Beifall bei der CDU, PDS)

Lohnt es sich nicht darüber nachzudenken, dass diese 6 Mio.     '    $$ &    mehr notwendig sind? Wenn ich dann Kostenvergleiche in diesem Verband mache, wie hoch die Verwaltungskosten angesetzt sind, wie hoch die Personalkosten angesetzt sind, dann komme ich zu einer Mindestgröße, wenn ich Vergleichswerte anstelle, dass etwa 500.000   2 sparpotenzial ist. 500.000 2    +$    34  valent bei einer 2-prozentigen Abschreibung - Nutzungsdauer von 50 Jahren - von 25 Mio. 1  tionsvolumen. Lohnt es sich nicht, darüber nachzudenken, von den 70 bis

80 Mio.   &   !5  + rechnen, über Kosteneinsparung in den Verwaltungskosten in die Gebühren vollkommen neutral hineinzunehmen ohne Gebührensteigerung? Und deswegen, meine Damen und Herren, ich halte das, was jetzt geäußert wird, das würde alles zu unverträglich hohen Gebühren führen, zu dem, was wir vorhaben, wirklich für absolute Spekulationen. Es ist im Interesse der Bürger, der Gebühren- und Beitragszahler, überhaupt nicht dienlich; hier wird der eine gegen den anderen ausgespielt.

(Beifall bei der CDU)

Lohnt es sich nicht, darüber nachzudenken, dass auch für Zusammenschlüsse von Verbänden, was in der Vergangenheit immer zu Kostensenkungen geführt hat, man einen Teil...

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Da streitet doch gar keiner drüber. Es gibt seit langem Konsens darüber. Sie erzählen einen unaus- gegorenen Mist.)

(Unruhe im Hause)

Herr Gentzel, wir wollen... Herr Abgeordneter, bei allen Meinungsverschiedenheiten...

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Ich bin fassungslos.)

Ja, fassungslos können Sie sein, aber "unausgegorenen Mist" sagen wir hier nicht. Ich rüge Sie dafür.

(Beifall bei CDU)

Herr Gentzel, wissen Sie, in wie vielen Fällen die Zweckverbände den § 25 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit ausgenutzt haben?

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Sie sind schon zum 15. Mal in diesem Haus. Machen Sie was und quatschen Sie nicht. Sie kündi- gen nur an.)

Wir machen etwas, weil ich auch immer gesagt habe, es geht nicht allein um das Kommunalabgabengesetz, sondern wir werden im Herbst noch über andere Gesetzesänderungen in dem Zusammenhang nachdenken müssen,

(Beifall bei der CDU)

nämlich auch über den verpflichtenden Zusammenschluss von Aufgabenträgern.

(Beifall bei der CDU, PDS)

Meine Damen und Herren, es bleiben parallel zu den Gesetzesänderungen natürlich die Förderprogramme erhalten, z.B. die Finanzhilfe. Es wird immer auch mit der neuen Gesetzesregelung Problemfälle geben, die mit dem Gesetz nicht gelöst sind, wo ich Einzelfallentscheidungen brauche, wo ich Billigkeitsmaßnahmen anwenden muss und wo ich die Möglichkeiten der Förderprogramme, z.B. Finanzhilfen, Zinsbeihilfen u.Ä., in Anspruch nehmen muss. Deswegen bleibt es bei unserer Aussage: Es wird bei verträglichen Gebühren mit der Neuregelung bleiben.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die Aufgabenträger wurden durch die Kommunalaufsichten mit Schreiben vom 4. Mai angehalten, bis zum 1. Oktober keine neuen Beitragsbescheide zu erlassen und den Vollzug bereits erlassener Beitragsbescheide auszusetzen. Richtigerweise ist gesagt worden, es wird unterschiedlich gehandhabt. Es wird vollkommen unterschiedlich gehandhabt, aber es ist kommunale Selbstverwaltung. Das müssen die Verbände auch eigenständig entscheiden. Als solches kann es keine verbindliche Weisung der Landesregierung geben, das lässt das bestehende Rechtssystem nicht zu.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Dafür brauchen wir das Gesetz.)

Der hierdurch entstehende Finanzierungsaufwand wird durch das Land getragen.

Mit einem weiteren Schreiben des Innenministeriums vom 18. Mai 2004 wurden die Kommunalaufsichtsbehörden darauf hingewiesen, dass die den Aufgabenträgern entstehenden finanziellen Aufwendungen in den Fällen übernommen werden, in denen bei entstandenen Beitragsforderungen der Nichterlass oder die Aussetzung des Vollzugs von Beitragsbescheiden bis zur Veröffentlichung des angekündigten Änderungsgesetzes zum Thüringer Kommunalabgabengesetz aufgrund des Moratoriums erfolgt. Auftretenden Finanzierungsschwierigkeiten können die Aufgabenträger mit der Aufnahme von Kassenkrediten nach § 65 Thüringer Kommunalordnung begegnen; auf Antrag und Nachweis werden für die o.g. Fälle für den Zeitraum, für den sich die Vereinnahmung der Beiträge verschiebt, die tatsächlichen Zinsen aus Kassenkrediten oder bei Deckung der finanziellen Ausfälle aus eigenen Mitteln die tatsächlich entgangenen Guthabenzinsen durch das Land ersetzt. Die Aufgabenträger sind in ihrer Investitionstätigkeit nicht gehindert. Es besteht überhaupt keine Veranlassung, auch nur eine Investition nicht zu tätigen, die geplant war.

(Beifall bei der CDU)

Darum ist es mir vollkommen unverständlich, wenn dann ein Aufgabenträger, obwohl er das weiß

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Aber nur, wenn sie sinnvoll ist, Herr Minister.)

- vollkommen richtig, nur wenn sie sinnvoll ist -, den Bürgern schreibt - ich darf Ihnen mal hier aus dem Schreiben der Gemeinschaftsvorsitzenden zitieren: "Das Aussetzen der Beitragsbescheide hätte zur Folge, dass die Fertigstellung unserer Abwasseranlage nicht gewährleistet werden kann. 70 Prozent der Investitionskosten werden aus Fördermitteln vom Land und der Europäischen Union finanziert" usw. Wer so etwas seinen Bürgern schreibt, verkündet die blanke Unwahrheit.

(Beifall bei der CDU)

Ich werde in dem Fall prüfen, ob nicht disziplinarisch gegen die VG-Vorsitzende dort vorgegangen werden kann.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, mit finanziellen Ausfällen bei den Aufgabenträgern ist nicht zu rechnen. Bereits zu Punkt 2 wurde darauf hingewiesen, dass das Land die entstehenden Kosten übernimmt, und die hier für dieses Jahr einmalig anfallenden Kosten werden auf etwa 3 Mio.  geschätzt. Mittlerweile liegen uns die Zahlen von allen Verbänden vor, wie die Beträge dieses Jahr erhoben werden sollten. Es handelt sich um ein Volumen von 123 Mio.  welches auf Monate aufgeschlüsselt ist und wo wir eine korrekte Zinsrechnung vornehmen können.

Meine Damen und Herren, die Bitte der Landesregierung, auf die Beitragserhebung und -vollstreckung zu verzichten, hat eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen und sowohl das Innenministerium als auch das Landesverwaltungsamt standen und stehen zur Beantwortung von Fragen jederzeit zur Verfügung und weiter besteht auch die im Ministerium eingerichtete Hotline fort. Um den Funktionsträgern die Gelegenheit zu geben, unmittelbar Fragen zu stellen und erwartete Probleme anzusprechen, haben wir in der 21. Kalenderwoche in Nordhausen, Suhl, Arnstadt und Gera mit allen Aufgabenträgern Regionalkonferenzen abgehalten. Die Aufgabenträger wurden hierbei über die derzeit bestehende und noch gültige Gesetzeslage informiert. Gleichzeitig wurden die geplanten Änderungen vorgestellt. Fragen, die nicht direkt beantwortet werden konnten, wurden aufgenommen, die Antworten wurden Anfang dieser Woche im Rahmen eines weiteren Rundschreibens über die Kommunalaufsichten den Zweckverbänden mitgeteilt.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird Wort halten und bis zum 1. Oktober 2004 dem Landtag den Gesetzentwurf zuleiten. Wir werden die Diskussion über die Änderung in aller Offenheit führen, konstruktive Kritik wird aufgenommen, geprüft und gegebenenfalls in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen. Man mag sicher

lich darüber streiten, ob die Änderungen des Kommunalabgabengesetzes nicht hätten früher vorgenommen werden können. Da bin ich gern bereit, mich diesem Vorwurf auszusetzen. Ich betone an dieser Stelle noch einmal, wir haben nichts - außer bei der Systemumstellung im Wasserbereich - anderes in das Gesetz hineingeschrieben, was bisher auf freiwilliger Grundlage bereits überall hätte gemacht werden können.

(Beifall bei der CDU)

Die Tatsache, dass es nicht gemacht worden ist, hat zum Handeln gezwungen und deswegen war es jetzt auch notwendig, diesen Gesetzentwurf vorzulegen.

(Beifall bei der CDU)

Auch die geänderte Zinshilferichtlinie hat nicht die Wirkung gezeigt, die wir uns versprochen haben, zumal sich auch gezeigt hat, dass ohne Gesetzesänderung einige problematische Fallgruppen nicht hätten erfasst werden können. Ein Großteil der Verbände hat gut und vernünftig gearbeitet. Dafür meinen herzlichen Dank allen Verbänden, die gut und vernünftig gearbeitet haben.

(Beifall bei der CDU)

Ich weiß, was ich denen jetzt zumute, dass sie teilweise das System rückabwickeln wollen. Ich sage mir auch, wer bis jetzt gut gearbeitet hat, wird auch dieses Problem gemeinsam mit seinen Bürgern, mit seinen Gebühren- und Beitragszahlern lösen, da bin ich ganz sicher. Als eben erkennbar wurde, dass die Aufgaben dauerhaft nicht durchgehend befriedigend gelöst wurden, trotz geleisteter Hilfe und Beratungen, mussten wir handeln. Die Landesregierung hat gehandelt. Ich freue mich auf eine intensive Beratung des Gesetzentwurfs in den nächsten Wochen und Monaten.

(Beifall bei der CDU)

Damit kommen wir jetzt zur Aussprache. Ich gehe davon aus, alle drei Fraktionen haben zumindest Redner gemeldet und beantragen auch diese Aussprache. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Ramelow, PDS-Fraktion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann damit beginnen, dass ich feststelle: Alter schützt vor Weisheit nicht. Jedenfalls hat das Fünf-Jahre-Älterwerden von Herrn Trautvetter in der 3. Legislatur dazu geführt, dass am Ende der Legislatur ein Vortrag gehalten wird, der von Weisheit geprägt ist, der PDS-Politik vorträgt in Reinkultur.

(Heiterkeit bei der CDU)

Dass ich das in diesem Landtag noch einmal erleben durfte, hätte ich nie für möglich gehalten. Wenn es um Sachpolitik geht, glaube ich, sollte man einmal die ideologischen Brillen abnehmen. Alles das, was Sie vorgetragen haben zu den Zweckverbänden, wo es eben nicht funktioniert, hätten wir schon vor fünf Jahren anpacken können. Da gab es das Thüringer Kommunalabgabenentlastungsgesetz und meine Kollegin Heide Wildauer hat es gesagt, dafür ist sie verhöhnt und verlacht worden.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD)

Auch verhöhnt worden, Uwe, das muss ich sagen. Beim Kommunalabgabenentlastungsgesetz war es dein Kollege Schemmel, der relativ stark über uns hergefallen ist, was wir da für einen Unsinn auf den Tisch gelegt hätten. Ich bin auch etwas von den Zwischenrufen von Heiko Gentzel irritiert. Ich meine, ich bin nichts anderes gewöhnt, aber irritiert insoweit, dass er fünf Jahre den Innenminister Richard Dewes irgendwie vergessen machen will und die Verantwortung, die bei der SPD gelegen hat, um das in den Zweckverbänden so zu regeln, was die Bürger zum Schluss eben dazu bewegt hat, auf die Straße zu gehen. Die Bürger müssen, Herr Trautvetter, und da habe ich eine kleine Differenz zu Ihnen, die Grundstücksbesitzer mussten nicht aufgestachelt werden, von gar niemandem, weil Sie gesagt haben, erst sind die Grundstücksbesitzer aufgestachelt worden, jetzt werden die Mieter aufgestachelt. Zu dem Letzten würde ich sagen, ja, den Eindruck habe ich auch. Aber die Grundstückseigentümer mussten nicht aufgestachelt werden, da dank der großen Mehrheit in diesem Haus mit ihrer Hilfe im Jahr 2000 die Verjährungsfrist einfach aufgehoben worden ist. Man hat es innerhalb von 14 Tagen hier durch das Parlament gejagt, die Verjährungsfrist, die anschließend zu Beitragsbescheiden geführt hat, die die Bürger dann in Panik versetzt haben, wo sie dann nämlich schwarz auf weiß sehen konnten, dass teilweise Menschen von ihnen vor dem Verlust ihres Eigentums stehen. Wer Beitragsbescheide bekommt nach dem Jahr 2000 in Größenordnungen von 40.000 6**** oder 80.000   hat das Gefühl, dass er aus seinem Grundstück, dass er aus seinem Erworbenen vertrieben werden soll. Wenn dann Zweckverbände sogar noch antworten, naja, sie könnten ja ein Grundstück verkaufen oder Ähnliches, dann nenne ich das Verhöhnung der Menschen. An der Stelle, Herr Trautvetter, denke ich, reicht es nicht nur, wenn Sie sagen, wir denken darüber nach. Ich habe vorhin ja demonstrativ geklopft, als Sie gesagt haben, wir müssen über die Zwangsvereinigung von Verbänden nachdenken. Ja, es wird langsam Zeit, dass man ehrlich bekennt, 180 Zweckverbände sind mindestens 160 zu viel. Man könnte mit viel weniger viel mehr erreichen. Es wird langsam Zeit, dass wir über den Overhead reden, die Overheadkosten oder - besser gesagt - die Wasserkopfkosten in den Verbänden, da sind mir zu viele Leute versorgt worden mit Posten, die aber dafür gesorgt haben, dass in einigen der Zweckverbände demokratie- und rechtsfreie Zonen entstanden sind. Da, wo Bürger auf einmal in Größenordnungen juristisch vorgehen müssen, dort stellt man sich keiner Dis

kussion mehr mit seinen Bürgern. Ich glaube, an der Stelle muss man einfach einmal danke schön all den Demonstranten sagen, die seit Wochen auf die Straße gegangen sind.

(Beifall bei der PDS)