Protokoll der Sitzung vom 14.04.2000

dende Orientierungen auf Einschaltquoten unterlaufen. Daher ist vor der Erhöhung der Rundfunkgebühren, und deswegen haben wir auch den Antrag gestellt, in erster Linie ein neues Konzept zur Umsetzung des Grundauftrags zu erarbeiten und zu diskutieren. Und außerdem, dem Grundsatz der Verwendung der Rundfunkgebühren widerspricht auch die zurzeit gängige Praxis beim öffentlichrechtlichen Rundfunk, auch beim MDR, ganze Teile aus dieser Anstalt auszugliedern. Es wurde ein nur schwer durchschaubares Geflecht von Firmen gegründet, welche jegliche Kontrolle der Verwendung der Gelder erschwert. Aber, meine Damen und Herren, es handelt sich doch um Gebühren, um die Gelder der Bürgerinnen und Bürger, die in verdeckter Form die mögliche künftige Privatisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks damit finanzieren. Wir lehnen aus diesen Gründen und aus weiteren, die meine Kollegin Dr. Kaschuba nennen wird, derzeit eine Erhöhung der Rundfunkgebühren ab.

Das war die Begründung. Wir kommen damit zur Aussprache. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Seela, CDU-Fraktion. Im Übrigen wollte ich noch sagen, die Gespräche hier vorn stören wirklich sehr. Vielleicht kann man diese vor der Tür führen oder einstellen.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, wieder einmal dürfen wir uns zu vorgerückter Stunde bzw. gegen Ende einer langen Plenardebatte mit einem medienpolitischen Thema beschäftigen. Ich würde hier gleich einmal die Gelegenheit nutzen, mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass doch dieses überaus wichtige Thema, ein Zukunftsthema, so wie wir das heute im Zusammenhang mit der Green-Card-Diskussion gehört haben, doch immer gegen Ende dieser Debatte auf die Tagesordnung kommt. Vielleicht erlebe ich es ja noch, wir haben ja noch ein bisschen Zeit, zumindest in dieser Legislaturperiode, noch viereinhalb Jahre, dass es doch irgendwann einmal einige Tagesordnungspunkte nach vorn gerückt und dann natürlich intensiv diskutiert wird. Aber ich bin mir auch ziemlich sicher, dass das irgendwann einmal der Fall sein wird, denn aufgrund der...

Lassen Sie eine Anfrage zu?

Ich habe ja noch gar nicht angefangen, aber bitte.

Ich habe die Frage, ob Sie nicht selbst mit abgestimmt haben, wie die Reihenfolge der Tagesordnung heute ist? Die Punkte wären ja weiter vorn, wenn Sie zu Beginn

der Tagesordnung gestern nicht anders gestimmt hätten.

Das ist jetzt eine persönliche Meinungsäußerung und ich werde auch in meiner Fraktion darauf hinarbeiten, dass das Interesse und das Engagement in diesem Bereich noch gesteigert wird. Das habe ich gesagt,

(Beifall bei der PDS)

aber auch bei Ihnen sicherlich wird das auch der Fall sein, Frau Nitzpon, das müssten Sie doch auch wissen und Frau Dr. Kaschuba, die Sie sich ja intensiv mit Medien beschäftigen, wie das bei Ihnen sicherlich gehandhabt wird, sicherlich doch genauso.

Aber jetzt fange ich an. Als der Antrag der PDS-Fraktion auf unseren Tisch flatterte, sorgte er schon für einige Verwunderungen, nämlich aufgrund der Tatsache des gewählten Zeitpunkts. Ich hatte in einigen der letzten Plenardebatten, als es um die Diskussion zum Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ging, darauf hingewiesen, dass die Debatte zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ja erst im Herbst stattfinden wird. Ich war dann schon der Auffassung oder die Meinung entstand bei mir, ob die PDS denn keine Themen mehr hätte oder das Interesse an irgendwelchen Untersuchungsausschüssen doch jetzt nicht mehr so besteht, dass man das favorisiert. Aber nichtsdestotrotz möchten wir als CDU-Fraktion ja eine inhaltliche Diskussion führen. Wir stellen uns dieser Diskussion und ich möchte hier gleich noch einmal anführen, dass es natürlich bei der Behandlung dieser Thematik eine bestimmte Reihenfolge gibt, die Ihnen auch bekannt sein dürfte, Frau Nitzpon. Zunächst die Reihenfolge: Am 19. Mai wird die Rundfunkkommission der Ministerpräsidentenkonferenz zusammentreten, dann wird dieses Thema von der Landesregierung, speziell hier von der Thüringer Landesregierung behandelt werden, aufgearbeitet werden und alsdann wird es natürlich in das Parlament gegeben. Das wird voraussichtlich erst im Herbst dieses Jahres sein, frühestens.

Meine Damen und Herren, damit keine Missverständnisse aufkommen, die CDU-Fraktion wird im Bereich ihrer Möglichkeiten alles Machbare unternehmen, um einer unverhältnismäßigen Erhöhung der Rundfunkgebühren entgegenzuwirken. Sie wird ferner nichts unversucht lassen, um eine zusätzliche Belastung der Thüringer durch regelmäßig und stetig steigende Rundfunkgebühren zu verhindern. Aber das natürlich nicht in der Form, wie Sie das vorhin vorgetragen haben, Frau Nitzpon, nicht in dieser populistischen Weise. Sie wird sich aber auch in Zukunft zu dem in Deutschland etablierten dualen Rundfunksystem bekennen. Zu dem dualen Rundfunksystem: Ich möchte mich nicht gern wiederholen, ich hatte es auch in der vorletzten Plenardebatte erklärt, auf der einen Seite die privaten Rundfunkveranstalter und auf der anderen Seite die öffentlich-rechtlichen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter, das ist Ih

nen ja auch des Öfteren gesagt worden, finanzieren sich nun einmal durch Gebühren. Um diese politische Zielsetzung umzusetzen, bedarf es doch einer fundierten und inhaltlichen Debatte über das Thema "öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten" und das, selbstverständlich brisante Problem "Rundfunkgebühren". Verbale Vorstöße und der Populismus bzw. auf Außenwirkung ausgerichtete Diskussionsvorlagen, meine Damen und Herren von der PDSFraktion, werden der Sache allerdings in keiner Weise dienlich sein. Im Gegenteil, auf diese Weise verhärten sich nur die Fronten der Verhandlungspartner. Mögliche Erfolge im Sinne einer Problementschärfung werden damit von vornherein vereitelt. Mich erinnert dies an eine Metapher, nämlich an den Elefanten im Porzellanladen.

Die CDU-Fraktion lehnt den Antrag der PDS in Drucksache 3/524 nicht deshalb ab, weil er ein Antrag der PDS ist, wie uns ja ständig in diesem hohen Hause vorgeworfen wird, nein, wir lehnen diesen Antrag deshalb ab, weil er sich aufgrund seiner populistischen Ausrichtung weder als eine effektive Verhinderungsstrategie hinsichtlich der Gebührenerhöhung erweist, noch der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung förderlich ist, wie auch Ihre Ausführungen, Frau Nitzpon, vorhin wieder einmal bewiesen haben. Zudem versucht dieser Antrag den Eindruck zu suggerieren, dass letztendlich die Landesregierung und das Parlament eine Erhöhung oder Nichterhöhung der Rundfunkgebühren zu entscheiden haben. Dabei müssten Ihre Medienexperten eigentlich wissen, dass es sich hier um ein ländereinheitliches Zustimmungsverfahren handelt. Im Übrigen haben Sie das ja auch so, Frau Nitzpon, am letzten Dienstag in der Versammlung des Landesmedienanstalt selbst gesagt.

(Zwischenruf Abg. Nitzpon, PDS: Ja, ja.)

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1994 verweisen, ich darf zitieren: "Der enge Zusammenhang von Programmfreiheit und Finanzausstattung verbietet es aber auch, dem Gesetzgeber bei der Gebührenfestsetzung freie Hand zu lassen. Er könnte sonst Einflussnahmen auf das Programm, die ihm verfassungsrechtlich untersagt sind, im Wege finanzieller Beschränkungen erreichen."

Einen weiteren Kritikpunkt des PDS-Antrags sehen wir darin, dass das fachliche Prüfinstrument, die KEF, also die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, zu Unrecht in ein falsches Licht gerückt wird. Die KEF, ich darf auch dazu noch einmal kurz ausführen, besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen, in der zum Teil auch strenge Vertreter der Landesrechnungshöfe vertreten sind, sie ist natürlich keine Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Meine Damen und Herren, aus den genannten Gründen lehnen wir den Antrag der PDS-Fraktion ab und bitten Sie dagegen um Zustimmung zu einem entsprechenden Alternativantrag der CDU-Fraktion. Weil wir eben keine Schwarz

weißdiskussion in dieser brisanten Frage der Rundfunkgebührenerhöhung wollen, sondern eine vernünftige Lösung für die nächsten Jahrzehnte anstreben müssen, ist hier eine besonnene und vor allem inhaltliche Debatte erforderlich. Deshalb möchten wir mit unserem Alternativantrag erreichen, dass zunächst einmal der vorgeschriebene Instanzenweg eingehalten wird, das heißt, ich wiederhole mich, Ministerpräsidentenkonferenz, Landesregierung und dann Parlament. Gleichzeitig möchten wir schon die Gelegenheit nutzen und bereits im Vorfeld eigene Akzente in dieser Diskussion setzen. Die Landesregierung möchte daher in den bevorstehenden Verhandlungen dahin gehend Einfluss nehmen, dass mit Blick auf die verfassungsrechtlich gebotene Sozialverträglichkeit der Rundfunkgebühren alle, ich betone, wirklich alle Einsparpotenziale auszuschöpfen sind. Dieses Thema ist besonders deshalb wichtig, wenn ich an das West-Ost-Lohngefüge denke, deswegen ist es sehr wichtig, hier auf Sozialverträglichkeit hinzuwirken. Wir wollen aber auch nicht wieder auf die Regelung von vor 1994 zurückgreifen. Sie wissen, bis dahin gab es eine unterschiedliche Rundfunkgebühr. Das würde die Gräben zwischen Ost und West weiter vertiefen, das lehnen wir selbstverständlich auch ab.

Wo sehen wir eigentlich die Einsparpotenziale? Auf alle Fälle nicht bei der Anschaffung von Medientechnik, denn, wie Ihnen vielleicht bekannt sein dürfte, aus meiner eigenen beruflichen Praxis ist es mir bekannt, ich könnte hier sofort einen Katalog aufmachen mit den Preisen, ich hätte auch Beispiele, das schenke ich mir aber zu vorgerückter Stunde, aber die Medientechnik, das hat sich schon herumgesprochen, die ist sehr kostenintensiv - hier also nicht - und hier ist auch eine Kostensteigerung zu beobachten, die wird auch in den nächsten Jahren noch mehr zunehmen. Eine Ausweitung der Prüfung sämtlicher Einsparmöglichkeiten würde unserer Meinung nach eine Kontrolle der Landesrundfunkanstalten durch die KEF im Einzelnen voraussetzen. Die ARD besteht nämlich aus mehreren Rundfunkanstalten, die ihren Finanzbedarf allerdings einheitlich unter einem Dach, also unter dem Dach der ARD anmelden. Wenn ich das jetzt atomisieren kann, ist die Kontrolle bzw. die Überprüfung des Finanzbedarfs dieser einzelnen Rundfunkanstalten besser zu überblicken und auch besser zu überwachen und hier bessere Einsparmöglichkeiten festzustellen. Eine konkrete Überprüfung verlangt z.B. auch die bisherige Regelung zur Altersversorgung der Mitarbeiter von öffentlichen Rundfunkanstalten, auch das zu sagen, muss hier erlaubt sein. Schwer vermittelbar für Gebührenzahler sind sicherlich auch bestimmte Gehaltsklassen in den Chefetagen der Rundfunkanstalten. Hier denke ich auch ganz persönlich an die Gehälter der Intendanten.

Verehrte Damen und Herren, an dieser Stelle soll und kann auch nicht den Hausaufgaben, die eigentlich von den Rundfunkanstalten selbst gemacht werden sollten, vorgegriffen werden. Dennoch halten wir es für richtig und zwingend notwendig, dass der von den Rundfunkanstalten angemeldete Finanzbedarf fachlich darauf überprüft wird,

1. ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgegrenzten Rundfunkauftrags halten und

2. ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist.

Daraus leitet sich die Forderung ab, dass nicht jede Programmentscheidung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt finanziell auf der Grundlage der Gebühren honoriert werden müsse. Honoriert werden müssen lediglich diejenigen Aufgaben, die eine entsprechende Grundversorgung der Bürger absichern. Kritisch zu hinterfragen sind dagegen Programmausweitungen, von denen allerdings ein Teil politisch gewollt ist, nämlich zum Beispiel Arte, der Kinderkanal hier in Erfurt oder Phoenix. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Abschaltung dieser Programme von Ihnen, von der PDS-Fraktion gewollt ist. Sie sehen, wie diffizil die Gebührendiskussion ist, wir sollten uns daher Zeit nehmen und diese Diskussion mit konstruktiven Vorschlägen befruchten. Deshalb werbe ich um die Zustimmung zu unserem Antrag in Drucksache 3/563. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Es hat jetzt der Abgeordnete Döring, SPD-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Gebührendiskussion ist ja ein Bestandteil in Vorbereitung des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrags, über den die Landesregierung derzeit verhandelt. Das wurde ja eben gesagt. Dazu hat im Januar 2000 die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten vorgeschlagen, ab Januar 2001 die Rundfunkgebühren um 3,33 DM anzuheben und auch die Mittel für die Landesmedienanstalten nicht automatisch zu erhöhen. Über diesen Vorschlag gibt es widersprüchliche Meinungsäußerungen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten halten die Erhöhung für zu gering. Als Argumente sind genannt worden: Kosten für Film- und Sportübertragungen, Erhalt der Angebote, ich denke hier vor allem an den Kinderkanal, an Phoenix und an die dritten Programme. Die Landesmedienanstalten wollen natürlich ihren erhöhten Anteil behalten. Nicht wenige halten 30 DM für eine Schmerzgrenze und fordern zu Recht auf, auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sparen. Inzwischen sind auch neue Finanzierungsmodelle im Gespräch. Es gibt eine Arbeitsgruppe, die hat eine Fernsehsteuer für alle Nutzer, die über 18 Jahre alt sind, statt der bisherigen Gebühren vorgeschlagen. Um auch Neuentwicklungen aufzunehmen, denke ich an Radiound Fernsehempfang über den PC. Der Vorsitzende der Länderrundfunkkommission hat es bisher abgelehnt. Wir wissen ja, es gibt ein Moratorium bis 2003. Medienpoli

tiker mehrerer Parteien haben sich für eine Rundfunkpauschale ausgesprochen, die von den Finanzämtern erhoben wird und damit auch für die Abschaffung der GEZ. Auch hier gibt es Widerspruch, weil manch einer die notwendige Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Systems damit nicht mehr gesichert sieht. Außerdem erfordert eine Pauschale natürlich auch Ausnahmeregelungen, die wiederum, denke ich, einen Verwaltungsapparat erfordern und das wohl wiederum erhöhte Kosten.

In diesem Kontext steht der PDS-Antrag, der nur ein Teilproblem, nämlich die Gebühren, herausgreift und auch die Folgen außer Acht lässt, insofern greift für uns der PDSAntrag zu kurz. Es stellt sich die Frage, wie will die PDS die Qualitätsvielfalt und die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei steigenden Kosten sichern und welche alternativen Finanzierungsquellen sieht die PDS für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Also will sie, wie eben genannt, Steuerpauschale oder neue Regelungen für die Werbung. Wie will die PDS die Konkurrenzfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern? Ich denke hier an den Ausbau von Teletex und die Sicherung der Vielfalt von Arte mit Kinderkanal. Unsere Haltung ist hier klar und eindeutig. Die Probleme können nur im Zusammenhang gelöst werden. Der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird voraussichtlich im Herbst 2000 beraten, dazu gehören natürlich auch die Gebühren, aber auch die finanzielle Sicherung medialer Innovation und Regelungen zu neuen Formen der Werbung und nicht zuletzt die Möglichkeiten des Sponsorings.

Die Forderungen nach Gebührenerhöhung sind kritisch zu prüfen. Hier sind natürlich die Sparpotenziale auszuschöpfen. Der Abgeordnete Seela hat hier einige Vorschläge dazu benannt. Aber, ich denke, das wird erst dann eindeutig zu bewerten sein, wenn die Vorlage der Stellungnahme zum KEF-Vorschlag wirklich vorliegt. Insofern ist der Initiativantrag der CDU akzeptabel, weil er in diese Richtung zielt. Es geht ja insbesondere darum, bei den Neuregelungen auf soziale Verträglichkeit zu achten. Alle Chancen für Vermeidung oder geringe Rundfunkgebührenerhöhung sind zu nutzen. Doch auf jeden Fall ist die Zukunft, und das ist ganz entscheidend, des öffentlichrechtlichen Rundfunks im harten Konkurrenzkampf zu sichern. Dass sich die Landesregierung um eine möglichst geringe Gebührenbelastung der Thüringer bemüht, ist eigentlich selbstverständlich. Wenn die CDU-Fraktion diese Selbstverständlichkeit in einem Antrag formuliert, so ist das unschädlich, meine Fraktion könnte da zustimmen. Den Antrag der PDS lehnen wir aus den dargelegten Gründen ab. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba, PDSFraktion.

Es ist ja tatsächlich schon spät und Herr Seela hat schon darauf hingewiesen, dass das medienpolitische Thema im Zusammenhang mit IT und Computerfachleuten wieder einmal sehr spät dran ist.

(Beifall Abg. Mohring, CDU)

Ich möchte nur zu den Ausführungen vom Abgeordneten Seela sagen, dass uns die Verfahrensweise schon bekannt ist; aber, ich denke, allein dass wir es heute diskutieren und dass die CDU-Fraktion einen Alternativantrag gemacht hat, lohnt die ganze Sache. Vielleicht macht die PDS-Fraktion das in Zukunft immer so, darüber werden wir nachdenken,

(Beifall bei der PDS)

dass wir einen Antrag mit dem Maximum stellen, dann machen Sie einen Alternativantrag und dann treffen wir uns vielleicht bei einem Jein, das kann ja möglich sein. Das wäre nicht der falscheste Weg, da brauchen Sie nicht immer Nein zu sagen und wir auch nicht.

(Beifall Abg. Gerstenberger, PDS)

Frau Abgeordnete Nitzpon hat bereits darauf verwiesen, dass die PDS einem gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk positiv gegenübersteht, wenn die Programmqualität, wie sie der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks formuliert, gewährleistet ist. Nun hat die KEF einen Finanzbedarf ermittelt und die Intendanten halten eine Gebührenerhöhung für dringend erforderlich. Das ist verständlich, Intendanten melden ihre Bedarfe an und brauchen immer Geld. Das ist einfach ihr gutes Recht und gehört zu ihrer Arbeit.

Aber lassen Sie uns auch im Hinblick auf den Änderungsantrag der CDU über die zweckentsprechende Verwendung von Gebührenmitteln z.B. beim MDR sprechen. Die Z & L Deutsche Revision stellte bei der Prüfung des Jahresabschlusses des MDR zum 31.12.1998 fest - ich rede jetzt über Einsparpotenziale, die ja auch der CDU-Antrag aufdecken möchte. Ich möchte jetzt zitieren: "In Anbetracht des inzwischen erreichten Bestands an unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen ergeben sich beim MDR als Obergesellschaft besondere Steuer- und Kontrollerfordernisse. Angesichts der Komplexität der Beteiligungsportefeuilles und der personellen Ausstattung der Stabsstelle konnte bislang ein wirkungsvolles Controlling- und Informationssystem nicht implementiert werden. Bislang waren die MDR-Mehrheitsbeteiligungen nicht Gegenstand einer internen Revision. Das vom Intendanten genehmigte Revisionsprogramm für 1998 wurde mehrfach geändert bzw. konnte nicht vollständig durchgeführt werden. Dieser Umstand ist teilweise auf eine mangelnde Risikoanalyse der MDR-Geschäftsprozesse und -zeitvorhaben zurückzuführen." Im Bericht der KEF heißt es dazu, dass der Mehrbe

darf...

Einen Moment einmal, Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba.

Das Zitat ist zu Ende.

Ach so, ja, weil da eine Zwischenfrage ist.

Ja, bitte.

Frau Dr. Kaschuba, Sie sind ja Mitglied des MDR-Rundfunkrats. Vertreten Sie diese Meinung und Auffassung auch dort?

In Bezug auf die Ausgründungsvorhaben des MDR habe ich diese Meldung auch dort vertreten.

(Beifall bei der PDS)

Sind Sie damit zufrieden?

Im Bericht der KEF heißt es dazu, dass der Mehrbedarf der ARD sich vor allem mit vermehrten Filmeinkäufen, teuren Sportrechten und dem Outsourcing des MDR begründet. Gerade die letzteren werden von der KEF als bedenklich eingestuft, weil der Break-even für das Outsourcing erst im Jahr 2011 sein wird. Ich will es einmal auf die Situation des Landes Thüringen herunterdeklinieren. Der Wirtschaftsplan des MDR zeigt für das Landesfunkhaus 1999 einen Planansatz von rund 30,4 Mio. DM, der Sachaufwand steigt um 11 Mio. DM auf rund 41,4 Mio. DM, die Budgetänderungen infolge der Ausgründung und die Umgliederung von Bewirtschaftungskosten betragen ca. 2,1 Mio. DM. Real erhöht sich der Planansatz 2000 um rund 9 Mio. DM, wobei zu sagen ist, dass rund 4 Mio. DM für Projekte aus den Rückflüssen der Thüringer Landesmedienanstalt finanziert werden. Insgesamt wird der Mehraufwand des MDR im Programmaufwand 2001 bis 2004 mit 327 Mio. DM durch Ausgründung im KEF-Bericht bestimmt. Wir reden hier also nicht über Peanuts, wenn es um Einsparungen geht. Ich muss leider, Herr Emde, ich glaube, Sie sollten sich medienpolitisch vielleicht auch noch ein bisschen qualifizieren, noch einige Zahlen zu den Bedarfen nennen. Der Kinderkanal hat einen Bedarf von 400 Mio. DM angemeldet, Phoenix 240 Mio. DM, das ARD-Bouquet für den digitalen Bereich 22,2 Mio. DM, für digitale Satelitenausstrahlung 23,4 Mio. DM, für die Ka

beleinspeisung des ARD-Bouquets 33,1 Mio. DM. Ich denke an diesen Stellen, keiner will den Kinderkanal nicht haben, keiner will Phoenix nicht haben, aber man kann über Kosteneinsparungen in verschiedenen Bereichen reden. Das sind eben angemeldete Bedarfe. Und Sie, meine Damen und Herren von der CDU, wollten die Einsparpotenziale suchen; ich glaube nicht, dass wir hier das Recht haben, über Intendantengehälter zu reden. Ich denke, das Recht haben wir nicht, das steht uns nicht zu. Das Bundesverfassungsgericht hat am 06.10.1994 festgestellt, Sie haben sich auch auf das Rundfunkurteil bezogen, im Zentrum der Freiheitsgarantie steht die Programmautonomie. Es ist Sache der Rundfunkanstalten, was der Rundfunkauftrag in publizistischer Hinsicht verlangt, und weiter wird ausgesagt, dass die Anstalten die Freiheit und das Recht haben, neue Programme auszustrahlen. Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird die Finanzierung zugesagt, werden die Programme ermöglicht, die der spezifischen Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entsprechen. Ein angemessenen Ausgleich zwischen der Programmautonomie, der Rundfunkanstalten und der vom Gesetzgeber wahrzunehmenden Interessen der Rundfunkempfänger sei herzustellen, heißt es in diesem Rundfunkurteil. Und mir geht es unter anderem und vor allen Dingen um den Interessenausgleich, auch im Interesse der Rundfunkempfänger.