Protokoll der Sitzung vom 18.05.2000

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Dr. Schuchardt. Jetzt liegt mir wirklich keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Aussprache für heute zu diesem Punkt und wir kommen zur Abstimmung. Zuerst ist beantragt worden, den Antrag in Drucksache 3/559 im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten weiterzuberaten. Darüber stimmen wir zuerst ab. Wer dafür ist, diesen Antrag im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten weiterzuberaten, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer kleineren Anzahl von Stimmenthaltungen ist das angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Davor frage ich Sie als die antragstellende Fraktion von der CDU, ob Sie einverstanden sind, dass es einen Änderungsantrag gibt?

Damit hat sich die Abstimmung über den Änderungsantrag erledigt und wir stimmen über den Entschließungsantrag in Drucksache 3/677 ab. Ausschussüberweisung ist ja auch nicht beantragt worden in diesem Falle. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen ist diesem Antrag zugestimmt worden. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 7 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Kleine Regelschule in Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/625

War Begründung der antragstellenden Fraktion gewüscht worden? Nein, es ist keine Begründung gewüscht worden. Die Landesregierung hat angekündigt, sofort einen Bericht zu geben. Ich bitte Herrn Minister Krapp an das Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Projekt zur Schulentwicklung "Kleine Regelschule" wurde 1997/98 vor dem Hintergrund des zu erwartenden Rückgangs der Schülerzahlen ins Leben gerufen. Es sollte untersucht werden, inwieweit die gesamte Bandbreite der Vorzüge des differenzierten Schulwesens bei kleiner werdenden Schulen erhalten bleiben kann und welche Wege hinsichtlich schulinterner Organisation, fachlicher Inhalte und der dazu notwendigen methodischen Formen möglich sind. Dabei sollte sichergestellt werden, dass ein möglichst breites Angebot an Wahlpflichtfächern zur Gewährleistung der Neigungsdifferenzierung vorgehalten wird. Dazu kommt die Sicherung der profilbildenden Inhalte, wie Wirtschaft und Technik im Kurs 1 und Wirtschaft und Recht im Kurs 2. Kurs 1 ist Inhalt der Hauptschule und Kurs 2 Anforderungsniveau der Realschule. Weiterhin sollen Möglichkeiten des sozialen Lernens gewährleistet werden. Schließlich gilt es die Differenzierung auf zwei Anspruchsebenen in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache ab der Klassenstufe 7 und in den naturwissenschaftlichen Fächern Physik, Chemie und Biologie ab Klasse 9 als einen weiteren Vorteil des differenzierten Schulsystems auch bei kleineren Regelschulen zu erhalten. Insgesamt geht es nicht nur darum, kleiner werdende Regelschulen organisierbar zu machen, sondern die Standards zu halten und die Wertigkeit unserer Thüringer Abschlüsse auch unter solchen Bedingungen beizubehalten. Bislang wird von den Projektschulen ein Konzept vorbereitet und in der Praxis erprobt, auf dessen Grundlage für die spezifischen Probleme bei geringeren Schülerzahlen Lösungen bzw. Übergangslösungen gefunden werden sollen. Es haben sich dabei folgende Themen als Kernbereiche herauskristallisiert:

1. Organisation des Unterrichts mit Schülerzahlen unterhalb der normalen Klassenfrequenzen auf der Basis altersgemischten Lernens;

2. veränderte Organisationsformen für den Wahlpflichtbereich der Klassen 7 bis 10 unter der Voraussetzung, dass so viele Wahlpflichtfächer wie nur möglich angeboten werden können; auch hier ist die Basis das altersgemischte Lernen;

3. alternative Organisationsformen und schulinterne inhaltliche Aufbereitung der Lehrplanthemen, so dass eine Differenzierung auf zwei Anspruchsebenen gesichert bleibt;

4. neue Organisationsformen im Bereich der Profilfächer Wirtschaft und Technik und Wirtschaft und Recht.

Die sechs Projektschulen befinden sich derzeit im Prozess der praktischen Umsetzung verschiedener Möglichkeiten. So erprobt jede Projektschule das von ihr entwickelte Konzept in den entsprechenden Lerngruppen. Eine Vernetzung der Lösungsansätze zu den genannten Kernbereichen ist bzw. war Gegenstand eines Arbeitstreffens

am 17. Mai 2000 in Bad Berka. In Zusammenarbeit von Thüringer Kultusministerium und Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien werden die beteiligten Schulen beraten und begleitet. Ein erstes Zwischenergebnis ist, dass zumindest derzeit keine Änderung der Thüringer Schulordnung erforderlich ist. Die Ergebnisse der Projektarbeit werden prozessbegleitend aufgearbeitet; sie sollen im Frühjahr 2001 im Rahmen einer entsprechenden Fachtagung der Öffentlichkeit vorgestellt und kurze Zeit danach in einer Broschüre des ThILLM als Handreichung zur Verfügung gestellt werden. Die Übertragbarkeit der von den Projektschulen zu den einzelnen Kernbereichen entwickelten Konzepte wird von so genannten Beobachterschulen überprüft. Diese Überprüfung beinhaltet die Übernahme eines erarbeiteten Konzepts einer Projektschule durch eine Beobachterschule und dessen Umsetzung. Durch dieses Verfahren soll herausgefunden werden, ob und inwieweit die Erkenntnisse der Projektschulen schulpraktisch allgemein anwendbar und unter welchen Bedingungen sie übertragbar sind. Da bisher lediglich Zwischenergebnisse vorliegen, wäre derzeit eine abschließende Bewertung verfrüht. Sie erfolgt dann, wenn alle Schulen neben den Konzepten auch über entsprechende praktische Erfahrungen verfügen. Die Auswahl der Projektschulen erfolgt in allen Fällen im Einvernehmen mit den Schulträgern. Im Übrigen ist offen, inwieweit die Ergebnisse des Projekts maßgeblichen Einfluss auf die Schulentwicklungsplanung haben werden. Das Thüringer Kultusministerium sorgt für eine pädagogische und schulorganisatorische Beratung, wenn Schulträger Regelschulen während der geburtenschwachen Jahrgänge auch dann erhalten wollen, wenn die üblicherweise erforderliche Mehrzügigkeit nicht oder nicht durchgängig erreicht wird.

Meine Damen und Herren, Gymnasien und Regelschulen - weil das angesprochen wurde - sind nicht ohne Weiteres vergleichbar. Die Differenzierung beginnt in der Regelschule mit Klasse 7. Dies ist im Gymnasium nicht der Fall. Größere Probleme, die sich aus der demographischen Entwicklung der Schülerzahlen im Freistaat ergeben, sind hier erst in der Oberstufe zu erwarten.

Das Thüringer Kultusministerium war für eine Änderung der in Frage 5 genannten Richtlinie immer gesprächsbereit. Die derzeitige Richtlinie zur Schulentwicklungsplanung ermöglicht allerdings auch den Betrieb kleiner werdender Regelschulen. Eine Neufassung wird auch von den kommunalen Spitzenverbänden zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich gehalten und ist deswegen auch nicht vorgesehen. Die Frage einer Änderung stellt sich erst dann, wenn das Verhältnis zwischen den Ausnahmen gegenüber den Regelfällen die unveränderte Beibehaltung der Richtlinie nicht mehr rechtfertigt.

Das Kultusministerium steht, meine Damen und Herren, wie schon erwähnt, den Schulträgern zur Beratung in bestimmten Einzelfragen auch weiterhin zur Verfügung. Die Entscheidung über den Erhalt eines Schulstandortes liegt in

jedem Falle zunächst beim Schulträger selbst. Diese Aufgabe haben die Schulträger in den vergangenen Jahren mit großem Verantwortungsbewusstsein gelöst und es besteht kein Anlass daran zu zweifeln,

(Beifall Abg. Emde, CDU)

dass dies auch in Zukunft so sein wird. Das Thüringer Kultusministerium sieht seine Aufgabe im Rahmen des beschriebenen Regelschulprojekts in der Entwicklung anwendbarer pädagogischer, methodischer und schulorganisatorischer Modelle, die es ermöglichen, auch in kleiner werdenden Regelschulen dem derzeitigen Anforderungsniveau gerecht zu werden. Schulschließungen werden sich allerdings angesichts der drastisch zurückgehenden Schülerzahlen auch durch solche Modelle nicht ganz vermeiden lassen. Allgemein gilt weiterhin die Empfehlung des Kultusministeriums, Schulen dann nicht zu schließen, wenn erwartet werden kann, dass sie wenige Jahre danach wieder gebraucht werden. In allen anderen Fällen muss vor Ort genau geprüft werden, welche Entscheidung zweckmäßig und vertretbar ist. Dabei müssen sowohl Fragen der Personalausstattung als auch der sächlichen Ausstattung in die Entscheidung einbezogen werden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Minister Krapp. Da mir schon etliche Wortmeldungen vorliegen, gehe ich davon aus, dass natürlich eine Aussprache zum Bericht gewünscht wird. Ich rufe zunächst Herrn Abgeordneten Grob auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehen wir doch einmal dieses Modell "Kleine Regelschulen" aus der Sicht des Schulträgers. Fakten lagen vor. 1990 bis 1994 war ein Rückgang der Geburten auf ca. 45 Prozent zu verzeichnen. Das war der erste Fakt. Positiv hat sich dann entwickelt ab 1995, dass die Geburten wieder zugenommen haben. Wir haben jetzt jährlich einen Anstieg von ca. 8 Prozent. Aber Tatsache ist auch wieder, dass wir bis zu 60 Prozent erreichen im Jahr 2018 ungefähr. Wir haben dazu demzufolge auch die Konsequenz der Schließung vieler Regelschulen. Ich war Dezernent für die Schulverwaltung im Wartburgkreis und wir haben mit dem Schul- und Kulturausschuss viele Anhörungen durchgeführt. Herr Pohl kann das ja auch noch bestätigen, wir waren zusammen im Kreistag. Es war manchmal sehr hart, aber es ist auch so, dass der Schulträger die politische Verantwortung für diese Tätigkeiten übernimmt, Schulen zu schließen oder umzuwandeln. Die fachliche Unterstützung war seitens des Schulamtes und des Ministeriums immer gegeben, aber es war auch Einfallsreichtum gefragt. So sind z.B. in verschiedenen Orten - es trifft ja hauptsächlich auf den länd

lichen Bereich zu, in den Städten war es ja weniger schwierig, weil die Strecken nicht so groß waren - Außenstellen von Schulen installiert worden. Das heißt, dass man gesehen hat, Schulen werden irgendwann wieder die Dreizügigkeit erreichen, also müssen wir versuchen, diese Schule zu halten. Es wurden Schulteile gebildet und die so gebildet, dass man keine hohen Investitionen tätigen muss. Das heißt, die 5. und 6. Klassen in den Außenteilen und dann diese Klassen, die Fachunterrichtsräume brauchen, in dem anderen Schulteil. Somit konnte der Schulträger auch bei den Investitionen einsparen.

Wir haben verschiedene Varianten probiert. Es ging auch sehr gut, dass man wieder komplett Grund- und Regelschulen - soweit es die bauliche Substanz hergegeben hat - installiert hat, gemeinsame Grund- und Regelschulen, die zwei Schulhöfe hatten usw., auch das war möglich. Auch hier konnte vom Schulträger die Sache dementsprechend geordnet werden, aber wichtig ist, dass der Schulträger die Möglichkeit hat, zur Abwägung aller überprüften Daten und Fakten mit dem Schulamt und mit dem Ministerium die Schulnetzplanung immer so zu gestalten, dass es für ihn, für die Eltern, für die Schüler das Günstigste ist. Und es muss auch die Möglichkeit bestehen, dass man so einen Zeitraum überbrückt. Es ist gesagt worden, um einige Schulschließungen kommen wir nicht herum, aber das Modell "Kleine Regelschulen" ist vom Kreistag des Wartburgkreises abgelehnt worden. Andere Parallelmodelle, die ich eben aufgezeigt habe, sind dafür gefahren worden. Ich denke, dass der Schulträger die Möglichkeit haben sollte, dies unter der fachlichen Unterstützung des Ministeriums zu entscheiden. Wir sollten diese Kleinen Regelschulen als Ausnahme ansehen und nicht als Regel. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. Als Nächste hat sich Frau Abgeordnete Dr. Stangner zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Herr Minister Prof. Dr. Krapp und auch mein Kollege Grob haben in ihren Berichten auf die Ursache für dieses Thema, zu dem ich mich jetzt auch äußern möchte, hingewiesen, nämlich die demographische Entwicklung, die ja in allen neuen Bundesländern seit 1991 in ähnlicher Weise zu beobachten ist wie hier in Thüringen. Diese Entwicklung stellt die heutige Schulpolitik und die Schulentwicklung vor große Herausforderungen. Der ohne Zweifel drastische Geburtenrückgang gefährdet nicht nur die vorhandenen Standorte der einzelnen Schularten, sondern auch die bisherige Differenzierung von Bildungsgängen und das innerhalb dieser Bildungsgänge vorhandene Unterrichtsangebot.

Kaum weniger gravierend sind die Folgeprobleme für die gesamte Personalentwicklung im Bereich der Schule, für den Lehrerbedarf und die Altersstruktur der Lehrerinnen und Lehrer und hier verweise ich insbesondere auf die bildungspolitisch unbedingt notwendige Harmonisierung dieser Struktur.

Aber, meine Damen und Herren, aktuell ist das Kernproblem, dass wegen eines relativ kurzen Zeitraums des Kindermangels - Herr Grob, Sie haben darauf hingewiesen, dass seit 1995 die Geburtenzahlen wieder ansteigen, auch wenn dies nicht den Geburtenzahlen entspricht, die wir in vorangegangenen Zeiträumen gehabt haben - Schulstandorte nicht voreilig - ich betone: nicht voreilig - geschlossen werden. Natürlich liegen die Entscheidungen darüber beim Schulträger, aber das Kultusministerium beeinflusst in gewisser Weise diese Entscheidungen durch die Rahmenvorgaben in der entsprechenden Richtlinie, die vom Minister heute schon angesprochen worden ist.

Schülerinnen und Schüler sind ungleich auf die einzelnen Schulen verteilt. Damit wirkt sich der Rückgang von Schülerzahlen in Abhängigkeit von örtlichen Schulangeboten sehr unterschiedlich aus. Einerseits sind Auswirkungen auf das künftige Schulangebot an Standorten mit mehreren Schulen einer Schulart zu erwarten, andererseits sind Auswirkungen auf die Zahl der Schulstandorte mit nur einer Schule je Schulart zu erwarten. Schulschließungen aber führen zu einer Ausdünnung des Standortnetzes und zu einer Verschärfung der Standortproblematik. Perspektivisch gesehen muss diese Variante außerordentlich sorgfältig geprüft werden, denn jede Standortaufgabe muss unter dem Blickwinkel des nur zeitweisen demographischen Rückgangs der Schülerzahlen betrachtet werden. Das heißt für mich, mit Schulschließungen dürfen nicht Strukturentscheidungen getroffen werden, die in einer nächsten Phase zurückgenommen werden müssen. Auch dazu hat sich der Minister erfreulicherweise mit einer ähnlichen Meinung geäußert. Es gilt folglich, sich die Optionen auf die zukünftige Entwicklung nicht zu verbauen. Deswegen sind Lösungen zu suchen, die den pädagogischen Anforderungen und auch den finanziellen Bedingungen annähernd Rechnung tragen, um die Übergangszeit so vernünftig wie möglich zu gestalten.

Es war deshalb mehr als eine freundliche Geste, treffender gesagt, eine dringliche Notwendigkeit, dass aus dem Kultusministerium vor etwa drei Jahren die Anregung zu dem Pilotprojekt für die Kleine Regelschule kam. Ich wäre dem Minister allerdings sehr dankbar, wenn er einen Zeitraum benennen könnte für die Vorlage des nun durch das THILLM zu erarbeitenden Berichts, weil ich der Auffassung bin, erst wenn dieser Bericht vorliegt, sollten auch Entscheidungen für oder gegen die Kleine Regelschule, für oder gegen Kooperationen und ähnliche Modelle, die es gibt - Herr Grob, Sie haben diese angesprochen -, getroffen werden.

Die Fragen der SPD-Fraktion zu diesem Projekt sind sehr praktisch und aus der aktuellen Situation der Zeitschiene zur Schulentwicklungsplanung auch dringend zu beraten.

Ergänzend dazu möchte ich noch einbringen, und ich kann Herrn Emde leider nicht ersparen, dass ich nun wieder Fragen stelle, aber wer Fragen hat, hat wenigstens welche und ich denke, er hat auch Antworten. Insofern ist es ein bisschen spekulativ, wenn Sie mir vorwerfen, ich würde immer nur Fragen stellen und keine Antworten darauf haben.

Meine erste Frage: Ob und wie konnte eine Hochschule Thüringens, die sich mit Fragen der Lehrerbildung beschäftigt, dieses Pilotprojekt unterstützend begleiten? Die Hinweise durch das Kultusministerium und das THILLM sind ja gekommen. Ich hätte auch gern gewusst, welche eigenen Vorstellungen das Kultusministerium zur Gestaltung der Regelschule hat.

Weitere Fragen: Gibt es Hinweise seitens der Schulträger zur organisatorischen Gestaltung der Kleinen Regelschule? Wurden am Pilotprojekt nicht beteiligte Regelschulen - ich habe das mit den Beobachterschulen zur Kenntnis genommen, aber meine Frage geht weiter - in die Begleitung und Auswertung des Projekts einbezogen? Da denke ich vor allem auch in die Richtung der Schulen, die Kooperation machen wollen oder schon machen. Wenn ja, konnten diese Hinweise und Vorschläge berücksichtigt werden? Wie wurden und werden Schüler- und Elternvertretungen begleitend in das Projekt einbezogen? Welche Erfahrungen zu dieser Schulorganisation gibt es eventuell in anderen Bundesländern?

Und als Letztes: Konnten vergleichbare Modelle aus anderen europäischen Ländern berücksichtigt werden?

Weitere Fragen würden den Rahmen dieser Plenartagung sprengen. Deshalb schlage ich namens meiner Fraktion die Überweisung des Antrags und des Berichts an den Ausschuss für Bildung und Medien vor. Ich meine, eine gründliche Diskussion der für Bildung zuständigen Politikerinnen und Politiker, ggf. unter Hinzuziehung von Experten, wird sicher zu qualifizierten Entscheidungen beitragen können. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Danke, Frau Abgeordnete Dr. Stangner. Wir treten jetzt in eine Mittagspause ein und werden dann um 14.00 Uhr zunächst erst einmal mit der Fragestunde - unsere Beratung fortsetzen.

Wir setzen die Plenarsitzung fort und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 15

Fragestunde

Ich bitte Frau Abgeordnete Neudert, ihre Frage in Drucksache 3/567 zu stellen.

Auskünfte zu beantragten Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) für das 1. Halbjahr 2000

In der 11. Sitzung des Landtags am 24. Februar 2000 stellte ich Herrn Minister Schuster die Frage, ob die Landesregierung eine Übersicht darüber habe, "wie viele der bereits 1999 beantragten SAM für das 1. Halbjahr 2000 inzwischen beschieden sind, wie viele nicht, und bis wann die Bescheidung erfolgen wird". Herr Minister Schuster erklärte, dass die Frage in der vorangegangenen Sitzung des hohen Hauses schon beantwortet wurde. Die Prüfung der Protokolle der Januarsitzungen ergab, dass dies unwahr ist.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die gegebene Antwort des Ministers?

2. Wie hätte die Frage am 24. Februar 2000 ordnungsgemäß beantwortet werden müssen?

Herr Staatssekretär Richwien.

Danke schön, Frau Präsidentin. Ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Neudert für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur hatte in der Sitzung des Thüringer Landtags am 28. Januar 2000 die Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger zur Reduzierung der Festzuschüsse für Strukturanpassungsmaßnahmen beantwortet und war in diesem Zusammenhang auf die Frage der Verlängerung von SAM und Bewilligungen zunächst bis zum 30.06.2000 eingegangen. Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur bezog die Nachfrage der Frau Abgeordneten Neudert am 24. Februar 2000 auf die Januarsitzung des Landtags und dabei auf die Verlängerung von SAM. Der Thüringer Minister ging dabei davon aus, dass zur Sitzung am 28. Januar 2000 die Nachfrage der Abgeordneten Neudert am 24.02.2000 dem Grunde nach beantwortet sei. Frau Abgeordnete hatte jedoch offensichtlich am 24. Februar 2000 weiteren Informations

bedarf zu SAM-Bewilligungen. Offenbar handelte es sich hierbei, Frau Abgeordnete, um ein Missverständnis zwischen Ihnen und dem Minister. Solche Missverständnisse, insbesondere bei Nachfragen zu Mündlichen Anfragen, kann man nicht grundsätzlich ausschließen.