Wir sehen, dass im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf ein erheblicher Diskussions- und auch Veränderungsbedarf zum vorliegenden Gesetzentwurf besteht. Ich denke, wir sollten an die Arbeit gehen, sollten zügig, aber nicht überstürzt die ganzen Dinge regeln und immer im Auge haben, dass wir wirklich für den Bürger sozialverträgliche und bezahlbare Kommunalabgaben sichern müssen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben hier einen Gesetzentwurf vor uns, bei dem die vorhin von mir gepriesene unendliche Weisheit der Landesregierung, ich sage mal, zumindest nicht sofort ins Auge springt. Trotzdem erst einmal herzlichen Dank der Landesregierung, dass sie ermöglicht hat, dass wir, die Abgeordneten, am heutigen Tag zumindest den Vorabdruck dieser Drucksache schon erhielten.
ich glaube, solche Handlungsweisen können wir uns im Thüringer Parlament nicht mehr leisten, wir alle nicht.
Ich denke, das schadet unserer Arbeit. Eine vernünftige Debatte ist für mich heute eigentlich nicht möglich, ich kann nur kursorisch auf ein paar Punkte eingehen. Ich kann mich wirklich heute nicht ernsthaft mit den einzelnen Punkten auseinander setzen, weil die Zeit zu kurz war. Das schadet damit letztlich, wenn wir keine vernünftige Debatte hier führen können, auch dem Ansehen unseres Parlaments.
Ich möchte das Präsidium von dieser Stelle aus bitten, dass es sich mit dieser Sachlage beschäftigt und nicht zulässt, dass Tagesordnungspunkte von solcher Tragweite auf die Tagesordnung kommen, zu denen die Abgeordneten den Vorabdruck der Drucksache erst am heutigen Tag bekommen.
Dann sind mir die verschiedenen Tempi schleierhaft, die bei der CDU-Fraktion in der Bearbeitung an den Tag gelegt werden. Ich hätte mir z.B. auch bei der Thüringer Kommunalordnung § 71 ff. ein ähnliches Tempo und einen ähnlichen Eifer gewünscht, aber
diese Novelle liegt auf Eis, weil die CDU sich offensichtlich intern nicht einig ist. Unsere Anträge, die der SPDFraktion, liegen seit einem reichlichen Monat vor und harren, meine Damen und Herren, Ihrer Zustimmung. Wir werden uns aber auch natürlich und gerade, weil es besonders wichtig ist, einer zügigen Bearbeitung dieses Gesetzes nicht entgegenstellen, auch wenn das anfangs zu rügen war. Wir werden dies tun, gerade weil Gesprächsbedarf besteht. Ich muss wirklich noch mal sagen, dass ich nicht in der Lage bin, hier heute tiefer einzudringen, aber schon ein oberflächliches Lesen, das mir heute möglich war, zeigt einige Stellen, zu denen Gesprächsbedarf besteht. Ich erinnere hier an die stille Beerdigung des Zinshilfeprogramms, besser bekannt als 5 x 50. Ich meine, die Wirkungsweise des Zinshilfeprogramms war hinterfragungswürdig. Man muss sich mit der Sache beschäftigen, aber dass es nun überhaupt keine zinslosen Stundungen mehr geben soll, das ist ja nicht der Unpraktikabilität vielleicht eines Programms geschuldet, sondern das ist eine prinzipielle Frage, die wir erörtern müssen. Wir werden uns unterhalten müssen über die Delegierung der Ver
antwortung an die Satzungsgeber. Denen wird ja in der Satzung dieses und jenes freigestellt. Sind sie frei? Sie sind offensichtlich nicht frei. Ich möchte den Satzungsgeber sehen, der nicht seiner Kirche oder seinem Friedhof diese Möglichkeit einräumt. Richtig, das soll er auch tun. Aber natürlich trägt dann der Satzungsgeber auch, wie es so schön auf den Etiketten draufsteht, die Risiken und Nebenwirkungen dieser ganzen Sache. Und dann muss ich mich auch noch unterhalten, entweder habe ich es nicht begriffen oder es ist wirklich so, dass es nunmehr Kleingärtner gibt mit Wasserhahn und welche ohne Wasserhahn
ja, mit WC und ohne WC - und dass diese Kleingärtner jetzt unterschiedlich zu behandeln sind. Das wird viel Freude in diesen Kreisen auslösen. Das heißt also, es gibt auch bei dem oberflächlichen Lesen, was mir heute bloß möglich war, eine ganze Menge Punkte, die, wie gesagt, ich komme zum Anfang zurück, an der unendlichen Weisheit diesmal etwas zweifeln lassen. Trotzdem, es gibt viel zu tun, nun sage niemand, packen wir es an, wir wollen also rangehen an die Sache, wir fordern, dass es beraten wird im Innenausschuss, selbstverständlich, im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik und im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, weil da auch eine gewisse Relation dazu besteht. Wir werden uns einer zügigen Beratung trotz der Kritikpunkte nicht entziehen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist immer schwierig, wenn man als Letzter im Bunde zu der Materie noch etwas sagen soll. Ich gehe nicht noch mal auf die einzelnen Paragraphen ein, die der Innenminister hier vorgetragen hat. Die Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der Materie beschäftigen, kennen diese Punkte. Ich will aber doch auf einiges noch eingehen, was Kollege Schemmel und Kollegin Wildauer gesagt haben. Frau Kollegin Wildauer, ich glaube, wenn man danach geht, was Sie gesagt haben, dann müssen wir den VEB Wasserwirtschaft wieder bilden und wieder gründen, dann subventionieren wir den voll und ganz und keiner muss was dazubezahlen und dann ginge das Ganze so weiter, wie wir das schon mal hatten. Ich glaube, das will niemand von uns. Ich warte mit Freude auf Ihren Gesetzentwurf, wenn er denn nur endlich da wäre, wo Sie
dann vor allem auch die Gegenfinanzierung mit auf den Tisch legen, wie Sie das denn alles bezahlen wollen, wie denn das Ganze gehen kann, damit wir hier weiterarbeiten können.
Verehrter Kollege Schemmel, wir haben ja in den letzten Jahren, Sie saßen ja ein ganzes Stück auf der anderen Seite, aber die Abgeordneten haben sich zumindest bemüht, man sieht es daran, dass es jetzt schon die fünfte Novelle ist, die hier auf diesen Tisch des Hauses gelegt wird, dass es sich die Abgeordneten und auch die Landesregierungen nicht leicht gemacht haben, weil dieses Thema nicht nur uns bewegt, sondern weil dieses Thema jeden Bürger in diesem Freistaat Thüringen bewegt. Ich bin der Landesregierung dankbar und es ist vorhin gesagt worden, Frau Dr. Wildauer, die Parteien haben vor den Wahlen versprochen, jawohl, wir haben zugesagt, dass wir dieses KAG weiter ändern werden, und wir haben dieses Versprechen eingehalten. Wir haben das auf den Tisch gelegt, was jetzt in der fünften Novelle möglich ist, wo wir die Möglichkeiten sehen, dass man hier noch weitere Änderungen und Belastungen abfedern kann. Man muss auch ehrlicherweise dazu sagen, dass auch diese Novelle, es ist die fünfte Novelle, nur abfedern kann, dass wir hier Möglichkeiten schaffen, dass bestimmte Instrumentarien der Zinshilfen, die auf unterschiedlichem Niveau angesiedelt sind, zusammengeführt werden. Man muss auch sagen, dass hier bestimmte Möglichkeiten aufgezeigt werden, und hier kommen wir kommunalen zur Selbstverwaltung, dass wir den Kommunen vor Ort und den betroffenen Verbänden vor Ort die Möglichkeiten eröffnen, dass sie, die sehr nahe dran sind an ihren Bedingungen, und jeder Wasser- und Abwasserverband hat andere Bedingungen in diesem Freistaat, gerade die Innenpolitiker, die sich seit Jahren mit Wasser und Abwasser regelmäßig im Innenausschuss beschäftigen, regelmäßig berichten lassen, wissen, wovon sie hier sprechen, dass das nicht so einfach über den Kamm zu scheren ist. Ich glaube, das Innenministerium und die Landesregierung hat hier einen guten Schritt auf dem richtigen Weg vorgelegt, wo wir jetzt daran arbeiten müssen und sollen. Und ich bin dankbar, insbesondere der SPD-Fraktion, dass sie sich trotz der Kürze der Zeit - und ich will einräumen, dass die Zeit wirklich kurz ist -, ich sage mal, der Aufgabe mit stellt, dass wir hier weitere Dinge schnell auf den Weg bringen. Wir stehen unter dem doch etwas Zeitdruck, dass wir noch vor der Sommerpause - hoffe ich, gemeinsam - beabsichtigen, das, was vorliegt, hier auch zu verabschieden. Ich glaube, es kann und gelingen, ohne dass wir - ich sage mal - in übermäßige Hast verfallen. Wir hatten ja schon vorsorglich dort einige Dinge auf den Weg gebracht, dass wir morgen in einer Sondersitzung des Innenausschusses hier einen Anhörungstermin, ich denke, wie immer in Übereinstimmung, beschließen werden. Wir werden auch die entsprechende - wie immer im Kommunalabgabengesetz - Anhörung durchführen und es ist vorgesehen von unserer Seite - und ich glaube, wir werden uns dazu verständigen können - am 21.06., dass wir hier eine Anhörung dazu durchführen, wo wir die Verbände, die Spit
zenverbände und die entsprechenden Handwerker, Industrie- und Handelskammern bis zu den Kirchen hier hören werden, damit wir auch diese Meinung mit aufnehmen können. Es ist natürlich so, dass wir einfach etwas unter Zeitdruck stehen, weil bis zum Jahresende bestimmte Fristen auslaufen. Ich denke, wir sollten uns dieser - ich sage mal Schnelligkeit, aber in Ruhe angegangen, zur Sommerpause dieses doch über die Bühne bekommen können.
Es sind einige Punkte angesprochen worden. Vorhin kam die Frage: Gibt es denn nun unterschiedliche Kleingärten, die mit Wasser und ohne Wasser? Das ist natürlich so, es gibt auch bestimmte Kirchen mit Klo und ohne Klo, das ist halt so und man muss einfach auf die Gegebenheiten eingehen. Deswegen wollen wir ja den Verbänden vor Ort hier die Möglichkeiten eröffnen, die sehr nahe dran sind, dass sie dort was machen können.
Ja, ja, wir machen mal diese Debatte im Ausschuss weiter, damit wir hier nicht zu weit abgleiten. Mir geht es nur darum, das noch mal deutlich zu machen, dass wir den Verbänden vor Ort die Möglichkeiten eröffnen, dass sie von ihren Instrumentarien weiter Gebrauch machen können; sie sind nämlich näher dran. Es sind die Dinge genannt worden, bis zu Vierseithöfen oder Dreiseithöfen, was hier eine große Rolle spielt. Wir erwarten einfach auch vom Innenministerium und bitten darum, dass auch die entsprechenden Ausführungsbestimmungen, die notwendig sind, Anhänge zu dem entsprechenden Gesetz, dass die vorbereitet werden. Es geht auch weiterhin dann noch, da komme ich auch noch darauf zurück, um die Verbraucherbeiräte. Wie sollen die konstituiert werden? Wie gehen wir damit um? Dass man an diesen Dingen noch weiter arbeitet und ich denke, dass wir dort auf einen guten Weg kommen. Es ist klar, dass hier doch auch ein Umsteuern mit in Gang gesetzt wird, dem muss man sich stellen. Und es ist gesagt worden, wir hatten bisher zinslose Stundungsmöglichkeiten, auch bei uns gibt es da noch heftigen Abstimmungsbedarf, wie wir damit umgehen, mit diesem zinslosen Stundungsprogramm. Aber wir müssen auch die Finanzen im Auge behalten und müssen an die Wurzel gehen. Wir dürfen nicht nur Kosmetik betreiben, wir müssen an die Wurzel gehen, dass über die Strukturhilfe wirklich in den Verbänden angesetzt wird und dass wirklich mit der Strukturhilfe die Verbände gesunden, damit sie weiter ihre Aufgaben erfüllen können und nach Möglichkeiten Gebühren und Beiträge senken können, denn das ist unser Ziel. Eines ist unbestritten, das muss man einfach noch mal deutlich sagen, dass Thüringen in den letzten Jahren, ob in der großen Koalition, ob jetzt in der Alleinregierung der CDU, sehr viel für Wasser und Abwasser getan hat. Wir sind von den jungen Ländern das Land, was Gott sei Dank auf diesem Gebiet am weitesten voran ist. Das muss man auch mal mit sagen.
Und ich denke, wir wissen aber auch, dass im Lande unter der Bevölkerung noch sehr, sehr viel Aufklärungsbedarf notwendig ist, dass noch sehr viele Fragen anstehen, dass es eben nicht dazu kommt, wenn eben bestimmte Dinge zusammenfallen, von Wasserbeiträgen über Abwasserbeiträge, Straßenausbaubeiträge, dass genügend Möglichkeiten da sind, dass man eben nicht, wie es immer wieder die PDS beschwört und heraufbeschwört, am liebsten möchten sie es ja wahrscheinlich sehen, dass am Ende jemand sein Haus wirklich verkaufen muss.
Wir werden dafür Sorge tragen, dass auch jetzt dieses nicht passiert. Herr Ramelow, Sie haben das noch nicht gesagt, Sie sind noch nicht so lange da, schauen Sie mal hinter sich, die sagen das laufend.
Es geht mir einfach darum, dass wir hier eine Möglichkeit haben, dass vor Ort weiter entschieden werden kann. Ich sage ganz klar und deutlich, wir müssen umsteuern, wir müssen an die Wurzel gehen, aber wir müssen uns auch genau den Zeitpunkt anschauen, wenn wir mit der zinslosen Stundung hier abbrechen, das sage ich auch, darüber muss noch geredet werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir wird gewunken, wir hätten genug gesagt, aber eines muss ich noch sagen
es waren die eigenen Leute, Sie können ruhig klatschen; Sie brauchen ja nicht zuzuhören, Sie können ja mit in die Beratung kommen, da können Sie gerne an der Arbeit mitmachen, wir machen das schon das fünfte Mal jetzt, Herr Ramelow. Und statt Sie da Sprüche loslassen, mal echt mitarbeiten.
Danke. Ich möchte noch ein Wort sagen zu den Verbraucherbeiräten. Wir haben diese Diskussion auch zu den letzten zwei Novellen zumindest in Ansätzen auch hier gehabt, wo es darum ging, Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, kann man den Bürgermeistern in den Verbandsräten das zumuten, dass man hier Einschränkungen macht mit der Veröffentlichungspflicht und Fristen und Ähnliches. Ich glaube, es war richtig, dass wir uns gegen auch den Gemeinde- und Städtebund hier durchgesetzt haben und diese Dinge in das KAG geschrieben haben. Als Bürgermeister und Verbandsrat, der das hautnah manchmal muss man sagen, leider - immer wieder miterleben muss, vor welchen schweren Entscheidungen man steht, denke ich, sollten wir diesen Verbraucherbeiräten doch unsere Zustimmung geben. Ich weiß, dass das keine einfache Geschichte ist, und viele Bürgermeister und Verbandsräte fühlen sich hier irgendwo düpiert, das hier sowas geschaffen werden soll. Aber, ich denke, gerade wenn es um das Geld der Bürgerinnen und Bürger geht, sollte man auch diese Möglichkeit eröffnen, dass die Gutwilligen, die mitarbeiten wollen mit Fach- und Sachkompetenz, dass sie sich hier mit einbringen können und dass es auch dazu führen kann, dass Gebühren und Beiträge gesenkt werden können. Und deswegen werden wir erstens der Anhörung entgegensehen, dass wir am 21. - und da setze ich auf die SPD - diese Anhörung durchführen. Ich hoffe und wünsche, dass die PDS natürlich mitmacht. Dr. Wildauer, Sie machen natürlich mit!