1. Wie viele Bedienstete der Vollzugspolizei Thüringen waren zum Stichtag 1. April - im mittleren, - im gehobenen, - im höheren Dienst und - im Angestelltenverhältnis bei welchen Behörden und Einrichtungen beschäftigt (ge- gliedert u. a. nach Innenministerium, Landeskriminalamt [LKA], Polizeidirektionen, Bereitschaftspolizei [Bepo], Polizeiverwaltungsamt [PVA] und Verfassungsschutz)?
2. Wie viele Beförderungen wurden im polizeilichen Vollzugsdienst a) zum 1. April 1999, b) zum 1. April 2000 - gegliedert nach mittlerem, gehobenem und höherem Dienst, - gegliedert nach Polizeibehörden und Einrichtungen (u.a. Polizeidirektion, LKA, Bepo, PVA) vorgenommen?
3. Ist beabsichtigt, auf der Grundlage eines Personalentwicklungskonzepts den Stellenplan der Vollzugspolizei weiter an das Niveau der Stellenpläne der anderen Bundesländer heranzuführen, und was beinhaltet das Konzept?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte vorab zu dieser Anfrage nur sagen, Deutschland hat mit 12 : 11 Stimmen die Fußballweltmeisterschaft zugesprochen bekommen
und braucht sich deshalb nicht durch die Mühsal einer vielleicht nicht erfolgreichen Qualifikation zu quälen.
Sehr geehrter Herr Dr. Dewes, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Frage wie folgt - sie hat ja fast Dittes'sche Qualität, was die Aufschlüsselungsdinge betrifft.
Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Um die Fragen im Sinne des Fragestellers beantworten zu können, müsste ich hier Zahlenkolonnen vortragen. Das kann nicht im Sinne einer Mündlichen Anfrage sein und deshalb will ich wesentliche Aussagen zu den Fragen machen, bin aber gerne bereit, im Innenausschuss Näheres auszuführen und Ihnen dann Einzelheiten oder Zahlenkolonnen vorzulegen.
Zu Frage 1: In der Thüringer Polizei waren im Bereich der Vollzugspolizei im April 2000 im mittleren Dienst 5.068 Vollzugsbeamte, im gehobenen Dienst 1.520 Vollzugsbeamte, im höheren Dienst 83 Vollzugsbeamte und im Angestelltenverhältnis 73 Angestellte im Polizeivollzugsdienst tätig.
Zu Frage 2: In der Thüringer Polizei wurden im Bereich der Vollzugspolizei zum 1. April 1999 insgesamt 741 Vollzugsbeamte befördert. Zum 1. April 2000 wurden insgesamt 242 Vollzugsbeamte befördert. Zu der auffallenden Diskrepanz will ich einige Hinweise geben, da sonst die Zahlen zu falschen Schlüssen verleiten können und ich nicht hoffe, dass das im Sinne des Fragestellers wäre. Zu den Beförderungsterminen der Jahre 1997 bis einschließlich 1. April 1999 ging die Bestrebung dahin, die vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten nahezu vollständig auszuschöpfen. Dabei wurden allerdings auch Beamte befördert, deren Leistungen unterdurchschnittlich waren. Die nach den Massenbeförderungen bis Ende 1999 noch vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten sowie die zusätzlich bewilligten 300 Planstellenhebungen wurden zum
01.04.2000 nicht vollständig ausgeschöpft, da auch für zukünftige Beförderungstermine Möglichkeiten für leistungsstarke Beamte vorgehalten werden müssen. Auch in Zukunft muss die Motivation unserer Polizeivollzugsbeamten durch die Honorierung herausragender Leistungen durch Beförderungen möglich sein. Aus diesem Grund wird - anders als in den vergangenen Jahren - zukünftig konsequent nach Leistungskriterien befördert werden. Hinzu kommt, dass im Gegensatz zu den vergangenen Jahren inzwischen haushaltsrechtliche Normalität im Stellenplan der Thüringer Polizei eingetreten ist. Aufgrund der eben schon erwähnten, bislang durchgängigen Beförderungszahlen und im Vergleich noch darüber liegenden Durchschnittsbeförderung im Wahljahr 1999 bestehen kaum noch stellenmäßige Möglichkeiten zur Beförderung. Aus diesem Grund können in der Thüringer Polizei im Jahr 2000 sowie in Zukunft wesentlich weniger Vollzugsbeamte befördert werden.
Zu Frage 3: Für die Thüringer Polizei ist ein Personalentwicklungskonzept in Arbeit, welches u.a. die Angleichung der Stellenpläne an die IMK-Beschlüsse von 1992 beinhalten soll. Mit dem Haushalt 2000 betragen die Laufbahnanteile im Stellenplan der Thüringer Polizei im mittleren Dienst 72,79 Prozent, im gehobenen Dienst 26,07 Prozent, im höheren Dienst 1,14 Prozent. Die gesamten Planstellen für Polizeivollzugsbeamte aller Länder zusammengenommen ergeben für die Bundesrepublik mit Stand 1998 insgesamt folgende Laufbahnanteile: im mittleren Dienst 47,34 Prozent, im gehobenen Dienst 51,12 Prozent, im höheren Dienst 1,54 Prozent. Bei diesen Anteilen ist allerdings zu berücksichtigen, dass in einigen Bundesländern die zweigeteilte Laufbahn umgesetzt wird. Dies relativiert die Aussagekraft vorgenannter Zahlen erheblich. Die Thüringer Polizei - in der wir nicht die zweigeteilte Laufbahn einführen wollen, sondern bei der dreigeteilten Laufbahn bleiben - hat besonders im Bereich der Laufbahn des gehobenen Dienstes erheblichen Nachholebedarf. Unser Ziel ist es, die Richtzahlen der Innenministerkonferenz zu erreichen, welche lauten: mittlerer Dienst 60 Prozent, gehobener Dienst 38 Prozent, höherer Dienst 2 Prozent. Das Personalentwicklungskonzept wird dieser Zielstellung Rechnung tragen.
Frau Präsidentin, ich bitte um die Feststellung, dass die Frage im Sinne des § 91 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags nicht hinreichend beantwortet ist. Die Landesregierung ist verpflichtet, nach Artikel 53 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 91 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags alle Fragen zu beantworten. Die Anfrage ist von der Präsidentin angenommen worden. Der Innenminister erklärt, dass er nicht
Frau Präsidentin, dann muss man aber auch darauf hinweisen, dass nach § 90 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags die Frage so zu stellen ist, dass diese von der Landesregierung in kurzer und knapper Form zu beantworten ist. Wenn dies nicht geschehen ist und bei der Ausarbeitung der Antwort durch die Landesregierung festgestellt wird, dass dies nicht möglich ist, so - denke ich - ist es korrekt, bei der Beantwortung der Frage darauf hinzuweisen.
Ich denke, eine Debatte dazu ist an dieser Stelle nicht fruchtbar. Ich stelle zunächst fest, dass eingeräumt worden ist, dass die Frage im umfassenden Sinne nicht beantwortet werden kann und dass sie demzufolge nicht beantwortet ist, obwohl sie in dieser Fassung zugelassen worden ist. Ich folge dem Antrag, den der Abgeordnete Dr. Dewes gestellt hat.
Frau Präsidentin, für die Landesregierung stelle ich fest, dass die Frage, wie sie der Abgeordnete Dr. Dewes gestellt hat, eigentlich nicht der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags entspricht, da sie nicht in kurzer und knapper Form beantwortbar ist.
Und ich habe deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ich bereit bin, diese konkreten Aufschlüsselungen im Innenausschuss - dort, wo sie auch hingehören - vorzulegen.
Wir sind zunächst bei der Frage - Herr Abgeordneter Dittes, haben Sie eine Nachfrage dazu? Über den Gegenstand verhandeln wir jetzt nicht weiter. Ich werde dazu noch eine Ergänzung abliefern.
Ja, eine Frage. Herr Köckert, auf welcher Ebene und evtl. in welchem Gremium wird denn über die Beförderungen beschlossen und wie begründet die Landesregierung eine evtl. Veränderung des Verfahrens gegenüber früheren Verfahrensabläufen?
Die Beförderungen gehen nach den Leistungskriterien, da gibt es ganz feste Reglementarien. Da wird nicht auf irgendwelchen Ebenen entschieden.
Unabhängig von der Prüfung, die Sie noch vornehmen werden, beantrage ich die Weiterberatung der Antwort in diesem Teil im Innenausschuss.
Jetzt versuchen wir das mal zu klären. Das Nachfragepotenzial ist erschöpft. Erstens hatte ich vorhin schon mitgeteilt, dass ich dem Antrag des Abgeordneten Dr. Dewes folge. Mir ist noch mitgeteilt worden, dass der Landtagsverwaltung ein Fehler unterlaufen ist, so dass wir diesen Fall im Ältestenrat beraten werden, und zwar in seiner Gänze. Das zum Ersten. Zum Zweiten gibt es den Antrag zur Überweisung an den Innenausschuss namens der Fraktion der PDS, wenn ich das richtig verstanden habe. Ist dieser Antrag namens der Fraktion der PDS gestellt worden, Herr Abgeordneter Dittes?
Das ist so, also werden wir über diesen Antrag zur Weiterberatung abstimmen. Ich gebe dazu noch den Hinweis, dass das auch ein Vorschlag zur Güte sein könnte. Wer der Weiterberatung dieser Frage einschließlich der Antwort im Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.
Das muss gezählt werden. Ich bitte mal zu zählen. Danke schön. Gegenstimmen? Die bitte ich auch zu zählen. Im Verhältnis 36 : 13 ist das erforderliche Quorum von einem Drittel erreicht.
Entschuldigung. Na ja, Sie bringen hier auch die enormen Herausforderungen schon bei der zweiten Frage gleich nach einem anstrengenden Vormittag und ich bitte Sie, bei der weiteren Beratung Folgendes zu berücksichtigen, dass auch einer Präsidentin an der Stelle mal ein Fehler unterlaufen kann.
Also, 36 : 13 ist das Stimmergebnis; das erforderliche Quorum ist nicht erreicht, damit gibt es keine Beratung. Aber ich versichere, dass wir das im Ältestenrat aufnehmen werden. Ich komme zum Aufruf der Frage in Drucksache 3/759 des Abgeordneten Dr. Dewes - Personalabbau im Bereich der Thüringer Landesverwaltung.
Die Landesregierung hat angekündigt, in der Landesverwaltung außerhalb des Schulbereichs bis zum Jahr 2005 1.691 Stellen einzusparen.
1. Welche konkreten Einzelpläne und Verwaltungsbereiche sind in welchem Umfang jahresbezogen an den Einsparungen beteiligt?