Protokoll der Sitzung vom 06.07.2000

2. Sind Polizei und Justiz als Aufbaubereiche von den Einsparungen ausgenommen?

3. Sind die Hochschulen des Landes und die Landeskrankenhäuser von den Sparmaßnahmen im Personalbereich ausgenommen?

Herr Minister, einen ganz kleinen Moment bitte. Wir haben Gäste bekommen. Im Anschluss an die Festveranstaltung anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Verwaltungshilfe für die Justiz sind Gäste aus Hessen, aus Bayern und aus Rheinland-Pfalz eingetroffen. Ich begrüße ganz herzlich den hessischen Staatsminister der Justiz Dr. Christean Wagner auf der Besuchertribüne,

(Beifall im Hause)

den bayerischen Staatsminister der Justiz Dr. Manfred Weiß

(Beifall im Hause)

und die rheinland-pfälzische Staatssekretärin für Justiz Erika Reischauer-Kirchner.

(Beifall im Hause)

Herzlich willkommen hier bei uns. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Herr Minister Köckert jetzt zur Beantwortung der Frage.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Dewes, meine Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Entscheidung der Landesregierung stellt nicht auf konkrete Verwaltungsbereiche und Jahre ab. Die Aufteilung erfolgt nach Einzelplänen. Die Landesregierung hat sich dafür entschieden, eine Gesamtzahl für die Legislaturperiode festzulegen, um den Ressorts innerhalb dieses Rahmens in den Einzelplänen einen individuellen Entscheidungsspielraum zu belassen. Die Einzelheiten werden im Rahmen des Doppelhaushalts 2001/2002 und des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums bis 2004 mit den einzelnen Ressorts festgelegt. Dabei geht die Landesregierung von folgendem Stellenrückgang außerhalb des Bereichs des Kultusministeriums aus: im Bereich der Thüringer Staatskanzlei eine Stellenreduzierung um 15 Stellen, im Bereich des Innenministeriums eine Stellenreduzierung um 357 Stellen, im Ressortbereich des Justizministeriums eine Stellenreduzierung um 221 Stellen, im Bereich des Finanzministeriums eine Stellenreduzierung um 453 Stellen, im Bereich des Wirtschaftsministeriums eine Stellenreduzierung um 32 Stellen, im Bereich des Sozialministeriums eine Stellenreduzierung um 144 Stellen, im Bereich des Landwirtschafts- und Umweltministeriums eine Stellenreduzierung um 215 Stellen, im Bereich des Wissenschaftsministeriums eine Stellenreduzierung um 208 Stellen, insgesamt also eine Stellenreduzierung außerhalb des Kultusbereichs um 1.645 Stellen.

Zu Fragen 2 und 3: Die Landesregierung hat sich entschlossen, in allen Ressorts Einsparungen vorzunehmen, jedoch nicht nach dem Rasenmäherprinzip. Die Landesregierung ist sich einig, dass es Verwaltungsbereiche gibt, die sich noch im Aufbau befinden, und dieser Situation wird entsprechend Rechnung getragen werden.

Gibt es weitere Fragen dazu? Herr Abgeordneter Pohl.

Herr Innenminister, bezüglich der Frage 2 konkret: Ist die Polizei auch betroffen vom Stellenabbau? Denn wir gehen ja von der Tatsache aus, Herr Minister, dass wir im Bereich der Polizei mindestens noch 400 neue Stellen brauchen würden, wenn wir die Polizeidichte auf 1 : 340 berücksichtigen und das ganze Problem der Autobahnpolizei beachten müssen. Darauf hätte ich gern auch eine Antwort.

Herr Kollege Pohl, ich habe doch deutlich gesagt, dass wir der Situation der Bereiche, auch in der Polizei, die sich noch im Aufbau befinden, entsprechend Rechnung tragen werden.

Gibt es weitere Nachfragen? Ich stelle die Beantwortung der Frage fest und komme zum Aufruf der Frage in Drucksache 3/760 des Abgeordneten Dr. Dewes - Personalabbau im Schulbereich.

Personalabbau im Schulbereich

Die Landesregierung hat vor einigen Tagen die Öffentlichkeit davon unterrichtet, dass sie in den nächsten Jahren beabsichtigt, fast 9.000 Stellen im Landeshaushalt einzusparen. Der überwiegende Teil soll im Schulbereich erbracht werden (7.259).

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen zeitlichen Schritten soll - jahresbezogen ab 2000, - nach Schulformen aufgegliedert und - durch welche konkreten Maßnahmen der Personalabbau im Lehrerbereich erfolgen?

2. Hat die Landesregierung die Absicht, zum Erreichen ihres Abbauziels - Kündigungen auszusprechen, - größere Klassen zu bilden oder - die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer zu erhöhen?

3. Hat die Landesregierung die Absicht, zur Erreichung ihres Ziels die im Hortbereich tätigen Erzieherinnen und Erzieher an kommunale oder freie Träger zu entlassen, und können die neuen Träger mit einer Kostenerstattung durch das Land rechnen?

4. In welchem Umfang ist beabsichtigt - schulformbezogen und jahresbezogen - bis 2005 Neueinstellungen in den Schuldienst vorzunehmen?

Herr Minister Dr. Krapp, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dewes beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Festlegung der Jahresscheiben zur Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums wird in den jeweiligen Haushaltsplänen erfolgen. Die entsprechende Frage wird also mit Vorlage des Haushaltsentwurfs 2001/2002 beantwortet.

Der Abbau von Lehrerstellen soll durch folgende Maßnahmen realisiert werden: Zum 1. Januar 2001 entfallen die nicht zur Realisierung notwendiger Einstellungen benötigen freien Stellen. Durch das Floatingmodell werden im Zeitraum bis 1. August 2005 weitere Stellen frei durch natürliches Ausscheiden altersbedingt und auf Wunsch der Bediensteten werden weitere Stellen frei, durch den Wegfall von planmäßiger Mehrarbeit und von dienstlichen Hinderungsgründen gemäß Floatingmodell ist mit dem Freiwerden weiterer Stellen zu rechnen. Weitere Stellen sollen durch Altersteilzeit einschließlich Protokollnotiz 4 zum Tarifvertrag Altersteilzeit des Thüringer Kultusministeriums sowie durch freiwilliges Ausscheiden freigesetzt werden. Darüber hinaus sind Bedarfskündigungen nicht auszuschließen. Auf die Fortsetzung der Vereinbarungen mit Hessen und Niedersachsen zum Einsatz Thüringer Lehrerinnen und Lehrer in diesen Ländern weise ich der Vollständigkeit halber an dieser Stelle hin.

Zu Frage 2: Die Landesregierung hat nicht die Absicht, zum Erreichen ihres Abbauzieles größere Klassen zu bilden oder die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer zu erhöhen. Zur Frage nach Kündigungen verweise ich auf meine Antwort auf Frage 1.

Zu Frage 3: Die Landesregierung hat diese Absicht nicht.

Zu Frage 4: Das Thüringer Kultusministerium wird auch in den kommenden Jahren bemüht sein, im Rahmen der Möglichkeiten einen Einstellungskorridor für junge Lehrkräfte zu erhalten. Entscheidend für die Realisierung solcher Einstellungen ist jedoch auch das Vorhandensein geeigneter Bewerber.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es Nachfragen zu diesem Thema? Das scheint nicht der Fall zu sein. Ich stelle die Beantwortung der Frage fest und komme zum Aufruf der Mündlichen Anfrage in

Drucksache 3/761 des Abgeordneten Dr. Dewes - Novellierung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes.

Novellierung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG)

Die Landesregierung hat dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zugeleitet, der in einem neuen § 7 b Abs. 3 ThürKAG die Ermächtigung für die kommunalen Träger beinhaltet, unbebaute Grundstücke so lange von der Beitragspflicht durch zinslose Stundung auszunehmen, bis tatsächlich bebaut, tatsächlich angeschlossen oder veräußert wird.

Nach Einschätzung des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes werden nur wenige Aufgabenträger den Druck aushalten, diese Ermächtigung nicht in Satzungsrecht umzusetzen. In der praktischen Anwendung bedeutet dies für die Aufgabenträger große Einnahmeausfälle. Der Gemeinde- und Städtebund fordert, die Absätze 3 bis 6 des neuen § 7 b ThürKAG ersatzlos zu streichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung, bevor der Gesetzentwurf beschlossen wurde, eine Erhebung darüber durchgeführt, welche Flächengrößen von der Ermächtigung des § 7 b Abs. 3 ThürKAG erfasst werden können und welche Einnahmeverluste für die Aufgabenträger als weitestgehendes Ergebnis möglich sind?

2. Wie beabsichtigt die Landesregierung die Einnahmeausfälle der Aufgabenträger im Hinblick auf die notwendigen kurz- und mittelfristigen Investitionen zu ersetzen oder ist sie der Auffassung, dass die Aufgabenträger selber die Einnahmeausfälle zwischenfinanzieren sollen als zusätzliche Belastung für die Gebührenschuldner oder gar alle Bürgerinnen und Bürger?

3. Wie sind Eigentümer und Erbbauberechtigte zu behandeln, die in den vergangenen Jahren für unbebaute Grundstücke bereits Beiträge bezahlt haben, und sind die jeweiligen Aufgabenträger ermächtigt oder gar verpflichtet, ihnen die zinslose Stundung auch zu ermöglichen unter Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge?

Herr Minister Köckert, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Dewes, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Es wurde keine Erhebung durchgeführt. Eine solche Erhebung ist auch nicht erforderlich, weil die Höhe

der Einnahmeverluste im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung von den Aufgabenträgern selbst bestimmt wird.

Zu Frage 2: Zinslose Stundungen zugunsten bestimmter Abgabenschuldner dürfen nicht zulasten anderer Abgabenschuldner erfolgen. Aber es ist keine Finanzierung der Einnahmeausfälle durch die Landesregierung vorgesehen. Die Möglichkeiten der zinslosen Stundung werden daher in das Ermessen des jeweiligen Aufgabenträgers gestellt.

Zu Frage 3: Das Änderungsgesetz sieht bezüglich des § 7 b Abs. 3 des ThürKAG in seiner neuen Fassung keine Rückwirkungsbestimmung vor. Eine Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge kommt auf Grundlage dieser Bestimmung daher nicht in Betracht.

Gibt es Nachfragen dazu? Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich die Beantwortung der Frage fest und komme zum Aufruf der Frage in Drucksache 3/765 der Abgeordneten Dr. Klaus - Auswirkungen der Klärschlammablagerungen auf den Grundstücken der Landesentwicklungsgesellschaft mbH (LEG) im geplanten Landschaftspark Nohra.

Meine Frage lautet wie folgt: Seit 1996 wurden auf dem Gebiet der ehemalig militärisch genutzten Liegenschaft Nohra Klärschlämme und Klärschlammkomposte abgelagert. Ablagerungsmächtigkeit und Mischungsverhältnisse zwischen Klärschlamm und anderen, weniger belasteten Stoffen wurden im Rahmen von Änderungsgenehmigungen zur ursprünglichen Baugenehmigung mehrfach verringert. Die Ablagerung ist per Untersagungsverfügung im Jahr 1998 eingestellt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang wurden bei den oben genannten Maßnahmen Stoffe aufgetragen, die dazu geeignet sind, eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften hervorzurufen?

2. In welchem Umfang sind Ammonium und Nitrat als Nährstoffe nach Ablagerung der Klärschlämme und Klärschlammkomposte für die bisher vorgesehene Bepflanzung im geplanten Landschaftspark Nohra verfügbar oder werden durch Bodenprozesse in solche umgewandelt?