Protokoll der Sitzung vom 06.07.2000

Wenn man das Archiv weiter befragt, findet man, dass das Gesetz ohne Aussprache verabschiedet worden ist man höre und staune, ohne Aussprache. Waren das nun goldene Zeiten oder nicht? Ich weiß es nicht, warum der Bedarf zum Aussprechen nicht größer war, es wurde eben einfach verabschiedet. Aber so ändern sich die Zeiten, wir haben nun fast zehn Jahre Erfahrung mit diesem Gesetz, das in seinem Grundgehalt trotz einiger kleiner Änderungen bis heute erhalten geblieben ist. Wir haben in den Jahren bald erkannt, wo die Schwierigkeiten in diesem Gesetz liegen, dass die Kameralistik, die alte klassische Rechnungsführung der Parlamente, nicht immer hilfreich ist. Wir haben diese Erkenntnisse auch auf Bundesebene verfolgt. Es gab eine lange und ausführliche Diskussion des Bundes mit den Ländern - Herr Höhn, Sie haben das dargestellt -, es gab Streit mit den Ländern und es gab einen Vermittlungsausschuss und es gab auch ein Vermittlungsergebnis und letztlich führte das zum Haushaltsrechtsfortentwicklungsgesetz des Bundes. Ein tolles Wort, aber es besagt nichts weiter, als dass die Haushaltsgesetze der Länder mehr Flexibilität und mehr neuere Entwicklungen auch hinsichtlich der, nicht der Kameralistik sozusagen verwirklichen sollen, sondern mehr der kaufmännischen Buchhaltung. Damit war der Weg frei letztlich auch für die Novellierung der Haushaltsordnung hier in Thüringen. Die CDU hat sich seit Jahren dafür ausgesprochen, dass die Haushaltsordnung modernisiert werden muss. Die CDU hat das auch in ihrem Wahlprogramm von 1999 noch einmal bekräftigt. Wir brauchen heute ein modernes Haushaltsrecht, das sich den Erfordernissen eines sich rasant entwickelnden und verändernden Umfelds anpassen kann. Wir brauchen mehr Flexibilität statt Erstarrung, wir brauchen mehr Eigenverantwortung statt Bürokratie, wir brauchen mehr Dynamik statt Stillstand. So gesehen, meine Damen und Herren, ist dieses Gesetz, auch wenn es im Interesse der Öffentlichkeit nicht so im Mittelpunkt steht, ein echtes Re

formgesetz. Die positiven Wirkungen, die an einigen Beispielen noch zu nennen sind, werden leider viel zu wenig registriert. Aber das Gesetz zeigt, dass es sich im Kern um ein Reformgesetz handelt und dass Reform in Thüringen möglich ist. Und dass das erst mit der absoluten Mehrheit in Thüringen möglich ist, glaube ich, ist gut für Thüringen. Sie haben, meine Damen und Herren, Herr Pidde und Herr Höhn, Herr Pidde in der Einbringungsrede in der ersten Lesung und Herr Höhn jetzt, noch einmal verkündet, dass die SPD die Änderungen schon lange gefordert hat. Herr Höhn spricht davon, nun endlich ist das geschehen; aber Sie haben vergessen zu sagen, dass die Änderungen von der SPD in der großen Koalition eben auch blockiert worden sind. Nun kann man sagen, wer wen blockiert ist da die Frage.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Einfach falsch.)

Nein, das ist nicht falsch. Sie haben einen Passus nicht gewollt, der Ihnen nicht - Sie haben es doch eben dargestellt - gepasst hat. Es ist die Regel, dass der Finanzminister ein Vetorecht bekommt.

(Zwischenruf Abg. Dr. Schuchardt, SPD: Wo ist es jetzt?)

Das werde ich Ihnen gleich sagen. Warten Sie nur ab, das kann ich Ihnen erklären, wo das ist. Aber Sie wollten das nicht. Weil Sie dieses Vetorecht wie der Teufel das Weihwasser fürchten, haben Sie gesagt, dass Sie das nicht wollen, obwohl es doch überall, im Bund und bei den Ländern, verankert ist.

(Zwischenruf aus der SPD-Fraktion)

Doch, doch, das haben wir. Meine Damen und Herren, das Einspruchs- und Vetorecht des Finanzministers ist in Zukunft gegeben. Es ist zwar nicht in der Landeshaushaltsordnung, aber es ist in der Geschäftsordnung verankert. Und es ist völlig egal, ob es in der Landeshaushaltsordnung steht oder ob es in der Geschäftsordnung steht.

(Zwischenruf Abg. Dr. Schuchardt, SPD: Warum musste es denn früher ins Gesetz und jetzt nicht?)

Weil es überhaupt notwendig ist, dass es ein Veto des Finanzministers gibt, und Sie wollten es ja gar nicht. Meine Damen und Herren, Ihre Kollegen wollten es im Kabinett gar nicht. Wir sind der Meinung, dass es hineingehört, und jetzt ist es in der Geschäftsordnung verankert, so wie es z.B. auch beim Bund verankert ist.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, was beim Bund nicht ganz schlecht ist, womit Herr Waigel leben konnte und womit Herr Eichel leben kann, warum soll damit nicht auch Herr Trautvetter le

ben können.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, zurück zum Gesetz. Ich denke, dieses Gesetz bricht wirklich mit Tabus, die über viele Jahrzehnte, vielleicht sogar Jahrhunderte der Parlamentsgeschichte das Budgetrecht der Parlamentariar betroffen haben. Es ist auch richtig, das Parlament gibt ureigene Rechte ab und legt sie in die Verantwortung der Exekutive. Wir haben damit einen Systemwechsel vorgenommen, der in die Parlamentsrechte einschneidet und der letztlich auch Parlamentsgeschichte schreiben wird. Es ist folgerichtig, dass die Präsidentin darauf aufmerksam gemacht hat, und es entspricht ihrem Amt und ihrer Aufgabe zur Wahrung der Rechte der Parlamente darauf aufmerksam zu machen.

Meine Damen und Herren, es ist unser politischer Wille, dass wir zu mehr flexiblen und mehr budgetierten Haushaltsformen kommen. Wir sind auch der Meinung, wenn wir das tun, müssen wir darüber nachdenken, wie wir die Kontrollfunktion des Parlaments stärken. Ich werde später noch auf diesen Punkt zurückkommen. Worin bestehen denn die flexibilisierenden Elemente? Ich möchte es an einigen Beispielen darstellen: Bisher war es in vielen Fällen üblich, dass aus Sorge, dass nicht ausgegebenes Geld am Jahresende vom Finanzminister einkassiert wird, dieses Geld schnell noch ausgegeben wird; egal für was, egal wofür, Hauptsache man hat es dem Finanzminister nicht zurückzugeben. Das ist töricht und dumm, so meinen wir. Es ist sinnvoller, wenn wir Regelungen finden, dass wir hier dieses - was im Sprachgebrauch als das so genannte Dezemberfieber bekannt ist und das der Rechnungshof ja auch oft kritisiert - Jährlichkeitsprinzip der Landeshaushaltsordnung aufweichen. Deshalb ist die Übertragbarkeit der Mittel ins nächste Jahr ein wichtiges und richtiges Mittel, um die Torschlusspanik beim Geldausgeben im Dezember aufzuheben. Und, Herr Höhn und Frau Neudert, ich bin auch nicht der Meinung, dass man alles übernehmen muss, was Rechnungshof und was auch Präsidentinnen sagen - es sind auch nur Menschen. Ich denke, man muss jedem seine Meinung zugestehen, auch unserer Präsidentin. Das muss auch Folgendes heißen, dass wir uns eine eigene Meinung bilden dürfen als Parlament, dass wir das Recht haben auch eine eigene Meinung durchzusetzen, wenn es vernünftig und richtig ist. Die Einbeziehung des Haushalts- und Finanzausschusses bei der Übertragbarkeit der Mittel ist sicherlich in bestimmten Fällen richtig, aber wir wollen, dass in der Landeshaushaltsordnung der Grundsatz der Übertragbarkeit gilt; deshalb wollen wir die generelle Regelung in der Landeshaushaltsordnung. Wir behalten uns aber vor, im Einzelfall auch im Haushaltsgesetz an der jeweiligen Stelle Festlegungen zu treffen, die die Deckungsfähigkeit bei den Titeln bzw. die Übertragbarkeit bei den Titeln entsprechend so regeln, wie sie auch von der Präsidentin vorgeschlagen wurden. Insofern behalten wir uns das Recht vor, im Einzelfall zu entscheiden, ob wir dem Rechnung tragen wollen oder nicht. Das Gleiche trifft zu bei der Deckungsfähigkeit

von Titeln, wie ich gerade gesagt habe. Es ist aus unserer Sicht töricht, wenn in einem Titel noch Geld übrig ist, während in anderen Titeln für wichtige Aufgaben das Geld fehlt. Wir wollen, dass wichtige Aufgaben nicht behindert werden, und deswegen denke ich, dass es wichtig ist, dass wir auch die Deckungsfähigkeit erklären, und zwar dort, wo verwaltungsmäßig oder sachliche Zusammenhänge bestehen oder wo die Ausgaben dann für sparsame Mittelverwendung sorgen. Dann sollten wir auch hier wieder dem Grundsatz nach die gegenseitige Deckungsfähigkeit oder die einseitige Deckungsfähigkeit festlegen. Wir wollen dann im Einzelfall wieder entscheiden im Haushaltsgesetz, ob wir wieder Einschränkungen der Deckungsfähigkeit festschreiben, dass der Haushalts- und Finanzausschuss an bestimmten Stellen auch ein Mitspracherecht erhält. Aber wir wollen, dass in der Haushaltsordnung dem Grundsatz gefolgt wird, dass die Deckungsfähigkeit verankert ist. Auch hier behalten wir uns im Einzelfall vor, beispielsweise so, wie von der Präsidentin vorgeschlagen, wie auch im Haushaltgesetz 2000 in § 4 Abs. 2 vorgesehen ist, dass, wenn 20 Prozent des Ansatzes überschritten werden, der dem Haushalts- und Finanzausschuss vorzulegen ist. Aber das wollen wir im Haushaltsgesetz dann im konkreten Fall festlegen können. Wenn wir, und das ist hier offenkundig geworden, ich hatte das eben gesagt, Kompetenzen an die Exekutive abgeben, müssen wir darüber nachdenken, wie wir unsere Kontrollkompetenz verstärken. Wir denken darüber nach, ob wir z.B. einen Rechnungsprüfungsausschuss mit dieser Aufgabe betrauen können. Das bedeutet, dass wir mehr Erfolgskontrolle durchführen. Wir wollen kontrollieren, ob die Zielplanung und die Aufgaben, die das Haushaltsgesetz formuliert haben, auch erfüllt worden sind. Wir haben einige Elemente, die dieses Anliegen verfolgen, bereits im Gesetz verankert. Beispielsweise in § 7 haben wir die Erfolgskontrolle bei Privatisierung durch den Haushalts- und Finanzausschuss festgelegt. Wir folgen damit übrigens auch dem Landesrechnungshof. Wir haben in § 14 den Forderungen des Landesrechnungshofs und auch des Steuerzahlerbundes Rechnung getragen, dass wir die Auflistung der Ist-Stellen-Besetzung bei Beamten und Angestellten vorschreiben. Wir haben in § 16 vorgeschrieben, um die Überschaubarkeit für voraussichtliche Ausgaben im künftigen Jahr zu verbessern, auch hier die vorhersehbaren Ausgaben sofort nach deren Bekanntwerden eine Informationspflicht gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss festzuschreiben. Sie sehen also, unser Motto lautet: mehr Flexibilität, mehr Verantwortung der Exekutive, aber auch mehr Kontrollen, beispielsweise über einen Rechnungsprüfungsausschuss im Parlament. Wir sind der Meinung, das Gesetz ist ein Reformgesetz. Es ist gut und wir wollen, dass den Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses hier zugestimmt wird. Wir empfehlen Ihnen die Annahme des Gesetzes. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung Minister Trautvetter.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst darf ich mich einmal recht herzlich für die konstruktive Beratung der Novelle der Landeshaushaltsordnung im Haushalts- und Finanzausschuss bedanken, und ob wir das letzte Land sind, welches die Änderungen der Bundesrahmengesetzgebung in Landesrecht umsetzt oder nicht, das ist in dem Fall gar nicht entscheidend, weil wir es durch die Haushaltsgesetze der letzten Jahre jedes Mal im jeweiligen Haushaltsgesetz bereits umgesetzt haben.

(Beifall Abg. Dr. Zeh, CDU)

Da kann man sehr darüber streiten. Ich will vielleicht gleich den einen Punkt aufgreifen: Vetorecht ja oder nein. Nur, Herr Dr. Schuchardt, bitte, wir sollten bei der Wahrheit bleiben. Ansonsten muss ich ja wirklich die Koalitionsausschussprotokolle hervorholen.

(Zwischenruf Abg. Ellenberger, SPD: Tun Sie das!)

Die SPD wollte das Vetorecht des Finanzministers weder in der Geschäftsordnung noch in der Landeshaushaltsordnung.

(Beifall bei der CDU)

Und jetzt haben wir es so geregelt, wie es beim Bund üblich ist, wie es bei vielen Ländern üblich ist; dort steht es in der Geschäftsordnung der Landesregierung drin.

(Zwischenruf Abg. Dr. Schuchardt, SPD: Seit wann?)

Seit 2000, wenn die Geschäftsordnung mit den letzten Abstimmungen - mit dem Finanzminister ist sie in diesem Punkt abgestimmt, über die Abstimmungsprobleme mit anderen Ressorts ist der Finanzminister nicht ganz informiert.

Aber vielleicht noch mal zu einigen Punkten, die hier angesprochen wurden. Wir gehen, wenn wir das Haushaltsrecht in Deutschland ändern - und es wird sich im Haushaltsrecht in Deutschland noch vieles ändern -, natürlich diese Gratwanderung zwischen Budgetrecht des Parlaments und flexibler und wirtschaftlicher Haushaltsführung. Sachsen hat sich eine Zielstellung gestellt, in sechs bis sieben Jahren die Kameralistik abzuschaffen. Die gehen da viel schärfer heran, wie wir es eigentlich momentan machen, führen über Globalhaushalte an Universitäten Kosten-Leistungs-Rechnungen, Kostenstellenrechnungen und vieles andere ein. Man muss über solche Themen reden in Zukunft. Nur, in dieser Gratwanderung verlagert sich die Aufgabe des Parlaments auch in eine andere Richtung. Der

Kollege Zeh hat es gesagt, die Aufgaben des Haushalts- und Finanzausschusses werden weggehen in diesem Punkt von der Aufstellung des Haushalts in eine permanente Kontrolle im Haushaltsvollzug. Und dieser Verantwortung müssen sich auch die Parlamente stellen und ich glaube, dass wir da vieles in den letzten Jahren schon auf den Weg gebracht haben. Ich habe Verständnis für bestimmte Forderungen der Landtagspräsidentin, auch in diesem Punkt. Ich hätte sogar Verständnis für den einen Punkt, den wir immer in das Haushaltsgesetz hineinschreiben. Nur, meine Damen und Herren, diese 20-Prozent-Regelung, wie sieht denn die jetzige Praxis aus? Wir haben ein Personalkostenbudget. Das heißt, die Hauptgruppe IV ist über den Einzelplan deckungsfähig. Die Hauptgruppe V ist über einen gesamten Einzelplan deckungsfähig mit Ausnahme der Verfügungsmittel der Minister und Staatssekretäre. Die Hauptgruppe VI ist über einen Einzelplan deckungsfähig, die Hauptgruppen VII und VIII sind über das Kapitel deckungsfähig. Titelgruppen sind generell gegenseitig deckungsfähig. Was wird denn eigentlich zurzeit noch von einer flexiblen Haushaltsveranschlagung herausgenommen? Das mag ein Betrag sein, der sich vielleicht in einer Größenordnung bewegt von weniger als 10 Prozent des Haushaltsvolumens. Und wenn ich bei diesen Beträgen noch die kofinanzierten EU- und Bundesprogramme abziehe, die generell nur so in Anspruch genommen werden können, wie es Drittmittel gibt, dann bleibt ein so minimaler Betrag, und wenn wir das dann in die Landeshaushaltsordnung hineinschreiben, dann ist das der falsche Weg. Ich denke, man muss in Zukunft über - dort, wo das Parlament definitiv sagen möchte, ich möchte im Haushaltsvollzug ein Mitbestimmungsrecht haben, gehört das dann in das jeweilige Haushaltsgesetz des Landes und wahrscheinlich sogar titelbezogen hinein. Einen Punkt möchte ich noch ansprechen, wo ich Vorschläge der PDS nicht verstehe, oder sie haben einen anderen Grund. Warum will man die Bruttoveranschlagungen der Kredite? Warum wollen Sie dem Finanzminister ein Instrument in die Hand geben, wo er über die Bruttoveranschlagung der Kredithöhe das Haushaltsvolumen sowohl in der Veranschlagung als auch im Vollzug beliebig nach oben ziehen kann; es sei denn, Ihr Hintergedanke ist dabei, damit hätten wir die Möglichkeit, die verfassungsgemäß gebotene Obergrenze von 40 Prozent des Personalkostenbudgets natürlich auszuhebeln. Das heißt, die Bruttoveranschlagung der Kredite hat genau den gegenteiligen Effekt. Er sorgt nicht für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, sondern wird dafür sorgen, dass bestimmte Kostensteigerungen auftreten können. Und wir müssen auch dafür sorgen, dass das veranschlagte Haushaltsvolumen so ausgewiesen wird, wie es reell dann umgesetzt werden muss.

Meine Damen und Herren, man kann über die Kredite, müsste ich als Finanzminister eigentlich sagen, am liebsten wäre mir eine Grundgesetzregelung und eine Regelung im Haushaltsgrundsätzegesetz des Bundes, der der öffentlichen Hand verbietet, Schulden aufzunehmen, denn das wäre wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand so, wie es jedes Unternehmen machen muss und wie es jede Familie

machen muss zu Hause. Man kann auch dort nur das Geld ausgeben, was man einnimmt. Ein Unternehmen ist pleite und eine Familie bekommt es auch irgendwann, wenn sie mehr ausgibt, als sie hat, mit Banken und anderen Institutionen zu tun. Wir sind in Deutschland noch nicht so weit, deswegen ist der Vorschlag richtig, die Kredithöhe wirklich nur auf die eigenfinanzierten Investitionen zu beschränken, was wir auch bis jetzt jedes Mal im Haushalt gemacht haben. Und als solches eine redaktionelle Klarstellung dieser Sache: Dagegen ist nichts einzuwenden.

Ich denke, dass wir mit der Novelle der Landeshaushaltsordnung die Umsetzung der Änderungen Haushaltsgrundsätzegesetz und Bundeshaushaltsordnung in Landesrecht vollzogen haben, und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall bei der CDU)

Es werden weitere Redemeldungen signalisiert. Einen kleinen Moment bitte, die Gäste wollen uns wieder verlassen. Ich wünsche Ihnen noch einen guten Tag.

(Beifall im Hause)

Ich denke, inzwischen kann ich schon den Redebeitrag des Abgeordneten Dr. Schuchardt aufrufen. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der verehrte Herr Finanzminister sprach mich eben namentlich an und bat mich, doch hier bei der Wahrheit zu bleiben. Das hat sich ja nun mit ein paar Zwischenrufen weitgehend geklärt, aber nicht ganz, und den Rest der Aufklärung, den möchte ich hier gern besorgen.

Es ist also richtig, dass die SPD-Seite in der Koalitionsregierung dieses Vetorecht weder in der LHO noch in der GGO, in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung, wollte.

(Beifall Trautvetter, Finanzminister)

Das ist erst einmal richtig. Aber nicht richtig ist, dass aufgrund einer solchen Blockade, wie Sie es nennen, die LHO vor einem Jahr nicht verabschiedbar gewesen wäre. Sie sagen doch jetzt auch, es braucht nicht in die LHO hinein, es kommt in die Geschäftsordnung. Also, was hätte eigentlich der Verabschiedung der LHO vor einem Jahr im Wege gestanden? Nichts.

(Beifall bei der SPD)

Und wie eng verbunden diese Frage mit der LHO einerseits und der Geschäftsordnung andererseits ist

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Sie woll- ten oder konnten es doch nicht verabschieden.)

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister)

oder eben gerade nicht ist, das ergibt sich aus... Ich würde den Herrn Finanzminister doch bitten, noch einmal hier an das Pult zu gehen und zu sprechen und mich jetzt einmal sprechen zu lassen und meinen Vortrag hier nicht ständig durch Gebrummel zu begleiten.

(Beifall bei der SPD)

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister: Zwischenrufe sind das Salz in der Suppe.)

Ja, das ist doch kein Zwischenruf, das ist doch ein Koreferat, was Sie hier halten wollen.

(Heiterkeit bei der SPD)

Wie wenig verbunden diese Sache ist, GGO einerseits und LHO andererseits, das ergibt sich doch aus dieser nebulösen Antwort des Herrn Finanzminister auf meinen Zwischenruf hin, ob es denn jetzt schon in der GGO wäre. Ja. Seit wann? Seit 2000. Ich sage, genau seit wann? Und dann höre ich: Ja, mit meinem Haus ist es abgestimmt; wie das mit den anderen Häusern ist, weiß ich nicht. Das heißt doch im Klartext: Es ist offensichtlich seitens der ganzen Landesregierung noch nicht abgestimmt, demzufolge ist es heute überhaupt noch nicht in Kraft. Und wenn das so ist, dann ist das doch eine faustdicke Falschinformation, dass Sie versuchen, uns hier die Taschen vollzuhauen - übrigens auch der Abgeordnete Dr. Zeh -, dass das in der Geschäftsordnung seinen Niederschlag gefunden hätte. Um diese Sache endgültig aufzuklären, kündige ich jetzt schon an: Ich werde eine Mündliche Anfrage an die Landesregierung stellen zum nächsten Termin - das ist dann leider erst nach den Sommerferien