Protokoll der Sitzung vom 06.07.2000

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Da gibt es doch die 94er Regelung.)

Meine Damen und Herren, die beabsichtigte Regelung zur Kostenbeteiligung der Straßenbaulastträger an den Unterhaltskosten der Straßenentwässerung ist zu begrüßen. Die handwerklichen Mängel der Regelung sind aber unverkennbar. Darauf hat zutreffend der Thüringische Landkreistag während der Anhörung verwiesen. Im Ergebnis der Anhörung sind wir auch zur Erkenntnis gekommen, dass die Kostenbeteiligung der Straßenbaulastträger im Thüringer Straßengesetz geregelt werden sollte. Inhaltlich stimmen wir mit dem Regelungsziel der Landesregierung überein. Es besteht jedoch die Gefahr, dass durch die beabsichtigte Regelung im Kommunalabgabengesetz ein zu großer Rechtsinterpretationsspielraum entsteht, der zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten führen könnte.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf soll - so zumindest die Aussagen des Innenministers und der CDU-Fraktion - deshalb heute bereits verabschiedet werden, damit die bevorstehenden Bescheidungen bereits auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung erfolgen können. Die bevorstehenden Bescheidungen sind mit der Festsetzungsfrist zum 31. Dezember dieses Jahres begründet, eine Frist, die hier schon dreimal verändert wurde und damit kaum zur Rechtssicherheit in Thüringen beigetragen hat.

Die Bürger kann man kaum für den nun entstandenen Zeitdruck verantwortlich machen. Verantwortlich sind aber die Aufgabenträger und auch die Aufsichtsbehörden, die die Situation bewusst oder unbewusst herbeigeführt haben. Trotz der beschriebenen Situation können wir die Begründung der Landesregierung für die Gesetzeseile nicht akzeptieren und auch nicht nachvollziehen. Der Zeitdruck ist künstlich erzeugt und soll von den tatsächlichen Zielen der Gesetzesnovelle ablenken. Diese Ziele bestehen erstens in der Einsparung von Landesmitteln durch Wegfall der Zinsbeihilfe und zweitens im Ablenken von der Landesverantwortung, indem angeblich der kommunale Ermessensspielraum erweitert wird. Keine der gesetzlichen Neuregelungen steht zwingend im Zusammenhang mit den bevorstehenden Bescheidungen. Die Stundungsmöglichkeiten sind bei bürgerfreundlicher Auslegung des § 15 Abs. 3 des jetzigen Gesetzes bereits möglich. Die Verbraucherbeiräte können auf die bevorstehenden Bescheidungen keinen Einfluss mehr ausüben. Die Kostenbeteiligung der Straßenbauträger wird erst künftig die Gebühren beeinflussen. Wenn es einen Einfluss auf die Beiträge gäbe, müssten die bevorstehenden Bescheidungen ausgesetzt und neu ermittelt werden. Wir können nur die Landesregierung und die

Mehrheitsfraktion im Landtag auffordern: Nehmen Sie den Gesetzentwurf zurück. Bevor diese unzureichende Regelung in Kraft tritt, ist es besser, es ändert sich überhaupt nichts.

(Beifall bei der PDS)

Lassen Sie uns in den Ausschüssen und mit den Betroffenen weiter diskutieren und nach Lösungen ringen, die tatsächlich bezahlbare Kommunalabgaben sichern. Insofern haben wir den SPD-Antrag im Innenausschuss begrüßt, den Gesetzentwurf abzulehnen und neu zu erstellen.

Meine Damen und Herren, selbst die CDU ist mit der Verfahrensweise zum Gesetzentwurf offensichtlich überfordert.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Wenn man von formalen Änderungen absieht, dann hat der Innenausschuss den Regierungsentwurf nur in einem Punkt geändert. Dies trifft das Nutzungsverhältnis bei den so genannten übergroßen Grundstücken. Es wurde - ich sagte es schon - von 1 : 6 auf 1 : 3 reduziert. Nachdem diese Beschlussempfehlung des Innenausschusses vorlag, hat die CDU zu dieser Empfehlung einen weiteren Änderungsantrag vorgelegt. Offenbar geht in der CDU-Fraktion einiges drunter und drüber.

(Beifall bei der PDS)

Zwischen der CDU-Fraktion und der Landesregierung scheint es vermutlich auch Kommunikationsprobleme zu geben. Bei der Stundungsmöglichkeit für Kleingärten wird diese nun auch ermöglicht, wenn ein Anschluss vorhanden ist.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das ist doch gut.)

Das finde ich auch gut. Aber diese Änderung hatte die PDS eingebracht in den Innenausschuss und dort wurde sie nicht bestätigt. Auch als ich noch einmal darauf verwiesen hatte, dass ich absolut nicht verstehe, warum die CDU diesen letzten Satz nicht versteht, zu streichen, da wurde mir vorgehalten, wie gut der Innenminister mir das eigentlich oder den Anzuhörenden begründet hat, zwei Tage später legen Sie den Änderungsantrag vor. Ja, das ist positiv, dass er überhaupt kommt, aber es spricht doch nicht für die Qualität Ihrer Arbeitsweise.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion hat darauf verwiesen, dass sie zurzeit an einem umfangreichen Gesetzentwurf für ein Kommunalabgabenentlastungsgesetz arbeitet. Die konzeptionellen Grundüberlegungen hat die Fraktion Ende April 2000 beschlossen. Der Rohentwurf wurde zwischenzeitlich Bürgerinitiativen zur Diskussion übergeben. Wir werden am 8. Juli 2000 diesen Rohent

wurf mit Kommunalpolitikern diskutieren und wir haben auch das Innenministerium dazu eingeladen. Das wird auch vertreten sein. Die Sommerpause werden wir nutzen, um den Gesetzentwurf fertig zu stellen und dem Landtag zuzuleiten. Mit dem Gesetz werden voraussichtlich 11 Einzelgesetze geändert bzw. neu gefasst. Wir wollen umfangreiche Bürgerbeteiligung sichern, die Erhebung von Kommunalabgaben transparenter machen und sichern, dass mittelfristig die Gebühren und Beiträge für alle bezahlbar gestaltet werden. Wenn Sie gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen, dann stellen Sie sich dieser Diskussion und beschließen Sie heute nicht ein Gesetz, das kaum Lösungsansätze bietet, aber dafür umso mehr Verwirrung stiften wird. Sie stoßen mit Ihrem Vorhaben nicht zu den Ursachen vor, sondern betreiben Kosmetik an den Symptomen.

Der vorliegende Entschließungsantrag der SPD verdeutlicht die Richtigkeit unseres Gesetzesvorhabens. Wir unterstützen den SPD-Antrag und arbeiten an unserem Gesetz weiter.

Meine Damen und Herren, in der jetzigen Fassung ist der Entwurf für die PDS nicht annehmbar. Wir haben im Innenausschuss umfangreiche Änderungsanträge vorgelegt, die wir aus unserem Entwurf für ein Kommunalabgabenentlastungsgesetz entnommen haben. Dabei haben wir uns bewusst auf den vom Gesetzentwurf tangierenden Regelungsbedarf begrenzt. Der tatsächliche Regelungsbedarf wird weit darüber hinausgehen. In altbekannter Art und Weise hat die CDU-Mehrheit im Ausschuss alle Vorschläge abgelehnt,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das stimmt nicht, das weise ich zurück.)

ohne ernsthaft die Inhalte zu diskutieren. Wir werden heute Ähnliches mit anderen Anträgen im Landtag erleben. Sie werden aber erleben, dass die PDS solide Vorschläge zur öffentlichen Diskussion stellt. Keiner, meine Damen und Herren, auch die PDS nicht, hat Patentlösungen für bezahlbare Kommunalabgaben.

(Beifall bei der PDS)

Im Gegensatz zu Ihnen stellen wir uns ernsthaft der Diskussion und behaupten nicht, dass nur unsere Lösungen die richtigen sind. Dass Ihre Lösungen keinesfalls richtig waren, zeigt eindeutig die kommunale Praxis. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Fiedler, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Kollegin Wildauer, es sind starke Worte

gefallen: Kalter Krieg. Ich könnte noch mehrere nennen, die Sie genannt haben, ich lasse es weg. Mir ist es erstens zu wichtig, weil wir uns heute hier über dieses Kommunalabgabengesetz und zur Einführung von Verbraucherbeiräten in diesem hohen Haus unterhalten. Ich glaube, man kann es sehen wie man will, es ist ein wichtiges Gesetz, was für unsere Aufgabenträger, für die Bürger hier in diesem Landtag beschlossen werden sollte. Da kann man zu vielen Punkten unterschiedlicher Meinung sein, aber eines sollte man zumindest machen, dass man sich mit der Materie beschäftigt und auch weiter daran mitarbeitet. Und Sie hatten z.B. gesagt, Frau Kollegin Dr. Wildauer, gerade wenn es darum ging, ob 1 : 6 oder 1 : 3, wir hätten da gewürfelt. Also im Ausschuss habe ich niemanden würfeln sehen. Sie können uns glauben, wir haben auch nicht gewürfelt. Wir haben uns einfach Mühe gegeben - aus der Anhörung heraus. Sie waren doch dabei und haben die Anhörung nachlesen können. Oder wenn Sie zufällig nicht zugehört haben sollten, als dieses von Mehreren gefordert wurde, dem haben wir uns gestellt und haben das hier auch mit eingebracht. Sie hatten auch noch gesagt, gerade als es vorhin um die Kleingärtner ging, ich will nur vorab noch ein paar Bemerkungen machen, dass es gerade auch zu den Kleingärtnern, Sie hatten im Zusammenhang noch einige Dinge im Ausschuss eingebracht und deshalb ist dem nicht zugestimmt worden. Ich gebe auch zu, wir hatten erst vor, nach Rücksprache mit dem Ministerium, das über die Verordnung und Ausführungsbestimmungen entsprechend zu regeln. Nach mehreren Beschäftigungen und Nachfragen war das zu unsicher und deshalb haben wir es als Antrag noch nachgereicht. Ich glaube, es ist nie zu spät und jeder in diesem hohen Hause kann bis zum Abschluss der Debatte Anträge einbringen, damit man diese noch mit berücksichtigt. Wir sind uns da nicht zu schade, dass wir dieses hier getan haben.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat uns diesen Gesetzentwurf heute hier vorgelegt. Ich glaube, sie hat sich nicht gescheut, sich diesem sensiblen Thema auch weiterhin zu widmen und dieses aufzugreifen. Wir begrüßen das. Denn auf diese Weise können zum einen die bisher gesammelten Erfahrungen aktualisiert werden und zum anderen wird aber z.B. mit der Einführung der Verbraucherbeiräte ein völlig neues Instrument zur verbesserten Einsetzung des vor Ort bestehenden Sachverstands geschaffen. Auf die einzelnen Punkte der Novelle komme ich gleich noch einmal zurück. Lassen Sie mich aber vorher einige Punkte zum Verfahrensverlauf herausstellen. Die durchgeführte umfangreiche Anhörung hat noch einmal die unterschiedlichen Positionen der einzelnen Interessenverbände herausgestellt. Auch wenn sie sehr kurzfristig angesetzt war, sind die Ausführungen der Anzuhörenden als konstruktiv und sehr hilfreich für die weitere Gesetzesberatung zu betrachten.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Wir haben aber keinen Einfluss auf die... genommen.)

Herr Kollege Pohl, da möchte ich Ihnen ausdrücklich widersprechen. Ich hatte gerade einiges dargelegt, z.B. 1 : 3 für die Kleingärtner.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Na, ja, die Kleingärtner.)

Wir kommen noch darauf zurück, Herr Pohl. Ich möchte mich noch mal in diesem Zusammenhang...

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Da haben wir aber eine andere Meinung dazu.)

Herr Kollege Pohl, ich möchte mich in diesem Zusammenhang - ich glaube, auch in Ihrem Namen - bei den Anzuhörenden recht herzlich bedanken, dass sie sich die Mühe gemacht haben und hier zu dieser Anhörung waren, um Ihren Sachverstand mit einzubringen.

(Beifall bei der CDU)

Des Weiteren möchte ich an dieser Stelle die Zusammenarbeit mit der PDS-Fraktion im Ausschuss hervorheben. Ja, Sie haben richtig gehört, die möchte ich hervorheben. Während die Vertretung der SPD-Fraktion sich an der Diskussion nicht beteiligte, war bei der PDS zu erkennen, dass sie zu Gunsten der Sache keine Blockadehaltung aufbaute. Eine solche Arbeit aller Oppositionsfraktionen wäre für die zukünftige Zusammenarbeit sicher wünschenswert.

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Aber jetzt, aber jetzt.)

(Beifall bei der CDU)

An dieser Stelle möchte ich es aber nicht versäumen, ausdrücklich die Landesregierung zu bitten und aufzufordern, solche wichtigen Gesetzesvorhaben, die doch sehr umfänglich sind und sehr ausgiebig beraten werden sollten, in Zukunft bitte eher einzubringten, damit die Beratungszeit dazu länger ist.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Wie jetzt?)

Ich glaube, meine Damen und Herren, ob nun der linken Seite oder des Hauses, wir sind das Parlament und wir haben schon das Recht, die Landesregierung zu bitten, dass dieses in Zukunft etwas günstiger in der Verfahrensweise gewählt wird. Ich will aber nicht verschweigen - und das will ich auch ausdrücklich hinzufügen -, es ist ja nicht so, dass gerade die Anzuhörenden, die wir hier hatten, und wir selber, die wir uns hier mit der Materie beschäftigen - Herr Kollege Pohl, Sie sind von Anfang an im Innenausschuss. Wir lassen uns, ich glaube, seit sieben oder acht Jahren regelmäßig im Innenausschuss berichten. Und regelmäßig musste die Landesregierung vortragen, Herr Kollege

Dewes, Sie wissen, wie das manchmal geschmerzt hat, immer wieder auf dieselbe Stelle, aber wir haben nicht locker gelassen und ich sage, übergreifend in den Fraktionen, dass wir dieses Thema...

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Das hat mit dem Gesetzentwurf nichts zu tun.)

Herr Kollege Schemmel, Sie waren ja damals auch auf der anderen Seite. Sie waren damals Staatssekretär. Sie können uns glauben, wir haben die Landesregierung damals kontrolliert und das machen wir heute auch noch so.

Lassen Sie mich nun auf einzelne Punkte des Gesetzentwurfs eingehen. Mit der Regelung des § 7 Abs. 7 dürfen Vorauszahlungen für leitungsgebundene Einrichtungen nur bis zu 80 Prozent des künftigen Beitrags erhoben werden. Diese Regelung ist nach derzeitiger Gesetzeslage bis zum 31.12.2000 befristet. Um aber die Beitragszahler nicht mit überhöhten Vorauszahlungen zu belasten, haben wir uns entschlossen, die Regelung auch über diesen Zeitpunkt hinaus fortzuführen. Damit kommen wir dem nicht selten zu Recht geäußerten Unmut vieler Bürger entgegen, die oft sehr hohen finanziellen Belastungen vertretbar zu gestalten. Auch die jetzige Regelung des § 7 a Abs. 7 hat gezeigt, dass es Fälle gibt, die zu einer Doppelbelastung der Bürger führen. Denn diese Regelung hat lediglich Überleitungsregelungen für die Fälle getroffen, in denen vor der Einführung dieses wiederkehrenden Beitrags ein Erschließungsbeitrag oder ein einmaliger Beitrag nach § 7 entstanden ist. Was geschieht aber dann, wenn der Erschließungsbeitrag erst nach der Einführung des wiederkehrenden Beitrags entsteht? Auch für diese Fälle haben die Gemeinden nun in ihren Satzungen Überleitungsregelungen zu treffen. Gleiches gilt für die Zahlung von Ausgleichsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ganz wichtig erscheint uns auch die Neuregelung zu den Stundungsfragen, denn bisher waren zwar Stundungsmöglichkeiten aufgeführt, sie folgten aber keinem erkennbaren System. Diesem Mangel wird mit der Novelle abgeholfen. In diesem Zusammenhang werden aber auch die bisher bestehenden Stundungsmöglichkeiten - etwa für kleingärtnerisch genutzte Flächen ober unbebaute Grundstücke - erweitert. Damit kommen wir einmal mehr der entsprechenden Bitte vieler Betroffener nach. Ich möchte hier noch mal verweisen auf die Richtlinie von 1995, die etwas in der Beachtungsweise zurückgetreten ist, weil nämlich die zinslose Stundung hier in den Vordergrund getreten ist. Ich denke, dass wir auch mit der Richtlinie von 1994 viele Dinge und insbesondere für Bedürftige hier erledigen können. Das Problem, das wir mit der zinslosen Stundungsregelung hatten, es galt für alle. Es gab sicher auch den einen oder anderen Gutverdienenden, der davon profitiert hat, und andere hätten es vielleicht gebrauchen können. Ich denke aber, dass in der 94er Richtlinie, Herr Minister Köckert, das noch erweitert werden muss um juristische Personen, dass man hier also besser mit dieser Richtlinie umgehen kann.

Ich gehe davon aus, dass Sie das in Ihrem Redebeitrag noch verstärken, dass die Landesregierung dieses vorhat, dieses auch unverzüglich dahin gehend zu ändern.

Auch dem als ungerecht empfundenen Zustand, dass sich Träger der Straßenbaulast der Beteiligung an den Kosten der Straßenoberflächenentwässerung entziehen, nimmt sich die Novelle in § 12 Abs. 1 an. Nunmehr kann die Kostenbeteiligung dieser Straßenbaulastträger auch rechtlich durchgesetzt werden. Ich gebe persönlich unumwunden zu, mir wäre es lieber gewesen, wir hätten dies gleich in das richtige Gesetz geschrieben, aber manchmal muss man auch Kompromisse schließen und hier ist einer geschlossen worden. Ansonsten wäre es vielleicht in dem anderen Gesetz geändert worden. Aber wir sind ja noch länger im Landtag, so dass wir ggf. uns noch andere Gesetze vornehmen müssen.

Schließlich möchte ich die bereits oben kurz angesprochene Thematik der Verbraucherbeiräte ansprechen. Wie die Anhörung ergeben hat, sind die Ansichten zu diesem Instrument sehr, sehr unterschiedlich. Ich möchte an dieser Stelle kein Geheimnis verraten, dass auch in meiner Fraktion dieses sehr, sehr umstritten ist. Frau Dr. Wildauer, Sie haben es vorhin mit angeführt. Wenn man es dann richtig machen soll, dann muss man es richtig verstärken. Dann gibt es andere, die sagen, die Verbraucherbeiräte brauchen wir überhaupt nicht. Die sind überflüssig wie ein Kropf. Dann gibt es den Gemeinde- und Städtebund, der sagt: Brauchen wir nicht, kommunale Selbstverwaltung. Sie können mir glauben, ich als Bürgermeister bin mittlerweile auch zehn Jahre im Amt; dass wir die kommunale Selbstverwaltung hochhalten, ist - so glaube ich - unbestritten. Aber wir haben auch bei der letzten Novelle, ich will noch mal darauf verweisen, erlebt, wo wir die Bekanntmachung verstärkt haben, verehrte Kollegen des Gemeinde- und Städtebundes, da hat der Gemeinde- und Städtebund damals auch dagegen gesprochen, wir haben es trotzdem gemacht. Es hat uns ein Stückchen weitergeholfen. Mit den Verbraucherbeiräten, will ich an der Stelle ganz klar sagen, sollten wir abwarten, wie es wirkt, ob mit diesen Verbraucherbeiräten der Sachverstand, und ich betone ausdrücklich "der Sachverstand", und es gibt sehr viele sachverständige Bürger, hier mit einfließen kann und daraus für den Beitragszahler entsprechende Korrekturen möglich sein können. Ich glaube, man sollte dieses in der Praxis verfolgen. Wenn es sich positiv bewährt, Frau Dr. Wildauer, dann, denke ich, haben wir etwas gekonnt. Wenn sich die ganze Geschichte positiv bewährt, dann muss man darüber nachdenken, wie damit weiter umgegangen werden sollte.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Aber, Herr Fiedler, Sie haben doch als verantwortungs- bewusster Bürgermeister...)