Die PDS-Position zu diesem Thema ist Ihnen ja bekannt. Was zählt ist jedoch der politische Wille der jeweils an den Schalthebeln der Macht Sitzenden. Ihre Schalthebel, sehr verehrte Damen und Herren von der CDU, bevorzugen zumeist den fünften Gang.
Um den auszufahren, muss natürlich eine Autobahn her. Wenn Sie einen sechsten Gang haben, Herr Primas, ist das natürlich noch besser.
(Zwischenruf Schuster, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Infrastruktur: Der fährt einen Pferdewagen.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat in seinem neuen Gutachten ebenfalls betont, dass Versiegelung nicht nur Nutzungsänderung ist, sondern darüber hinaus auch ein Eingriff, der das Naturgut Boden fast völlig zerstört. Gleichzeitig weist der Rat auf die entsprechenden Unzulänglichkeiten gesetzlicher Ausgleichsregelungen hin. Zurzeit würden Projekte kaum an Eingriffsregelungen scheitern, weil ein Ausgleich der Versiegelung streng genommen nur durch Entsiegelung auf Ausgleichsflächen vorgenommen werden kann. Diese stehen aber nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Der Rat empfiehlt deshalb für künftige Gesetzgebungen, sich auf Versiegelungen von Flächen zu beziehen, Flächenverbrauchsklauseln aufzunehmen. Dem kann man nur zustimmen. Zudem sehen wir für das Land Thüringen gleichfalls erheblichen Nachholbedarf hinsichtlich der Regelungen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Natureingriffen. Das entsprechende Landesgesetz geht aus Sicht der PDS hier nicht weit genug, da es doch eher als Ermächtigungsgesetz bezeichnet werden müsste. Unseren Standpunkt dazu haben wir in der 2. Legislaturperiode in der Diskussion um die Neuregelungen zum Naturschutzgesetz deutlich gemacht, indem wir Folgendes gesagt haben: Im Sinne des Schutzes der natürlichen Umwelt muss es Anliegen eines entsprechenden Gesetzes sein, den Eingriff selbst zu erschweren. Aber genau das Gegenteil ist erreicht worden. Sie haben mit Ihrer Regelung Tür und Tor geöffnet, dass am Ende wirklich alles Mögliche an Projekten gemacht werden kann.
Herr Kummer, darf ich Sie einmal kurz unterbrechen. Liebe Frau Krause, auch wenn Herr Kölbel ein wichtiger Mensch ist, aber jetzt hier bitte keine Pressegespräche während der Sitzung und in diesem Raum. Sie dürfen fortfahren.
Danke. Ein weiteres Problem ist, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht mehr in den betroffenen Regionen stattfinden müssen. Genau genommen müssen sie in Thüringen gar nicht mehr stattfinden, wenn man an die Flächenübertragung von Teilen des Hainich durch den Bund an das Land denkt. Eine solche Lex Trasse, wie sie unsere Fraktion in der vorigen Legislatur richtig benannte, bringt nicht einen zusätzlichen Baum oder auch nur einen Grashalm für die versiegelte Verkehrsfläche; mal ganz abgesehen davon, dass die betroffene Bevölkerung an der Autobahn den Hainich wegen seiner Entfernung wohl nur im Rahmen eines Wochenendausflugs aufsuchen kann.
Herr Minister, Sie haben ja eben angedeutet, dass auch als Ersatzmaßnahme für die Thüringer Waldautobahn in Zukunft wieder Hainichflächen an das Thüringer Land übertragen werden sollen. Ich glaube, die Südthüringer Autobahnanlieger werden sich sehr darüber freuen, dass sie dann in Zukunft im Hainich schön spazieren gehen können.
Wildkatze besichtigen. Ich kann Ihnen versichern, ich war schon des Öfteren inzwischen im Hainich. Für einen Südthüringer ist es wirklich ein ziemliches Stück, das er fahren muss, aber das fördert natürlich wieder den Verkehr und damit die Notwendigkeit von Autobahnen aus Sicht der CDU.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz der genannten Unzulänglichkeiten müssen wir als Opposition vorerst mit dem Naturschutzgesetz leben. Demnach ist auch eine gewisse Effizienzkontrolle von Ausgleichsmaßnahmen vonnöten.
Dazu muss ich noch einmal auf den Umweltbericht zurückkommen. Mit den Offenbarungen zu den bisher eingeleiteten Maßnahmen stellt sich das Ministerium wirklich ein Armutszeugnis aus. Es heißt darin: "Kontrollen werden bisher nur ansatzweise durchgeführt. Auch landesweite Übersichten zum Stand der Realisierung festgesetzter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stehen nicht zur Verfügung." Jetzt ist man dabei, erst mal eine fachliche Arbeitsgrundlage für Effizienzkontrollen unter
Einbeziehung der Vorhabenträger zu erstellen. Dann werden statistische Erhebungen über die bisherige Anzahl von Begutachtungen genannt. Diese Erhebungen scheint es erst seit August 1998 zu geben.
Meine Damen und Herren, was war denn davor? Existieren dazu überhaupt keine Angaben? Es reicht wohl nicht aus, sich hinter dem digitalen Eingriffs- und Kompensationsinformationssystem zu verstecken, das jetzt wohl alles richten soll. Damit möchte ich es mit den Darstellungen der für uns schon äußerst fragwürdigen Herangehensweise an die Probleme bewenden lassen.
Meine Damen und Herren von der CDU, die PDS sieht sich in Anbetracht des Gesagten in ihrer Position bestätigt, stets einen wachen Blick auf Ihre so genannte Naturschutzpolitik zu haben. So, wie Sie zurzeit gehandhabt wird, ist es nicht der Stein der Weisen, sondern eine Katastrophe. Ich hoffe, mit dem angekündigten Bodenschutzgesetz werden endlich Konsequenzen aus dem gegenwärtigen unbefriedigenden Zustand gezogen. Wenn wir nichts unternehmen, meine Damen und Herren, wird Thüringen bald ähnlich zubetoniert sein wie es einige alte Bundesländer schon sind. Konsequenzen, wie das ständige Rheinhochwasser, wären die logische Folge. Deshalb fordere ich Sie auf, achten Sie gemeinsam mit uns darauf, dass dem Treiben der ständig ausufernden Flächenversiegelung ein Ende bereitet wird. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir sprechen heute über den Bericht des Umweltministers zu § 7 des Thüringer Naturschutzgesetzes. Dieser Paragraph ist nach längerer Diskussion geändert worden. Ich will nur noch mal kurz etwas zum Hintergrund sagen. Von der Grundidee ist es natürlich vernünftig, zunächst selbstverständlich zu sehen, ob ein Eingriff nicht vermeidbar wäre. Wenn das nicht möglich ist, gilt im Prinzip das Grundprinzip, dass dort ein Ausgleich oder Ersatz geschaffen werden muss, wo der Eingriff stattfindet. Das ist bundesweit so üblich. Ich denke, es ist auch eine vernünftige Regelung, dass diejenigen, die vor Ort betroffen sind von einem Straßenbau, einem Gewerbezentrum - wie auch immer - vor Ort ihren Ausgleich erfahren.
Wir mussten aber erkennen, dass es in Thüringen durch die Vielzahl von Großprojekten zu einer Anhäufung kommt, die zweierlei Effekte hat. Der Effekt eins: In Gebieten, in denen die Landwirtschaft noch sehr gut
und effektiv arbeiten kann, werden nicht nur die Flächen für die jeweiligen Maßnahmen benötigt, sondern darüber hinaus in erhöhtem Umfang auch Flächen für Naturschutzmaßnahmen. Da jeder weiß, dass die Unternehmen, z.B. die DEGES, äußerst restriktiv ist, was den Punkt betrifft "an welcher Stelle wird denn festgestellt, dass ein Betrieb existenzgefährdet ist?", sahen wir uns hier veranlasst, über dieses Problem neu nachzudenken. Denn es macht ja keinen Sinn, wenn schon wertvolle Ackerfläche verloren geht, dann daneben noch einen Krötenteich anzulegen, den die Natur möglicherweise an dieser Stelle überhaupt nicht gewollt hätte.
Hinzu kommt Folgendes, und auch das haben wir uns überlegt, dass im Vorfeld dieser Regelung schlicht und einfach aus Mangel an Platz oder an verfügbarer Fläche mit sehr viel Geld sehr viel Unsinn gemacht worden ist. Das muss man hier auch einfach mal sagen, dass es wenig Sinn macht, einen Krötentümpel in dem Kreisel einer Autobahnzufahrt anzulegen,
Was ich noch viel schlimmer finde ist, dass man, weil man eine bestimmte Summe in der Planungsleistung verbauen muss, dann riesengroße Bäume pflanzt, die jahrelang im Container gestanden haben, wohl wissend, dass sie spätestens im zweiten Jahr eingehen. Da sage ich mir immer: Da kann man sich das sparen. Naturschutz sollte nicht so stattfinden.
Nun haben wir, weil natürlich der landschaftsferne Ausgleich ein bundesdeutsches Novum ist, es uns nicht leicht gemacht und lange Diskussionen, z.B. auch mit dem Naturschutzbund und dem BUND, geführt. Anhand der von mir aufgezeigten und nachweisbaren unsinnigen Beispiele hat z.B. der Naturschutzbund hier in Thüringen gesagt, dass sie sich so einen landschaftsfernen Ausgleich vorstellen können, unter den Voraussetzungen die will ich jetzt nicht wiederholen - die der Minister genannt hat, dass vor Ort nichts Sinnvolles möglich ist, dass es auch naturschutzfachlich gar nicht mehr möglich ist, Natur an dieser Stelle zu vermehren oder zu verbessern und dass darüber hinaus dauerhaft Flächen für diesen Ausgleich zur Verfügung stehen. Es ist in der Vergangenheit nicht selten passiert - ich muss das hier auch mal anführen -, dass Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt wurden und dass in der Folge, weil z.B. Eigentumsrechte nicht beachtet wurden, diese dann wieder sozusagen revidiert wurden. Das hat zu großem Unmut auf beiden Seiten geführt und letztendlich der Natur in Thüringen überhaupt nichts gebracht. Das war also der Hintergrund der Überlegungen.
Es gibt in Thüringen nun das erste Beispiel, und das ist die Flächenübertragung im Nationalpark Hainich. Es heißt immer so schön: Man sieht sich bei solchen Vorhaben immer zweimal. Unsere Vorstellung ging dahin, als wir diesen Paragraphen geändert haben, dass eine nicht stattfindende Ausgleichsmaßnahme im Altenburger Land zum Beispiel stattfinden könnte, wo jeder weiß, es gibt dort große devastierte Flächen. Dass damit aber vollkommen intakte Natur angekauft wird, ist nach wie vor, denke ich, ein sehr schlechtes Beispiel für diesen landschaftsfernen Ausgleich.
Unser Einwand damals war - wie ich schon erwähnt hatte, dass dort keine Natur geschaffen wird, sondern schon da ist - auch, dass es eine extrem hohe Bewertung dieser Waldflächen gegeben hat. Das hat zwar in dem Falle zu keinen praktischen Konsequenzen geführt, weil natürlich auch die Ausgleichsmaßnahmen mit dem gleichen Maßstab bewertet wurden. Aber, wie gesagt, man sieht sich zweimal. Dieser Bewertungsmaßstab wird jetzt leider von Bundesseite angesetzt, um auch die anderen Flächen zu bewerten. Das, denke ich, hätte man unter Umständen vermeiden können.
Ich denke, es ist weiterhin sinnvoll, über den landschaftsfernen Ausgleich zu reden, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die CDU hier vollkommen richtigerweise in ihre Begründung reingeschrieben hat, dass diese Mittel der Ausgleichsabgabe übertragen werden können auf die Stiftung "Naturschutz in Thüringen". Was wir nicht wollen, und da werden wir ein sehr wachsames Auge auf das Verhalten des Finanzministers haben, dass Gelder, die hier einfließen, zur Deckung etwa allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet werden. Ich meine, Finanzminister kommen manchmal auf seltsame Ideen, wenn es um Einsparungstätigkeiten geht. Dem werden wir sehr aufmerksam folgen.
Frau Diezel lacht hier so. Ich hoffe natürlich, dass sie uns sehr unterstützen wird in unserem Ansinnen, weil sie ja aus dem Ostthüringer Raum stammt, wo sicherlich Ausgleich und Ersatz noch im erheblichen Maße stattfinden könnten.
Ich schlage deswegen vor, dass dieser Bericht zu diesem § 7 im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt weiter beraten wird, damit man dann in Rede und Gegenrede versuchen kann, gemeinsam auf eine optimale Durchsetzung dieses Paragraphen zu kommen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Dr. Klaus, Ihrem Vorschlag der Weiterbehandlung kann man in diesem Fall sehr gern folgen, denn es ist ja eines unserer Hauptanliegen gewesen, dass wir hier Möglichkeiten der Öffnung bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen haben wollten. Natürlich ist es auch unsere Pflicht, uns hier mit der tatsächlichen Umsetzung und Ausführung zu befassen. Herr Kummer, was Sie zu Umwelt- und Naturschutz in Thüringen sagen ist nicht neu. Herr Dittes hat es meist noch etwas drastischer formuliert. Sie können da also noch ein bisschen zulegen. Ich muss aber sagen, eigentlich ist das, was Sie dazu bringen, nichts weiter als aus der alten ökologischen Phrasenmottenkiste herausgeholt. Wir hören das seit Jahren, Umwelt- und Naturschutz gibt es in Thüringen nicht, findet nicht statt, das Land wird zubetoniert. Es hat sich sogar mal jemand ausrechnen lassen, wie viele Jahre das wohl dauern wird, ich glaube, der Minister hat es dann vorgetragen, bis wir in Thüringen nur noch Beton- und Asphaltflächen haben, also es ist eigentlich keiner Diskussion wert.
Ihre Frage zu den Altbrachen in Industrie und Wohnbau - sicher, Sie haben Recht, es gibt in den Städten genügend Altbrachen. Jetzt versuchen Sie aber ganz einfach mal einen Industriebetrieb oder auch nur einen mittleren Gewerbebetrieb in der Nähe eines Wohngebiets anzusiedeln. Jeder, der damit zu tun hat, weiß, dass es heute schon eine ganze Menge Schwierigkeiten und Probleme gibt, Emissionsschutz und Ähnliches mehr, sehr hohe Auflagen an die Betriebe, es ist also extrem schwierig, jede Altbrache in den Städten wieder mit Gewerbe zu besiedeln. Auf der anderen Seite kann man natürlich diese Flächen, und ich kenne da in Greiz sehr gute Beispiele, durchaus entsiegeln, indem man die Gebäude abbricht, die Versiegelung aufbricht und diese Flächen wieder der Natur zurückgibt. Das tut auch unseren Städten, denke ich, sehr gut. Im Übrigen, die ortsfernen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Sie sprechen den Hainich an und sagen, das ist für uns Südthüringer eigentlich nicht relevant, ist für uns nicht wichtig. Wir haben in Thüringen noch eine ganze Menge Flächen, Tausende von Hektar, die auf Renaturierung, die auf Wiederbelebung warten. Ich denke hier nicht nur ans Wismutgebiet, in dem Bereich der Kalihalden ist da auch noch einiges möglich.
Ich glaube, man kann nicht einfach die Forderung, die die Grünen in den Altbundesländern erheben - in den Altbundesländern, wo eine gute Wirtschafts- und Infrastruktur besteht -, 1 : 1 auf ein Land wie Thüringen übertragen, sich auf der einen Seite hinstellen und sagen,
hier werden Gewerbegebiete eingerichtet, hier werden Flächen versiegelt und auf der anderen Seite stellen sich Ihre Kollegen Ihrer Fraktion hier vorn hin und beschimpfen uns, dass wir nicht genug tun in der Wirtschaftsentwicklung, dass alles viel zu langsam geht. Sie sagen, wir fahren hier im fünften, sechsten Gang; Sie versuchen pausenlos in den Rückwärtsgang zu schalten und das bei voller Vorwärtsfahrt. Ich weiß nicht, wie das gut gehen soll. Sie sollten sich vielleicht auch mal ein bisschen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen zu der ganzen Frage abstimmen, dass Sie am Ende doch ein einheitliches Bild kriegen. Oder Sie sagen einfach, es ist meine private Meinung, meine persönliche Meinung, ich trage das einfach mal so vor. Also, ich habe damit Probleme und sicher meine Kolleginnen und Kollegen auch.
Wir werden sehr wohl darauf achten, dass Umwelt und Naturschutz in Thüringen nicht hinten ansteht. Das wissen Sie auch ganz genau. Sie behaupten trotzdem immer wieder etwas anderes. Wir wissen natürlich auch, dass es ein Spagat ist, den wir hier machen müssen, ein Spagat zwischen wirtschaftlicher und infrastruktureller Entwicklung und dem Erhalt unserer Naturlandschaft, dem Erhalt unserer Wälder, Wiesen, unserer wirklich guten Natur, die ja am Ende auch ein Kapital ist. Wir wollen ja schließlich und endlich im Tourismus, ob nun im größeren Umfang im Thüringer Wald oder im Schiefergebirge, aber auch im sanften Tourismus, z.B. in der Ostthüringer Gegend, etwas tun und dazu brauchen wir intakte Landschaft, dazu brauchen wir auch Natur in jedem Fall, das ist für uns ein großes Kapital.
Was die Novellierung des Gesetzes anlangt, Frau Dr. Klaus, wissen Sie ja genau, was die Streitpunkte waren. Wir haben es zweimal angepackt, und zwar im, ich glaube, Dezember 1998 und mussten dann verschieben den ortsfernen Ausgleich, diesen einzelnen Absatz mussten wir dann noch verschieben in das Frühjahr 1999.
Ja, Frau Becker, ich weiß, da musste Richard erst noch mit Oskar reden und dann wollten wir alles geschenkt kriegen und das hat am Ende dann doch nicht ganz so geklappt,