Protokoll der Sitzung vom 07.07.2000

Der Fortführung der Teilzeit, wird das erweitert und in welchem Maße?

Sie wird so fortgesetzt, wie sie bislang realisiert wird und geplant war.

Ich sehe keine weitere Nachfrage. Damit ist die Frage beantwortet und wir kommen zur Frage der Abgeordneten Frau Dr. Wildauer in Drucksache 3/792.

Realisierung abwassertechnischer Konzepte in den Anliegerorten der Talsperre Leibis?

Der Abwasserzweckverband "Rennsteigwasser" hat ein abwassertechnisches Konzept erstellt, das auch durch das Umweltministerium bestätigt wurde. Im Zusammenhang mit dem Talsperrenbau Leibis haben die Anlieger

orte gegenwärtig Einschränkungen ihrer gemeindlichen Entwicklung hinzunehmen. Eine Ursache dieser Einschränkungen besteht darin, dass nicht bestimmt ist, wann in diesen Orten die abwassertechnischen Konzepte umgesetzt werden. Der Realisierungszeitraum muss unbedingt definiert werden, damit die Orte mittelfristig wieder uneingeschränkt Entwicklungsmöglichkeiten haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Informationen hat die Landesregierung betreffs des Zeitraums der Umsetzung des abwassertechnischen Konzepts in den Anliegerorten der Talsperre Leibis?

2. Unter welchen Voraussetzungen können in den Anliegerorten der Talsperre Leibis bis zur Realisierung des abwassertechnischen Konzepts Infrastrukturmaßnahmen in Angriff genommen werden?

3. Welche Einflussmöglichkeiten auf den Zeitpunkt der Realisierung der abwassertechnischen Konzepte in den Anliegerorten der Talsperre Leibis sieht die Landesregierung?

4. Welche Auswirkungen haben die gegenwärtig laufenden Diskussionen zur Umstrukturierung des Abwasserzweckverbands "Rennsteigwasser" auf die Realisierung der abwassertechnischen Konzepte in den Anliegerorten der Talsperre Leibis?

Herr Minister Sklenar, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage von Frau Dr. Wildauer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zur Sanierung des Einzugsgebiets der Talsperre Leibis und der Vorsperre Deesbach, aus der bereits heute Rohwasser zur Trinkwassergewinnung entnommen wird, ist die Erstellung der wesentlichen Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung bis zum Jahre 2005 geplant. Im Einzugsgebiet der Vorsperre Deesbach und der künftigen Talsperre Leibis liegt die Stadt Neuhaus sowie die Gemeinden Piesau, Schmiedefeld, Lichte und Deesbach. Für diese Kommunen ist der Zweckverband für Wasser und Abwasser "Rennsteigwasser" Abwasserbeseitigungspflichtiger.

Zu Frage 2: Es gelten die gleichen Infrastrukturvoraussetzungen wie an jeder anderen Stelle im Lande. Werden allerdings besondere Anforderungen gestellt, wie etwa das Herausleiten von Abwasser aus dem Einzugsgebiet der Vorsperre Deesbach und der planfestgestell

ten Talsperre Leibis, so werden die erhöhten Anforderungen zu 100 Prozent vom Land gefördert.

Zu Frage 3: Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt als Zuwendungsgeber mit den nachgeordneten Behörden und der Thüringer Talsperrenverwaltung ist in permanenter Beratung mit dem abwasserbeseitigungspflichtigen Zweckverband "Rennsteigwasser" und seinen Verbandsmitgliedern. Es ist geplant, die Umsetzung der zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung notwendigen Abwasserbeseitigungsmaßnahmen im Einzugsgebiet mittels einer Sanierungsanordnung an den Zweckverband "Rennsteigwasser" zu gewährleisten.

Zu Frage 4: Die Realisierung der abwassertechnischen Konzepte ist juristisch zwar nicht abhängig von den grundsätzlichen Organisationsstrukturen des Abwasserbeseitigungspflichtigen und somit auch nicht von der gegenwärtigen Diskussion zur Umstrukturierung des Zweckverbands "Rennsteigwasser". Eine Umstrukturierung des Zweckverbands durch Fusion mit den Zweckverbänden "Saalfeld", "Rudolstadt" und "Sonneberg" ist angezeigt und erstrebenswert, zumal damit durch die Förderung der Strukturhilfe eine Teilentschuldung erfolgen kann. Leider wird dieses im höchsten Maße dadurch erschwert, dass einzelne Gemeinden nach wie vor nicht bereit sind, auf ihre Beschlüsse zum Austritt aus dem Zweckverband "Rennsteigwasser" zu verzichten. Dies wäre aber die Voraussetzung, um die letzten Hürden auf dem Weg zu den Fusionen auszuräumen. So werden die Fusionen mit ihren Entlastungen und Wirkungen erst möglich, wenn die genannten Begehren erfüllt oder rechtskräftig abgewiesen sind.

Es gibt eine Nachfrage. Frau Dr. Wildauer, bitte.

Danke, Herr Minister. Zwei kurze Nachfragen: Sie sprachen von der Sanierungsanordnung. Können Sie schon terminisieren, wann es die geben wird?

Frau Dr. Wildauer, wie gesagt, wir sind ja noch permanent mit dem Verband in Gesprächen und eigentlich warten wir immer noch auf positive Signale, aber ich nehme an, das wird in der nächsten Zeit passieren. Exakt kann ich es Ihnen jetzt nicht sagen, wann der Termin ist, wann die rausgehen.

Noch eine zweite Frage: Zu den Gemeinden, die sich weigern, ich kenne jetzt nur Scheibe-Alsbach, gibt es da

noch andere Gemeinden, können Sie die nennen?

Ja, die kann ich Ihnen nennen, das ist Schmiedefeld und Scheibe-Alsbach, die beiden.

Danke schön. Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Die Frage ist damit beantwortet und wir kommen zur Frage 3/794, Frau Abgeordnete Heß, bitte.

Finanzierung der Frühförderstellen

Frühförderstellen werden nach § 39 ff. des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) auf der Grundlage von § 99 BSHG durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe finanziert. Bisher hat das Land als freiwillige Leistung 50 Prozent der Leitung und der Verwaltung finanziert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es für das Jahr 2000 eine Kürzung der Zuschüsse für die Frühförderstellen, und wenn ja, in welcher Höhe?

2. Für den Fall, dass Frage 1 mit Ja beantwortet wird: Sieht die Landesregierung die Arbeit der Frühförderstellen weiterhin im notwendigen Umfang als gesichert an?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Bedarfsentwicklung in der Frühförderung bis zum Jahr 2004 ein?

4. Wird die Landesregierung weiterhin die Frühförderstellen finanziell unterstützen?

Herr Staatssekretär Maaßen bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage der Frau Abgeordneten Heß wie folgt:

Zu Frage 1: Gegenüber 1999 erfolgte eine geringfügige Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse des Landes für die Frühförderstellen um 55.000 DM auf 1.045.000 DM.

Zu Frage 2: Ja, da unterstellt werden kann, dass die gesetzlichen Kostenträger, nämlich die Krankenkassen und die örtlichen Träger der Sozialhilfe, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Das Land bezuschusst lediglich, wie bereits festgestellt, auf freiwilliger

Basis die Leistungen für die weder die Krankenkassen noch die örtlichen Träger der Sozialhilfe zuständig sind.

Zu Frage 3: In den vergangenen 10 Jahren wurde ein flächendeckendes Netz an Frühförderstellen aufgebaut. In Thüringen gibt es 31 Frühförderstellen. Entsprechend dem besonderen Förderbedarf von sinnesgeschädigten Kindern wurden zusätzlich drei überregional tätige Frühförderstellen für hörgeschädigte und taube Kinder errichtet. Zwei weitere überregionale Frühförderstellen betreuen Kinder mit einer Sehschädigung oder Blindheit. Damit ist der derzeit erkennbare Bedarf gedeckt. Ein zusätzlicher Bedarf bis 2004 ist derzeit nicht absehbar.

Zu Frage 4: Ja.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Tut mir Leid, Herr Staatssekretär Maaßen, kommen Sie bitte noch mal nach vorn.

Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass es ausgerechnet in den Einrichtungen, die zusätzlich eingerichtet wurden, weil sie überregionale sind, z.B. der Hörgeschädigten-Frühförderungsstellen, finanzielle Nöte gibt, die jetzt mitten im Jahr entstanden sind?

Das ist mir nicht bekannt. Ich bin davon ausgegangen, dass sich die erforderlichen Kürzungen hier auf alle Bereiche und alle Anträge bezogen haben und dass die Bezuschussung im Rahmen der geltenden Richtlinien erfolgt ist.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Kann es sein, dass diese Probleme entstanden sind durch die relativ späte Versendung der Förderbescheide?

Ich kann das nicht ausschließen, Frau Abgeordnete, aber ich kann es auch nicht positiv beantworten.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke schön, Herr Staatssekretär. Die Frage ist damit beantwortet. Wir kommen zur Frage 3/797. Herr Abgeordneter Nothnagel bitte.

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Der ist schon heim.)

Wer wird die Frage für Herrn Abgeordneten Nothnagel stellen? Frau Thierbach.

Der ist nicht heim, sondern manchmal gibt es tatsächlich gesundheitliche Probleme, meine Herren.