Protokoll der Sitzung vom 14.09.2000

(Zwischenruf Abg. Vopel, CDU: Gleichstel- lung!)

Ich habe jetzt Innenausschuss, Justizausschuss, Haushaltsund Finanzausschuss und den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt, Federführung Innenausschuss, notiert.

Wer der Überweisung an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Dieser Überweisung ist zugestimmt worden. Wer stimmt dagegen? 2 Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? 4 Stimmenthaltungen. Damit ist die Überweisung an den Innenausschuss erfolgt.

Wer der Überweisung an den Justizausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das dürfte die Mehrheit sein. Gegenstimmen? 3 Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und 3 Gegenstimmen ist der Überweisung an den Justizausschuss zugestimmt.

Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist auch die Mehrheit. Wer stimmt dagegen? 3 Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und 3 Gegenstimmen ist der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zuge

stimmt.

Wer stimmt der Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt zu? Danke schön. Ich werde erst einmal nach den Gegenstimmen fragen. 2 Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und 2 Gegenstimmen ist mit einer Mehrheit der Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt auch zugestimmt. Ein Geschäftsordungsantrag, Herr Abgeordneter Fiedler.

Damit es nicht untergeht, Frau Präsidentin. Im Namen meiner Fraktion bitte ich noch um Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik.

(Beifall Abg. Schemmel, SPD)

Wer der Überweisung dieser Drucksache an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön, das ist die Mehrheit. Gibt es dazu Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist auch der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zugestimmt worden.

Die Federführung ist für den Innenausschuss beantragt worden. Wer der Federführung durch den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön, das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen und 1 Gegenstimme liegt nun die Federführung für die weitere Beratung beim Innenausschuss. Herr Fiedler.

Ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmverhalten abgeben.

Dann tun Sie das bitte.

Frau Präsidentin, ich habe der Überweisung an die Ausschüsse meine Zustimmung gegeben, obwohl ich voll inhaltlich dem Kollegen Schemmel zustimme, dass der Entwurf - und es ist nicht mehr als ein Entwurf -, der hier dem hohen Hause vorgelegt wurde, mehr als mangelhaft ist. Aber da es im Freistaat doch viele Probleme gibt, die mit Wasser und Abwasser im Zusammenhang stehen, denke ich, sollte man zumindest versuchen, in den Ausschüssen dort noch etwas Substanz herauszufinden.

(Beifall bei der CDU)

(Heiterkeit bei der PDS)

Und wir schließen den Tagesordnungspunkt 5. Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Thüringer Gesetz zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/944 ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Der Einreicher wird begründen. Herr Minister Dr. Krapp, bitte.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben gerade das Landesfunkhaus Thüringen als Schlussstein des neu erstandenen MDR eingeweiht und das Jubiläum "50 Jahre ARD" gefeiert. Zusammen mit dem ZDF, dem in Erfurt ansässigen Kinderkanal von ARD und ZDF, mit Arte, 3SAT, PHOENIX und dem Deutschlandradio bilden diese Rundfunkanstalten den größten öffentlich-rechtlichen Medienkomplex Europas. Einschaltquoten, Besucherzahlen und öffentliches Echo lassen erkennen, dass dieses System ein wesentlicher Faktor der Integration und Identifikation in unserer Gesellschaft ist. Nicht ohne Grund hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt und bestätigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein konstitutiver Bestandteil unseres dualen Rundfunksystems ist, da die privaten Programmveranstalter den entsprechenden Grundversorgungsmix an Information, Kultur, Bildung und Unterhaltung nicht leisten können. Rechtsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist der Rundfunkstaatsvertrag, der von Zeit zu Zeit an die aktuellen Bedingungen angepasst werden muss.

Lassen Sie mich deshalb kurz auf die Vorgeschichte des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrags eingehen. Bereits viele Monate vor dem In-Kraft-Treten des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrags zum 1. April 2000 haben die Länder mit der Erarbeitung des fünften Vertragswerks dieser Art begonnen. Während der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorwiegend der notwendigen Umsetzung der EU-Fernsehrichtlinie diente, ist das Kernstück des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrags die vorgesehene Anhebung der Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2001. Zurzeit beträgt die Rundfunkgebühr 28,25 DM im Monat. Nach der Erhöhung um 3,33 DM wären es 31,58 DM. Davon würden 10,40 DM auf die Grund- und Rundfunkgebühr und 21,18 DM auf die Fernsehgebühr entfallen. In absoluten Zahlen und bezogen auf den 4-jährigen Zeitraum der Gebührenperiode, die am 31. Dezember 2004 endet, entspricht die Erhöhung einem Volumen

von rund 5,2 Mrd. DM. Bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, kurz KEF, hatten die Rundfunkanstalten einen wesentlich höheren Bedarf angemeldet, nämlich rund 9,1 Mrd. DM. Wäre die KEF dem im vollen Umfang gefolgt, wäre das auf eine Erhöhung der Rundfunkgebühr um nicht weniger als 5,75 DM pro Monat hinausgelaufen. Die KEF hat also die jeweiligen Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten in nahezu allen Bereichen kräftig zusammengestrichen und in ihrer Empfehlung einen Betrag von 3,33 DM ermittelt. Zu begründen ist die verbliebene Anhebung der Gebühr vor allem mit stark steigenden Rechtekosten für attraktive Spielfilme, mit erheblich verteuerten Sportübertragungen und mit Aufwendungen für neue Technologien wie Internetpräsentation, Digital-Audio-Broadcasting, Digital-Video-Broadcasting und die Digitalisierung der Archive. Einen zusätzlichen Finanzbedarf begründen die Anstalten auch mit einer notwendigen Fortentwicklung der Programme. Dabei soll - und ich zitiere aus dem KEF-Bericht, Seite 77 "im Wesentlichen der Anteil an Neuproduktionen für den Kinderkanal, der derzeit bei 14,4 Prozent liege, auf ein Drittel angehoben werden." Zu beachten ist überdies, wie sich die Erhöhung der Gebühr um 3,33 DM insgesamt verteilt. Es entfallen davon 1,92 DM auf die ARD, 1,17 DM auf das ZDF, 10 Pfennige auf das Deutschlandradio, 7 Pfennige auf Arte und 7 Pfennige auf den Gebührenanteil der Landesmedienanstalten. Angesichts der im KEFBericht aufgeführten spezifischen Kostensteigerungen im Mediensektor fällt die allgemeine Preissteigerung weit weniger ins Gewicht.

Meine Damen und Herren, ich verkenne nicht, dass die anstehende Gebührenerhöhung um 3,33 DM nicht geringfügig ist und deshalb auf nachvollziehbare Kritik gestoßen ist. Ich muss aber auch darauf hinweisen, dass mit einem Monatsbetrag in der Größenordnung eines familiären Kinobesuchs eines der weltweit reichhaltigsten, aktuellsten und interessantesten Gesamtangebote im Hörfunk und Fernsehen und neuerdings auch im Internet für jedermann geboten wird. Hinweisen muss ich schließlich auch darauf, dass wegen der durch das Grundgesetz gebotenen Staatsferne die Politik nur begrenzten Einfluss auf die Höhe der Rundfunkgebühr hat. Während die sachkundige, politisch unabhängige KEF im Dialog mit den Rundfunkanstalten den notwendigen Bedarf zur Sicherung des Bestands und der Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks feststellt, steht der Politik lediglich die Bewertung der Sozialverträglichkeit zu. Meine Damen und Herren, eine auf vier Jahre festgeschriebene Erhöhung um 3,33 DM im Monat wird von der Landesregierung noch als sozialverträglich eingeschätzt.Wie Sie wissen, werden insbesondere sozial schwache Mitbürgerinnen und Mitbürger auf Antrag von der Rundfunkgebühr befreit.

Deshalb hat Herr Ministerpräsident Dr. Vogel den Staatsvertrag, wie alle anderen Ministerpräsidenten auch, unterzeichnet und deshalb bittet die Landesregierung heute um Ihre Zustimmung zum entsprechenden Landesgesetz. Ich

denke, dass die beiden öffentlich-rechtlichen TV-Vollprogramme sowie die acht Dritten sowie die vier Spartensowie Satellitenprogramme zusammen mit mittlerweile 58 Radioangeboten eine überaus beachtliche mediale Versorgung darstellen, die weltweit ihresgleichen sucht, die aber eben auch finanziert werden muss.

Neue Projekte im Fernsehbereich, und zwar vor allem Spartenkanäle wie Arte, PHOENIX, unser Erfurter Kinderkanal, 3SAT und inzwischen auch die digitalen Bouquets helfen, diesen Qualitätsstandard weiter zu stärken.

Lassen Sie mich jetzt auf die weiteren Änderungen rundfunkrechtlicher Bestimmungen kurz eingehen, die im Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen sind.

Zunächst zu den geplanten Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag: In § 5 des Rundfunkstaatsvertrags ist eine Neuregelung des Kurzberichterstattungsrechts vorgesehen, welche die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 17. Februar 1998 umsetzt. Danach kann der Veranstalter für die Kurzberichterstattung über eine berufsmäßig durchgeführte Veranstaltung - darunter fallen vor allem Sportereignisse - künftig ein Entgelt verlangen.

In § 46 a des Rundfunkstaatsvertrags sollen Ausnahmeregelungen zu den Werbevorschriften für regionale und lokale Fernsehveranstalter zugelassen werden. Dadurch könnten diese Veranstalter durch entsprechende landesrechtliche Normen von bislang bestehenden Werbeverboten befreit werden. Ob eine solche Ausnahmeregelung auch in Thüringen geschaffen werden soll, wird im in Erarbeitung befindlichen Erfahrungsbericht der Landesregierung zum Thüringer Rundfunkgesetz dargelegt werden.

Durch den neu einzufügenden § 52 a des Rundfunkstaatsvertrags wird den bisher terrestrisch auf analogem Wege verbreiteten Programmen bei der bevorstehenden Umstellung auf digitale Verbreitung Bestandsschutz gewährt. Bei der erstmaligen Zuweisung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten sollen diese schon bestehenden Programme vorrangig berücksichtigt werden.

Ich möchte noch eine weitere wichtige geplante Änderung des Rundfunkstaatsvertrags ansprechen. Sie unterwirft Programmankündigungen für jugendschutzrelevante Sendungen im digitalen Fernsehen den gleichen Beschränkungen wie die Sendungen selbst. Das betrifft insbesondere die zulässige Tages-, oder besser gesagt, Nachtzeit solcher Ankündigungen, auch Trailer genannt. Darüber hinaus ist eine Harmonisierung der Kündigungsvorschriften im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehen.

Ich komme nun zu den wesentlichen Änderungen des ARD-Staatsvertrags: In § 4 des ARD-Staatsvertrags soll Werbung und Sponsoring im Fernsehtext, landläufig bekannt als Videotext, untersagt werden.

Durch die vorgesehenen Änderungen in § 8 des ARDStaatsvertrags wird das Gegendarstellungsrecht dahin gehend modifiziert, dass die Verantwortung für eine Sendung derjenigen ARD-Landesrundfunkanstalt zugewiesen wird, welche die Sendung zum Gemeinschaftsprogramm beigesteuert hat. Auf diese Weise soll die parallele Geltendmachung von Gegendarstellungsansprüchen gegenüber mehreren ARD-Anstalten verhindert werden.

Die geplanten Änderungen im ZDF-Staatsvertrag betreffen hauptsächlich das Werbe- und Sponsoringverbot im Fernsehtext und das Kurzberichterstattungsrecht. Ich darf hierzu auf meine Anmerkungen zum Rundfunkstaatsvertrag und zum ARD-Staatsvertrag verweisen.

Im Deutschlandradio-Staatsvertrag und im Rundfunkgebührenstaatsvertrag sollen wie im Rundfunkstaatsvertrag die Kündigungsvorschriften harmonisiert werden.

Im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag soll nicht nur die Rundfunkgebühr angepasst, sondern in § 9 auch die Aufteilung der Rundfunkgebührenmittel zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio den aktuellen Erfordernissen entsprechend geregelt werden.

Ferner ist in § 14 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags eine Absenkung des ARD-internen Finanzausgleichs von 1,9 Prozent des gesamten ARD-Haushalts zum Stichtag 1. Januar 2001 auf 1 Prozent zum 1. Januar 2006 vorgesehen. Durch diese Zurückführung der Finanzausgleichsmasse wird die ARD verstärkte Kooperationen zwischen den Anstalten bis hin zu Fusionen in Betracht ziehen müssen. Der MDR als eine der stabilsten Anstalten wird davon allerdings nicht beeinträchtigt werden.

Mit der geplanten Fassung des § 22 des Mediendienstestaatsvertrags wird der Vorgabe der europäischen Richtlinien über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften entsprochen, indem Änderungen dieses Staatsvertrags ausschließlich der Notifizierungspflicht unterworfen werden.

Ferner sieht der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wegen der bevorstehenden Währungsumstellung vor, in einigen der rundfunkrechtlichen Staatsverträge die dort genannten DM-Beträge in Euro-Beträge zu ändern.

Erwähnenswert sind noch die Protokollerklärungen aller Länder zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in deren Rahmen insbesondere - und das war ja eine Zeit lang sehr umstritten - die Nichterhebung von Rundfunkgebühren auf Internet-PC's bis zum 31. Dezember 2004 verlängert wird, also bis zum Ende der Gebührenperiode.

Lassen Sie mich hinsichtlich der Gebührenfrage noch einen Ausblick in die Zukunft machen: Auf Grundlage des Beschlusses der Konferenz der Ministerpräsidenten im Oktober 1997 hat sich die "Arbeitsgemeinschaft Zukunft

der Rundfunkgebühr" unter Leitung Thüringens konstituiert. Sie hat die Aufgabe zu untersuchen, wie die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den folgenden Gebührenperioden, also nach 2004, ausgestaltet werden kann. Mittlerweile hat die Arbeitsgemeinschaft intensiv über dieses Thema beraten und wird demnächst über die ersten Ergebnisse berichten. Ohne den Ergebnissen dieser Beratungen vorgreifen zu wollen, kann ich doch sagen, dass es gewichtige Stimmen dafür gibt, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach 2004 neu zu regeln und zum Beispiel vom zunehmend antiquierten Begriff des Rundfunkempfangsgeräts zu lösen. Die digitale Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internetzeitalter wird sowohl die Technik als auch die Programme verändern, was in der Rechtsgrundlage, also dem Rundfunkstaatsvertrag, zu berücksichtigen ist.

Vorbereitende Arbeiten am Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind also bereits im Gange. Aber nicht alles, was zurzeit in der Medienpolitik öffentlich diskutiert wird, ist so spruchreif wie die vorliegende fünfte Änderung des Rundfunkstaatsvertrags, um dessen Zustimmung ich Sie hiermit noch einmal bitten möchte. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Es hat sich jetzt zu Wort gemeldet der Abgeordnete Seela, CDU-Fraktion.

Verehrte Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich mitteilen, dass es heute für mich ein besonderes Geburtstagsgeschenk ist, dass ein medienpolitisches Thema in der Tagesordnung unseres Plenums

(Beifall bei der CDU; Abg. Nitzpon, PDS)

auf dem Platz Nummer sechs rangiert, also in den Top 10 rangiert. Ich denke, dass wir gerade hier auf dem richtigen Wege sind, nämlich ein Zukunftsthema auf den vorderen Rängen zu positionieren. Das kurz dazu.

Verehrte Damen und Herren, der "Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist hoffentlich der letzte" oder "nur noch dieses Mal stimmen wir zu" - so oder ähnlich könnte der Grundtenor sein, der seit Frühjahr dieses Jahres die Debatte um den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den deutschen Landesparlamenten, also auch hier in Thüringen, bestimmt hat. Generell kann festgestellt werden, dass sich die Begeisterung unter den Parlamentariern eher in Grenzen hält, ja sogar bis hin zur Ablehnung reicht, die in einzelnen Fällen bereits auch zum Ausdruck gebracht worden ist. Ein Beispiel kann ich hierfür anführen: Auch in den eigenen Reihen, also in den CDU-Reihen

- die sächsische CDU-Landtagsfraktion hat ursprünglich im Frühjahr auch bekannt gegeben, diesen Staatsvertrag abzulehnen, aber wie Sie ja der Presse entnehmen konnten, erst vor drei oder vier Wochen, dass man jetzt zustimmen wird. Einen ähnlichen Fall hatten wir auch beim Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Hessen gehabt. Da war es, glaube ich, die SPD, die auch erst bekannt gegeben hat, nicht zuzustimmen, aber dann doch zustimmte. Ich vergleiche das mit einem Sturm im Wasserglas.

(Beifall bei der CDU)