Frau Zimmer empfehle ich, dass Sie nachliest, was ich berichtet habe und dann noch einmal Ihre Rede überprüft, die Sie eben gehalten hat, was alles angeblich nicht drinstand oder worauf ich nicht Acht gegeben hätte. Aber vor allen Dingen weise ich zurück, dass hier in diesem Haus irgendjemand vor vier Monaten gesagt hätte, in Thüringen gebe es keinen Rechtsextremismus. Diesen Nachweis führen Sie bitte noch, Frau Zimmer. Das war eine sehr infame Behauptung. Aber ich möchte mich den beiden Redewendungen von Herrn Dittes und Herrn Dr. Hahnemann zuwenden, weil ich natürlich auch sehe, dass wir hier in diesem Haus schon viel differenzierter miteinander reden, auch an diesem Thema, dass wir in der Sache auch voran kommen, ganz sicher, aber, dass damit auch die Unterschiede schärfer deutlich werden. Da will ich gar nicht darauf eingehen, Herr Dittes, dass es falsch ist, dass in die Koordinierungsstelle die Stabsstelle für Verfassungsschutz eingelagert worden ist. Nein, nein, das ist nicht so.
Ich will auch deutlich zurückweisen, als hätten die Landesregierungen der vergangenen Legislaturen hier in Thüringen den Rechtsextremismus bagatellisiert und verklärt, so wie Sie es in Ihrer Rede ausgeführt haben. Eine unverschämte Unterstellung.
Sie können im Text der Regierungserklärung dann nachlesen, dass eben der Polizeiminister seinen Text nicht nur
Nur, dass Sie an Ihrem schon vorgefasstem Text kleben blieben, den Sie nun nicht mehr in freier Rede ändern wollten, wo Sie konnten, wo Sie eventuell auf das hätten eingehen können, was ich gesagt habe. Ich will auf zwei andere Punkte hinweisen.
Ihre Verknüpfung, dass nur diejenigen in Sachen Rechtsextremismus sich äußern können, Herr Dittes, die für direkte Demokratie, für liberale Asylpolitik, für Gleichstellung von Schwulen und Lesben wären - diese Verknüpfung, die entzieht jeder vernünftigen politischen Diskussion in diesen wichtigen Aufgabenfeldern jeden Boden.
Es kann überhaupt nicht sein, dass der Zensor Dittes den Zensor Höpcke sind wir ja nun Gott sei Dank los sich hinstellt und sagt, nur diejenigen können über diese Themen sachgerecht reden, die direkte Demokratie befürworten, die die Asylpolitik öffnen wollen und die für Gleichstellung von Schwulen und Lesben sind.
Natürlich hat er das gesagt. Also Leute, wir können das ja alles im Protokoll nachlesen und ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen von der PDS ein besseres Gedächtnis. Auch Kurzzeitgedächtnis ist hier gefragt im Parlament, meine Damen und Herren.
Herr Schemmel, es ist doch gut, dass Sie bislang nicht geredet haben und wenn Sie noch reden wollen, dann können Sie sich bitte zu Wort melden.
Wissen Sie, wir haben im März hier ausführlich über diese Vorgänge in Erfurt geredet, über den Aufzug dieser Interessengemeinschaft zur Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands und so weiter und so fort. Da wurde auch von kundigen Leuten gefragt: Wieso wurde diese Versammlung damals nicht verboten? Dann haben wir hier ausführlich über das Versammlungsrecht gesprochen und ich habe auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die es mit sich bringen könnte, Grundrechte einzuschränken. Da haben Sie dagegen polemisiert und da zeigte es sich nämlich deutlich: Bei einigen Gruppen Grundrechte einzuschränken, da gibt es an sich kein Problem, da fordert man das ja fast - schauen Sie sich die Diskussion vom März an -, wenn man dann aber allgemein versucht, den schwierigen Grad zu meistern zwischen Freiheit und Sicherheit, dann schreien auf einmal ganz bestimmte Leute auf. Dahin zielte meine Behauptung, Herr Hahnemann, die Sie entsprechend kritisiert haben. Denn ich sage Ihnen eines: Wer nämlich zwischen guter und schlechter Gewalt unterscheiden will, wie es Herr Dittes in seiner Rede getan hat, der redet letztlich der Gewalt das Wort.
Es gibt keine gute oder schlechte Gewalt und es gibt keine guten und schlechten Rechtsbrecher und auch der gute Zweck, die gute Absicht rechtfertigt den Rechtsbruch nicht. Deshalb geht es nicht um eine "Demokratie, die ich meine", sondern es geht um die Wahrung des Rechtsstaats. Und da unterscheiden wir uns, glaube ich, sehr, meine Damen und Herren.
Herr Minister, wenn Sie jetzt als Abgeordneter gesprochen hätten - aber Sie haben ja als Minister gesprochen hätte ich Sie für den "Zensor"-Ausdruck gerügt.
Ach so. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und kann den Tagesordnungspunkt 1 schließen, den wir im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 16 be
Zum Tagesordnungspunkt 16 gibt es Anträge zur Ausschussüberweisung, einmal an den Innenausschuss, an den Bildungsausschuss und an den Sozialausschuss. Es ist noch keine Federführung beantragt worden. Wir würden zunächst die Ausschussüberweisung abstimmen. Wer der Überweisung der Drucksache, also des PDS-Antrages an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich denke, wir müssen einmal zählen. Ich bitte die Schriftführer, das zu tun. Es gibt unterschiedliche Zahlen. Bitte noch mal die Hand so hoch, dass es nicht übersehen werden kann. Danke schön. Wer spricht gegen diesen Antrag?
Entschuldigung. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Bitte mal zählen. Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Bei 31 Jastimmen und 47 Gegenstimmen ist die Ausschussüberweisung an den Innenausschuss abgelehnt.
Wer stimmt der Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Medien zu? Danke schön. Das brauchen wir jetzt nicht mehr zu zählen. Gegenstimmen? Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Der Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Medien ist nicht zugestimmt worden.
Wer stimmt der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu? Danke schön. Es hätte fast eine Stimme mehr gegeben dazu. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Danke schön. Die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist damit auch abgelehnt.
Somit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der PDS in der Drucksache 3/929. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Danke schön. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen, einigen Jastimmen und einigen Enthaltungen ist dieser Antrag abgelehnt.
Thüringer Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Liebschütz und Stadt Saalburg Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/702 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/958 ZWEITE BERATUNG
Als Berichterstatter ist der Abgeordnete Wetzel benannt. Ich eröffne die zweite Beratung und, Herr Abgeordneter, ich bitte Sie um die Berichterstattung. Aber wir sollten warten, bis sich der Lärmpegel etwas herabgeschraubt hat.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Drucksache 3/958 liegt uns eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/702 zum Thema "Thüringer Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Liebschütz und Stadt Saalburg" vor. Es fanden Beratungen statt. Durch Beschluss des Landtags vom 7. Juni 2000 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/702 an den Innenausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 8. Juni 2000, in seiner 11. Sitzung am 21. Juni 2000, in seiner 16. Sitzung am 24. August 2000 und in seiner 17. Sitzung am 7. September 2000 beraten.
In seiner 16. Sitzung am 24. August 2000 hat der Ausschuss eine mündliche Aussprache mit Vertretern der von den Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Den von den Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften und den Einwohnern der Gemeinde Liebschütz, Stadt Saalburg und Ebersdorf/Thüringen hat der Innenausschuss Gelegenheit gegeben im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Der Innenausschuss hat den Justizausschuss gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung um Mitberatung des Gesetzentwurfs ersucht. Der Justizausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 9. Sitzung am 13. September 2000 beraten. Die uns vorliegende Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 3/958 bitte ich anzunehmen. Danke schön.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Schemmel, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat ihre Entscheidung im hohen Maße von dem Ergebnis der Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften abhängig gemacht. Wir haben den Wunsch der Gemeinden Liebschütz und Saalburg auf Beibehaltung ihrer Selbständigkeit wahrgenommen und haben betrachtet, ob bzw. wie wir diesen Wunsch im verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmen und im Ein
klang mit der regionalen Entwicklung umsetzen können. Im Fall Liebschütz haben wir unter diesen Prämissen, dass uns diese Umsetzung möglich erschien, die Eingliederung in die VG Ranis-Ziegenrück überdacht und favorisiert. Unser entsprechender Antrag im Innenausschuss fand dort aber keine Mehrheit, so dass die Beschlussempfehlung des Innenausschusses jetzt in dieser Form vorliegt, wie sie vom Berichterstatter vorgetragen wurde.