Protokoll der Sitzung vom 12.10.2000

gen. Die Landeseinnahmen sind in den letzten fünf Jahren um über 20 Prozent gestiegen - noch mal zur Erinnerung -, und die Einnahmen der Kommunen, sowohl die Steuereinnahmen als auch die Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, stagnieren dagegen. Das Ergebnis dieser Entwicklung ist klar: Der Landeshaushalt wird zuungunsten der Kommunen konsolidiert und der finanzpolitische Gleichentwicklungsgrundsatz zwischen Landes- und Kommunaleinnahmen geht verloren.

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister: Das ist ja die gleiche Rede, die Sie im ver- gangenen Jahr gehalten haben.)

Nein, es sind nicht die gleichen Argumente wie vom vergangenen Jahr, Herr Finanzminister. Aber, wenn Sie in gleicher Weise

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister)

Ja, das möchte ich aber bewiesen haben! Das ist eine Unterstellung und sogar eine schlimme! Aber wenn Sie Ihre Methoden nicht geändert haben, dann müssen wir auch immer wieder auf die gleiche Wunde hauen.

Ich möchte noch mal sagen, dass die Entwicklung das Verhältnis zwischen Land und seinen Kommunen verschärft. Auch der Thüringer Gemeinde- und Städtebund hat in einer Presseinformation vom 27. Januar darauf hingewiesen, dass Thüringen letztlich seinen Kommunen die geringsten Landeszuweisungen zukommen lässt. Sie haben hier wieder das ganze Gegenteil bewiesen. Ich möchte noch mal betonen: Es lassen sich Finanzausgleiche sowieso nicht vergleichen und deswegen stimmen Ihre Zahlen aus Ihrer Sicht und meine und die des Gemeinde- und Städtebundes aus unserer Sicht. Da möchte ich sagen, die Kommunen in Thüringen erhalten vom Land insgesamt 2.150 DM pro Einwohner im Jahr, in Sachsen-Anhalt sind es 2.630 DM, Mecklenburg-Vorpommern 2.540 DM, in Brandenburg 2.340 DM und in Sachsen 2.300 DM. Am 11. Oktober 2000 informierte der Thüringer Gemeinde- und Städtebund, dass die Thüringer Kommunen 1999 mit 515 DM pro Einwohner und Jahr die geringste kommunale Steuerkraft aufweisen. Im Durchschnitt der neuen Länder beträgt die kommunale Steuerkraft zumindest 588 DM pro Einwohner und Jahr. Ich meine, das in solch einer Situation der Kommunale Finanzausgleich nicht weiter reduziert werden kann. Ja bitte, Herr Finanzminister.

Herr Abgeordneter Trautvetter.

Wie bewerten Sie bei Ihren statistische Zahlen die Tatsache, dass in diesen Ländern oder in einigen dieser Länder z.B. die SPNV-Mittel des Bundes bei uns im Landeshaushalt verausgabt werden und in einigen dieser Länder über die

Kommunen abgerechnet werden?

Herr Trautvetter, ich sagte bereits vorhin, dass man Kommunale Finanzausgleiche nicht miteinander vergleichen kann.

(Zwischenruf Abg. B. Wolf, CDU: Dann machen Sie es aber auch nicht!)

Das geht auch nicht.

Dann bereinigen Sie auch Ihre Statistik.

Aber die Statistik lässt sich aus verschiedenen Dingen bringen. Also wir sagen hier, die Kommunen, also pro Einwohner im Jahr, sind das soundsoviel Mark. In dem einen Land ist das eine mit eingerechnet, in dem anderen das andere weggelassen. Das ist ja das Problem, weshalb es bis heute keine wissenschaftliche Darlegung gibt über einen Vergleich der Kommunalen Finanzausgleiche. Ich könnte Ihnen in gleicher Weise entsprechende Fragen stellen und es müsste darauf geantwortet werden. Also, was wissenschaftlich nicht bewiesen ist, was bis heute nicht machbar ist, dazu bin ich ehrlich gesagt auch nicht in der Lage und Sie werden es auch nicht sein. Sie haben es? Dann würde ich es gern ganz genau auch haben wollen.

(Zwischenruf Abg. Nitzpon, PDS: Ganz genau!)

Wenn Sie diesen Vergleich vorliegen haben, wäre ich Ihnen dankbar, wenn ihn auch die PDS-Fraktion bekommen könnte.

Ich meine, dass in einer solchen Situation - egal ob wir diese oder die anderen Zahlen nehmen -, der Kommunale Finanzausgleich nicht weiter reduziert werden kann. Die bisherigen Mechanismen zur Dotierung des Finanzausgleichs müssen meiner und unserer Auffassung nach erhalten bleiben.

(Beifall Abg. Nitzpon, PDS)

In der Haushaltsdebatte hat unsere Fraktion ausführlich zur Dotierung des Finanzausgleichs gesprochen. Danach tragen die Kommunen mit einem Betrag von 42 Mio. DM zum Sparhaushalt des Landes bei. Ich möchte sagen, 42 - Sie sprechen ja im Plan von 72 -, ich gehe davon aus, 42 wären es, wenn die bisherige Regelung zur Steuerverbundmasse zu Grunde gelegt würde und nicht das, was eben neu in das Gesetz hineinkommt. Und deshalb meine ich, dass jeder über 42 Mio. hinausgehende Betrag ein nicht akzeptabler Betrag ist, auch nicht begründbar und will

kürlich festgelegt ist.

Meine Damen und Herren, die Kommunen brauchen in einer Zeit der dauerhaften eigenen Steuerschwäche Planungssicherheit und Vertrauen zum Kommunalen Finanzausgleich. Dieses Vertrauen und diese Planungssicherheit werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf völlig untergraben. Bei jeder Novelle des Finanzausgleichsgesetzes haben Sie den Kommunen Planungssicherheit versprochen und Sie haben Versprechungen gemacht, wenn ich also nur an die 70 Mio. DM denke bei der zweiten Novelle. Auch im jetzigen Gesetzentwurf verweisen Sie auf diese Planungssicherheit ab 2002. Doch welcher Kommunalpolitiker wird Ihnen jetzt noch trauen. Jeder Kommunalpolitiker muss künftig damit rechnen, dass Sie Ihre Zusage brechen und auch künftig willkürlich in den Kommunalen Finanzausgleich eingreifen. Der Kommunale Finanzausgleich bietet keine Sicherheit mehr für die Kommunen, sondern ist Spielball des Finanzministers. Einen solchen Vertrauensverlust in die Landespolitik sollten Sie nicht riskieren. Wir fordern deshalb die Beibehaltung der jetzigen Bestimmungen und Regelungen zur Ermittlung der Finanzausgleichsmasse. Ich bin schon darauf eingegangen.

Meine Damen und Herren, zum Kommunalen Finanzausgleich gehört neben der Dotierung unzweifelhaft die innere Struktur und Systematik. Dass diese nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entspricht, hat selbst der Innenminister eingeräumt. Insbesondere die Finanzprobleme kleiner Gemeinden unter 500 Einwohner und Städte über 20.000 Einwohner werden unzureichend über die Finanzausgleichssystematik berücksichtigt. Wer kleine Gemeinden erhalten will, muss auch deren Finanzkraft stärken. Die Umlandfunktion der Städte über 20.000 Einwohner muss ebenfalls stärker berücksichtigt werden. Es ist für die PDS-Fraktion völlig unverständlich, wie ein Gesetzentwurf vorgelegt werden kann, der diese Probleme total unberücksichtigt lässt.

(Beifall bei der PDS)

Wenn sich die Landesregierung außer Stande sieht, hier Regelungen vorzuschlagen, dann wird unsere Fraktion das tun.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, eine Diskussion zur Systematik des Finanzausgleichs ohne Verweis auf die Auftragskostenpauschale ist nicht möglich. Nicht nur die PDS, auch die kommunalen Spitzenverbände fordern die Herausnahme der Auftragskostenpauschale aus dem Kommunalen Finanzausgleich; geht es doch bei dieser vielbenannten Pauschale um Auftragsverwaltung und deren Finanzierung. Das aber ist Sache des Landes und doch nicht der Kommunen, Herr Trautvetter. Sie können nicht den Kommunen per Gesetz eine Finanzausgleichsmasse zusprechen und damit einen Rechtsanspruch entwickeln, aber dieses Geld dann anteilig für Landesaufgaben verwenden wollen. Eine solche Politik ist unehrlich und finanzpolitisch kontrapro

duktiv. Wenn Sie hier nicht umdenken können oder wollen, dann sollten Sie so ehrlich sein und den Kommunen erst gar nicht die Gelder zuweisen, die Sie ihnen doch gleich wieder durch systemwidrige Zweckbindung entziehen.

Meine Damen und Herren, die für 2001 und die Folgezeit vorgesehene Erhöhung der Auftragskostenpauschale relativiert sich dadurch, dass sie die bisherige pauschale Personalkostenerstattung nach § 130 a der Thüringer Kommunalordnung nunmehr der Auftragskostenpauschale zuordnen. In der Ausschussberatung wäre zu klären, welche Größenordnung tatsächlich noch als Erhöhung zu bewerten ist und welche Summe eine reine Kostenverschiebung darstellt. Legt man die 99er Zahlen zugrunde, dann betrugen diese pauschalen Personalkostenerstattungen 67 Mio. DM. Aus einer angeblichen Erhöhung der Auftragskostenpauschale wird somit tatsächlich, also im Vergleich zu diesem Jahr, eine Reduzierung und das, meine Damen und Herren, ist in meinen Augen ein eindeutiges Täuschungsmanöver.

(Zwischenruf Köckert, Innenminister: Man muss nur richtig rechnen!)

Gut, ich kenne ja die Zahlen von 2000 nicht, also ich habe ja gesagt, das sind die Zahlen von 1999. Dieses Problem der Auftragskostenpauschale war genau das, was die Bürgermeister eben auch an den Ministerpräsidenten herantragen wollten. Und um es noch mal deutlich zu formulieren: Egal, wie hoch Sie die Auftragskostenpauschale festlegen und Herr Innenminister, ich bin mir noch nicht sicher, ob diese in absehbarer Zeit, wenn die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen, nicht noch höher sein werden -, sie entlastet die Kommunen nicht. solange nicht, solange sie Bestandteil im Kommunalen Finanzausgleich sind. So gesehen, Herr Finanzminister, konsolidieren Sie sehr wohl den Landeshaushalt zulasten des KFA. Sie hatten es in Ihrer Rede heute Morgen ausdrücklich verneint.

Meine Damen und Herren der Landesregierung, Ihr Gesetzentwurf enthält auch keine Antwort auf das Problem der kommunalen Investitionsschwäche. Ein Ausweg kann darin bestehen, dass die Investitionspauschale erhöht wird. Unsere Fraktion hat das vorgeschlagen und wird es auch wieder in einem entsprechenden Änderungsantrag in die Haushaltsdiskussion einbringen. Die PDS hat bewusst dies als Schwerpunkt gesetzt. Es ist unser Schwerpunkt, auch wenn das heute vielleicht noch nicht deutlich geworden ist, obwohl sie sich darüber im Klaren ist, die PDS-Fraktion, dass auch damit nicht alle Probleme des Kommunalen Finanzausgleichs gelöst werden können. Die Landesregierung ist sich bewusst, welche Auswirkungen, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf auf die kommunale Ebene haben wird. Sie gehen richtigerweise davon aus, dass sich die Finanzkonflikte zwischen den kreisangehörigen Gemeinden und den Landkreisen infolge Ihres Gesetzes verschärfen werden. Um es deutlicher zu sagen: Sie prognostizieren einen Anstieg der Kreis- und Schulumlagen. Ich kenne die Bestrebungen in den Kreisen und überall, es geht immer wieder darum, diese Umlagen zu senken. Sie wollen dem

Ganzen dadurch begegnen, dass Sie die Genehmigungsgrenzen nun heruntersetzen um zwei Prozent, aber damit ist das Problem nicht gelöst. Sie wirken damit nur an den Symptomen, nicht aber an den Ursachen. Es ist keine innovative Lösung. Für die PDS ist sicher, die Kreisumlage darf nicht wie gegenwärtig dauerhaft die Haupteinnahmequelle der Landkreise bleiben. Eine generelle Lösung für diese Problematik wird es aber nur im Rahmen einer Reform der kommunalen Finanzverfassung geben. Bis dahin müssen aber zumindest entlastende Zwischenlösungen geschaffen werden. Wir halten eine grundlegende Novelle des Kommunalen Finanzausgleichs für notwendig. Der vorliegende Gesetzentwurf eröffnet hierfür die notwendige Diskussion und den parlamentarischen Geschäftsgang, mehr leider nicht. Die vorgeschlagenen Regelungen zielen zu einseitig auf die Interessen des Landes ab. Die Probleme der Kommunen bleiben im Wesentlichen unberücksichtigt. Ein Gesetzentwurf, der ein solches Ungleichgewicht enthält, ist für die PDS-Fraktion nicht akzeptabel.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort hat als Nächster der Abgeordnete Fiedler, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Kollegin Dr. Wildauer, wir sind nun auch schon eine Weile zusammen in den entsprechenden Gremien, aber eines, glaube ich, brauche ich Ihnen nicht zu erzählen, wenn Sie sich mal umsehen im Freistaat Thüringen, wie unsere Kommunen in den letzten zehn Jahren vorangekommen sind. Ich will es doch einfach nur in Erinnerung rufen, ich will das überhaupt nicht als etwas Besonderes darstellen. Wir haben in den letzten zehn Jahren unsere Kommunen sehr gut behandelt und es ist im Lande zu sehen. Und wenn Sie dann mal nach Sachsen-Anhalt kommen, und nicht wenn Sie wieder sagen, sehen Sie jetzt nach Sachsen-Anhalt, ich könnte auch andere Länder nehmen, dann sieht es eben nicht so gut aus. Ich würde mich freuen, wenn es dort auch so schön wäre wie bei uns, aber wir sind jetzt an einem Punkt angekommen, wo wir mit der Finanzierung auch unsere entsprechenden Probleme bekommen.

Meine Damen und Herren, wenn auch die Devise unseres Doppelhaushalts "Sparen und Gestalten" heißt, liegt der Grund für diese Verfahrensweise, denke ich, auch maßgeblich mit bei der Bundesregierung, denn mit ihrer auf zweifelhafte Weise in Kraft gesetzten Steuerreform beutelt sie unsere Kommunen erheblich. Diese Folge hat die Bundesregierung allein zu verantworten. Ich hoffe insoweit nicht, dass sie sich von dem Gedanken tragen lässt, die Länder werden diesen Fehlbetrag schon ausgleichen. Mit einer solchen Vorstellung irrt sie. Es kann nicht sein, dass sie sich zulasten der Länder sanieren will, obwohl sie weiß,

dass die finanzielle Situation der Länder alles andere als rosig ist. Und da reicht es nicht aus, wenn der Herr Bundeskanzler in der Sommerzeit eine Tour, eine Sommervisite durch die Länder macht und meint, dass damit die Probleme gelöst sind. Meine Damen und Herren, um die im Freistaat Thüringen eintretenden Folgen der Steuerreform für die Kommunen einmal plastisch darzustellen: Die Reduzierung der den Kommunen zur Verfügung stehenden Mittel beruht insbesondere auf der Absenkung der Steuerverbundmasse. Dies bedeutet für die Thüringer Kommunen eine Reduzierung um ca. 72 Mio. DM. Maßgeblich für diese Absenkung der Steuerverbundmasse sind die zu erwartenden Mindereinnahmen in Höhe von 161 Mio. DM im Landeshaushalt, wovon gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes 23 Prozent anzurechnen sind, also mehr als 37 Mio. DM. Zudem sind aus den Verbundeinnahmen der Familienleistungsausgleich und die Feuerschutzsteuer in Höhe von 129 Mio. DM nach gleicher Vorschrift mit ebenfalls 23 Prozent anzurechnen, also knapp 30 Mio. DM. Dies ergibt unter Berücksichtigung des Saldos der Vorjahre in Höhe von ca. 5 Mio. DM die genannte Summe von 72 Mio. DM. Die daneben beabsichtigte Absenkung der Zuführung aus dem Landeshaushalt wirkt sich natürlich ebenfalls auf die geplanten Kürzungen aus. Lassen Sie mich es aber noch einmal deutlich sagen, die vorzunehmenden Kürzungen können nicht ausschließlich vom Land getragen werden. Auch die Kommunen haben hierzu ihren Beitrag zu leisten. Ich bin aber sicher, dass sie, auch wenn sie ebenfalls eine schwierige finanzielle Lage zu bewältigen haben, dazu ihren Beitrag leisten. Wir werden dazu intensive Gespräche mit dem Gemeinde- und Städtebund und mit dem Landkreistag führen, die wir ja schon begonnen haben, um hier auch die Informationen, die uns dort gegeben wurden, zu überprüfen, um zu schauen, was hier noch Weiteres gegebenenfalls zu verändern ist. Auch wenn die Landesregierung ursprünglich die Absicht verfolgt hatte, den Kommunen die Sicherung der Finanzausgleichsmasse mindestens in Vorjahreshöhe zu gewähren, kann diese Vorgabe insbesondere aufgrund der durch die Bundesregierung im Rahmen der Steuerreform beschlossenen Änderungen nicht gewährleistet werden. Ich gehe davon aus, dass den Kommunen dieser Grund für diese fehlende Sicherheit bewusst ist. Ich sehe den einen Spitzenverband vertreten, leider wird es das Wunder von Gotha nicht jedes Jahr geben können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die im Rahmen der notwendigen Einsparungen vorgesehene Herausnahme des Familienlastenausgleichs aus der Steuerverbundmasse ist sinnvoll, haben die Gemeinden doch die Leistungen des Familienleistungsausgleichs aus dem erhöhten Länderanteil an der Umsatzsteuer nach § 35 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes bereits als Barleistung in Höhe von 110 Mio. DM im Jahre 2000 erhalten. Auch die Herausnahme der Feuerschutzsteuer aus der Steuerverbundmasse ist gerechtfertigt, soll das Aufkommen der Feuerschutzsteuer doch den Kommunen zur Förderung des Brandschutzes in voller Höhe weitergeleitet werden. Damit wird die durch die Einbeziehung dieser

Leistungen in die Steuerverbundmasse bestehende zusätzliche Vergünstigung der Kommunen aufgehoben. Ich kann Ihnen sagen, das ist nicht so einfach, das hier zu verkünden, aber auch das gehört mit zur Wahrheit. Ich möchte noch einmal betonen, die Kommunen müssen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ihren Beitrag leisten. Anders wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, Gestaltungsspielräume, die dringend notwendig sind, zu erhalten. Aber zusätzlich zu den notwendigen Einsparungen auf Landesebene tragen die für die Steuerverbundmasse nicht unerheblichen Fehlbetragsbundesergänzungszuweisungen einen erheblichen Anteil an der Reduzierung der den Kommunen zur Verfügung stehenden Mittel. Ich möchte hier nur im Vergleich darauf hinweisen, dass diese Fehlbetragszuweisungen, die im Jahre 2001 505 Mio. DM betragen, bereits im Jahre 2004 auf 583 Mio. DM angewachsen sein werden. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die finanziellen Mittel der Kommunen. Auch wenn der Gemeinde- und Städtebund Thüringen darauf hinweist, dass mit dieser Maßnahme des Landes im Freistaat Thüringen der Stellenwert des Feuerschutzes im Vergleich zu den Vorjahren reduziert werde, möchte ich doch nachdrücklich darauf hinweisen, dass sich insbesondere auch die Innenpolitiker der CDU-Fraktion und auch andere Fraktionen in den anstehenden Haushaltsberatungen deutlich weiterhin dafür einsetzen werden, dass wir vernünftige Dinge weiter voranbringen. Ich denke, wir werden in unserer Fraktion dafür werben, dass insbesondere die Lohnfortzahlung bei der Teilnahme von Feuerwehrleuten an den Fortbildungsveranstaltungen an unserer Feuerwehrschule, dass wir dieses Geld bereitsstellen, damit die Kommunen nicht extra belastet werden und keine Leute auf die Feuerwehrschule geschickt werden können. Und ich denke,

(Beifall Abg. Illing, CDU)

danke, dass sich ein Einzelner mit dafür einsetzt, dass unsere Feuerwehrleute hier gegebenenfalls,

(Beifall bei der CDU, SPD)

danke es werden schon paar mehr, danke, dass wir darauf achten werden, dass wir dieses hinbringen.

Namens meiner Fraktion beantrage ich, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen, damit hier die entsprechenden Beratungen durchgeführt werden. Und, meine Damen und Herren der Opposition, es wird immer wieder beklagt, es wäre etwas Besonderes, dass das nur an den Haushalts- und Finanzausschuss geht. Es war schon immer so und es gibt überhaupt keine Probleme.

Frau Dr. Wildauer, erstens war ich auch bei dem Gemeinde- und Städtebund bei dem Landestag dabei. Sie haben vorhin beklagt, dass der Ministerpräsident nicht bis zum Schluss da war. Die Landesregierung war vertreten durch den zuständigen Kommunal- und Innenminister, wir waren alle da, und stundenlang war der MP auch noch da. Ich

denke, wir werden hier eine vernünftige Regelung finden, dass wir auch den Finanzausgleich vernünftig über die Runden bekommen. Es ist jedem unbenommen, Gespräche zu führen mit den zuständigen Vertretern der Spitzenverbände, wir werden es jedenfalls machen. Ich wünsche Ihnen, machen Sie es auch.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Höhn, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat hier einen Entwurf zum Vierten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vorgelegt. Daran ist zunächst erst einmal nichts zu kritisieren, denn auch unsere Fraktion sieht durchaus Diskussionsbedarf oder, noch besser ausgedrückt, Novellierungsbedarf innerhalb des bestehenden Kommunalen Finanzausgleichs. Ja, selbst die kommunalen Spitzenverbände mit selbstverständlich unterschiedlicher Zielstellung sehen diesen Novellierungsbedarf. Jedoch das von dieser Landesregierung hier vorgelegte Gesetz geht an den Notwendigkeiten vollkommen vorbei. Es dient lediglich dazu, die Finanzausgleichsmasse zu kürzen, aber andererseits die bei den Kommunen daraus resultierenden punktuellen Schäden versuchen zu lindern. Ich komme zu diesem Punkt später noch einmal zurück. Deshalb wäre es besser, man würde es vielleicht Finanzausgleichskürzungsgesetz nennen, das wäre in der Sache wesentlich angebrachter.

Meine Damen und Herren, Steuereinnahmen des Landes gehen im kommenden Jahr zurück, das ist wahr, das tut weh, aber jede Steuerreform hat dies zur Folge. Im Übrigen hätte auch die Steuerreform einer CDU-Regierung dies zur Folge und nach den so genannten Petersberger Beschlüssen mit noch viel stärkeren Auswirkungen auf die Kommunen. Das haben Sie, Kollege Fiedler, und auch Sie, Herr Trautvetter, heute Morgen bei Ihren Ausführungen wohlweislich verschwiegen, denn es waren nicht exakt die gleichen Petersberger Beschlüsse, die jetzt zum Tragen gekommen sind in dieser Steuerreform. Dann hätte es nämlich noch bei den Kommunen viel stärkere Auswirkungen gehabt. Die Kommunen werden über den Steuerverteilungsschlüssel bei der Einkommensteuer und über höhere Abschöpfungen bei der Gewerbesteuerumlage an den Steuermindereinnahmen durch diese Steuerreform beteiligt. Und selbst wenn man das Thüringer Finanzausgleichsgesetz lassen würde wie es ist, würden die Kommunen ohnehin über die geringere Steuerverbundmasse an den Mindereinnahmen des Landes beteiligt.

Ich will Ihnen hier an dieser Stelle eine Rechnung aufmachen. Herr Althaus hat heute Morgen in seiner Rede, und auch jetzt wieder Herr Fiedler, ausgeführt, die 72 Mio. DM weniger an Steuerverbundmasse kommen ausschließlich