Zu Frage 4: Natürlich werde ich keine Besichtigung am Standort durchführen, denn das ist ja kein Museum, aber ich werde einen Besuch garantiert noch zur rechten Zeit dort abstatten, und zwar dann, wenn das notwendige Zahlenmaterial aufbereitet ist und mir vorliegt und die Entscheidung ansteht. Dann werde ich diesen Standort auch aufsuchen.
Danke. Herr Minister, noch einmal Bezug nehmend auf den möglichen Verbleib oder den Abzug dieser Einsatzhundertschaft, sieht die Landesregierung in einer solchen möglichen Entscheidung keinen Widerspruch zu den regionalplanerischen Zielstellungen der gesamten letzten Jahre, z.B. auch in Bezug auf die Planungen im Raum Ostthüringen insgesamt?
Nein, überhaupt nicht. Die Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei haben ihren Standort in Erfurt. Man hat aufgrund der damals gegebenen situationsspezifischen Lage und weil es vom Aufwand her vertretbar war - sprich, weil dort die Ausbildung sowieso war von der Bereitschaftspolizei in Rudolstadt -, diese Einsatzhundertschaft in Rudolstadt stationiert, aber das hat mit einer regionalplanerischen Gewichtung und Festlegung nichts zu tun.
Herr Minister, im Zusammenhang mit der geplanten Aufgabe des Standorts der Bereitschaftspolizei in Rudolstadt/Cumbach sind bei uns in der Öffentlichkeit auch Überlegungen geäußert worden, beispielsweise strukturelle Veränderungen innerhalb der Polizeidirektion in Saalfeld wirksam werden zu lassen. Ich habe dazu zwei Fragen: Gibt es diese Absicht, bestimmte Struktureinheiten der Polizeidirektion Saalfeld nach Rudolstadt/Cumbach zu verlagern? Die zweite, die entscheidende Frage, die nicht nur die Stadt, sondern auch den Stadtrat befasst: Haben
Der Standort der Polizeidirektion Saalfeld bleibt erhalten; es besteht nicht die Absicht, in Kürze oder später diesen Standort aufzulösen. Das wäre ihre zweite Frage.
Zur ersten Frage: Es ist in Prüfung, ob es nicht möglich ist, einzelne Bereiche der Polizeidirektion Saalfeld an dem jetzigen Standort der Bereitschaftspolizei in Rudolstadt unterzubringen. Damit würde die Baumaßnahme, die in Saalfeld vorgesehen ist, eine andere Dimensionierung, nämlich eine kleinere Dimensionierung, bekommen können. Man würde damit ggf. auch einige Konflikte entschärfen, die es dort vor Ort gerade im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme gibt. Die Entscheidungen darüber sind aber noch nicht gefallen.
Herr Abgeordneter Pohl, Sie haben leider keine Möglichkeit mehr nachzufragen. Es gibt nur noch für den Abgeordneten Botz die Möglichkeit eine letzte Frage zu stellen.
Ich bitte um Entschuldigung für die mangelnde Abstimmung. Herr Minister, Sie sprechen ja davon, dass sich alles in Abstimmung befindet und die Entscheidungen natürlich noch zu treffen sind. Wurde im Zusammenhang mit der Vorbereitung dieser Entscheidungen auch mit Vertretern der GDP schon das Gespräch gesucht, mit den Mitarbeitern?
Herr Abgeordneter Botz, Ihre gestellte Frage von Herrn Abgeordneten Pohl beantworte ich wie folgt: Es finden Gespräche statt, zumindest mit der zuständigen Polizeidirektion haben sie stattgefunden. Wenn es an die Konkretisierung der Entscheidung geht, wird auch mit den entsprechenden Vertretern, die mitzuwirken haben, gesprochen werden - aber alles zu seiner Zeit.
Damit sind die Fragemöglichkeiten ausgeschöpft. Danke, Herr Minister. Ich nehme an, Herr Abgeordneter Botz, Sie haben einen Antrag.
Gut, das werden wir dann abstimmen. Wer für die Überweisung der Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/948 an den Innenausschuss votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das nötige Quorum ist erreicht, die Frage ist damit überwiesen. Wir können sie für heute abschließen und kommen zur Frage in Drucksache 3/952. Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.
Wie die Bürgermeisterin der Stadt Neuhaus am Rennweg mitteilt, gibt es bei den Bürgern der Stadt große Befürchtungen, dass der Verkehr auf der B 281 enorm anwächst. Grund dafür ist ein Planänderungsbeschluss zum Transportkonzept für den Bau der Talsperre. Nach diesem neuen Beschluss sollen sämtliche Transporte von Splitt und Schotter auf der Straße erfolgen und nicht, wie ursprünglich geplant, auf dem Schienenweg. Das Ergebnis wäre eine totale Überlastung der engen Ortsdurchfahrten der Orte der Region.
2. Wie wird die Rechtmäßigkeit dieses Planänderungsbeschlusses eingeschätzt, da er offensichtlich ohne Einbeziehung Betroffener gefällt wurde?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, doch noch einen Transport der Betonzuschlagstoffe per Schiene zu ermöglichen?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, das drohende Verkehrschaos zu verhindern, wenn sich ein Schienentransport als unmöglich herausstellen sollte?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 2: Nach Auffassung der Landesregierung ist der Planänderungsbeschluss rechtmäßig zustande gekommen. Umweltauswirkungen von Transporten, soweit sie auf dafür gewidmeten Straßen oder Bahnstrecken erfolgen, sind keine Auswirkungen des Vorhabens Talsperre Leibis selbst, deshalb bedurfte es schon aus diesem Grunde bei der Änderung der Nebenbestimmungen zum Transportkonzept auch keiner Planfeststellung.
Zu Frage 3: Im Vergabeverfahren zur Talsperre Leibis wird ersichtlich, dass die in den Hauptangeboten von den Einzelanbietern ausgewiesenen Transportkonzepte "Schiene" vergaberechtlich nicht bewertet werden konnten, weil keine verbindlichen Angebote eines Transportunternehmens der Bahn vorgelegt werden konnten. Die derzeitige Nichtbefahrbarkeit der anliegenden Eisenbahnstrecken lässt gegenwärtig keine Transporte auf der Schiene zu. Trotz Auflage des Eisenbahnbundesamtes zur Wiederherstellung der Befahrbarkeit bis Juni 2001, Bestrebungen Dritter zur Übernahme von Strecken und Bemühungen der Landesregierung kann derzeit nicht eingeschätzt werden, ob in absehbarer Zeit eine reale Chance zur Wiederinbetriebnahme der Strecke besteht.
Zu Frage 4: Die Thüringer Talsperrenverwaltung erwartet nach eigenem Bekunden in keinem Fall ein Verkehrschaos infolge der Baumaßnahmen Talsperre Leibis.
Herr Minister, wäre es denkbar, dass eine vertragliche Regelung zwischen Landesregierung und Bahn zur Ertüchtigung dieser Strecke geschlossen wird, da sich ja offensichtlich die Bahn an keinerlei Vereinbarungen, Regelungen und Auflagen hält?
Herr Abgeordneter Gerstenberger, ich habe gerade erklärt, dass die Bahn die Auflage hat, bis Juni 2001 diese Strecke wieder befahrbar zu machen. Wir werden natürlich Bemühungen weiter unterstützen, dass auch in dieser Richtung etwas kommt.
Ich sehe eine weitere Nachfrage. Herr Minister, kommen Sie wieder ans Rednerpult bitte. Herr Abgeordneter Dr. Botz.
Herr Minister, eine ganz kurze Nachfrage. Nachdem nun zum zweiten Mal die Vergabe gelaufen ist, wann rechnen Sie nach jetzigem Kenntnisstand mit dem Beginn der Bauarbeiten?
Gibt es noch Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Frage beantwortet und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/955, Frau Abgeordnete Klaubert bitte.
Derzeit laufen Vorbereitungen zur Umgestaltung der Stiftung Buchenwald/Dora. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 245 in Drucksache 3/916 antwortet die Landesregierung: "Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst beabsichtigt unter dem Namen 'Stiftung Gedenkstätte Buchenwald und Mittelbau-Dora' eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Weimar zu errichten."
2. Welche Gremien wurden wann und wie in die Beratung zur Veränderung der Stiftungssatzung einbezogen?