Meine Damen und Herren, der CDU-Antrag wird den Erfordernissen genauso wenig gerecht wie die Politik der Landesregierung.
Es bedarf größerer Anstrengungen, die mit zwei Worten skizziert werden können: Bildungsreform und effektive Wirtschaftsförderung. Dem sollten Sie sich zuwenden. Danke.
Ich hoffe ja, dass im zuständigen Ressort der Landesregierung die Aufmerksamkeit an anderer Stelle dokumentiert wird, denn es ist aus dem zuständigen Ministerium im Moment niemand im Haus. Wir sind bei der Beratung eines Antrags in dieser Angelegenheit.
Das ist schon geschehen, wird mir signalisiert. Ich schlage vor, dass wir an dieser Stelle in die Mittagspause eintreten und die Fortberatung zum Tagesordnungspunkt 4 nach 16.00 Uhr vornehmen.
Die Mittagspause wird um 14.00 Uhr beendet sein. Wir beginnen dann mit der Fragestunge. Ich möchte noch etwas nachreichen, was heute Morgen nicht bedacht worden ist. Hier draußen präsentiert sich die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. Der eine oder andere hat es sicher schon gemerkt. Ich möchte nur noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen haben.
Ich rufe zunächst Herrn Abgeordneten Nothnagel auf, seine Frage in Drucksache 3/987 zu stellen. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Das Jahr 2001 soll das "Europäische Jahr der Sprache" werden. Auf diese Art und Weise soll die sprachliche Vielfalt Europas gewürdigt und das Erlernen von Fremd
sprachen und sprachbezogenen Fähigkeiten gefördert werden. Die Botschaft lautet: "Sprachen lernen, öffnet Türen - jeder kann es".
1. Was unternimmt das zuständige Ministerium, um das "Europäische Jahr der Sprache 2001" öffentlich zu machen und die zuständigen Förderprogramme zu verbreiten?
2. Welche konkreten Projekte von welchen Trägern liegen zurzeit vor, um anlässlich des "Europäischen Jahres der Sprache 2001" gefördert zu werden?
3. Was unternimmt die Landesregierung, um Vereine, Verbände oder Träger anzuregen, konkrete Projekte in Regional- und Minderheitssprachen bzw. Gebärdensprachen zu konzipieren und durchzuführen?
Herr Staatssekretär Aretz bitte, Sie wollen für die Landesregierung antworten. Entschuldigung, ich habe mich verguckt. Herr Minister Dr. Krapp.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nothnagel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Thüringer Kultusministerium informierte bereits im Herbst 1999 die staatlichen Schulämter und die Träger der Aus- und Fortbildung sowie der Erwachsenenbildung über die Intentionen des Europäischen Jahres der Sprachen 2001. Weitere Informationen dazu wurden im Amtsblatt 6/2000 publiziert. Details zu den Förderprogrammen wurden im September 2000 von den europäischen Behörden veröffentlicht und sind unter verschiedenen Internetadressen, unter anderem auch der des Thüringer Kultusministeriums, abrufbar.
Zu Frage 2: Zurzeit liegen dem Thüringer Kultusministerium 130 Projekte vor, die zum größten Teil von Schulen sowie vom Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien den staatlichen Studienseminaren und staatlichen Schulämtern erarbeitet wurden. Ein aktuelles Verzeichnis aller Projekte, die durch das Kultusministerium ideell, materiell und finanziell gefördert werden, kann ich dem Fragesteller zur Verfügung stellen.
Zu Frage 3: Hierzu wird grundsätzlich auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Darüber hinaus nutzt das Kultusministerium die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, interessierte Vereine, Verbände, Träger und Bürger für die Mitarbeit im Sprachenjahr zu begeistern und
steht Vorschlägen und Anregungen zur Zusammenarbeit offen gegenüber. Eine Förderung des Projekts ist natürlich nur dann möglich, wenn es auch uns zur Kenntnis gelangt. Vielen Dank.
Gibt es Ihrerseits konkrete Vorstellungen hinsichtlich der Gebärdensprache und gibt es hier auch von dem Thüringer Schwerhörigen- und Gehörlosenverband einen Antrag?
Bis jetzt gibt es noch keinen Antrag, aber auch hier gilt natürlich meine Aufforderung, sich zu melden. Ich denke, da können wir miteinander ein Projekt oder mehrere Projekte in Angriff nehmen. Vielen Dank.
Keine Nachfrage. Im Namen der Fraktion der PDS bitte ich um Überweisung der Frage und der Antwort an den Ausschuss für Bildung und Medien.
Das werden wir dann abstimmen. Wer für die Überweisung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Nothnagel an den Ausschuss für Bildung und Medien votiert, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das nötige Quorum ist erreicht, die Frage ist damit überwiesen. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/988, Herr Abgeordneter Nothnagel.
In den letzten Wochen wurde ein Neubau der Fachhochschule Schmalkalden der Öffentlichkeit übergeben. Wie sich jetzt herausstellt, ist der Zugang für behinderte Studentinnen und Studenten in der neu errichteten Maschinenhalle nicht möglich.
1. Ist es richtig, dass die neu errichtete Maschinenhalle nicht barrierefrei für behinderte Studentinnen und Studenten zu erreichen ist?
2. Wenn ja, warum wurde diese nicht entsprechend der Thüringer Bauordnung barrierefrei konzipiert und errichtet?
4. Was unternimmt die Landesregierung zukünftig, dass solche ausgrenzenden baulichen Maßnahmen bei Neubauten und Umbauten von öffentlichen Einrichtungen ausgeschlossen werden?
Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Nothnagel, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zum allgemeinen Verständnis möchte ich vorab Folgendes erläutern: Bei der von Ihnen angesprochenen Maschinenhalle handelt es sich um ein Laborgebäude für die Fachbereiche Maschinenbau und Elektrotechnik, das zusammen mit vier weiteren Neubauten - einer Bibliothek, einem Hörsaalgebäude, einem Institutsgebäude für die Fachbereiche Informatik und Wirtschaftsrecht sowie einer Mensa - zur Erweiterung der Hochschule errichtet wurde. Im Zuge der Planung und des durchgeführten Baugenehmigungsverfahrens nach der Thüringer Bauordnung sowie im Verlauf der Bauausführung wurde die Baumaßnahme entsprechend den gültigen Vorschriften konzipiert und mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Die Projektierung dieser Erweiterungsbaumaßnahme erfolgte grundsätzlich barrierefrei in Abstimmung mit der Hochschule und den Genehmigungsgehörden sowie unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften der Thüringer Bauordnung sowie der technischen Regeln der Norm DIN 18024 - Barrierefreies Bauen. Bis auf gewisse Einschränkungen bei der Ausgestaltung der Maschinenhalle für Rollstuhlfahrer wurden bei der Erweiterungsbaumaßnahme den Belangen von Behinderten Rechnung getragen. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:
Und damit zusammenfassend zu Fragen 3 und 4: Aufgrund des dargestellten Sachverhalts besteht kein Handlungsbedarf.