Protokoll der Sitzung vom 16.11.2000

Koordinierungsstelle für Gewaltprävention im Thüringer Innenministerium

Leider etwas verspätet, deshalb werde ich mich auch nur auf die Anfragen jetzt hier konzentrieren:

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde diese Koordinierungsstelle unterdessen eingerichtet und wer gehört dieser an?

2. Hat diese Koordinierungsstelle unterdessen ihre Arbeit aufgenommen?

3. Welche Arbeitsschwerpunkte hat sich die Koordinierungsstelle für die Jahre 2001/2002 gesetzt?

4. Welche Vorstellungen gibt es über die Zusammenarbeit mit den auf dem Gebiet der Gewaltprävention in Thüringen tätigen Vereinen und Verbänden?

Herr Innenminister, bitte.

Frau Präsidentin, Frau Bechthum, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Frage 1: Die Koordinierungsstelle wurde eingerichtet. Zunächst sind in der Koordinierungsstelle sieben Beamte, und zwar vier gehobener Dienst, drei mittlerer Dienst und eine Anstellte des Thüringer Innenministeriums tätig. Die Leitung wurde einem Beamten des höheren Dienstes übertragen. Weiterhin sollen demnächst das Thüringer Kultusministerium sowie das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit je einen Mitarbeiter des höheren Dienstes zur Verfügung stellen.

Zu Frage 2 ist die Antwort ja.

Zu Frage 3: Die Koordinierungsstelle ist Beratungs-, Informations- und Koordinationsstelle für Gewaltprävention. Sie soll als Impulsgeber dienen und den Erfahrungsaustausch fördern. Vorrangige Tätigkeit der Koordinierungsstelle ist es, bereits bestehende Aktivitäten im Lande zu bündeln, als Anlaufstelle sowohl für Institutionen, freie Träger als auch für Bürger zu dienen und kommunale Netzwerke zur Gewaltprävention zu unterstützen. Besondere Schwerpunkte für das Jahr 2001 sind: weiterer Aufbau der datenbasierten Wissenssysteme, Vernetzung mit den Datenbanken des deutschen Forums für Kriminalprävention, Pilotprojekte in ausgewählten Städten Thüringens zu starten. Die Koordinierungsstelle dient zugleich auch der Realisierung folgender Ziele: Reduzierung der Gewaltkriminalität, Verbesserung der Wertevermittlung durch Elternhaus und Schule, Intensivierung der Jugendarbeit, Steigerung der informellen Sozialkontrolle, Sensibilisierung der Medien zur Selbstkontrolle bei der Darstellung von Gewalt und Berichterstattung über Gewalt sowie Intensivierung der Förderung von Medienkompetenz, Information und Aufklärung der Bevölkerung bezüglich Gewalt und Gewaltprävention und Schaffung und Förderung horizontaler und vertikaler Netzwerke zur Gewaltprävention.

Zu Frage 4: Die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Gewalt und die Vielfalt der sie bestimmenden Ursachen und Einflussfaktoren verlangen nach differenziert darauf abgestimmten Maßnahmen. Nur die Entwicklung konzeptioneller Vorstellungen, die alle zuständigen staatlichen sowie kommunalen Stellen und darüber hinaus insbesondere alle Einrichtungen in freier Trägerschaft, wie Vereine, Verbände und Kammern sowie die Kirchen einbindet, nur dieses Gemeinsame bietet einen Weg, der

Verrohung von Teilen unserer Gesellschaft wirksam entgegenzuwirken. Das Schwergewicht der Maßnahmen liegt auf der kommunalen Ebene in der Bündelung aller dort im Bereich zur Gewaltprävention agierenden Kräfte. Beispielhaft möchte ich nur einige Leistungen nennen, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit Präventionsgremien anderer Länder und des Bundes, die Empfehlung von Untersuchungen zu den Ursachen von Gewalt und Extremismus und ggf. deren Betreuer, die Anregung neuer Präventionsmaßnahmen und -projekte, die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und Fachtagungen und eine Ansprechstelle sein für Behörden, Einrichtungen und Gremien.

Gibt es Nachfragen? Nein. Danke, Herr Minister. Bitte, Frau Abgeordnete Bechthum.

Im Namen meiner Fraktion bitte ich um Überweisung an den Gleichstellungsausschuss.

Auch das werden wir jetzt abstimmen. Wer für die Überweisung der Mündlichen Anfrage an den Gleichstellungsausschuss votiert, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das reicht aus, die Frage ist überwiesen und wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1005. Herr Abgeordneter Gerstenberger, bitte.

Thüringer Liegenschaftsverwaltung

Der Landesbetrieb "Thüringer Liegenschaftsmanagement" wurde zum 1. Januar 2000 errichtet. Dieser soll die ihm übertragenen Liegenschaften verwalten und bewirtschaften.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer gehört dem Verwaltungsrat an (bitte namentliche Nennung)?

2. Liegt der Wirtschaftsplan 2000 vor?

3. In welcher Höhe und aus welchem Titel erfolgen die Zuweisungen im Jahr 2000?

4. Wie wird die Erfüllung der Informationspflicht an den Haushalts- und Finanzausschuss bei Verkäufen gewährleistet?

Herr Finanzminister, bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Gerstenberger, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Dem Verwaltungsrat gehört ein Beamter der Staatskanzlei sowie je ein Beamter der Ministerien an, auf Ziffer 4 des Berichts in der Drucksache 3/1021 darf ich hinweisen.

Zu Frage 2: Für das Jahr 2000 ist ein vorläufiger Wirtschaftsplan erstellt worden. Ich verweise hierzu auf die Ziffer 7 des Berichts in der Drucksache 3/1021.

Zu Frage 3: Der Landesbetrieb erhält Zuweisungen aus Kapitel 17 04, Titel 682 02 in Höhe von 3.005.229,00 DM. Die Finanzierung des Bedarfs erfolgt durch Umsetzung aus den Einzelplänen 06, 17 und 18. Es werden Ansätze aus insgesamt 20 Ausgabentiteln umgesetzt, mit deren einzelnen Nennung ich Sie jetzt nicht belasten möchte. Sofern Sie es wünschen, bin ich gern bereit, dem Haushalts- und Finanzausschuss eine entsprechende Aufstellung zuzuleiten.

Zu Frage 4: Eine Beteiligung des Haushalts- und Finanzausschusses erfolgt auch künftig nach den Vorschriften der Thüringer Landeshaushaltsordnung und des jeweils geltenden jährlichen Haushaltsgesetzes.

Es gibt eine Nachfrage.

Erst einmal eine Feststellung: In der Drucksache 3/1021, die nach der Fragestellung kam, war ein Teil tatsächlich beantwortet. Herr Minister, ich würde um Nachreichung des Versprochenen zu Ziffer 3 bitten.

Das kann ich Ihnen zusagen.

Gibt es weitere Nachfragen? Nein, das ist nicht der Fall. Wir kommen damit zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1008. Herr Abgeordneter Pohl, bitte.

Zukunft der kreisfreien Städte

Der Vorstoß des Thüringer Innenministers, die Kreisfreiheit der Städte Eisenach, Weimar und Suhl durch ein externes Gutachten nochmals zu prüfen, hat auf der kommunalen Ebene zu erhitzten Diskussionen geführt. Der

Thüringer Landkreistag bezeichnete die Äußerung Köckerts, die Kreisfreiheit von Weimar, Suhl und Eisenach stünde wegen Geldmangels der Städte zur Disposition, als nicht nachvollziehbar. Köckert, der entgegen anders lautenden Ankündigungen sein Stadtratsmandat in Eisenach noch nicht zurückgegeben hat, spricht von einer dramatischen Verschlechterung der Situation.

Ich frage die Landesregierung:

1. An wen ist das externe Gutachten zum Status der kreisfreien Städte Eisenach, Weimar und Suhl vergeben worden bzw. an wen soll es vergeben werden?

2. Wann wird dieses externe Gutachten voraussichtlich vorliegen?

3. Welche Gesichtspunkte sollen bei der Begutachtung dieser Frage nach Auffassung der Landesregierung besonders beachtet werden?

4. Welchen Status würden im Falle einer Einkreisung die oben genannten Städte erhalten?

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Kreis- stadt!)

Herr Innenminister, bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Pohl, zunächst eine Vorbemerkung: Der Thüringer Innenminister hat keinen Vorstoß gemacht, die Kreisfreiheit der Städte Eisenach, Weimar und Suhl nochmals zu prüfen. Das mag in manchen Zeitungen so geschrieben und dann auch so interpretiert worden sein.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Aber wir glauben das.)

Zum Zweiten, zur Präzisierung Ihrer Vorbemerkung, Herr Pohl: Nicht ich habe angekündigt, mein Stadtratsmandat zurückzugeben, sondern die SPD. Und ich habe gesagt, zu gegebener Zeit werde ich das ggf. tun.

(Beifall Abg. Stauch, CDU)

Meine Damen und Herren, ich beantworte die Fragen des Kollegen Pohl wie folgt:

Von einem Auftrag zur Erstellung eines externen Gutachtens zum Status der kreisfreien Städte ist nichts bekannt. Davon hat der Innenminister auch nicht gesprochen.

Zu Frage 2: Hier sei verwiesen auf die Antwort zu Frage 1.