Frage 3: Sofern Sie wiederum auf die Vergabe eines externen Gutachtens abstellen, verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Es geht aber im Kern darum, wie eine dauerhafte Verbesserung der finanziellen Situation dieser Städte, die unbestritten für ihre jeweilige Region eine wichtige Funktion einnehmen, erreicht werden kann. Es geht dabei nicht nur um diese drei kleinen kreisfreien Städte, sondern es geht um die Mittelstädte, die Zentren des Landes überhaupt. Dazu kommen verschiedene Lösungsmöglichkeiten in Betracht, die im Kontext von kommunalem Finanzausgleich, dem landesplanerisch festgelegten zentralen Ortesystem, der Aufgabenverteilung zwischen den unterschiedlichen Stufen der kommunalen Selbstverwaltung und natürlich auch in den bisher durchgeführten Reformen der kommunalen und kreislichen Verwaltungsturen angesiedelt sind.
Und zu Frage 4, welchen Status würde im Falle einer Einkreisung die oben genannten Städte erhalten, kann ich nur sagen, eine Antwort auf diese Frage erübrigt sich nach dem eben Gesagten.
Dann warten Sie das nächste Mal, Herr Abgeordneter, bis tatsächlich die Zeit für die Anträge gekommen ist. Herr Abgeordneter Gentzel, Sie haben jetzt eine Nachfrage.
Ja, Herr Köckert, Sie haben von einer dauerhaften Verbesserung der finanziellen Situation von Städten gesprochen und jetzt mal ohne den Streit um die einzelne Formulierung, Sie haben ja jetzt auch eine gewisse Entwicklung angeschoben, indem Sie auch Fragen gestellt haben. Gibt es von Ihrer Seite Vorstellungen, wann es zu ersten Entscheidungen kommen kann oder wann man diese Entwicklung gern abgeschlossen haben möchte, weil es ja doch für Unruhe sorgt, ob das nun wahr ist, was in der Zeitung steht, oder nicht.
Herr Kollege Gentzel, der Innenminister hat diese Diskussion angeschoben, weil wir momentan einen Status quo haben, der auf die Dauer nicht förderlich ist, und zwar nicht nur nicht förderlich ist für die zentralen Orte
des Landes, sondern nicht förderlich ist für die Gesamtentwicklung des Landes. Diese Diskussion sollte solide geführt werden und nicht übereilt. Ich denke, dass wir in dieser Frage im nächsten halben Jahr ein gutes Stück vorankommen. Etwaige Änderungen, die durch diese Dinge notwendig werden können, würde ich ab dem Jahr 2002 erwarten.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister. Herr Abgeordneter Pohl, Sie haben einen Antrag.
Ja, ich beantrage, diese Mündliche Anfrage an den Innenausschuss zu überweisen, um doch noch etwas tiefgründiger auf die einzelnen Probleme einzugehen.
Das werden wir dann abstimmen. Wer für die Überweisung der Mündlichen Anfrage an den Innenausschuss votiert, den bitte ich um das Handzeichen. Das reicht aus, danke schön. Die Frage ist damit überwiesen. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1017. Herr Abgeordneter Gerstenberger, bitte.
Auswirkungen der Strukturveränderungen in der Thüringer Bergbauverwaltung auf die Kontinuität in der Aufgabenerfüllung
Entsprechend eines Beschlusses der Landesregierung stehen Strukturveränderungen in der Thüringer Bergbauverwaltung bevor. Die Zuständigkeiten der Bergverwaltung sind außerordentlich vielfältig. Beispielsweise sind Zulassungen nach dem Bundesberggesetz, die Bergaufsicht, bergrechtliche Planfeststellungsverfahren für den Steine-Erden-Bergbau, Aufsichtsfunktionen im Strahlenschutz, immissionsschutzrechtliche und abfallrechtliche Genehmigungen sowie wasserrechtliche Erlaubnisse zu realisieren.
1. Wie sollen künftig die Aufgaben des Geraer Bergamtes, das im Speziellen für die Belange der Region Ostthüringen zuständig ist, effizient erfüllt werden und gibt es dafür eine Kosten-Nutzen-Analyse?
2. Auf welche Weise werden die notwendigen berg- und strahlenschutzrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren im Zuge der Revitalisierung der Wismutfolgelandschaft sowie die damit verbundenen Planungsleistungen für die Bundesgartenschau 2007 sichergestellt?
3. Ist durch die Landesregierung vorgesehen, Aufgaben, die bisher durch das Bergamt Gera erfüllt wurden, auf das Amt in Bad Salzungen zu übertragen, und wenn ja, welche kostenseitigen, arbeitstechnischen und personellen Konsequenzen werden hierbei gesehen?
4. Wie kann künftig die Planungssicherheit für die SteineErden-Industrie, verbunden mit einer angemessenen Abwägung der Umwelt- und Naturschutzbelange, gesichert werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, werter Herr Abgeordneter Gerstenberger, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3: Die Bergverwaltung bleibt dreistufig. Es ist nicht vorgesehen, Aufgaben zu reduzieren. Diese werden weiterhin in der unteren Bergverwaltung auch für die Ostthüringer Regionen wahrgenommen. Deren Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Bewältigung der notwendigen berg- und strahlenschutzrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren im Zuge der Revitalisierung der Wismutfolgelandschaft sowie für die Bundesgartenschau 2007 wird wie bisher sichergestellt. Es gibt keine Kosten-Nutzen-Analyse.
Zu Frage 4: Die vorgesehenen Strukturveränderungen werden keine negativen Auswirkungen auf die Planungssicherheit haben, vielmehr erwartet die Landesregierung insgesamt durch eine Straffung und Beschleunigung der Verwaltungsabläufe positive Effekte.
Keine Nachfrage, Frau Vizepräsidentin. Ich stelle namens der Fraktion den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt, um das in einer Diskussion vertiefen zu können.
Das stimmen wir ab. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das reicht aus, die Frage ist damit überwiesen. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1018. Frau Abgeordnete Neudert, bitte.
Auswirkungen der Strukturveränderungen der Thüringer Bergbauverwaltung auf die Kostenentwicklung und die Belange der Beschäftigten
Entsprechend eines Beschlusses der Landesregierung stehen Strukturveränderungen in der Thüringer Bergbauverwaltung bevor. In diesem Rahmen ist vorgesehen, das Bergamt Gera aufzulösen und das Oberbergamt in das Landesverwaltungsamt einzugliedern. Das mit diesen Maßnahmen verfolgte Ziel soll eine effektivere und kostengünstigere Verwaltung sein.
1. Ist durch die Landesregierung geprüft worden, welche kostenseitigen Konsequenzen sich aus der beabsichtigten Strukturveränderung der Bergverwaltung ergeben?
2. Wurden von der Landesregierung alternative Lösungen geprüft, wie z.B. die Schaffung einer zweistufigen Verwaltung, und zu welchen Ergebnissen führten die Prüfungen?
3. Sind in die Prüfungen Stellungnahmen von Betroffenen, z.B. Rohstoffgewinnungsbetrieben, Industrieverbänden, Sanierungsunternehmen Wismut GmbH und Mibrag, Umwelt- und Naturschutzverbänden, Kommunen, Landkreisen usw. eingeflossen?
4. Liegt ein mit dem Personalrat abgestimmter Sozialplan vor, mit dem ein eventueller Personalabbau begleitet werden soll?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Frau Abgeordnete Neudert, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: Es wurden auch alternative Lösungen in die Erwägungen einbezogen. Dabei ergab sich, dass die von der Landesregierung nun vorgesehenen Strukturveränderungen am besten geeignet sind, eine noch effektivere und kostengünstigere Verwaltung zu schaffen. Neben den Spareffekten war dabei auch die bessere Bündelungsmöglichkeit bei Rechtsverfahren im Landesverwaltungsamt von Bedeutung.
Zu Frage 3: Die bekannten unterschiedlichen Interessen wurden gegeneinander abgewogen und bei der Entscheidungsfindung soweit wie möglich berücksichtigt.
Gibt es Nachfragen? Es gibt keine Nachfragen, aber es gibt einen Antrag. Frau Abgeordnete Nitzpon, bitte.
Im Namen der PDS-Fraktion beantrage ich die Überweisung - Frage und Antwort - an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt.
Auch das werden wir jetzt abstimmen. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das reicht aus, die Frage ist damit überwiesen. Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Pohl in Drucksache 3/1019. Bitte schön.
Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Mündlichen Anfragen "Innenminister Köckert kontrolliert sich selbst? (I und II)" in den Drucksachen 3/180/181 (vgl. hierzu Plenarprotokoll 3/7) hat der Innenminister in der Presse angekündigt, sich sowohl aus dem Stadtrat von Eisenach als auch als Verbandsvorsitzender des Zweckverbands "Mittleres Erbstromtal" zurückzuziehen. Dies hat er bis heute nicht getan.
1. Plant die Landesregierung bei der von ihr angekündigten Novelle der Thüringer Kommunalordnung die Unvereinbarkeitsbestimmungen unter anderem insoweit zu verändern, dass das Amt des Innenministers mit dem Mandat des Stadtrats nicht mehr vereinbar ist?
2. Ist nach Auffassung der Landesregierung § 23 Abs. 4 Nr. 3 der Thüringer Kommunalordnung mit § 122 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung vereinbar und wie begründet sie dies?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich zunächst einmal auf die Vorbemerkung reagieren. Ich erlaube mir auf das, was der
Herr Innenminister Köckert ausgeführt hat zu der Frage, wer, wann, was angekündigt hat, in diesem Zusammenhang zu verweisen. Es gibt ja kaum jemanden Besseren als ihn selbst, dieses hier im Plenum klarzustellen.