Protokoll der Sitzung vom 17.11.2000

Zu Frage 3: Ja. Die Landesregierung hat deshalb die Stadt gebeten, die Ladeninhaber zu benachrichtigen, dass am 3. Oktober 2000 die Geschäfte entsprechend dem Beschluss des OVG Weimar geschlossen gehalten werden müssen.

Zu Frage 4: Auch in Zukunft werden die zuständigen Landesbehörden Verstöße gegen das Ladenschlussgesetz verfolgen. Gestatten Sie mir hierzu folgende abschließende Anmerkung: Die Landesregierung wird weiterhin im Bundesrat darauf hinwirken, dass das zu erheblichen Teilen überholte Ladenschlussgesetz reformiert wird, sobald die Mehrheit der SPD-geführten Länder ihre Blockade aufgibt.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Wir schließen die Frage ab und kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1046. Herr Abgeordneter Kummer, bitte.

Sicherheit der Festlegung Thüringer FFH-Gebiete

Am 27. September 2000 gab das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) eine Presseerklärung heraus, in der es die Vorlage der Thüringer FFH-Gebiete in Brüssel verkündete. Es verwies dabei auf die vollständige Meldung von 172 besonderen Schutzgebieten bis zum 5. Juni 2000 an den Bund. Der Oberheldrunger Arbeitskreis BAB 71 äußerte inzwischen Befürchtungen, dass die als FFH-Gebiet von Thüringen gemeldete Westliche Schmücke (Pressemitteilung TMLNU vom 26. Januar 2000) aus Gründen des Autobahnbaus wieder aus der FFH-Meldung herausgenommen würde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde die Westliche Schmücke von der Bundesrepublik als FFH-Gebiet an Brüssel gemeldet?

2. Gibt es Umstände, unter denen aus Sicht der Landesregierung einmal gemeldete FFH-Gebiete wieder aus dem europäischen Netz von Schutzgebieten herausgelöst werden könnten?

3. Wenn ja, aus welchen Gründen kann es dazu kommen, und wie wird dabei die Schutzwürdigkeit berücksichtigt?

4. Wie schätzt die Landesregierung die Sicherheit des Erhalts des Schutzstatus der Westlichen Schmücke ein?

Herr Minister Sklenar, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Kollegen Kummer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ja.

Frage 2 bis 4: Nein. Eine Herauslösung des Gebiets aus der Gebietsliste der EU wäre nur durch die EU-Kommission möglich. Dies ist nicht zu erwarten, da die fachliche Begründung zur Ausweisung des FFH-Gebiets aus Sicht der Landesregierung sicher ist.

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Es gibt keine Nachfragen. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1047, wieder Herr Abgeordneter Kummer, bitte schön.

Situation Thüringer Gartenbaubetriebe

In seiner Plenarrede vom 13. Oktober 2000 zum Antrag der Fraktion der CDU "Soforthilfe für die Gartenbaubetriebe" führte Herr Minister Sklenar aus, die Thüringer Gartenbaubetriebe wären durch die höhere Mehrwertsteuer auf Heizöl gegenüber niederländischen Konkurrenten benachteiligt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass Gartenbaubetriebe die Mehrwertsteuer auf für ihre Produktion genutztes Heizöl zahlen müssen und nicht zurückerstattet bekommen?

2. Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht diese Tatsache?

3. Sieht die Landesregierung für den Fall, dass Frage 1 zutrifft, eine Möglichkeit auf die Änderung dieser gesetzlichen Grundlage hinzuwirken?

4. Wenn ja, welche?

Herr Minister Sklenar, bitte schön.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich wie folgt: Herr Kummer, ich hatte gedacht, nach Ihrem gestrigen Auftritt hier zur Ökosteuer hätte sich diese Frage für Sie erübrigt, da es doch eigentlich für die Betriebe eine Wohltat ist, dass sie höhere Preise in diese Richtung zahlen dürfen. Aber, ich will Ihre Fragen gern beantworten.

Die Fragen 1 bis 4 der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich wie folgt: Es bleibt bei den bekannten Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs und der Besteuerung nach Durchschnittssätzen.

Gibt es dazu Nachfragen? Das ist nicht der Fall, danke schön. Wir kommen damit zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1048. Herr Abgeordneter Pidde, bitte schön. Herr Abgeordneter Dr. Pidde!

(Unruhe im Hause)

Ich habe den Ruf vernommen.

Nachträgliche Errichtung von Ampelanlagen

An der vor kurzem fertig gestellten Kreuzung der Landesstraße L 1027 und der Kreisstraße K 6 sowie dem Anschluss Gotha-Boxberg der Autobahn A 4 werden jetzt nachträglich Ampelanlagen errichtet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum erfolgte die Errichtung der Ampelanlagen nicht im Zuge des Straßenneubaus?

2. Welche Mehrkosten entstehen durch die nachträgliche Installation dieser Ampelanlagen?

Für die Landesregierung antwortet der Wirtschaftsminister.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Dr. Pidde wie folgt:

Zu Frage 1: Die Ampelanlage an der Kreuzung der L 1027 und der L 1026 neu, also der ehemaligen Kreisstraße 6 war von Anfang an Bestandteil der Planungen für die Anschlussstelle Boxberg. Ihre Funktionsfähigkeit ist jedoch erst mit der vollen Funktionsfähigkeit der Anschlussstelle erforderlich. Die Gesamtfertigstellung der Anschlussstelle ist von ursprünglich 31. Mai 2001 auf Ende dieses Jahres vorgezogen worden. Daher ist auch die Errichtung der Ampelanlage noch in diesem Jahr erforderlich.

Zu Frage 2: Da die Ausführung in der jetzt durchgeführten Art und Weise geplant war und lediglich eine terminliche Verschiebung erfolgte, entstehen keine Mehrkosten.

Es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Pidde, bitte.

Herr Minister, wenn es also nach der Planung erfolgte, ist es dann sinnvoll und wirtschaftlich richtig, wenn Leitplanken wieder abgebaut und neu montiert werden müssen und bestehende Pflasterflächen wieder aufgerissen und dann neu gepflastert werden, ist dieser Ablauf so sinnvoll?

Das hängt vom Ablauf der Baumaßnahmen ab.

Gibt es weitere Nachfragen? Nein. Dann schließen wir die Frage ab und kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1060, Herr Abgeordneter Otto Kretschmer, bitte.

Personalpolitik des Thüringer Justizministers

Der "Thüringer Allgemeinen" vom 13. Oktober 2000 war zu entnehmen, dass nach Amtsantritt des Justizministers Birkmann sechs Richter befördert wurden, obwohl nur vier Stellen - wie gesetzlich vorgesehen - ausgeschrieben wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aufgrund welcher Vorschriften glaubte man auf die Ausschreibung in den zwei beschriebenen Fällen verzichten zu können?

2. Wurden die Urkunden für alle sechs Beförderungen schon ausgehändigt, und wenn nein, wird die Ausschreibung in den zwei genannten Fällen nachgeholt?

3. Welche personellen und anderen Konsequenzen zieht sie aus dem Vorfall?

Herr Staatssekretär Scherer, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Otto Kretschmer beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zunächst eine Vorbemerkung: Am 26. Juli 1999 wurden vier Stellen für Richterinnen und Richter am Oberlandesgericht ausgeschrieben. Auf diese Stellen haben sich neun Personen beworben. Das Besetzungsverfahren wurde in der 2. Legislaturperiode nicht mehr beendet. Insgesamt sechs Personen wurden mit Wirkung vom 1. April 2000 zur Richterin bzw. zum Richter am Oberlandesgericht befördert.