Protokoll der Sitzung vom 15.12.2000

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte ganz einfach davor warnen, dass die aktuellen Ereignisse jetzt dazu verwendet werden, der Sehnsucht nach

der guten alten Zeit das Wort zu reden und die moderne Landwirtschaft und größeren Betriebsstrukturen dafür an den Pranger zu stellen. Es ist durch nichts zu belegen, dass kleinere Betriebe umweltgerechter produzieren und die Nahrungsmittel von ihr gesünder sind.

Im Übrigen geht die Entwicklung ja, wie wir wissen, in eine ganz andere Richtung. Wenn wir künftig, und daran müssen wir ja auch denken, noch Jugendliche für den Beruf des Landwirts gewinnen wollen, dann bedarf dies keiner klein strukturierten, nostalgischen und romantischen Vorstellung mit einer 60-Stunden-Woche, Viehfütterung an 365 Tagen und den letzten Urlaub am Sankt-Nimmerleins-Tag. Die Jugend von heute, die gern Landwirtschaft machen will, hat natürlich auch ein bestimmtes Freizeitbedürfnis, dem wir Rechnung tragen müssen und dem wir auch Rechnung tragen können.

Ich sage es noch einmal, es ist auch wichtig, neben bestimmten Betriebsgrößen brauchen wir natürlich auch eine Produktion, die mit den neuesten wissenschaftlichen Methoden organisiert ist, die sich an den neuesten Produktionsmethoden orientiert und die darauf ausgerichtet ist, auch kostenmäßig günstiger zu liegen. Denn nur so sind wir überlebensfähig in Europa. Aber wenn man das nicht will und wenn das der Herr Bundeskanzler nicht will, ich sage das noch einmal, dann soll er es bitte schön sagen, dass wir uns darauf einstellen und dann dementsprechend auch die Landwirtschaft in dieser Richtung abschaffen, oder man macht sich kundig und spricht dann dementsprechend darüber.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben ein großes Problem; jetzt gilt es, dieses Problem gemeinsam zu lösen. Wir werden von unserer Seite aus alles tun und mich braucht keiner aufzufordern, hier irgendetwas in dieser Richtung für die Rinder haltenden Betriebe zu tun oder irgendwie aufzufordern, dafür zu stimmen, dass die Lebensmittel teurer werden sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe an dieser Stelle schon oft darüber gesprochen, dass der Wert unserer Lebensmittel in den Supermärkten nicht dem entspricht, was sie eigentlich tatsächlich wert sind.

(Beifall bei der CDU)

Aber man muss zuhören. Ich denke, wenn er hier - und da könnte der Kanzler mal seine Stärke beweisen - mal die Handelsketten, die Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe plus die Landwirte zusammennehmen würde und man würde dort einmal einen ordentlichen Vertrag ausarbeiten und nicht nur bei Lippenbekenntnissen bleiben, dann könnten wir vielleicht auf dieser Strecke ein bisschen mehr machen und dann sähe es vielleicht ein bisschen besser für die Landwirtschaft aus. Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Zum bisherigen Abschluss in dieser Debatte hat sich der Minister Dr. Pietzsch noch einmal zu Wort gemeldet.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Aber nur bisherig.)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke erst einmal für die sehr intensive Debatte zu einem sehr wichtigen Thema. Ich danke, dass einiges zur Aufklärung geleistet wurde. Ich danke, dass auch einiges zur Verantwortung gesagt wurde. Ich denke, dass ich doch auf einige Dinge noch eingehen sollte. Herr Scheringer, der Vergleich mit anderen Krankheiten - und Herr Primas hat es auch gebracht -, wie viele an Salmonellen im Jahr erkranken bzw. versterben, wie viele an BSE versterben - ich würde den Vergleich am ehesten ziehen, Herr Scheringer, den Sie auch gebracht haben, wie viel Leute, wohl wissend, dass man durch Zigarettenrauchen sich hochgradig gefährdet Lungenkrebs zu kriegen, trotzdem tagtäglich und stündlich ihre Zigarette anstecken. Aber, meine Damen und Herren, bei BSE liegt die Sache eben deswegen so gefährlich, weil wir heute nicht wissen, wie sie sich explosionsartig entwickeln kann, weil die Latenzzeit erstens bei den Tieren und zweitens bei der möglichen Übertragung, wo wir den Übertragungsweg noch nicht mal so ganz wissen die Latenzzeit. Deswegen, meine Damen und Herren, bin ich der Meinung, trotz der Vergleiche, dass wir hier mit allem Nachdruck und mit aller Konsequenz dieser Sache nachgehen müssen. Das ist unsere Verpflichtung

(Beifall bei der CDU)

unter den Prämissen Gesundheits- und Verbraucherschutz. Und zum Zweiten, unsere zögerliche Haltung Thüringens bei der Verabschiedung, d.h. im Vorfeld in der Diskussion, ein, zwei Tage vorher: Ja, wir hatten unsere Bedenken. Wir hatten unsere Bedenken, geht man nicht hier ein Stück zu weit, und zum Zweiten die Bedenken der Finanzierung. Ich habe es ja vorhin in meiner Zwischenrede als Abgeordneter deutlich gemacht. Meine Damen und Herren, und das ist der große Vorwurf, den ich mache, der große Vorwurf, den ich der Bundesregierung mache: In Portugal, in Frankreich sind die Krankheitszahlen an erkrankten Tieren angestiegen. Konsequenz von Seiten der Bundesregierung - null. Und im März dieses Jahres ist sogar das Importverbot und Exportverbot britischen Rindfleischs gelockert worden, obwohl wir massiv darauf hingewiesen haben. Und es ist nichts passiert und der Entschließungsantrag der B-Länder hat am 24. November im Bundesrat bereits vorgelegen. Das ist keine Reaktion erst auf den BSE-Fall in Schleswig-Holstein gewesen, sondern das ist eine Reaktion gewesen der B-Länder, der unionsgeführten Länder auf den Krankheitsan

stieg, auf den Anstieg an Fällen in Portugal und in Frankreich. Und ich garantiere Ihnen, mit Hilfe der Bundesregierung, mit Unterstützung der Bundesregierung und mit den Stimmen der A-Länder wäre auch dieser Entschließungsantrag im Bundesrat wieder abgebügelt worden, wenn nicht der Krankheitsfall des BSE-erkrankten Rindes in Schleswig-Holstein in der Zwischenzeit passiert wäre.

(Beifall bei der CDU)

Die Bundesregierung hat die Augen verschlossen vor einer drohenden Gefahr.

(Beifall bei der CDU)

Und erst als diese Gefahr ganz offenbar wurde, hat sie, und da muss ich nun auch wieder sagen, bedauerlicherweise in manchen Dingen überreagiert. Meine Damen und Herren, und dann kommt jetzt das dazu, dass es noch zu ideologischen Zwecken ausgenutzt wird gegen die Landwirtschaft, gegen die Großbetriebe in der Landwirtschaft. Das ist nicht in Ordnung und das müssen wir klarstellen.

(Beifall bei der CDU)

Insofern, Frau Heß hat es so ungefähr formuliert, Import- und Exportverbot sei populistischer Unsinn. Nein, meine Damen und Herren, das ist kein populistischer Unsinn, das ist Notwendigkeit, das wäre Notwendigkeit gewesen. Ich denke, hier hat die Bundesregierung ihren Beitrag nicht geleistet. Wir sollten die Verbraucher nicht dadurch beunruhigen, dass wir das Thema "Privatisierung oder nicht Privatisierung" zu einem Qualitätsthema machen - Thüringer Medizinal-, Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsamt. Wir haben ganz klipp und klar gesagt, was wir wollen, und es soll dabei bleiben, wie es im Augenblick ist. Was die Staatlichen Veterinärüberwachungsämter angeht, meine Damen und Herren, da kann ich nur sagen, im Gesundheitsbereich sind die Gesundheitsämter in kommunaler Hand. Ich sehe nicht ein, weshalb Seuchen im menschlichen, im humanen Bereich anders behandelt werden müssen als im veterinärmedizinischen Bereich. Die Durchgriffsmöglichkeit ist gegeben und daran, an den Strukturen jetzt festzumachen, dass etwa der Durchgriff und die Überwachung von Tierseuchen schlechter ist, das lehne ich ausdrücklich ab.

Meine Damen und Herren, und noch etwas zu den Laborkapazitäten, Frau Arenhövel hat es angesprochen. Wir werden bemüht sein, sehr, sehr schnell privaten Labors die Genehmigung zu erteilen, die BSE-Testung durchführen zu können, allerdings vordringlich für freiwillige Testungen für Tiere unter 30 Monaten, wer dies wünscht. Die Testung bei Tieren über 30 Monaten wird vorwiegend oder fast ausschließlich in staatlicher Obliegenheit, d.h. im Thüringer Medizinal-, Lebensmittel- und Veteri

näruntersuchungsamt durchgeführt. Aber wenn dieses gewünscht wird, dass es auch bei Tieren unter 30 Monaten geschieht, dann brauchen wir unter allen Umständen möglichst schnell diese zusätzliche Laborkapazität, die von privaten Labors übernommen werden kann. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache zu dem Bericht bezogen auf die Anträge der Fraktionen von CDU und SPD. Wir haben mehrere Anträge in diesem Zusammenhang. Zunächst hat die CDU-Fraktion beantragt die Fortberatung des Berichts im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und die CDU-Fraktion hat auch die Aussprache beantragt. Damit können wir über diesen Antrag abstimmen. Wer der Fortberatung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das dürfte eine 100-prozentige Mehrheit sein. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit wird der Antrag fortberaten in dem genannten Ausschuss und ich komme zur Feststellung, dass damit das Berichtsersuchen zu den Drucksachen 3/1124 und 3/1125 erfüllt ist, falls es keinen Widerspruch gibt. Aber dieser wird wohl angezeigt - Herr Dr. Pidde?

(Zuruf Abg. Dr. Pidde, SPD: Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten!)

Es geht nur ein Ausschuss. Wir sind noch beim Bericht, noch nicht bei den Anträgen. Also kein Widerspruch, Herr Dr. Pidde? Es wird kein Widerspruch angezeigt, damit stelle ich fest, das Berichtsersuchen ist erfüllt.

Wir haben zwei Entschließungsanträge, zunächst den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS. Er liegt vor in der Drucksache 3/1175 und es ist beantragt worden, diesen Entschließungsantrag an drei Ausschüsse zu überweisen. Ich wiederhole noch einmal: Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer der Überweisung dieses Entschließungsantrags an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall, damit ist das einstimmig beschlossen. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht Fall, die Überweisung ist auch einstimmig beschlossen. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke

schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Auch nicht der Fall. Auch diese Überweisung ist einstimmig beschlossen. Die Federführung ist beim Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt worden. Wer dieser Federführung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? 2 Stimmenthaltungen. Mit 2 Stimmenthaltungen ist die Federführung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit mehrheitlich beschlossen worden.

Wir kommen als Nächstes zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3/1183. Auch hier ist die Überweisung an die drei vorher genannten Ausschüsse beantragt worden. Wer der Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Wie ist denn das hier in der mittleren Gruppe? Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mehrheitlich abgelehnt. Wer der Überweisung dieses Entschließungsantrags an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mehrheitlich ist das abgelehnt worden. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen? Danke schön. Gibt es da Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Auch diese Überweisung ist abgelehnt worden. Es gab eine Enthaltung?

(Zwischenruf Abg. Dr. Botz, SPD: Haben Sie das gemerkt, Herr Wunderlich?)

Es gab offensichtlich, ich korrigiere zunächst, bei der Überweisung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten eine Enthaltung, wird mir jetzt noch gesagt. Das sollten wir auch im Protokoll so festhalten. Natürlich ist damit das Ergebnis nicht verändert.

Ich kann damit den Tagesordnungspunkt noch nicht schließen. Der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, der nicht überwiesen worden ist, muss natürlich insgesamt abgestimmt werden. Wer diesem Entschließungsantrag, dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 3/1183, wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? Danke. Und die Stimmenthaltungen? Es gibt eine Reihe von Gegenstimmen und eine Reihe von Stimmenthaltungen. Trotzdem ist diesem Antrag zugestimmt worden.

(Beifall bei der CDU)

Damit dürften wir im Tagesordnungspunkt 8 a und b alles erledigt haben und ich komme zum Aufruf des

Tagesordnungspunkts 9

Bericht zur akustischen Wohnraumüberwachung zum Zwecke der Strafverfolgung nach Artikel 13 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) in Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1130

Die Begründung wird der Abgeordnete Pohl geben.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die SPDFraktion vertritt die Auffassung, dass Artikel 13 Abs. 6 Satz 3 des Grundgesetzes den Ländern die Verpflichtung auferlegt, eine der Regelungen des Bundes gleichwertige parlamentarische Kontrolle über Bereiche,...

Herr Abgeordneter Pohl, einen kleinen Moment, ich kann mich nicht erinnern, dass wir in die Mittagspause eingetreten sind und dass ich das angesagt hätte. Wir sind bei der Beratung des Tagesordnungspunkts 9 und der Abgeordnete Pohl möchte die Begründung dazu geben und in diesem Sinne möchte ich Sie auffordern, dem zuzuhören.

(Beifall bei der CDU, SPD)

... die in Artikel 13 Abs. 6 des Grundgesetzes genannt werden, zu gewährleisten. Hierzu gehört auch der Bereich der akustischen Wohnraumüberwachung zum Zwecke der Strafverfolgung nach Artikel 13 Abs. 3 des Grundgesetzes.

Meine Damen und Herren, ich begrüße deshalb auch die Bereitschaft der Landesregierung, zu den bisher durchgeführten Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung zum Zwecke der Strafverfolgung zu berichten, was ja bisher nicht erfolgte. Meine Damen und Herren, gleichzeitig möchte ich anregen, dass analog zu Bayern diese Verpflichtung zur Unterrichtung der Landesregierung in einen gesetzlichen Rahmen zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 des Grundgesetzes, dass man diesen Rahmen gesetzlich fixieren möchte. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Der Bericht der Landesregierung ist nicht angekündigt worden. Damit kommen wir gemäß den Anmeldungen zur Aussprache über den Antrag und nicht über den Bericht. In der Aussprache zum Antrag hat sich als erster Redner zu Wort gemeldet der Abgeordnete Wolf,

CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Pohl, Sie bringen mich jetzt ein bisschen in Verlegenheit. In Ihrem Antrag in der schriftlichen Begründung weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es keine gesetzliche Regelung und keine originäre Berichtspflicht der Landesregierung in diesem Bereich gibt. Jetzt eben mündlich hatten Sie versucht, andeutungsweise etwas anderes vorzutragen. Aus diesem Grunde, weil es nicht geregelt ist, und Sie haben auch als einbringende Fraktion darauf in Ihrer schriftlichen Begründung hingewiesen, dass das Berichtsverfahren nicht geregelt ist, möchte ich den Antrag stellen, den uns vorliegenden Antrag in der Drucksache 3/1130 an den Justizausschuss zu überweisen, um dort erst einmal zu klären, wie, wo und in welcher Form ein entsprechender Bericht zu geben ist. Wenn ein entsprechender Bericht dann gegeben wird, müsste dann sicherlich der Datenschutz beachtet werden. Ich weise nur darauf hin, dass es durchaus den einen oder anderen Fall gegeben hat, wo aus Verdachtsgründen ermittelt wurde und die Ermittlung ergeben hat, dass der Verdacht doch nicht begründet war und das Verfahren wieder eingestellt wurde. Es muss sichergestellt sein, dass die Betroffenen dann nicht namentlich in öffentlicher Sitzung des Plenums benannt werden. Es muss weiterhin sichergestellt sein, dass auch noch laufende Verfahren, die wird es sicherlich auch geben, nicht durch einen gegebenen eventuellen Bericht gefährdet werden. Es ist auch zu klären, wem dieser Bericht zu erstatten ist. Wir haben, wie jedem bekannt ist, mehrere Möglichkeiten, wie die Vertraulichkeit gewahrt bleiben kann, ob in der G 10 oder in der PKK, oder man kann durchaus auch die Form einer vertraulichen Sitzung im Justizausschuss wählen. Da sollten wir uns jetzt noch nicht festlegen, das sollten wir ausführlich im Kreise der Fachleute besprechen und dann dem Landtag eine entsprechende Beschlussempfehlung oder eine Empfehlung geben, wie dieser Bericht dann durch die Landesregierung, zu der ja die Bereitschaft bereits vorliegt, dem Landtag gegenüber gegeben wird. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung, diesen Antrag jetzt an den Justizausschuss zu überweisen, um die Probleme, die ich benannt habe, dort in Ruhe und unter den Fachleuten auszudiskutieren. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Herr Pohl, wollen Sie anfragen oder reden?

(Zuruf Abg. Pohl, CDU)

Auf der Rednerliste steht als Nächster der Abgeordnete Dittes, PDS-Fraktion, und ich nehme jetzt an, dass Sie einen weiteren Redebeitrag anmelden.