3. Der öffentliche Nutzer soll innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden können, ob er von seinem Recht Gebrauch machen will. Bisher ist dafür ein Fristablauf per 31. Dezember 2005 vorgesehen. Nach Ablauf der Frist soll das Recht, eine Bereinigung der Rechtssituation verlangen zu können, auf den Grundstückseigentümer übergehen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie können sich sicher vorstellen, dass es über diese Eckpunkte hinaus der Prüfung, Klärung und Regelung einer Vielzahl von Detailfragen in diesem Zusammenhang bedarf, deren Lösung durch den Bundesgesetzgeber teilweise auch noch völlig offen ist. Vor diesem Hintergrund kann die Landesregierung zum Anliegen der PDS-Fraktion nur folgendermaßen Stellung nehmen:
Die gegenwärtige Rechtslage gewährleistet im Moment weiterhin die öffentliche Nutzung der betroffenen privaten Grundstücke. Allerdings ist Eile geboten, so dass die
Landesregierung mit dem gebotenen Nachdruck die gesetzliche Regelung einfordert. Sollte diese Regelung nicht rechtzeitig vor Ablauf des Besitzmoratoriums in Kraft treten können, muss eine erneute Verlängerung dieses Besitzschutzes erfolgen. Dies wird die Landesregierung aufmerksam beobachten und gegebenenfalls entsprechend initiativ werden.
Meine Damen und Herren, abschließend noch einen Satz zum Thüringer Straßengesetz, weil es eigens angesprochen wurde. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen vertritt, wie er es allen Fraktionen auch mitgeteilt hat, die Auffassung, dass die im Entwurf bisher vorgesehene Definition der Verkehrsflächen nicht alle betroffenen Verkehrsflächen erfassen würde. Hintergrund ist die Tatsache, dass nicht in jedem erforderlichen Fall in der DDR Beschlüsse bezüglich der öffentlichen Nutzung gefasst worden sind. Deshalb hat der Gemeinde- und Städtebund Thüringen angeregt, das Thüringer Straßengesetz entsprechend zu novellieren. Abgesehen davon, dass - wie ich bereits dargelegt habe - auch diese Bestimmung des Entwurfs noch einmal in die Überarbeitung mit einbezogen ist, hält die Landesregierung unter Beachtung auch einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gera vom 10. November 1999, die allerdings im Moment noch nicht rechtskräftig ist, gegenwärtig - und ich sage ausdrücklich: gegenwärtig - die Regelung in § 52 Abs. 6 Satz 1 des Thüringer Straßengesetzes für ausreichend und einen Novellierungsbedarf derzeit nicht für angezeigt. Diese Regelung enthält nämlich auch eine Widmungsfunktion, Herr Abgeordneter Dittes. Danke.
Danke schön für den Bericht. Der Abgeordnete Dittes hat Weiterberatung im Innenausschuss beantragt. Jetzt frage ich Sie erst einmal: Ist das im Namen Ihrer Fraktion passiert?
Bevor wir aber über die Weiterberatung abstimmen, frage ich die beiden anderen Fraktionen, da mir ja auch bereits Wortmeldungen vorliegen, ob eine Aussprache zu diesem Bericht jetzt stattfinden soll. Gibt es eine Fraktion, die das beantragt? Dann stimmen wir direkt, wenn es keine Aussprache geben soll, über die Ausschussüberweisung ab. Wer für die Überweisung des Berichts an den Innenausschuss votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? Das ist die Mehrheit. Damit ist der Antrag der PDS-Fraktion, die Beratung im Innenausschuss weiterzuführen, abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Feststellung, ob das Berichtsersuchen erfüllt ist. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, ist das Berichtsersuchen erfüllt. Ich sehe keinen Widerspruch, somit ist es erfüllt. Wir können den Tagesordnungspunkt 10 abschließen.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1138 ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben gestern ausgiebig über den Gesetzentwurf gesprochen. Ich möchte nur noch einmal die Gelegenheit nutzen, heute von hier aus an die Kolleginnen und Kollegen der SPD zu appellieren. Ich bedaure außerordentlich, dass der letzte Innenminister Dr. Richard Dewes bei dem wichtigen Punkt nicht anwesend ist. Ich bitte einfach, dass wir gemeinsam das, was jetzt hier zu bewältigen ist, dass Sie das mittragen und sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen, dass Sie hier dieser Drucksache 3/1138 die Zustimmung geben.
Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Schemmel zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Abgeordneter Schemmel.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, die drei kommunalpolitischen Sprecher werden hier einmal einen Maßstab setzen, wie man einen solchen wichtigen Punkt auch schnell und korrekt erledigen kann, deshalb auch nur so wenige Worte wie mein Vorredner Fiedler. In unserer Fraktion hat es eine intensive Beratung zum Gesetzentwurf gegeben. Dabei haben insbesondere verfassungsrechtliche Grundsätze, Aspekte der Abgabengerechtigkeit, praktische Gesichtspunkte des späteren Vollzugs der Regelung und lokale und regionale Gegebenheiten eine Rolle gespielt. Diese Abwägung der Argumente wurde nicht gerade durch die Tatsache befördert, dass die CDU entgegen jedem parlamentarischen Brauch zwischen der ersten und zweiten Lesung eine Ausschussüberweisung ablehnte. Hier hätten noch einige Punkte aus unserer Sicht geklärt werden können und müssen. Nach unserer Diskussion heute früh wir hatten heute früh Fraktionssitzung - ist es aber der einmütige Wille unserer Fraktion, dass jeder Abgeord
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe meinen Ausführungen von gestern eigentlich nichts hinzuzufügen. Ich möchte nur das Innenministerium darum bitten, dass auch sehr schnell die Fragen, die eigentlich anstehen, die in der Diskussion von Herrn Schemmel gestern dargelegt wurden, die ich Ihnen auch schriftlich gegeben hatte und um Antwort gebeten habe, dass solche Fragen wie eben, welche Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung bisher bei der Beitragsermittlung die Altanschlüsse nicht berücksichtigt haben, sehr schnell und umfassend beantwortet werden, damit auch sehr gründlich weitergearbeitet werden kann. Danke.
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ein Geschäftsordnungsantrag.
Das werden wir natürlich tun. Aber wir stimmen trotzdem über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1138 ab, und zwar in namentlicher Abstimmung. Ich bitte meine beiden Schriftführer, diese Abstimmung vorzunehmen.
Ich frage in die Runde, ob jeder Gelegenheit hatte, seine Stimme abzugeben. Offensichtlich ist das jetzt der Fall. Ich bitte Sie, die Stimmen auszuzählen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, noch einmal Platz zu nehmen. Ich möchte gern das Stimmergebnis bekannt geben. Bitte, nehmen Sie Platz. Es wurden 70 Stimmen abgegeben, davon 49 Jastimmen, 18 Neinstimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage).
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes stimmen will, den bitte ich um das Erheben. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1138 angenommen.
Ich kann den Tagesordnungspunkt 6 schließen und schließe für heute auch die Sitzung. Ich wünsche Ihnen ein gutes Wochenende. Wir sehen uns zur nächsten Plenarsitzung am 19. Dezember wieder.