Ebenso begrüße ich den im Beschlussvorschlag - Drucksache 3/1022 - verankerten CDU-Antrag, die Sachkostenförderbeträge für die verschiedenen Schularten mittels Verordnungsermächtigung flexibel zu machen.
Damit liegt Thüringen mit den Ausgaben pro Schüler in diesen Schularten im Vergleich zu ähnlichen Flächenländern in Ost wie West weiterhin an der Spitze und übrigens in der Summe pro Schüler mehr als doppelt so hoch wie in Sachsen-Anhalt.
Meine Damen und Herren, Sparen und Gestalten, das gilt auch für das Thüringer Kultusministerium. Dem Absinken des Schullastenausgleichs infolge sinkender Schülerzahl haben wir nicht tatenlos zugesehen, sondern wesentliche Teile des nicht mehr zuweisbaren Finanzvolumens zur Verstärkung der Mittel für neue Medien an Schulen umgelenkt. Nachdem der Freistaat in den vergangenen fünf Jahren insgesamt ca. 15 Mio. DM freiwillige Fördermittel an die Schulträger ausgereicht hat, sollen dies in den folgenden zwei Jahren 24 Mio. DM werden und damit die Thüringer Schulen weiterhin im Vorderfeld platzieren.
Nachdem innerhalb der vom Thüringer Kultusministerium gebildeten Arbeitsgemeinschaft BIT 21 auch die Wirtschaft dankenswerterweise wesentliche Finanzierungsanteile für die Thüringer Schulen und deren Ausrüstung mit neuen Medien bereitgestellt hat, gehe ich davon aus, dass sich auch die nach dem Schulfinanzierungsgesetz eigentlich zuständigen Schulträger verstärkt engagieren, z.B. durch Bereitstellung von Wartungspersonal zur effizienteren Nutzung der bereitgestellten Hardware und Software.
Gestalten wollen wir im Thüringer Kultusministerium auch auf einem ganz anderen Gebiet. Das Jahr 2001 ist das Europäische Jahr der Sprachen und das ist Anlass genug, neben vielfältigen Einzelinitiativen im ganzen Land auch die Thüringer Spezialgymnasiumslandschaft weiterzuentwickeln.
Im Kapitel 04 08, Titel 633 01 sind deshalb ab 2001 zusätzliche Mittel für den Aufbau von Klassen an einem Thüringer Spezialgymnasium für Sprachen vorgesehen. Ich freue mich, dass es bereits Erfolg versprechende Vorgespräche mit interessierten Schulträgern über geeignete Standorte gibt, die bei positiver Abstimmung dieses hohen Hauses auch über diesen Titel alsbald zum Abschluss gebracht werden könnten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen zum Einzelplan 04 liegen mir nicht vor. Wir können damit die Beratung zu diesem Einzelplan abschließen.
Wir kommen zum Einzelplan 05 - Justizministerium sowie Artikel 15 bis 19 des Haushaltsbegleitgesetzes 2001/2002.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, anlässlich des Missbilligungsantrags gegen den Justizminister hat meine Fraktion ihre Zustimmung zum Antrag der SPD unter anderem damit begründet, dass Minister Dr. Birkmann sich des Haushaltsbegleitgesetzes bedient, um das Arbeitsgericht Gotha aufzulösen. Es bleibt unguter Stil, die Auflösung eines Gerichtsstandorts und die Neugliederung der Gerichtsbezirke als Annex zu den Haushaltsberatungen abzuhandeln. In dem bunten Allerlei von Änderungen, die in erster Linie tief gehende soziale Leistungsgesetze betreffen, werden einschneidenden Änderungen im Bereich der Justiz nicht mehr die ihnen angemessene Aufmerksamkeit entgegengebracht. Eine Debatte mit justizpolitischen Akzenten im Justizausschuss entfällt, stattdessen werden gerichtsorganisatorische und gerichtsverfassungsrechtliche Änderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die staatliche Rechtsschutzgarantie als Einsparmaßnahmen im Eilschritt vom Haushalts- und Finanzausschuss erledigt.
Bekanntlich sieht die im Haushaltsbegleitgesetz vorgesehene Änderung des Ausführungsgesetzes zum Arbeitsgerichtsgesetz vor, dass bei Wegfall des Gerichtsstandorts Gotha und der Außenkammer Mühlhausen des Arbeitsgerichts Eisenach die Arbeitsgerichtsbezirke im Westen, Süden und Norden Thüringens neu geordnet werden. Der Ilmkreis wird dem Bezirk des Arbeitsgerichts Suhl, der Landkreis Gotha dem Bezirk des Arbeitsgerichts Eisenach und der Unstrut-Hainich-Kreis, für den bislang die Außenkammer des Arbeitsgerichts Eisenach zuständig war, dem Bezirk des Arbeitsgerichts Nordhausen eingegliedert. Für die Auflösung des Gerichtsstandorts Gotha hält Finanzminister Trautvetter eine ebenso simple wie abwegige Begründung bereit: Von 1996 bis 1999 seien die Verfahrens
eingänge in der Thüringer Arbeitsgerichtsbarkeit um fast 30 Prozent zurückgegangen. Bei sieben Arbeitsgerichten bedeutet dies, dass zwei Arbeitsgerichte nunmehr überflüssig seien. Um die Richter zu entlasten, schließe man großzügigerweise jedoch nur ein Gericht. Es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass die bloße Entwicklung der Verfahrenszahlen noch nichts darüber aussagt, wie weit die Schließung eines Gerichts und eine Neuordnung der Gerichtsbezirke erforderlich ist. Vielmehr sind hierfür als Kriterien die konkrete Auslastung der Arbeitsgerichte, die Wirtschaftsstruktur im Gerichtsbezirk und der Umfang der Zeit maßgeblich, die streitende Parteien zum Aufsuchen des Gerichtsstandorts durchschnittlich aufwenden müssen.
In sämtlichen der dem Landtag vorliegenden Stellungnahmen der Richter und Rechtsanwälte werden diese Kriterien eingehend erörtert, mit dem Ergebnis, dass die Auflösung des Arbeitsgerichts Gotha nicht begründet ist. Einzig und allein die Landesregierung hat es nicht nötig, sich mit diesen Kriterien auseinander zu setzen. Stattdessen soll der Gebrauch von Schlagworten eine schlüssige Begründung ersetzen. Das eine Schlagwort heißt "Präsenzdichte" und soll suggerieren, in Thüringen gäbe es angeblich zu viele Arbeitsgerichte. Das andere Schlagwort heißt "Synergieeffekt". Es steht für die unbewiesene Behauptung, bei einer Konzentration der vorhandenen Ressourcen in der Arbeitsgerichtsbarkeit auf sechs anstelle von sieben Standorten werde die Effizienz der Arbeitsgerichtsbarkeit gesteigert. Hierdurch könnten mindestens eine Richterstelle und weitere Stellen im nichtrichterlichen Bereich eingespart werden. Damit ist ein Sachzwang zur Verringerung der Anzahl erstinstanzlicher Gerichte auf sechs scheinbar dargelegt. Für den Rest, die Auswahl des Arbeitsgerichts Gotha als dem zu eliminierenden Gericht, ist man auch um weitere Scheinargumente nicht verlegen.
Keinerlei Berücksichtigung findet dagegen die tatsächliche Auslastung des Arbeitsgerichts Gotha. Der Direktor des Arbeitsgerichts Gotha hat dem Landtag Zahlen vorgelegt, die besagen, dass die Verfahrenseingänge beim Arbeitsgericht Gotha im Zeitraum von 1996 bis 1999 nahezu konstant geblieben sind. Bei den Verfahrenseingängen liegt Gotha trotz der geringsten Zahl von Gerichtseingesessenen und Arbeitnehmern im Vergleich zu den anderen Thüringer Arbeitsgerichten an dritter Stelle. Auf die einzelnen Richter bezogen bedeutet dies, dass das Arbeitsgericht Gotha seit 1997 das am stärksten belastete Arbeitsgericht Thüringens ist. Was die Erledigungszahlen je Richter angeht, so liegt das Arbeitsgericht Gotha erheblich über dem Durchschnitt. Es ist daher völlig schleierhaft, welche Erkenntnisse das Justizministerium zu der Annahme führen, durch die Auflösung eines effizient arbeitenden Gerichts und die Verteilung der so frei werdenden Ressourcen auf andere Gerichte werde ein irgendwie gearteter Synergieeffekt erzielt, der signifikante Einsparungen bei den Personalkosten ermögliche. Wenn dies so wäre, dann müssten größere Arbeitsgerichte wie Erfurt, Gera oder Jena bessere Verhältnisse bei den Erledigungszahlen je Richter und beim unterstützenden nichtrichterlichen Personal aufweisen. Dies ist aber
gerade nicht der Fall. Von niemandem wird bestritten, dass die Auslastung der Thüringer Arbeitsgerichte sehr unausgeglichen ist. Die Auflösung des Gerichtsstandorts Gotha ist allerdings kein taugliches Mittel, um die Belastung der Arbeitsgerichtsbarkeit besser zu verteilen.
Der Stellungnahme des Hauptrichterrats beim Thüringer Landesarbeitsgericht im schriftlichen Anhörungsverfahren vor dem Haushalts- und Finanzausschuss ist zu entnehmen, dass trotz entsprechender Hinweise von Seiten der betroffenen Richter und der vorhandenen Bereitschaft, einer Versetzung auf eine Richterstelle an einem anderen Amtsgericht zuzustimmen, das Ministerium es in der Vergangenheit unterlassen hat, die erforderlichen personellen Maßnahmen zu ergreifen, um die erheblich divergierenden Geschäftsbelastungen auszugleichen. Schließlich kann auch nicht das vom Justizministerium vorgebrachte Argument überzeugen, mit Blick auf krankheits- und urlaubsbedingte Ausfälle sei bei einem Gericht von der Größe des Arbeitsgerichts Gotha eine "gleichermaßen qualifizierte und effiziente Verfahrensbearbeitung" nicht mehr gewährleistet. Das Arbeitsgericht Gotha hat heute vier Richterplanstellen. Auch zu der Zeit, als es nur drei und dreieinhalb Richterplanstellen hatte, gab es keine Probleme wegen der Vertretung in Urlaubs- und Krankheitsfällen. Minister Dr. Birkmann hat bekanntlich immer wieder betont, dass es sein Ziel sei, die Amtsgerichtsstandorte beizubehalten. Schließlich zeigt ein vergleichender Blick nach Hessen, dass dort von zwölf Arbeitsgerichten allein die Hälfte weniger als vier Richterplanstellen aufweist und in Bad Hersfeld, Fulda und Limburg die Arbeitsgerichte sogar nur zwei Richterplanstellen haben. Der alles andere als schlüssig begründeten Erwartung zukünftiger Einsparungen aber stehen die durch die Auflösung des Gerichtsstandorts Gotha verursachten Mehrkosten gegenüber, und zwar Umzugskosten, eine höhere Auslagenerstattung für die ehrenamtlichen Richter sowie höhere Aufwendungen bei der Prozesskostenhilfe infolge höherer Fahrtkosten. Zudem ist fraglich, ob ohne Mehrausgaben eine angemessene Unterbringung des nach Eisenach und Nordhausen versetzten Personals an den dortigen Gerichtsstandorten möglich sein wird. Schon jetzt aber steht fest, dass es bei einer Aufhebung des Gerichtsstandorts Gotha zu einer drastischen Verschlechterung der Zugangsmöglichkeiten zur Arbeitsgerichtsbarkeit für die Bevölkerung im Landkreis Gotha und im Altkreis Arnstadt kommen wird. Hier wird sich die im Arbeitsgerichtsverfahren geltende Kostenregelung, dass nämlich jede Partei, auch im Falle des Obsiegens, ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, dahin gehend auswirken, dass bei durchschnittlich zwei bis drei Terminen pro Verfahren, die bei größerer Entfernung vom Gerichtsstandort einen ganzen Tag in Anspruch nehmen, eine Klage wegen nicht gezahlten Lohns oder wegen der Abgeltung nicht in Anspruch genommener Urlaubstage in vielen Fällen unrentabel wird. Durch die Aufhebung des Gerichtsstandorts ist damit eine schnelle und kostengünstige Erreichbarkeit der Arbeitsgerichte und damit bei geringen Streitwerten die staatliche Rechtsschutzgarantie in Arbeits
streitigkeiten nicht mehr gewährleistet. Dies steht in einem schrillen Gegensatz zu dem, was Minister Dr. Birkmann immer wieder öffentlich bekannt gibt, z.B. in seinem Grußwort anlässlich des Jahreswechsels 1999/2000, veröffentlicht im Justizministerialblatt, ich zitiere: "Wir werden hier allen Entwicklungen entgegentreten, die die Gefahr begründen, dass der einzelne Bürger nur noch unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand zu seinem Recht kommt". Auch heute informiert die Südthüringer Zeitung über ein Redaktionsgespräch mit Herrn Minister Birkmann, in dem er die Schließung des Arbeitsgerichts Gotha nicht erwähnt, aber das Ziel der Bürgernähe der Rechtspflege betont, ich zitiere: "Grund genug für Birkmann, den jetzigen Bestand der 30 Thüringer Amtsgerichte unbedingt zu erhalten und nach Möglichkeit zu stärken." Und an anderer Stelle: "Der CDU-Politiker will generell erreichen, dass Justizpolitik von der Bevölkerung 'bewusst wahrgenommen' wird, mehr noch: Es komme darauf an, 'den Bürgern den Rechtsstaat näher zu bringen'. Dies sei eine vorrangige Aufgabe, so Birkmann weiter, habe er doch bemerkt, dass Menschen 'den rechtlichen Dingen oft hilflos gegenüber stehen.'" So doppelgesichtig erleben wir Justizpolitik der Landesregierung seit Wochen und Monaten.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat sich in der Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses aber nicht nur gegen die Aufhebung des Gerichtsstandorts Gotha gewandt, sie wendet sich auch gegen die mit der Änderung des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz § 10 beabsichtigte Änderung, dass es zukünftig nur noch Direktoren und keine Präsidenten an der Spitze der Amtsgerichte geben soll.
Nach der jetzigen Rechtslage ist vorgesehen, dass Amtsgerichte mit mehr als 25 Richter-Planstellen von Präsidenten geleitet werden. In diesem Fall steht dem Präsidenten des Landgerichts die Dienstaufsicht über das Amtsgericht nicht zu. Handelt es sich hingegen um ein Direktorialgericht, so steht die Dienstaufsicht hinsichtlich des richterlichen Personals nicht dem Direktor des Amtsgerichts zu. Mit der nunmehrigen Änderung durch das Haushaltsbegleitgesetz soll es in Thüringen nur noch Direktorialgerichte geben. Damit wird der Leiter des Amtsgerichts nicht mehr die Dienstaufsicht gegenüber dem richterlichen Personal ausüben, während hinsichtlich des nichtrichterlichen Personals neben dem Direktor des Amtsgerichts auch der Präsident des Landgerichts für die Dienstaufsicht zuständig ist. Das Justizministerium behauptet, hierdurch könnten nicht unerhebliche Kosten eingespart werden, weil die Verwaltung einfacher und wirksamer werde. Der Hauptrichterrat in der ordentlichen Gerichtsbarkeit hat zu Recht hiergegen eingewendet, dass es sich um Scheinargumente handelt. Die Abschaffung der Präsidialamtsgerichte habe keine Auswirkungen auf die Entwicklung eines einheitlichen Beurteilungswesens. Auch wenn an der Spitze des Amtsgerichts Erfurt zukünftig ein Direktor stehen sollte, hätte dies auf der unteren Ebene
lediglich zur Folge, dass statt bisher fünf Präsidenten immerhin noch vier Präsidenten für die Beurteilung der Richterinnen und Richter zuständig blieben und damit die Möglichkeit immerhin vierfach verschiedener Qualität bei den Beurteilungen bliebe. Für die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Erfurt wären zudem weiterhin Vorbeurteilungen durch den Direktor des Amtsgerichts erforderlich. Einsparungen beim Verwaltungsaufwand sind daher insoweit nicht erkennbar. Im Verwaltungsbereich kann nach Auffassung des Hauptrichterrats keine einzige Arbeitskraft eingespart werden. Vielleicht ist von einer Aufblähung des Verwaltungsapparats auszugehen, weil es nunmehr zum Teil zu einer doppelten Verwaltungsarbeit kommt und sich der Dienstweg verlängert. Schließlich tritt der Hauptrichterrat auch der Behauptung entgegen, der Wechsel der Proberichter zwischen Landgericht und Amtsgericht werde erschwert, wenn Amtsgerichte Präsidialgerichte blieben bzw. würden. Der Wechsel der Proberichter, so der Hauptrichterrat, wird aber allein vom Ministerium angeordnet.
Im Ergebnis möchte ich feststellen, dass die mit dem Haushaltsbegleitgesetz durchgesetzten gerichtsorganisatorischen und gerichtsverfassungsrechtlichen Änderungen keine nennenswerten Einsparungen bringen, im Gegenteil die geringen Einsparungen werden mit einem Mehr an Zentralisierung und Bürokratisierung, mit mehr Bürgerferne und damit einer Verringerung der staatlichen Rechtsschutzgarantie teuer erkauft. Wie soll man dem Bürger vermitteln, dass 260.000 DM jährlich für zusätzliche Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer vom Landtag beschlossen werden, während ein nicht unerheblicher Teil der Bürgerinnen und Bürger Thüringens aufgrund zweifelhafter Sparabsichten eine erhebliche Verschlechterung des Zugangs zur Arbeitsgerichtsbarkeit hinzunehmen hat. Im Übrigen hält sich hartnäckig der Verdacht, dass es dem Justizministerium in Wirklichkeit gar nicht um Kosteneinsparungen geht, dass diese vielmehr nur zum Vorwand genommen werden, um ganz andere Ziele zu verfolgen, wie z.B. das Ziel, sich unbequemer Behördenleiter und anderen Personals gegebenenfalls leichter entledigen zu können. Das Haushaltsbegleitgesetz, meine Damen und Herren, ist eine weitere Etappe im rasanten Niedergang des Vertrauens in den Justizminister und sein Ministerium. Es passt ins Bild, aber nicht eigentlich in eine demokratische Landschaft. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zum Einzelplan 05 hat die SPD-Fraktion keine Änderungen bean
Prioritäten entsprechend gewichtet sind. Kritik gibt es aber am Haushaltsbegleitgesetz. Hier verweise ich auf den vorliegenden Änderungsantrag.
Einen Punkt möchte ich hier aufgreifen, nämlich die Schließung des Arbeitsgerichts Gotha und das insbesondere deshalb, weil ich mich des Eindrucks nicht erwehren konnte, dass Sie, verehrte Kollegen von der CDU, im Haushalts- und Finanzausschuss an einer sachgerechten Beurteilung der vorgelegten Argumente nicht sonderlich interessiert waren. Die Landesregierung begründete die Schließung des Arbeitsgerichts Gotha mit jährlichen Einsparungen von 400.000 DM. Doch weder im Justizausschuss noch im Haushalts- und Finanzausschuss konnten diese angeblichen Einsparungen glaubhaft untersetzt werden. Dagegen sprechen aber wichtige Argumente, dass hier eine funktionsfähige, effektiv arbeitende Einrichtung zerschlagen wird, dass für 2 Mio. DM das Dachgeschoss im Amtsgericht Gotha ausgebaut wird für das Arbeitsgericht in Gotha, dass für die ehrenamtlichen Richter höhere Fahrtkosten in Zukunft aufkommen. Das sind Fakten, die diese Einsparungen, die hier vorgebracht werden, doch sehr zweifelhaft erscheinen lassen, ebenso die fachlichen Aspekte, die genannt wurden. Betrachten wir das hohe Niveau der Verfahrenseingangszahlen im Arbeitsgericht Gotha, was gegenwärtig noch vorhanden ist, und wo auch in absehbarer Zeit kein Rückgang zu erwarten ist, wenn man die wirtschaftliche Entwicklung im Raum Gotha und entlang der Autobahn A 4 betrachtet.
Meine Damen und Herren, wo ist denn die vielgelobte Bürgernähe der Thüringer Justiz? Auf die Bürger kommen Mehrbelastungen zu, zusätzliche Fahrtkosten und ein größerer Zeitaufwand. Nun kann man ja sagen, die Oppositionspolitiker irren sich und verstehen das nicht richtig und man kann ja auch sagen, der Pidde aus dem Landkreis Gotha setzt sich aus Lokalpatriotismus für sein Arbeitsgericht ein. Aber die Fachgremien haben sich einhellig gegen eine Schließung des Arbeitsgerichts in Gotha ausgesprochen und für andere Lösungen - einhellig. Ich möchte hier nur einige nennen: den Thüringer Richterbund, den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts, den Verband der Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter Thüringens, der Bezirkspersonalrat des Arbeits- und Landesarbeitsgerichts. Einhellig haben sie die angeblichen Kosteneinsparungen in Frage gestellt. Deshalb bin ich enttäuscht, dass die Landesregierung die Einschätzung dieser Fachgremien der Thüringer Justiz einfach ignoriert, dass die Landesregierung und auch die CDU-Fraktion die Alternativvorschläge dieser Fachleute nicht diskutiert, das ist enttäuschend. In dieses Bild der Zusammenarbeit von Landesregierung und Thüringer Justiz passt ganz genau hinein, dass die Arbeitsrichter in Gotha von der bevor
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, vielleicht vorweg ein paar allgemeine Worte: Wir beraten jetzt den Einzelplan 05, den Haushalt des Thüringer Justizministeriums. Das heißt, es gibt in Thüringen ein selbständiges Justizministerium mit einem eigenen Haushalt als Rechtspflegeministerium. Ich sage das aus dem Grunde, weil es eben nicht mehr in allen Bundesländern selbstverständlich ist, dass es ein selbständiges Justizministerium gibt, aber in Thüringen war es so und ich hoffe, auch in Zukunft wird es so bleiben. Ich könnte jetzt die Zahlen, die alle so wichtig sind, hier vortragen. Das sind dann viele Seiten, die man hier vortragen müsste, und der eine oder andere blickt schon ab und zu einmal auf die Uhr und denkt daran, wie spät es dann morgen werden soll. Vielleicht doch ein paar grundsätzliche Zahlen: Die Ausgaben werden von 493 Mio. DM im laufenden Haushalt auf 512,9 Mio. DM im Jahr 2001 und noch einmal im Jahr 2002 auf 514,4 Mio. DM ansteigen. Gesamtausgaben in 2001 werden z.B. durch die Personalausgaben in der Haushaltsgruppe 6 - dort wird ein Plus von 5,8 Mio. DM nachzulesen sein, sächliche Verwaltungsausgaben in der Haushaltsgruppe 5 ein Plus von 12 Mio. DM, Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme von Investitionen in der Haushaltsgruppe 6 ein Plus von 3 Mio. DM. Wir haben leider einen Rückgang bei den Investitionen in der Haushaltsgruppe 8 um 1 Mio. DM. Das heißt, im Jahre 2002 werden die Ansätze insgesamt um 1,5 Mio. DM steigen. Die Personalausgaben allein werden um 5,3 Mio. DM steigen. Das vor dem Hintergrund, dass die im Jahr 2000 geschlossenen Tarifvereinbarungen und vorgeschlagenen Besoldungsanpassungen insgesamt etwa 4,4 Prozent steigen werden und man von den so genannten Ostgehältern voraussichtlich im Jahr 2002 ca. 90 Prozent des Westniveaus erreichen wird. Dass sich diese Anhebungen im Personalhaushalt nicht zu 100 Prozent auf den Justizhaushalt auswirken, verdanken wir dem schon mehrmals erwähnten Personalkonzept der Thüringer Landesregierung. Weder der damit zusammenhängende gezielte Stellenabbau in der Justiz noch die eingangs erwähnten Sparbemühungen werden sich negativ auf die Qualität der Rechtsgewährung für die Thüringer Bürger auswirken. Für Zuweisungen und Zuschüsse für so genannte Übertragungsaufgaben werden in den nächsten Jahren jeweils 3 Mio. DM mehr ausgegeben als im Jahr 2000. Den mit Abstand größten Anteil sowohl an den Mehrausgaben mit 2,2 Mio. DM als auch an den Gesamtausgaben der Haushaltsgruppe 6 haben die Erstattungen von Verwaltungskosten z.B. an die Fachkrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie für die Un
terbringung und Betreuung psychisch kranker Gefangener. 15,5 Mio. DM müssen hierfür aus dem Justizhaushalt jährlich aufgewendet werden.
Ich nannte vorhin den Rückgang der investiven Aufgaben. Ein Hauptgrund für diesen Rückgang ist die Fertigstellung der Justizvollzugsanstalt in Gräfentonna. Aus diesem Grunde, da diese Anstalt fertig ist, ist ein so hoher Haushaltsansatz an dieser Stelle nicht mehr notwendig. Der Doppelhaushalt trägt auch den Zusatz "Gestalten" - Gestalten mit dem Justizhaushalt. Es gibt einige Projekte, wo wir auch unseren politischen Willen umsetzen wollen, z.B. den rechtskundlichen Unterricht an den Schulen oder die Einführung des elektronischen Grundbuchs. Die Einführung des elektronischen Grundbuchs in Thüringen erfordert in den kommenden Jahren Investitionen von mehr als 30 Mio. DM. Die Vorteile für den Wirtschaftsstandort Thüringen, welche insbesondere durch den schnellen und vor allem auch dann online möglichen Zugriff auf die Grundbuchdaten werden dieses Vorhaben im vollen Umfang rechtfertigen. Weiter zum Gestalten gehört der eben erwähnte rechtskundliche Unterricht durch Mitarbeiter der Justiz. Aber auch finanzielle Mittel sind im Landeshaushalt eingestellt worden. Es ist Anliegen der CDU-Fraktion, dieses Projekt in den nächsten Jahren qualitativ und quantitativ zu begleiten und auch weiterhin voranzubringen, insbesondere die Probleme des Extremismus und der Gewaltbekämpfung sollen einen hervorragenden Platz bei den Gesprächen mit Kindern und Jugendlichen in der Schule einnehmen.
Zum Thema "Justizvollzug" ist anzumerken, dass mit der neuen Justizvollzugsanstalt in Gräfentonna sich eine Reihe von Verbesserungen sowohl hinsichtlich der Haftbedingungen für die Insassen der Justizvollzugsanstalt als auch für die Bediensteten ergeben, aber auch eine Reihe von Mitteln sind für die Schaffung vor allen Dingen von funktionellen besseren Arbeitsbedingungen der Justizbediensteten vorgesehen. Ich darf vielleicht einmal daran erinnern, dass doch ein Großteil von Mitteln in der Vergangenheit dafür verwendet wurde, die Arbeit der Justiz effektiver zu gestalten. Sowohl Gerichtsgebäude als auch Justizvollzugsanstalten wurden baulich vor allen Dingen so umgestaltet, dass im Bereich der Justizvollzugsanstalten für die Häftlinge bessere Bedingungen vorhanden waren und man immer den Eindruck hatte, dass die Bediensteten immer so ein bisschen vergessen wurden. Gerade mit dem Bau der neuen Justizvollzugsanstalt in Gräfentonna, aber auch mit der Sanierung der bestehenden ergibt sich jetzt die Situation, dass auch für die Bediensteten inzwischen bessere Bedingungen geschaffen werden.
Ein Großteil der Mittel, die im Baubereich eingesetzt werden, befindet sich im Einzelplan 18 05 - Bauten im Bereich des Thüringer Justizministeriums. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass im Jahr 2001 36,3 Mio. DM veranschlagt sind bzw. 46,8 Mio. DM für das Jahr 2002. Die räumliche Situation in den Justizvollzugsanstalten wird sich durch den Einsatz dieser Mittel in den kommen
den Jahren entscheidend ändern. Dies führt, wie ich bereits ausgeführt habe, vor allem zur nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsverhältnisse der Justizbediensteten. Während bis 1999 angenommen wurde, dass in den Justizvollzugsanstalten in Thüringen ca. 2.500 Haftplätze benötigt würden, haben aktuelle Untersuchungen ergeben - nicht, weil die Thüringer jetzt plötzlich braver und weniger kriminell werden -, dass gerade aufgrund der demografischen Entwicklung in Thüringen mittelfristig damit zu rechnen ist, dass nur noch ca. 1.800 Haftplätze gebraucht werden. Die Schaffung von zusätzlichen Haftplätzen, wie es in den vergangenen Jahren eigentlich als vordringlich angesehen wurde, ist demnach nicht mehr vordringlich. Unabhängig davon werden jedoch wegen der maroden Bausubstanz bei den fünf überwiegend sehr kleinen und zum Teil auch sehr alten Anstalten in den nächsten Jahren weiterhin dringend erhebliche bauliche Investitionen notwendig sein. Es ist aber mittelfristig zu überlegen, von den bislang beabsichtigten sehr kostenaufwendigen Sanierungen der bestehenden kleinen Haftanstalten Abstand zu nehmen und stattdessen lieber noch eine dritte große Anstalt zu bauen oder auszubauen.
Auch im sonstigen Geschäftsbereich des Justizministeriums werden sich vielerorts die Arbeits- und Lebensbedingungen merklich verbessern. So wird unter anderem in das Behördenzentrum Meiningen, dem ersten Justizzentrum Thüringens - demnächst wird es auch bezugsfertig sein, ein Teil der Gerichte ist ja schon im Jahr 2000 eingezogen -, der Großteil der Gerichte im Jahr 2001 einziehen. Das aus mehreren Bauteilen bestehende Justizzentrum in Meiningen wird auf ca. 25.000 m² Fläche in der Ende des 19. Jahrhunderts erbauten ehemaligen Stadtkaserne in Meiningen errichtet. Wir werden sehen, dass sich sicherlich dadurch die Arbeitsbedingungen sowohl für das Land-, Amts- und Verwaltungsgericht sowie auch für die Staatsanwaltschaft Meiningen mit insgesamt 314 Beschäftigten deutlich verbessern werden. Auch in Erfurt wird ein neues Justizzentrum - das wahrscheinlich größte in Thüringen - auf dem Gelände der ehemaligen Optima entstehen. In diesem Justizzentrum werden das Landesarbeitsgericht, Landessozialgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft, Arbeitsgericht und die sozialen Dienste Erfurt mit insgesamt ca. 500 Beschäftigten untergebracht. Auf dem ca. 12.000 m² großen Gelände des Landgerichts Mühlhausen wird, wenn wir den Haushalt so beschließen und er so umgesetzt wird, ab dem IV. Quartal 2001 das Justizzentrum Mühlhausen entstehen.
Mit insgesamt 210 Mitarbeitern werden dann in diesem Gebäudekomplex neben dem Landgericht auch die Staatsanwaltschaft und die sozialen Dienste Mühlhausens untergebracht. Aufgrund einer im Haushaltsplan aufgenommenen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5 Mio. DM ist mit dem Baubeginn bereits im Herbst des nächsten Jahres zu rechnen. Wir werden sehen, dass dann mit dem Vollzug des Haushalts auch in Mühlhausen vernünftige Bedingungen für die Mitarbeiter der Justiz entstehen. Auf
einem anderen Gelände, einer ehemaligen WGT-Liegenschaft, die zuletzt von den sowjetischen Streitkräften als Kaserne genutzt wurde, wird das Justizzentrum Jena entstehen mit einer Hauptnutzfläche von ca. 8.600 m². Dort werden in zwei Gebäudeteilen Oberlandesgericht, Generalstaatsanwaltschaft, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und die sozialen Dienste in Jena untergebracht. Noch nicht geplant im Haushalt 2001/2002, aber durchaus die Vorbereitungen werden im Haushalt bereits sichtbar, sind die Justizzentren in Weimar und Gera. Besonderes Anliegen des Haushalts sind die ernsthaften Probleme des Amtsgerichts in Saalfeld. Die Mitarbeiter, die dort tätig sind in einer landeseigenen Liegenschaft, arbeiten sehr beengt und zum Teil auch unter nicht mehr zumutbaren Arbeitsbedingungen. Ich darf daran erinnern, dass vor kurzem die Kohleheizungsanlage total ausgefallen ist, weil sie überaltert war. Auch dort sieht der Haushalt entsprechende Mittel vor, um vernünftige Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das landeseigene Gebäude des Amtsgerichts in Pößneck bedarf einer grundhaften Sanierung. Ebenfalls wird im Jahre 2001 mit dem Umbau und der Sanierung des Amtsgerichts Arnstadt begonnen. Weitere große Baumaßnahmen, die der Doppelhaushalt 2001/2002 vorsieht, werden die Amtsgerichte in Nordhausen und Gotha und das Grundbuchamt des Amtsgerichts Bad Salzungen sowie die Amtsgerichte in Altenburg und Sonneberg sein.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Stellenwert der Justiz in Thüringen auch in diesem Haushalt, diesem Doppelhaushalt, gewahrt ist. Mit den vorgesehenen Investitionen sowie mit den Mitteln für die Justizbediensteten wird in Thüringen in Zukunft eine moderne und effiziente, den wirtschaftlichen Aufbau im Freistaat Thüringen förderliche Justiz möglich sein.
Vielleicht doch noch ein paar Worte zum Amtsgericht in Gotha, weil das jetzt hier mehrfach Thema war