Protokoll der Sitzung vom 25.01.2001

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Studienangebote bietet die Studienakademie und wie viele Studierende nehmen die Studienangebote an?

2. Konnte das Ziel, ab dem Wintersemester 2000/2001 in der Studienrichtung "Soziale Dienste" eine Studienrichtung "Rehabilitation" einzurichten, erreicht werden und wie wird diese Studienrichtung angenommen?

3. Wurde das hauptamtliche Personal der Studienakademie so erweitert, dass es in der Lage ist, 40 Prozent der Lehre zu tragen?

4. Wie lange dauern die Berufungsverfahren oder die berufungsähnlichen Verfahren (sie sollten eingeführt wer- den, vgl. die Sitzung des Landtagsausschusses für Wis- senschaft, Forschung und Kunst vom 7. Januar 2000)?

Frau Ministerin Schipanski, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt, wobei ich die Antwort zu den Fragen 1 und 2 zusammenfasse:

An der staatlichen Studienakademie Gera bestehen im Studienbereich Wirtschaft die Studienrichtungen Dienstleistungswirtschaft mit zurzeit 38 Studierenden, die Studienrichtung Handel mit zurzeit 69 Studierenden, die Studienrichtung Industrie/mittelständische Industrie mit 91 Studierenden und die Studienrichtung Wirtschaftsinfor

matik mit 80 Studierenden. Im Studienbereich Technik wird seit Oktober 2000 die Studienrichtung Ingenieurwissenschaften angeboten, für die sich 28 Studierende eingeschrieben haben. Im Studienbereich Sozialwesen existieren die beiden Studienrichtungen Soziale Dienste mit 86 Studierenden und seit Oktober 2000 die Studienrichtung Rehabilitation mit 17 Studierenden. Insgesamt sind in Gera derzeit 409 Studierende immatrikuliert.

Zu Frage 3: Die bisherigen Haushaltspläne und die darauf beruhenden Wirtschaftspläne ermöglichen es der staatlichen Studienakademie 40 Prozent der Lehre durch hauptberufliche Lehrkräfte zu erbringen. Tatsächlich ist diese Quote bisher nicht erreicht worden, da nicht alle zur Verfügung stehenden Stellen besetzt werden konnten.

Zu Frage 4: Nach Bildung aller Gremien der Berufsakademie und der Verabschiedung der erforderlichen Rechtsvorschriften wurden im vergangenen Jahr erstmals an den Hochschulbereich angelehnte Berufungsverfahren durchgeführt. Aus diesen wenigen durchgeführten Berufungsverfahren lässt sich noch keine generelle Aussage über die Verfahrensdauer ableiten. Ich gehe jedoch mit Sicherheit davon aus, dass die im Hochschulbereich übliche Dauer hier deutlich unterschritten wird.

Noch Fragen? Abgeordneter Nothnagel, haben Sie eine Frage? Bitte.

Zwei Fragen. Zu Frage 3 haben Sie gesagt, die Quote von 40 Prozent wurde nicht erreicht. Wie hoch ist sie tatsächlich? Und meine zweite Frage bezieht sich auf die Frage 4. Es gab eine Entscheidung der Berufungskommission, an der auch Professor Wendt beteiligt war, der nicht unbekannt ist im sozialen Bereich. Warum sind Sie dieser Empfehlung nicht gefolgt?

Ja, bitte.

Zu Frage 4, zu direkten Aussagen über Inhalte von Berufungskommissionen: Das ist vertraulich, das kann ich hier an dieser Stelle nicht tun. Und zur Frage 3: Derzeit liegen die Quoten unterschiedlich, zwischen 25 und 30 Prozent.

Jetzt hat Frau Dr. Klaubert als Fragestellerin noch eine Nachfrage.

Zu Frage 3 - Sie sprachen Gründe an, aus welchen diese Quote nicht erreicht werden konnte. Welches sind die Hauptgründe, warum die Besetzung nicht erfolgen konnte?

Die Bewerberlage für Stellen an der Berufsakademie ist im Moment nicht gut. Ich möchte eine bessere Qualität erreichen und deshalb haben wir verschiedene Stellen noch einmal ausgeschrieben. Zum anderen haben wir den Ausschreibungsmodus verändert nach Absprache mit der Berufsakademie, d.h. in Thüringen verstärkt auszuschreiben und in überregionalen Zeitschriften. Der dritte Punkt, den wir im Moment angehen, ist, direkt auf geeignete Kräfte zuzugehen, die derzeit an den Hochschulen ausgebildet werden bzw. an den Fachhochschulen.

Gut, damit beantwortet. Ich komme zur letzten heute möglichen Mündlichen Anfrage, und zwar Frau Abgeordnete Ellenberger. Entschuldigung.

Die PDS-Fraktion beantragt zur Frage in Drucksache 3/1246, diese und die Antwort an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu überweisen.

Gut. Es war für mich nicht sichtbar, weil es verdeckt war. Jetzt müssen wir darüber noch abstimmen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist das notwendige Drittel, damit überwiesen.

Jetzt Frau Abgeordnete Ellenberger.

Verkauf des Mehrzweckgebäudes am Weimarplatz in Weimar

In einer Pressekonferenz am 7. Dezember 2000 wurde durch die TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH bekannt gegeben, dass das Mehrzweckgebäude am Weimarplatz (das ehemalige Gauforum) an die Firma Saller Gewerbebau verkauft worden ist. Die konkrete zukünftige Nutzung des Gebäudes blieb dabei noch im Dunkeln, obwohl TLG-Niederlassungsleiter Dillinger den Verkauf an Herrn Saller mit dem besten Konzept aller Bieter begründete. Für die Umgebung dieses Platzes hatte es im Vorfeld des Verkaufs 1999 einen europaweiten städtebaulichen Ideenwettbewerb gegeben, der durch den Freistaat Thüringen, die Stadt Weimar und die TLG ausgelobt worden war und verschiedene Preisträger aus

zeichnete. Im Protokoll dieses Wettbewerbs bekundeten die drei Auslobenden ihre Absicht, ich zitiere: "die Entwurfsansätze auf ihre Realisierungschancen hin zu überprüfen, um ein gemeinsam abgestimmtes Zielpapier zu entwickeln, das mittelfristig umgesetzt werden kann."

Ich frage die Landesregierung:

1. Über welches Verfahren ist der Verkauf des Mehrzweckgebäudes (MZG) an die Firma Saller Gewerbebau erfolgt?

2. Hat die Firma Saller Gewerbebau ein Konzept für die Nutzung des MZG vorgelegt, das auch die Entwicklung des Stadtquartiers und die Situation des Einzelhandels und anderer möglicherweise tangierter Gewerbe in der Stadt Weimar berücksichtigt?

3. Wird in diesem Konzept auf die Ergebnisse des erwähnten Wettbewerbs, der mit einem Aufwand von ca. 500 000 Mark durchgeführt wurde, Bezug genommen?

4. Ist dieses Konzept mit der Stadt Weimar abgesprochen und berücksichtigt es die Planungshoheit der Stadt Weimar?

Für die Landesregierung Herr Minister Trautvetter.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Ellenberger, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Das Mehrzweckgebäude am Weimarplatz in Weimar stand im Eigentum des Bundes. Die Veräußerung wurde von der bundeseigenen TLG - Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft - vorgenommen. Der Freistaat Thüringen war am Verkaufsverfahren nicht beteiligt. Die Planungshoheit besitzt die Stadt Weimar. Die Landesregierung geht davon aus, dass der Erwerber die Nutzung mit der Stadt Weimar abstimmt.

Dies vorausgeschickt, entfällt damit die Beantwortung der Fragen 1 bis 4.

(Beifall bei der CDU)

Gut. Nachfragen sehe ich nicht. Frau Ellenberger?

Ist es richtig, Herr Minister, mit anderen Worten wiedergegeben: Da Sie nicht beteiligt sind, wissen Sie auch nichts Näheres über diese ganze Angelegenheit, also nicht Sie

persönlich, sondern da das Land nicht beteiligt ist?

Ich kenne den Ausschreibungstext und ich weiß, dass der Erwerber mit der Stadt Weimar im Gespräch ist über die Nutzung des Gebäudekomplexes.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 17

Aktuelle Stunde

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: "Sicherung der BundeswehrStandorte in Thüringen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/1243

Ich darf dazu im Übrigen auch Herrn Oberst Rosenbauer und Angehörige der Bundeswehr begrüßen,

(Beifall der CDU)

die dieser Debatte beiwohnen werden, und bitte jetzt als Ersten das Wort zu nehmen Herrn Abgeordneten Kretschmer, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren - Sicherung der Bundeswehr-Standorte in Thüringen -, es geht zunächst um die Soldatinnen und Soldaten und die zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr. Hier ist die Gelegenheit, einmal herzlichen Dank für ihre Arbeit, für ihren Einsatz zu sagen. Herr Oberst Rosenbauer, berichten Sie davon, dass wir Ihren Soldatinnen und Soldaten dankbar sind für ihren Einsatz und ihre Arbeit.

(Beifall bei der CDU)

Die Bundesregierung übt sich in der Verunsicherung und auch Herr Minister Scharping macht eifrig mit. Spekulative Diskussionen über die Bundeswehr führen heute zu einer tiefen Verunsicherung und zur Resignation der betroffenen Soldaten, der zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr und deren Familien, meine Damen und Herren. Auch diese haben ein Recht auf Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Es ist in der Bundeswehr Misstrauen, das ist nicht in Ordnung. Wer zurzeit in die Truppe hineinhört, hört nichts Gutes, insbesondere über die mangelhafte Informationspolitik des Verteidigungsministers. Die Soldaten, die Unteroffiziere und Offiziere fragen mich als Politiker, fragen mich aber auch als Hauptmann Kretschmer: Was wird aus unserem Standort?

Wie geht es weiter mit der Bundeswehr? Was wird aus unserer Waffengattung? Wo ist Sicherheit für unsere Friedensmission?

Meine Damen und Herren, das Vertrauen ist weg. Die Leute sind weniger motiviert. Und nicht nur die Angehörigen der Bundeswehr fragen, sondern auch die betroffenen Länder und Gemeinden fragen zur Zukunft der Bundeswehr. Es findet da ein Wandel statt. Noch 1994/95 war man in Teilen der jetzigen Regierungspartei froh, dass man bundeswehrfreie Länder hat. Schauen Sie mal, wie das in Kassel ist. Ich bin überaus froh - wenn das stimmt, was in der Zeitung steht -, dass man heute in Sondershausen um 17:00 Uhr eine Lichterkette um den Bundeswehrstandort zum Erhalt dieses Standorts bilden will.

(Beifall bei der CDU)