Protokoll der Sitzung vom 25.01.2001

Als nächster Redner hat sich der Abgeordnete Höhn, SPDFraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir, die SPD-Fraktion, haben es ja schon immer geahnt, die Landesregierung hat bis auf diese anderthalb Seiten, die sie als Personalentwicklungskonzept bezeichnen, keine Vorstellungen darüber, wie die im Haushalt stehenden Umsetzungen zum so genannten Personalentwicklungskonzept überhaupt vollzogen werden sollen. Wenn Sie sich erinnern, die Kollegen, die mit mir im Haushalts- und Finanzausschuss sitzen, wir hatten es uns zur Angewohnheit gemacht in den Anhörungen zu den Einzelplänen genau die Fragen zu stellen, nach welchen Aufgabenkritiken, nach welchen Analysen, nach welchen Kriterien und Gesichtspunkten wollen sie denn

diesen Abbaupfad - und nichts anderes stellt er in diesen anderthalb Seiten dar. Es ist lediglich ein Personalabbaupfad und kein Entwicklungskonzept. Nach welchen Kriterien soll denn das vollzogen werden? Ich habe schon in meinen Ausführungen zur Haushaltsrede im vergangenen Jahr, Ende vergangenen Jahres, einige Dinge hier dargelegt, wie das abgelaufen ist. Vom Verweis auf das Statistische Jahrbuch, Seite 45, bis zu einem, sagen wir einmal, leisen Versuch des Landwirtschaftsministers, Bezug auf ein längst in die Jahre gekommenes Gutachten der Forstverwaltung gab es das komplette Spektrum, das eigentlich zum Ausdruck gebracht hat, dass man keine Vorstellungen hat, wie die Personalentwicklung in den Landesbehörden und nachgeordneten Einrichtungen vollzogen werden soll. Die Tatsache, dass heute wiederum kein Bericht vorliegt, untermauert dies. Ich muss sagen, Frau Kollegin Groß, ich habe es jetzt nicht ganz verstanden, es kann auch sein, dass es an der fortgeschrittenen Stunde liegt, einerseits haben Sie berichtet, die Landesregierung hat schon zweimal dazu Stellung genommen, andererseits haben Sie jetzt beantragt, sie wird in der nächsten Sitzung einen Sofortbericht geben. Natürlich befürworte ich auch, dass in der nächsten Sitzung ein Sofortbericht gegeben wird. Aus dem Grund erspare ich es mir jetzt und heute, an dieser Stelle noch tief greifendere inhaltliche Ausführungen zu machen, weil es nämlich wirklich erst dann Sinn macht, zu diesem Thema Stellung zu nehmen, wenn wir wirklich wissen, was will denn die Regierung zu diesem Thema. Bis jetzt, und dazu stehe ich und dabei bleibe ich und auch meine Fraktion, liegt uns dazu nichts vor. Das, was im Haushalt in Klammern steht, "vorbehaltlich Personalentwicklungskonzept", konnten uns noch nicht einmal die Regierungsverteter hinreichend erklären. Deshalb sind wir auf die nächste Plenarsitzung, auf diesen Sofortbericht sehr gespannt. Damit möchte ich für heute zum Ende kommen. Danke.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Als Nächste hat sich Frau Abgeordnete Dr. Wildauer, PDS-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben das Thema "Personalentwicklungskonzept, Funktionalund Verwaltungsreform" seit mehreren Monaten hier in der Diskussion und wir werden es sicher auch noch weitere Monate und Tage hier behandeln. Aber es ist jedesmal und bisher in jeder Debatte eindeutig klar geworden, dass die Landesregierung eigentlich über kein Personalentwicklungskonzept verfügt und auch noch über kein erkennbares Konzept einer Verwaltungs- und Funktionalreform. Das unterstreicht auch die Tatsache, dass sie gerade heute erneut keine Antwort auf die nach meinem Dafürhalten sehr eindeutigen vier Fragen, die im Antrag

der SPD-Fraktion gestellt wurden, geben konnte und geben wollte. Was wir wissen, ist, Herr Kollege Schemmel ist darauf eingegangen, dass die Landesregierung bisher nur ein sehr mangelhaftes, nach unserem Dafürhalten sehr mangelhaftes, kleines, anderthalbseitiges - ich hätte gesagt einseitiges - Personalentwicklungskonzept vorweisen kann, das man als ein Personalabbauprogramm, wie es hier auch hervorgehoben wurde, bezeichnen kann und ein ebenso konzeptionsloses Jonglieren mit Verwaltungs- und Behördenstrukturen. Diese Einschätzung, das möchte ich hier noch sagen, teilen nicht nur PDS und SPD in Thüringen, was man aus Sicht der Landesregierung unter Parlamentsnormalität abhaken könnte, sondern diese Einschätzung teilen auch Gewerkschaften, Verbände und die Betroffenen selbst. Wir meinen, dass am Beginn eines Diskussionsprozesses die Funktionalund Verwaltungsreform stehen muss, die selbstverständlich die kommunale Ebene mit umfasst, und hier muss das Personalentwicklungskonzept ein integrativer Bestandteil sein und nicht das Personalentwicklungskonzept, das eigentlich gar keins ist, aber das Personalabbaukonzept an der Spitze stehen und alles andere völlig außer Acht gelassen werden. Es macht aber, meine Damen und Herren, keinen Sinn, über etwas zu reden, worüber die Landesregierung nicht willens ist zu berichten. Ich bin damit einverstanden und ich schlage auch vor, dass wir, wenn die Landesregierung denn in der nächsten Plenartagung diesen Bericht geben wird, dazu auch unsere ausführlichen Positionen darlegen. Danke.

Als Nächster hat sich der Abgeordnete Schemmel, SPDFraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, da sich die Landesregierung nun offensichtlich erst in der Lage sieht beim nächsten Mal etwas über das Personalentwicklungskonzept zu sagen, ist natürlich heute noch Zeit für einige hilfreiche Hinweise

(Beifall und Heiterkeit bei der SPD)

und ich will sie bezüglich der Personal- und Interessenvertretung machen, nicht zum Konzept selbst. Eine Mindestbeteiligung, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist, also eine Mindestbeteiligung der betroffenen Personalräte, würde im Umfang eines solches Vorhabens wie einer Verwaltungsreform - und, ich denke, die Regierung hat ein gewaltiges Vorhaben vor, was sich nur jetzt, ich sage mal, etwas maskiert auf den anderthalb Seiten -, diesem großen Vorhaben wird also die normale gesetzlich geregelte Teilhabe der Personalräte absolut nicht gerecht. Wir halten aufgrund dieser Spannbreite, das ist Hinweis Nummer 1, selbstverständlich eine Beteiligung des gemeinsamen Ausschusses der Personalräte für unbedingt erforderlich, meine Herren, des gemeinsamen Aus

schusses der Personalräte für unbedingt erforderlich, denn es werden Regelungen über verschiedene Ressorts zu treffen sein und diese Regelungen bedürfen einer gewissen Harmonisierung und deswegen muss auch der gemeinsame Ausschuss unbedingt beteiligt werden. Dies erfolgte bislang nicht. Selbstverständlich ist auch die Einbeziehung der Interessenvertretung wie ÖTV und Thüringer Beamtenbund klar geboten, denn über die Grenzen der normalen Mitwirkung der Personalräte hinaus sind ja auch Vereinbarungen mit den Tarifpartnern erforderlich, insbesondere natürlich auch dann, wenn es zu Betriebsübergängen geht, sei es Privatisierungen, da gibt es ja Vorhaben, Landesfachkrankenhäuser, oder sei es Kommunalisierung, also wenn Betriebsübergänge sind, kann ich ja das nicht nur mit den Personalvertretungen selbst aushandeln, sondern es bedarf dort der Verhandlung mit dem Tarifpartner. Aber auch auf diesem Feld bisher Fehlanzeige. Deswegen, Frau Groß, wird es natürlich der Landesregierung auch beim nächsten Mal sehr schwerfallen, vermute ich, diese Strukturen, die daraus entstanden sind, ich sage mal, darzulegen. Aber es geht eigentlich nicht nur um die notwendigen Abstimmungen, sondern es geht um die grundsätzliche Frage der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hier an dieser Stelle der Landesverwaltung und der Landesbediensteten. Eine solche Partnerschaft an dieser Stelle wird natürlich nicht nur helfen eventuelle Blockaden oder Verweigerungen, die sonst vorprogrammiert sind, abzubauen, sondern sie wird - im Gegenteil - Ideen mit einbringen und Potenziale erschließen und dies sollte letztlich unser aller Ziel sein. Regierung und Interessenvertretung sollten für diese Zusammenarbeit, wie sie in anderen Bundesländern ganz normal gang und gäbe ist, Rahmenvereinbarungen abschließen, regelrechte Rahmenvereinbarungen also, die diese Partnerschaft auf die richtigen Füße stellen und sie perpetuieren. Dies setzt aber voraus, dass die Regierung sich vorweg über Folgendes klar ist: Sind die Landesbediensteten für die Regierung bei einer Reform Partner oder sollen sie von der Landesregierung einfach nur selbst reformiert werden? Das ist die entscheidende Frage, die sich die Landesregierung an dieser Stelle stellen muss. Ich hoffe, dass sie sie bis zum nächsten Mal positiv beantworten kann, dass die Landesregierung gewillt ist, die Landesbediensteten als Partner zu begreifen, und ich hoffe, dass sie im Gegensatz zu ihrer bisherigen Haltung auf diesen Partner zugeht und sich mit ihm dieser großen Aufgabe Verwaltungsreform gemeinsam widmen will. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Aus der Mitte des Hauses werden keine weiteren Redebeiträge signalisiert. Die Landesregierung hat sich mit dem Innenminister Köckert zu Wort gemeldet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Schemmel, es war nichts Neues, was Sie sagten. Und im Übrigen scheinen Sie ja förmlich nur darauf gewartet zu haben, dass die Landesregierung nicht einer Ausnahme an sich folgend in der Geschäftsordnung einen Sofortbericht gibt, denn der Sofortbericht ist eigentlich die Ausnahme. Die Regel ist, dass man einen Bericht schriftlich innerhalb von sechs Monaten vorlegt, wenn denn dem Berichtsersuchen stattgegeben wird.

(Beifall bei der CDU)

Sie scheinen eben auch die Geschäftsordnung nach Ihrem Gusto interpretieren und auslegen zu wollen, dass Sie gleich meinen, Schlüsse ziehen zu können, indem wir jetzt keinen Bericht geben, keinen Sofortbericht geben, wir wären vollkommen konzeptlos. Woher Sie das nehmen, wundert mich. Das wissen wahrscheinlich nur Sie selbst bzw. scheint es doch ein bisschen an der Rolle der Opposition zu liegen, dass Sie sich hier so einig sind. Wir haben in verschiedenen Anfragen wie auch in einem schon vorgelegten Bericht sowohl das Personalkonzept der Landesregierung behandelt als auch von der Verwaltungsreform hier schon berichtet. Das hohe Haus selbst hat uns den Auftrag gegeben, innerhalb eines halben Jahres erneut zu berichten. Dieser Bericht, zumindest was die Verwaltungsreform betrifft, ist im Frühjahr fällig.

Herr Minister, gestatten Sie eine Anfrage?

Wenn ich fertig bin, Frau Präsidentin.

Den werden wir natürlich auch vorlegen. Wir bereiten aber vor, was die Verwaltungsreform betrifft bzw. wir haben vorbereitet derzeit eine Eckpunkteentscheidung zur Organisation und Zielstellung der Verwaltungsreform. Diese befindet sich in der Landesregierung in Abstimmung. Das Ziel ist, eine leistungsstarke und effiziente Verwaltung in Thüringen in Zukunft sicherzustellen. Dieses Eckpunktepapier, diese Eckpunkteentscheidung wird das Kabinett im Februar verabschieden. Und weil in Ihrer Fragestellung das Personalkonzept und die Verwaltungsreform sehr eng miteinander verknüpft sind, macht es wohl sicher erst Sinn, dieses abgestimmte Eckpunktepapier abzuwarten, und dann können wir im Februar diesen Bericht geben, wenn das hohe Haus es wünscht, ansonsten verweise ich auf eine schriftliche Beantwortung im Laufe des nächsten halben Jahres. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Frau Präsidentin, ich ziehe zurück, weil ich sonst zu oft im Protokoll stehe.)

Herr Abgeordneter, das ist für mich akustisch nicht zu verstehen, aber ich habe wenigstens so weit verstanden, dass die Frage von Herrn Abgeordneten Schemmel an den Innenminister zurückgezogen wird. Das ist korrekt so?

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Er möchte nicht so oft im Protokoll erscheinen mit sei- ner Unwissenheit.)

Es liegen keine weiteren Redemeldungen mehr vor. Nach der Beratung zum Antrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 3/1248, der einen Bericht der Landesregierung einforderte, ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden und wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag. Also ich verweise nur auf die Konsequenz. Es ist signalisiert worden, dass ein Bericht gegeben wird, aber nicht heute. Der Antrag der SPD-Fraktion verweist darauf, dass ein Bericht gegeben wird und wir stimmen jetzt darüber ab. Der Abgeordnete Schemmel hat einen Geschäftsordnungsantrag.

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Der Abgeordnete Stauch!)

Nein, der Herr Abgeordnete Schemmel auch.

Ich glaube, dass wir fast den gleichen Geschäftsordnungsantrag hätten, dass der Landtag die Landesregierung bittet oder auffordert, den in der Vorlage sowieso gewünschten Bericht in der Plenarsitzung im Februar zu geben.

Das ist ein Geschäftsordnungsantrag, der eigentlich dem Antrag, den Sie als Fraktion eingereicht haben, exakt entspricht. Das heißt, Sie haben einen Antrag gestellt auf einen Bericht. Der Bericht wird nach § 106 schriftlich innerhalb von sechs Monaten gegeben, der Sofortbericht ist heute nicht gegeben worden und es ist signalisiert worden, in der nächsten Plenarsitzung. Also kommt es zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion, der den Bericht einfordert. Herr Abgeordneter Stauch zur Geschäftsordnung.

Ich möchte nur darauf hinweisen, es heißt ja die Festlegung auch, der Bericht wird entweder mündlich oder innerhalb von sechs Monaten schriftlich gegeben, solange das Parlament nichts anderes festlegt. Hier gibt es ja einen konkreten Antrag auf Festlegung, dass der Bericht

im Februar gegeben wird. Ich bitte einfach dies mit abzustimmen, d.h., dass der Antrag der SPD-Fraktion mit der Modifizierung Bericht im Februar so abgestimmt wird.

(Beifall bei der CDU)

Darüber können wir abstimmen. Der Antrag der SPDFraktion mit dieser Modifizierung, dass der Bericht in der nächsten Plenarsitzung so gegeben wird, den können wir abstimmen. Mir wird zugenickt, also stimmen wir darüber ab, wer dem zustimmt. Wer dieser Verfahrensweise zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9 damit ab und den heutigen Plenarsitzungstag. Ich erinnere an die morgige Veranstaltung um 9.00 Uhr und die Plenarsitzung wird um 11.00 Uhr fortgesetzt.

E n d e d e r S i t z u n g : 19.37 Uhr