und dabei bleibt es. Frau Abgeordnete Fischer, damit ist, denke ich, Ihre Frage schon beantwortet, was das Tabu angeht.
Meine Damen und Herren, Frau Heß, Sie sind zwar in allen Krankenhäusern gewesen, aber allzu viel mitbekommen haben Sie offenbar nicht.
Sie sind übrigens auch bei der Einweihung der Klinik in Friedrichroda gewesen, wenn ich mich recht entsinne, und Sie haben auch den Festvortrag dort gehört, Frau Abgeordnete Heß. Dann will ich das hier in aller Deutlichkeit sagen, was dort von dem Festredner, immerhin ein renommierter Professor, gesagt worden ist bei der Einführung der DRG: In der ersten Phase wird es den kleinen Krankenhäusern an den Kragen gehen. Das ist ganz deutlich gesagt worden. Und das wissen die Krankenhausträger und die Verwaltungsleiter und die Geschäftsführer in den Krankenhäusern sehr genau. Da kann ich mir nur schwerlich vorstellen, dass sie in der großen Zahl von den DRG begeistert sind. Ich wünsche mir in der Tat mehr leistungsorientierte Bezahlung.
Das ist in der Gesundheitsreform von Seehofer mit Einzelabrechnung und Fallkostenpauschale eingeführt worden und es war eine gute Leistung.
Ich bin nicht davon so überzeugt, dass die DRG durchgehend, wie es ab 2003 passieren soll, das Gelbe vom Ei sind, aber warten wir es mal ab. Was die Pauschalfördermittel angeht, meine Damen und Herren, wir haben ganz bewusst, und das in der 1. Legislaturperiode und in der 2. Legislaturperiode ist es langsam degressiv gewesen, viele Pauschalfördermittel eingesetzt, weil wir gesagt haben: Jetzt muss erstmal im Bereich beispielsweise der Medizintechnik nachgeholt werden. Es müssen erstmal die Fenster erneuert werden, es muss das Dach gedeckt werden. Das ist das Dringendste gewesen. Und deswegen sind wir mit diesen Pauschalfördermitteln zum Anfang sehr hoch gegangen. Ich denke, so, wie wir es im Augenblick haben - ich weiß, dass es knapp ist, aber ich kann nicht sagen, dass es nicht machbar ist damit. Wir haben ganz bewusst auch in diesem Jahr oder in den Haushalt 2001/2002 an diesen Pauschalfördermitteln - intensiv habe ich darum gekämpft, dass diese Pauschalfördermittel in der Größenordnung erhalten bleiben sollen. Was die Landesfachkrankenhäuser und den Erlös angeht, Frau Heß, wenn es zum
Trägerwechsel der Landesfachkrankenhäuser kommt - und das wissen Sie ganz genau und das habe ich auch im Ausschuss mehrfach gesagt -, dann wird voraussichtlich das Plenum des Landtags dem zustimmen müssen. Damit werden wir ins Plenum des Landtags gehen und dann werden wir entscheiden. Wissen Sie, Frau Heß, ich muss sagen, das, was Sie gebracht haben, war zum Teil unseriös und von Wissenheit nicht getrübt.
Sehr verehrter Herr Dewes, Fairness klage ich auch ein. Das, was hier gemacht worden ist, ist nicht fair. Fair ist Frau Fischer gewesen. Ich weiß, dass Sie Fragen haben, dass Sie Kritik haben, dass wir in einigen Punkten nicht einig sind, aber ich habe herausgespürt, dass da Sachlichkeit in den Fragestellungen ist. Herzlichen Dank dafür.
Meine Damen und Herren, deswegen auch zur Aufklärung, Frau Fischer, selbstverständlich sind bei dem Trägerwechsel, bei dieser Lenkungsgruppe zum Trägerwechsel, die Kassen mit eingebunden. Ich habe dieses vergessen vorhin mitzuteilen.
Meine Damen und Herren, was die Privatisierungen angeht: Ich habe immer vertreten, dass die Thüringer Krankenhauslandschaft eine plurale Trägerlandschaft ist.
Und ich beklage manchmal durchaus, dass ich nicht in der Lage bin, etwas mehr auf die Trägerlandschaft einzuwirken, wenn von kommunaler Seite ein Trägerwechsel geplant ist. Aber dieses lässt mir die Gesetzlichkeit nur bedingt zu. Deswegen habe ich angewiesen, dass Fördermittelbescheide für Investitionen in Zukunft nur mit dem Vermerk herausgegeben werden, dass gegebenenfalls eine Rückforderung erfolgt, wenn nicht Einholung der Zustimmung des Sozialministeriums zum Trägerwechsel angezeigt wird. Denn ich sehe nicht ein, dass öffentliche Gelder in Millionenhöhe verbaut werden und wenn sie dann verbaut werden, passiert der Trägerwechsel.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen sagen, wir haben eine Planung für die Krankenhäuser, wir haben eine Investitionsplanung, und dass es manchmal im vergangenen Jahr nicht so schnell mit der Bewilligung lief, hing auch damit zusammen, dass ich gerade gesagt habe: Es muss geplant werden, und zwar geplant werden in die Zukunft. Wir können doch nicht heute 20 Mio. bewilligen und in einem Jahr oder in einem halben Jahr sagen wir:
Das Krankenhaus muss 30 Betten abbauen. Das ist doch verrückt. Und deswegen hat es zu diesem Thema fast mit allen, die Investitionen beantragt haben, im vergangenen Jahr noch mal Rücksprachen gegeben und auch Änderungen in der Planung. Herzlichen Dank.
Die Aussprache zu dem Sofortbericht ist damit beendet. Eine Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Ich komme damit zur Feststellung, dass das Berichtsersuchen gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfüllt ist, falls dem nicht widersprochen wird. Dem wird nicht widersprochen und ich stelle das fest, schließe den Tagesordnungspunkt 12 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 14
Zeitlich befristete Aussetzung der Beitragserhebung für Investitionen im kommunalen Straßenausbau und im wasserwirtschaftlichen Bereich Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1289
Begründung durch die einreichende Fraktion ist nicht erwünscht und wir kommen damit zur Aussprache über diesen Antrag. Als ersten Redner rufe ich auf Herrn Abgeordneten Fiedler, CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wollte eigentlich dem Kollegen Schemmel den Vortritt lassen, aber das weise Präsidium hat mich halt als Ersten auserkoren.
Ich glaube auch, es gehört zu dem Austausch im Parlament zu den unterschiedlichen Anträgen, die hier stehen, dass also auf der einen Seite die Exekutive sitzt und auf der anderen Seite die Legislative. Und ich denke mal, es wird nicht nach Länge gehen und nicht nach Lautstärke, sondern man versucht dort Argumente mit einzubringen und dass man diese dann auch gemeinsam bewertet und daran entlang geht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren der PDS - es wird gefährlich, wenn die linke Seite klopft, da muss ich aufpassen. Meine Damen und Herren von der PDS, Ihr Antrag, zeitlich befristete Aussetzung der Beitragserhebung für Investitionen im kommunalen Straßenbau und
wasserwirtschaftlichen Bereich, da möchte ich Ihnen als Erstes klipp und klar sagen - ich gehe dann auf einzelne Punkte mit ein -, dass wir dieses klipp und klar ablehnen werden. Sie wollen hier wieder, ich sage einmal, eine Art von Zentralismus installieren, der einfach zu diesem Thema absolut nicht passt. Sie haben in Ihrer eigenen Begründung geschrieben: durch die Neuinterpretation der Rechtslage bei der Beitragskalkulation im Wasser- und Abwasserbereich sowie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar vom 18. Dezember 2000 und folgende.
Meine Damen und Herren, wir im Parlament und, ich denke, auch das Innenministerium, was sich ja sehr intensiv mit Wasser und Abwasser beschäftigt, wir wissen und wir würden es ja wünschen, wir haben immer alle gesagt, vor allem die Justiz, die darf man um Gottes Willen nicht schelten, ich bitte die Justiz, die Verantwortlichen des OVG, es wäre sehr schön, wenn wir diese schriftliche Begründung des Urteils zur Kenntnis nehmen könnten. Denn deswegen sage ich das, ich bitte sehr eindringlich, wir brauchen diese schriftliche Begründung des Urteils, nicht nur die Pressemitteilung, die landauf, landab von dem einen so interpretiert wird und von dem anderen so interpretiert wird. Denn erst, wenn wir diese schriftliche Begründung des Urteils haben, kann das Innenministerium, können wir uns weiter über diese Dinge überhaupt fachlich und sachlich unterhalten. Es ist einfach notwendig. Wir alle wissen das mittlerweile, wie es mit Gerichtsurteilen ist, die muss man ganz genau anschauen und muss sie ganz genau bewerten, was steht denn dort wirklich drin. Ich denke, es ist notwendig, und dann denke ich, sind wir uns im gesamten Haus einig, wenn diese schriftliche Beurteilung oder die schriftliche Bewertung des Urteils dann da ist, werden selbstverständlich unverzüglich alle Schritte einzuleiten sein, die dann notwendig sind. Aber auch hier muss man klar darauf verweisen, dass die Verantwortlichkeit vor Ort liegt. Denn in fast jedem Verband ist eine ganz andere Struktur, in fast jedem Verband gibt es andere Dinge, die zu beachten sind, ob das ein rein städtischer Verband ist, ob es ein gemischter Verband ist, ob es verschiedene Konstellationen sind; die einen machen nur Wasser- und Abwasser und, und, und. Ich denke, man muss sich hier wirklich diese Dinge intensiv und immer am Einzelfall anschauen. Es kann nicht unsere Aufgabe sein oder die des Innenministers, dass die Kommunalaufsichtsbehörden jetzt angewiesen werden, ggf. auszusetzen. Wenn es dann zu Einnahmeverlusten oder ähnlichem kommt, dann sind die ersten, die dann wieder rufen, du, Land, gib das Geld, wir haben jetzt Ausfälle erlitten aus den und den Gründen. Ich setze darauf - auch wenn man dort immer wieder genau hinschauen muss -, dass die Verantwortlichen vor Ort sehr sensibilisiert sind, dass jetzt hier Entscheidungen im Raume stehen, mit denen man sich sehr ernst auseinander setzen muss. Ich denke auch, meine Damen und Herren, es nützt auch nichts, wie in Punkt 2 Ihres Antrags, dass man hier entsprechende Arbeitsgruppen und Ähnliches noch bildet. Das Innenministerium hat schon längst die Arbeitsgruppen gebildet. Das Innenministerium arbeitet schon daran, dass die entsprechenden Dinge schnell umgesetzt werden. Leider
Gottes haben wir die Debatte schon hinter uns, haben wir uns teilweise zu sehr auf die Stellungnahmen, auf die Informationen von den Kommunalen vor Ort verlassen. Man muss das so deutlich sagen. Es hilft auch nichts, dass man dann im Ergebnis der Arbeit der Arbeitsgruppe die Mustersatzung für die Beitragserhebung usw. erstellt.
Meine Damen und Herren, die in Frage stehende Mustersatzung, Herr Kollege Dr. Dewes, die damals entstanden ist, die ist nach bestem Wissen und Gewissen - das unterstelle ich - des damaligen Innenministeriums mit Einbeziehung des Gemeinde- und Städtebundes, damals, glaube ich, Herrn Gnauck mit federführend, und anderen ist die entstanden. Aber wir müssen uns endlich klar machen, im Rechtsstaat müssen wir uns klar sein, dass es nach uns auch noch eine weitere Instanz gibt, die sich bestimmte Dinge genau anschaut und es ggf. dort zur Entscheidung kommt. Ich glaube, das muss endlich einmal in die Köpfe hinein und das müssen wir uns als verantwortliche Politiker auch immer wieder sagen - auch wenn es schwer fällt. Und mir fällt es auch teilweise schwer. Ich glaube, meine Damen und Herren, gerade hier an dem Punkt ist es, gerade das Innenministerium hat in den letzten Wochen immer wieder darüber informiert, dass es notwendig ist, dass jetzt die Fragebögen auf den Weg kommen, dass die Antworten schnellstmöglich eingehen und dass jeder einzelne Verband durchforstet wird und die Dinge auf den Prüfstand kommen, dass man hier auch entsprechend weiter vorangeht. Gerade auch, wenn ich an den Punkt 6 denke, der Landtag ist bis zum 18. Mai 2001 darüber zu informieren und, und, und, ich will das nicht alles aufzeigen.
Meine Damen und Herren auch der PDS und Frau Dr. Wildauer und Herr Dittes, Sie sind ja nun auch dabei, gerade Wasser und Abwasser ist das Thema Nummer 1, egal welcher Innenminister hier war. Das haben wir uns seit Jahren berichten lassen, haben hinterfragt und so weiter und so fort. Wir haben unsere Fraktionen darüber informiert, was denn dort passiert, dass diese Dinge auch in die Fraktionen gekommen sind. Das ist unbestritten. Wenn dann die entsprechenden Informationen da sind, dass natürlich auch wir immer wieder darüber informiert werden und wir dort nachfragen. Ich jedenfalls kann nur feststellen, dass in den letzten Monaten intensiv an diesen Dingen gearbeitet wird, auch wenn man vielleicht das eine oder andere unterschätzt hat, was man dachte, dass es im Lot ist.
Meine Damen und Herren, es gab gerade gestern eine Informationsveranstaltung von einem Verband, wo auch die entsprechende Richterin, die am OVG-Urteil mitgewirkt hat, gestern war diese Veranstaltung, wo die Verbände reihenweise dorthin gegangen sind, um sich dort zu informieren. Ich habe mich einmal bei denjenigen, die mit dort waren, versucht kundig zu machen. Auch die Frau Richterin, die dort referiert hat, hat klipp und klar gesagt, man sollte jetzt auf keinen Fall irgendwelche Schnellschüsse machen - anhalten. Man sollte jetzt wirklich die schriftliche Begründung des Urteils abwarten und nach der schriftli
chen Begründung sollten entsprechende weitere Schritte von den Verantwortlichen eingeleitet werden. Ich glaube, das kann nur der Weg sein, den wir hier gemeinsam gehen können und müssen,
alle, wie wir hier sitzen, meine Damen und Herren. Wir sollten sehr vorsichtig sein, dass wir vielleicht, wenn ich an Herrn Dehlinger und seine Truppenteile denke, die ja gar nicht wollen, dass wir das Problem lösen, sondern die nämlich immer nur verunsichern wollen,
da drohen sie Verfassungsklagen an und Ähnliches. Das ist doch alles dummer Quatsch, was der Herr Dehlinger erzählt. Halbwahrheiten, Lügen werden dort verbreitet. Man geht überhaupt nicht auf die Dinge ein, die überhaupt im Interesse des Landes notwendig sind. Den Leuten, das empfehle ich auch der PDS, nicht noch Wasser auf die Mühlen zu gießen, sondern dass wir gemeinsam das Problem abarbeiten. Ich rechne darauf und setze darauf, wenn diese schriftliche Urteilsbegründung da ist, dass gemeinsam mit den zuständigen Ministerien diese Dinge betrachtet werden und wir gemeinsam daran arbeiten, dass weitestgehend in diesem Jahr das abgearbeitet wird und wir weiter in der vernünftigen Arbeit mit Wasser und Abwasser hier vorankommen. Schönen Dank.
Lieber Herr Abgeordneter Fiedler, die Weisheit des Präsidiums folgt übrigens der Geschäftsordnung § 27 Abs. 1 und ich rufe jetzt den Abgeordneten Schemmel, SPD-Fraktion, auf.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Fiedler, ich meine einmal, nun lassen Sie doch einmal die Bürgerinitiative ihre Interessen vertreten.
Jeder in diesem Land hat das Recht, vor Gericht gehört zu werden. Und wenn die Bürgerinitiative eine Verfassungsklage anstrengen sollte, ist es ihr gutes Recht. Das