Protokoll der Sitzung vom 26.01.2001

Aber jetzt will ich ein paar Worte zum Antrag der PDS sagen. Er zielt ja einerseits in der Ziffer 1 auf eine zeitlich befristete Aussetzung der Beitragserhebung hin und bemüht sich andererseits in den Ziffern 2 bis 6 um Klarheit zur bevorstehenden Beitragserhebung bzw. Veränderung in der Beitragsfestsetzung. Nun kann ich ein Stück weit an dieser Stelle der PDS folgen - ein Stück weit nur -, und zwar insoweit als es wirklich eine Zeit des Besinnens ist und eine Zeit der Überlegung. Denn es gibt ja durchaus neue Gesichtspunkte. Es ist ja nicht nur das Urteil des Oberverwaltungsgerichts, und da bin ich mit Ihnen einer Meinung, Herr Fiedler, dass man die Begründung wirklich erst abwarten sollte. Aber es sind ja auch im Jahr 2000 eine ganze Menge andere Veränderungen eingetreten, ich erinnere nur an die Änderung des Kommunalabgabengesetzes, als wir, ich sage einmal, neue zinslose Stundungsmöglichkeiten - nicht wir, aber das Haus in seiner Mehrheit - ermöglicht haben, dies im Übrigen - und zur Erinnerung für Sie noch einmal in das Ermessen und zulasten der Aufgabenträger - ist neu. Es ist neu die zu späte Orientierung auf die Einbeziehung der Altanschlüsse, die Verlängerung der Verjährungsfrist und das OVG-Urteil steht im Raum. Das heißt, all dies wird die Verbände, die Aufgabenträger doch zu einer Neuorientierung zwingen und wird bei, ich befürchte, relativ vielen Aufgabenträgern zur Neuberechnung und zur Neufestsetzung der Beiträge und damit verbunden der Gebühren führen. Also so leicht ist diese Situation nun wirklich nicht. Daraus aber nun wie die PDS zu schlussfolgern, Ziffer 1 des Antrags, dass nunmehr eine Aussetzung der Beitragserhebung, und dies als Empfehlung des Parlaments und der Regierung, zu veranlassen wäre, dies sehen wir als falsch an, denn damit löst man keinen Punkt, kein Stück dieses Problems und schafft damit überhaupt keine Klarheit.

(Beifall bei der CDU)

Wenn aber die PDS glaubt oder die Bemühungen der PDS in Punkt 2 bis 5, dann werden wir uns, wenn es der Klarheit dient, auch bemühen, diesen Punkten 2 bis 5 zuzustimmen. Aber, das war zum Antrag der PDS, einige grundsätzliche Punkte - ich denke so, bis 18.30 Uhr werde ich das eventuell abgearbeitet haben können und da gewürzt mit einem kleinen Schuss Dialektik. Für viele Verbände, die Gründe hatte ich eben genannt, beginnt jetzt nach einer - da sind wir uns wieder einig, Herr Fiedler - angemessenen Denkpause und zu dem Abwarten des Urteils quasi ein Neustart. Und dieser Quasineustart ist für die Verbände natürlich eine enorme neue Anstrengung und Arbeitsbelastung, aber - und jetzt kommt die Dialektik - auch eine große Chance, eine Chance hin zu einer ausgewogeneren und gerechteren Gebühren- und Beitragserhebung durch die Verbände, eine Chance hin zu einer gerechteren Belastung der Bürger, eine Belastung, die wirklich äquivalent zum Investitionsaufwand ist - dies ist nämlich nicht immer überall der Fall -, und eine Chance - Herr Minister, das möchte ich

Ihnen sagen - für eine bessere und intensivere Arbeit der Kommunalaufsicht in diesem Aufgabenbereich. Und wenn es dann dabei der Landesregierung gelingt, in dieser Phase die Weichen hin zu effektiveren Strukturen zu stellen, dies auch in Auswertung der Tiefenprüfung, dann kann das Jahr 2001 wirklich zu einer Wende werden. Das TIM, Herr Minister, trägt dabei eine große Verantwortung, ob und wie diese Chance, die sich jetzt auftut aus dieser Zwangssituation heraus, genutzt werden kann. Wir als Abgeordnete wollen diesen Prozess sehr gern begleiten und intensiv begleiten. Stabile Verbände, gerechtere Beiträge und Gebühren - dies bleibt hoffentlich unser gemeinsames Ziel und, ich denke,

(Beifall bei der SPD)

ein gemeinsames Ziel von den Bürgerinitiativen hin über die Betroffenen, über die Verbände bis zu diesem Haus und bis zum TIM, wobei ich das TIM nicht über dieses Haus stellen will, sondern nur diese Abfolge der Verantwortung sehe. Wir sollten uns also wirklich jetzt an dieser Stelle besinnen, sollten diese neue Chance nutzen und ich fordere Sie auf, Herr Minister, alles für diesen Quasineuanfang, für diese Chance zu tun.

(Beifall Abg. Fiedler, CDU; Abg. Pohl, SPD)

Herr Abgeordneter Schemmel, die Abgeordnete Nitzpon hat eine Frage an Sie. Lassen Sie die zu?

Herr Schemmel, Sie haben uns erklärt, warum Sie dem 1. Punkt nicht zustimmen können, und haben dann gesagt, 2 bis 5 können Sie zustimmen. Warum können Sie dem Punkt 6 nicht zustimmen, können Sie uns das noch mal erklären.

Ich habe mich an dieser Stelle versprochen, ich habe gesagt, wenn wir erkennen, dass sich die PDS an dieser Stelle um Klarheit bemüht, bemühen wir uns um Zustimmung der Punkte 2 bis 6.

Für die PDS-Fraktion hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Dr. Wildauer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, weil es vorhin einigen Unmut gab oder Unverständnis, als wir keine Begründung gaben, möchte ich dazu sagen, wir haben auf die Begründung in Anbetracht der Zeit und zum anderen auch verzichtet, weil wir meinen, dass sie sehr ausführlich

schriftlich vorgelegt wurde, und weil dies ja auch schlüssig ist, was letztendlich aus den Beiträgen der beiden Vorredner deutlich wurde. Wir merken, meine Damen und Herren, auch wenn es schon spät ist am Freitagabend, dass uns aber das Problem Kommunalabgaben keineswegs in Ruhe lässt, und daran ist nicht die PDS Schuld, weil sie es auf die Tagesordnung setzt. Seit 1995 gab es eine nahezu beispiellose Dynamik im Kommunalabgabenrecht, was jedoch offensichtlich keineswegs zu mehr Rechtssicherheit geführt hat. Oftmals hatte man dabei den Eindruck, dass die vorgefundenen Situationen und ihre Wirkung auf die Beteiligten nicht mehr zu übertreffen sind. Aber das war ein Irrtum, wenn man die gegenwärtige Situation analysiert. Alle sind verunsichert, Rechtssicherheit bei der Erhebung von Kommunalabgaben gibt es zurzeit nicht.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Aber, Frau Dr. Wildauer, nicht so pauschal. Sie machen doch die Bürger damit verrückt. Das kann doch noch wahr sein.)

Doch, ich sage das jetzt mal, weil... Die Aufgabenträger wissen nicht, Herr Kollege Böck, welche Konsequenzen sich konkret für sie bezüglich des Satzungsrechts, der Beitragskalkulation und der Bescheidung ergeben. Und die Gebühren- und Beitragspflichtigen haben erneut das Gefühl, dass es bei der Abgabenerhebung nicht gerecht zugeht. Selbst die Bürger, die ihre Gebühren und Beiträge bezahlt haben, fragen sich nun, ob denn die Zahlung auch rechtmäßig war. Und solche Beispiele, solche Fragen hat jeder von uns überall in seinen Wahlkreisen.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Ja, sicher und deswegen erklären wir das.)

Und deswegen haben wir das auch auf die Tagesordnung gesetzt, deswegen müssen wir darüber reden und bis jetzt war es auch recht sachlich.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Dann sagen Sie das bitte auch so.)

Ich bin auch nicht mehr bereit, auf Ihre Zwischenrufe zu antworten.

(Beifall bei der PDS)

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Das müssen Sie auch nicht.)

Die Akzeptanz im Bereich der Kommunalabgaben ist völlig verloren gegangen. Die PDS-Fraktion behauptet nicht, dass die jetzige Situation allein durch das Land oder die Aufgabenträger zu verantworten ist. Die Rechtswidrigkeitserklärung der Tiefenbegrenzung durch das OVG Weimar war so, wie ich es sehe, nicht zu erwarten.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Und wenn ich richtig weiß, haben wir das auch gemein- sam so gewollt.)

Und der Gesetzgeber hat erst im Juni 2000 die Möglichkeit der Tiefenbegrenzung ins Kommunalabgabenrecht aufgenommen. Es wäre meiner Meinung nach zum damaligen Zeitpunkt sicher erforderlich gewesen, dass der Innenminister den Landtag zumindest darüber in Kenntnis gesetzt hätte, dass diesbezügliche Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht ansteht. Das wäre tatsächlich für uns alle hilfreich gewesen, aber es kann natürlich auch sein, dass der Minister keine Kenntnis davon hatte. Das will ich vielleicht mal zugestehen. Sei es wie es sei, wir sind dafür, dass man deutlich die Verantwortung benennt. Viel entscheidender für unsere Fraktion ist es in dieser Situation jedoch, nun nach pragmatischen Lösungen im Interesse der Bürger zu suchen, und das ist das Anliegen unseres Antrags. Sie können, meine Damen und Herren, eigentlich mit dem Verhalten zu diesem Antrag dokumentieren, ob es Ihnen wirklich auch um diese Lösung geht oder ob Sie letztendlich wie bisher weitermachen wollen, ob Sie weiter meinen, dass ausschließlich Ihr Weg der einzig richtige ist. Die PDS-Fraktion ist für eine solche Konsensfindung bereit. Was jetzt notwendig ist, lässt sich in einem Wort zusammenfassen, ich weiß, dass Sie das von mir schon immer nicht mehr gerne hören, aber in einem Wort zusammenfassen: Rechtssicherheit. Und diese Rechtssicherheit ist nur zu finden, wenn man zunächst die Situation analysiert und gemeinsam nach Lösungen sucht. Aus Sicht der PDS-Fraktion ist hierfür eine wesentliche Rahmenbedingung, dass zunächst die Beitragserhebung, und das meinen wir auch wirklich so, zeitlich befristet ausgesetzt wird, weil alles andere unserer Auffassung nach verantwortungslos wäre und auch einer Lösungsfindung entgegensteht. Es macht keinen Sinn, wenn man in der jetzigen Situation der Rechtsunsicherheit die Bescheidung einfach fortsetzt. Eigentlich wären die Gemeinden und Aufgabenträger angehalten, hier selbst tätig zu werden, die Bescheidung zu stoppen, die Satzungen zu prüfen und Kalkulationen neu zu erstellen. Das ist eigentlich der Weg. Doch die kommunale Praxis sieht nun einmal anders aus. In einigen Verbänden und Gemeinden wird gegenwärtig die Bescheidung fortgesetzt, so - ich will nur drei nennen - Altenburg, Sonneberg und auch Kranichfeld. Aber andere Verbände, wie z.B. der Mühlhäuser Verband, meinen überhaupt nicht handeln zu müssen. In einer solchen Situation muss, meine ich, meinen wir, die Landesregierung aktiv werden. Und wenn sie es von sich aus nicht in ausreichendem Umfang tut,

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Meinen Sie die Kreisplankommission oder die Bezirks- plankommission?)

muss der Landtag sie dazu auffordern. Der Landtag kann nicht einfach abseits stehen und auf die Verantwortung der Landesregierung verweisen. Er muss selbst aktiv werden, wenn hierzu Anlass besteht, und der besteht unzweifelhaft. Es geht um Geld, es geht um sehr, sehr viel

Geld, Geld des Landes, Geld der Kommunen und natürlich auch um Geld der Bürger.

Meine Damen und Herren, es gäbe viele Handlungsmöglichkeiten. Unser Antrag eröffnet eine der möglichen Optionen. Wir meinen, dass eine Aufforderung der Landesregierung über die Kommunalaufsichten an die Gemeinden und Aufgabenträger zur zeitlich befristeten Aussetzung der Beitragserhebung zunächst den Handlungsrahmen für eine konfliktfreie Prüfung der Rechtssituation bietet. Das hat nichts mit Zentralismus zu tun, mit zentraler Institution, die man da einrichten will, Herr Kollege Fiedler.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Glauben Sie doch nicht, dass die Verantwortlichen Dep- pen sind.)

Nein, das sage ich nicht, aber wie lange bemühen wir uns, was tun wir im Innenausschuss und auch in dem Landtag immer und was kommt am Ende heraus, dass wir uns immer wieder ärgern müssen über eine ganze Reihe von Verbänden, die dieses und jenes nicht tun. Ich meine, es wäre hilfreich und der § 120 der Thüringer Kommunalordnung bietet uns auch so einen kleinen Ansatz dafür. Selbstverständlich sage ich auch, es ist uns klar, dass es sich hier nur um eine Aufforderung handeln kann, weil die Beitragserhebung nun mal zum eigenen Wirkungskreis der Kommunen zählt.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Wunderbar, alles klar.)

Also, das stelle ich doch nicht in Abrede. Ich habe aber gesagt, eine kleine Möglichkeit bietet der § 120 in der Kommunalordnung.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Ein kleines bisschen Zentralismus.)

Ein Weisungsrecht, Herr Kollege Böck, ich wollte ja nicht mehr auf Sie eingehen, aber ein Weisungsrecht beim übertragenen Wirkungskreis verbietet sich hier ganz einfach. Aber er hat sich ja schon extra da vorn hingesetzt, damit er versuchen kann, mich hier zu ärgern.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Sagen Sie genau weswegen, damit es nicht verkehrt im Protokoll erscheint.)

Ich habe gesagt: mich zu ärgern.

Darüber hinaus bleibt es bei der Möglichkeit der Beanstandung von rechtswidrigen Beschlüssen und Verwaltungsakten durch die Kommunalaufsichten. Mit der Aufforderung zur zeitlich befristeten Aussetzung der Beitragserhebung äußert der Landtag einen eindeutigen Willen, der jedoch auf kommunaler Ebene seine Umsetzung finden muss. Und hier kann man nur an das verantwortungsbewusste Handeln der Kommunalpolitiker appellieren. Von dieser Auf

forderung bleibt die Erhebung von Vorauszahlungen und Vorschüssen unberührt. Das wollte ich auch noch mal zu meinem Kollegen Fiedler sagen, weil Sie vorhin sagten, woher sollen sie denn nun das Geld bekommen. Dadurch können Einnahmeausfälle für die Kommunen und ihre Aufgabenträger auf einen zumutbaren Umfang begrenzt werden, denn das gibt der § 7 des Kommunalabgabengesetzes her. Durch die Vorschüsse und Vorauszahlungen entsteht noch keine endgültige Beitragslast und bei einer späteren Bescheidung kann unkompliziert ein Zahlungsausgleich erfolgen. Das war unsere Intention, das war unser Gedanke für diese zeitlich begrenzte Aussetzung.

Wir haben ja noch ein paar mehr Punkte in diesem Antrag, nicht nur den einen. Also eine zeitlich befristete Aussetzung der Beitragserhebung löst das Problem nicht, es wird nur Konfliktpotenzial beseitigt, das bei einer fortgeführten Beitragserhebung unzweifelhaft entstehen würde. Es sind weitere Maßnahmen nötig, um die Rechtssicherheit bei der Erhebung der Kommunalabgaben wieder herzustellen. Wir sind also im Einzelnen darauf eingegangen in den Punkten 2 bis 6. Was die Arbeitsgruppe betrifft, Herr Kollege Fiedler, also das würden Sie mir sicher auch noch mal genauer erklären. Wir meinen, solch eine Arbeitsgruppe wäre nur hilfreich, wo dann eben auch die Vertreter, wir haben es hier aufgeführt, des Gemeinde- und Städtebundes, wo eben auch Vertreter der Bürgerinitiativen mitwirken könnten. Und wir hören immer wieder aus dem Innenministerium, dass man eigentlich zu wenig Kräfte für diesen ganzen Bereich hat. Also kann man die Kräfte, die sowieso da sind, die sich mit der Problematik beschäftigen, bündeln und kann mit den AG-Mitgliedern diese Dinge beraten und zu Ergebnissen kommen. Das kann auch die einzige Frau, die im Innenministerium dafür zuständig ist, mit diesen anderen Leuten tun. Und ich glaube, es geht dann manches schneller voran.

Also, ich will auf die einzelnen anderen Punkte nicht mehr eingehen, es ist durch meine Vorredner gemacht worden. Ich kann Ihnen nur empfehlen, in unserer Richtung mit diesem Antrag mitzugehen, mit dafür zu stimmmen, und ich möchte eben auch, dass solche Dinge entschieden werden, im Vorfeld entschieden werden, auch damit wir nicht weiteren Gerichtsurteilen hinterherlaufen müssen. Es wäre besser, wir könnten das im Vorfeld tun. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen aus der Mitte des Hauses vor, aber ich nehme an, der Innenminister möchte sich zu Wort melden.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im vorliegenden Antrag widmet sich die Fraktion der PDS zunächst der Frage, wie sich die Rechtslage bei der Bei

tragserhebung im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung entwickelt hat, und dazu verweist die Fraktion der PDS insbesondere auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 18. Dezember vorigen Jahres, mit dem die Beitrags- und Gebührensatzung des Zweckverbandes Mittleres Elstertal teilweise für nichtig erklärt wurde.

Ich möchte zunächst daran erinnern, dass uns das entsprechende Urteil zwar noch im Januar dieses Jahres schriftlich vorliegen soll, so die ursprüngliche Mitteilung, jetzt hört man vage, im Laufe des I. Quartals, aber, dass bis jetzt nähere Informationen nur dieser Pressemitteilung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2000 zu entnehmen sind.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Das Urteil liegt ja vor, nur die schriftliche Begründung nicht.)

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar wird, folgen wir dieser Pressemitteilung, voraussichtlich eine gewisse Tragweite haben, weil die vom Gericht beanstandete Regelung zur Tiefenbegrenzung in dieser oder einer ähnlichen Form, in nicht wenigen Satzungen enthalten ist. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Beitragsschuldner in diesen Fällen damit rechnen könnten, auf Dauer von ihren Beitragspflichten entbunden zu sein. Denn die Gemeinden und Zweckverbände können die unwirksamen Satzungsbestimmungen korrigieren und damit für bereits erlassene, aber auch natürlich für die zukünftigen Beitragsbescheide eine rechtmäßige Satzungsgrundlage schaffen. Darauf hat das Gericht ausdrücklich hingewiesen. Und deshalb kann überhaupt keine Rede davon sein, dass eine rechtssichere Beitragserhebung, wie die PDS-Fraktion unterstellt, zurzeit unmöglich sei oder dass Chaos herrsche.

(Beifall bei der CDU)

Und entsprechend unverantwortlich sind meines Erachtens auch die pauschalen Aufforderungen, die Beitragserhebung zeitlich begrenzt auszusetzen.

(Beifall bei der CDU)