Protokoll der Sitzung vom 23.02.2001

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Buse wie folgt:

Zur Frage 1: Im Land Thüringen sind ab dem Fahrplanwechsel 2001 zum 10.06. von der DB AG folgende Einschränkungen des IR-Angebots geplant. Erstens: Die IR-Linie 20 von Aachen bis Chemnitz verkehrt nur noch zwischen Düsseldorf und Weimar im Zweistundentakt. Zweitens: Das tägliche Zugpaar der IR-Linie 24 von Erfurt bis Stuttgart entfällt. Drittens: Das tägliche Zugpaar der IR-Linie 25 von Berlin nach Oberstdorf entfällt.

Zu Frage 2: Das Land ist nicht verpflichtet, entfallene IR-Leistungen durch Schienenpersonennahverkehrsleistungen auszugleichen. Dies wird auch künftig nur dort geschehen, wo es im Interesse eines attraktiven Schienenverkehrsangebots notwendig ist. Ein Beispiel dafür haben wir bereits realisiert.

Zu Frage 3: Die Finanzierung der zusätzlich zu bestellenden Verkehrsleistungen im SPNV erfolgt aus den dem Freistaat Thüringen zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmitteln.

Zu Frage 4: Die Länder haben bereits auf der letzten Verkehrsministerkonferenz am 27. September vergangenen Jahres den Bund aufgefordert, seine Verpflichtung zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs nach

zukommen und für eine Weiterbedienung der betroffenen Personen Sorge zu tragen. Das Thema wird im Übrigen Gegenstand der Diskussionen auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz am 15. und 16. Mai dieses Jahres sein.

Nachfragen? Gibt es. Bitte, Herr Abgeordneter Buse.

Herr Minister, Sie beantworten die Frage 2, dass der Freistaat nicht verpflichtet ist, ausfallende IR-Verbindung im Nahverkehr zu bestellen. Gibt es denn für die zwei von Ihnen genannten zu streichenden Strecken durch die DB AG die Absicht, dort Nahverkehrsverbindungen zu bestellen?

Sie wissen ja, dass wir schon im Falle von Gera gehandelt haben in der Weise, dass wir erstens kritisiert haben, dass Gera vom IR-Netz abgekoppelt werden soll; zum Zweiten in der Weise, dass wir eine Alternative entwickelt haben im Rahmen der Regionalexpresszüge, die sicherstellen, dass Gera auf der Mitte-DeutschlandVerbindung im Stundentakt angebunden wird an zwei unterschiedliche Linien, eine, die von Göttingen über Erfurt nach Gera/Zwickau geht, und die andere, die von Würzburg bis Altenburg geht. Auf diese Weise wollten wir erreichen, dass Gera an den Fernverkehr angeschlossen wird, und zwar in der Weise, dass Gera auch angebunden wird an wichtige Destinationen und an wichtige Haltepunkte, um so die Ost-West-Verbindung dieses Raums Gera sicherzustellen und Ostthüringens insgesamt natürlich sicherzustellen.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister.

Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1331. Bitte, Herr Abgeordneter Gerstenberger.

Neustrukturierung der Wismut

In verschiedensten Diskussionen wird über Veränderungen der Strukturen der Wismutsanierungsgesellschaft gesprochen. Von Seiten der Bundesregierung ist das so genannte Ludewig-Gutachten erarbeitet worden, in dem es auch um die Übertragung von Teilaufgaben auf die Länder gehen soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann liegt das Ludewig-Gutachten zur Neustrukturierung bzw. Umstrukturierung der Wismut der Landesregierung vor?

2. Bis zu welchem Termin wird eine Stellungnahme durch die Landesregierung bzw. von ihr Beauftragte erarbeitet?

3. Ist vorgesehen, die mit dem Gutachten in Verbindung stehenden Finanzierungsfragen und Haushaltsbelastungen im Landtag zu diskutieren, und wenn ja, wann?

Herr Minister Sklenar, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ein Ludewig-Gutachten zur Neustrukturierung bzw. Umstrukturierung der Wismut ist nicht bekannt. Es gibt eine Ausarbeitung für das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesfinanzministerium und das Bundesumweltministerium, die die Wismut GmbH, die Uran-Erzbau GmbH sowie Prof. Ludewig und Sozien am 2. Juni 2000 erstellt haben.

Zu Fragen 2 und 3: Da Frage 1 so beantwortet wurde, entfällt eine Antwort zu den Fragen 2 und 3.

Es gibt Nachfragen. Bitte, Herr Abgeordneter Gerstenberger.

Ist denn zu diesem von Ihnen jetzt beschriebenen Papier eine Position der Landesregierung abgegeben worden?

Nein.

Ist unstrittig, dass mit dem Papier haushaltsrelevante Fragen auf den Freistaat zukommen, wenn es denn umgesetzt wird?

Herr Gerstenberger, das müssen wir sehen, wenn das dann mal diskutiert wird. Es ist nicht diskutiert worden bis jetzt, da kann ich nichts weiter darüber sagen. Punkt, aus.

(Zwischenruf Schuster, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Infrastruktur: Basta!)

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Ist das ein Antrag? Bitte, Frau Abgeordnete Nitzpon.

Die PDS-Fraktion beantragt die weitere Beratung der Frage und der Antwort im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt.

Das werden wir abstimmen. Wer der Überweisung der Frage an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das reicht aus, die Frage ist überwiesen.

Wir kommen zur Frage der Frau Abgeordneten Wolf in Drucksache 3/1332. Bitte, Frau Abgeordnete.

Asylsuchende Frauen in Thüringer Unterkünften

In Unterkünften für Asylsuchende herrscht aufgrund verschiedener Faktoren (Platzverhältnisse, Internationalität, besondere psychische Stresssituation usw.) eine besondere Spannungslage. Von dieser sind Frauen nicht zuletzt wegen ihrer Minderheit besonders betroffen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Frauen leben in Thüringer Einrichtungen und welchem Prozentsatz entspricht dies?

2. Gab es gewalttätige Übergriffe an Frauen während der Erstaufnahme und in den Gemeinschaftsunterkünften, und wenn ja (bitte Gesamtzahl angeben), welche Maßnahmen wurden eingeleitet?

3. Was wird getan, um Gewalt in den Einrichtungen (vor allem gegen Frauen) zu erfassen?

4. In welcher Form werden frauenspezifische Fluchtgründe bei der Unterbringung berücksichtigt (in den Gemeinschaftsunterkünften wie in der Erstaufnahme)?

Herr Staatssekretär Scherer, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zum 15.01.2001 waren in Thüringer Einrichtungen insgesamt 1.509 Frauen untergebracht; das entspricht einem Prozentsatz von 31,2 Prozent.

Zu Frage 2: Laut polizeilicher Kriminalstatistik haben sich im Jahr 2000 in Asylbewerbereinrichtungen eine Vergewaltigung mit einem Opfer und 26 Fälle von schwerer bzw. gefährlicher Körperverletzung mit jeweils einem weiblichen Opfer ereignet. Mit jeweiligem Bekanntwerden wurden polizeiliche und strafprozessuale Maßnahmen zur Aufklärung und Verfolgung dieser Straftaten eingeleitet.

Zu Frage 3: In den Erstaufnahmeeinrichtungen sowie in den Landes- und Gemeinschaftsunterkünften werden durch die Sozialdienste und Wachkräfte vor Ort alle festgestellten Zwischenfälle in den Einrichtungen registriert. Dazu gehören natürlich auch Gewalttaten gegen Frauen.

Zu Frage 4: Im Rahmen der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie in den Landes- und Gemeinschaftsunterkünften werden Frauen, insbesondere allein stehende Frauen, durch die Sozialdienste intensiv beraten und betreut. Allein stehende Frauen unter 18 Jahren werden zu deren Schutz in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht. Im Rahmen dieser Betreuung werden natürlich auch die Erfahrungen der Frauen berücksichtigt. So erfolgt bei Asylbewerberinnen mit Traumaerfahrungen eine fachspezifische Behandlung.

Gibt es Nachfragen? Bitte, Frau Abgeordnete Wolf.

Welche Betreuungsangebote gibt es ansonsten speziell für Frauen, außer die für traumatisierte Frauen?

Es gibt die Behandlung bei traumatisierten Frauen durch Facharztangebote oder psychologische Angebote, weitere Angebote sind mir im Moment nicht bekannt.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Herr Scherer, erhalten die Frauen, die Opfer einer geschlechtsspezifischen Straftat geworden sind, die Möglichkeit einer dezentralen Unterbringung?

Es gibt auch die Möglichkeit der Unterbringung in dem jeweils nächstgelegenen Frauenhaus. Das ist eine der Möglichkeiten, die ich sehe und die auch angewandt wird.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Staatssekretär.