Ort. Auch das hat der Kollege Huster aus Ihrer Fraktion schon festgestellt. Aber ich kann trotzdem hinzufügen, vieles von dem, was Sie hier vorgetragen haben, wird auch von Seiten der CDU begrüßt. Auch das, was von Ihrer Seite als Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgetragen wurde, aber es bleibt trotzdem, es ist ein Gesetz, was zwar Rechte festschreibt - ein Anspruchsgesetz -, aber an der Festschreibung der Leistungen, da lässt sich das Gesetz doch sehr deutlich messen. Und da sage ich, hat es noch sehr viele Defizite. Aber, da ist der Thüringer Landtag eigentlich nach meinem Dafürhalten die falsche Adresse.
Hilfe zum Leben für Menschen mit Behinderung: So breit wie die Palette der möglichen Behinderungen, der Beeinträchtigungen des Lebens ist, so breit muss und soll auch - daher auch sicherlich die 175 Seiten Gesetzestext bei diesem ersten Versuch die Möglichkeit der Regelung sein, um Behinderten die Möglichkeit des Lebens mit ihrer Behinderung zu geben. Dazu gehören auch die Fragen der Rehabilitation, die Hilfe zum selbstbestimmten Leben, die Eingliederung oder Wiedereingliederung von behinderten Menschen, aber auch die Integration und Wiedereingliederung in das Berufsleben. Denn auch zu einem Leben in der Gesellschaft gehört die Integration in das Berufsleben. Das Gesetz selbst hat sich in seiner Einleitung ein großes Ziel gesetzt. Behinderte Menschen sollen zu selbstbestimmten Individuen mit exakt beschriebenen rechtlichen Ansprüchen kommen. Das ist ein hohes Ziel und dem wird das Gesetz in der vorliegenden Form noch nicht gerecht, obwohl es ein Weg ist, der beschritten wird, der in die richtige Richtung führt. Aber das Gesetz hat sicherlich noch eine ganze Reihe von Mängeln, die auch schon von den Vorrednern vorgetragen wurden, deswegen will ich jetzt hier nicht noch einmal alles wiederholen. Das größte Problem ist sicherlich, dass man eine Reihe von Ansprüchen festschreibt, aber nicht genau definiert, wer denn nachher die Leistungsstelle für diese Ansprüche ist und vor allen Dingen, wer das alles zu bezahlen hat. Wobei es mir immer schwer fällt, bei Menschen, die mit Behinderungen leben müssen, darüber zu reden, wer denn nachher am Ende zahlen soll, um ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Trotzdem halte ich es bei einem Gesetz mit diesem Anspruch für notwendig, dass auch diese Dinge dann geregelt werden. Ich suche z.B. auch Regelungen im Gesetz, die Menschen mit chronischen Krankheiten betreffen. Es ist leider bei der einen oder anderen chronischen Krankheit der Übergang zu einer Behinderung sehr fließend. Auch da gehören nach meiner Meinung Regelungen in ein Gesetzeswerk, das sich diesem Anspruch stellt. Aber sicherlich sollten wir im Facharbeitskreis über diese Problematik an der einen oder anderen Stelle auch in Zukunft noch intensiv reden. Ich wünsche mir, dass die Diskussion dort intensiv weitergeführt wird, wo die Entscheidungen in den nächsten Wochen und Monaten fallen werden; das ist der Bundestag und das ist der Bundesrat. Ich gehe davon aus, dass auch von Seiten der CDU noch der eine oder andere Änderungsantrag einge
bracht werden wird, der in die richtige Richtung geht. Ich glaube auch, dass ein breiter Konsens zwischen den politischen Parteien vorhanden ist, denn wir alle haben ein gemeinsames Ziel, dass behinderten Menschen ein menschenwürdiges Leben in unserer Gesellschaft möglich wird. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich weiß nicht, Frau Arenhövel, warum Sie einen immer wieder so reizen müssen, dass man zum Widerspruch einfach hier aufgerufen ist. Warum müssen Sie hier wieder darstellen, die CDU-Fraktion hat diesen Antrag gestellt. Wir waren es alle drei gemeinsam und hier sollte keiner sagen, ich habe hier ein Stückchen zu viel. Ich denke, Herr Nothnagel hätte das meiste Recht zu sagen, er war es eigentlich in erster Linie.
Warum macht man das - ich weiß nicht - in der Behindertenpolitik? Das fand ich auch so gut in der Bundestagsdebatte, dass man sich, bis auf kleine Nuancen, auch in diesem gemeinsamen Entschließungsantrag einig war. Und dass es unsere Vertreter dort sein müssen, die noch eine ganze Menge erreichen müssen, das erwarten wir, glaube ich, auch alle. Ich muss dann aber doch noch einmal etwas dazu sagen, wie ist es im Landtag zu diesem gemeinsamen Antrag gekommen? Ich finde es ganz wunderbar, dass wir dazu in der Lage sind. Wir haben dieses außerparlamentarische Bündnis in Thüringen, in dem die Behindertenverbände, interessierte Verbände und auch Einzelpersönlichkeiten sind, die auch die Kontakte zum Landtag suchen. Sie waren in allen Fraktionen, sie waren auch am Ende des Jahres hier im Landtag und hatten alle Vertreter mit eingeladen. Ja, da waren an diesem Tag Maik Nothnagel und ich dabei. Von der CDU-Fraktion war keiner gekommen. Man fragte,
was ist denn mit dem Kasten mit Unterschriften geschehen, der an die Landtagspräsidentin überreicht wurde und mit dem Brief, der an die Landtagspräsidentin und auch an die Fraktionen gerichtet worden ist. Wir wollen auch ein Gleichstellungsgesetz hier in Thüringen haben. Es war keine Antwort gekommen. Und das hat dann unsere Fraktion im Ältestenrat mit aufgenommen, wie weiter jetzt hier mit diesem Brief und auch mit dem weiteren Verfahren. Darauf hat die Landtagspräsidentin
die Behindertenfachsprecher von allen Fraktionen eingeladen und es war auch ein gutes Treffen, und so ist der Antrag auch zu Stande gekommen. Das kann man doch mal stolz sagen, dass es auch Gemeinsamkeiten in diesem Landtag gibt. Dass sich das nur immer einer auf die Fahne schreiben will, das finde ich nicht gut. Wir werden im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit diese gemeinsame Anhörung machen. Ich denke auch, da wird einiges dabei herauskommen. Ich will das, was hier Maik Nothnagel berechtigt an Mängeln genannt hat, nicht noch einmal aufzählen. Es sind viele Sachen, die noch umzusetzen sind. Ich hoffe eigentlich, dass das Machbare sowohl im Bundestag von der Bundesregierung und auch hier dann im Landtag umgesetzt wird. Das sind meine Hoffnungen und deshalb bin ich da eigentlich frohen Mutes. Danke.
Aus der Mitte des Hauses ist mir jetzt noch die Redemeldung von Frau Abgeordneter Thierbach signalisiert worden. Habe ich etwas übersehen? Nein, dann Frau Abgeordnete Thierbach.
Herr Minister, ich beiße erstens nicht. Zumindest suche ich mir das manchmal aus, wo es notwendig ist. Und ich glaube, genau hier ist es die falsche Stelle. Ich möchte nämlich an etwas erinnern. Es gibt den wunderschönen Entwicklungsweg einer Aktion Sorgenkind zu einer Aktion Mensch. Ich habe lange darüber nachgedacht, warum eine Umwidmung durch die Betroffenen erstritten worden ist zu diesem Thema. Ich glaube, bei aller Emotionalität in diesem Landtag, wir brauchen uns nicht streiten, ob es im Februar besser gewesen wäre oder im März. Wir brauchen uns nicht streiten, wer 16 Jahre etwas getan hat oder nicht.
Wir brauchen uns auch nicht zu streiten, ob wir nun noch etwas bewegen wollen oder nicht. Ich glaube, im Lande Thüringen haben wir eine Verantwortung, die sich aus der Problematik SGB IX ergibt. Ich mache den Rückgriff zu unserer Thüringer Verfassung, auf die wir im Gleichstellungsgebot stolz waren. Es war sogar noch in Bezug auf den Bundestag viel moderner und schneller gegangen. Aber wir können genau diese Argumentation, Frau Arenhövel, die Sie hier reinschmeißen, weil man ein Element gut findet, die anderen aber nicht, nun nicht einmal sagen, wer hat denn nun Recht bei der Behindertenpolitik. Lasst es doch die Betroffenen, die, die mit diesen Regelungen leben müssen, die wir als Politiker brauchen, nun endlich tun. Lassen wir zu, dass sie uns sagen, was sie unter Selbstbestimmtheit verstehen. Welche
Regelungen sie brauchen, um tatsächlich gleichberechtigt am Leben teilnehmen zu können, und streiten wir uns nicht, wann, wer, was gebracht hat. Wie sieht es denn aus mit dem Landesspielraum nach SGB IX? Gibt es denn tatsächlich nur "nach" SGB IX? Sollten wir nicht alle überlegen, ob es ein "schon" gibt ohne SGB IX? Wo sind dort unsere Aktivitäten gewesen, um tatsächlich unser Gleichstellungsgebot in der Verfassung so umzusetzen, wie es entsprechend der Landesebene die rechtliche Möglichkeit ist? Wo ist unser Gesetz für den Nachteilsausgleich? Wo ist unser Gesetz über die Anerkennung der Gebärdensprache? Wo ist unser Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung? Ich hoffe, Frau Arenhövel, Sie haben es gehört. Ich frage immer: Wo ist unser Gesetz? Wenn wir endlich anfangen, wenigstens bei diesem Problem uns einmal so zu verhalten, dann würden wir nicht bei Menschen mit Behinderung den Eindruck erwecken, als wenn Abgeordnete nur für sich arbeiten würden und ab und an auch einmal für Menschen mit Behinderung ein Wort, ein Ohr, vielleicht auch einmal eine Aktion starten können und sie vielleicht auch einmal hier mit teilhaben können. Wenn wir diesen Zustand überwunden haben, dann können wir davon reden, dass Selbstbestimmtheit tatsächlich mit selben Agieren für die Menschen im Gesetz geregelt ist. Da hat das Land noch sehr viel zu tun.
Es sind keine weiteren Redemeldungen angezeigt, so dass ich die Aussprache zu diesem Bericht schließen kann und ich stelle fest, dass das Berichtsersuchen gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfüllt ist, wenn kein Widerspruch angemeldet wird. Das wird nicht getan. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 4
Die einreichende Fraktion hat keine Begründung gewünscht, demzufolge komme ich zur Aussprache über diesen Antrag und rufe als ersten Redner Herrn Abgeordneten Wetzel, CDU-Fraktion, auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, in der Drucksache 3/1338 liegt uns ein Antrag der SPD-Fraktion zur Erhöhung der Brandsicherheit in Wohnungen vor. Sie fordert zur Erhöhung der Brandsicherheit den Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen in der Thüringer Bauordnung festzuschreiben und es soll schnellstmöglich eine entsprechende Gesetzesnovelle zur Landesbauordnung zur Beschlussfassung dem Hause vor
gelegt werden. In der Novelle soll auch die Nachrüstung des vorhandenen Wohnungsbestandes verankert werden. Die SPD-Fraktion begründet es damit, dass man Brände eher merkt und damit die Brandfolgen mindert und Menschenleben gerettet werden. Die Folgekosten eines Wohnungsbrandes sind zwar höher als der dazu technische Aufwand des Beschaffens und Einbaus eines Rauchmelders, jedoch könnte man gesetzlich nicht irgendein Billiggerät festlegen, da sich Mindestanforderungen dann schon notwendig machen. Preisliche Unterschiede der im Handel vertriebenen Geräte zwischen 50 und 3.500 DM sprechen Bände in diesem Bereich. Nun, sicher würden wir auch einige Arbeitsplätze damit schaffen, die das Ganze zum Schluss wiederum kontrollieren.
Meine Damen und Herren, im Angesicht solcher Katastrophen, wie sie beim Brand vor einigen Wochen in Erfurt, bei dem Menschenleben und auch noch Kinder Opfer von Flammen wurden, lassen uns immer wieder darüber nachsinnen, wie etwa solches generell zu verhindern wäre. Meistens fällt uns dabei auch immer etwas dazu ein. Sie, meine Damen und Herren von der SPDFraktion, Mitte Februar diese Drucksache mit den Rauchmeldern; einigen anderen Damen und Herren, gerade jetzt ein Gentest für 40 Mio. deutsche Männer zu fordern. Ich denke, die Bundes- und Landesbauordnungen sind voller Vorschriften und Behinderungen. Das soll sich in den nächsten zwei Jahren grundlegend ändern. Die Bundesbauordnung wird derzeit gerade von der Länderarbeitsgruppe überarbeitet und nach deren Entwurfvorlage soll dann die Landesbauordnung novelliert werden. Eine Landesbauordnungsnovelle soll aber keine zusätzlichen Vorschriften und Komplizierungen, sondern eben gerade eine Verringerung der Vorschriften, eine Vereinfachung, eben einen Weg der größeren Eigenverantwortung der Bürger zur Folge haben. Natürlich sind Rauchmelder eine zusätzliche Sicherung, doch das sollte vom Einzelnen entschieden werden können und keine Landesgesetzgebung darüber gelegt werden. Ich lasse mir doch, ich denke auch eine halbe Millionen Thüringer Bürger, nicht vom Staat vorschreiben oder verbieten, künftig in meiner Wohnung zu rauchen, denn Thüringen wäre dann ein einziger Rauchwarnton früh morgens und abends. Wir sollten uns davor auch hüten, der Suggestion aufzusitzen, mit Rauchmeldern mehr Sicherheit zu besitzen. Ich denke, die Eigenverantwortung von Eltern sollten wir nicht noch durch mehr Suggestion von mehr Sicherheit senken. Eine Aufsichtspflicht kann kein Rauchmelder übernehmen. Ich weiß zwar, dass jeder Vergleich hinkt, aber dazu fällt mir immer der Werbespot ein von Claudia Schiffer, die vor zwei Jahren etwa für Airbags geworben hat. Sie stieg in den Wagen, fuhr gegen einen Gegenstand, der Airbag ging auf und sie kam schöner und besser gestylt hinter dem Lenkrad wieder vor. Ich denke, jeder weiß, der damit schon einmal in Berührung gekommen ist, dass das eben so nicht ist, sondern dass man, wenn man mit einem Airbag Bekanntschaft macht, eben doch nicht so schön aussieht.
Ein wirklicher Schutz, denke ich, meine Damen und Herren, ist das Beste, wenn man die Gefahren erkennt und sie kennt. Dazu, denke ich, zählt eine gute Aufklärung der Bevölkerung, denn nur wer die Gefahr kennt, kann ihr auch wirksam begegnen. Ich habe in Gesprächen mit dem Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft zu diesem speziellen Thema feststellen können, dass die Thüringer Wohnungsunternehmen jegliche Initiative ihrer Mieter unterstützen werden bei der Aufklärung, aber auch bei der Installation von präventiven Mitteln. Man steht in enger Diskussion mit der Feuerwehr auch hier in Erfurt. Auch die in wenigen Wochen in Suhl stattfindenden Tage der Thüringer Wohnungswirtschaft werden diesen Prozess thematisieren.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion lehnt diesen Antrag der SPD-Fraktion ab. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, die schrecklichen Unglücksfälle in den ersten Wochen dieses Jahres in Thüringen, bei denen Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben gekommen sind, haben zweierlei bewirkt: Sie haben einerseits den Antrag hier im Thüringer Landtag zur Folge gehabt, andererseits haben sie natürlich auch einen Umstand wieder in die öffentliche Wahrnehmung gerückt, nämlich den, dass im Jahr ungefähr 200.000 mal die Feuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland zu Brandbekämpfungseinsätzen ausfahren müssen und dass bei Bränden zwischen 600 und 800 Menschen jährlich ihr Leben lassen. Feuerwehren, Polizei, aber auch die Verbände der Wohnungswirtschaft und der Versicherungen haben unabhängig von saisonal unterschiedlichen Situationen angesichts dieser Zahlen jahrelang bereits in der Vergangenheit eine umfassende Informationspolitik betrieben über Brandvorbeugemaßnahmen, aber auch über die Möglichkeit technischer Schutzmaßnahmen im privaten Umfeld. Angesichts der folgenden Fakten, die ich aufführen will, spielt natürlich dabei der Rauchmelder bzw. auch Brandmelder in der Debatte eine besondere Rolle.
Erstens, meine Damen und Herren, zwei Drittel der angesprochenen Brandopfer verunglücken bei Wohnungsbränden in ihren eigenen vier Wänden, und zwar zur Nachtzeit, weil sie eben nachts im Schlaf die giftigen und höchst gefährlichen Schwelbrandgase nicht wahrnehmen können und somit natürlich auch nicht auf entstehende Brände reagieren können, entweder in der Form die
Feuerwehr selbst zu rufen, das Haus zu verlassen oder eigene Aktivitäten zur Löschung des Feuers zu unternehmen. In solchen Fällen, darauf weist der Bayerische Landesfeuerwehrverband insbesondere hin, sind Kinder besonders gefährdet, die demnach fast ein Drittel der Brandopfer ausmachen. Herr Wetzel sagte eben auch schon etwas aus, wo denn die geeigneten Orte in der Wohnung sind, wo Brand- oder Rauchmelder anzubringen sind, nämlich nicht im gänzlichen Wohnbereich, sondern hauptsächlich wohl im Bereich des Schlafens bzw. der Kinderzimmer.
Zweitens fallen die meisten Brandopfer nicht den Flammen selbst zum Opfer, sondern den bereits angesprochenen giftigen Rauchgasen, die während der Schwelbrandphase entstehen. Von den Brandtoten sind 95 Prozent an den Folgen einer Rauchvergiftung durch geruchlose Gase, wie Kohlenmonoxid oder Kohlendioxid gestorben.
Drittens sprechen internationale Vergleiche auch für die Installation von Brandmeldern in privaten Haushalten. So sind z.B. in Schweden 70 Prozent der privaten Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet; die Verringerung der Brandtoten betrug dort 50 Prozent. In Großbritannien sind immerhin 75 Prozent der privaten Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet; die Verringerung der Brandtoten betrug dort 40 Prozent und in den USA, wo gesetzlich vorgeschrieben ist, dass in jedem Haushalt mindestens ein Rauchmelder zu installieren ist und es auch in 93 Prozent der privaten Haushalte der Fall ist, ist die Zahl der Brandtoten, der Brandopfer um 40 Prozent gesunken.
Meine Damen und Herren, Herr Wetzel, optische Rauchmelder, die bereits für ungefähr 100 DM erhältlich sind, können Leben retten, weil sie eben früh Schwelbrandgase erkennen können, einen Warnton ausstreuen und damit den Betroffenen die Möglichkeit geben, die Wohnung zu verlassen bzw. selbst den Brand zu bekämpfen. Deshalb, meine Damen und Herren, verschließen wir uns dem Anliegen der SPD-Fraktion in ihrem Antrag nicht, obgleich ich ehrlich dazu sage, dass wir uns in der PDS-Fraktion nicht ganz im Klaren darüber sind, ob die gesetzliche Vorschrift in der Thüringer Bauordnung dafür der richtige Weg ist. Mit Sicherheit, meine Damen und Herren, ist aber die kontinuierliche Arbeit aller damit betroffenen Institutionen und Verbände auch in Zukunft vonnöten, vorrangig natürlich bei der Darstellung von brandvorbeugenden Maßnahmen und bei der Information über Brandschutzmaßnahmen im privaten Bereich, aber auch natürlich konkrete Werbung für technische Schutzmaßnahmen in privaten Haushalten. Da ist die angekündigte Initiative der Thüringer Wohnungswirtschaft, die im Rahmen ihrer Tage der Thüringer Wohnungswirtschaft in wenigen Wochen in Suhl gestartet werden soll. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch in Thüringen ist es in jüngster Vergangenheit zu Wohnungsbränden mit schwer wiegenden Folgen gekommen. Auch Menschenleben, darunter Kinder, waren zu beklagen. Den Familien und Angehörigen gilt unser Mitgefühl. Diese Ereignisse waren aber auch für uns Anlass, uns darüber Gedanken zu machen, wie wir die Brandsicherheit in Wohnungen künftig verbessern können, um solche tragischen Ereignisse auszuschließen. Seitens der Einsatzund Rettungskräfte vor Ort ist in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen worden, dass das Vorhandensein von Rauchmeldern die Brandfolgen hätte mindern können; der Brand wäre eher entdeckt worden und das Schlimmste hätte wahrscheinlich vermieden werden können. Auch Kinderschutzorganisationen haben in der Vergangenheit immer wieder den Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen gefordert, denn oftmals sind es gerade Kinder oder ältere Menschen, die aufgrund ihrer Konstitution sich nicht mehr aus eigener Kraft bei einem Wohnungsbrand retten können. In Gemeinschaftseinrichtungen, Verkaufsstätten etc. ist der Einbau von Brandschutzmeldern bzw. Rauchmeldern längst Vorschrift und niemand diskutiert heute mehr darüber, es ist selbstverständlich. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, dem Landtag einen Novellierungsvorschlag für die Thüringer Bauordnung vorzulegen, der diese gesetzliche Pflicht letztendlich auch für Wohnungen festschreibt. Der Einbau von Rauchmeldern ist mit geringem technischen Aufwand möglich und sie sind auch nicht so teuer. Und selbst, Herr Wetzel, wenn wir von der Vermutung ausgehen, dass wir die teuerste Variante mit 3.500 DM einbauen, dann ist doch dies ein sehr geringer finanzieller Aufwand im Vergleich zu den Kosten eines Wohnungsbrandes, den Brandfolgen.
Lassen Sie mich zu dem Punkt noch kommen. Genauso wie in der Thüringer Bauordnung z.B. Brandschutztüren oder -wände seit langem vorgeschrieben sind, auch hier diskutiert niemand darüber und sagt, das können sie doch machen, sollen sie doch machen. In gefährdeten Bereichen sind Blitzschutzanlagen vorgeschrieben. Warum nicht dann auch diese Rauchmelder in Wohnungen? Was die Wartung betrifft, so sehen wir hier nicht unbedingt, dass damit zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, denn die jährliche Wartung könnte gemeinsam mit der für die Heizungsanlagen vorgeschriebenen Wartung erfolgen. Unser Antrag richtet sich nicht nur auf den Neubau, denn entsprechend der Lage am Wohnungsmarkt würde das dann sicherlich nur einen sehr kleinen Wohnungsbestand
treffen, sondern wir wollen auch, dass sukzessive der vorhandene Wohnungsbestand nachgerüstet wird. Hierzu eröffnet ja auch die Bauordnung rechtliche Spielräume. Ich kenne Wohnungsunternehmen, die heute schon dazu übergegangen sind, in den Wohnungen diese Rauchmelder auf freiwilliger Basis einzubauen. Der Verband der Wohnungswirtschaft hat ja noch einmal in seiner Presseerklärung darauf hingewiesen, dass sie bemüht sind, hier Verbesserungen zu treffen. Ich hatte ein Gespräch mit dem Geschäftsführer der Architektenkammer Thüringens, der diesen Vorschlag auch grundsätzlich begrüßt hat. Aber wir können natürlich nicht davon ausgehen, dass es nur die Wohnungsunternehmen gibt, die das freiwillig tun, sondern wir haben auch andere Vermieter vor Ort. Ich erwähne hier nur einmal das Beispiel Salzungen. Warum sollen die Mieter, die nun einmal an so einen Vermieter geraten sind, nicht den gleichen Sicherheitsstandard bekommen wie diejenigen in einem anderen Wohnungsunternehmen, das sagt, ich baue von mir aus diese Rauchmelder ein. Aus diesem Grund die Festschreibung in der Bauordnung. Herr Dittes, das muss dann hier in der Bauordnung erfolgen. Ich wüsste keinen anderen Platz, wo es sonst festgelegt werden sollte.
Das ist richtig, Herr Wetzel, aber ich könnte mir vorstellen, dass dieser Vermieter z.B. seinen Mietern nicht den Schutz angedeihen lässt, von sich aus Rauchmelder einzubauen. Im Übrigen werden Sie auch dann in Ihrer Wohnung noch rauchen können, wenn Sie das unbedingt für Ihre Gesundheit brauchen. Sicherlich sind letztendlich die Rauchmelder kein Allheilmittel zur Verhütung von Bränden, aber sie tragen doch im großen Umfang dazu bei, dass Brände eher entdeckt werden können, dass die schlimmsten Folgen vermieden werden können. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag.
Von den Abgeordneten werden mir keine weiteren Redemeldungen signalisiert, aber vom Innenminister für die Landesregierung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Anlass für den Antrag der SPD-Fraktion ist die schreckliche Brandkatastrophe in Erfurt vor wenigen Wochen, bei der drei Kinder ums Leben gekommen sind. Tragische Ereignisse dieses Ausmaßes führen ja oft dazu, dass darüber nachgedacht wird, wie in Zukunft Unfälle dieser Art vermieden werden können. Der Ruf nach Gesetzesänderungen ist dann immer sehr schnell da. Die Frage, ob wir durch eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung
Wohneigentümer verpflichten sollten, in allen Wohnungen Rauchmelder einzubauen, das ist in Thüringen wie auch in anderen Bundesländern Gegenstand von Petitionen. Diese Diskussion ist überhaupt nicht neu und nicht auf Thüringen beschränkt, sondern, wie ich es schon sagte, auch in anderen Ländern Gegenstand von Überlegungen. Die zuständigen Gremien der Bauministerkonferenz haben sich in der Vergangenheit mehrfach mit diesem Anliegen befasst. Bislang allerdings verpflichtet kein Land in seiner Bauordnung dazu, Rauchmelder in Wohnungen einzubauen. Auch im Entwurf der gemeinsamen Musterbauordnung der Länder ist eine derartige Regelung bisher nicht vorgesehen. Völlig unbestritten ist, und ich glaube, da gibt es hier keine Diskrepanzen, wie die Diskussion gezeigt hat, dass Rauchmelder helfen können, Brände rechtzeitig zu entdecken und damit auch Leben zu retten. Deswegen ist es ratsam, Rauchmelder in Wohnungen zu installieren, zumal mittlerweile wirksame Modelle in einem gar nicht so abstoßenden Design schon zu günstigen Preisen, die unter 100 DM liegen, im Handel erhältlich sind. Davon zu trennen ist aber meines Erachtens die Frage, ob es geboten ist, den Einbau von Rauchmeldern für Wohnungen gesetzlich vorzuschreiben.
Deshalb lassen Sie mich in diesem Zusammenhang kurz einige Worte zur Konzeption moderner Bauordnungen sagen: Das Sicherheitskonzept der Bauordnung betrachtet Wohnungen jeweils als eigenständige Einheit. Ein wichtiges Ziel der Brandschutzvorschriften ist es, zu verhindern, das Wohnungsbrände zur Gefahr auch für Bewohner anderer Wohnungen werden. Die Vorschriften zum Brandschutz sind deshalb so ausgelegt, dass sich Brände in der Regel nicht oder erst nach längerer Zeit auf andere Wohnungen ausdehnen; deshalb ja auch die Brandwände bzw. die entsprechenden Türstärken usw. - Frau Doht hat davon gesprochen. Somit beschränkt sich das Problem vornehmlich auf die Frage, ob ein Bürger gesetzlich vor Gefahren geschützt werden muss, die er durch in der Regel unsachgemäßen Umgang mit Zündquellen selbst verursacht hat, oder ob wir nicht von unseren Bürgern erwarten können, ja sogar erwarten müssen, dass sie sich und damit auch andere im privaten Bereich in dem Umfang schützen und sich so verantwortungsvoll verhalten wie es angemessen ist. Dies gilt umso mehr, als der Einbau von Rauchmeldern heute schon von jedem geleistet werden kann und hierfür auch keine Genehmigungen erforderlich sind. Natürlich wollen wir mehr Sicherheit, aber um Kosten bei den Bürgern und auch Verwaltungskosten zu senken, sollten wir den oft zitierten mündigen Bürgerinnen und Bürgern auch die notwendige Eigenverantwortung zutrauen.
Das besondere Problem einer gesetzlichen Verpflichtung wäre im Übrigen auch, dass zugleich eine regelmäßige Überprüfung der Anlagen vorgeschrieben werden müsste da hat Frau Doht ja einen Lösungsvorschlag gemacht -, aber zugleich muss man daran denken, dass unter Umständen gegebenenfalls nur bestimmte geprüfte zertifizierte Anlagen verwendet werden können, die dann
wiederum auch nur von bestimmten Prüfern geprüft werden könnten usw. usf. Man muss sich das in der praktischen Umsetzung vorstellen. Damit würden neue Standards gesetzt, weitere Kosten würden verursacht, die etwa bei vermietetem Eigentum letztlich auf die Mieter umgelegt würden. Nicht praktikabel, Herr Dittes, finde ich Ihren Vorschlag oder Ihren Hinweis, dass man ja die Brandmelder vornehmlich nur in den Schlafräumen der Erwachsenen oder Kinder anbringen sollte. Sie wollen doch, bitte schön, einem Mieter nicht vorschreiben, wo er in seiner Wohnung die Schlafräume hat. Das wäre doch das Ergebnis. Wenn der Vermieter in einer Wohnung in den Schlafräumen Brandmelder bzw. Rauchmelder anbringen würde, wäre schon klar, dass der Vermieter bestimmt, wo der Mieter seine Schlafräume nun hinbringen muss. Sie müssen auch mal manche Sachen zu Ende denken bei solchen Vorschlägen und auch Praktikabilität testen. Schließlich ist zu befürchten, meine Damen und Herren, dass in Einzelfällen das von Rauchmeldern vermittelte Sicherheitsgefühl zu einem unsachgemäßen Umgang mit Feuer führen kann, dadurch vielleicht erst die Gefahren verursacht, die verhindert werden sollten. Was wir tun können und sollten, das ist, für den Einbau von Rauchmeldern zu werben,