dass Sie sich mit den Dingen echt beschäftigen. Letztens haben Sie sogar unseren Minister Schuster gelobt, weil Sie natürlich Recht hatten, weil er etwas Vernünftiges gemacht hat.
Das würde ich mir wünschen, dass das ab und zu noch ein paar mehr machen würden, wenn wirklich etwas Gutes gemacht wird, dass man das auch ausspricht.
Nicht mit Einheitsfront. Die linke Seite von mir sollte einmal ein bisschen ruhig sein. Schaut euch einmal eure drei Leute an, die hier drinsitzen. Gebt euch erst einmal Mühe, dass ihr wieder im Lande wahrgenommen werdet und nicht nur hier alles nachreden, was irgendwo erzählt wird.
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal einige Punkte benennen, was also jetzt hier geändert wurde. Wenn ich daran denke, in § 2 wurde das Wort "gleichberechtigt" gestrichen und es wurde "partnerschaftlich" eingesetzt. Ich denke, das ist schon eine Bewegung, die erkennbar ist, die mir doch sehr akzeptabel erscheint.
Oder in § 7 - Herr Pohl, bringen Sie erst einmal Ihre Dinge in Ordnung, dann reden wir vielleicht einmal wieder miteinander. Die Vertretung des Dienststellenleiters wird
nun einmal unter den Vorbehalt gestellt, dass dienstliche Belange einer Teilnahme also entgegenstehen. Ich glaube, auch das ist eine akzeptable Formulierung. Oder, dass in § 16 die Höchstzahl der Personalratsmitglieder auf 15 jetzt in dem Vorschlag der Landesregierung steht, nicht 11, sondern 15. Ich glaube, auch diese Zahlen sind das, was man sich insbesondere anschauen muss. Oder in § 45 eine Freistellung bereits ab 300 Beschäftigten. Es stand einmal die Frage, das auf 400 anzuheben. Ich denke, auch das ist eine vernünftige Entscheidung, denn wenn man sich im Lande eigentlich einmal anschaut, wie viele Behörden da eigentlich in Frage kommen, kommt man auf zwei Hände voll. Ich glaube, man muss auch hier die Dinge in der Praxis genau anschauen und das hat die Landesregierung hier in ihrer Abwägung getan. Oder § 47 Verwaltungsgerichtliches Verfahren zur Ersetzung der Zustimmung des Personalrats bei Versetzung, Abordnung eines Personalratsmitglieds und, und, und, oder § 59 Schwellenwert bei Jugend- und Ausbildungsvertretung bleibt bei fünf. Ich will jetzt nicht noch § 75 a - die Einführung und diese ganzen Dinge noch einmal nennen - sie sind mehrfach genannt worden.
Ich denke, meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf, der uns heute hier vorgelegt wurde, entspricht in seinen Grundsätzen dem, was wir gemeinsam hier angehen. Ich verhehle nicht, dass es auch in meiner Fraktion noch Gesprächsbedarf gibt. Ja, meine Damen und Herren, dafür machen wir doch auch die parlamentarische Beratung. Das ist doch wohl der Sinn und Zweck, dass parlamentarische Beratung dazu führt, dass man alles abwägt. Und wir werden natürlich - Herr Pohl, in dem Punkt sind wir uns in der Regel eigentlich immer einig - hier zu einem schriftlichen Anhörungsverfahren nicht greifen, sondern wir werden natürlich, wie das übliche Praxis bei uns mittlerweile ist, im Innenausschuss eine Anhörung dazu durchführen. Ich möchte also jetzt schon, auch im Namen meiner Fraktion, Überweisung an den Innenausschuss beantragen. Wir werden dort eine Anhörung durchführen und ich glaube, wenn ich meinen Termin noch richtig im Kopf habe, werden wir wahrscheinlich vorschlagen, im Ausschuss dann am 10. Mai eine umfängliche Anhörung dazu mit den betroffenen Gewerkschaften ÖTV, Beamtenbund etc. durchzuführen. Ich glaube, Leute, meine Damen und Herren, wir
Ist Ihnen das so Unrecht, wenn man mal sagt so - Leute? Ich finde da nichts Besonderes dabei. Man sollte auch nicht so geschraubt reden, Frau Dr. Wildauer, sondern man sollte auch mal so reden, wie vielleicht auch das Volk redet.
Meine Damen und Herren, wir werden also das an den Innenausschuss überweisen. Die Anhörung am 10. Mai, kann ich jetzt schon ankündigen, wird umfänglich stattfinden. Und wir werden uns in Vorbereitung dieses Ausschusses und haben dazu schon die Absprachen mit den entsprechenden Gewerkschaften getroffen, ob ÖTV, Beamtenbund, GEW u.a., die an uns herangetreten sind, wir werden mit ihnen in den nächsten Tagen die entsprechenden Gespräche führen, um auch schon vorab in kleineren Gesprächen auch die Meinung dort aufzunehmen und werden auch in meiner Fraktion mit den Betroffenen, die ich gerade genannt habe, das intensive Gespräch führen, werden das fortführen in der Anhörung, die ich gerade angekündigt habe. Wir werden diesen Gesetzentwurf bis zur Sommerpause so dem Parlament, denke ich, vorlegen können, dass bis zur Sommerpause dieser Gesetzentwurf dann abgeschlossen werden kann. Ich denke, dass wir dann ein fortschrittliches Vertretungsgesetz hier in Thüringen auf den Weg bringen, das uns dazu bringt und befähigt, dass die Verwaltung insgesamt weiter sachgerecht in dem Lande fortgeführt werden kann. Schönen Dank.
Das Wort hat der Abgeordnete Ramelow, PDS-Fraktion. Herr Böck, war das auch eine Meldung für einen Redebeitrag? Okay.
ja, da müssen Sie jetzt in Ihrer Fraktion drüber reden, Kleingruppe bilden. Sie haben in einem bemerkenswerten Satz auf eine Situation hingewiesen, die ich nur unterstreichen kann. In einer Situation mussten hier innerhalb von zehn Jahren Personalräte Verantwortung tragen, Entscheidungen treffen, die Verantwortung mit auf ihre Schultern laden, wie sie in manchen westdeutschen Ländern in 40 Jahren nicht zu tragen waren.
Da kann man nur sagen, ausdrücklich meinen Dank und meine Anerkennung, meine Hochachtung vor diesen von der Belegschaft gewählten Vertretern, die manches
Mal sehr unbequeme Entscheidungen treffen mussten, die Politik, Verwaltung, Vorgesetzte ihnen abverlangt haben, aber die manches Mal unumgänglich waren, weil man in Vergangenheit nicht leben konnte. Deswegen gebe ich Ihnen Recht, weil bei den Worten von unserem Innenminister, deswegen habe ich da mit dem Kopf geschüttelt, da hatte ich das Gefühl, als wenn wir in der Hand von machthungrigen Personalräten in Thüringen wären, die der Verwaltung an der Kehle sitzen und die diesen Landtag daran hindern,
Entscheidungen zu treffen, oder in ihren Kommunen ihren Landrat oder den Bürgermeister daran hindern, Entscheidungen zu treffen. Den Eindruck musste man gewinnen - dass jetzt die mutige CDU das Schwert nimmt und den Knoten durchhaut, damit endlich Verwaltungsreform nach vorn geht. Das ist hier als Begründung angegeben worden. Und, meine Damen und Herren, das ist eine Unverschämtheit, eine Unverschämtheit vor den Personalräten, die zehn Jahre lang hier auf ihren Schultern die Verantwortung mitgetragen haben und das genaue Gegenteil von dem gemacht haben, was hier als Begründung angegeben worden ist.
Das zu umklammern und mit Privilegien zu bezeichnen, ist einfach eine Frechheit, die man in aller Entschiedenheit zurückweisen muss.
Man hat den Oberpersonalratsvorsitzenden Köckert heute hier sprechen hören. Und ich glaube, das wird ein bisschen deutlich bei der ganzen Haltung unserer Landesregierung. Das ist eben der Wirtschaftsminister Schuster, der einem Parlamentarier sagt, die Fragen, die sie gestellt haben, sind völliger Unsinn, ich muss ihnen mal sagen, wie die Fragen aussehen. Also, die Regierung sagt uns auch in der Opposition, wie die Fragen in Zukunft aussehen, die man gewillt ist, zu beantworten. Und unser Personalratsvorsitzender Köckert sagt, wie die Personalräte jetzt endlich auf Vordermann gebracht werden sollen mit einem Personalvertretungsgesetz, bei dem sie von den Fesseln befreit werden müssen oder von den Privilegien, die sie in der letzten Zeit, in den letzten Jahren missbraucht haben.
Herr Köckert, wenn Sie sagen, die Einigungsstelle muss beschleunigt und entschlackt werden, dann bringen Sie doch mal Beweise und Belege, wo Personalräte in Thüringen die Einigungsstelle missbraucht haben. Ein einziges Beispiel hätte ich gern von Ihnen, damit ich merke, dass es von Ihnen ernst gemeint ist, dass da tatsächlich etwas gesetzlich falsch gelaufen ist. Es gibt solche
Beispiele nicht. Wir haben uns kundig gemacht, es sind kaum Einigungsstellen in der öffentlichen Verwaltung in Thüringen nach ThürPersVG gewesen. Es gibt diese Blockade überhaupt nicht. Das Recht auf Einigungsstelle ist nicht die Pflicht zur Einigungsstelle, sondern das Recht, das man in Anspruch nehmen kann, wenn man nicht mehr weiter kommt. Und ein Personalrat macht erst dann davon Gebrauch, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind. Und, Herr Köckert, meine Erfahrungen mit Personalräten in langjähriger Beratung und Begleitung war so, dass die Personalräte mit dem Knüppel "Einigungsstelle" drohen konnten und mit diesem Knüppel, mit der Androhung hat man sich vernünftig zusammengesetzt und hat dann entschieden. Der Knüppel ist in der Regel nicht zur Anwendung gekommen. Wenn man aber den Knüppel aus dem Gesetz schon völlig herausstreicht und wertlos macht, dann ist es tatsächlich ein Bild von Personal, bei dem ich mich an obrigkeitsstaatliches Denken und Handeln erinnert fühle. Das ist so ein Stück weit der Untertan, den man in den Behörden haben will.
Und, meine Damen und Herren, wenn die Begründung, Herr Fiedler, angebracht wird, im Sinne des Steuerzahlers, dann sollten wir alle hier gemeinsam wissen, dass das Personalvertretungsgesetz nicht nur unsere Landesverwaltung und Kommunalverwaltungen meint und betrifft, sondern auch ganz andere Bereiche, wie z.B. die Krankenkassen, AOK, Landesversicherungsanstalt und, und, und, also Institutionen, mit denen wir überhaupt nichts zu tun haben und mit denen unsere demokratischen Gremien nichts zu tun haben, sondern deren Selbstverfassungsorgane. Von denen habe ich bis heute nicht gehört, dass man dort keine Verwaltungsstrukturen auf Vordermann hat bringen können, weil die Personalräte im Weg waren. Also dieses Zerrbild von Personalräten und Verbandsfunktionären, das hier vorhin vom Minister gezeichnet worden ist, das weise ich entschieden zurück und sage, dahinter versteckt man sich, um tatsächlich Mitbestimmung abzubauen.
Meine Damen und Herren, ein bisschen bin ich iritiert, wenn man sagt, in einem Land, das rohstoffarm ist, das von der Kreativität der Menschen, die hier arbeiten, lebt, unser wertvollstes Kapital ist das Personal. Das gilt nämlich für den Betriebsverfassungsbereich genauso wie für das Bundespersonalvertretungsgesetz als auch Thüringer Personalvertretungsgesetz. Wenn das Personal unser wichtigstes Gut ist, dann sollten wir diesem wichtigen Gut einige Rechte einräumen, um sich selber auch ein Stück weit mit einzubringen in die Notwendigkeiten des Umbaus. Eine Verwaltung unterliegt einem permanenten Umbau, wie ein Betrieb auch einem permanenten Umbau unterliegt. Und dann sollten wir doch wenigsten die Kraft haben, den Menschen, die dort tagtäglich ihre Arbeit erbringen, auch das Recht zu geben, geschützt zu werden.
Meine Damen und Herren, wenn Sie Auto fahren, legen Sie alle den Sicherheitsgurt an. Keiner tut das, weil er einen
Unfall bauen will, sondern wir tun es, weil wir uns vor einem Unfall schützen wollen. So ist es mit dem ThürPersVG, das ist der Sicherheitsgurt, den das Personal hat und es anlegt, ohne eigentlich davon Gebrauch machen zu wollen. Insoweit ist auch diese Diskrepanz, Herr Minister, die Sie hier einbringen wollen - hier sind die Vertreter der Verbände und Institutionen und das sind die Geknechteten und Unterdrückten, die ihre Meinung nicht sagen können - völlig falsch. Für mich ist das ThürPersVG ein Gesetz, das geschaffen ist, um tatsächlich den symbolisierten Sicherheitsgurt beim Auto fahren in Anwendung zu bringen und da, meine Damen und Herren, ist der Verweis auf das Verfassungsgerichtsurteil richtig, aber auch falsch. Richtig insoweit, dass wir tatsächlich entscheiden können, lasst uns doch ändern, was das Verfassungsgericht gesagt hat. Umsetzung des Gesetzes nur bezogen auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts, wir werden Ihnen Gelegenheit dazu geben. Wir werden nach diesem Tagesordnungspunkt unsere Änderungsanträge einbringen, in denen genau nur das drinsteht, nämlich Umsetzung des Gesetzes ThürPersVG ausschließlich auf die Notwendigkeiten aus dem Verfassungsgerichtsurteil.
Und ein Zweites: Wenn wir das Personal ernst nehmen wollen, Herr Minister, und Sie haben in Ihrer Eingangsrede vom Leitbildprozess, also von dem Leitbild einer modernen Verwaltung gesprochen, dann lassen Sie uns doch den Leitbildprozess jetzt nach vorn bringen, lassen Sie uns doch mit dem Personal gemeinsam darüber diskutieren: Welche Rolle möchte Personal, welche Rolle möchte der Faktor Mensch in der öffentlichen Verwaltung einnehmen? Wie möchte dieser Faktor Mensch beteiligt sein? Wie viel Sicherheit möchte er auch haben, um nicht schutzlos Obrigkeitigenentscheidungen ausgesetzt zu sein? Dann können wir uns am Schluss gemeinsam auf ein modernes Thüringer Personalvertretungsgesetz einigen, das den Namen verdient hat, Personalvertretungsgesetz und nicht Bittstellergesetz, meine Damen und Herren.
Wenn Sie also entscheiden wollen zwischen Comanagement oder der Frage von selbstbewusstem Mittun und selbstbewusster Mitentscheidung oder die Entscheidung treffen wollen, Bittsteller und Bettler aus dem Personal zu machen, dann lassen Sie uns diese Diskussion tatsächlich über den von Herrn Fiedler vorgeschlagenen Weg machen, nämlich Anhörung am 10. Mai. Das ist sehr zu begrüßen. Alle mit an den Tisch, da gehören aber auch alle die mit an den Tisch, die nicht direkt landesunmittelbar oder kommunalunmittelbar beteiligt sind. Das geht ja bei der Forstverwaltung los, über AOK und den anderen, also überall da, wo wir in andere Bereiche hineinregieren und hineinagieren, weil wir daran auch denken müssen, dass die gleichberechtigt zu behandeln sind und nicht mit einem Federstrich hier mit in die Ecke gestellt werden. Aber bitte ein Anhörungsprozess, der den Namen verdient hat, nicht einen Meinungsaustauschprozess a la Köckert. Die Verbände kommen mit ihrer Meinung zum Innenminister und sollen mit der Meinung des Innenmi
nisters gehen. Das ist ein Meinungsaustausch, der funktioniert nicht. Ein Meinungsaustausch, bei dem wir zuhören, bei dem wir die Ängste aufnehmen und bei dem wir den Menschen in den Mittelpunkt der Entscheidung stellen. Der Mensch ist nicht zu reduzieren auf den Kostenfaktor; der Mensch ist ein denkendes Wesen, dem wir das Recht auf Schutz einräumen sollen und dafür ein modernes Thüringer Personalvertretungsgesetz, das wäre eine Chance dieses Parlaments. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte insbesondere auf die Beiträge der beiden Kollegen von der PDS-Fraktion eingehen, weil hier durchgängig, wie auch bei der Schulungsveranstaltung der Gewerkschaften zur Novellierung des Gesetzes, eine Absicht erkennbar ist: die Thüringer Landesregierung, von der CDU geführt, als machthungriges Wesen irgendwo als Phantom an die Wand zu malen als Gefahr für Demokratie in Thüringen. Genau das haben Sie hier versucht; Sie haben nicht einen Fakt genannt, aus dem hervorgeht, wo Einschränkung von Rechten von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erkennbar sind.
Sie machen es genauso wie bei dieser Beratung in der Thüringenhalle, wo übrigens Gewerkschaftszahlen sagen, es waren mehr als 700 Anwesende, um geschult zu werden über den Entwurf des Gesetzes und wo immerhin eine stellvertretende Bundesvorsitzende der ÖTV damit drohte, man solle den Spruch des Bundesverfassungsgerichts nicht so ernst nehmen, auch die Personalräte wären demokratisch legitimiert, es gäbe schließlich in Thüringen mehr Personalräte, die von den Belegschaften gewählt sind als Abgeordnete, die vom Volk gewählt sind. Man stelle schließlich eine Macht dar. Was für ein Verständnis von Demokratie und Interpretation eines Verfassungsgerichtsurteils?