auch das war ein Thema, das hier immer wieder gesagt wurde, Kollege Pohl, und das ist eine bewusste Irreführung. Ich will nicht annehmen, dass Sie es bewusst gemacht haben, sondern dass Ihnen der Begriff nur so unterlaufen ist. Es geht nicht um Arbeitnehmerrechte, es geht auch nicht um Rechte von Bediensteten im öffentlichen Dienst, nicht um die Rechte von Beamten und nicht um die Rechte von Angestellten, nicht um die Rechte von Arbeitern im öffentlichen Dienst;
die sind geregelt im Beamtengesetz, die sind geregelt im Bundesarbeitstarif. Es geht um die Rechte der Vertretung, der Funktionäre der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Es sollte einmal jeder, der hier vollmundig darüber tönt und das Gespräch hat auch stattgefunden mit den Gewerkschaften -, mit der Bevölkerung von Thüringen sprechen, wie denn der öffentliche Dienst im Ansehen der Bevölkerung dasteht mit den Absicherungen und den Rechten, die jeder Arbeitnehmer sehr gern in Anspruch nehmen würde. Sie tönen hier von Abschaffung von Demokratie, alles nur einem politischen Ziel untergeordnetet und immer den Beweis schuldig geblieben.
Sie waren ja, denke ich, in der Thüringenhalle auch nicht anwesend, denn dort gab es Gewerkschafter, die analysiert haben, was denn in der Novelle verändert ist, und die beispielsweise das, was Sie hier so beklagen, begrüßt haben, dass nämlich die Einigungsstelle in kürzeren Fristen zu Entscheidungen kommt. Sie tun so, als wäre die Einigungsstelle abgeschafft. Nein, in der Analyse wurde gesagt: Jawohl, das tragen wir mit, dass die Einigungsstelle schneller entscheiden muss. Also richten Sie sich danach, was Ihre eigenen Funktionäre der Gewerkschaft sagen und tragen Sie hier nicht genau das Gegenteil vor, was dort den Gewerkschaftsmitgliedern und den Personalräten vorgetragen worden ist.
Und ein Drittes möchte ich noch sagen: Die Schulungsveranstaltung zeigte mir, auch beklagt von Personalräten, dass man sagte, wir wissen gar nicht, worum hier eigentlich gerungen wird. Wir beklagen, dass wir zu wenig geschult worden sind, dass wir gar nicht wissen, worum es geht. Genau das ist eine Forderung, die auch an Sie geht als Abgeordnete dieses Landtags. Sie sind auch für ganz Thüringen gewählt worden und Sie haben die Pflicht, natürlich wahrheitsgemäß über Sachverhalte
aufzuklären und nicht zu polemisieren und irgendein Mitglied dieses hohen Hauses in irgendeine Ecke zu stellen.
Wissenslücken wurden beklagt. Und dann ist es erstaunlich, dass mit dem Nichtwissen über Tatbestände dann polemisiert wird, weil von vornherein der politische Gegner in eine bestimmte, ja auch machthungrige Ecke gestellt werden soll. Das nenne ich Demagogie, was Sie hier betreiben.
Ich will Ihnen noch etwas sagen: Wenn mir ein Gewerkschaftsvertreter sagt, dass er ganz erstaunt ist, dass es zu einer Solidarisierung von Belegschaften mit den Personalräten kommt, wenn Sie gegen das Personalvertretungsgesetz polemisieren und wenn ich höre, dass Personalräte selber beklagen, dass sie gar nicht wissen, was in der Novelle des Personalvertretungsgesetzes steht und dann zur Solidarisierung gegen diese Novelle aufrufen, von der derjenige, der sich solidarisiert, auch nichts wissen kann, dann ist das für mich eine Abstraktion, die ich nicht nachvollziehen kann.
In dem Sinne sage ich Ihnen, und das war auch das Angebot, werden wir als CDU-Fraktion und als Innenarbeitskreis das intensive Gespräch mit den Gewerkschaften suchen. Dieses erste Gesprächsangebot am 05.03. wurde nicht aus Gründen abgesagt, die die CDU-Fraktion zu verantworten hat, sondern das kam von der anderen Seite. Man konnte diesen Termin nicht wahrnehmen. Das sage ich Ihnen auch, wenn dann öffentlich unwidersprochen dort gesagt wird, die CDU habe den Kontakt zu den Gewerkschaften und Personalräten nicht gesucht und dieser Fakt bewusst verschwiegen wird, dann
ist das auch eine öffentliche Lüge und da werden Lügen zur Umsetzung politischer Ziele benutzt. Danke schön.
Ich möchte von dem Herrn Dittes in diesem Zusammenhang keine Frage beantworten, weil er auch bei dieser Veranstaltung anwesend war und die Sachverhalte kennt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle nicht so einem hohen Blutdruck aussetzen wie mein Vorredner und möchte mich deswegen auch weniger erregen an dieser Stelle
und möchte nur ein paar Worte noch sagen. Ich hatte eigentlich keinen Wortbeitrag vorbereitet. Ich möchte sagen, das, was Herr Böck dargestellt hat, dass es hier um die Rechte der Funktionäre geht, das zeigt, dass man das Wort "Personalvertretung" nicht verstanden hat.
Ich muss noch einmal an dieser Stelle betonen, es geht auch nicht um Privilegien, aber es geht auch nicht um Funktionäre, um die Rechte der Funktionäre, sondern diese Funktionäre sind von den Leuten im Betrieb oder von den Leuten der Verwaltung gewählt und vertreten an dieser Stelle die Rechte und die sollen sie aus unserer Sicht auch weiter vertreten dürfen. Zweites Stichwort Verfassungsgericht:
Die SPD-Fraktion ist immer bereit, Urteile der Verfassungsgerichte sehr ernst zu nehmen. Ich erinnere an eine Debatte, die wir vor kurzem in diesem Haus geführt haben, wo es um Urteile eines Verfassungsgerichts ging und wo eine andere Fraktion durchaus bereit war, dieses Urteil eigentlich nicht gleich und sofort umzusetzen ich brauche Sie nicht an das traurige Stichwort zu erinnern; Sie wissen alle, worum es geht -, und wo wir, um dieses Verfassungsurteil des Bundes durchzusetzen, das Thüringer Verfassungsgericht angerufen haben. Wir werden uns auch bei diesem Personalvertretungsgesetz strikt davon leiten lassen, was gebietet dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirklich, was gebietet es zu ändern im Thüringer Personalvertretungsgesetz. Dort werden wir uns nicht scheuen, dieses mit umsetzen zu wollen, auch wenn es hier und da eine gewisse Einschränkung der Mitbestimmung erwirken sollte. Das heißt, wir werden uns an dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts
halten, aber eben nur an dieses. Wir werden in keinster Weise und an keiner Stelle andere Einschränkungen zulassen wollen. Die Beiträge der Vorredner haben ja gezeigt, dass es eine umfangreiche Palette von über dieses Gebot des Verfassungsgerichts hinaus gehenden Einschränkungen gibt. Gegen die werden wir uns verbissen wehren und ich denke, gegen die werden sich auch die Gewerkschaften und Interessenvertretungen nicht nur in der Anhörung wehren. Wir werden vor allen Dingen die Aufgabe haben, ganz präzise festzustellen, was gebietet das Verfassungsgerichtsurteil. Wir sollten uns da gegebenenfalls, ich bin da noch nicht so weit in meinen Überlegungen, eines unabhängigen Gutachters bedienen, eines wirklich unabhängigen, nicht von der Mehrheit beschlossenen Gutachters, und dort sollten wir dann genau dieses feststellen und uns nur auf diese Sachen konzentrieren und alle Polemik von wegen Rechte der Funktionäre und so etwas hier in diesem Saal vergessen, sondern uns der sachdienlichen Arbeit zuwenden.
Herr Böck, ich biete Ihnen an, dass wir einen Schnellkurs in der rechtlichen Bewertung in den Unterschieden zwischen individuellem Arbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht machen. Ich glaube, den haben Sie überhaupt nicht begriffen.
Ihr Redebeitrag eben gegen eine imaginäre ÖTV gerichtet, von irgendjemand, der irgendetwas wo gesagt hat, aber gerichtet an die beiden Redner der PDS ist so daneben, Sie können es im Protokoll noch einmal nachlesen, was Sie hier für einen Müll geredet haben. Meine Damen und Herren, ich sage noch einmal, und dann werden wir Gelegenheit haben, wirklich in jeder ruhigen, sachlichen Art darüber im Innenausschuss zu reden, wir werden einen Antrag einbringen, einen Änderungsantrag, der sich ausschließlich auf die Veränderungsnotwendigkeiten des Verfassungsgerichts reduziert, und Sie werden dann hoffentlich der Regierung eine Begründung abverlangen für jede Änderung, die darüber hinaus geht, weil ich glaube, es muss dann jeder einzelne Punkt begründet sein, sehr gut begründet sein, und ich verwahre mich dagegen,
dass Personalräte, die von ihrer Belegschaft gewählt werden, hier denunziert werden als machthungrige, Privilegien haschende Vertreter. Ich wiederhole das: Herr Fiedler hat völlig Recht, er hat die Personalräte in ihrer unendlichen Arbeit, die in den letzten zehn Jahren geleistet worden ist, gut qualifiziert. Von diesen reden wir und nicht von irgendwelchen Zerrspiegeln, die Sie offenkundig in Ihrer CDU vorgegeben bekommen haben, wo Sie auch nach der alten Manier,
dass der Feind bei den Gewerkschaften... Schreien Sie doch nicht so herum, Herr Böck, dadurch wird es doch nicht wahrer. Sie sollten sich mit den rechtlichen Gegebenheiten der kollektiven Mitbestimmung erst einmal auseinander setzen, bevor Sie so einen Unsinn reden. In dem Sinne hoffe ich auf eine sachliche Diskussion im Innenausschuss. Vielen Dank.