Protokoll der Sitzung vom 16.03.2001

Man erweckt einen Eindruck mangelnder Geschlossenheit und gibt der EU-Kommission Gelegenheit zu weiteren Fragen, wenn man jede Woche neu über öffentlichrechtliche Sparkassen in Deutschland debattiert.

(Beifall bei der CDU)

Es steht außer Frage, dass wir den Landtag auf dem Laufenden halten, dass wir im Ausschuss informieren über den aktuellen Stand, aber ich bitte wirklich darum, dass man momentan in dem jetzigen Verhandlungsstand weitere öffentliche Debatten über diese Frage unterlässt, weil sie genau das Gegenteil bewirken, nämlich man erweckt in Brüssel den Eindruck, wir wollten konträr zu Brüssel stehen und wollten kein einvernehmliches Verhandlungsergebnis auf den Weg bringen.

(Beifall Abg. Schemmel, SPD)

Das ist der aktuelle Stand und als solches sind eigentlich weitere Anträge in dieser Form vollkommen schädlich. Wenn man sich im Ausschuss über dieses Thema unterhält dann ist das der richtige Ort und der richtige Punkt. Dort kann man auch nicht öffentlich jederzeit über den ganzen aktuellen Stand informiert werden.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt keine weiteren Redewünsche. Es ist eine Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden. Wer der Überweisung der Drucksache Antrag der Fraktion der PDS in der Drucksachennummer 3/1406 an den Haushalts- und Finanzausschuss zu

stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es dazu Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Demzufolge ist das eine einstimmige Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und ich schließe den Tagesordnungspunkt 7 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 8

Einführung betriebswirtschaftlich kalkulierter Leistungsvergütung für niedergelassene Ärzte Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1407

Die einreichende Fraktion hat Begründung durch Frau Abgeordnete Thierbach, PDS-Fraktion, beantragt.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ihnen heute vorliegende Antrag der PDS-Fraktion macht auf ein Problem aufmerksam, dessen Ursache scheinbar einmalig ist. Wir haben keinen Bereich gefunden in Wirtschaft, Dienstleistung einschließlich des sozialen Sektors, bei dem das Vergütungssystem auf der Grundlage eines wechselnden Punktsystems basiert. Dieses System wird offensichtlich nur bei niedergelassenen Ärzten angewandt. Dieses gegenwärtig angewandte Vergütungssystem der niedergelassenen Ärzte trägt jedoch auch zu Spannungen im Gesundheitswesen bei. Es verunsichert auch Ärzte in der praktischen Tätigkeit, gerade in Bezug auf ihr Verordnungsverhalten. Patienten sind durch diese Situation im ambulanten Vergütungssystem letztendlich durch das Arzt-Patienten-Verhältnis betroffen. Unser Anliegen an die Landesregierung, sich für eine betriebswirtschaftlich kalkulierte Leistungsvergütung niedergelassener Ärzte einzusetzen, zielt auf eine Verbesserung des Abrechnungssystems, damit aber auch auf eine Erweiterung des Vertrauens zwischen Ärzten und Patienten. Wir sind schon der Meinung, dass es aufhören muss, dass Ärzte gegen Patienten oder Patienten gegen Ärzte ausgespielt werden können, da nach unserer Meinung die Ursachen für viele Probleme nicht bei diesen eben genannten, sondern im durch Politik bestimmten und beschlossenen System der Leistungsvergütung begründet liegen.

(Beifall bei der PDS)

Es hat sich gleich die Landesregierung mit Minister Dr. Pietzsch zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, man merkt dem Antrag ein deutliches Unbehagen über die gegenwärtige Situation im Gesundheitswesen an.

(Beifall bei der PDS)

Dieses kann ich ausdrücklich unterstützen. Dieses Unbehagen ist allerdings etwas diffus und auch der Antrag ist leider etwas diffus, denn meine Damen und Herren, dass wir eine Reform des deutschen Gesundheitswesens brauchen, darüber besteht doch wohl kein Zweifel. Nur, ich sage schon zum Anfang, wenn man ein System reformieren will, darf man nicht nur an einer Stellschraube drehen, sondern man muss am System etwas ändern.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Dr. Fischer, PDS: Oh, da bin ich gespannt!)

Meine Damen und Herren, dieses System kann man ändern - das ist auch keine neue Weisheit von mir, das ist auch nichts, was ich hier das erste Mal sage, was ich auch woanders das erste Mal gesagt hätte - und muss man ändern, wenn Gespräche mit allen Teilnehmern stattgefunden haben.

Meine Damen und Herren von der PDS, Ihr Vorschlag zielt auf Grundstrukturen der ärztlichen Selbstverwaltung. Darüber muss man sich im Klaren sein, ob man dieses will, ob man dieses nicht will. Frau Thierbach, in Ihrer Einbringung haben Sie darauf hingewiesen, dass es in keinem anderen Leistungsbereich diesen floatenden Punktwert gibt. Das ist zwar richtig und dennoch gibt es auch in anderen Bereichen Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern und denen, die die Leistung haben wollen. So ist es eigentlich hier auch, denn Leistungserbringer ist in diesem Fall nicht der einzelne Arzt, sondern ist die Gemeinschaft der Ärzte, d.h. also die Kassenärztliche Vereinigung. Zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und den Zahlern, den Kostenerstattern, den Kassen, gibt es sehr wohl eindeutige und klare rechtliche Absprachen und Verhandlungen und Bezahlungsformen. Insofern sage ich noch einmal, geht Ihr Antrag an das gesamte System des Abrechnungsmodus Kassenärztliche Vereinigung - Krankenkassen. Ich sage, man kann darüber reden, man muss wissen, was man will, denn der Antrag der PDS-Fraktion zielt auf einen wesentlichen Teil des gesamten Gesundheitssystems. Die ambulanten ärztlichen Leistungen machen im Schnitt etwas mehr als 16 Prozent aller Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aus und das ist einfach nicht unbedeutend. Werden nun für diesen bedeutenden Teil des Gesundheitswesens grundlegende Änderungen vorgeschlagen, muss folglich auch eine Antwort zu den Auswirkungen auf den Gesamtbereich gegeben werden.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe schon vorhin gesagt, dass ich unverändert die Forderung habe und auch unverändert diese Forderung einbringen werde, dass eine echte Strukturreform in Deutschland im Gesundheitswesen stattfinden muss. Bisher, meine Damen und Herren, kennen wir nur ein Kostendämpfungs

gesetz, was zwar großspurig als GKV-Gesundheitsreform 2000 tituliert wurde, aber eine Reform ist das nicht gewesen. Im Übrigen war bis vor kurzem lediglich zu hören, dass in dieser Legislaturperiode keine grundlegenden Änderungen im Gesundheitsbereich zu erwarten sind. Neue Äußerungen der neuen Bundesgesundheitsministerin lassen zumindest etwas offen. Ich spreche in diesem Zusammenhang seit dem Wechsel im Gesundheitsministerium im Bund sehr gern von einem Paradigmenwechsel, der da stattfindet. Unter Frau Fischer wussten wir genau, was nicht passiert; unter Frau Schmidt wissen wir nicht genau, was passiert. Ich kann nur sagen, wir müssen es wohl abwarten. Rotgrün in Berlin hatte offensichtlich in den zurückliegenden Jahren keine Antwort auf drängende Fragen parat und hat auch keine Antworten darauf vorbereitet.

Meine Damen und Herren, ich sage hier ganz offen, es ist ein Kabinett, was in Berlin existiert, und nicht nur Frau Fischer, sondern auch der Kabinettschef sind daran Schuld, wenn es bis dato keine entsprechende Gesundheitsreform gegeben hat.

(Beifall bei der CDU)

Ich nehme dafür nicht nur die Grünen, ich nehme dafür auch die SPD in Verantwortung. Ich sage aber dennoch, ein zartes Hoffnungspflänzchen gibt es aufgrund der Bemerkungen über die Abschaffung der kollektiven Ärztehaftung im Bereich des Arzneimittel- und Heilmittelbudgets. Und, meine Damen und Herren, dass Frau Bundesgesundheitsministerin Schmidt jetzt plötzlich den Regress nicht umsetzen will, bestätigt eigentlich das, was ich gemacht habe, indem ich das Arzneimittelbudget, soweit es mir möglich war, angehoben habe.

(Beifall bei der CDU)

Die Landesregierung in Thüringen hat sich also von Anfang an nicht auf die Einsichtsfähigkeit dieser Bundesregierung verlassen, sondern eigene Vorstellungen zu den verschiedensten Problemfeldern angeboten.

Meine Damen und Herren, es ist nicht nur das Arzneimittelbudget, ich erinnere an die Vergütungslage der Psychotherapeuten im Jahr 1999, die wir durch eine Bundesratsinitiative zu lösen angeboten haben. Ich erinnere auch an den Vermittlungsversuch zu freiwilligen Vereinbarungen zwischen KV und Kassen, die leider gescheitert sind, sicherlich nicht gescheitert sind an den Möglichkeiten der Landesregierung. Besonders wäre auch hervorzuheben, wenn die Anhebung der Finanzierung der psychotherapeutischen Leistungen durch die von Thüringen initiierte Bundesratsinitiative gegriffen hätte, dann hätte dieses automatisch auf die Gesamtvergütung für den ambulanten ärztlichen Bereich Auswirkungen gehabt. Sie wissen, dass sich Thüringen insbesondere wegen der negativen Haltung der so genannten A-Länder, der SPD-Länder, und, meine Damen und Herren, da können sie sich nun im Bundesrat überhaupt nicht mehr auf die Grünen zurückziehen und die

Grünen verantwortlich dafür machen, es sind die SPDregierten Länder, die den Vorstoß Thüringens zu einer Änderung der Finanzierungsleistungen für die Psychotherapeuten abgelehnt haben.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, dies hätte auch Auswirkungen auf das Gesamtbudget für die Folgejahre gehabt. Ich sage, es hätte Auswirkungen auch für die Arzneimittelversorgung der Thüringer Bevölkerung gehabt. Die Aufhebung aller Budgets und deren Ersatz durch klügere Regelungen brächte die Lösung auch im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung zumindest ein ganzes Stück weiter. Wir in den neuen Ländern leiden unter dem in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Teil aufzuteilenden Topf der ärztlichen Gesamtvergütung. Ab diesem Jahr werden die Facharztgruppen innerhalb des fachärztlichen Vergütungsanteils nicht mehr gesondert geführt, sondern werden aufgrund ihrer erbrachten Leistungen aus dem Gesamtvergütungsanteil für Fachärzte entschädigt. Wir haben eine Bundesratsinitiative zusammen mit Baden-Württemberg eingebracht. Und, meine Damen und Herren, wir konnten durchsetzen, darauf bin ich besonders stolz, dass erstmals ein westliches Land, ein altes Land, nämlich Baden-Württemberg, mit der genannten Bundesratsinitiative eine stufenweise Anpassung der hiesigen Honorare an die der alten Länder fordert. Das ist ein Novum in der Zusammenarbeit mit den alten Bundesländern. Auch hier kommt die Stunde der Wahrheit für die SPD-geführten Länder. Ich bin gespannt, ob sie dieses unterstützen werden. Im Übrigen gibt es ein Schreiben aller Gesundheitsminister der neuen Länder an die Bundesministerin, wo dieses gefordert wird, und hier gibt es keinen Unterschied zwischen A- und B-Ländern in den neuen Bundesländern.

Meine Damen und Herren, was diese Initiative zur Angleichung der Honorare der neuen an die alten Länder angeht: Ich bin vor wenigen Tagen in Rheinland-Pfalz gewesen und habe dort mit Ärzten gesprochen. Mir wurde von Ärzten gesagt, von den GKV-Einnahmen, also den Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, könnten sie als Ärzte gar nicht mehr existieren, wenn sie nicht Privatpatienten hätten. Das muss man sich einmal durch den Kopf gehen lassen! Welcher unserer Ärzte in Thüringen hat Privatpatienten? Und die Honorarbasis GKV liegt bei 77 Prozent im Vergleich zu den alten Bundesländern. Meine Damen und Herren, ich denke, hier muss wirklich etwas passieren.

(Beifall bei der CDU)

Es geht nicht an, und da ist die Bundesregierung gefordert was den Fremdkassenausgleich angeht, wenn die Ärzteschaft in Thüringen z.B. Arbeiter des Opelwerks in Eisenach behandelt, von der Betriebskrankenkasse mit Sitz im hessischen Rüsselsheim jedoch viel weniger erhält als für den Kollegen, der bei der AOK in Thüringen versichert ist.

(Beifall bei der CDU)

Hier kann auf eine baldige Regelung durch die Bundesregierung gehofft werden, da sogar die Bundestagsfraktion der Regierungsparteien durch eine Entschließung Einsicht zeigen. Ich ergänze: Dies ist vermutlich deshalb geschehen, weil wir so beharrlich darum gekämpft haben.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wie diese Landesregierung mit aktuellen Problemen praktisch umgeht und Erfolge erzielt, zeigt auch eine weitere, das heißt die jüngste Initiative. Hier wird ein gemeinsames Vorgehen aller neuen Länder vorbereitet, um eine stufenweise Angleichung der Honorare für die ambulante ärztliche Versorgung an Westniveau zu erreichen. Ich habe Ihnen von diesem Brief berichtet, der von allen Gesundheitsministern unterschrieben worden ist.

Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der PDS zielt zwar in die richtige Richtung - und, ich glaube, ich habe dieses deutlich gemacht -, es ist aber zu hinterfragen, ob hier ein völlig neues Vergütungssystem gemeint ist. Ich vermute, ja. Ich sage allerdings noch einmal, dieses völlig neue Vergütungssystem sollte nur im Rahmen einer allgemeinen Gesundheitsreform in Angriff genommen werden.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, man sollte auch im ambulanten Bereich über das System, das ab 2003 im stationären Bereich stattfindet, über ambulante Dyarchien beispielsweise, reden. Es ist durchaus eine Beratungsgrundlage, aber ich würde nicht so weit gehen, dieses als einzige Möglichkeit einer Reform anzusehen. Ich sage noch einmal, wenn man eine Reform angeht, sollte man nicht an einer Schraube anfangen zu drehen, sondern es nützt nichts, wir müssen unser gesamtes deutsches Gesundheitssystem reformieren. Herzlichen Dank.

Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Heß, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist unbestritten, dass die Einkommenssituation einiger niedergelassener Arztpraxen am Rande des Konkurses ist. Aber bevor man einen strikten Systemwechsel vollzieht, sollten die Ursachen für diese Situation gefunden werden, will man nicht den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.

Wie erhalten denn die niedergelassenen Ärzte ihre Vergütung? Verkürzt gesagt, die Krankenkassen zahlen mit befreiender Wirkung an die Kassenärztliche Vereinigung den ausgehandelten Betrag und letztere hat es in ihrer

Hand, eine gerechte leistungsbezogene Honorarverteilung zwischen den Fachgruppen durchzuführen. Das Argument, die Krankenkassen würden zu wenig in den Honorartopf zahlen, kann wohl auch nicht stimmen. Allein die Ersatzkassen zahlten 1999 rund 136 DM pro niedergelassenen Arzt in Thüringen. Das sind hier allein 19,3 Prozent mehr als 1995. Dazu kommen noch die Gelder der AOK, IKK, BKK und anderer Krankenkassen. Allerdings stieg auch die Zahl der niedergelassenen Ärzte von 1995 bis 1999 um 4,5 Prozent, so dass trotz höherer Honorargesamtsumme nicht im selben Maße mehr Geld pro Arztpraxis zur Verfügung stand und steht.

Durch die Erarbeitung größerer Leistungsanteile durch die einzelnen Ärzte entsteht eine Vermehrung der Punktemenge, die konsequenterweise einen absinkenden Punktwert zur Folge hat. Die hier von der PDS geforderte Einführung betriebswirtschaftlich kalkulierter Leistungsvergütungen für niedergelassene Ärzte ist genau das System, welches jetzt im größten Sektor der Ausgaben, und zwar im Sektor des Krankenhausbereichs, durch die Einführung des Fallpauschalensystems abgeschafft wird. Der PDS-Antrag geht einerseits politisch in die falsche Richtung, denn nicht die Landesregierung, sondern die Selbstverwaltungen sind hier gefragt, und ignoriert andererseits die Bemühungen der Spitzenverbände auf Bundesebene um einen neuen einheitlichen Bewertungsmaßstab, der die sprechende Medizin besser wichten will

(Zwischenruf Abg. Dr. Fischer, PDS: Wann kommt er denn?)

und gleichzeitig die Apparatemedizin in das medizinisch Notwendige zurückdrängen soll. Die Gespräche dazu laufen. Schon aus diesem Grund halten wir einen Eingriff des Gesetzgebers mindestens zu dieser Zeit nicht für angebracht. Unserer Meinung nach bedarf es grundlegender Überlegungen, wie die ambulante medizinische Versorgung in Zukunft zu gestalten ist. Als zu lösende Probleme nenne ich hier die Zusammenarbeit von ambulanter und stationärer Behandlung, die Zulassung und Bedarfsplanung für niedergelassene Ärzte und als ganz besonderen Kostenfaktor die betriebswirtschaftlich oft unrentable Anschaffung von Großgeräten. Aber, wie schon eingangs gesagt, es fließen immer mehr Mittel in das System und für eine sachgerechte Verteilung ist eine Reform der Verteilungsstruktur zwingend notwendig.

Abschließend möchte ich auf den Gesetzentwurf zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen hinweisen. Wird er in dieser Form im Bundestag verabschiedet, und davon gehe ich aus, so werden allein aus dem Bereich der BKK zusätzlich 10.000 DM pro Arztpraxis in Thüringen zur Verfügung stehen. Auch hier ist dann die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen für eine sachgerechte Verteilung gefragt. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)