Zu Frage 2: Derzeit sind im Seniorenbereich, im Bereich zur Betreuung sozial Benachteiligter und im Bereich der Schuldnerbetreuung außerhalb des Insolvenzverfahrens 217 Strukturanpassungsmaßnahmen bewilligt. Die Maßnahmen sind im Regelfall entweder für drei Jahre bewilligt oder befristet bis zum 31.12.2002. Die gesetzlich möglichen Förderzeiten werden bewilligt, wenn eine entsprechende Antragstellung vorliegt und gleichzeitig eine Förderung der Bundesanstalt für Arbeit erfolgt.
Zu Frage 3: Der Haushaltsansatz des Jahres 2001 für Strukturanpassungsmaßnahmen und ergänzende Programme liegt bei 195,5 Mio. DM. Unter Berücksichtigung bestehender Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren waren am 28. Februar insgesamt 148,2 Mio. DM gebunden.
Zu Frage 4: Der verbleibende Neubewilligungsrahmen für Maßnahmen der sozialen Dienste, der Jugendhilfe und des Breitensports beträgt 28 Prozent; das sind bezogen auf das laufende Jahr 7,8 Mio. DM. Hiervon waren zum Stichtag 28. Februar 3 Mio. DM gebunden. Bezogen auf den Maßnahmenbereich soziale Dienste waren zum Stichtag 28. Februar 1,6 Mio. DM gebunden.
Herr Minister, eine Nachfrage zur Frage 1. Sie sagten, dass sich noch 166 Beantragungen von Maßnahmen im Bewilligungsverfahren befinden. Wann können die Antragsteller mit einer Auskunft über Bewilligung oder Bestätigung
Das hängt von den Anträgen ab, wie vollständig sie sind, wie einschlägig sie sind. Das kann allgemein nicht beantwortet werden.
Die PDS-Fraktion beantragt die weitere Beratung der Frage und Antwort im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik.
Darüber werden wir abstimmen. Wer der Fortberatung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das Quorum ist erreicht und es wird fortberaten. Ich rufe auf die Anfrage in der Drucksache 3/1392 von Frau Abgeordneter Heß.
Durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung werden innovative, regionale Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe bis zum Jahr 2002 gefördert. Ziel ist es, die Chancen von Beziehern von Arbeitslosenhilfe und erwerbsfähigen Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz für den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern.
1. Wie viele Anträge auf Förderung nach diesem Modellvorhaben sind bisher in Thüringen gestellt worden?
2. Am 22. Dezember 2000 hat der Bund in einem Brief alle Länder aufgefordert, weitere Anträge für dieses Modellvorhaben zu stellen. Welche Initiativen hat die Landesregierung daraufhin ergriffen?
4. Welches Finanzvolumen entfällt auf Thüringen für die Durchführung der Modellprojekte von den durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung jähr
Zu Frage 1: In Thüringen wurde nur ein Antrag gestellt. Antragsteller ist das Sozialamt Altenburg. Kooperationspartner in dem Vorhaben ist das Arbeitsamt Altenburg.
Zu Frage 2: Nicht die Länder, sondern lediglich die Arbeits- und Sozialämter können als Antragsteller auftreten. Aufgrund des BMA-Schreibens wurde Kontakt mit dem Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt/Thüringen aufgenommen. Es wurde mitgeteilt: Das Interesse der Arbeitsund Sozialämter am Modellvorhaben werde insgesamt als nicht sehr groß eingeschätzt. Besonders schwierig sei die reservierte Haltung der Sozialämter. Man werde sich jedoch weiter bemühen, Interessenten für das Modell zu gewinnen.
Zu Frage 4: Das Landesarbeitsamt teilte auf Anfrage mit, es gebe keine länderbezogene Quotierung. Entscheidend hinsichtlich der Aufnahme in das Modellvorhaben seien die Inhalte des Projekts. Eine abschließende Entscheidung hinsichtlich des Antrags von Altenburg sei noch nicht getroffen.
Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich stelle die Beantwortung fest und rufe auf die Frage des Abgeordneten Ramelow in der Drucksache 3/1393.
Der EuGH hat in einem Urteil vom 3. Oktober 2000 zu wöchentlichen Höchstarbeitszeiten entschieden. Danach werden Regelungen der Arbeitszeit bei Bereitschaftsdiensten, u.a. in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Feuerwehren und Rettungsdiensten, unumgänglich.
1. Welche Berufszweige sind von diesem Urteil hinsichtlich der Festlegungen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit betroffen?
2. Welche Auswirkungen wird die Umsetzung dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf die Neuregelung von Bereitschaftsdiensten für kommunale sowie landesrechtlich festgelegte Bereitschaftsdienste haben?
3. Welchen Bedarf für zusätzliche Beschäftigung wird es in Thüringen nach dieser Entscheidung geben?
4. Hält die Landesregierung die qualifizierte Besetzung der notwendig werdenden zusätzlichen Stellen unter Beachtung von Altersstrukturen und Bildungsabschlüssen für möglich, und wenn ja, zulasten welches bisherigen Einsatzes der benötigten Arbeitskräfte?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Das europäische Gerichtshofurteil betrifft spanische Ärzte von Teams zur medizinischen Grundversorgung. Die Rechtswirkung des Urteils beschränkt sich, so wie bei allen Urteilen des EuGH, in Vorabentscheidungsverfahren auf die Parteien des Ausgangsverfahrens, also die betroffenen Ärzteteams und die regionale Gesundheitsverwaltung der Provinz Valencia.
Zu Frage 2: Zurzeit keine, denn eine unmittelbare Wirkung der Entscheidung auf die Auslegung des deutschen Rechts durch die Verwaltung, die Tarif-, die Betriebsund Arbeitsvertragsparteien ergibt sich nicht.
Zu Fragen 3 und 4: In welchem Umfang die Entscheidung des Urteils über den Ausgangsfall hinaus auch für Deutschland Bedeutung haben kann und im nationalen Recht Veränderungen nach sich ziehen könnte, ist aus Thüringer Sicht nicht zu beantworten. Hier steht die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedsländern im Dialog. Alles Weitere wäre Spekulation.
Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich stelle die Beantwortung fest und rufe auf die Frage in der Drucksache 3/1394 des Abgeordneten Ramelow.
In einer Antwort des Thüringer Ministerpräsidenten in der "Welt am Sonntag" zitiert das Blatt den Ministerpräsidenten auf die Frage: "Wo haben Sie in jungen Jahren schon ein
mal hingelangt?", wie folgt: "Wie wohl jeder habe ich als Jugendlicher gelegentlich hingelangt. Zugelangt habe ich auch bei der Bekämpfung linksradikaler Spinner unter meinen Kommilitonen und Professoren an der Uni Heidelberg..."
Im umgangssprachlichen Stil werden Begriffe wie "hingelangt" oder "zugelangt" als Akt der körperlichen Gewaltanwendung umschrieben. Unterstellt, dass die Antwort in der "Welt am Sonntag" korrekt wiedergegeben und von Bernhard Vogel autorisiert wurde, frage ich deshalb die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen in einem Interview, auf seine persönliche Vergangenheit hinweisend, ein gewisses ungeklärtes Verhältnis zur Gewalt einräumt?
2. Ist in der Formulierung des Ministerpräsidenten, dass er als Jugendlicher und später als Student gelegentlich hingelangt und gegenüber von Professoren auch zugelangt habe, eine kontinuierliche und latente Gewaltbereitschaft zu erkennen?
Ich hätte mich gefreut, wenn Sie vorhin bei den Ausführungen von Herrn Wunderlich auch so gelacht hätten, als es um unseren Außenminister ging. Ich finde Sie sehr janusköpfig.