Protokoll der Sitzung vom 05.04.2001

da ist einiges im Bericht des Ministers angeklungen, z.B. die Zusammenarbeit mit den Hochschulen, welche Konsequenzen aus der Neuregelung erwachsen werden, welche qualitativen Auswirkungen, Synergieeffekte, aber möglicherweise auch Interessenkonflikte sich ergeben können und zu erwarten sind, das bedarf nach unserer Auffassung einer intensiveren parlamentarischen Debatte. Ich könnte mich jetzt auch noch zu Fragen äußern, die sich im Hinblick auf die Kosten ergeben. Da meine ich ganz speziell den Punkt d) in dem Gesetzentwurf. Ich könnte auch Fragen aufmachen, die sich zur Interessenvertretung der Lehramtsanwärter ergeben.

Ich will das an dieser Stelle jetzt abkürzen und meine aber, dass es genügend Fragen gibt, auf die Antwort zu finden und zu geben ist. Ich beantrage deshalb namens meiner Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung und Medien. Eine Anhörung von Betroffenen, falls sie durch den Ausschuss beschlossen werden sollte, wird von uns ausdrücklich unterstützt. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort hat Abgeordneter Döring, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist eine Binsenweisheit, die Qualität schulischer Arbeit hängt entscheidend von der Qualifikation und der Professionalität der in der Schule arbeitenden Personen ab. Das bedeutet, auch die Lehrerausbildung muss sich den veränderten Bedingungen und Aufgaben der Schule anpassen und gleichzeitig die künftigen Lehrerinnen und Lehrer befähigen, umfassende Entwicklungsprozesse der Schule und individuelle Lernprozesse der Schüler verantwortlich und professionell gestalten zu können.

Meine Damen und Herren, um diesem Ziel gerecht zu werden, muss sich die Lehrerausbildung stärker auf die Erfordernisse der Schulpraxis ausrichten. Stichworte sind hier: phasenübergreifende Kooperation, institutionelle Verankerung und personelle Durchdringung der zwei Phasen der Lehrerausbildung. Dieser grundlegende Reformbedarf der Lehrerausbildung, aber auch die schwierige demografische Entwicklung und die damit verbundene sinkende Zahl der Lehramtsanwärter an Regelschulen - im Bereich Gymnasien und Förderschulen sind die Zahlen seit Jahren stabil - steht im Kontext zum vorliegenden Gesetzentwurf. Es ist zu hinterfragen, ob das von der Landesregierung beschlossene Umstrukturierungskonzept der Staatlichen Studienseminare eine notwendige Reform eher befördert oder behindert. Richtig ist, die Ausbildungsschulen müssen stärker in die Lehrerausbildung eingebunden werden. Vor allem die zur professionellen interschulischen Kooperation und Evaluierung erforderlichen Kompetenzen

können so stärker ins Zentrum der Lehrerausbildung rücken. Ich glaube allerdings nicht, dass dies automatisch die Übertragung der unmittelbaren Dienstaufsicht über die Fachleiter und Anwärter auf die Staatlichen Schulämter bedeuten muss. Es gibt die berechtigte Sorge, dass mit einer solchen Konstruktion vor allem die innovativen Impulse für die Schulentwicklung gefährdet sind und dass die Lehrerausbildung an der Schule als Aufgabe unter "ferner liefen" betrachtet wird und nicht zuletzt die Ausbildung in Thüringen damit an Attraktivität verliert und damit auch ein Rückgang der Bewerber nicht ausgeschlossen werden kann.

Meine Damen und Herren, es ist auch zu bedenken, dass sich alle, ausnahmslos alle, an der Anhörung des Kultusministeriums Beteiligten gegen die Änderung der Dienstaufsicht für Fachleiter und Anwärter ausgesprochen haben. Ich erinnere auch daran, dass es problematisch ist nach Artikel 2 des vorliegenden Entwurfs, dass Anwärter keine eigene Personalvertretung mehr haben, denn es gibt durchaus spezielle Probleme, die im Personalrat der Schule nicht so kompetent verfolgt werden können. Auch dies wird die Attraktivität nicht unbedingt erhöhen.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt noch eine Reihe offener Fragen und ich beantrage deshalb auch die Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Medien. Wir haben uns ja schon verständigt, sollte die Überweisung erfolgen, werden wir zeitnah eine Anhörung beschließen.

Meine Damen und Herren, wenn Thüringen schon aus finanziellen Gründen nicht gerade attraktiv für potenzielle Lehramtsanwärter ist, dann sollten zumindest die strukturellen und inhaltlichen Bedingungen dazu beitragen, dass Thüringen eigene Lehrerinnen und Lehrer ausbildet, die zugleich im ganzen Bundesgebiet gefragt sind. Der Beitrag, den der vorliegende Gesetzentwurf dazu leistet, ist für mich zurzeit noch wenig ersichtlich. Danke.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Prof. Goebel, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kollege Döring, auch ich habe mir aufgeschrieben, eine gute Schule gibt es nur mit gut ausgebildeten Pädagogen. Das ist eine Binsenweisheit, umso mehr wundert es mich, dass in dem kürzlich von Ihnen veröffentlichten Bildungspapier "Wir machen Schule" Lehrerausbildung gar keine Rolle spielt.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das hat er vergessen.)

Aber es bleibt so bestehen, die Qualität von Schule wird wesentlich bestimmt durch die Qualität der Lehrer. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden nun Rahmenbedingungen geschaffen, rechtliche Rahmenbedingungen, für eine Veränderung von Struktur und Organisation des zweiten Ausbildungsabschnitts der Lehrer, des Vorbereitungsdienstes. Das hat aus meiner Sicht zwei wesentliche Gründe - einmal den hier schon erwähnten, nämlich, dass die Zahl der Lehramtsanwärter in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist, dass wir mit 14 Studienseminaren in einer Situation sind, dass in manchen dieser Studienseminare nur noch eine einstellige Anzahl von Anwärtern ihre Ausbildung absolvieren und dass das aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten und auch mit Blick auf die Haushaltslage nicht zu vertreten ist. Darauf hat der Rechnungshof hingewiesen; exemplarisch am Beispiel der Regelschulen. Zum anderen ergeben sich aber auch neue Anforderungen für die Lehrerausbildung. Der Lehrerberuf ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht einfacher geworden. Durch gesellschaftlichen Wandel, durch den Weg in die Informations- und Wissensgesellschaft verändert sich auch Schule. Diesen Veränderungen muss auch Rechnung getragen werden durch eine weitere Qualifizierung der Lehrerausbildung. Das kann und wird mit der Struktur, die durch den Gesetzentwurf ermöglicht wird, durchaus erreicht werden.

Es gibt also zwei Gesichtspunkte, einen quantitativen und einen qualitativen. Das Ergebnis des Umstrukturierungsprozesses, das neue Modell der zweiten Phase, das so genannte Konzentrationsmodell, ist, wie es ja in diesem hohen Hause mehrfach auch berichtet wurde im Zusammenhang der Beantwortung von Anfragen, in einem sehr langen und intensiven Diskussionsprozess mit allen Beteiligten entwickelt worden. Es erfüllt auch die ganz wesentlichen Forderungen, die sich aus der Analyse der gemeinsamen Kommission der Kultusministerkonferenz zur Lehrerausbildung ergeben. Das neue Modell hat, davon bin ich überzeugt, Frau Stangner, die notwendige Flexibilität auch hinsichtlich quantitativer Entwicklungen für die Zukunft.

Wenn künftig die Ausbildungsschule zur Dienststelle von Anwärtern und Fachleitern wird, so stärkt das die Schulnähe der Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst deutlich. Zugleich können die Ausbildungsschulen in den verschiedenen Amtsbezirken durch ihre Ausbildungsfunktion ein besonderes und eigenes Profil entwickeln. Sie erhalten zusätzliche Impulse für die Schulentwicklung. Folgerichtig ist die Dienstaufsicht dann eben auch am jeweiligen Staatlichen Schulamt anzusiedeln, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ausbildungsschule sich befindet.

Dieser Teilaspekt der Dezentralisierung macht die Zusammenfassung bisheriger schulartspezifischer Studienseminare auf wenige Gesamtstudienseminare möglich, die dann in

der Fachaufsicht des Kultusministeriums verbleiben, wobei dann die inhaltliche Einheit der Ausbildung garantiert wird. Es ist schon heute abzusehen, das ist von meinen Vorrednern mehrfach auch angedeutet worden, dass es allein wegen des Ausbildungsbedarfs in den kommenden Jahren zu erheblichen Schwankungen hinsichtlich der Anzahl der Lehramtsanwärter kommen wird. Wir brauchen da einfach nur einmal auf die Zahlen zukünftig benötigter Lehrer deutlich zu schauen. Wir sind jetzt in einer Phase des Stellenabbaus. Es werden vergleichsweise wenige neue Lehrer eingestellt. Am Ende dieser Phase, in etwa drei Jahren, werden wir eine bedarfsgerechte Zahl von vielleicht 21.000/22.000 Lehrern in Thüringen haben und allein aus dem sich daraus ergebenden regelmäßigen Erneuerungsbedarf ergibt sich, dass wir ein Mehrfaches dessen, was wir jetzt an Lehrern ausbilden, künftig brauchen. Diese Entwicklung muss auch in der zweiten Phase der Ausbildung möglich sein und sie ist mit diesem neuen Modell durchaus möglich. Es kann atmen, die Zahl der Ausbildungsschulen kann erweitert werden, verbreitert werden, die Zahl der Fachleiter kann vergrößert werden und das Ganze kann trotz alledem organisatorisch gut gefasst bleiben.

Meine Damen und Herren, das Besondere und Neue des vorliegenden Umstrukturierungskonzepts ist natürlich u.a. diese Trennung von Dienst- und Fachaufsicht. Aber, davon bin ich überzeugt, das ist gerade eben sachgerecht. Ich denke, das sollten wir auch in der Ausschussberatung noch einmal vertiefend beleuchten. Ich kann jedenfalls nicht erkennen, dass sich im Lichte der konkreten dienstlichen Aufgaben sowohl für die Ausbilder als auch für die Auszubildenden daraus ernsthafte Konflikte ergeben können. Die Struktur wird sich, davon bin ich überzeugt, bewähren und bei der notwendigen Verknüpfung der Phasen der Lehrerausbildung auch positive Effekte bringen. Mit Blick auf die universitäre Ausbildung bedeutet das u.a., wenn es zu einem größeren Praxisbezug in der ersten Phase kommt, wenn es zur Einführung studienbegleitender fachdidaktischer Praktika kommt, dann können solche Praktika, wenn sie eine gewisse Intensität haben, nicht mehr allein von den Universitäten begleitet werden.

(Beifall Abg. Emde, CDU)

Das ist nicht nur ein kapazitives, sondern ein inhaltliches Problem. Und dann ist es durchaus sinnvoll, dass die Fachleiter an den Ausbildungsschulen als Partner der Hochschulen in diesem Ausbildungsabschnitt zur Verfügung stehen. Gleichzeitig können sie dazu beitragen, in der so genannten dritten Phase, in der Berufseinstiegsphase, jungen Lehrern im Berufsstart stärker zu helfen, als das heute möglich ist. Eine beklagenswerte Situation ist ja die, dass vielfach junge Lehrer in den ersten Berufsjahren kaum Ansprechpartner haben, ein wenig auf sich gestellt sind, allein gelassen sind. Auch das kann durch eine breite Dislozierung verbessert werden. Jede Veränderung von Rahmenbedingungen, jeder Ausbruch aus Gewohntem bringt natürlich auch Probleme mit sich. Die Betroffenen, das

muss man sicherlich sehen, werden auch von Sorgen beherrscht. Deshalb ist es gut, dass das, was als Modell hier durch das Kultusministerium erarbeitet wurde, in einer langen, fast zweijährigen Diskussionsphase entwickelt wurde. Wir sollten es in der parlamentarischen Behandlung auch noch einmal sehr sinnvoll und sehr gründlich diskutieren. Deshalb beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Medien und auch wir wollen uns im Rahmen einer Anhörung der Betroffenen auch deren Standpunkte noch einmal deutlich machen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache. Es war beantragt worden Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Medien. Wer diesem Antrag folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das sieht einstimmig aus. Gegenstimmen? Enthaltungen gibt es nicht, damit einstimmig beschlossen und ich kann den Tagesordnungspunkt 4 schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 1998 Antrag der Landesregierung - Drucksache 3/1058 dazu: - Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen für das Haushaltsjahr 1998 Unterrichtung durch die Landes regierung - Drucksachen 3/55/1266 - Bemerkungen 2000 zur Haushalts und Wirtschaftsführung mit Bemer kungen zur Haushaltsrechnung 1998 hier: Bericht gemäß Artikel 103 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof - Drucksache 3/767 - Stellungnahme der Landesregierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 3 der Thü ringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) zu den Bemerkungen 2000 des Thüringer Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsfüh rung mit Bemerkungen zur Haus haltsrechnung 1998 Unterrichtung durch die Landes regierung - Drucksache 3/1057 dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/1098

dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltshalts- und Finanzausschusses - Drucksache 3/1461 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1491

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 1998 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 3/51 dazu: - Vorlage 3/6 dazu: - Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/1098 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/1462

Berichterstatter ist der Abgeordnete Emde. Ich gehe davon aus, dass er uns zusammenhängend die Berichterstattung für a) und b) vorträgt. Herr Abgeordneter Emde, bitte.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, es ist richtig, ich trage das im Zusammenhang vor. Wie in den vorangegangenen Jahren üblich, wurde der Antrag der Landesregierung auf Entlastung für das Haushaltsjahr 1998 zusammen mit den Antrag des Rechnungshofs vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Anträge zusammen mit dem Bericht des Rechnungshofs in drei Sitzungen beraten und die Ihnen in den Drucksachen 3/1461 und 3/1462 vorliegenden Beschlussempfehlungen beschlossen.

Meine Damen und Herren, der Prüfbericht des Rechnungshofs wurde ausführlicher beraten als in den vergangenen Jahren. Es bestand für alle Fraktionen ausreichend Gelegenheit, die Landesregierung und den Rechnungshof nach den dargestellten Sachverhalten zu befragen. Für Antworten standen den Abgeordneten über 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ressorts und des Rechnungshofs zur Verfügung. Dort, wo im Verlaufe der Beratung nicht sofort Antwort gegeben werden konnte, sind dem Ausschuss bis zur Beratung der Beschlussempfehlung die entsprechenden Antworten nachgereicht worden bzw. wurden in der Sitzung am 23. März 2001 beantwortet. Einige Zuarbeiten werden noch nachgereicht.

Die Beratung war für meine Begriffe durch große Sachlichkeit und die Diskussion zwischen den Fraktionen, den Ministerien sowie dem Landesrechnungshof und auch durch große Konstruktivität geprägt.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Ihre Meinung, die ist nicht gefragt bei der Bericht- erstattung.)

Von allen drei im Landtag vertretenen Fraktionen wurde jeweils ein Vorschlag zur Beschlussempfehlung vorgelegt. Alle drei Fraktionen schlagen dem Landtag vor:

1. Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen i.V.m. § 114 der Landeshaushaltsordnung die Entlastung.

2. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu den Bemerkungen 2000 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung mit Bemerkungen zu der Haushaltsrechnung 1998 Kenntnis.

3. Es wird vorgeschlagen, der Landtag erteilt dem Thüringer Rechnungshof nach § 101 Landeshaushaltsordnung die Entlastung für das Haushaltsjahr 1998.

Hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen des Haushalts- und Finanzausschusses an die Landesregierung gab es jedoch unterschiedliche Auffassungen der Fraktionen. Sie lagen jedoch nicht so weit auseinander, dass man von grundsätzlichen Differenzen sprechen kann. Teilweise lagen auch wortgleiche Empfehlungen vor. Dies spiegelte sich auch in dem Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Textziffern wider. Die Oppositionsfraktionen folgten zwar nicht in allen Punkten den Vorschlägen der Regierungsfraktion, stimmten jedoch auch in keinem Punkt dagegen. Die Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt 2 der Beschlussempfehlung wurde daher ohne Gegenstimme beschlossen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag die Annahme der Beschlussempfehlungen in Drucksachen 3/1461 und 3/1462.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Gerstenberger, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sicher ein übliches und wiederkehrendes Ritual, Herr Emde, hat in der Berichterstattung des Ausschusses, ergänzt um eigene Meinungsäußerungen, ja schon Einiges dazu gesagt. Ich will noch auf ein paar Fragestellungen eingehen bzw. ein paar Punkte herausgreifen, die ich für notwendig erachte, weil ja so ein Bericht auch immer Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit enthalten und Anregungen geben sollte für die zukünftige Tätigkeit. Ich will jetzt nicht, wie das Herr Birkmann machte, von Aktionismus und unausgewogenem Handeln bei dem ersten Punkt, den ich ansprechen möchte, reden. Ich will einfach den Sachverhalt darstellen und glaube, dass wir dort Spielräume haben, die auszuschöpfen sind. Wir haben, hat der Rechnungshof festgestellt, eine hohe Anzahl von Gutachten,

die diese Landesregierung in Auftrag gibt und mitunter ist es aufgrund der Fülle der Gutachten nicht möglich, dass auch alle Mitarbeiter wissen, wozu Gutachten existieren, was dazu führt, dass man mitunter zu diesem oder jenem Gebiet ein zweites oder vielleicht auch ein drittes Gutachten erarbeitet, was nicht notwendig ist. Das wäre insofern nicht weiter schwierig, wenn das Ganze nicht Geld kosten würde und wenn wir nicht mit allen Mitteln versucht hätten, in dem letzten Haushalt von unterschiedlichsten Seiten entsprechende Sparbemühungen geltend zu machen, dann sollten wir halt diese Sparbemühungen im Zusammenhang mit Gutachten auch nutzen. Das würde für uns als Opposition bedeuten, dass eine Gutachtendatenbank erarbeitet wird, die nicht nur den Landesregierungsangestellten sagt, wozu gibt es etwas, sondern die auch der Opposition die Möglichkeit eröffnet, nachzuschauen, ob und wenn ja, wie gutachterlich tätig geworden, bestimmte Aussagen erarbeitet wurden zu bestimmten Problemfeldern. Wir müssen ja nicht jedesmal ein Enquetekommission einrichten, damit wir erfahren, dass es im Jahr 1996 einen Prüfbericht oder ein Gutachten gab zu einem Verfahren, was zwar die Opposition beantragt, die Mehrheit des Hauses doch abgelehnt hat, aber letzten Endes im stillen Kämmerlein von Seiten der Landesregierung erarbeitet wurde, bloß der Opposition nicht zugänglich gemacht wurde.

(Beifall bei der PDS)

Also die Bitte und die Forderung, eine Gutachtendatenbank einzurichten und das ist auch Gegenstand des SPDAntrags, den wir ausdrücklich in diesem Zusammenhang begrüßen.

Ein zweiter Aspekt, der eine Rolle spielt: Wir haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen größeren Streit über Fördermittelverwendungen, Fördermitteleinsätze, Bundeszuweisungen an das Land, Neuregelungen des Länderfinanzausgleichs. Dort geht es um Bundesergänzungszuweisungen, Investitionsfördergesetz, Gemeinschaftsaufgabemittel, aber auch EU-Mittel, die so genannten großen Brocken also in diesem Haushalt. Dort, denke ich, ist der Rechnungshof gefragt, dass die Argumentationshilfen gestärkt werden, um diese Mittel beim Bund einzufordern. Deshalb von hier die Bitte und die Forderung an den Rechnungshof, in diesem Bereich stärker die Prüfung zu forcieren und inhaltlich in den Berichten, das wäre sicher erst im Bericht des nächsten Jahres, sichtbar zu machen, so dass wir zu Problemen und Fehlern der Fördermittelausreichung nicht erst aus dem "Spiegel" die neuesten und aktuellen Problemlagen ohne Schlussfolgerungen für Veränderungen lesen, sondern dass wir im Rechnungshofbericht die entsprechenden sachlichen Darstellungen und Abhandlungen der Probleme sichtbar bekommen.

(Beifall bei der PDS)

Das Dritte: Ich glaube, dass es auch notwendig ist, dass Fragen der Effektivität der Abläufe, von der Bearbeitung von Förderanträgen bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung, stärker unter die Lupe genommen werden. Wir haben im Freistaat eine Reihe von Institutionen, die sich mit diesen Fragestellungen beschäftigen mit so glorreichen Namen wie TAB, TIB, MBG, GFAW und weiteren. Ich denke, auch dort macht es Sinn, die Kontrollen zu verstärken und entsprechend sichtbar zu machen im Rechnungshofbericht.

(Beifall bei der PDS)

Auch das ist eine Bitte von Seiten der PDS-Fraktion als größte Opposition im Landtag an den Rechnungshof, diese Arbeit für das nächste Jahr mit in das Auge zu fassen.