Mein letzter Satz: Das Vorhaben der Bundesregierung, auf diese Weise öffentliche Haushalte zu sanieren, kann ich und die PDS-Fraktion nicht mittragen, denn das, was hier als Stärkung der Eigenverantwortlichkeit verkauft werden soll, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Einsparung von Leistungen für die Bedürftigen unserer Gesellschaft.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter Nothnagel, Weltmeister im Schlechtreden, kann ich dazu nur sagen.
Da ist nichts sturmreif geschossen worden und da ist nichts im Sturm untergegangen. Sie haben schon eine merkwürdige Dialektik, Herr Abgeordneter Nothnagel. Gehen die Zahlen für die Sozialhilfe in die Höhe, ist es ein Zeichen für zunehmende Armut, gehen die Zahlen und die Leistungen für die Sozialhilfe zurück, ist es ein Zeichen für zunehmende Kälte in der Gesellschaft und Einsparung im Bereich der Sozialhilfe.
Nun zu dem, worüber wir uns eigentlich unterhalten wollen. Die Landesregierung kann die örtlichen Träger der Sozialhilfe per Rechtsverordnung ermächtigen, Sozialhilfeleistungen über den bisher vorgegebenen gesetzlichen Umfang hinaus zu pauschalieren. Ich denke, dieses ist eine gute Regelung, eine zumindest erprobenswerte Regelung. Diese Experimentierklausel, das ist hier schon gesagt worden, geht bis zum Jahre 2004. Sinn und Zweck ist es nicht gewesen, Geld einzusparen, sondern Sinn und Zweck ist es, die Eigenverantwortung der Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe durch größere Freiheit bei der Einteilung ihrer Leistungen zu stärken. Ich glaube, dass dieses notwendig ist, daran sollte man nicht allzu sehr zweifeln. Parallel dazu versprach sich der Gesetzgeber eine Verringerung des Verwaltungsaufwands. Wenn wir diesen Verwaltungsaufwand dann wieder in Leistungen
umwandeln können, dann ist, glaube ich, allen damit geholfen. Ich unterstütze die genannten Ziele durchaus. Allerdings muss sichergestellt bleiben, dass der individualisierte Grundsatz der Bedarfsdeckung im Rahmen der Modellversuche nicht außer Kraft gesetzt wird, d.h., auch pauschalierte Sozialhilfe muss Sozialhilfe bleiben, meine Damen und Herren. Aus diesem Grunde werde ich darauf achten, dass die Regelungskompetenzen, die über die Vorschriften den Ländern im Bereich der Leistungen eröffnet worden sind, nicht unkritisch einfach auf die Ebene der örtlichen Sozialhilfe weitergereicht werden. Es wird zum einen in der Weise geschehen, dass der Inhalt einer Thüringer Rechtsverordnung von vornherein nur die Pauschalierung von Leistungen für solche Bedarfe vorsieht, die binnen eines überschaubaren Zeitabschnitts regelmäßig und dort auch relativ gleichmäßig in Anspruch genommen werden oder auftreten. Dabei sei an dieser Stelle bereits die denkbare Pauschalierung beispielsweise von Unterkunftskosten klar abgelehnt, denn Mietkosten können sehr stark voneinander differieren, auch innerhalb einer Stadt. Ebenso wenig dürfen wir riskieren, dass beispielsweise ein Hilfeempfänger so genannte disponible Gelder aus den Pauschalen, also für Nahrung und Schulbedarf beispielsweise, für den Verbleib in einer Wohnung verwendet, deren Wohnkosten oberhalb einer vorgegebenen Unterkunftspauschale anzusiedeln wären. Das wäre nicht im Sinne des Erfinders und das wäre insbesondere auch schlecht für die Kinder.
Eine erste Besprechung zur Umsetzung in Thüringen wurde seitens der Landesregierung mit den Spitzenverbänden zur Mitte des letzten Jahres aufgenommen. Der inzwischen vorliegende Verordnungsentwurf zum Modellvorhaben wurde den Beteiligten, also den kommunalen Spitzenverbänden und der Liga, zugeleitet und seit wenigen Tagen liegen auch die Stellungnahmen von dort vor. Wir werden jetzt versuchen, alle Änderungsvorschläge so gut wie möglich zu berücksichtigen. Ein wesentlicher Dissens besteht unter den beteiligten Institutionen zu der vorgesehenen Ausnahmeregelung von der Pauschalierung. Frau Vopel hatte es schon so ähnlich angedeutet. Dennoch, meine Damen und Herren, können über die Pauschalen hinausgehende Bedarfe dann gewährleistet werden, wenn dies die Besonderheit des Einzelfalls zulässt. Aber, meine Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände befürchten hier ein Aufweichen der Regelung und nicht gedeckte Ausgaben der örtlichen Sozialhilfeträger. Frau Thierbach, da bestätigt sich genau das, was Frau Vopel angedeutet hat. Es geht den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen nicht darum, dass sie Sorgen haben, dass die Leute zu wenig Geld auf diese Weise bekommen, sondern sie haben eher Sorgen, dass über den pauschalierten Betrag hinaus Sonderzuweisungen nötig werden und diese Sonderzuweisungen die finanziellen Möglichkeiten der örtlichen Sozialhilfeträger übersteigen.
(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Ich habe aber nicht von den Spitzenverbänden gespro- chen, sondern von den betroffenen Personen und deren Ängste sind es wohl.)
Es tut mir Leid, Frau Thierbach, ich hatte es aber so aufgefasst, als würden Sie die örtlichen Sozialhilfeträger meinen.
Ich höre schon hin. Es ist offensichtlich nicht nur von mir so falsch aufgefasst worden. Ich bin der Auffassung, dass eine Ausnahmeregelung für unabwendbare und nicht vorhersehbare Ereignisse notwendig ist, wenn wir soziale Härten vermeiden und die vorgesehene Regelung ist bereits restriktiv; doch hierzu wird es noch weitere Gespräche mit denen, die das dann umsetzen wollen und sollen, geben. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir in der nächsten Zeit mit diesen Gesprächen zu einem guten Ende kommen werden und dass zumindest diejenigen, die sich für dieses Modellprojekt interessiert haben, dann auch bald in die Realisierung dieses Modellprojekts einsteigen werden. Insgesamt halte ich dieses Modell für durchaus durchführenswert, denn es gibt den Sozialhilfeempfängern mehr Freiheit und gibt auch mehr Eigenverantwortung, ohne dass es zu einer nachteiligen Kürzung der Sozialhilfe kommt. Danke.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aktuelle Stunde. Wir kehren zurück zur laufenden Tagesordnung, und zwar zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 9
Es ist angekündigt, dass die Landesregierung Sofortbericht erstatten möchte. Auf eine Begründung des Antrags wird von daher wohl auch verzichtet, jedenfalls sehe ich das nicht. Dann bitte ich die Landesregierung, den Bericht zu erstatten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu dem Antrag der Fraktion der CDU "Klimaschutz in Thüringen" berichte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Diskussion der Klimaschutzpolitik in Thüringen kann nicht unabhängig von Rahmenbedingungen erfolgen, die auf internationaler und nationaler Ebene gegenwärtig existieren. Deshalb, so denke ich,
ist es angebracht, zunächst die äußere Situation zu betrachten und anschließend darauf einzugehen, wie sich der Thüringer Ansatz, d.h. insbesondere das Maßnahmepaket der Landesregierung, darin einbettet. Hier ist auch ein Blick auf andere Länder angebracht, auf deren erhobene Ansprüche und gewonnenen Erfahrungen. Was den internationalen Verhandlungsstand zur Reduzierung von Treibhausgasen anbelangt, müssen wir leider einschätzen, dass die Aufbruchsstimmung, wie sie 1992 durch die Rio-Konferenz für Umwelt und Entwicklung mit der Verabschiedung der Klimarahmenkonvention entfacht wurde, inzwischen vielfach einer ernüchternden Kurzsichtigkeit von politischen Entscheidungsträgern gewichen ist. Noch viel zu häufig ist das Meinungsbild gekennzeichnet durch ein Festhalten an althergebrachten Denkstrukturen getreu dem Motto "Energie ist da, um verbraucht zu werden". Dass sich wirtschaftliche Entwicklung und Energie- bzw. Ressourcenverbrauch, wie es jetzt über weite Entwicklungsphasen der Inustriestaaten der Fall war, proportional zueinander verhalten, wird als unüberwindbare Gesetzmäßigkeit verstanden. Und nicht selten wird zur Warnung noch immer die Auffassung vertreten, dass Klimaveränderungen zum einen uns, die wir heute leben, sowieso nicht mehr betreffen und zum anderen der prognostizierte Klimawandel doch nur das Ergebnis des Strebens einiger Wissenschaftler nach öffentlichen Forschungsmitteln ist.
Rio, meine sehr verehrten Damen und Herren, war Startsignal für eine Vielzahl von Initiativen und Aktivitäten, insbesondere auf lokaler Ebene. Dieses Engagement lebt vielfach bis heute fort und ist ein ganz wichtiges Segment des Klimaschutzes. Dieses Engagement braucht aber auch die Unterstützung der so genannten großen Politik, damit es sich weiterentwickeln kann, weitere Schubkraft erhält. Hier liegt gegenwärtig das zentrale Problem und gleichzeitig meine größte Sorge. Die Verhandlungen der Vertragsstaaten des Kioto-Protokolls sind im November letzten Jahres gescheitert, weil die Umbrellagruppe unter Wortführerschaft der USA eine Zusage zur notwendigen Untersetzung des Kioto-Protokolls verweigerte. Die in den USA als Wahlkampfversprechen angekündigte Zielsetzung, Bestimmungen für die Reduzierung von CO2Emissionen bei Kraftwerken zu erlassen, gab Anlass für neue Hoffnungen im Hinblick auf die vorgesehene Fortsetzung der Den Haag-Konferenz im Juli diesen Jahres in Bonn. Mitte März dann die niederschmetternde Nachricht von einem Brief des US-Präsidenten an einige Senatoren, in denen George Bush seine Zusage zu nationalen CO2-Reduktionsmaßnahmen als Fehler einschätzt und darüber hinaus grundsätzliche Bedenken gegenüber dem Kioto-Protokoll zum Ausdruck bringt. Mit Bestürzung muss man nach dem jüngsten Treffen des Bundeskanzlers mit US-Präsident Bush feststellen, dass die Befürchtungen zum Ausstieg der USA aus dem Kioto-Protokoll volle Realität werden. Das wäre ein weiterer schwerer Schlag gegen die Sache des Klimaschutzes. Um doch noch auf einen Weg der Annäherung zu kommen, hat vorsorglich auch die EU-Kommissarin Wallström einen
nächsten Besuch einer EU-Delegation angekündigt. Es kommt jetzt darauf an, dass sich die anderen Industrienationen auch gegenüber den USA klar zum Abkommen von Kioto positionieren und wirksame Minderungsmaßnahmen einleiten.
Ich begrüße, dass die Europäische Union nach den enttäuschenden Gesprächen in den USA nun die Führungsrolle bei der Umsetzung der Klimaschutzziele von Kioto übernehmen will. Im Hinblick auf die immer noch andauernde starre Haltung des weltweit größten CO2-Emittenten ist es besonders wichtig, dass die Bundesregierung weiterhin deutliche Zeichen setzt. Insbesondere vor diesem Hintergrund halte ich es aber für äußerst bedenklich, wenn, wie Presseberichten zu entnehmen war, Bundeswirtschaftsminister Müller vom deutschen Klimaschutzziel abrückt und erklärt, er halte die deutschen Pläne für zu ehrgeizig und die amerikanische Sorge, Klimaschutz gefährdet Arbeitsplätze, für grundsätzlich diskutabel. Wenn schon die Bundesregierung nicht geschlossen hinter dem deutschen Klimaschutzziel steht, dann schwächt dies nicht nur die deutsche, sondern auch die europäische Position in Sachen Klimaschutz. Dem ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl sowie den früheren Bundesumweltministern Klaus Töpfer und Angela Merkel verdanken wir den guten Ruf Deutschlands als Motor in den internationalen Klimaschutzverhandlungen.
Bundeskanzler Schröder ist nun gefordert, sich eindeutig zu positionieren, damit dieser Ruf nicht leichtfertig verspielt wird.
Die deutsche Vorreiterfunktion scheint inzwischen zumindest gefährdet, insbesondere dadurch, dass die Erfüllung der deutschen Selbstverpflichtung in immer weitere Ferne rückt, je mehr wir uns dem Jahre 2005 nähern. Es besteht eine Deckungslücke von 5 bis 7 Prozent und es ist fraglich, ob die Maßnahmen der Bundesregierung geeignet sind, diese zu schließen. Ich denke hier nur an den Ausstieg aus der CO2-freien Atomenergie, die gegenwärtig immerhin etwa 30 Prozent der deutschen Stromerzeugung abdeckt. Wenn die Selbstverpflichtung nicht erfüllt wird, wird die deutsche Klimaschutzpolitik unglaubwürdig. Dies wird sich nachhaltig negativ auf künftige internationale Vereinbarungen auswirken. Solche Vereinbarungen sind aber zwingend notwendig, denn angesichts der dramatischen Klimaprognosen der Wissenschaftler kann das Kioto-Protokoll nur der erste Schritt sein.
Natürlich, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ist die Senkung der Treibhausgasemissionen nicht alleinige Aufgabe der Bundesregierung. Die Politik
ist vielmehr auf allen Ebenen gefordert. Es stellt sich somit die Frage: Was kann Thüringen beitragen und wie kann es seinen Beitrag leisten? Klimaschutz ist nicht erst seit dem Beschluss der Klimaschutzkonzeption vom 21. November 2000 Bestandteil der Umweltpolitik der Landesregierung. Fragen des Klimaschutzes finden bereits seit Jahren Berücksichtigung in der Ausrichtung der Politikfelder. Dass hierbei erfolgreich gearbeitet wurde, verdeutlicht die Entwicklung der CO2-Emission sehr gut. Nicht nur auf das Wegbrechen energieverbrauchsintensiver Betriebe war zu Beginn der 90er Jahre der rückläufige Energieverbrauch zurückzuführen. Dass die CO2-Emission in Thüringen seit 1990 um deutlich mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist, ist auch ganz wesentlich auf die konsequente Erhöhung der Energieeffizienz und die Umorientierung auf CO2-arme Energieträger wie Erdgas, forciert durch eine zielgerichtete Förderung, zurückzuführen.
Um eine höchstmöglichste Effizienz bei der Senkung der Treibhausgasemissionen zu erzielen, hat sich die Thüringer Landesregierung bereits in der 2. Legislaturperiode die Erstellung eines Klimaschutzprogrammes zum Ziel gesetzt und die Arbeit daran stetig fortgeführt. Solche Leistungen zur Unterstützung der nationalen Bemühungen bei der Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen durch die Länder hatte übrigens auch der Bundesrat in seinem Beschluss vom 31.03.1995 als Notwendigkeit gefordert und anerkannt. Gleiches, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat später die Umweltministerkonferenz auf ihrer 49. Sitzung am 05. und 06.11.1997 in Erfurt bekräftigt. Die Klimaschutzkonzeption ist erstes Ergebnis der programmatischen Arbeit. Ausgehend von einer Analyse der Verursacherbereiche werden die zentralen Handlungsfelder definiert. Zur Umsetzung von Treibhausgasemissionsminderungen werden in diesen Feldern einzelne Handlungsmöglichkeiten dargestellt. Allen voran sind hier die Bereiche zu nennen, in denen Energie verbraucht wird, und das vordergründig eingedenk der Tatsache, dass der größte Teil der klimawirksamen Emissionen, insbesondere der Ausstoß von CO2, vorzugsweise im Energiesektor verursacht wird. Dadurch haben unsere Bemühungen um eine Rückführung dieser energiebedingten Emissionen eine Schlüsselrolle in der Gesamtbilanz. Das wird vor allem deutlich an den erreichten Positionen bei der Energieträgersubstitution, dem Ausbau der Wärmekraftkopplung sowie der verstärkten Erschließung der erneuerbaren Energien. Fragen einer möglichen rationellen Energieerzeugung - ich denke da beispielsweise an die Zielstellung, die Fernwärmeversorgungsstruktur in Thüringen so weit als möglich zu erhalten - spielen dabei ebenso eine Rolle wie die Nutzung erneuerbarer und damit CO2-freier bzw. neutraler Energieträger auszuweiten.
Bei dem in Thüringen zum Einsatz gelangten Energieträgermix spielt Erdgas eine immer wichtigere Rolle, das mit einem Anteil von 37 Prozent zum zweitwichtigsten Primärenergieträger geworden ist. Die umweltfreundliche Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungen be
streitet im Freistaat über 20 Prozent an der Gesamtbedarfsdeckung der allgemeinen Versorgung. Dieser Anteil konnte auch unter den Bedingungen der Strommarktliberalisierung aufrechterhalten werden. Fraglich ist auch der in jüngster Zeit festgestellte zunehmende Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch, der dem Trend der Zielstellung der Landesregierung entspricht, wie in der Klimaschutzkonzeption verankert. Deutlich zugenommen hat auch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in den letzten zwei Jahren von 2,5 auf 6 Prozent des Gesamtstrombedarfs in der allgemeinen Versorgung, wobei Strom aus Biomasse und Windenergie dominieren.
In Zukunft, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir besonders zu beachten haben, bei rückläufiger investiver Förderung darauf hinzuarbeiten, dass auf allen in der Klimaschutzkonzeption umrissenen Handlungsfeldern messbare Fortschritte entsprechend der gesteckten Ziele erreicht werden. Folgende Schwerpunkte werden dabei für den Energiebereich von Vorrang sein:
- Erhöhung der Energieeffizienz und Förderung des Energiesparens einschließlich des sparsamsten Energieeinsatzes in der Landesbehörde; als Beispiel möchte ich hier nennen die Ausstattung der Kraftfahrzeuge mit Biodiesel;
Innerhalb der Handlungsfelder stellt der Verkehrssektor eine besondere Herausforderung dar. Hier zeichnet sich, was die Zuwachsrate des Verkehrsaufkommens anbelangt, keine Trendwende ab. 20 Prozent des so genannten CO2Ausstoßes in Deutschland gehen mit rund 174 Mio. Tonnen CO2 durch den deutschen Straßenverkehr in die Luft, sagt das Umweltbundesamt. Emissionssenkungen durch moderne Motorentechnik werden durch steigende Verkehrszahlen und gestiegenes Komfortverhalten überkompensiert. Allen Anwesenden dürfte klar sein, dass Thüringen diese Problematik nicht allein lösen kann. Mobilität gehört zu unserer Gesellschaft. Die Wirtschaft ist ohne ein Mindestmaß an Mobilität nicht entwicklungsfähig. Wir können aber Klimaschutz praktizieren, indem wir leistungsfähige Schienenverkehrswege, aber auch Straßen bauen, um den Verkehr staufrei bewältigen und wieder mehr Verkehr auf die Schiene bringen zu können. Wir können Einfluss nehmen, indem wir die Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel erhöhen und dem Einzelnen so ein gleichwertiges, aber umweltfreundliches Angebot unterbreiten. Daher fördern wir zum Beispiel die Beschaffung von Erdgasbussen für den Straßenpersonennahverkehr mit besonders hohen Fördersätzen. Wir wollen innovative Projekte für eine umweltgerechte Mobilität, wie zum Beispiel Car-Sharing, auch finanziell unterstützen. Grundprinzip, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Klimaschutzkonzeption ist es, dort anzusetzen, wo sich Klimaschutzbelange und andere Er
fordernisse, nicht zuletzt wirtschafts- und sozialpolitische, sinnvoll ergänzen können. Dies halte ich für eine grundlegende Voraussetzung, um Akzeptanz zu gewinnen unter einem breitestmöglichen Teil unserer Bürger. Kein einziger Mensch könnte sich mit den Zielen des Klimaschutzes identifizieren, wenn sie den Anforderungen des Alltags nicht standhalten könnten. Es bringt uns beispielsweise nicht weiter, wenn wir den Bewohnern eines kleinen Dorfes sagen, sie sollen des Klimaschutzes wegen ab sofort mit Bussen und Bahn fahren, wenn die ÖPNVAnbindung des Ortes schlecht, weil wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Ich möchte daher betonen, dass die Landesregierung die ÖPNV-Unternehmen und die Kommunen mit umfangreichen Fördermitteln unterstützt, damit ein attraktiver und möglichst flächendeckender ÖPNV angeboten werden kann.
Sehr verehrte Damen und Herren, zwei weitere Handlungsfelder möchte ich noch herausgreifen, denen ich eine herausgehobene Bedeutung zuordne. Land- und Forstwirtschaft spielen eine wichtige Rolle in ihrer Funktion als Energie- und Rohstoffproduzenten. Wir wollen deshalb nachwachsende Rohstoffe und Biodiesel noch stärker als klimafreundliche Produkte mit Zukunft etablieren. Wir werden auch im Bereich der Bewusstseinsbildung und Umwelterziehung Akzente setzen müssen, denn wie ich schon sagte, Akzeptanz bei möglichst jedem Bürger und der Wille aktiv mitzuwirken und das ihm Mögliche für den Klimaschutz zu leisten, das ist der Schlüssel zum Erfolg. Ich verstehe darunter die Entwicklung eines Selbstverständnisses, das sich beispielsweise auch darin ausdrückt, den Lichtschalter auszuschalten, wenn elektrische Beleuchtung gar nicht erforderlich ist, die Heizung abzudrehen, wenn die Fenster geöffnet sind oder das Auto stehen zu lassen wenn man einen kurzen Weg genauso gut zu Fuß zurücklegen kann.
Das Beachten solcher und ähnlicher simpler Verhaltensregeln kann in der Summe schon viel bewirken, wenngleich es nur ein Baustein im Gesamtgefüge der notwendigen Klimaschutzmaßnahmen ist. Wir wollen den Klimaschutzgedanken deshalb auch stärker in die Schulen tragen, um der heranwachsenden Generation frühzeitig zu vermitteln, dass es um den Erhalt unserer Lebensgrundlagen geht. Wir müssen bedenken, Klimaschutzpolitik basiert auch im Besonderen auf vorsorgender Luftreinhaltestrategie. Die Luft als die für das Leben auf der Erde unabdingbar notwendige Ressource bedarf trotz der in dem letzten Jahrzehnt erreichten wesentlichen Qualitätsverbesserung unser aller Aufmerksamkeit. Im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens muss sich zeitgemäße Luftreinhaltepolitik nicht nur auf Minderungskonzepte von Luftschadstoffen im engeren Sinne beziehen, sondern zukünftig zunehmend mittels übergreifender Ansätze den Problemen des Klimaschutzes zuwenden. In der Vergangenheit konnte dies bei der Erstellung von Luftreinhalteplänen als Instrument eines gebietsbezogenen Immissionsschut
zes für verschiedene Regionen und Städte Thüringens, für Erfurt, Weimar und Greiz, größtenteils schon praktiziert werden. Für die Stadt Jena steht diese Arbeit vor dem Abschluss, für andere Regionen werden diese fortgeführt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum sage ich das? Solche Luftreinhaltepläne enthalten sowohl eine Bestandsaufnahme zum lokalen Klima selbst, zu den anthropogen verursachten Emissionen, die auch klimarelevant wirken, die Treibhausgase mit einschließen, zur Luftqualität als auch Prognosen, Ursachenanalysen und einen Maßnahmeteil zur Emissionsminderung. Auf diese Weise werden im Weiteren den Belangen und Erfordernissen des Klimaschutzes in stärkerem Maße Merkmale einer Planungsmöglichkeit gegeben. Durch die Umsetzung neuer, strengerer EU-Luftqualitätsrichtlinien, die auch Maßnahmen bei den Verursachern einschließen, können wir in Thüringen noch weitere Verbesserungen erreichen. Die sich auf die Luftschadstoffe und Treibhausgase beziehenden emissionsmindernden Maßnahmen bis hin zur Abschätzung von Technikfolgeänderungen tragen sowohl zur Verbesserung der Luftqualität selbst als auch zur Minderung des Anteils dieser Gase am anthropogenen Treibhauseffekt bei. So gesehen wird zukünftig verstärkt jede in Thüringen vorgesehene Maßnahme des Immissionsschutzes zur Luftreinhaltung auch immer als ein attraktiver Beitrag zur Minderung der Emission klimarelevanter Gase zu bewerten sein. Nicht zuletzt ist es das unmittelbare Umfeld selbst, in dem es gilt, beispielgebende Wirkungen zu entfalten.
Wir wollen daher die gegebenen Möglichkeiten nutzen, um im Bereich der Landesbehörden Energie einzusparen. Größeren Bauvorhaben liegen stets ganzheitliche Energiekonzeptionen zugrunde. So wird sich im Thüringer Landtag der Heizenergieverbrauch auf Basis fossiler Energieträger um ca. 34 Prozent gegenüber den Planungsvorgaben durch Optimierung der Gebäudehelle, der Anlagentechnik und durch den Einsatz alternativer Energieträger verringern. Die CO2-Emissionen werden dabei um 206 Tonnen pro Jahr reduziert. Mit unserem Programm wollen wir eine Reduktion bei der CO2-Emission um rund 6 Prozent bis 2010 erreichen, zusätzlich zu den bereits erbrachten in der Konkurrenz der Länder sehr wohl vorzeigbaren Verminderungsbeiträgen von rund 50 Prozent in den letzten zehn Jahren. Dies bleibt richtig, wenn auch die Reduktion in den frühen 90er Jahren wesentlich durch den Zusammenbruch vieler Betriebe verursacht wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aktiven Klimaschutz auf Basis der erarbeiteten Konzeption zu betreiben und permanent weiterzuentwickeln ist eine vielschichtige Aufgabe mit ressortübergreifenden Zielen und Maßnahmen.
An die Koordination dieser Vielzahl kleinräumiger Maßnahmen sind hohe Ansprüche zu stellen, um den gewünschten Erfolg zu gewährleisten. Wir werden daher im Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt im Rahmen der anstehenden Umstrukturierung ein Referat Organisationseinheit Klimaschutz einrichten.