Durch den dem Petitionsausschuss jährlich zur Verfügung stehenden Härtefonds konnte auch im letzten Jahr in einigen Fällen geholfen werden.
Natürlich ist der Rahmen begrenzt und es ist daher auch nicht immer einfach zu entscheiden, wem und in welcher Höhe und welchem Umfang Mittel aus dem Härtefonds zukommen sollen. In den meisten Fällen sind es Menschen, die sich unverschuldet in einer finanziell schwierigen Situation befinden und bei denen alle staatlichen Hilfen bereits ausgeschöpft sind oder sie greifen einfach nicht. Diesen Menschen, das ist uns bewusst, ist zwar durch das Geld aus dem Härtefonds nicht auf Dauer geholfen, aber vielleicht bietet es auch einmal die Möglichkeit, sich einen kleinen Wunsch zu erfüllen, der über das Allernotwendigste hinausgeht.
Die Reaktionen auf die Gewährung dieser Leistungen sind zum Teil sehr bewegend. Es gibt dabei auch immer wieder Fälle, in denen die Betroffenen ein besonders schweres Schicksal erlitten haben, jedoch gerade auf diesen Einzelfall keine der bestehenden gesetzlich geregelten Entschädigungsleistungen Anwendung findet. So kann die Leistung aus dem Härtefonds auch eine kleine moralische Anerkennung und Würdigung eines Schicksals sein.
Der Petitionsausschuss hofft deshalb, auch weiterhin einen Härtefonds für die Linderung entstandener Notlagen einsetzen zu können.
Auf Einladung des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern fand am 25./26. September 2000 eine Konferenz der Petitionsausschüsse der neuen Bundesländer statt, um Erfahrungen zu besonderen Problemen der neuen Länder auszutauschen. Die Tagung hat uns gezeigt, dass es immer noch bestimmte Themen gibt, die nur die neuen Bundesländer oder nur ganz bestimmte betreffen, z.B. sind das Fragen der Vertriebenenzuwendung, über die ich schon berichtet habe, oder auch Fragen aus den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen.
Wie aus dem vorliegenden Bericht zu entnehmen und auch allgemein bekannt ist, bedeutet die Tätigkeit im Petitionsausschuss viel Arbeit, und zwar für alle Beteiligten, die wir gern im Interesse der Bürger erledigen. An dieser Stelle spreche ich sicher auch im Namen der Mitglieder des Petitionsausschusses und will ganz herzlich der Landtagsverwaltung, dem Team gewissermaßen unter Leitung von Frau Roth, und der Staatskanzlei meinen Dank aussprechen. Ich danke Ihnen.
Ich danke dem Vorsitzenden, unserem Kollegen Kölbel, für den Bericht. Wir kommen jetzt zur Aussprache. Um das Wort hat gebeten Frau Abgeordnete Nitzpon, PDSFraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der von Herrn Kölbel vorgetragene Petitionsbericht für das Jahr 2000 beinhaltet einen Querschnitt aller eingegangenen Petitionen. Wir haben die Petitionen so beraten wie eben gehört. Dennoch stoßen wir oft an Grenzen, auch das hat Herr Kölbel gesagt, dass die Gesetze oft so sind, wie sie sind, wo wir nicht abhelfen können oder nicht rechtzeitig abhelfen können. Dennoch sind in diesem einen Jahr bestimmte Dinge mir aufgefallen, wo ich sage, hier kann man Änderungen herbeiführen im Interesse der Petentinnen und Petenten.
Als einen der größten Mängel nämlich sehe ich, wie oft die Ministerien sorglos mit Petitionen umgehen. Ich denke daran, wenn sie z.B. bis zu 11-mal, das ist ein ganzes Jahr eines Petitionsausschusses, oder sogar noch öfter ankündigen, eine Stellungnahme abzugeben, dann aber immer wieder mitteilen, sie wären noch nicht in der Lage, rechtzeitig zur Sitzung diese dem Petitionsausschuss zuzuleiten. Herausragend dabei ist das Innenministerium, wobei - das muss ich auch noch dazu sagen - sich sehr viele Petitionen gerade an dieses Ministerium wenden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Petitionsausschuss ohne die Stellungnahmen der Landesregierung überhaupt nicht die Petition bearbeiten kann. Wir Mitglieder des Petitionsausschusses müssen eben auf diese Stellungnahmen warten.
Mir persönlich, meine Damen und Herren, ist dieses Verhalten peinlich dem Petenten gegenüber, denn derjenige oder diejenige muss natürlich annehmen, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses so langsam oder auch so schlampig arbeiten. Ich kann alle Minister in dem Zusammenhang nur auffordern, ihrer Pflicht nachzukommen und auf ihre Abteilungen Einfluss zu nehmen, damit dem Petitionsausschuss schneller die Stellungnahmen als bisher zukommen können.
Des Weiteren muss es besser als bisher gelingen, in besonderen Fällen Petitionen in Dringlichkeit zu beraten. Dies wird schon gemacht, aber eigentlich immer nur dann, wenn Mitglieder des Ausschusses Petitionen kennen, die an sie gerichtet wurden oder über die man eben Hinweise hat, die diese Eile benötigen. Zu lange dauern für mich dabei Petitionen, wenn es um Schulschließungen, Schulprüfungen oder auch Schulwechsel geht. Denn oft werden diese Petitionen erst dann abgeschlossen, wenn das Schuljahr vielleicht schon vorbei ist. Erinnern möchte ich an dieser Stelle an die Petition eines Ehepaares, die ihre Tochter nach einem USA-Aufenthalt gern in das Gym
nasium geschickt hätten und eben nicht mehr an die Regelschule. Als diese Petition abgeschlossen war, war das Schuljahr schon zur Hälfte vorbei und das Mädchen hätte überhaupt nicht mehr die Schule wechseln können. Ich muss aber leider zu dieser Petition noch zwei Sätze mehr sagen. Weil im Schulgesetz und der Schulordnung es für diese Variante, in dieser 10. Klasse noch einmal zu wechseln, oder neunten war das, auf das Gymnasium zu gehen, keine Festlegungen gibt, hat sich das Kultusministerium aus meiner Sicht etwas "Besonderes" einfallen lassen. Nein, nicht wie man meinen könnte, eine Ausnahmeregelung, sondern das Mädchen wurde während der Sommerferien informiert, dass es zwei Tage später beginnend sieben Prüfungen zu absolvieren hat, vier Prüfungen mündlich und drei Prüfungen schriftlich. Solche Anforderungen, meine Damen und Herren, werden nicht mal an Erwachsene gestellt, die auf das Kolleg wechseln wollen, die haben nämlich nur drei Prüfungen zu absolvieren. Aus meiner Sicht war es voraussehbar, dass unter diesem Druck, unter dem Fehlen der Prüfungsinhalte, aber auch den Voraussetzungen, dass das Mädchen die Lehrerinnen und Lehrer, die sie prüfen, gar nicht kannte, sie die Prüfungen natürlich nicht bestehen konnte. Als anmaßend in diesem Zusammenhang möchte ich es auch bezeichnen, dass dann der Mitarbeiter des Ministeriums uns als Petitionsausschuss vorwarf, sich mit Petitionen so eingehend zu befassen, dass der Ablauf der Verwaltung davon bestimmt würde. Ich denke, es ist die Pflicht des Petitionsausschusses, sich so intensiv mit jeder einzelnen Petition zu befassen.
Und das i-Tüpfelchen des Ganzen war auch noch ein Brief an die Eltern, in dem das Ministerium mitteilte, dass der Petitionsausschuss dieses Prüfverfahren gebilligt hatte. Das haben wir aber nicht, wir haben nämlich erst im Nachhinein erfahren, dass solch ein Verfahren für dieses Mädchen vorgesehen wurde. Zum Glück, meine Damen und Herren, ist dies bisher, solange wie ich im Petitionsausschuss bin, ein Einzelfall geblieben, aber selbst diesen Einzelfall hätte es aus meiner Sicht eigentlich nicht geben dürfen.
Herr Kölbel hat auch dargelegt, dass ein Schwerpunkt im Jahr 2000 von Petitionen vieler besorgter Eltern die Petitionen im Vorfeld des Haushaltsjahres 2000/2001 waren, aber auch des Haushaltsbegleitgesetzes. Und ich möchte hier noch einmal darstellen, dass die Verfahrensweise, wie mit diesen Petitionen umgegangen wurde, für mich in diesem hohen Hause nicht dem entspricht, was eigentlich Bürgerinnen und Bürger erwarten.
Im Petitionsausschuss, das hat Herr Kölbel dargestellt, haben wir das gemacht, was der Petitionsausschuss kann, nämlich, Herr Kölbel hat es gesagt, laut Geschäftsordnung haben wir diese Petitionen, von denen eine Vorlage des
Landtags im Haushalts- und Finanzausschuss schon beraten wurde, nämlich der Haushalt, mitberatend an diesen Ausschuss überwiesen. Aber wenn Sie, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, nicht Jahr für Jahr so engstirnig wären und sagen würden, der Haushalt wird ausschließlich im Haushalts- und Finanzausschuss beraten, dann hätte der Petitionsausschuss auch die Möglichkeit gehabt, diese Petition mitberatend in den Sozialausschuss zu geben und nicht nur zur Kenntnis zu geben. Und wir hätten eine Stellungnahme auch des zuständigen Fachausschusses erhalten. Aber das war nicht möglich, weil der Haushalt und das Haushaltsbegleitgesetz ausschließlich im Haushalts- und Finanzausschuss beraten wurden. Ich hätte mir gewünscht, dass der Petitionsausschuss sich selbst hätte auch eine Meinung nach einer Stellungnahme der Landesregierung bilden können, aber eine solche Stellungnahme haben wir nicht erhalten, weil wir die Petition abschließend erst im Januar beraten konnten, und da war der Haushalt schon beschlossen und das wurde den Petenten so mitgeteilt. Das Ergebnis der Beratung des Haushaltsausschusses war eben die Beratung des Haushalts und die Bestätigung des Haushaltsbegleitgesetzes. Ich habe ein etwas anderes Verständnis, wie mit Petitionen umgegangen werden könnte in diesem Landtag, auch mit Petitionen zum Haushalt und auch mit Massen- und Sammelpetitionen. Die Bürgerinnen und Bürger wenden sich doch in allergrößter Sorge an uns und deswegen sollten wir auch im Petitionsausschuss unangenehme Petitionen oder solche, die gibt es natürlich auch, wo die Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen unterschiedlicher politischer Auffassung sind, nicht formal beraten.
Ich denke, wir Mitglieder des Petitionsausschusses sollten uns selbst stärker in die Pflicht nehmen, im Übrigen auch, wenn es wieder einmal um Lehrerkündigungen gehen sollte.
Ich möchte noch eine nächste Petition konkret ansprechen, die leider bisher nicht gelöst werden konnte, obwohl wir die Petition schon abschließen mussten. Ein Ehepaar hatte sich an uns gewandt, weil es zwei schwerstbehinderte, mehrfach behinderte Kinder hat, und u.a. konnten diese nicht mehr in normalen Kinderwagen liegen, es sind also noch kleine Kinder. Sie benötigten eine Spezialanfertigung, doch diese zwei Kinderwagen passten wieder nicht in das Auto, was die Petenten haben, und deshalb baten die Petenten uns, Ihnen zu helfen, dass ein größeres gebrauchtes Auto, also ein Kleinbus, sage ich mal, angeschafft werden könnte, damit die Kinder auch zum Arzt transportiert werden können. Die Eltern müssen mehrfach wöchentlich bis nach München die Kinder zur ärztlichen Betreuung bringen. Sie baten uns um Unterstützung. Das Gesundheitsamt hat dies befürwortet, aber das Sozialamt nicht. Das Ministerium hat keine Chance gefunden, irgendeinen Fonds dafür lockerzumachen, um den Eltern zu helfen. Das Sozialamt hat auch mitgeteilt, dass die Familie doch auch mit dem Medizinischen Dienst des
Kreises ein Spezialfahrzeug in Anspruch nehmen könnte für Freizeitfahrten, auch mal ins Grüne mit den Kindern, sie müssen dies allerdings bezahlen und dafür hatte die Familie aber kein Geld, weil die Eltern beide arbeitslos waren. Wir hatten eigentlich vorgeschlagen, nachdem wir leider die Petition abschließen mussten ohne positives Ergebnis, dass die Abgeordneten des Landtags, die in diesem Kreis ihr Wahlkreis- oder Bürgerbüro haben, sich gemeinsam mit Landrat, Ministerium und den zuständigen Eltern an einen Tisch setzen und eine Lösung finden. Leider ist dieses Gespräch bis heute noch nicht zustande gekommen.
Ich möchte noch eine Petition ansprechen. Uns erreichte ein Brief von zwei Kindern aus dem Kosovo, die mit ihren Eltern nach Deutschland kamen. Die Familie war im Asylbewerberheim in Gangloffsömmern untergebracht. Die Kinder baten in ihrer Petition, wenigstens den Schulabschluss machen zu können, und sie baten auch, dem Vater zu helfen, der schwer krank ist. Bevor diese Petition im Ausschuss beraten wurde und am Rande einer Petitionsausschuss-Sitzung habe ich Herrn Kölbel, der den gleichen Brief erhielt, und auch Frau Ellenberger gesagt, dass ich mit den Kindern mal reden möchte und in dieses Asylbewerberheim fahren würde. Vom zuständigen Landrat des Kreises Sömmerda bin ich allerdings gehindert worden, dieses Asylbewerberheim zu betreten. Ich denke, das kann es eigentlich nicht geben, wenn ich als Mitglied des Petitionsausschusses mit Petenten reden wollte, denke ich, muss ich auch die Möglichkeit erhalten.
Im Übrigen ist in einer Anfrage im Kreistag Sömmerda dann vom Landrat eine Woche später gesagt worden, dass selbstverständlich Abgeordnete in Ausübung ihres Mandats die Gespräche in diesem Heim hätten führen können. Also so wird mit Abgeordneten umgegangen und ich finde das schon etwas eigenartig, deshalb möchte ich das hier noch mal gesagt haben.
Zum Abschluss möchte ich noch eine letzte Petition benennen, es geht um die Bitte einer Petentin, dass ihr Freund, der Asylbewerber aus dem Kongo ist, umverlegt wird von Zella-Mehlis aus dem Asylbewerberheim in die Stadt Erfurt. Das Ministerium hat sich sehr schwer dabei getan. Es wurde weder der Härtefall geprüft noch die finanziellen Einsparungen des Landes. Wenn dieser natürlich die Unterkunft wechselt, dann wären das Einsparungen gewesen. Außerdem hatte der Asylbewerber eine Arbeitsstelle in der Nähe von Erfurt, die er, wenn er in Zella-Mehlis geblieben wäre, eigentlich hätte nicht mehr antreten können, also er hätte nicht mehr dort arbeiten können. Die Petition, meine Damen und Herren, ist bis zum heutigen Tag nicht abgeschlossen, auch deshalb nicht, weil das Ministerium es eben nicht als zwingend gegeben ansah, dass beide wirklich die Ehe eingehen wollen. Ich kann
die Arbeit des Ministeriums zu dieser Petition nicht nachvollziehen, auch nicht, warum eine abschließende Stellungnahme hier nicht vorliegt und wir wahrscheinlich im Juni die Petition immer noch nicht abschließen können. Ich kann Ihnen hier sagen, die Petentin und ihr Freund sind seit zwei Monaten verheiratet. So geht man mit Bürgerinnen und Bürgern um.
Das kann ich nicht verstehen. Und, meine Damen und Herren, der Petitionsausschuss hat in der letzten Wahlperiode oft Sitzungen außerhalb des Landtags, also Sprechzeiten in Kreisen durchgeführt, wir haben uns dazu verständigt, dies auch zu machen, haben aber in der letzten Zeit davon abgesehen, weil wir erst den, sage ich mal, Sprechzeitenplan des Bürgerbeauftragten haben wollten. Der liegt nun vor und ich denke, wir können jetzt unseren eigenen Plan machen und Doppelungen von Sprechzeiten in den Kreisen vermeiden.
Ich möchte zum Schluss mich natürlich auch bei Frau Roth und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung ganz herzlich bedanken.
Ohne sie alle wäre die Arbeit im Petitionsausschuss viel komplizierter und auch nicht zu bewältigen. Ich möchte mich auch bedanken für die Hilfe und unbürokratische und sehr schnelle Unterstützung bei Auskünften außerhalb der Sitzung des Petitionsausschusses - herzlichen Dank also.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, eigentlich ist schon reichlich etwas gesagt worden zu der Arbeit des Petitionsausschusses in dem vergangenen Jahr, aber ich bin hier vorgekommen, um doch noch mal auf ein paar kleine Dinge einzugehen, die von der Kollegin Nitzpon hier angesprochen worden sind. Zunächst einmal sollte festgehalten werden, dass der Bericht von Herrn Kölbel auch im Petitionsausschuss besprochen worden ist und eigentlich die Zustimmung aller Mitglieder erfahren hat. Dann sollte schon maßvoll damit umgegangen werden und hier nicht, weil da oben vielleicht eine Kamera läuft
und ein paar Leute dort auch von der Zeitung sitzen, versucht werden, bestimmte Arbeiten von Ministerien zu diskreditieren. Es ist richtig, dass gerade im Bereich Innenministerium eine ganze Reihe von Petitionen über einen längeren Zeitraum nicht bearbeitet werden konnten. Da müssen wir aber auch sehr ehrlich sein und sagen, dass gerade das Innenministerium ganz maßgeblich von anderen Verwaltungsebenen abhängig ist und dass wir - und das wissen Sie selbst aus der Arbeit im Ausschuss - dort eigentlich immer Einvernehmen darüber haben und auch das Bemühen gemeinsam getragen wird, dort das zu unterstützen, dass wir manchmal auch zur Kenntnis nehmen, dass manche Kommunen nicht in der gebotenen Eile mit den Anfragen, die an die Kommune gestellt werden, umgehen. Deshalb möchte ich hier an der Stelle festhalten, dass es nicht die Arbeitsweise nur vom Innenministerium ist, wenn hier Petitionen über einen längeren Zeitraum liegen.
Zu der Petition mit der Schülerin, die dort innerhalb von zwei Tagen die Prüfung schreiben sollte: Das ist richtig, aber wir haben ja im Nachhinein dann auch feststellen können, selbst wenn eine längere Zeit gewesen wäre, sich auf die Prüfung vorzubereiten, wäre wahrscheinlich erkennbar gewesen, dass die junge Frau die Prüfungen dort ganz einfach nicht geschafft hat, weil sie ganz einfach nicht das entsprechende Leistungsniveau hatte.
Sie haben gesagt, dass der Petitionsausschuss sich öfter eine Meinung bilden sollte. Wir müssen es noch einmal festhalten, wir sind kein beschließender Ausschuss. Das hat ganz einfach rechtliche Hintergründe und wir können bestimmte Entscheidungen treffen und die sind aber an bestimmte Regeln gehalten und insofern bleibt das wahrscheinlich mehr frommer Wunsch, wir können nicht. Das sollte an der Stelle auch noch mal gesagt werden.
Die Petition mit dem Auto, das möchte ich unterstützen. Wir haben darüber beraten und das ist wirklich eine schlimme Situation für die betreffenden Leute. Ich möchte an der Stelle den Appell auch noch mal unterstützen an die jeweiligen Abgeordneten und auch die Verantwortlichen in den Kommunen im Landkreis, dort nach Möglichkeiten zu suchen, um dieser Familie zu helfen.
Ansonsten noch so viel, gerade weil wir auch in Sachen Asylbewerber nicht wenige Petitionen haben: Es ist richtig, dass dort manchmal der gesunde Menschenverstand und das, was die Rechtsgrundlagen sind, ein bisschen auseinander gehen. Ich möchte nur so viel sagen: Zu dem Zeitpunkt, als wir über die Fakten, die damals zu diesem Petenten aus Zella-Mehlis vorlagen, sprechen konnten, zu diesem Zeitpunkt waren es die richtigen Entscheidungen, die getroffen worden sind, und wir konnten keine andere