weil ich denke, es tut auch gut, wenn wir über das weitere Verfahren zur Personalregulierung reden. Wir hatten in den letzten Monaten das Gespräch zu dem Grundschulbereich. Ich nehme mal an, zwar ist dort zurzeit Ruhe, dass spätestens Anfang Juni wir auch wieder Diskussionen haben werden, wenn das erste Mal die Dinge vor Gericht verhandelt werden, aber zurzeit geht es sicherlich stärker um den Bereich der Regelschulen, der Gymnasien, der anderen Schularten. Ich will mich auf die beiden Schularten, Regelschulen und Gymnasien, begrenzen, weil Kollege Wolfgang Wehner schon einiges zu den berufsbildenden Schulen gesagt hat. Herrn Döring möchte ich eigentlich absprechen, dass er noch Lust hat, mit uns über wirkliche Konzepte zu reden, denn wenn ich das hier gehört habe, war das reine Scharfmacherei ohne wirklich konkreten Hintergrund und lauter Vorwürfe, die man immer wiederholt an das Kultusministerium richtet, die aber durch das Wiederholen nicht wahrer werden und nicht mehr an Gehalt gewinnen.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, wenn Sie immer wieder vom überproportionalen Stellenabbau usw. reden, dann müssen Sie doch einmal zur Kenntnis nehmen, welche Lehrer-Schüler-Relationen wir hier in Thüringen haben, welche Klassengrößen wir haben hier in Thüringen und Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass mit dem geplanten Stellenabbau diese Lehrer-Schüler-Relationen und dann sicherlich auch die Klassengrößen sich noch günstiger entwickeln werden und wir damit heute schon Spitzenstellungen innerhalb der Bundesländer haben und diese Spitzenstellungen auch noch ausbauen werden.
Ich erspare mir jetzt, die Zahlen dazu zu nennen, aber die sind jedem zugänglich in den Statistiken der KMK. Herr Döring, es ist doch ganz einfach so: Klar, bauen wir Lehrerstellen ab, aber nehmen Sie sich einfach einmal die Zahlen vor, dann ist es ganz einfach so, dass die Schülerzahlen an den Regelschulen vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2007 jedes Jahr um 10.000 Schüler zurückgehen, jedes Jahr ca. 10.000 Schüler weniger. Wenn wir eine Lehrer-Schüler-Relation von 1 : 13 ansetzen, würde das linear heißen, wir brauchen jedes Jahr 770 Lehrer weniger an diesen Schulen. Tatsache ist, dass wir zwar in 2001 laut Stellenplan mehr abbauen als die 770, aber für all die anderen Jahre ist immer geplant weniger abzubauen. Das ist, denke ich, schon ein Erfolg, den wir hier einmal verzeichnen müssen und den wir auch finanzieren, weil hier wieder die Rede war nach mehr Geld. Was wir brauchen, ist nicht mehr Geld, sondern wir brauchen vernünftige Konzepte und müssen zusehen, dass wir die Lehrer gewinnen, die wir tatsächlich brauchen, denn wir haben nicht das Problem mit generell fehlenden Stellen, sondern wir haben das Problem, dass die Lehrer, die wir konkret brauchen - was weiß ich, einen Musiklehrer, einen Lateinlehrer, einen Sportlehrer, einen Französischlehrer - genau nicht haben. Den schneiden Sie sich auch nicht aus der Rippe. Da müssen wir eben reden und deswegen finde ich es gut, wenn wir im Ausschuss darüber reden, ob wir nicht noch zusätzliche neue Möglichkeiten finden, ähnlich wie wir sie jetzt auch schon mal bei den berufsbildenden Schulen haben, um hier ein Stück weit voranzukommen.
Ich will noch etwas sagen zu diesem Anspruch auf Unterrichtsabsicherung, wie er in der Antragsbegründung steht, oder zu dem Begriff der Unterrichtsgarantie. Herr Döring, ich weiß nicht, was Sie sich unter einer Unterrichtsgarantie vorstellen. Das heißt, jede Stunde, so wie sie steht, wird abgesichert. Das werden Sie niemals schaffen und das kann auch gar nicht Sinn und Zweck der Übung sein.
Frau Nitzpon, Sie haben doch auch einmal in der Schule gearbeitet. Ich weiß nicht, ob Sie einmal kurz in der Schule waren außer FDJ-Kreisleitung und Sonstiges. Da
Das werden Sie auch nie erreichen, weil einmal ein Lehrer krank wird und weil wir es auch in der freien Gesellschaft nie schaffen werden, dass wir einfach die Lehrer so planen, wie dann eben auch Schüler da sind. Ich weiß gar nicht, wie Sie das überhaupt machen wollen. Dazu muss ich noch einmal sagen, die Wochenstundenzahl in Thüringen ist höher als in manchem anderen Bundesland. Wenn wir über Unterrichtsausfall reden, muss man dies dann doch immer ins Verhältnis setzen. Wenn bei uns bei einem Schüler 5 Stunden ausfallen, dann hat er insgesamt immer noch mehr Unterricht bekommen als Schüler in anderen Ländern.
Ein Wort vielleicht noch zur Lehrerausbildung: Ich bin auch der Meinung, Frau Dr. Stangner, dass man über Lehrerausbildung reden muss, auch wenn das nicht unmittelbar in der nächsten Zeit Auswirkungen auf die Lehrergewinnung hier in Thüringen hat, aber wir müssen ja weiter nach vorn schauen. Sie sagten richtig, die Ausbildungsdauer für Lehrer beträgt sieben bis acht Jahre, manche brauchen noch länger. In Jena habe ich neulich einen Seminaristen gesehen, 39 Jahre alt, kam aber aus den alten Bundesländern, muss man zu unserer Ehre dazu sagen, 39 Jahre alt, war gerade fertig mit der ersten Phase der Lehrerausbildung und hatte noch nie vor einer Klasse gestanden. Das kann es natürlich nicht sein und ich denke, wir sollten hier ein Stück weit Selbstbewusstsein aus Thüringer Sicht heraus haben und sollten durchaus auch einmal sagen, warum muss eine Lehrerausbildung sieben bis acht Jahre dauern. Ich glaube, man kann die Lehrerausbildung insgesamt auch verkürzen. Also noch mal, wir beantragen Überweisung an den Ausschuss, um dort weiterzudiskutieren. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich sehe den Beratungen im Ausschuss gerne entgegen. Ich denke, dass das auch ganz interessant und Frucht bringend wird. Ich möchte deswegen zu den Fragen Lehrerbedarfsanalyse und Deckung des Lehrerbedarfs nicht mehr sprechen. Aber Frau Abgeordnete Stangner hat in Zweifel gestellt, dass ich bei der letzten Kultusministerkonferenz die Interessen Thüringens vertreten habe, und das möchte ich an dieser Stelle noch richtig stellen. Es sind drei Punkte, wo speziell Thüringer Interessen angesprochen waren.
Erster Punkt: Da ging es um die Stundenzahl, die nachgewiesen werden muss, um ein vollwertiges Abitur abzulegen. Bisher war die Festlegung die, dass das achtjährige Abitur und nur dieses die Auflage hatte, mindestens 265 Stunden nachzuweisen. Wir haben bei der letzten Kultusministerkonferenz erreicht, dass diese Stundenfestlegung nicht nur für das achtjährige Abitur, sondern auch für das achteinhalb- oder neunjährige Abitur in den alten Ländern gilt. Damit ist unser Abitur wieder ein Stück mehr anerkannt worden in Gesamtdeutschland.
Zweiter Punkt: Das Lehrertauschverfahren wurde, wie Sie schon erwähnt haben, familienfreundlich erweitert. Das freut uns auch. Aber die Thüringer Interessen sind auch hier vertreten worden, denn wir haben einen Beschlusspunkt mit in die Beschlussfassung gebracht, der besagt, dass die Anerkennung der Lehrbefähigung von im Schuldienst befindlichen Lehrkräften entsprechend der Beschlüsse zur Anerkennung von Lehrkräften aus Husum 99 großzügiger gehandhabt werden soll. Dahinter steht, dass die Lehrerabschlüsse der ehemaligen DDR auch in den alten Ländern nun großzügiger anerkannt werden sollen. Das ist, glaube ich, im Interesse der Thüringer Lehrerinnen und Lehrer gewesen.
Dritter Punkt: Neben dem Tauschverfahren ist die Möglichkeit neu eingeführt worden, dass sich im Dienst befindliche Lehrerinnen und Lehrer aller Länder auf Ausschreibungen anderer Länder bewerben können. Das ist ganz neu. Die Interessen Thüringens sind insofern von mir dort eingebracht und dann auch gewahrt worden, dass für die notwendige Freigabeerklärung des abgebenden Landes selbstverständlich auch die schulspezifischen Mangelsituationen berücksichtigt werden müssen. Dies ist insbesondere im Berufsschulbereich natürlich im Moment von Interesse, was wir wahren müssen und was durch die Beschlussfassung auch gewahrt wurde. Vielen Dank.
Herr Minister, habe ich die Kultusministerkonferenzvereinbarung richtig verstanden, dass es dort zwei Gruppen gibt, nämlich eine Gruppe von Lehrern, die schon im Schuldienst ist, zu denen haben Sie sich gerade noch einmal erklärt, und eine zweite Gruppe, das sind die Berufsanfänger. Für diese Berufsanfänger gilt eine andere Regelung, sie können sich ja sofort bundesweit bewerben. Dies ist meine Frage. Ich habe nicht infrage gestellt, dass
Sie Interessen von Thüringen vertreten haben, sondern wie Sie sie vertreten haben, das hätte ich ganz gern von Ihnen noch gewusst, bezogen auf diese Gruppe.
Die Gruppe der Berufsanfänger kann sich ohnehin bundesweit bewerben, das ist kein Problem, auch bisher nicht gewesen. Es ging um die Kolleginnen und Kollegen, die bereits im Dienst sind. Die konnten bisher nur im Tauschverfahren wechseln und die können sich jetzt auch frei bewerben, brauchen allerdings vom abgebenden Land eine Freigabeerklärung. Da müssen die Interessen Thüringens natürlich gewahrt werden. Das hatte ich eben gesagt.
Damit liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor, es wurde aber Weiterberatung im Ausschuss beantragt, im Ausschuss für Bildung und Medien. Ich gehe davon aus, dass die antragstellenden Fraktionen der Aussprache nicht widersprechen. Dann stimmen wir darüber ab. Wer mit der Ausschussüberweisung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Nicht der Fall. Enthaltungen auch nicht. Dann ist die Fortberatung im Ausschuss beschlossen. Ich darf noch feststellen, dass das Berichtsersuchen gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfüllt ist. Widerspruch regt sich nicht, dann ist das so. Ich darf den Tagesordnungspunkt 11 schließen und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 12. Insgesamt haben wir noch 6 Tagesordnungspunkte auf der Tagesordnung, mal sehen, was wir davon noch schaffen.
Bundesratsinitiative auf Verbesserung der sozialrechtlichen Stellung von Opfern des SED-Unrechts Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1536
Begründung durch den Einreicher wurde nicht gewünscht. Dann rufe ich als Erste Frau Abgeordnete Arenhövel, CDU-Fraktion, auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bereits zum zweiten Mal legt die PDS hier einen Antrag vor, in dem sie auf die Verbesserung der Stellung von Opfern des SEDUnrechts drängt in Bezug auf die Rentendebatte, und ich muss sagen, nach wie vor kann ich dazu nur ausführen: Ich finde es unerträglich, wenn eine Partei, die die Rechtsnachfolgerin der SED ist, und die SED hat es ja zu verantworten, dass beispielsweise unschuldige Frauen und Kinder jahrelang in Gefängnissen waren. Die SED hat zu verantworten, dass es Tote an der Mauer gegeben hat,
dass Staatssicherheit gewirkt hat, ihr Unwesen getrieben hat usw. Ich möchte das auch gar nicht jetzt weiter ausführen, aber ich finde schon, dass Sie hier heuchlerisch handeln.
Ich möchte Ihnen das auch wie folgt begründen. Sie haben als PDS nach der Wende als allererstes dafür gesorgt, dass es den Tätern besser geht. Sie haben mit Ihren Seilschaften die Arbeitsämter unterwandert, Sie haben die Staatssicherheit geschützt usw. Deswegen sprechen wir Ihnen das moralische Recht ab, hier überhaupt solche Anträge einzubringen, meine Damen und Herren.
Frau Abgeordnete, kann ich aus der Tatsache, dass Sie bei Ihrer Aufzählung - Sie haben ja Frauen und Kinder erwähnt - die Männer vergessen haben, schlussfolgern, dass Sie diesen Teil der Verantwortung der Blockpartei CDU zuschieben?
Da schlussfolgern Sie völlig falsch. Damit, dass ich Frauen und Kinder erwähnte, wollte ich nur noch einmal den menschenverachtenden Charakter dieses Regimes deutlich machen, Herr Dr. Koch.
Damit können Sie auch nicht die CDU in einen Topf werfen, denn Sie wissen ganz genau, dass eine Partei in diesem DDR-Staat die führende Rolle hatte und alle anderen kaum oder fast nichts zu sagen hatten, und das ist doch das Problem.
Aber meine Damen und Herren, zurück zum Ernst der Sache, denn ich denke, wir werden den SED-Opfern nicht gerecht, wenn wir uns nur auf diese Dinge beschränken würden. Den SED-Opfern geht es nach wie vor schlecht, es geht ihnen sehr viel schlechter als den Tätern.
Meine Damen und Herren, die CDU hat sich schon nach der Wende mit diesen Dingen befasst. Es hat ein Erstes und Zweites SED-Unrechtsbereinigungsgesetz gegeben, wenngleich ich natürlich auch einräumen muss, dass viele dieser Dinge ungenügend sind und dass sie nicht zufrieden stellend sind. Warum haben Sie denn dann nicht dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für eine Ehrenpension der Opfer zugestimmt? Das wäre doch wohl in meinen Augen der richtigere Weg gewesen. Heute wird das AAüG auch im Bundestag behandelt, und wir wissen heute schon ganz genau, dass die rotgrüne Bundesregierung und die Koalition aus Rotgrün im Deutschen Bundestag auch dieses heute sicherlich wieder ablehnen wird. Das finde ich schon sehr bedauerlich, das ist den Opfern in unserem Land nicht angemessen. Wir haben die SED-Vergangenheit versucht aufzuarbeiten, aber ich glaube nicht, dass wir damit schon am Ende sind.
Natürlich ist es auch für Sie wichtig, dass Sie irgendwann einmal Reue zeigen, aber Sie verhalten sich doch wie einer, der jemanden krankenhausreif schlägt, der ihn liegen lässt, der die Arztrechnung von anderen bezahlen lässt und sich dann umschaut und sich entschuldigen will oder so etwas. Schauen Sie sich doch einmal Ihren Antrag an. Sie schreiben hier - ich zitiere, Frau Präsidentin: "Die Mehrkosten dürfen beim Bund nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern müssen aus dem Erblastentilgungsfonds finanziert werden.