Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es kocht in mir. Ich werde mich aber auch hier etwas zurückhalten. Die PDS ist mit ihren Aktionen sehr medienwirksam, auch hier in diesem hohen Hause. Da tritt man überall als Demokrat auf, entschuldigt sich bei SED-Opfern und bringt eine Drucksache zur Verbesserung der sozialrechtlichen Stellung der SED-Opfer ein. Sie rufen in diesem hohen Haus nach Demokratie, da die CDU diese ja mit den Füßen trete. Wer sich aber mit dem Programmentwurf der PDS beschäftigt, kann nur folgende Schlussfolgerung ziehen: Sie haben sich nicht geändert und Sie werden sich nicht ändern. Sie haben nach wie vor das Ziel, die Demokratie zu beseitigen und den Sozialismus zu errichten, was dies bedeutet, wissen wir als ehemalige DDR-Bürger.
Die PDS ist mit ihrer Drucksache unglaubwürdig, wenn sie nicht gleichzeitig eine andere Finanzierung mit nennt als in dieser Drucksache genannt, nämlich Bereitstellung von 100 Prozent des Ihnen verbliebenen SED-Vermögens für die SED-Opfer und da Sie das nicht tun werden, geht es Ihnen nicht um die Sache, sondern nur um Presse. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte ausschließlich zu unserem Ansatz, den wir versucht haben mit unserem Antrag inhaltlich zu begründen, sprechen, nämlich Nachteilsausgleiche für diejenigen, die aufgrund von SED-Unrecht zu Opfern in der DDR wurden, Regelungen zu finden, die denjenigen tatsächlich auch als Nachteilsausgleich dann zugute kommen. Wir haben uns mit unseren Vorschlägen inhaltlich auf die sozialrechtliche Thematik beschränkt. Dies auch, weil wir so das verbindende Grundanliegen dieses Antrags und des Antrags zum AAÜG deutlich machen können. Jeder soll die rentenrechtlich abgesicherte Möglichkeit erhalten, einen
menschenwürdigen und finanziell abgesicherten Lebensabend zu verbringen. Das Rentenrecht hat genau diese Aufgabe. Die von uns erhobenen Forderungen nach Anhebung der Ausgleichszahlung nach dem Beruflichen Rehabilitationsgesetz ist daher nicht als Forderung nach verbesserten Wiedergutmachungszahlungen misszuverstehen. Es geht bei der Anhebung der Ausgleichszahlung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz darum, den von früherem SED-Unrecht Betroffenen ein Einkommensniveau im Alter zu sichern, das vor Armut schützt. Die erhöhten Ausgleichszahlungen sollen also finanzielle Ausfälle auffüllen, die durch Lücken in den Lebensbiografien für die Betroffenen entstanden sind. Sie sind pauschalisierte steuerfinanzierte Ausgleichsleistungen, die Rentenausfälle ausgleichen. Wir halten eine Erhöhung der Ausgleichsleistung für Rentenbezieher auf 650 DM und für diejenigen, die heute noch keine eigene Rente erhalten, auf 1.000 DM für angemessen. Wir sind der Meinung, dass die Änderungen, die wir heute hier vorgeschlagen haben, die bestehende Systematik fortschreiben und nichts Neues entwickeln. Deshalb schlagen wir eine Erhöhung der fiktiven persönlichen Durchschnittsverdienste vor. Diese fiktiven Durchschnittsverdienste haben einen engen Bezug zur persönlichen Biografie des jeweils Betroffenen. Diese fiktiven Durchschnittsverdienste rechnen sich nach den Durchschnittsverdiensten des Berufs, den der Betroffene aller Wahrscheinlichkeit nach hätte ausüben können, wenn er nicht von staatlichen Repressalien oder Benachteiligung betroffen worden wäre. Ein Schwachpunkt in den bisherigen Regelungen der Beruflichen Rehabilitation bzw. der Berechnung der Renten von SED-Unrechtsopfern, die im bisherigen Gesetz bestehen, bestehen eben darin, dass die Regelungen zur Berücksichtigung von Rentenzeiten in der Zusatzversicherung bzw. in dem Zusatzversorgungssystem der DDR nicht die gesellschaftliche Realität der DDR widerspiegelt. Im Moment noch muss der Betroffene im Rahmen einer komplizierten Regelung nachweisen, dass es ihm praktisch unverschuldet verwehrt war, Mitglied in einer freiwilligen Zusatzversicherung oder einem Zusatzversorgungssystem zu werden. Genau dies wollen wir abschaffen, dass nicht derjenige, der schon zu DDRZeiten mit Unrecht leben musste, nun auch noch selbst den Nachweis bringen muss, dass er tatsächlich Unrecht erlitten hat. Tatsache ist aber, dass in der DDR 84 Prozent derjenigen, die die Möglichkeiten hatten, in der FZR oder einer der Zusatzversorgungen Mitglied zu werden, Gebrauch gemacht haben, denen eben nicht gleichgestellt werden, die heute Opfer sind. Wir gehen davon aus, und das ist unsere Meinung, dass zugunsten der Betroffenen von SED-Unrecht ausgegangen werden muss, dass sie höchstwahrscheinlich von der FZR eines Zusatzversorgungssystems Gebrauch gemacht hätten, Mitglied in einem dieser Zusatzversicherungssysteme geworden wären. Das ist natürlich eine fiktive Annahme, aber dieses wäre eine Möglichkeit. Wenn 84 Prozent von der Möglichkeit der FZR Gebrauch gemacht haben, dann wollen wir diese fiktive Annahme ohne Beweislast diesen Menschen auch zugestehen. Obwohl hier ein sozialrechtlicher Nachteilsausgleich über die Errechnung fiktiver Rentenentgeltpunkte
orientiert an den wahrscheinlichen Arbeitsbiografien der Betroffenen ohne Eintritt des Biografieknicks vorgenommen wird, darf man eines wirklich nicht vergessen, wenn man dieses als Nachteilsausgleich der Rente regeln will.
Fiktive Rentenentgeltpunkte für Verfolgungszeiten stehen keinen tatsächlichen Arbeitsbiografien gegenüber. Was noch entscheidender ist, die Notwendigkeit dieses sozialrechtlichen Nachteilsausgleichs ergibt sich aus der Tatsache, dass Menschen von staatlicher Seite eben genau in diesem Bereich auch Unrecht zugefügt wurde und damit Nachteile. Die Ursachen dieser fortwirkenden Nachteile sind also kein typisches Versicherungsrisiko dieser Menschen, dass die Rentenversicherung und damit letztendlich die Versichertengemeinschaft mit ihren Beiträgen absichern soll. Deswegen fordern wir, dass die Rentenversicherungsleistung für Verfolgtenzeiten nicht aus den Beiträgen von Sozialversicherungen, sondern aus dem Erblastentilgungsfonds oder einem vergleichbaren Topf finanziert werden.
Nun möchte ich versuchen, Ihnen emotionslos zu antworten auf die Forderung: Nehmen sie das SED-Vermögen und bezahlen sie davon die Renten. Es gibt einen Vergleich der Bundesrepublik Deutschland mit der PDS, die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch die unabhängige Kommission. Dieser Vergleich wurde von beiden Seiten unterzeichnet und in diesem Vergleich sind Elemente enthalten, die strafrechtliche Relevanz haben, wenn die PDS sie nicht einhält. Ich möchte dieses vorlesen, in § 11 dieses Vergleichs heißt es: Die PDS verpflichtet sich, bei der Ermittlung ihres Altvermögens umfassend mitzuwirken. Die PDS verpflichtet sich, jeden Vermögenswert ihres Altersvermögens, der bisher nicht in der treuhänderischen Verwaltung übernommen wurde, unverzüglich nach dem er ihr bekannt wird, der BvS zur Verfügung zu stellen. § 12
legt eine Vertragsstrafe fest, die bei Verletzung von § 11 durch die PDS zu zahlen ist. Darin heißt es: Die PDS verpflichtet sich, für jeden Fall der Verletzung ihrer Pflicht aus § 11 an die BvS bzw. die Bundesregierung eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Betrages des Wertes des Vermögensgegenstands zu zahlen, der infolge der Pflichtverletzung nicht in die Verfügungsgewalt der BvS bzw. der Bundesregierung gelangt ist. Dieser Vertrag, diese beiden Elemente aus dem Vertrag mit der unabhängigen Kommission hat die PDS unterschrieben, diesen Vertrag musste jedes Mitglied eines Landesverbandes unterzeichnen und ich bin bereit, da ich diesen auch unterschrieben habe, wenn mir jemand sagt, wo Altvermögen der SED steckt, über das wir angeblich für uns kriminell oder illegal verfügen, dann sagen Sie es mir, denn spätestens dann könnte ich in die Haftung für das Dreifache dieses
Wertes genommen werden. Genau zu dieser Klärung ist die PDS bereit und weil diese Summen im Erblastentilgungsfonds aufgenommen werden und weil da aus dem Erblastentilgungsfonds die Lasten der DDR bezahlt werden, genau aus diesem Grund sind wir der Meinung, müssen auch aus diesem Topf die Summen, die wir für die Rente der Verfolgten für deren Besserstellung in ihren Rentenansprüchen brauchen, auch tatsächlich aus diesem Topf nehmen.
Ich möchte Sie alle bitten, wir wollen keinen Ideenwettbewerb, wir wollen keinen Ideenwettstreit. Denn einen Wettstreit kann immer nur irgendjemand gewinnen. Wir wollen nachdem heute im Bundestag alle Vorschläge durchgefallen sind und es keine Verbesserung für die Opfer des SED-Unrechts gibt, wo die SPD der CDU das Recht der Antragstellung abspricht, wo ich heute von der SPD und von der CDU den Anspruch solcher Dinge mit zu vertreten, wie ich es hier tue, abgesprochen bekomme. Wenn wir weiterhin suchen, wer einen moralischen Anspruch für solche Anträge hat, dann ist heute im Bundestag bewiesen worden, dass es die SPD nicht ist, dass es die CDU nicht ist, dass es die PDS nicht ist, dass es die Grünen nicht sind, dass es die FDP nicht ist, dann gibt es keinen, der in einem parlamentarischen Gremium genau diese Pflicht der gesetzlichen Veränderung verbessern kann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Buse, am Beitrag von Herrn Kollegen Gentzel haben Sie, denke ich, gesehen, dass Ihre Absicht klar erkannt ist. Wir werden Ihnen nicht auf dem Leim gehen. Herr Gentzel,
deshalb bedanke ich mich auch für die Klarheit, die Sie hier für Ihre Fraktion ausgesprochen haben. Ich glaube, hier blitzt ein wenig die Gemeinsamkeit der Demokraten vor und nicht jeder mag es vielleicht auch nachvollziehen. Sie haben dann noch so einen Schlenker Rolle rückwärts gemacht, ich denke, die Chance der Umkehr muss man jedem geben, von diesem christlichen Selbstverständnis will ich auch ausgehen. Aber zurück zu Herrn Buse, was Ihren Antrag und das Auftreten der PDS in der jetzigen Zeit angeht, ich bleibe mal im Bild des Märchens "Der Wolf und die sieben Geißlein". Der Wolf hat ganz viel Kreide gefressen bis er die sieben Geißlein
dass er ein Guter ist. Und ich sage Ihnen ganz deutlich, Sie können noch so viel Kreide fressen, wir werden Sie immer wieder enttarnen in Ihrer Absicht, sich demokratiefähig zu machen und damit auch wahlfähig zu machen, um dieses System zu benutzen, um Ihre Ziele, Ihre wahrhaften Ziele, wie Herr Kollege von der Krone gesagt hat, zu verwirklichen.
Es ist, Frau Kollegin Thierbach, wenn Sie Ihren Antrag nehmen, das erste Blatt, Vorder- und Rückseite, sicher ein Thema, worüber man reden kann und wo im Grunde genommen auch die Zielrichtung, den SED-Opfern zu helfen, vollkommen klar ist. Aber, und das meine ich eben, Sie können da noch so viel Kreide und Mitleidsdrüsen benutzen, die letzte Seite, das sind dann nur noch zwei Sätze, die zwei Sätze sind eigentlich entlarvend für das, was Sie hier vorführen. Das will ich Ihnen noch mal zeigen. Das Erste, das ist von mehreren Leuten schon mal gesagt, Sie wollen das Unrecht der SED-Opfer aufheben und ihre sozialrechtliche Stellung verbessern, aber Sie wollen es im Grunde genommen mit fremdem Geld machen. Dieses Bekenntnis, Ihr eigenes Vermögen dafür einzusetzen im Sinne einer Stiftung, wie auch immer, wie es z.B. und da beziehe ich mich insbesondere auf den Herrn Kollegen Koch, der vorhin noch in so einem Zwischenruf Frau Kollegin Arenhövel auch durcheinander bringen wollte, die CDU hat von Anfang an auf ihr Vermögen verzichtet ohne Wenn und Aber.
Die CDU hat im Dezember 1989 ohne Wenn und Aber sich dafür entschuldigt, dass sie als Block-CDU in vielen Dingen auch teilhatte an diesem Unrecht.
Aber, Frau Thierbach, es geht nicht darum, ob Sie Ihr Vermögen illegal benutzen, das ist nicht die Frage, sondern wir haben gesagt, wenn Sie etwas für die SEDOpfer tun wollen, dann nehmen Sie Ihr Vermögen, bringen Sie es in eine Stiftung ein und bessern Sie den Zustand für die SED-Opfer, der erste Punkt.
Aber der zweite Punkt, ich weiß gar nicht, ob Ihnen das so untergegangen ist, ob Sie das bewusst machen, oder ob ich vielleicht etwas sehr sensibel lese, gegen die Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln - und jetzt kommt es - spricht es an, dass es sich um eine Maßnahme zur Beseitigung der Folgen des Kalten Krieges und der Vereinigung handelt. Wissen Sie, das Erste ist fehler
haft. Das ist nicht eine Maßnahme zur Beseitigung der Folgen des Kalten Krieges, sondern es ist eine Maßnahme der Folgen der Beseitigung des SED-Unrechts.
Sie wollen doch wohl nicht allen Ernstes sagen, dass das SED-Unrecht eine Folge der Vereinigung ist. Das ist doch eine Gemeinheit, die Sie da hinschreiben.
Deshalb sage ich, weil Sie hier vorn auch bewusst wahrscheinlich die letzten beiden Zeilen auch nicht ausgeführt haben, sondern sich in den ersten beiden Seiten hier Mitleid heischend und Tränendrüsen ausgebreitet haben - wissen Sie, vielen SED-Opfern ist förmlich die Identität geraubt worden. Sie haben Not, eigentlich ihre Biografie niederzulegen, weil ihnen Unterlagen fehlen. Öffnen Sie Ihre Archive, geben Sie den Leuten wenigstens erst einmal ihre Identität wieder, dass sie in normalen rentenrechtlichen Verfahren Anerkennung finden.
Ich will es noch mal deutlich sagen: Herr Buse, Sie können, wie gesagt, so viel Kreide fressen wie Sie wollen, ich bleibe im Bild, ich will das jetzt nicht wörtlich gemeint haben, den Wolf im Schafspelz werden wir erkennen und wir werden immer wieder Ihnen diesen Pelz herunterreißen, damit man deutlich erkennt, aus welchem Geist heraus Sie diese Anträge, diese Entschuldigungen und diese angeblichen Wandlungen bringen wollen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass neuerdings die PDS ihr Herz für die Opfer entdeckt, entbehrt nicht einer erheblichen Pikanterie. Wir haben uns hier in diesem hohen Haus noch vor kurzem über einen Antrag unterhalten, wo nachhaltig eine Verbesserung für Stasi-Mitarbeiter und hohe Staatsbeamte durchgesetzt werden sollte und die Opfer waren versteckt in der Begründung in einem kleinen Satz vermerkt. Und plötzlich, meine Damen und Herren, haben Sie Ihr Herz für die Opfer entdeckt. Ich kann Ihnen das nicht so glauben, selbst wenn ich es wollte. Frau Thierbach, Ihr Diskurs zum SED-Vermögen, also da muss ich schon sagen, es treibt einem ja richtig die Tränen in die Augen, vielleicht sollten wir eine Stiftung machen für die arme PDS, die ja so viel abgegeben hat.
Meine Damen und Herren, eine Aufforderung an die Landesregierung zur Verbesserung der sozialrechtlichen Stellung von Opfern des SED-Unrechts hieße Eulen nach Athen tragen. Die Thüringer Landesregierung hat sich seit langem für die Opfer von SED-Unrecht eingesetzt.
Wir brauchen uns nicht von Ihnen den Weg weisen zu lassen. Hier in diesem Landtag ist am 25. Januar 1999 eine Drucksache verabschiedet worden, wo eine Prüfung gefordert wurde, inwieweit eine verbesserte Rentenregelung für Opfer der SED-Willkür möglich ist und die Thüringer Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative eingebracht. Allerdings, meine Damen und Herren, diese Bundesratsinitiative ist abgelehnt worden. Der Antrag fand in einer abschließenden Beratung des Bundesrates am 17.12.1999 bedauerlicherweise keine Mehrheit. Und dieses muss man leider sagen auch in Richtung auf die SPDBundesländer, bei denen wir relativ wenig Unterstützung gefunden haben.
(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Aber es muss doch auch bei der CDU so sein. Sie haben doch die Mehrheit im Bundesrat.)
Wir haben nicht die Mehrheit im Bundesrat, lieber Herr Gentzel, ich erkläre es Ihnen hinterher. Wir haben nicht die Mehrheit im Bundesrat. Im Rahmen der 2. Novellierung des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes hat Thüringen erneut einen Antrag, dieses Mal gemeinsam mit Sachsen und Berlin, zur Verbesserung der Situation der SED-Opfer eingebracht. Der Antrag beinhaltete den Prüfungsauftrag an die Bundesregierung, inwieweit eine deutlichere Gewichtung des SED-Unrechts zugunsten der Opfer herbeizuführen ist. Auch dieser Antrag wurde bereits im Bundesrat abgelehnt. Im Rahmen meiner Protokollerklärung am 17. Dezember 1999 hat Thüringen deshalb im Bundesrat seine Forderung hinsichtlich der dringend erforderlichen Verbesserung für die Opfer politischer Verfolgung nochmals bekräftigt.
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, das ist ja heute bereits angesprochen worden, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Drittes Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht eingebracht. Dieses ist heute abgelehnt worden ja, gegen die Stimmen auch der PDS. Das ist richtig. Und einem PDS-Antrag, der eingebracht wurde im Ausschuss, ist es ebenso ergangen. Aber meine Damen und Herren, ich kann Ihnen die Wandlung vom Saulus zum Paulus noch immer nicht ganz glauben.