Das Zweite ist die Wettbewerbsverzerrung: Hier habe ich große Bedenken. Ich habe große Bedenken und hier habe ich auch Sorge. Frau Dr. Klaus hat die Hennenhalteverordnung angesprochen. Also für mich ist das schon ein Problem, wenn wir erst den Hennehaltern sagen, 2012 müsst ihr aufhören mit dem Käfig und jetzt sagen wir nach einem halben Jahr, Freunde, April, April, es wird sechs Jahre eher. Wenn man dann noch darauf hinweist, wie das der Präsident des Deutschen Bauernverbandes gemacht hat, Herr Sonnleitner, dass sich die Frau Künast dann bitte schön dafür einsetzen soll, dass bei den Importen von Eiern darauf geachtet wird, dass da keine Käfigeier reinkommen, lapidar die Antwort kommt, da habe ich keinen Einfluss drauf, da kann ich nichts machen, wir leben in einer globalen Welt, das müssen wir zulassen und auch mit WTO können wir da gar nichts machen. Freunde, hier stimmt was nicht und hier darf ich doch sicher auch weiter kritisieren.
Wenn ich mir das Nächste anschaue, da würde ich Sie ganz einfach bitten, das auch zu tun, die Halteverordnung für Schweine und für Rinder. Also diesen Blödsinn muss man ganz einfach stoppen. Ich sage das hier so, dazu stehe ich.
Es kann doch nicht sein und da verlange ich ganz einfach von der Frau Künast, dass sie hier der Frau Höhn mal sagt, so geht es nicht. Das kann doch nicht sein in der neuen Schweinehalteverordnung, dass jedes Schwein pro Tag mindestens 20 Sekunden betreut werden muss, das heißt aber nicht,
dass ich es füttere oder dass ich ausmiste, sondern ich muss es betreuen, das heißt für mich streicheln, mit dem Vieh reden.
Also Freunde, das sind Wettbewerbsverzerrungen, die bekommen wir nicht mehr hin. Und wenn dann weiter in dieser Verordnung steht, dass 3 Prozent der Stallgrundfläche Fenster sein sollen, das ist eine feine Sache, nur ich habe mir von Statikern sagen lassen, bei 3 Prozent fallen ein paar Ställe ein, oder es wird so teuer, dass ich es mir überlege, es in dieser Richtung zu machen. Das ist das eine.
Bei der Rinderhalteverordnung, da geht es ja um die Spaltenböden. Sicher kann und muss man darüber reden, wieviel Spaltenboden ist zulässig und wie viel nicht. Aber jetzt generell zu fordern, und der Vorschlag kommt hin und wieder aus Nordrhein-Westfalen wie so vieles, die Spaltenböden vollkommen abzuschaffen und alles nur noch auf Stroh zu machen und auch die Anlagen umzurüsten, die jetzt erst gebaut worden sind oder erst umgerüstet worden sind,
da hört für mich das Verständnis auf und auch an dieser Stelle werde ich nicht still sein, sondern werde ich weiter kritisieren. Weil, das ist an der Realität,
das ist am Leben vorbei gehandelt. Ich bin dafür, dass wir einiges machen, dass wir uns um einiges kümmern. Das war es noch mal - und noch etwas, als Letztes zu der neuen Agrarpolitik oder der Weiterentwicklung. Wer in den Ausschüssen und wer auch hier im Landtag genau zugehört hat, auch schon unter Jochen Borchert und Karl-Heinz Funke, habe ich immer davon gesprochen, dass wir weiterentwickeln müssen, dass das so nicht mehr weitergeht, wie das bisher gelaufen ist. Deswegen ist das für mich auch nicht irgendwas grundsätzlich Neues oder hier musste ich auf einen neuen Zug springen, sondern ich bin sehr froh darüber, dass wir jetzt darüber diskutieren, dass wir jetzt darüber reden. Nur so, wie es gemacht wird, ein paar Worte in den Raum schmeißen und dann sagen, so nun sagt mir mal, was können wir denn machen - so geht es nicht. Hier will ich schon wissen, wenn ich dann sage, ich will die Wende, dann will ich auch hören, was ich darunter zu verstehen habe. Und nicht sagen, ich will die Wende und dann sagen, so, ihr Lieben, nun sagt mir mal, was ihr darunter versteht und dann machen wir dann mal etwas daraus zusammen. Das erwarte ich nicht, sondern ich erwarte hier wirklich ein paar grundsätzliche Ausführungen dazu. Schönen Dank.
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor, so dass ich den Tagesordnungspunkt 1 schließen kann und ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 17
Förderpolitik der Landesregierung im Bereich Feuerwehr Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1631
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, den Antrag der SPD-Fraktion "Förderpolitik der Landesregierung im Bereich Feuerwehr" - Drucksache 3/1631 möchte ich wie folgt begründen: In der 9. Verbandsversammlung der Feuerwehr des Ilmkreises wurde durch Vertreter des Kreisfeuerwehrverbandes heftige Kritik gegenüber dem Innenministerium laut. Auch Vertreter des Landesfeuerwehrverbandes haben sich dieser Kritik angeschlossen, z.B. der Herr Lars Oschmann. Bemängelt wurden u.a.
Ich bitte deshalb die Landesregierung, zu den aufgeworfenen Problemen Stellung zu nehmen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Pohl, es ist eben ein Unterschied wie man sich ausdrückt. Sie hätten sagen müssen, Sie haben in der Zeitung gelesen, dass... Sie erwecken hier den Eindruck, als wären Sie bei dieser Versammlung dabei gewesen.
Ja, Sie sagen, Sie nehmen 1 : 1 den Zeitungsbericht als wäre es tatsächlich so vorgekommen. Aber dazu nachher noch kurz etwas. Zuerst allerdings einige allgemeine Bemerkungen zum Thema
"Feuerwehr". Wer mit offenen Augen durchs Land fährt, der wird leicht feststellen, die Thüringer Feuerwehren können sich im Vergleich zu denen in den anderen neuen Ländern sehen lassen.
Dies gilt für die Personalstärke, dies gilt aber auch für die Ausstattung. Auch für die Förderung der Feuerwehren in Thüringen mit Landesmitteln gilt das im Vergleich mit anderen neuen Ländern. Über 287 Mio. DM, und das entspricht 117 DM pro Einwohner, in den letzten 10 Jahren ist in die Förderung der Feuerwehren geflossen. Was besonders erfreulich und sachdienlich ist, ist die hervorragende Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehrverantwortlichen im Land, insbesondere des Thüringer Feuerwehrverbandes, mit unserem Haus, dem Innenministerium und das war weiß Gott, Auskenner wissen das, in den vergangenen Jahren nicht immer so der Fall.
In den letzten Jahren hat sich die Gesamtzahl der Einsatzkräfte auf relativ hohem Niveau stabilisiert. Bei den Jugendfeuerwehren erleben wir einen erfreulichen Aufwärtstrend.
Wer der Jugend sinnvolle Verantwortungsbereiche schafft, der baut die sichersten Dämme gegen die extremistischen Versuchungen. Und genau richtig ist daher unser Sonderprogramm für die Jugendfeuerwehren in Höhe von jeweils 1 Mio. DM für 2001 und für das Jahr 2002.
Allerdings, meine Damen und Herren, dürfen wir nicht übersehen, dass die Einsatzfähigkeit mancher Wehren, insbesondere im ländlichen Bereich und insbesondere Wochentags, nicht immer mehr aufrechterhalten werden kann und dieses ist
bei der Überprüfung der Einsatzkonzeption auf Kreisebene verstärkt zu berücksichtigen, ist aber auch mit Blick auf die Förderung des Landes in Zukunft stärker zu berücksichtigen. Es macht keinen Sinn, gute Feuerwehrgerätehäuser und modernste Technik stehen zu haben, die aber nicht mehr benutzbar ist, weil die Einsatzkräfte vor Ort fehlen. Vergessen wir bei all dem auch nicht, dass die freiwilligen Feuerwehren überall im Land nicht nur die Pflichtaufgabe des Brandschutzes erfüllen, sondern auch eine nicht zu unterschätzende soziale Funktion haben. Sie fördern das Gemeinschaftsbewusstsein und sie sind ein bedeutender kultureller Faktor und insofern ist die Förderung der Feuerwehr für die Landesregierung eine wichtige Aufgabe.
Dabei brauchen wir kein Geheimnis drum zu machen, das haben wir in der Haushaltsberatung zum Doppelhaushalt ja schon diskutiert, die Haushaltslage bewirkt, dass auch die Feuerwehrförderung vom Rotstift nicht verschont geblieben ist. Anderen Ländern geht es nicht anders, aber wir wissen, dass Geld in diesem Bereich nicht alles ist. Was aber nach Presseschlagzeilen, die angeblich chaotischen Verhältnisse im Feuerwehrbereich des Innenministerium betrifft, so hat mir gerade dieser Tage der Thüringer Feuerwehrverband in einem Brief bestätigt, dass er keinerlei Anlass zur Kritik am Innenministerium sieht und dass der Bericht über diese Versammlung in Arnstadt beim Feuerwehrverband des Ilmkreises eine Verzeichnung der tatsächlich dort stattgefundenen Veranstaltung ist. Ganz im Gegenteil, die Kritik auf dieser Veranstaltung, zumindest vom Feuerwehrverband und seinem Vorsitzenden, Herrn Oschmann, ging an die Adresse der antragstellenden Partei, nämlich der SPD. Der Feuerwehrverband monierte die Bundesregierung - ich zitiere wörtlich: "Da durch diese die Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Arbeit, nämlich die Abgabenpflicht auf Aufwandsentschädigung, nicht hergestellt werden."
Im Übrigen, der Freistaat kann sich bei der finanziellen Förderung seiner Feuerwehren im Vergleich der neuen
Länder trotz Haushaltskürzungen sehen lassen. Auch in Zeiten knapper Staatskassen bleiben unsere Feuerwehren hoch im Kurs. Nun zu den konkreten Fragen der antragstellenden Fraktion: Im Haushaltsplan 2001 sind für das laufende Jahr für Feuerwehrhäuser 13,185 Mio. DM und zusätzlich 8 Mio. DM als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Jahres 2002 eingestellt. Das ist im Übrigen im Haushalt nachlesbar. Von den laufenden Mitteln, und das ist nun nicht nachlesbar, das kann ich Ihnen aber sagen, sind mit Stand vom 31. Mai bereits 12,238 Mio. DM mit Zuwendungsbescheiden gebunden, dies entspricht 92,8 Prozent. Ausgezahlt davon sind 1,774 Mio. DM. Von den eingestellten Verpflichtungsermächtigungen sind ca. 4,8 Mio. DM mit Zuwendungsbescheiden gebunden. Für Feuerwehrfahrzeuge sind für das laufende Jahr 5 Mio. DM und zusätzlich als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Jahres 2002 3,5 Mio. DM im Haushaltsplan 2001 eingestellt. Von den laufenden Mitteln sind 4,239 Mio. DM mit Zuwendungsbescheiden gebunden, dies entspricht 84,8 Prozent. Ausgezahlt davon sind 0,6 Mio. DM und von den eingestellten Verpflichtungsermächtigungen sind ca. 2,1 Mio. DM mit Zuwendungsbescheiden gebunden und dies alles mit Stand Ende Mai.
Eine generelle Anmerkung sei erlaubt: Zwischen Bewilligung und Auszahlung vergeht oft ein halbes oder ganzes Jahr, da bei Feuerwehrhäusern nach Baufortschritt und bei Feuerwehrfahrzeugen nach dem Stand der Beschaffung ausbezahlt wird. Verzögerung in dem Bereich hat also nicht automatisch das Land zu verantworten. Die Bearbeitung der Fördermittelanträge erfolgt auf der Grundlage einer Gesamtprioritätenliste des Landes, die anhand der einzelnen Prioritätenlisten der Landkreise und der kreisfreien Städte sowie nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erstellt wurde. Danach sind in diesem Jahr noch 18 Förderanträge für Feuerwehrhäuser und neun Förderanträge für Feuerwehrfahrzeuge zur Bewilligung vorgesehen.
Wie werden wir nun die Abarbeitung dieser ausstehenden Anträge organisieren? Zuständig, meine Damen und Herren, für die Bearbeitung der Förderanträge ist das Thüringer Landesverwaltungsamt. Eine abschließende Bescheidung der offenen Anträge war bisher nicht möglich, weil die Zuwendungsvoraussetzungen seitens der Antragsteller nicht gegeben waren. So sind beispielsweise die Antragsunterlagen nicht vollständig, da kommunalaufsichtliche Stellungnahmen aufgrund einer nicht gesicherten Gesamtfinanzierung fehlen, Baugenehmigungen nicht vorliegen, die Eigentumsverhältnisse ungeklärt sind oder kurzfristige Projektveränderungen vorgenommen wurden. Bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen ist eine kurzfristige Bearbeitung immer gewährleistet.
Die Frage 3 nach der Richtlinie zur Beschaffung der Bekleidung für Jugendfeuerwehren kann ich Ihnen wie folgt beantworten: Wir haben ja gerade mit diesem neu eingeführten Programm, eines der wenigen neuen Programme, die wir in den Doppelhaushalt eingestellt haben, deut
lich gemacht, dass uns die Förderung der Jugendfeuerwehren ein besonderes Anliegen ist, auch im Hinblick auf die Nachwuchsgewinnung. Aus diesem Grund hat die Landesregierung dieses Sonderprogramm zur Beschaffung von Bekleidung für die Jugendfeuerwehren beschlossen und der Landtag hat es hier mit dem Haushaltsbeschluss bestätigt. Hierzu stehen in beiden Jahren im Haushaltsetat des Thüringer Innenministeriums jeweils 1 Mio. DM zur Verfügung und dieses nun erstmals initiierte Anliegen erfordert ein abgestimmtes Verfahren zur Verausgabung dieser Programmgelder. Dieses haben wir versucht einfach und unbürokratisch zu gestalten, denn für ein Förderprogramm von je 1 Mio. DM sollte man bitte nicht komplizierte Richtlinien zur Verausgabung verabschieden, dann wäre der bürokratische Aufwand höher, als das Programm es selbst wert ist.
Das vereinfachte Zuwendungsverfahren zur Vergabe der Mittel tritt noch in diesem Monat in Kraft. Die Bewilligungsbehörde, das Thüringer Landesverwaltungsamt, wird den Landkreisen und kreisfreien Städten in Kürze die jeweilige Höhe der Fördersummen mitteilen.
Nun zur Tunnelfeuerwehr: Für die bisher in Deutschland einmalige Tunnel- und Brückenkette der A 71 durch den Thüringer Wald beabsichtigt die Landesregierung, die Feuerwehr der Stadt Suhl mit der Sicherstellung des Ersteinsatzes zu betrauen und sie zusätzlich personell zu verstärken und gemeinsam mit der Polizei sowie dem Rettungsdienst in einem neuen Gebäude in unmittelbarer Nähe der Tunnelkette an der A 71 unterzubringen. Die Beteiligung des Freistaats an den Personalkosten wird eine Vereinbarung regeln, die das zuständige Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur derzeit gemeinsam mit der Stadt Suhl vorbereitet. Neben der Feuerwehr der Stadt Suhl werden die originär zuständigen Gemeindefeuerwehren in der Einsatzplanung berücksichtigt werden. Aufgrund der abschnittsweisen Zuständigkeit dieser einzelnen Gebietskörperschaften werden für die Tunnelkette die Einzelheiten der Gefahrenabwehr, wie Ausrückebereiche, Einsatzleitung, Zusammenarbeit usw., im Rahmen einer Zweckvereinbarung geregelt.
Zu Ihrer 5. Frage, wie das Konzept der Landesregierung zur Organisation des Brandschutzes und der Förderung für die Feuerwehren für die nächsten Jahre aussieht: Nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz, Herr Pohl, sind die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe, die Landkreise und kreisfreien Städte wiederum für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe sowie für den Katastrophenschutz als Aufgabenträger zuständig. Dazu haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und diese entsprechend den durch die Landesregierung geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen auszurüsten. Bei diesen konzeptionellen Erwägungen ist auch die perspektivische Entwicklung der Gemeinde und die
Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden bei der Gefahrenabwehr im Rahmen der überörtlichen Löschhilfe zu berücksichtigen. Darüber hinaus unterstützen die Landkreise durch die Planung und finanzielle Förderung von Sonderfahrzeugen und Geräten in den Stützpunktfeuerwehren diese Zusammenarbeit. Unterstützung bei ihren konzeptionellen Planungen finden die Aufgabenträger dabei auch durch den Freistaat. Ziel der Landesregierung ist es, meine Damen und Herren, das bisher erreichte, erfreulich hohe Niveau beim Brand- und Katastrophenschutz zu erhalten. Dass man da gegebenenfalls auch andere Wege gehen muss, habe ich durch die Bemerkung über die Einsatzfähigkeit einzelner Feuerwehren schon angedeutet.
Die Landesregierung wird weiterhin die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten, den Bau von Feuerwehrhäusern sowie den kontinuierlichen Aufbau der Gefahrgutzüge unterstützen. Dazu werden regelmäßig mittelfristige Finanzplanungen erstellt. Durch die Beteiligung der Kreisfeuerwehrverbände und der Kreisverbände des Gemeindeund Städtebundes bei der Erstellung der Prioritätenliste der Landkreise und kreisfreien Städte wird sichergestellt, dass die Zuwendungsmittel des Landes auch zielgerichtet verwendet werden. Herzlichen Dank.