Protokoll der Sitzung vom 06.09.2001

Herr Staatssekretär Maaßen bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Sonntag wie folgt:

Die Landesregierung sieht sich nicht an die Krankenhausseite im Planungsausschuss gebunden. Aber wir nehmen das Votum des gesamten Krankenhausplanungsausschusses sehr ernst. Der Krankenhausplanungsausschuss hat drei Bänke. Das ist einmal die Krankenhausseite und das andere ist die Kassenseite und es kommt dazu insbesondere die neutrale Seite der Ärztekammer. Dieser Krankenhausplanungsausschuss ist so zusammengesetzt, wie Sie, Herr Abgeordneter Sonntag, schon zitiert haben, aufgrund der Bestimmungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes des Bundes und des Thüringer Krankenhausgesetzes. Wir nehmen also die Auffassung aller Teilnehmer sehr ernst. Aber wir fühlen uns keinesweg als entscheidendes Organ daran letzten Endes gebunden, sondern wir erörtern diese Dinge miteinander.

Zu Frage 2: Die Landesregierung sieht ihre Aufgabe in der Entwicklung bedarfsgerechter, leistungsfähiger und wirtschaftlicher Krankenhausstrukturen in unserem Freistaat insgesamt. Notfalls müssen wir uns über das Votum einzelner Beteiligter, insbesondere auch der Kommunen, hinwegsetzen. Sie werden sehen, dass die einzelnen Bänke unterschiedlich in dem Planungsausschuss unterschiedliche Interessen repräsentieren. Ich möchte hinzufügen, dass hier insbesondere zu berücksichtigen ist, dass das Land die Investitionen zu finanzieren hat und deswegen ein entscheidendes Wörtchen mitreden kann. Die Kommunen sind dabei im Wesentlichen außen vor. Die Krankenkassenseite hat die laufenden Kosten zu finanzieren und ist deswegen ebenfalls an einer wirtschaftlichen Struktur interessiert.

Zu Frage 3: Aus finanziellen Gesichtspunkten, aber vor allen Dingen auch aus fachlichen Gesichtspunkten ist es erforderlich, dass die Planungen fachgerecht die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbetten sicherstellen. Das ist das Entscheidende, was wir hier machen müssen. Das hat fachlich-medizinische Aspekte und das hat auch wirtschaftliche Aspekte.

Zu Frage 4: Kein einziges Krankenhaus wird sich heute dazu bekennen, mit der Finanzierungsumstellung in Schwierigkeiten zu geraten. Trotzdem wird es diese, mit der Einführung der DRGs ab 2004 mit großer Sicherheit geben. Das zeigen alle Erfahrungen, die mit entsprechenden Modellvorhaben bisher gemacht worden sind.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Sonntag.

Herr Staatssekretär, halten Sie die in der Region Altenburg leider zu verzeichnende Entwicklung der Bevölkerung - es ist ja mittlerweile die höchste Altersstruktur in ganz Thüringen und eine der höchsten in Deutschland, wir haben eine starke Abwanderung, so dass sich also an dieser Entwicklung wenig ändern wird -, aus der heraus sich auch die Bettenzahlen, Sie haben es vorhin genannt, für den jetzt laufenden Krankenhausplan für das Krankenhaus Schmölln ergeben, deswegen die hohe Auslastung, halten Sie diese Bevölkerungsentwicklung nicht geradezu für ein Standbein für ein Krankenhaus? Ich kann jetzt nicht erkennen, wie sich nach dieser Erhöhung der Bettenzahlen im übernächsten Krankenhausplanzeitraum dann im Prinzip sich das so total in die andere Richtung entwickeln soll. Das kann auch in der Region niemand nachvollziehen.

Herr Abgeordneter Sonntag, die Landesregierung sieht diese Entwicklung durchaus. Sie ist auch nicht auf den Standortbereich Schmölln isoliert, sondern wir haben im Allgemeinen eine Abnahme der Bevölkerung ganz grundsätzlich zu berücksichtigen. Das beeinflusst auch die Krankenhausstrukturen im Lande. Daneben haben wir eine Überalterung oder ein Älterwerden unserer Bevölkerung allgemein zu berücksichtigen. Das führt aber in keinem Fall unbedingt zu der Notwendigkeit der Mehrung von Krankenhausbetten, sondern man muss die gegenläufigen Bewegungen miteinander kompatibel machen. Das tut die Krankenhausplanung und darauf stellt sie sich ein. Hier ist ja auch keineswegs daran gedacht, dass für das Versorgungsgebiet Altenburg und Schmölln ein wesentlicher Bettenabbau stattfindet, sondern es geht hier um eine Kompensation.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär.

Der Abgeordnete Huster ist der nächste Fragesteller mit seiner Drucksache 3/1712. Bitte, Herr Abgeordneter.

Forschungsprojekt zu Therapieansätzen für Schlaganfallpatienten

Am 27. Juli 2001 berichteten einige Thüringer Zeitungen, dass das Forschungsprojekt zur Behandlung von Sprachstörungen nach einem Schlaganfall von Prof. Dr. Wolf

gang Miltner, Lehrstuhlinhaber für Biologische und Klinische Psychologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, auf der Kippe stände, weil Mitarbeiter wegen unzureichender Bezahlung sich andere Stellen gesucht hätten und weil ein Antrag auf Mittelbewilligung für das Projekt nicht beschieden worden sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie lang ist die Bearbeitungsdauer des Antrags von Prof. Miltner und wie lautet die Entscheidung?

2. Ist der Fortgang der Forschung finanziell und personell gewährleistet?

3. Wie unterstützt die Landesregierung die Einrichtung einer Tagesklinik zur Behandlung von Patienten mit der neuen Therapie?

Frau Ministerin Schipanski, bitte schön.

Ich beantworte die Frage wie folgt. Dazu sei mir eine Vorbemerkung gestattet, Herr Huster.

Der Abgeordnete Huster zitiert Zeitungsmeldungen, nach denen das Forschungsprojekt zur Behandlung von Sprachstörungen nach einem Schlaganfall von Prof. Dr. Wolfgang Miltner, der Lehrstuhlinhaber für Biologische und Klinische Psychologie an der FSU Jena ist, auf der Kippe stünde. Hintergrund dafür sei zum einen, dass sich Mitarbeiter wegen unzureichender Bezahlung andere Stellen gesucht hätten, und zum anderen, dass bei dem Antrag auf Mittelbewilligung das Projekt nicht beschieden worden sei.

Alle Thüringer Hochschulen und Forschungsinstitute stehen in einem bundesweiten Wettbewerb um die besten Studenten und Absolventen. Das geschilderte Problem der unterschiedlichen Tarifgebiete im öffentlichen Dienst ist daher kein spezifisches Problem des Instituts für Psychologie der FSU Jena. Unser Ziel muss es sein, weiterhin schrittweise auf eine Angleichung der Tarife hinzuarbeiten.

Im Einzelnen seien die Fragen wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Es liegt meinem Haus kein Antrag von Herrn Prof. Miltner auf Mittelbewilligung für ein Forschungsprojekt zur Behandlung von Sprachstörungen von Patienten nach einem Schlaganfall vor.

Zu Frage 2: Die Grundlagenforschung des Lehrstuhls für Biologische und Klinische Forschung ist grundsätzlich gewährleistet. Gegenwärtig bemüht sich Herr Prof. Miltner

nach seinen eigenen Aussagen um die Besetzung von sechs Doktorantenstellen.

Zu Frage 3: Im November 2000 wurde Herr Prof. Miltner nach Vorstellung seines Projekts von mir gebeten, seine Konzeption für eine neurorehabilitative ambulante Behandlung von Schlaganfallpatienten mit chronischen Bewegungsstörungen zu präzisieren und mir einzureichen. Sein Konzept vom 19.02.2001 basiert auf einer engen Zusammenarbeit des Instituts für Psychologie mit der Klinik für Neurologie. Da dieser Lehrstuhl seit der Wegberufung von Herrn Prof. Dr. Weiller an die Universität Hamburg zu Beginn des Wintersemesters 1999/2000 vakant gewesen ist, konnte dieses Konzept bisher nur Teilaspekte wiedergeben. Der zuständige Mitarbeiter in meinem Haus hat darüber mehrfach mit Herrn Prof. Miltner Gespräche geführt. Seit Anfang dieser Woche ist der Lehrstuhl für Neurologie kommissarisch besetzt, so dass dieses Konzept jetzt um den klinischen Teil der Neurologie ergänzt werden wird. Mein Haus wird dann die entsprechenden Gespräche mit den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern suchen.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Frau Ministerin. Frau Abgeordnete Heß, Sie haben mit Drucksache 3/1716 die nächste Mündliche Anfrage. Bitte schön.

Geplanter Bettenabbau in den Thüringer Krankenhäusern

Laut dpa-Meldung vom 28. Juli 2001 sollen insgesamt rund 1000 Krankenhausbetten bis zum Jahr 2005 abgebaut werden. Andererseits soll die Bettenzahl in einigen Fachgebieten aufgestockt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo sollen schwerpunktmäßig nach Fachbereich und Region die Bettenzahlen reduziert bzw. aufgestockt werden?

2. Gibt es Berechnungen bzw. Schätzungen im Krankenhausplanungsausschuss, welche finanziellen Auswirkungen die vorgesehene Reduzierung der Bettenzahl haben wird?

Herr Staatssekretär Maaßen, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Namen der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Anfrage der Frau Abgeordneten Heß wie folgt:

Zu Frage 1: Derzeit befindet sich der 4. Thüringer Krankenhausplan in der Erarbeitung. Er soll am 01.01.2002 in Kraft treten. Am 19. September 2001 wird der Krankenhausplanungsausschuss tagen und sein Votum abgeben, anschließend ist die Kabinettsbefassung geplant. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich heute noch nicht alle Einzelheiten der dann festzulegenden Planung bekannt geben kann. Ich möchte den Beratungen im Planungsausschuss, bei denen sich auch noch erhebliche Änderungen ergeben können, nicht vorgreifen. Nach Beratung des im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zur Erstellung des 4. Krankenhausplans durch das Institut für Gesundheitssystemforschung Kiel erstellten Gutachtens mit den im Krankenhausplanungsausschuss vertretenen Verbänden, Institutionen wurde Einvernehmen dahin gehend erzielt, dass mit dem 4. Thüringer Krankenhausplan ausgehend von diesen Empfehlungen Kapazitäten in der Größenordnung von etwa 3 bis 5 Prozent, also etwa 700 bis 800 Planbetten, abgebaut werden sollen, um den Anforderungen des in Planung begriffenen neuen Vergütungssystems, DRGs genannt, dann auch Rechnung zu tragen.

Zu Frage 2: Entsprechende Berechnungen oder Schätzungen wurden durch den Planungsausschuss bislang nicht erarbeitet, aber wir gehen allgemein aufgrund der Erfahrungen der Fachleute von einer spürbaren Kostendämpfung aus.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Heß.

Ich stelle fest, dass Frage 1 nicht beantwortet ist und habe noch eine Nachfrage. Die Krankenhausgesellschaft hat ja einen gangbaren Weg vorgeschlagen, Bettenzahlen zu reduzieren und das unter bestimmten Bedarfsdeterminanten und sozusagen einer Stichtagsregelung vorzunehmen. Wird dieser Vorschlag in die Überlegungen des Krankenhausplanungsausschusses mit einbezogen?

Frau Abgeordnete Heß, zunächst die Bemerkung, dass ich Ihre Frage sehr wohl beantwortet habe. Sie haben nach den Ergebnissen der Krankenhausplanungen gefragt und ich habe Ihnen gesagt, diese werden noch vorgelegt werden, weil der Planungsprozess noch im Gang ist und mit allen Beteiligten gesprochen wird. Das zunächst einmal. Und natürlich werden alle Überlegungen und Vorschläge in diesem Gremium und darüber hinaus bei den Erörterungen mit den Beteiligten berücksichtigt, auch dieser.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Druck

sache 3/1719. Bitte, Frau Abgeordnete Klaubert.

Personalübergang bei der Ausführung des Bundes- und Landeserziehungsgeldgesetzes durch die Landkreise und kreisfreien Städte

Im Rahmen des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2001/2002 wurde mit Artikel 8 das Thüringer Landeserziehungsgeldgesetz geändert. In § 5 Abs. 1 des Thüringer Landeserziehungsgeldgesetzes ist geregelt, dass zuständige Behörden für die Ausführung des Bundes und des Landeserziehungsgeldgesetzes die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis sind; gemäß Artikel 20 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2001/2002 wird das ab 1. Januar 2002 so sein.

§ 8 Abs. 2 des Thüringer Landeserziehungsgeldgesetzes regelt nunmehr, dass das derzeit noch dazu bei den Versorgungsämtern beschäftigte Personal auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu überführen ist. Dabei sollten die Einzelheiten der Umsetzung des Personalübergangs in einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten auf der einen und dem Land auf der anderen Seite bis zum 30. Juni 2001 geregelt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist inzwischen die oben genannte gemeinsame Vereinbarung abgeschlossen worden und wenn ja, welche besonderen Probleme gab es dabei, und wenn nein, warum ist es bisher noch nicht zum Abschluss gekommen?

2. In welcher Form erfolgt eine Umsetzung und Fortbildung von den bisher bei den Versorgungsämtern beschäftigten und übernommenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die Landkreise und kreisfreien Städte?

3. Welche Kostenveränderung bringt die Dezentralisation beim Vollzug des Bundeserziehungsgeldes und des Thüringer Landeserziehungsgeldes pro Fall (bitte bisherige Kos- ten und künftig zu erwartende Kosten pro Fall im Ver- gleich)?

4. Welche Regelungen wurden bzw. werden für die Kostenerstattung an die Landkreise und kreisfreien Städte getroffen?

Herr Staatssekretär Maaßen, bitte schön.