So, liebe Kolleginnen und Kollegen, die fünf Minuten sind beendet, die Überlegungen auch, soweit ich sehe, abgeschlossen. Wir waren dabei über die beantragten Ausschussüberweisungen abzustimmen. Gut, dann tun wir das. Es war Überweisung an den Innenausschuss und begleitend an den Justizausschuss beantragt. Wer stimmt der Überweisung an den Innenausschuss zu, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe? Enthaltungen? Dann mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Überweisung an den Justizausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe? Danke. Enthaltungen? Ebenfalls mit Mehrheit abgelehnt.
Ich habe für diesen Antrag gestimmt, weil ich auch gesehen habe, dass die CDU-Abgeordneten nicht vollständig waren und deswegen eine Pause von fünf Minuten brauchten, um die entsprechende Mehrheit im Haus wieder herzustellen.
Im Zusammenhang mit dem Abstimmverhalten ist es nicht allen schlüssig, mir auch nicht, aber wir haben es gehört.
Thüringer Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinde Rüdersdorf Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1568 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/1755 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1784 ZWEITE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Gäste, in seiner Plenarsitzung am 17. Mai 2001 hatte der Thüringer Landtag die Drucksache 3/1568 - Thüringer Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinde Rüdersdorf im Landkreis Greiz gelegen, an den Innenausschuss überwiesen. Die Notwendigkeit einer erneuten Beratung über die Zuordnung dieser Gemeinde hatte sich aus einer von der Gemeinde geführten Verfassungsbeschwerde vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof und dem Urteil vom 25. Mai 2000 ergeben. Danach sollte der Gesetzgeber bis zum 30. September 2001 erneut über die kommunale Zuordnung entscheiden. Der Innenausschuss seinerseits hat am 27. Juni 2001 für eine Anhörung in öffentlicher Sitzung aller entsprechend Betroffenen im ehemaligen Landratsamt Gera am 14. August 2001 sich entschieden, nachdem die ordnungsgemäße Auslegung und Anhörung im Sommer 2001 abgeschlossen war. Dort konnte sich jeder der Beteiligten aus diesen Orten einbringen und seine Meinung schriftlich zur Zukunft seiner Gemeinde und deren Verbindung darlegen. In der Nordwestecke des Kreises Landkreis Greiz wäre für die Gemeinde Rüdersdorf in Frage gekommen einmal erfüllende Gemeinde bei der Stadt Bad Köstritz, als erfüllende Gemeinde bei der Einheitsgemeinde Kraftsdorf bzw. Eingliederung in die Einheitsgemeinde Kraftsdorf, wie dies auch der Gesetzentwurf der Landesregierung vorsah.
Nach Abwägung und Auswertung aller vorgelegten Informationen und der Lage vor Ort entschied sich der Innenausschuss mehrheitlich in seiner 30. Sitzung am 23. August 2001 dafür, den Gesetzentwurf der Landesregierung, also die Eingliederung der Gemeinde Rüdersdorf in die Einheitsgemeinde Kraftsdorf, anzunehmen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Landesregierung, die CDU und die SPD wollen Rüdersdorf im Landkreis Greiz nach Kraftsdorf eingemeinden. Wir als PDS wollen das nicht.
Wir haben gefordert, dass die Stadt Bad Köstritz als erfüllende Gemeinde für Rüdersdorf bestimmt wird. Damit ist eigentlich alles klar. Die unterschiedlichen Positionen hier im Landtag sind
Die Mehrheitsverhältnisse und dieses pralle Lachen hier mit Überzeugung ist ja allen bekannt. Die Rüdersdorfer haben also keine Chance mehr auf ihre Eigenständigkeit. Die Enttäuschung wird bei den Rüdersdorfern sehr groß sein. Das Vertrauen in die Landespolitik hingegen wird weg sein.
Die Bürger vor Rüdersdorf werden die Welt nicht mehr verstehen. Da erklärt der Landesverfassungsgerichtshof die Eingemeindung von Rüdersdorf nach Kraftsdorf für nichtig, da spricht sich eine Mehrheit der Bürger für die erfüllende Gemeinde nach Bad Köstritz aus und trotzdem wird die Mehrheit heute im Landtag die Entscheidung für die Eingemeindung treffen. Neue Gesichtspunkte, die diese Entscheidung erklären könnten,
selbst im Gesetzentwurf als... Herr Böck, Sie können doch dann gern noch einmal vorkommen und auch den Gästen noch einmal Ihren Standpunkt hier darlegen. Unsere Fraktion hat im Innenausschuss einen Antrag gestellt, der selbst im Gesetzentwurf als Alternativlösung aufgeführt, aber sicher nicht ernst gemeint war. Die Mehrzahl der Bürger von Rüdersdorf hätten diese Alternative mitgetragen. Wie im Sport, so müssen wir auch als Fraktion mit dieser Niederlage umgehen. Der Antrag wurde abgeschmettert, aber aufgeben tun wir deshalb nicht.
Deshalb haben wir heute im Landtag einen Antrag eingebracht, der auch abstimmungsfähig ist, wenn Sie ihn gelesen haben.
Ich kann ja dann eine Auszeit beantragen, damit Sie die Zeit dafür haben. Zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses ist leider kein Antrag möglich. Wie einfach es doch ist, Sie auch zum Lachen zu bringen.
Zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses ist leider kein Antrag der PDS mehr möglich, der das Gesetz ablehnt und die Landesregierung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Bestimmung von Bad Köstritz zur erfüllenden Gemeinde für Rüdersdorf auffordert. Doch wir haben einen Weg gefunden, der unserem Anliegen nach Erhalt der Eigenständigkeit von Rüdersdorf nahe kommt. Danach soll das Gesetz erst zum 1. Juli 2009 in Kraft treten.
Wer eine Konzeption hat, sollte so weit denken. Bis dahin soll die Stadt Bad Köstritz für Rüdersdorf erfüllende Gemeinde sein. Wir haben das Datum des Inkraftsetzens bewusst gewählt. Wir gehen davon aus, dass bis 2009 in Thüringen grundsätzlich über die Gemeindestrukturen neu entschieden wird. Rüdersdorf hätte dabei die Chance als
eigenständige Gemeinde in diese Diskussion zur Gemeindeneugliederung zu gehen. Bei einer sofortigen Eingemeindung bestände diese Chance nicht. Jawohl, Herr Böck, ich denke, die CDU wäre froh, wenn sie mehr solche engagierte Bürgermeister hätte wie Frau Nagler in Rüdersdorf,
denn Ihre Bürgermeister legen sich kaum mit der Landesregierung an. Fakt ist, es gibt einfach keine Not, heute erneut in das Selbstbestimmungsrecht dieser Kommune einzugreifen.
Die Gemeindevertreter wissen sehr wohl, dass Neugliederungen zukünftig nicht ausbleiben, aber es ist eben ein Unterschied, ob sie heute untergebuttert oder zukünftig eigenständig, selbstbewusst und freiwillig der neuen Gliederung beitreten.